s/biologische-sicherheit/Biologische Sicherheit/gi
Vom 11. bis zum 15. Oktober 2010 fand in Nagoya (Japan) die fünfte UN-Konferenz zur Biologischen Sicherheit (COP MOP 5) statt. Am 15. Oktober 2010 gelang es nach sechs Jahren ein Abkommen mit verbindlichen Regeln für die Haftung und Entschädigung im Falle von ökologischen Schäden durch lebenden gentechnisch veränderten Organismen (LMO) auszuhandeln. Das neue Zusatzabkommen zum seit 2003 rechtskräftigen Cartagena Protokoll für die Biologische Sicherheit legt erstmals international verbindliche Regeln und Prozeduren für Haftung und Entschädigungen fest. Völkerrechtlich verbindlich wird das Abkommen erst, wenn es von 40 Staaten ratifiziert wurde. Ab März 2011 liegt es im UN-Hauptquartier in New York zur Unterzeichnung aus.
Das Cartagena-Protokoll wurde am 29. Januar 2000 in Montreal verabschiedet und trat am 11. September 2003 in Kraft. Es ist ein Folgeabkommen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD). Gegenstand des Protokolls sind völkerrechtlich verbindliche Regelungen zum grenzüberschreitenden Handel und Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Ziel des Protokolls ist es, die biologische Vielfalt vor den möglichen Risiken zu schützen, die von lebenden modifizierten Organismen ausgehen, wie sie durch die moderne Biotechnologie hervorgebracht werden.
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/06 Magdeburg, den 1. März 2006 Innenminister Klaus Jeziorsky: Umfassende Ausbildung letztlich Voraussetzung für die Sicherheit aller Jeziorsky: ¿Feuerwehrangehörige werden bei Einsätzen immer häufiger mit Gefahren durch radioaktive Stoffe und Materialien (A-Einsatz), biologische Stoffe und Materialien (B-Einsatz) und chemische Stoffe und Materialien (C-Einsatz) konfrontiert. Sie müssen sich davor selbst schützen können und sich an der Einsatzstelle taktisch richtig verhalten. Deshalb ist es wichtig, entsprechende Weiterbildungen zu organisieren.¿ Die dafür erforderlichen Kenntnisse erwerben sie unter anderem im Lehrgang ¿ABC-Einsatz¿ an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge, der seit dem 20. Februar 2006 bis zum 3. März 2006 stattfindet. Von den insgesamt 19 Teilnehmern kommen 16 aus Freiwilligen Feuerwehren Sachsen-Anhalts, ein Kamerad von der Werksfeuerwehr des Zellstoffwerkes Arneburg und zwei weitere Teilnehmer von der Berufsfeuerwehr Kiel. ¿Ziele des Lehrganges sind die Vermittlung von theoretischem und praktischem ABC-Grundlagenwissen für Einsatzkräfte, damit diese ihre Schutzkleidung sowie entsprechende ABC-Sonderausrüstung richtig handhaben können¿, so der Minister. Der Lehrgang gliedere sich in drei aufeinander aufbauende Teile: theoretisches Grundlagenwissen zum Erkennen von Gefahren und richtigem Verhalten an der Einsatzstelle, Gerätekunde und Arbeiten unter Sonderschutzkleidung sowie Heranführung an die Anwendung und Vertiefung des Wissens in Einsatzübungen. Jeziorsky: ¿Die Einsatzübungen werden in Gruppen durchgeführt, um möglichst allen Teilnehmern das praktische Training zu ermöglichen. So lernen die Einsatzkräfte die grundlegende Aufgabenverteilung, den Aufbau einer Einsatzstelle, die richtige Erkundung einer unbekannten Situation unter Sonderschutzkleidung und die Einleitung von Erstmaßnahmen.¿ Als erstes Übungsobjekt diene dazu ein speziell hergerichteter LKW-Anhänger mit Stückgut, von dem eine unbekannte Flüssigkeit aus einem defekten Behälter ausläuft. Zur Steigerung der auch im Einsatzfall vorkommenden psychischen Belastung werde der Anhänger anfänglich vernebelt. Nach erfolgreicher Absolvierung des zweiwöchigen Lehrganges seien die Teilnehmer in der Lage, bei entsprechenden ABC-Lagen unter Schutzausrüstung ausgewählte Messtechnik zum Einsatz zu bringen und notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr vorzunehmen. Der Minister betonte: ¿Es geht hier zwar um den Schutz der Bevölkerung, aber vor allem auch um die Sicherheit der Einsatzkräfte. Nur wer gut ausgebildet ist, wird im Einsatzgeschehen auch die Übersicht behalten und entsprechend reagieren. Deshalb ist eine umfassende Ausbildung letztlich die Voraussetzung für die Sicherheit aller.¿ Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
