Polystyrol-Polymerisation: GPPS (und HIPS) werden heute hauptsächlich über kontinuierliche Polymerisationsprozesse hergestellt. Bei dem Polymerisationsverfahren in Lösung werden in geringen Mengen Lösungsmittel wie Toluol oder Ethylbenzol hinzugegeben. Das Masseverfahren unterscheidet sich dadurch, dass hierbei kein Lösungsmittel zugesetzt wird. Vielmehr dient Styrol sowohl als Edukt als auch als Lösungsmittel. In der Reaktorsektion wird das monomere Styrol zu Polystyrol umgesetzt. Das Produktgemisch, das die Reaktorsektion verläßt hat eine Polystyrolkonzentration von 70-90 %. Nicht umgesetztes monomeres Styrol und Lösungsmittel werden abgetrennt und wieder dem Reaktionsprozeß zugeführt. An den eigentlichen Polymerisationsschritt schließt sich die Zugabe von Additiven (Farbstoffe, Stabilisatoren) zur Produktschmelze, die Extrusion, die Kühlung des Monomers und die Granulation an. Prozess-Situierung: Bei dem Thermoplast Polystyrol (PS) werden verschiedene Arten an PS unterschieden. GP(general-purpose)PS oder auch Standard- PS ist ein hartes, schmelzbares und transparentes Material. HI(high-impact)PS enthält ca. 3 - 10 % Polybutadien als Gummizusatz. Expandable PS (EPS) ist Ausgangsmaterial für PS-Hartschäume. Die Herstellung geht von PS unter Zugabe von ca. 6 % eines Schäumungsmittels (z.B. Pentan) aus. EPS (Handelsname: Styropor) wird sowohl für die Geräusch- als auch die Kälteisolierung eingesetzt. Es werden aber auch Werbe- und Sportartike (z.B. Schwimmwesten)l aus EPS hergestellt. Extrudierte Polystyrolschäume (XPS) werden aus PS und halogenierten Kohlenwasserstoffen als Treibmittel hergestellt. XPS findelt vor allem als thermisches Isoliermittel Anwendung. Weitere Produkte können durch den Zusatz von Copolymeren bei der Polymerisation von Styrol erhalten werden. In dieser Prozeßeinheit wird die Polymerisation von Styrol zu GPPS bilanziert. Nicht alle betrachteten Literaturquellen geben explizit an welches Polystyrol dort bilanziert wird. Es wird jedoch angenommen, daß das Standard-PS betrachtet wird bzw. die entsprechenden Angaben sich nicht wesentlich von denen für GPPS unterscheiden. Der jährliche Verbrauch an PS betrug 1990 weltweit ca. 6,7 Mio. Tonnen. Davon entfielen ca. 2 Mio. t auf Westeuropa (Ullmann 1992). In (APME 1994) wird für Westeuropa, 1994, eine Produktionsmenge von 1,998 Mio. t PS aufgeführt. In #3 werden Anlagen bilanziert, die ca. 0,70 Mio. t GPPS bzw. ca 0,63. Mio. t HIPS produzieren. Die Bilanzierung der PS-Polymerisation beruht auf den Literaturquellen (Ullmann 1992), (APME 1994), #1, #2, #3, (OEKO 1992c) und (Tellus 1992). Aufgrund der unterschiedlichen Datenherkunft kann der Gesamtprozeß weder einem bestimmten Zeitraum noch einer bestimmten Region zugeordnet werden. Die Massenbilanz bezieht sich auf die Produktion in Deutschland Ende der 80er Jahre (#1). Die Energiebilanz gibt Daten Anfang der 80er Jahre aus den USA wieder (#2). Die Emissionswerte beziehen sich sowohl auf die USA (Tellus 1992) als auch auf Westeuropa (OEKO 1992c, #1). Allokation: hier keine, aber in Vorketten (energetisch) Genese der Daten: - Massenbilanz: Nach #1 werden für die Herstellung einer Tonne Polystyrol (es ist anzunehmen, daß bei BUWAL GPPS bilanziert wird) 974,8 kg monomeres Styrol eingesetzt. Unter „Hilfsstoffe, Zusätze" werden weitere 31,2 kg aufgeführt, die nicht weiter spezifiziert sind. Diese Menge wird hier vernachlässigt. Bei der Polymerisation fällt eine Menge von 5,75 kg an nicht weiter spezifizierten „Nebenausbeuten" sowie 0,09 kg feste Abfälle an. Der Einsatz an Styrol stimmt gut mit den Angaben aus (Tellus 1992) bzw. #3 für die Herstellung von GPPS überein. Dort werden jeweils Werte von 980 kg Styrol und 30 bzw. 33 kg an Kohlenwasserstoffen genannt. Da bei BUWAL die ausführlichsten Angaben vorliegen, werden diese Daten für GEMIS verwendet. Energiebedarf: Die Prozessenergie zur Herstellung einer Tonne PS (Masseverfahren) wird in #2 mit insgesamt ca. 3,7 GJ/t PS beziffert (0,6 GJ elektrische Energie, 1,8 GJ Energieträger und 1,3 GJ Energieinhalt des eingesetzten Dampfs). Bei GEMIS wurde für den Einsatz des Energieträger ein Wirkungsgrad von 85 % zugundegelegt. Die entsprechende Energie wird (wie auch der eingesetzte Dampf) als Prozeaawärme (Industriemix, Summe aus Energieträger und Dampf: 2,8 GJ) bereitgestellt. Bei (Tellus 1992) wird ein fast identischer Energiebedarf von 3,8 GJ/t GPPS bilanziert (Masseverfahren: 2,8 GJ elektrische Energie, 1,0 GJ Energieinhalt des Dampfs). Im Vergleich