s/biozidfreie alternativen/Biozidfreie Alternative/gi
Der Wurzelgallennematode Meloidogyne javanica und der Erreger der Fusariumwelke, Fusarium oxysporum f.sp. lycopersici sind bedeutende Welkeerreger im Gemüsebau des Mittleren Ostens wie auch weltweit. In der Praxis treten beide Erreger häufig gemeinsam auf und verursachen synergistische Ertragsverluste. Die Bekämpfung beider Pathogene gestaltet sich als äußerst schwierig, wobei eine völlige Ausschaltung beider Pathogene in der Regel kaum möglich ist. In den vergangenen Jahren wurde das durch die beiden Pathogene hervorgerufene Welkesyndrom primär durch Bodenbegasung mit Methylbromid bekämpft. Die völlige Abhängigkeit von diesen zwar wirkungsvollen, aber auch umweltschädigenden Pflanzenschutzmitteln hat die Entwicklung alternativer Bekämpfungsverfahren über Jahre verhindert. Der Einsatz von Methylbromid wird ab dem Jahre 2001 verboten, da dieses Pestizid das Bodenleben zu 90 Prozent abtötet und in erheblichem Maße zur Zerstörung der Ozonschicht beiträgt. Die Entwicklung wirkungsvoller und umweltfreundlicher Bekämpfungsverfahren stellt eine der aktuellen Herausforderungen in der Phytomedizin dar. Eine der Möglichkeiten soll in dem vorliegenden Projekt näher untersucht werden. Durch Steigerung der Effektivität antagonistischer Mikroorganismen sowie gleichzeitiger Applikation von Mikroorganismen mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus wird die Bekämpfung des Welkesyndroms an Tomaten untersucht. Im einzelnen ergeben sich folgende Ziele: 1) Verbesserung der Wirksamkeit der antagonistischen Mikroorganismen Pseudomonas fluorescens T58 und Bacillus megaterium 25-6, sowie Trichoderma harzianum T-35 und T-203, 2) Optimierung von Formulierung und Applikation der Antagonisten, und 3) grundlegende Untersuchungen zur Wirkung der verbesserten Stämme auf Pflanzenentwicklung, Befallsverlauf und mikrobielle Diversität im Boden. Die Antragsteller verfügen über langjährige Erfahrungen zum Einsatz antagonistischer Mikroorganismen und der Bekämpfung des Welkesyndroms.
In dem Projekt wird die Aufnahme und Ausprägung von Bacillus-Toxingenen durch bakterielle Symbionten des 'Pantoffeltieres' Paramecium untersucht. Bestimmte Eiweiße aus Bakterien der Gattung Bacillus sind mit hoher Spezifität toxisch für Larven von Anopheles-Mücken, den Überträgern der Malaria. Die im Vergleich zu chemischen Toxinen ökologisch weitgehend unbedenklichen Bacillus-Toxine werden in Gewässern aber schnell inaktiviert, ihre Anwendung ist daher limitiert. Ein transgenes Paramecium-Symbiosesystem könnte möglicherweise als Toxin-Carrier die Häufigkeit von Anopheles-Larven in Gewässern langfristig reduzieren, da Paramecien zum Nahrungsspektrum von Mückenlarven gehören und weltweit verbreitet sind. Bestimmte Paramecium-Symbionten bilden bereits natürlicherweise ein Eiweißtoxin, das aber statt Mückenlarven andere Paramecien abtötet. Wirkungen entsprechender regulatorischer DNA-Sequenzen der Symbionten auf die Bacillustoxin-Expression sollen untersucht werden. Die ökotoxikologischen Effekte sollen anschließend im Labor untersucht werden. Dazu gehören neben Einflüssen auf Anopheles-Larven als Zielorganismen solche auf die Lebensgemeinschaft, die in dem vorliegenden Fall das Ökosystem Stillgewässer repräsentiert
Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, so dass bisher wenig über deren Wirksamkeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. Im Vorhaben wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem v.a. die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können. Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen. Damit kann eine Menge an Tierleid vermieden und der Prüfaufwand für Fallen reduziert werden.