In den letzten Jahrzehnten wurde die Kernspintechnologie zunehmend auch bei schwangeren Frauen und in der Gynäkologie zur Diagnostik fetaler Erkrankungen und Störungen benutzt. Diese Technologie gilt generell als sicher. Dennoch erfordert die Entwicklung zunehmend leistungsfähigerer Tomographen mit höheren Feldstärken zur Verbesserung der Diagnostik auch immer wieder eine erneute Evaluation der biologischen Sicherheit. Entsprechende Studien mit Nagern bieten die Möglichkeit, sowohl akute als auch Langzeiteffekte einer Magnetfeldexposition in systematischer Weise zu untersuchen. Dabei können insbesondere Verhaltensanalysen dazu beitragen, auch subtilere Effekte einer Magnetfeldexposition auf das sich entwickelnde fetale Gehirn nachzuweisen. In der vorliegenden Studie wurde das Verhalten von adulten Mäusen untersucht, die während der gesamten Schwangerschaft in utero täglich einem statischen Magnetfeld von 7 Tesla Feldstärke ausgesetzt waren. In zahlreichen standardisierten, gut validierten Verhaltenstests sowohl für emotionales Verhalten wie auch für Lernen und Gedächtnis konnten wir keine Verhaltensauffälligkeiten nachweisen. Unsere Ergebnisse bestärken damit die allgemeine Sichtweise auf die MRT als sichere bildgebende Methode in der Schwangerschaft. Nichtsdestotrotz ist angesichts der technischen Weiterentwicklung in klinischer und experimenteller Bildgebung eine fortlaufende Risikoseinschätzung essenziell. / - / In the past three decades, magnetic resonance imaging (MRI) has been increasingly used in obstetrics to aid diagnostics of maternal and fetal conditions and has generally been considered a safe imaging method. However, the development of higher-performance systems employing, for example, stronger fields to improve the technique’s diagnostic potential, necessitates an ongoing safety evaluation. Rodent studies provide an excellent opportunity to investigate not only acute but also long-term effects of magnetic field exposure in a systematic manner, and a behavioral analysis might help to uncover subtler effects which might result from magnetic field exposure of the vulnerable developing brain. We conducted a comprehensive investigation of emotional and cognitive behavior in adult mice which had been repeatedly exposed to a 7 Tesla static magnetic field in utero. Using well-validated tests, we did not observe any adverse behavioral alterations regarding emotional behavior as well as spatial and emotional learning.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 104/03 Magdeburg, den 22. Mai 2003 Umweltministerin Wernicke bringt Bundesratsinitiative zur Grünen Gentechnik ein/Bund soll Eu-Richtlinie umsetzen Sachsen-Anhalt verlangt vom Bund eine sofortige Umsetzung längst überfälliger EU-Vorschriften zur Grünen Gentechnik und bringt dazu am morgigen Freitag, dem 23. Mai 2003, im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein. Ziel der Initiative ist es, Hemmnisse beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzubauen. Der Bund wird aufgefordert, die EU-Freisetzungsrichtlinie umzusetzen und sein Gentechnikgesetz entsprechend zu novellieren. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke, die die Bundesratsinitiative im Plenum vorstellen wird, erklärte: "Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Umsetzungsfrist für die EU-Freisetzungsrichtlinie im Oktober 2002 verstreichen lassen hat und damit zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. Eine weitere Blockade durch die Bundesregierung stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik sein." Wir stellen Ihnen im Folgenden den Wortlaut der Rede von Ministerin Wernicke zur Einbringung des Entschließungsantrages in der 788. Sitzung des Bundesrates zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Sperrfrist: Freitag, 23. Mai 2003, Redebeginn gegen 09.30 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, über die Bio- und Gentechnologie, insbesondere die Grüne Gentechnik, sind in letzter Zeit wieder verstärkt Diskurse und Grundsatzdebatten geführt worden. Allerdings wird hierbei verkannt, dass die alltägliche Praxis dieses Stadium längst verlassen hat. Die Gentechnik hat ¿ auf der Basis umfangreicher Sicherheitsprüfungen ¿ in vielen Teilen der Welt Einzug in die agrarische Rohstoff- und Lebensmittelerzeugung gehalten. Damit ist sie auch ohne einen kommerziellen Anbau im eigenen Land bei uns längst Realität. Die Anbaufläche für gentechnisch veränderte Pflanzen stieg im Jahr 2002 weltweit auf mehr als 58 Millionen Hektar an. Die Europäische Union blieb von dieser Entwicklung unberührt. Lediglich in Spanien wurden etwa 25.000 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. In Deutschland sind für das Jahr 2003 bislang nur 16,5 Tonnen transgener Mais für den kommerziellen Anbau freigegeben worden, was etwa einer bundesweiten Anbaufläche von 800 Hektar entspricht. Diese Zahlen sprechen für sich. Ursache für die Stagnation des Anbaus von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen in der Europäischen Union und in Deutschland ist das seit 1998 bestehende De-facto-Moratorium für alle Neuzulassungen. Seitdem sind nicht nur die Anmeldungen für den kommerziellen Anbau sondern auch die Feldversuche für die Forschung drastisch zurückgegangen. Die EU-Umweltminister einigten sich damals darauf, die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen erst wieder zu beginnen, wenn neue strengere Rechtsvorschriften angenommen sind. Zwischenzeitlich wurde die Freisetzungsrichtlinie novelliert, Vorschriften für die absichtliche Freisetzung weiterentwickelt sowie eine solide Basis für ein Bewertungs- und Anbaumanagement geschaffen. Außerdem hat man im Europäischen Rat und in der Kommission eine politische Einigung zu den anstehenden Verordnungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung erreicht. Anrede, inzwischen wissen wir, dass die USA und zwölf weitere Staaten gegen das Moratorium der EU vor der WTO Klage einreichen werden. Ein Handelsstreit mit den USA muss unverzüglich durch die Beendigung des Moratoriums abgewendet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine unverzügliche Aufhebung des Zulassungsmoratoriums einzusetzen. Eine weitere Blockade stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr zunehmend der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik darstellen. Auch der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zur Biotechnologie-Strategie, der dem Bundesrat heute ebenfalls zur Abstimmung vorliegt, bestätigt uns in unserer Initiative. Anrede, wer den Bürgern dieses Landes Wahlfreiheit verspricht, muss ihnen auch die praktische Möglichkeit dazu geben, sich Für oder Gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Was wir brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene, die der langfristigen und globalen Bedeutung der Grünen Gentechnik Rechnung tragen. Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsetzung und Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften werden allerdings sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Defizite gesehen. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung erneut die Umsetzungsfrist für eine europarechtliche Gentechnikvorschrift verstreichen lässt und zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. So war die Freisetzungsrichtlinie bis zum 17. Oktober 2002 in das nationale Gentechnikrecht zu überführen. Inzwischen wurde Deutschland durch ein formelles Mahnschreiben der Europäischen Kommission erneut aufgefordert, die neue Freisetzungsrichtlinie endlich umzusetzen. Es ist unverantwortbar, wenn infolge der Blockade sogar Freilandversuche zur Sicherheitsforschung reduziert oder ganz eingestellt werden. Auch Züchter und Forscher können ohne verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen nicht arbeiten. Deutschland besitzt hervorragende Potenziale in der Landwirtschaft und Züchtungsforschung. Wir können diese Potenziale allerdings nur entwickeln, wenn wir die Stagnation im Bereich der Grünen Gentechnik beenden und die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit herstellen. Und ich möchte hier ausdrücklich betonen: Ein klarer und schlüssiger regulatorischer Rahmen ist nicht nur unabdingbare Voraussetzung für Forschung, Produktion und Handel sondern auch für die Sicherung umfassender Verbraucherrechte. Es geht nicht um den Abbau von Sicherheit. Vielmehr garantiert auch die neue Freisetzungsrichtlinie sowie der regulatorische Rahmen für Lebens- und Futtermittel ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf: die Freisetzungsrichtlinie unverzüglich in nationales Recht umzusetzen und anzuwenden, und die Voraussetzung für eine Trendwende beim Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen zu schaffen. Novellieren Sie das Gentechnikgesetz, nur bitte nicht so, wie Sie es gerade planen. Setzen Sie sich für die Verabschiedung der der EG-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ein. Beschleunigen Sie das Verfahren zur EU-weiten Einführung entsprechender Regelungen für den Saatgutbereich. Ein zentraler Punkt dieser Regelungen werden Schwellenwerte für so genannte zufällige oder technisch unvermeidbare gentechnisch veränderte Beimischungen zum Beispiel in konventionellen Produkten sein. Hierbei geht es nicht mehr um Fragen der biologischen Sicherheit, denn die gentechnisch veränderten Pflanzen sind genehmigt bzw. wissenschaftlich als unbedenklich bewertet. Vielmehr müssen diese Schwellenwerte den Gegebenheiten und der Praxis der internationalen Handels- und Warenströme Rechnung tragen und auch für klein- und mittelständische Unternehmen praktikabel sein. Eine Bemerkung zur immer wieder diskutierten Frage der Koexistenz. Eine solche Koexistenz ist auch in Bezug auf den ökologischen Landbau durchaus möglich, wenn dafür die erforderlichen Voraussetzungen auf den Weg gebracht werden. Auch hier müssen entsprechende Schwellenwerte festgelegt werden, wozu die EG-öko-Verordnung geändert werden muss. Des Weiteren müssen entsprechenden Haftungsfragen, zum Beispiel wegen GVO-Kontaminationen im öko-Landbau, sachgerecht geklärt werden. Nur durch eine solche Herangehensweise wird es auch künftig möglich sein, dass die unterschiedlichen Formen der Landbewirtschaftung Bestand haben, in ihrer Existenz nicht bedroht werden und die Landwirte vernünftig und unvoreingenommen miteinander umgehen können. Noch etwas gebe ich zu bedenken: Die Bundesregierung beabsichtigt