dazu wird bei (PWMI 1993a) ein wesentlicher geringer Energiebedarf von 1,08 GJ/t GPPS genannt, der sich aus 0,80 GJ elektrischer Energie und 0,28 GJ an Energieträgern zusammensetzt. [Für die Herstellung von HIPS ist nach #3 ein vergleichbarer Energiebedarf, 0,60 GJ elektrische Energie und 0,33 GJ Energieträger, erforderlich]. Da bei #2 die weitaus detailliertesten Angaben vorliegen, wurden diese Werte als Kennziffern verwendet. Prozessbedingte Luftemissionen: Bei der Herstellung von Polystyrol sind prinzipiell Emissionen des monomeren Styrols in Betracht zu ziehen. In (OEKO 1992c) werden die prozeßbedingten VOC-Emissionen bei der Polystyrolherstellung abgeschätzt. Daraus ergibt sich ein Wert von ca. 1 kg VOC/t PS. Wasser: In #3 wird der Wasserbedarf zur Herstellung einer Tonne GPPS mit 1850 kg beziffert, hinzu kommen weitere 169 kg an Dampf.Im Hinblick auf Wasserverunreinigungen ist das Suspensionsverfahren (hauptsächlich für die Herstellung von EPS) relevant, bei dem die Polymerisation in wässrigem Medium durchgeführt wird. Beim Masseverfahren kommt das Produkt nur bei der Extrusion (Kühlung) in Kontakt mit Wasser. Angaben zu Abwasserwerten für das Masseverfahren sind in (Tellus 1992) enthalten. Im behandelten Abwasser wird dort für Benzol ein Wert von 0,048 g/t GPPS und für Phenol ein Wert von 0,56 g/t GPPS angegeben. Aus #1 kann entnommen werden, dass der BSB5-Wert gleich null ist. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 103% Produkt: Kunststoffe
Polypropylen-Polymerisation: In diesem Prozeß wird die Polymerisation von Propylen (=Propen) zu Polypropylen (PP) betrachtet. Dabei kommen drei verschiedene Polymerisationsverfahren in Frage: das Verfahren in Lösung, das Suspensionsverfahren und das Verfahren in der Gasphase. Das Verfahren in Lösung wird selten durchgeführt. Bei den Verfahren hat die kontinuierliche Prozeßführung die diskontinuierliche in großem Umfang ersetzt. Die Polymerisation von Propylen wird in Reaktoren mit Hilfe von Zusatzstoffen [Katalysator (Ziegler-Natta auf Ti/Al/Mg-Basis), evtl. Lösungsmittel, Wasserstoff für den Polymerisationsabbruch] durchgeführt. Nach der Reaktion wird das Produkt Polypropylen, nicht umgesetztes Propylen und der Katalysator abgetrennt. PP kann in Form von zwei verschiedenen Isomeren, ataktisch und isotaktisch, entstehen. Das eigentliche Produkt stellt das hochkristalline, isotaktische PP dar, das zum Granulat weiterverarbeitet wird. Unterschiede in der Reaktionsführung treten beim Suspensionsverfahren (das Reaktionsgemisch stellt im wesentlichen einen Schlamm aus flüssigem Propylen oder einem inerten Kohlenwasserstoff und dem Polymer dar) durch die Wahl des Katalysators auf. Während beim Vefahren in der Gasphase (gasförmiges Propylen wird mit dem festen Katalysator kontaktiert, der in pulvrigem Polymer dispergiert ist) kein Abwasser produziert wird. Prozeßsituierung Die weltweite Produktionskapazität für PP betrug 1989 13,3 Mio. Tonnen (Nordamerika und Westeuropa jeweils 3,9 Mio. t) (Ullmann 1992). Nach (APME 1994) wurden 1994 in Westeuropa 5,470 Mio. t PP produziert. Die Bilanzierung der PP-Polymerisation beruht auf den Literaturquellen (Ullmann 1992), (PWMI 1993), (BUWAL 1991), (Brown 1985), (OEKO 1992c) und (Tellus 1992). Für die Synthese von PP wird bei Tellus davon ausgegangen, daß 75 % des Polymers über das Suspension- und 25 % über das Gasphaseverfahren hergestellt werden. Die Daten von (Tellus 1992) beziehen sich auf die Herstellung von PP in den USA und repräsentieren den Stand der Technik der 80er Jahre. Da in der Tellus-Studie keine Angaben zu den Betriebsstoffen und dem Abfall vorliegen, wurden für die Massenbilanz und den Abfall Daten der BUWAL-Studie (BUWAL 1991) übernommen. Die BUWAL-Studie betrachtet die Produktion in Westeuropa Ende der 80er Jahre. Allokation: keine Genese der Kennziffern Massenbilanz: Nach (BUWAL 1991) werden für die Herstellung einer Tonne Polypropylen 1015 kg Propylen eingesetzt. Unter „Hilfsstoffe, Zusätze“ werden weitere 1,3 kg aufgeführt, die nicht weiter spezifiziert sind. Es wird angenommen, daß Wasserstoff (zum Abbruch der Polymerisation), Lösungsmittel und Katalysatoren dieser Sparte zugerechnet werden. Weiterhin wird eine Menge von 1,5 kg an nicht weiter spezifizierten Nebenprodukten sowie 7,15 kg an festen Abfällen angegeben. Energiebedarf: Die Prozeßenergie zur Herstellung einer Tonne PP (12,1 GJ) setzt sich aus der elektrischen Energie (6,3 GJ) und dem Energiegehalt des benötigten Dampfes (5,8 GJ) zusammen (Tellus 1992). Im Vergleich dazu ergibt sich aus (DOE 1985) ein Energiebedarf von insgesamt 17,9 GJ/t PP (elektrische Energie 2,7 GJ, Energieinhalt des Prozeßdampfes 11,1 GJ und Energieträger 4,1 GJ). Bei (PWMI 1993) wird der Polymerisationsprozeß von Propylen zu PP nicht separat bilanziert. Aus der Differenz der Daten aus der PP-Herstellung (gesamte Prozeßkette) und der Propylen-Herstellung kann jedoch ein Energiebedarf für die Polymerisation in Größenordnung von 9 GJ abgeschätzt werden. Da die Werte bei (Tellus 1992) am plausibelsten erscheinen, werden diese zur Bildung der Kennziffern bei GEMIS verwendet. Prozeßbedingte Luftemissionen: Während der einzelnen Verfahrensschritte der Polymerisation (Reaktor, Trocknung, Granulatherstellung etc.) werden flüchtige organische Verbindungen (VOC) emittiert. In (OEKO 1992c) werden die prozeßbedingten VOC-Emissionen bei der Polypropylenherstellung abgeschätzt. Daraus ergibt sich ein Wert von ca. 8 kg VOC/t PP. Abwasser: Für die Abwasserkennziffern BSB5, CSB und TOC stehen nur Angaben zu Rohabwasserwerten zur Verfügung. An Parametern nach Abwasserbehandlungsmaßnahmen werden bei Tellus eine Reihe von organischen und anorganischen Stoffen aufgeführt. Stellvertretend werden hier Benzol 0,0015 kg/tP und 1,1,1-Trichlorethan 0,0058 kg/t PP als nutzerdefinierte Emissionen genannt. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Chemie gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 98,5% Produkt: Kunststoffe
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Hamburger Stadtteile. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Stadtteil_Nr (stadtteil_id) • Stadtteil (stadtteil_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Stadtteile in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Stadtteils bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Stadtteil -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Stadtteilgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Sozialstruktur • Hoher Anteil unter 6-Jähriger mit Migrationshintergrund (hoher_anteil_migrhintergrund_u6) • Hoher Anteil Erstklässler mit nicht-deutscher Familiensprache (hoher_anteil_nicht_dt_spr_kl1) • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder in vorschulischer Sprachförderung sind nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder in der Altersgruppe der 5-Jährigen leben. • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 6 bis 9-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_6_9) • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 10 bis 15-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_10_15) Enthält die Stadtteile, deren Anteile der 6 bis 9-jährigen bzw. der 10 bis 15-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. • Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren (hilfebeduerftige_u15) Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren Auf der Karte hervorgehoben werden nur die Stadtteile, in denen die Anteile der unter 15-jährigen Kinder und Jugendliche in Mindestsicherung mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. Die Standardabweichung ist ein statistisches Maß für die Streuung der Einzelwerte um ihr gemeinsames arithmetisches Mittel. Nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (überwiegend Kinder unter 15 Jahre): Der Indikator kennzeichnet den Anteil der nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen an der Bevölkerung unter 15 Jahren in einem Gebiet (Stand 31.12. des Bezugsjahres). Bei nichterwerbsfähigen Personen handelt es sich mehrheitlich (ca. 97 %) um Kinder, die aufgrund ihres Alters von unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig gelten. Die Kennzahl weist darauf hin, wie stark ein Gebiet von Kinder- und Jugendarmut betroffen ist. Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen • Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa) • Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa) • Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa) • Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi) • Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt) Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Stadtteil an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Stadtteil. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.
Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Bezirke und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Sozialstruktur • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist.
