Aufgrund häufiger auftretender und anhaltender Kalamitäten in der österreichischen Forst- und Holzwirtschaft sind sowohl die Transport- als auch die Lager- und Abnahmekapazitäten, durch ein vermehrtes Holzaufkommen, verteilt über das Wirtschaftsjahr im Einklang mit saisonalen Ereignissen und Schwerpunkten, verständlicherweise limitiert und führen somit zu Engpässen beim Abtransport aus dem Wald. Zusätzlich erreichen auch die Holzernteunternehmer ihre Kapazitätsgrenzen und somit können nicht sämtliche Schadholzmengen zeitnah und den Erfordernissen entsprechend aufgearbeitet und aus dem Wald abtransportiert werden. Ein einhergehender Preisverfall und mögliche sekundäre Einbußen bei der Waldbewirtschaftung in den Folgejahren verstärken somit die Suche nach möglichen Lösungen, um dieser angespannten Situation entgegenzuwirken. Eine Alternative bei der Aufarbeitung von Schadholzmengen in Folge von Kalamitäten könnte hier aber die Entrindung bei der vollmechanisierten Holzernte durch extra umgerüstete bzw. adaptierte Harvesteraggregate darstellen. Die Entrindung erfolgt hier mittels speziell konstruierter und vorkonzipierter Aggregate mit Zusatzausrüstung bereits im Zuge der Ernte im Bestand auf der Rückegasse. Zusätzlich kann hier auch noch über die Konfiguration der Entastungsmesser und den Anpressdruck der Durchzugswalzen Einfluss auf die Entrindungsqualität ausgeübt werden. Es handelt sich hierbei um einen zusätzlichen Prozess, welcher aber auch mit Zeit und Kosten verbunden ist. Die Technik der Entrindung im Bestand im Zuge der Ausformung hat ihren Ursprung in der Versorgung von Papier- und Zellstoffwerken aus Eukalyptusplantagen, wobei hier die Entrindung im Bestand aus logistischen Gründen erfolgt. Ein Einsatz der erwähnten Technik in Europa für die Bekämpfung und Eindämmung von Borkenkäferkalamitäten ist bis dato noch nicht lückenlos dokumentiert. Einzig die technische Anwendbarkeit hinsichtlich Entrindungsqualität konnte in Deutschland im Zuge eines nationalen Projektes in Zusammenarbeit des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) GmbH mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihen-stephan-Triesdorf eingehend dokumentiert werden, wobei hier in einem ersten Schritt nur die technischen Möglichkeiten bei ausgewählten Aggregaten untersucht wurde. Von der Entrindung durch Harvester im Bestand verspricht sich der Waldbesitzer seitens der Logistik die Möglichkeit innerhalb der Bereitstellungskette als Zwischenpuffer aufzutreten, jedoch ohne jegliche Gefahr durch das waldnahe Rundholzlager eine Brutstätte für Borkenkäfer anzubieten. Gleichzeitig verspricht man sich auch, die Gefahr einen möglichen Verlust durch Borkenkäfer als Vektoren für Bläuepilze im gelagerten Rundholz zu minimieren. Zusätzlich könnte man im noch stehenden aber bereits befallenen Holz den Borkenkäfer bekämpfen und dessen Ausbreitung und Kalamitätspotenzial einschränken. (Text gekürzt)
Die Firma GMR Gesellschaft für Metallrecycling GmbH in 04229 Leipzig, Naumburger Straße 24 beantragte mit Datum vom 4. August 2023 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die wesentliche Änderung der Anlage zur chemischen und chemisch-physikalischen Behandlung und Lagerung von Quecksilber-abfällen und sonstigen Abfällen am Standort 04571 Rötha, Gewerbegebiet Magarethenhain 3, Gemarkung Espenhain, Flurstücke 233/27, 233/51 und 233/52. Gegenstand des Vorhabens ist - Installation und Betrieb von drei Öfen des Typs Vacuum Batch Distiller BPD 1000 des Herstellers MRT System Internation AB zur vakuothermischen Behandlung von bis zu 1,5 Tonnen gefährlichem Abfall pro Tag und pro Ofen in Halle 2 (BE 2.7); - Separate Zwischenlagerung der mineralischen Abfälle von 50 Tonnen (vor Immobilisierung) und verfestigter Rückstände (vor Deponierung) im Lagerbereich der Halle 2 (Standortänderung von BE 5 zu BE 2.4); - Anpassung der Abluftführung in Halle 2 (BE 2.1 bis BE 2.7); - Erweiterung der Positivliste für das Lager Inputabfälle und Quecksilber in Halle 3 (BE 3.1); - Errichtung und Betrieb der neuen Lagerhalle 5; - Integration eines Gefahrstofflagers für Betriebsstoffe/Chemikalien in Halle 5 (BE 5.1), brennbare Flüssigkeiten (BE 5.2) und entzündbare Flüssigkeiten (BE 5.3); - Integration eines Versand- und Outputlagers in Halle 1 (BE 1.4); - Erneuerung der Versorgungstechnik in modularer Containerbauweise; - Optimierung des Betriebsablaufs und Anpassung der Betriebseinheiten; - Aufstellung eines mobilen Zerkleinerers i der Halle 2 (BE 2.6); - Auflösung des Lagerbereichs der ehemaligen BE 5 (Lager für gefährliche Abfälle und wassergefährdende Stoffe) und Aufteilung der Lagerkapazität auf die neuen Betriebseinheiten BE 1.4, BE 2.4, BE 3.1, BE 5.2 und BE 5.3 ohne Erhöhung der Lagerkapazität; - Genehmigung zur Lagerung von Quecksilberabfällen.