umfangreiche Zuständigkeitsänderungen im Gentechnikrecht. Auch wenn es hier ausschließlich um den Kompetenzbereich des Bundes geht, lassen Sie mich dennoch einige Anmerkungen hierzu machen. Insbesondere zur geplanten Aufgabenverlagerung vom Umweltbundesamt zum Bundesamt für Naturschutz bestehen erhebliche Bedenken, die auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausgeräumt sind. Es erschließt sich uns nach wie vor nicht, warum die in den vergangenen Jahren im Umweltbundesamt aufgebauten Kompetenzen im Bereich Gentechnik ohne Not aufgegeben bzw. aus dem UBA herausgelöst werden sollen. Der vom UBA bislang verfolgte medien- und schutzgutübergreifende Arbeitsansatz wird unseres Erachtens auch perspektivisch den Anforderungen im Bereich Gentechnik am besten gerecht. Nunmehr steht zu befürchten, dass eine Bewertung auf rein naturschutzfachliche Aspekte begrenzt bleibt. Immerhin wird dem Umweltbundesamt künftig weder eine Einvernehmens- noch eine Benehmenszuständigkeit übertragen. Anrede, setzen Sie heute ein Zeichen. Machen wir deutlich, dass die Gentechnik nicht nur in der Medizin, sondern auch in der Landwirtschaft große Chancen hat, die genutzt werden sollten. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI
Beauftragte der Präsidentin für die strategische Ausrichtung des BfS Dr. Thomas Jung 030|18333-2100 Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Stabsstelle St-RK Risikokommunikation Dr. Michael Thieme 030|18333-2500 Präsidialbereich PB N. N. Präsidentin Dr. Inge Paulini 030|18333-1100 Vizepräsident Norbert Nimbach 030|18333-1110 Zentralabteilung Z Martina Hagemann (Beauftragte für den Haushalt) 030|18333-1200 Fachbereich SW Strahlenschutz und Umwelt Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Referat PB 1 Büro der Präsidentin N. N. 030|18333-1121 Referat PB 2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Achim Neuhäuser 030|18333-4120 Referat PB 3 Nationale und internationale Zusammenarbeit, Berichterstattung Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Stabsstelle St-QC Qualitätsmanagement, Compliance, Korruptionsprävention, Interne Revision Heike Hartmann 030|18333-1300 Fachbereich SG Strahlenschutz und Gesundheit Dr. Thomas Jung 030|18333-2100 Abteilung RN Radiologischer Notfallschutz Dr. Matthias Zähringer 030|18333-6710Abteilung UR Umweltradioaktivität PD Dr. Frank Wissmann 030|18333-4200Abteilung WR Wirkungen und Risiken ionisierender und nichtionisierender Strahlung PD Dr. Michaela Kreuzer 030|18333-2200Referat Z 1 Organisations- und Personalentwicklung Dr. Dirk Daiber 030|18333-1310Fachgebiet RN 1 Koordination Notfallschutzsysteme Christian Höbler 030|18333-6720Fachgebiet UR 1 Radonmetrologie Dr. Joachim Döring 030|18333-4260Fachgebiet WR 1 Strahlenbiologie N. N.Referat Z 2 Personalmanagement Meike Winkelhaus (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-1229Fachgebiet RN 2 Radiologisches Lagebild Dr. Florian Gering 030|18333-2570Fachgebiet UR 2 Radon und NORM Dr. Bernd Hoffmann 030|18333-4210Fachgebiet WR 2 Biologische Dosimetrie Dr. Ulrike Kulka 030|18333-2210Fachgebiet MB 2 Medizinische Stellungnahmen zu strahlenhygie- nischen Fragen und in Genehmigungsverfahren Vladimir Minkov (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-2311 Referat Z 3 Finanzen/Einkauf N. N. 030|18333-1272Fachgebiet RN 3 Operativer Betrieb des Radiologischen Lagezentrums Bianka Denstorf 030|18333-4110Fachgebiet UR 3 Emissionen / Immissionen Luft Dr. Christopher Strobl 030|18333-2510Fachgebiet WR 3 Strahlenepidemiologie und -risikobewertung Dr. Nora Fenske 030|18333-2250Fachgebiet MB 3 Externe und interne Dosimetrie, Biokinetik Dr. Augusto