Durch den Einsatz aktiver und intelligenter Komponenten werden Verpackungen mit Eigenschaften ausgestattet, die über herkömmliche Verpackungsfunktionen hinausgehen. Aktive Komponenten schützen das Produkt vor Verderb, Indikator-Labels sollen den Zustand von Produkten anzeigen, RFID-Tags dienen als Diebstahlsicherung und Informationsträger. Als Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen an Produktsicherheit und -qualität waren in den letzten Jahren vielfältige Aktivitäten in Forschung und Entwicklung zu aktiven und intelligenten Verpackungen zu verzeichnen. Das durchgeführte Vorhaben umfasst die Charakterisierung und die Prognose des Einsatzes aktiver und intelligenter Verpackungen und auf dieser Basis die Analyse der möglichen Herausforderungen auf die Recyclingprozesse. Herausforderungen können bei Sortierung und Recycling aktiver/intelligenter Verpackungen insbesondere mit Multilayern, Additiven, Blends, Verpackungsein-/beilagen und RFID-Tags auftreten. Neben negativen Effekten auf die Recyclingfähigkeit von aktiven und intelligenten Verpackungen selbst könnte es deshalb bei einer deutlichen Zunahme von komplex gestalteten Verpackungen auch für bestehende Stoffströme zu einer Beeinträchtigung der Recyclingausbeuten sowie der Qualität der Rezyklate kommen.Gemeinsam mit den am Lebensweg von Verpackungen beteiligten Akteuren wurden zentrale Anhaltspunkte und Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung der hochwertigen Verwertung von Verpa-ckungsabfällen zu folgenden Bereichen erarbeitet: Lebenswegübergreifende Bewusstseinsbildung und Kommunikation über Bedarfe und Erfordernisse Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen zur Recyclingfähigkeit im Rahmen der Verpackungsentwicklung Durchführung von Versuchen zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit und der Auswirkungen auf die Sekundärprodukte Überzeugungsarbeit bei Handel und Konsumenten für die Notwendigkeit bzw. die Vorteile einer verbesserten Recyclingfähigkeit von Verpackungen Berücksichtigung der Recyclingfähigkeit in der Lizenzentgeltbemessung der dualen Systeme.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Pressemitteilung zum Europäischen Tag der Meere Aktionspläne sollen Abfalleinträge verhindern und vorhandene Mengen verringern Zukünftig sollen deutlich weniger Abfallmengen ins Meer gelangen als bisher. Dieses Ziel verfolgen die regionalen Aktionspläne der Meeresschutz-Übereinkommen gegen Meeresmüll für die Nord- und die Ostsee sowie das Mittelmeer. Die Aktionspläne sehen unter anderem Maßnahmen gegen den Verlust von Fischfanggeräten in die Meeresumwelt vor und empfehlen, Mikroplastik in Hygiene- und Kosmetikprodukten zu vermeiden. Das Umweltbundesamt ist maßgeblich an der fachlichen Ausarbeitung der Pläne für die Nord- und Ostsee beteiligt und betreibt umfangreiche Forschung, um die Art der Abfallmengen und deren Auswirkungen besser bestimmen zu können. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Das Müllproblem im Meer werden wir heute und morgen nicht lösen können. Wir haben es mit riesigen Ansammlungen von Abfällen zu tun. Wir müssen darum unverzüglich Lösungen auf den Weg bringen, um die Abfalleinträge erheblich zu reduzieren. Die regionalen Aktionspläne der internationalen Meeresschutz-Übereinkommen bilden dafür eine erste wichtige Grundlage." Den größten Anteil bei den Abfällen bilden die Reste von Kunststoffprodukten, darunter viele Verpackungsmaterialien, sowie die Reste von Fischernetzen. Die Abfälle wirken sich zunehmend auf die Meerestiere aus. Laut Berechnungen der UN -Biodiversitätskonvention (CBD) kamen 2012 schon 663 Meerestierarten regelmäßig in Kontakt mit Abfällen. 1997 waren es nur 247 Arten. Vor allem mit Netzresten können sich Tiere nachweislich strangulieren. Verschlucken sie die Plastikteilchen, kann dies zu inneren Verletzungen oder Verhungern führen. Besonders betroffen sind Seevögel und Fische. Neue Auswertungen des Umweltbundesamtes für die Nordsee zeigen, dass sich dort pro Quadratkilometer Meeresboden durchschnittlich elf Kilogramm Abfall befinden. Für die Ostsee werden derzeit Daten zur Abfallbelastung erhoben. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Um die 450 Jahre dauert es, bis sich ein Produkt aus Plastik in der Umwelt zersetzt. Auch danach ist es noch nicht weg. In der Form winziger Partikel mit gesundheitsschädlichen Zusatzstoffen wie Weichmachern kann es von Muscheln und Plankton aufgenommen werden und so in den Anfang der Nahrungskette gelangen. Größere Plastikteile stellen für viele Meerestierarten eine große Gefahr da. Das betrifft insbesondere die Reste von Plastiktüten, die bei Abfalluntersuchungen an Stränden und Meeren regelmäßig gefunden werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiterhin, eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einzuführen.“ Erst seit kurzem stehen die Funde von Mikroplastik in Meereswirbeln, an Stränden und in Meereslebewesen im Fokus des marinen Umweltschutzes. Dabei handelt es sich um Kunststoffreste, deren Durchmesser weniger als fünf Millimeter beträgt. Sie entstehen einerseits bei der Zersetzung von Kunststoffabfällen. Andererseits werden damit Kunststoffpartikel bezeichnet, die in mikroskopischer Größe hergestellt und in Kosmetika und Reinigungsmitteln zum Einsatz kommen. Es gibt darüber hinaus Hinweise, dass Mikroplastik durch die Abwasserbehandlung nicht vollständig zurückgehalten wird und so in Gewässer gelangen kann. Maria Krautzberger: „Bei Mikroplastik sind noch viele Fragen offen. Hier besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.“ Das UBA lässt verschiedene Abfallquellen derzeit untersuchen. In einem Monitoring deutscher Meeres- und Küstengewässer werden die Eintrags- und Verbreitungspfade der Meeresabfälle sowie deren biologische Auswirkungen erhoben. Das UBA erfasst auch die Einsatzmengen industriell hergestellter Mikroplastikpartikel und lässt deren ökologische Auswirkungen, wie die Aufnahme dieser Partikel durch Vögel und Fische, erforschen. In einem weiteren Projekt sollen Trinkwasser, Regenwasser und behandeltes Abwasser auf den Gehalt von Mikroplastik untersucht werden. Um die Abfalleinträge in die Meere zu verringern, werden im Rahmen der europäischen Meeresschutz-Übereinkommen OSPAR und HELCOM sogenannte regionale Aktionspläne entwickelt. Für das Mittelmeer ist ein solcher Aktionsplan 2013 in Kraft getreten. Die Pläne sehen unter anderem vor, den Verlust von Fischernetzen sowie deren illegale Entsorgung in die Meeresumwelt zu verhindern. Vorgeschlagen werden auch verbesserte Kunststoffprodukte, um deren Nutzungsdauer zu verlängern, Schadstoffe zu vermeiden und ihre Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Der Eintrag von Mikroplastikpartikeln, die zum Beispiel in kosmetischen Produkten oder in Reinigungsstrahlern auf Werften enthalten sind, soll verhindert werden. Angedacht sind auch Reinigungsmaßnahmen von Stränden, des Meeresbodens und des Meerwassers. Das UBA betreut die fachliche Entwicklung der regionalen Aktionspläne für den Nordostatlantik und die Ostsee innerhalb der entsprechenden Regionalen Meeresschutzkonventionen. Die Abfallmengen in den Meeren werden derzeit auf über 100 Millionen Tonnen geschätzt. Etwa Dreiviertel davon bestehen aus Kunststoffen. Jährlich kommen derzeit bis zu 6,4 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten. Durchschnittlich 13.000 Plastikmüllpartikel treiben mittlerweile auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche. In der Nordsee sollen sich allein 600.000 Kubikmeter Abfälle befinden.
