Differenzierung der Quellen- und Senkenfunktion des Bodens unter Berücksichtigung der Nutzungsgeschichte. Im Rahmen des CARBOEUROFLUX-Projekts wurden im Hainich (Thüringen) Kohlenstoff (C)- Speicherungsraten festgestellt, die der Vorstellung der Kohlendioxid-Neutralität von alten Wäldern widersprechen und die Frage nach deren Kyoto-Relevanz aufwerfen. Im Rahmen europäischer Projekte lässt sich allerdings nicht klären, wie diese hohen Speicherraten entstehen und wo C im System verbleibt. Wir vermuten, dass durch historischen C-Export, z.B. infolge von Streunutzung, die Böden im Hainich verarmten und die entleerten Speicher jetzt wieder aufgefüllt werden. Um das Ausmaß des nutzungsbedingten C-Exports abschätzen zu können, werden aus Schriftquellen Art und Umfang der Biomassenutzung in ihrer zeitlichen und örtlichen Entwicklung rekonstruiert. Zudem untersuchen wir, welche Anteile des C-Eintrages veratmet, gespeichert und über den Wasserpfad exportiert werden. Hierzu werden 13C und 14C- Isotopenverhältnisse an Bodengasen sowie gelöstem und festem Boden- C bestimmt. Unsere Untersuchungen zielen auf ein grundlegendes Verständnis der C-Speicherung im Jahresverlauf ab. Die Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum 'Dynamik Komplexer Geosysteme' und dem europäischen CARBOEUROPE Cluster wird die Doppelerhebung von Daten verhindern und deren gegenseitige Verfügbarkeit sicherstellen. Ziel der Arbeit ist es, den historischen Kohlenstoffexport insbesondere unter Berücksichtigung der forstlichen Nebennutzung abzuschätzen. Hierzu soll anhand von Literaturdaten einerseits die Vegetationsgeschichte geklärt werden. Andererseits soll der im Untersuchungsgebiet im Zuge der forstlichen und landwirtschaftlichen Nutzungen erfolgte Biomasseentzug nach Art und Umfang dokumentiert werden. Diese Arbeiten sind notwendig, um den Einfluss der Nutzungsgeschichte auf die Kohlenstoffspeicherung im Untersuchungsstandort abzuschätzen. Im Rahmen des Gesamtprojektes sollen zunächst Daten zur Entwicklung der Biomasse im Untersuchungsgebiet zusammengestellt werden. Eine weitere Aufgabe besteht darin, auf der Basis von Literaturstudien einen möglichen Vergleichsstandort mit unterschiedlicher Nutzungsgeschichte zu identifizieren.
Im Zuge des Klimawandels sind bei der landwirtschaftlichen Produktion von Weizen bedeutsame Veränderungen zu erwarten. In diesem Projekt sollen kosteneffiziente Anpassungsstrategien gegenüber abiotischem Stress durch züchterische Bearbeitung des Weizens untersucht werden. Anpassungsdruck und -möglichkeiten sollen in einer Kosten-Nutzen-Analyse gegenübergestellt und Substitutionsmöglichkeiten sowie die Entwicklung des Handels auf internationalen Märkten mit einbezogen werden. Die Arbeiten zielen insbesondere auf die genetische Verbesserung der Resistenz gegenüber dem abiotischen Komplex Dürre/Hitze ab. Der Fokus soll auf der Blühverfrühung bei Winterweizen liegen, um der zunehmenden Frühsommertrockenheit zu begegnen und ein Abreifen vor Einsetzen der Hitze-/Trockenperiode zu ermöglichen. Dafür werden monogenische und quantitative Merkmale untersucht und wichtige genetische Komponenten pyramidisiert. Neue Sorten mit einem frühen Blühzeitpunkt werden unter veränderten klimatischen Bedingungen Wettbewerbsvorteile erzielen, wobei auch positive Wirkungen auf ein nachhaltiges Produktionssystem zu erwarten sind.
Begleitung der Aufgaben des BMU im Zusammenhang mit den fortlaufenden Rechtssetzungsarbeiten und Vollzugsfragen zur Implementierung des Emissionshandels in Deutschland. Bis Ende 2004 sollen die Verordnungen zur Umsetzung des TEHG und der Vollzug des Gesetzes zum Nationalen Zuteilungsplan 2005-2007 (ZuG I) und seiner Verordnungen erlassen sein. Bis Ende 2005 ggf. Korrektur des ZuG 2007 gemäß Entscheidung KOM zum NAP I. Das Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Nationalen Allokationsplan (2008 -2012) ist bis zum 30. Juni 2006 abzuschließen. Die zugehörigen Verordnungen sind spätestens bis zum 30.9.2006 anzupassen. a) Gesetzesänderungen und Erlass von RechtsVO auf der Basis TEHG und ZuG 2007. Änderung des TEHG zur Überführung von JI/CDM-Gutschriften nach Inkrafttreten der EU-linking directive. Änderung des ZuG 2007 zur Anpassung an Entscheidung KOM zum NAP 1. Verifizierung der Zuteilungsanträge - Bekanntgabe des Sachverständigen. Vorläufige Grundlage für Bekanntgabe der Verifizierer und Kriterien für Verifizierung vor Beginn der Zuteilungsverfahren. VO zur Verifizierung der Zuteilungsanträge. Kriterien für Verifizierung und Verifizierer samt Regelung der Bekanntgabe.