Giussani 030|18333-2330 Referat Z 4 Koordinierung und administrative Begleitung von Forschungsvorhaben Dr. Michael J. Warning 030|18333-1528Fachgebiet RN 4 IMIS-Messaufgaben Dr. Ulrich Stöhlker 030|18333-6730Fachgebiet UR 4 Emissionen / Immissionen Wasser Dr. Christiane Wittwer 030|18333-4330Fachgebiet WR 4 Optische Strahlung (UV, Licht, Infrarot) Dr. Daniela Weiskopf 030|18333-2140Fachgebiet MB 4 Beruflicher Strahlenschutz, Strahlenschutzregister Dr. Uwe Oeh 030|18333-2410 Referat Z 5 Rechtsangelegenheiten; Anzeige- und Genehmigungsverfahren Adina Inan 030|18333-1410Fachgebiet RN 5 IMIS-Management Dr. Werner Preuße 030|18333-4410Fachgebiet UR 5 Dosimetrie und Spektrometrie N. N.Fachgebiet WR 5 Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder Dr. Gunde Ziegelberger 030|18333-2142Fachgebiet MB 5 Inkorporationsüberwachung Dr. Udo Gerstmann 030|18333-2430 Referat Z 6 Informationstechnik N. N. 030|18333-1460Fachgebiet RN 6 Atmosphärische Radioaktivität und Spurenanalyse Dr. Andreas Bollhöfer 030|18333-6770Kompetenzentrum EMF N. N.Fachgebiet MB 6 Sicherheit von Strahlenquellen, besondere Vorkommnisse, Bauartzulassung Renate Czarwinski 030|18333-4510 Referat Z 7 Liegenschaften und Innerer Dienst Hans-Thomas Damm 030|18333-1320Fachgebiet RN 7 Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Dr. Britta Lange 030|18333-4142 Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission (SSK) Monika Müller-Neumann 030|18305-3730 Fachgebiet UR 6 Radioökologie Dr. Martin Steiner 030|18333-2540 Abteilung MB Medizinischer und beruflicher Strahlenschutz Professor Dr. Gunnar Brix 030|18333-2300 Fachgebiet MB 1 Ermittlung und Bewertung der Strahlenexpo- sition von Patienten in Diagnostik und Therapie Dr. Jürgen Griebel 030|18333-2320 Fachgebiet MB 7 Bewertung besonderer Vorkommnisse in der Medizin und medizinisches Notfallmanagement N. N. Datenschutzbeauftragte Adina Inan 030|18333-1410Gleichstellungsbeauftragte Regina Gartung 030|18333-1188 Geheimschutzbeauftragter Dr. Michael J. Warning 030|18333-1528IT-Sicherheitsbeauftragter Heimfried Kriegel 030|18333-1151 Organisationsplan des Bundesamtes für Strahlenschutz Die Struktur der in den Fachbereichen SG und SW betriebenen Laboratorien wird durch einen ergänzenden Organisationsplan auf der BfS-Homepage im Bereich "Organisationsstruktur des BfS" abgebildet. Adressen Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter-Lebenstedt Ingolstädter Landstraße 1 85764 Oberschleißheim-Neuherberg Köpenicker Alle 120-130 10318 Berlin-Karlshorst Rosastraße 9 79089 Freiburg im Breisgau Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Graf-von-Stauffenberg-Straße 13 24768 Rendsburg Kontakt Telefon: 030|18333-0 Internet: www.bfs.de E-Mail: epost@bfs.de WHO Kooperationszentrum für ionisierende und nicht- ionisierende Strahlung und Gesundheit Kontakt: Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Koordinatoren Normung: N.N. Forschungsbeauftragter N. N. Arbeitgeberbeauftragter für schwerbehinderte Menschen Heimfried Kriegel 030|18333-1151 Gesamtvertrauensperson für schwerbehinderte Menschen N.N. Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen Salzgitter: Stephan Pinkert 030|18333-1618 Neuherberg: Nathalie Zander 030|18333-2577 Berlin: Detlef Gärtner 030|18333-4603 Vorsitzender des Gesamtpersonalrats Michael Thomas 030|18333-2517 Vorsitzende der Örtlichen Personalräte Salzgitter: Saskia Ender 030|18333-1239 Neuherberg: Florian Huber 030|18333-2180 Berlin: Martin Neumann 030|18333-4423 Freiburg: Bernhard Prommer 030|18333-6733 Bonn: Maria Volkert 030|18305-3761 Rendsburg: Anna Schuster 04331|13-2229 Strahlenschutzbevollmächtigte Berlin: Dr. Klaus Gehrcke Neuherberg: Prof. Dr. Gunnar Brix Freiburg, Bonn, Rendsburg: Dr. Matthias Zähringer 030|18333-4100 030|18333-2300 030|18333-6710 Gz.: Z 1 – 04131/2018 Stand 6. Juli 2018