Umweltbundesamt weiter für Bezahlpflicht Das Umweltbundesamt empfiehlt, den Verbrauch von Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff weiter zu verringern und die im Lebensmitteleinzelhandel bereits bestehende Bezahlpflicht für Einkaufstaschen auszuweiten. Das trägt dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen, Abfälle zu vermeiden sowie den Abfalleintrag in die Meere zu verringern. Aktuelle Daten belegen, dass kleine und große Einwegtüten aus Kunststoff sowie deren Reste in den Spülsäumen der Nord- und Ostsee durchgängig vorkommen. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Einwegtüten sind ein kurzlebiges Produkt. Selbst wenn man sie zwei- oder dreimal verwendet, so lassen sie sich dennoch schwer mit Abfallvermeidung und effizienter Ressourcennutzung in Einklang bringen. Zudem finden sie sich an den Küsten und in den Meeren. Bei Einwegtragetaschen aus Kunststoff spricht also viel für eine Bezahlpflicht.“ Die EU-Kommission hat deshalb im November 2013 eine Änderung der Verpackungsrichtlinie vorgeschlagen, wonach Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren den Verbrauch von sehr leichten Einweg-Tüten mit Wandstärken von weniger als 50 Mikrometer deutlich reduzieren sollen. Ob diese Eingrenzung sinnvoll ist und welche Maßnahmen in Deutschland in Frage kämen, diskutiert das Umweltbundesamt heute auf der Dialogveranstaltung „Einweg-Tragetaschen“ mit Herstellern, Behörden sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung beziffert in ihrer aktuellen Erhebung den derzeitigen Pro-Kopf-Verbrauch von Einweg-Tragetaschen in Deutschland auf 76 Stück pro Jahr. Der jährliche EU-Durchschnitt wird auf 198 Einweg-Tragetaschen pro Einwohner beziffert. Darüber hinaus werden in Deutschland 39 Stück Hemdchenbeutel für Bedienware pro Kopf und Jahr verbraucht. Deutschland verfügt über ein hoch entwickeltes Abfallwirtschaftssystem. Verpackungsabfälle werden getrennt erfasst, eine Deponierung unbehandelter Abfälle findet nicht statt. Kunststofftüten gelangen dennoch regelmäßig in die Umwelt. Ihre Reste lassen sich weltweit in Meeren und an Küsten finden. Das gilt auch für die Ost- und die Nordsee, wie erstmals Zählungen der Meeresschutzbehörden von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern belegen. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden in den Spülsäumen der Nordsee durchschnittlich 1,5 Einweg-Tragetaschen aus Kunststoff und drei Hemdchenbeutel – kleine dünnwandige Plastiktüten – pro hundert Meter Küstenlinie gefunden. Dass Kunststoffreste in den Spülsäumen europäischer Meere dominieren, bestätigen ebenso Untersuchungen am Mittelmeer. Diese Fragmente werden von Meereslebewesen mit Nahrung verwechselt und können die Mägen der Tiere verstopfen, was zum Tod durch Verhungern oder durch innere Verletzungen führen kann. Die endgültige Zersetzung kann Jahrhunderte dauern. Dabei können Additive wie Weichmacher in die Meeresumwelt gelangen. Demgegenüber steht eine sehr kurze Nutzungsdauer der Tüten. Ebenso wenig umweltfreundlich sind Einweg-Tragetaschen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen. Thomas Holzmann: „Biologisch abbaubare Kunststofftüten sind für uns keine Alternative zu herkömmlichen Einweg-Tüten. Auch diese sind kurzlebige Einwegprodukte und tragen nicht zur Abfallvermeidung bei. Das Material bietet bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber Kunststoffen, die aus Erdöl gewonnen werden.“ Biologisch abbaubare Kunststoffe könnten das Recycling konventioneller Kunststoffe beeinträchtigen. In Kompostierungsanlagen werden Kunststoffe meist generell als Störstoff aussortiert. Die Rottezeiten in vielen industriellen Kompostierungsanlagen reichen oftmals nicht für eine Zersetzung der biologisch abbaubaren Kunststoffe aus. Zudem lösen sie nicht das Problem der Meeresvermüllung. Eine schnellere Zersetzung unter den kalten und meist dunklen Bedingungen im Meer lässt sich nicht nachweisen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, eine Bezahlpflicht auf Einwegtragetaschen aus Kunststoff einzuführen. Dazu kann die bereits im Lebensmitteleinzelhandel existierende Praxis, wonach für alle Einkaufstragetaschen gezahlt werden muss, auf den gesamten Einzelhandel ausgedehnt werden. Ressourcen lassen sich schonen und Abfall vermeiden, wenn Mehrwegtragetaschen bevorzugt und bereits vorhandene Einweg-Tragetaschen mehrfach verwendet werden. Unter den Einwegtragetaschen sind Varianten aus recycelten Kunststoffen empfehlenswert. Zum Beispiel die Tragetaschen mit dem Blauen Engel: Diese bestehen zu mindestens 80 Prozent aus verwerteten Kunststoffen. Entsorgt werden diese am besten in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack. Das Umweltbundesamt lässt derzeit Eintragsquellen und -mengen von Kunststoffverpackungen sowie anderen Abfällen und deren Auswirkungen auf die Meeresumwelt untersuchen. Dazu gehört ein kohärentes Monitoring der Belastung der deutschen Meere mit Abfällen inklusive der Entwicklung von Methoden zur statistischen Trendermittlung. Weiterhin sollen ökologische Auswirkungen von Müll im Meer umfassend betrachtet und bewertet werden. Darüber hinaus ist das UBA federführend an der Entwicklung von regionalen Aktionsplänen zur Verminderung des Eintrags von Müll in Nordostatlantik und Ostsee im Rahmen der laufenden Arbeiten der regionalen Übereinkommen zum Schutz dieser Meeresgebiete aktiv.
Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der Stoff verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer- POP -Konvention. Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter REACH und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner PBT -Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.
Vermüllung der Meere noch lange ein Problem Aktionspläne sollen Abfalleinträge verhindern und vorhandene Mengen verringern Zukünftig sollen deutlich weniger Abfallmengen ins Meer gelangen als bisher. Dieses Ziel verfolgen die regionalen Aktionspläne der Meeresschutz-Übereinkommen gegen Meeresmüll für die Nord- und die Ostsee sowie das Mittelmeer. Die Aktionspläne sehen unter anderem Maßnahmen gegen den Verlust von Fischfanggeräten in die Meeresumwelt vor und empfehlen, Mikroplastik in Hygiene- und Kosmetikprodukten zu vermeiden. Das Umweltbundesamt ist maßgeblich an der fachlichen Ausarbeitung der Pläne für die Nord- und Ostsee beteiligt und betreibt umfangreiche Forschung, um die Art der Abfallmengen und deren Auswirkungen besser bestimmen zu können. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Das Müllproblem im Meer werden wir heute und morgen nicht lösen können. Wir haben es mit riesigen Ansammlungen von Abfällen zu tun. Wir müssen darum unverzüglich Lösungen auf den Weg bringen, um die Abfalleinträge erheblich zu reduzieren. Die regionalen Aktionspläne der internationalen Meeresschutz-Übereinkommen bilden dafür eine erste wichtige Grundlage." Den größten Anteil bei den Abfällen bilden die Reste von Kunststoffprodukten, darunter viele Verpackungsmaterialien, sowie die Reste von Fischernetzen. Die Abfälle wirken sich zunehmend auf die Meerestiere aus. Laut Berechnungen der UN -Biodiversitätskonvention (CBD) kamen 2012 schon 663 Meerestierarten regelmäßig in Kontakt mit Abfällen. 1997 waren es nur 247 Arten. Vor allem mit Netzresten können sich Tiere nachweislich strangulieren. Verschlucken sie die Plastikteilchen, kann dies zu inneren Verletzungen oder Verhungern führen. Besonders betroffen sind Seevögel und Fische. Neue Auswertungen des Umweltbundesamtes für die Nordsee zeigen, dass sich dort pro Quadratkilometer Meeresboden durchschnittlich elf Kilogramm Abfall befinden. Für die Ostsee werden derzeit Daten zur Abfallbelastung erhoben. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Um die 450 Jahre dauert es, bis sich ein Produkt aus Plastik in der Umwelt zersetzt. Auch danach ist es noch nicht weg. In der Form winziger Partikel mit gesundheitsschädlichen Zusatzstoffen wie Weichmachern kann es von Muscheln und Plankton aufgenommen werden und so in den Anfang der Nahrungskette gelangen. Größere Plastikteile stellen für viele Meerestierarten eine große Gefahr da. Das betrifft insbesondere die Reste von Plastiktüten, die bei Abfalluntersuchungen an Stränden und Meeren regelmäßig gefunden werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiterhin, eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einzuführen.“ Erst seit kurzem stehen die Funde von Mikroplastik in Meereswirbeln, an Stränden und in Meereslebewesen im Fokus des marinen Umweltschutzes. Dabei handelt es sich um Kunststoffreste, deren Durchmesser weniger als fünf Millimeter beträgt. Sie entstehen einerseits bei der Zersetzung von Kunststoffabfällen. Andererseits werden damit Kunststoffpartikel bezeichnet, die in mikroskopischer Größe hergestellt und in Kosmetika und Reinigungsmitteln zum Einsatz kommen. Es gibt darüber hinaus Hinweise, dass Mikroplastik durch die Abwasserbehandlung nicht vollständig zurückgehalten wird und so in Gewässer gelangen kann. Maria Krautzberger: „Bei Mikroplastik sind noch viele Fragen offen. Hier besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.“ Das UBA lässt verschiedene Abfallquellen derzeit untersuchen. In einem Monitoring deutscher Meeres- und Küstengewässer werden die Eintrags- und Verbreitungspfade der Meeresabfälle sowie deren biologische Auswirkungen erhoben. Das UBA erfasst auch die Einsatzmengen industriell hergestellter Mikroplastikpartikel und lässt deren ökologische Auswirkungen, wie die Aufnahme dieser Partikel durch Vögel und Fische, erforschen. In einem weiteren Projekt sollen Trinkwasser, Regenwasser und behandeltes Abwasser auf den Gehalt von Mikroplastik untersucht werden. Um die Abfalleinträge in die Meere zu verringern, werden im Rahmen der europäischen Meeresschutz-Übereinkommen OSPAR und HELCOM sogenannte regionale Aktionspläne entwickelt. Für das Mittelmeer ist ein solcher Aktionsplan 2013 in Kraft getreten. Die Pläne sehen unter anderem vor, den Verlust von Fischernetzen sowie deren illegale Entsorgung in die Meeresumwelt zu verhindern. Vorgeschlagen werden auch verbesserte Kunststoffprodukte, um deren Nutzungsdauer zu verlängern, Schadstoffe