Im Hinblick auf den zu erwartenden zunehmenden Einsatz von Ersatzbrennstoffen aus Abfall in unterschiedlichen Verbrennungsprozessen im Zuge der Umsetzung der TASi ab dem 1.6.2005, kann die Einschätzung, ob ein Ersatzbrennstoff in einer Industriefeuerung verwendet werden kann, durch die Kenntnis seines Verbrennungsverhaltens im Vergleich zu einem Regelbrennstoff wesentlich erleichtert werden Auch bei der konventionellen Müllverbrennung in Rostfeuerungsanlagen helfen Kenntnisse über das Verbrennungsverhalten von festen Abfällen dabei einzuschätzen, wie eine Abfallcharge in den Verbrennungsbetrieb optimal zu integrieren ist. Im Rahmen dieser Arbeit wurde ein Ansatz gefunden, das Verbrennungsverhalten von festen Abfallbrennstoffen zu charakterisieren und Charakterisierungsgrößen zu bestimmen, die im Hinblick auf den Einsatz fester Abfallbrennstoffe in Großfeuerungsanlagen zur Anwendung kommen sollten. Dazu wurde zunächst die bestehende Technikumsverbrennungsanlage (TVA) hinsichtlich energetischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verbrennung fester Abfälle weiterentwickelt. Die Methodik der Heizwertbestimmung fester Brennstoffe durch eine Verbrennungsbilanz an der TVA wurde derart weiterentwickelt, dass sie die bessere Alternative zur klassischen Feststoffanalyse ist, die bei der Heizwertbestimmung für heterogene Brennstoffe deutlich präzisere Ergebnisse (Variationskoeffizient kleiner als 3 Prozent) liefert. Die Methodik erfordert zwar eine anspruchsvolle und zeitaufwändige Versuchsdurchführung, doch unter Berücksichtigung des Analyseaufwandes unter Einbeziehung der Probenahme, ergibt sich gegenüber der klassischen Feststoffanalyse nur ein geringfügiger Mehraufwand. Die Methodik der Verbrennungsbilanz ließ sich dahingehend weiterentwickeln, dass auch das Verbrennungsverhalten von festen Brennstoffen näher charakterisiert werden kann. Dazu wurden sieben Monofraktionen untersucht, die im Prinzip alle in Siedlungsabfällen vorkommenden brennbaren Fraktionen repräsentieren. Die semi-kontinuierlichen Verbrennungsversuche unter gleichen Prozessbedingungen ermöglichen auf der Basis der messtechnisch erfassten Energieoutputströme die Bestimmung charakteristischer Energiefreisetzungskurven, aus denen der Energiefreisetzungswert (EFW) als dimensionslose Kennzahl hergeleitet wurde und der eine direkte qualitative Vergleichbarkeit ermöglicht. Der EFW ist ein Maß für die Masse der flüchtigen Bestandteile, die in der Anfangsphase des Verbrennungsprozesses verbrannt wird, und damit für die Verbrennungsrate der flüchtigen Bestandteile zu Beginn der Verbrennung. Auf der Basis der EFW ließen sich die untersuchten Fraktionen in drei Festbrennstoffgruppen, die als langsam Verbrennende, schnell Verbrennende und schnellst Verbrennende bezeichnet wurden, einteilen. Als zweite Charakterisierungsgröße für das Verbrennungsverhalten neben dem EFW ergibt sich die Zeit t, die eine Brennstoffcharge bei dem Versuchsaufbau benötigt, um voll ständig zu verbrennen usw.