Special Envoys to the President for the Strategic Development of the BfS President‘s Department PB N. N. Dr. Thomas Jung 030|18333-2100 President Dr. Inge Paulini 030|18333-1100 Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Staff Unit St-RK Risk Communication Dr. Michael Thieme 030|18333-2500 Vice President Norbert Nimbach 030|18333-1110 Central Office Division Z Martina Hagemann (Commissioner for Finance) 030|18333 - 1200 Unit PB 1 President‘s Office N. N. 030|18333-1121 Unit PB 2 Public Relations Achim Neuhäuser 030|18333-4120 Unit PB 3 National and International Cooperation, Reporting Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Staff Unit St-QC QM, Compliance, Prevention of Corruption / Internal Revision Heike Hartmann 030|18333-1300 Department SW Radiation Protection and Environment Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100Department SG Radiation Protection and Health Dr. Thomas Jung 030|18333-2100Division RN Emergency Preparedness & Response Dr. Matthias Zähringer 030|18333-6710Division UR Environmental Radioactivity PD Dr. Frank Wissmann 030|18333-4200Division WR Effects and Risks of Ionising and Non-Ionising Radiation PD Dr. Michaela Kreuzer 030|18333-2200Unit Z 1 Organisational and Personnel Development Dr. Dirk Daiber 030|18333-1310Section RN 1 Coordination of Emergency Response Systems Christian Höbler 030|18333-6720Section UR 1 Radon Metrology Dr. Joachim Döring 030|18333-4260Section WR 1 Radiation Biology N. N.Unit Z 2 Human Resources Management Meike Winkelhaus (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-1229Section RN 2 Emergency Response Centre – Situation Assessment Dr. Florian Gering 030|18333-2570Section UR 2 Radon and NORM Dr. Bernd Hoffmann 030|18333-4210Section WR 2 Biological Dosimetry Dr. Ulrike Kulka 030|18333-2210Section MB 2 Medical Reports on Radiation Hygiene Issues and in Approval Procedures Vladimir Minkov (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-2311 Unit Z 3 Finance / Purchasing N. N. 030|18333-1272Section RN 3 Operation of the Emergency Response Centre Bianka Denstorf 030|18333-4110Section UR 3 Emissions / Immissions Air Dr. Christopher Strobl 030|18333-2510Section WR 3 Radiation Epidemiology and Risk Assessment Dr. Nora Fenske 030|18333-2250Section MB 3 External und Internal Dosimetry, Biokinetics Dr. Augusto Giussani 030|18333-2330 Unit Z 4 Coordination und Administration of Research Projects Dr. Michael J. Warning 030|18333-1528Section RN 4 IMIS Measuring Tasks Dr. Ulrich Stöhlker 030|18333-6730Section UR 4 Discharges / Immissions Water Dr. Christiane Wittwer 030|18333-4330Section WR 4 Optical Radiation (UV Radiation, Light, Infrared) Dr. Daniela Weiskopf 030|18333-2140Section MB 4 Occupational Radiation Protection, Radiation Protection Register Dr. Uwe Oeh 030|18333-2410 Unit Z 5 Legal Affairs, Notification and Approval Procedures Adina Inan 030|18333-1410Section RN 5 IMIS Management Dr. Werner Preuße 030|18333-4410Section UR 5 Dosimetry and Spectrometry N. N.Section WR 5 Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields Dr. Gunde Ziegelberger 030|18333-2142Section MB 5 Incorporation Monitoring Dr. Udo Gerstmann 030|18333-2430 Unit Z 6 Information Technology N. N. 030|18333-1460Section RN 6 Atmospheric Radioactivity and Trace Analysis Dr. Andreas Bollhöfer 030|18333-6770Section UR 6 Radioecology Dr. Martin Steiner 030|18333-2540Competence Centre EMF N. N.Section MB 6 Safety of Radiation Sources, Radiological Incidents, Type