zu vermeiden und ihre Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Der Eintrag von Mikroplastikpartikeln, die zum Beispiel in kosmetischen Produkten oder in Reinigungsstrahlern auf Werften enthalten sind, soll verhindert werden. Angedacht sind auch Reinigungsmaßnahmen von Stränden, des Meeresbodens und des Meerwassers. Das UBA betreut die fachliche Entwicklung der regionalen Aktionspläne für den Nordostatlantik und die Ostsee innerhalb der entsprechenden Regionalen Meeresschutzkonventionen. Weitere Informationen Die Abfallmengen in den Meeren werden derzeit auf über 100 Millionen Tonnen geschätzt. Etwa Dreiviertel davon bestehen aus Kunststoffen. Jährlich kommen derzeit bis zu 6,4 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten. Durchschnittlich 13.000 Plastikmüllpartikel treiben mittlerweile auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche. In der Nordsee sollen sich allein 600.000 Kubikmeter Abfälle befinden.
Mikroplastik in Kosmetika – Was ist das? Immer häufiger ist in den Medien von Mikroplastik in Kosmetika die Rede. Wie wird „Mikroplastik“ eigentlich genau definiert? Und welche Kunststoffe kommen in Kosmetikprodukten wie Duschgelen oder Peelings vor? Hier ein kurzer Überblick. Ausgangspunkt des Themas „Mikroplastik“ waren Diskussionen zum Thema „Abfälle im Meer“. Gleichzeitig ist es aber auch ein Teilbereich des übergeordneten Themas „Kunststoffe in der Umwelt“. „Abfälle im Meer“ sind alle langlebigen, gefertigten oder verarbeiteten beständigen Materialien, die durch Wegwerfen oder als herrenloses Gut in die Meeresumwelt gelangen ( UNEP 2005: Marine litter – an analytical overview. United Nations Environmental Programme). Durchschnittlich dreiviertel des gefundenen marinen Mülls besteht aus Kunststoffen. Die Meere als finale Senke sind in Bezug auf Kunststoffeinträge auch von besonderer Bedeutung und Schutzbedürftigkeit. Ausgehend von Arbeiten im internationalen Meeresschutz wurde vereinbart, alle Plastikpartikel von fünf Millimetern und kleiner als Mikroplastik zu bezeichnen. Damit werden zunächst nur werkstoffliche Materialien (Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere) gefasst. Hinsichtlich der Stoffeigenschaften und weiterer Kriterien (z.B. Form) wurden bislang keine vergleichbaren Festlegungen getroffen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist Mikroplastik somit ganz allgemein wie folgt definiert: „Mikroplastik sind Plastik-Partikel, die fünf Millimeter und kleiner sind.“ Die Diskussion um Mikroplastik in kosmetischen Mitteln geht auf die oben genannte Größeneinteilung zurück, da erkannt wurde, dass es auch kosmetische Mittel wie z. B. Peeling und Peelingduschgel gibt, die bewusst Mikroplastik (primäres Mikroplastik) beinhalten, welches bei ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen kann. Daher werden alle in kosmetischen Mitteln enthaltenen festen Partikel aus Kunststoff in einer Größe kleiner gleich 5 Millimeter als Mikroplastik bezeichnet. Eine Untergrenze der Größe gibt es dabei nicht. Als Definition für Mikroplastik im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln und mit Wasch- und Reinigungsmitteln (Detergenzien) wird zukünftig voraussichtlich die neue technische Definition aus den Kriterien des EU-Ecolabel für Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden. „Mikroplastik“: Partikel mit einer Größe von weniger als 5 mm eines unlöslichen, makromolekularen Kunststoffs, der durch eines der folgenden Verfahren gewonnen wird: a) ein Polymerisationsverfahren, wie z. B. Polyaddition oder Polykondensation oder ein ähnliches Verfahren, bei dem Monomere oder andere Ausgangsstoffe verwendet werden; b) chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle; c) mikrobielle Fermentation; Diese Definition bezieht sich auf feste, wasserunlösliche Partikel und wurde Ende Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mikroplastik ist somit ein Sammelbegriff für verschiedene feste Kunststoffe. Hinzu kommt, dass Plastik abhängig von den eingesetzten Polymeren und den jeweiligen Additiven unterschiedliche Eigenschaften hat. Diese Definitionen - sowohl beim EU-Ecolabel als auch aus dem Meeresschutz - umfassen alle in kosmetischen Mitteln oder Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Arten von Mikroplastik unabhängig von ihrer technischen Funktion im Produkt. Welche Wirkungen sind zu befürchten? Bei festen Kunststoffpartikeln sind physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes zu befürchten. Weiterhin kann es zur Blockierung der Nahrungsaufnahme, der Behinderung der Verdauung sowie zu einem ständigen Sättigungsgefühl kommen. Dies kann das Wachstum, die Mobilität und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Labor-Tests mit Mikroplastik-Partikeln an Wasserflöhen (Daphnien) zeigten