Die bautechnische Machbarkeit eines Endlagers und eine mögliche Störung der Integrität der geologischen Barriere durch Einbringung erheblicher Wärmemengen sind wesentliche offene Fragen, die im Rahmen dieses Vorhabens beantwortet werden sollen. Die Effekte einer Wärmeeinbringung sollen hinsichtlich ihrer Relevanz für die bautechnische Realisierbarkeit eines Endlagers und hinsichtlich temperaturinduzierter irreversibler Veränderungen der Tonformation charakterisiert werden. Es soll auch untersucht werden, in wie weit Verformungen im Zuge der Lastaufnahme des Ausbaus zur Lastreduzierung zugelassen werden können, so dass eine ingenieurtechnische Realisierbarkeit der Ausbaumaßnahmen ermöglichen wird ohne dabei die Langzeitsicherheit in Frage zu stellen. Der Einfluss der Temperaturimpulse auf die reaktivsten Gesteinskomponenten, d.h. die organische Substanz und die Tonmineralmatrix soll untersucht werden, um abzuschätzen, mit welchen Veränderungen man durch den Temperaturimpuls, sowohl absolut als auch in der regionalen Ausdehnung, rechnen muss. Die große Erfahrung des Antragstellers in den Themenbereichen ist eine Gewähr für die erfolgreiche Durchführung des Vorhabens.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaftund zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. EU Nummer L 275 Seite 32). Das Gesetz wurde als Artikel 1 dem Gesetz vom 7. August 2007 I 1788 vom Bundestag beschlossen. Es ist gemäß Artikel 4 dieses Gesetz am 11.8.2007 in Kraft getreten. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
Mit dem Inkrafttreten des sogenannten "Zuteilungsgesetzes für die Handelsperiode 2005 bis 2007" am heutigen Dienstag ist der Weg frei für den Start des Emissionshandels. Ab heute bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen. Bis zum 1. November 2004 wird die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) die Zuteilung für die rund 2.350 Anlagen vornehmen. Insgesamt stehen Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO 2 ) pro Jahr zur Verfügung. Das Gesetz legt ferner die Regeln für die kostenlose Verteilung dieser Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen fest. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland).
Die Brutbestände der Wiesenweihe Circus pygargus nahmen in Mitteleuropa ab Mitte des 20. Jahrhunderts in Folge großflächiger Lebensraumzerstörungen, hoher Brutausfälle und direkter menschlicher Verfolgung drastisch ab. Wiesenweihen stehen heute in mehreren europäischen Ländern auf nationalen Roten Listen als im Bestand abnehmend bzw. stark gefährdet. Die ursprünglichen Bruthabitate waren Heiden, Moore, Dünen und Heuwiesen. Seit den 1990er Jahren brüten Wiesenweihen vorwiegend auf ackerbaulich genutzten Flächen. Das Brüten auf Getreideäckern birgt aber immense Gefahren, bspw. das Ausmähen von Gelegen bzw. Jungvögeln. Durch erfolgreiche Kooperationsprojekte von Ornithologen und Landwirten (Nestschutzmaßnahmen) wird in vielen Gebieten dennoch ein erfolgreiches Brüten gewährleistet. Ein um fassender Schutz kann aber nur durch staatenübergreifende Schutzmaßnahmen gewährleistet werden. Die Wiesenweihe ist ein typischer Langstreckenzieher. NW-europäische Vögel verbringen den Winter - gut 1/2 Jahr - in Westafrika, wohl vornehmlich in der Sahelzone. Wie auch unsere jüngsten Studien zeigen, sind sie dort weiterhin intensiven menschlichen Verfolgungen ausgesetzt, darüber hinaus sind sie durch intensiven Pestizideinsatz im Zuge der Heuschreckenbekämpfung gefährdet. Die Kenntnisse der Zugwege wie auch die Lage der Winterquartiere stützen sich trotz intensiver Beringung bisher aber nur auch anekdotische Beobachtungen. Genau hier setzt das Projekt an: Zur Analyse der Zugwege und der Raumnutzungsmuster im Winterhalbjahr werden seit 2005 NW-deutsche und niederländische Brutvögel mit Satellitensendern markiert. Die Zugrouten, die Lage und Aufenthaltsdauer in den Rastgebieten wie auch Winterquartieren werden an Hand 1 bzw. 2tägiger Peilungen mittels des CLS ARGOS-Systems ermittelt. Aufbauend darauf soll ein staatenübergreifendes umfassendes Schutzkonzept erstellt werden.
Zuteilungsverordnung 2012 vom 13. August 2007 (BGBl. I Seite 1941), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I Seite 1475) geändert worden ist. Das am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) ist am 11. August 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die zweite Handelsperiode des CO 2 -Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich ist am 18. August 2007 die Zuteilungsverordnung (ZuV 2012) in Kraft treten, die weitere Details für das Zuteilungsverfahren regelt. Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 41 |
| Weitere | 1 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 32 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 5 |
| Offen | 37 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 41 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 4 |
| Keine | 15 |
| Webseite | 27 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 21 |
| Lebewesen und Lebensräume | 31 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 42 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 42 |