Bild: magele-picture – stock.adobe.com Akteure im Strahlenschutz Um einen umfassenden Strahlenschutz zu gewährleisten, wirken behördliche und nichtbehördliche Akteure eng zusammen. Weitere Informationen Bild: kanpisut – stock.adobe.com Medizin, Technik, Industrie In Medizin, Technik, Forschung und Industrie gibt es viele wichtige Anwendungsbereiche für Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe. Weitere Informationen Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen Sachverständige müssen von der zuständigen Behörde bestimmt werden. Und wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies anzeigen bzw. genehmigen lassen. Weitere Informationen Bild: sp4764 – adobe.stock.com Fachkunde und Kenntnisse Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Sie müssen regelmäßig die dafür erforderliche Fachkunde nachweisen. Weitere Informationen Bild: CrazyCloud – stock.adobe.com Kursanerkennungen Für die Anerkennung von Kursen zum Erwerb und zur Aktualisierung der nach Strahlenschutzrecht erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zuständig. Weitere Informationen Bild: Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH Entsorgung Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen haben die Bundesländer Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle eingerichtet. Für die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle ist der Bund zuständig. Weitere Informationen
Nach § 19 des Atomgesetzes ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, den Betrieb von Kernkraftwerken in einer Weise zu überwachen, dass sie von der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen der Betreiber überzeugt sein kann. Als Kontrollinstrument zur Überwachung der Einhaltung der in den Betriebsgenehmigungen festgelegten zulässigen Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt des KGR sowie des Zwischenlagers Nord dient das Kernreaktorfernüberwachungsystem (KFÜ). Durch Beauftragung der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. Zt. Umweltministerium M-V) wird das KFÜ durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) betrieben.
Die Kernanlagenüberwachungssoftware TIS stellt täglich autom. die Umgebungsüberwachungswerte der Meßstellen auf dem Betriebsgelände u. der Umgebung des KKW Greifswald, sowie des Zwischenlagers Nord mittels redudant ausgelegter Rechner bereit. Im Auftrag der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (z.Zt. Umweltministerium M-V) werden diese Meßdaten täglich vom LUNG Außenstelle Stralsund abgerufen. Von den verfügbaren Informationen werden insbesondere die Emissionsgrößen der Kamine und sämtliche Immisssionsgrößen des Betriebsgeländes und der Umgebung kontrolliert, auf ihre Plausibilität geprüft und protokolliert. Diese Bestände an Original- und plausiblen Daten werden vom LUNG ständig vorgehalten und dienen als Grundlage für die weitere Aufbereitung, Zusammenstellung, Auswertung und Darstellung des Datenmaterials entsprechend aufsichtsbehördlicher Anforderungen. Aus plausiblen Werten der Emissions- u. Immissionsmeßstellen wird das Tagesprotokoll, sowie aus den verdichteten und bewerteten Daten die Monatsberichte erstellt.
Am stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) werden noch Brennelemente gelagert, die für die weitere Zwischenlagerung in Castor-Behälter geladen werden sollen. Am Standort des KWO gibt es kein Zwischenlager für Castor-Behälter. Im Zwischenlager am nahegelegenen Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) ist dagegen noch Lagerplatz vorhanden, der für die dortigen Brennelemente nicht benötigt wird. Die Einlagerung der Castor-Behälter mit Brennelementen des KWO im Standortzwischenlager GKN wurde genehmigt. Die Gemeinde Neckarwestheim hat in diesem Zusammenhang das Öko-Institut mit verschiedenen Untersuchungen beauftragt. Es soll geprüft werden, ob für diese Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin soll geprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Untersuchungen im Genehmigungsverfahren durchgeführt worden sind. Außerdem soll die Vollständigkeit der Auflagen des Genehmigungsbescheids geprüft werden.
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