nun erste Hinweise auf Auswirkungen auf das Wachstum und die Mobilität dieser Tiere. Da die durchgeführten Tests nicht für wasserunlösliche Feststoffe konzipiert sind, ist deren Ergebnis nicht direkt auf die etwaige Wirkungen in der Umwelt zu übertragen. Trotzdem scheint ein Handeln aus Gründen der Vorsorge geboten. Mikroplastik wird kosmetischen Mitteln oder Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmitteln) als Schleifmittel sowie als Trübungsmittel zugesetzt. Der Eintrag von Mikroplastik aus Detergenzien und aus kosmetischen Mitteln über das Abwasser in die Umwelt ist im Verhältnis zu anderen Quellen gering. Ein wesentlicher Teil des in Abwasser enthaltenen Mikroplastiks wird im Klärschlamm gebunden, wenn das Abwasser in einer biologischen Kläranlage gereinigt wird. Auch wenn nur geringe Mengen aus Detergenzien und Kosmetika in die Umwelt kommen, so hält das Umweltbundesamt Mikroplastik in diesen Produkten für verzichtbar. Daher sollten auch diese Industriezweige ihrer Verantwortung gerecht werden und zu einer Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt beitragen. Das Umweltministerium hat im Rahmen des Kosmetikdialoges mehrfach Gespräche mit der Kosmetikindustrie hinsichtlich der Möglichkeit einer Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik aus kosmetischen Mitteln in das Abwasser geführt. Die Kosmetikindustrie hat unter anderem in Folge dieser Gespräche im Rahmen einer freiwilligen Empfehlung zum Verzicht auf Mikroplastik als Schleifmittel in kosmetischen Mitteln aufgerufen, wodurch der Einsatz von Mikroplastik als Schleifmittel in Produkten wie Peelings und Zahncreme erfolgreich reduziert wurde. Mikroplastik wurde seit dem in diesen Produkten weitgehend gegen geeignete Ersatzstoffe ausgetauscht. Diese Empfehlung geht dem UBA jedoch langfristig nicht weit genug, da sie nur den Anwendungsbereich der Schleifmittel umfasst und Trübungsmittel keine Berücksichtigung finden. Als zweiter Schritt sollte nun auch der Ausstieg auch bei Detergenzien erfolgen. Zusätzlich sollte jegliche Verwendung von Mikroplastik, auch als Trübungsmittel in Kosmetika, unterbunden werden. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes sollte dies EU-weit durch harmonisiert gesetzlich Regelungen zum Verbot der Verwendung von Mikroplastik in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und in Wasch- und Reinigungsmitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erfolgen, um zusätzlich die Hersteller zu berücksichtigen, welch die freiwilligen Maßnahmen der Industrieverbände nicht unterstützen. Die Auffassung, dass eine gesetzliche Maßnahme zum Verbot von Mikroplastik sinnvoll ist, wird auch von anderen EU Mitgliedsstaaten geteilt. Eine endgültige Entscheidung Seitens der EU-Kommission als Ergebnis der Konsultation steht jedoch noch aus. Was ist kein Mikroplastik? In kosmetischen Mitteln und Wasch- und Reinigungsmitteln werden zusätzlich weitere, im Gegensatz zu Mikroplastik jedoch wasserlösliche synthetische Polymere zu unterschiedlichen technischen Zwecken eingesetzt. So werden in Duschgelen z. B. Acrylsäure-Copolymere als Filmbildner eingesetzt. Verschiedene Verbände betrachten auch diese wasserlöslichen Polymere zusätzlich als Mikroplastik. Diese wasserlöslichen Polymere liegen jedoch nicht als feste Partikel in den Produkten vor. Lösliche Stoffe wie z. B. Acrylsäure-Copolymere sind daher kein Mikroplastik im Sinne der o. g. Definitionen. Anders als bei festen wasserunlöslichen Mikroplastik-Partikeln kann bei wasserlöslichen synthetischen Polymeren für jedes Polymer individuell eine Bewertung etwaiger Gefahren nach Vorgabe des Chemikalienrechts erfolgen, da für diese die in REACh und in der CLP -Verordnung vorgesehenen Tests mit Fischen, Daphnien und Algen zur Bestimmung der Ökotoxizität durchgeführt werden können, wodurch eine Bewertung des Verhaltens in der Umwelt möglich ist. Weiterhin sind hier physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes sowie die Verdrängung von Nahrung nicht zu befürchten, da hier keine Feststoffe vorliegen. Für jedes wasserlösliche synthetische Polymer ist daher eine eigene Gefährdungsbeurteilung auf Basis der Ökotox-Daten, der Abbau-Daten und der Exposition seitens des Herstellers des Polymers möglich. Ungeachtet dieser Unterscheidung in der Definition sollten kosmetische Mittel und Wasch- und Reinigungsmittel möglichst keine oder so wenig wie möglich schwer abbaubare Stoffe enthalten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher bevorzugt zu Produkten greifen, die solche Stoffe nicht oder nur in geringen Mengen enthalten. Eine gute Hilfestellung bei der Auswahl bieten der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder auch andere vertrauenswürdige Label/Siegel.
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