Approval Renate Czarwinski 030|18333-4510 Unit Z 7 Properties and Internal Service Hans-Thomas Damm 030|18333-1320 Secretary of the Commission on Radiological Protection (SSK) Monika Müller-Neumann 030|18305-3730 Division MB Medical and Occupational Radiation Protection Professor Dr. Gunnar Brix 030|18333-2300 Section MB 1 Determination and Assessment of Patients’s Radiation Exposures in Diagnostics and Therapy Dr. Jürgen Griebel 030|18333-2320 Section RN 7 Response to Nuclear Security Events Dr. Britta Lange 030|18333-4142 Section MB 7 Evaluation of Significant Radiological Incidents in Medicine and Medical Emergency Management N. N. Data Protection Adina Inan Information Security Dr. Michael J. Warning 030|18333-1410Equal Opportunities Regina Gartung030|18333-1188 030|18333-1528IT Security Heimfried Kriegel030|18333-1151 Organisational chart of the Federal Office for Radiation Protection The structure of the laboratories operated in divisions SG and SW is depicted as an additional organisational chart on the BfS website in the section ‘Organisational structure of BfS’. Adresses Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter-Lebenstedt Ingolstädter Landstraße 1 85764 Oberschleißheim-Neuherberg Köpenicker Alle 120-130 10318 Berlin-Karlshorst Rosastraße 9 79089 Freiburg im Breisgau Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Graf-von-Stauffenberg-Straße 13 24768 Rendsburg Contact Phone: (+49) 030|18333-0 Internet: www.bfs.de E-Mail: epost@bfs.de WHO Collaborating Centre for Ionising and Non- Ionising Radiation and Health contact: Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Coordinators Standardisation: N.N. Officer of Research N. N. Employer‘s Officer for Severely Disabled People Heimfried Kriegel 030|18333-1151 General Counsellor for Severely Disabled People N.N. Local Counsellors for Severely Disabled People Salzgitter: Stephan Pinkert 030|18333-1618 Neuherberg: Nathalie Zander 030|18333-2577 Berlin: Detlef Gärtner 030|18333-4603 General Staff Council (Presidency) Michael Thomas030|18333-2517 Local Staff Councils (Presidency) Salzgitter: Saskia Ender Neuherberg: Lydia Heide Berlin: Martin Neumann Freiburg: Bernhard Prommer Bonn: Maria Volkert Rendsburg: Anna Schuster030|18333-1239 030|18333-2588 030|18333-4423 030|18333-6733 030|18305-3761 04331|13-2229 Radiation Protection Representatives Berlin: Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Neuherberg: Prof. Dr. Gunnar Brix 030|18333-2300 Freiburg, Bonn, Rendsburg: Dr. Matthias Zähringer 030|18333-6710 Gz.: Z 1 – 04131/2018 As at: 2018-07-06
Mit dem Leitfaden »Arbeiten in gentechnischen Anlagen« (Download rechts) soll Wissenschaftlern und Betreibern gentechnischer Anlagen ein Überblick über gesetzliche Bestimmungen zur Gentechnik, zuständige Behörden sowie über die Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz gegeben werden. Besonders Projektleitern und den Beauftragten für Biologische Sicherheit sowie allen, die es werden wollen, soll der Leitfaden als Hilfestellung dienen. Es werden darin häufig gestellte Fragen aufgegriffen.
Datenbank aller gentechnischen Anlagen im Saarland; Sie enthält Angaben zu Betreibern, Projektleitern, Beauftragten für die biologische Sicherheit und Gebäudeinformationen.
Origin | Count |
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Bund | 192 |
Land | 9 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 179 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 10 |
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License | Count |
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Topic | Count |
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