Zielsetzung: Seit 15-20 Jahren wird in Fachkreisen an freibewitterten Baudenkmalen und Skulpturen eine intensivere biogene Besiedelung beobachtet. Grund ist einerseits die seit dem Beginn der 1990er Jahre extrem reduzierte SO2-Belastung der Luft. Dadurch hat sich der pH-Wert des Niederschlags in Richtung neutrales Milieu verschoben, was sich offensichtlich günstig auf Mikroorganismen und den Lebensraum Gesteinsoberfläche auswirkt. Die anthropogen verursachte Belastung der Luft mit Stickstoff befördert die Entwicklung der Mikroorgansimen wiederum deutlich. Biogene Besiedelungen können, neben der optischen Beeinträchtigung, sowohl physikalische als auch chemische Verwitterungsprozesse auslösen und damit zum Informationsverlust am Denkmal führen. Die Erfahrung zeigt, dass einmalig durchgeführte Reinigungsmaßnahmen bezogen auf die Wiederbesiedelungsneigung langfristig meistens wenig erfolgsversprechend sind. Zum Teil ist sogar eine massive Entwicklung biogener Besiedlungen an zuvor gereinigten Oberflächen zu beobachten. Eine Wiederbesiedlung kann in der Regel nur durch ein implementiertes Pflegekonzept begrenzt werden, die jedoch aufgrund damit verbundener regelmäßiger Kosten nur selten anzutreffen sind. Ein Anreiz, solche Pflegekonzepte zu etablieren, könnte beispielsweise eine Verlängerung des Zeitraums zwischen notwendigen Pflegeintervallen sein, die mit einer Steigerung der nachhaltigen Wirksamkeit von Reinigungsmaßnahmen einhergehen würde. Hauptsächlicher Fokus der Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojekts liegt auf Ökobioziden auf Basis verschiedener Phytochemikalien und darauf, inwieweit sie praxistauglich als biozide Wirkstoffdepots auf gereinigten Oberflächen und als Desinfektions- und Reinigungsmittel auf besiedelten Flächen eingesetzt werden können. Die Untersuchungen verfolgen auch den ökologischen Aspekt, praxistaugliche Alternativen zum Einsatz von synthetischen Bioziden herauszuarbeiten. Neben der Wirksamkeit werden auch mögliche Auswirkungen auf das Gestein mitbetrachtet. Es soll geprüft werden, inwieweit es durch den Einsatz von Ökobioziden praxistauglich gelingen kann, Oberflächen von biogener Besiedelung zu reinigen und diese nachhaltig zu vergrämen. Dadurch könnte es gelingen, Intervalle zwischen erforderlichen Reinigungsmaßnahmen deutlich zu verlängern, wodurch demzufolge weniger Eingriffe am Kulturgut erforderlich wären. Der Erhalt der historischen Substanz sowie die Schonung von Umwelt und finanzieller Ressourcen wären die Vorteile.
Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesener-maßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.
Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, so dass bisher wenig über deren Wirksamkeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. Im Vorhaben wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem v.a. die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können. Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen. Damit kann eine Menge an Tierleid vermieden und der Prüfaufwand für Fallen reduziert werden. Veröffentlicht in Texte | 33/2025.
Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik innerhalb der Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' zu untersuchen, die ihren ersten Bericht 1980 vorlegte. In diesen wissenschaftlichen Beratungsprozess waren neben industrienahen Wissenschaftlern auch Alternative integriert - wie beispielsweise ein Sachverständiger des Öko-Instituts, das von Mitgliedern der Umweltbewegung gegründet wurde. Damit gewannen alternative Wissenschaftler zunehmend Gewicht in der Diskussion um zukunftsfähige Energiepolitik, die bis dahin vor allem von den - der Industrie nahe stehenden - Forschungseinrichtungen wie Jülich und Karlsruhe bestimmt wurde. Vor dem Hintergrund der innenpolitisch prägenden Konfliktphase um die Atomenergie soll die Funktionsfähigkeit der wissenschaftlichen Politikberatung untersucht werden. Dies beinhaltet neben der Untersuchung von Kommunikationsprozessen auch die Frage nach den Argumentationsstrategien.
Behandlungsgrundsätze nach N2000-LVO für LRT/Arten Violett: Vorgaben aus gebietsbezogener Anlage Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise Keine Handlungen, welche zu einer Nährstoffanreicherung oder zu einer Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes des Grundwassers, von oberirdischen Gewässern oder von Böden führen können Keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, insbesondere durch Handlungen, welche eine Wasserstandssenkung oder -anhebung, eine Entwässerung, einen verstärkten Abfluss oder Anstau des Oberflächenwassers, eine zusätzliche Absenkung oder einen zusätzlichen Anstau des Grundwassers zur Folge haben können gesamtes Gebiet FFH- Keine Zerstörung von LRT, Baumgruppen oder Bäumen mit einem (mittleren) Brusthöhendurchmesser von mehr als 35 cm; Vorgaben der §§ 13 bis 15 sowie 30 Absatz 2 und 39 Absatz 5 BNatSchG, der §§ 21 Absatz 1 und 22 Absatz 1 NatSchG LSA sowie weitergehende Bestimmungen des Gehölzschutzes bleiben unberührt Kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B Keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen in LRT Keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken in Offenland-LRT Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen, lebensraumtypischen Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT geringerer Trophiestufen), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Arteninventars in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation bei berufsfischereilich genutzten Gewässern: Erhalt des Uferbewuchses, insbesondere der Gehölze, Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren, sowie von Wasser- und Schwimmblattvegetation; freigestellt ist: - das Freihalten von Schneisen im Röhricht, die bereits vor Inkrafttreten der N2000-LVO existierten - für die Berufsfischerei das Anlegen von Schneisen im Uferbewuchs, sofern keine freien Abschnitte zur Verfügung stehen, nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Kein Betreten oder Befahren von Röhrichten Stillgewässer-Biotope Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen Kein vorrätiges Anfüttern von Fischen Gesetzte Reusen sind an wechselnde Wasserstände anzupassen und dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gewässerbreite überspannen in Teichwirtschaften: Bewirtschaftung nur in zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der N2000-LVO bestehenden Pacht- oder Eigentumsgewässern; ansonsten nur auf Erlaubnis Kein Bau von Gebäuden im Uferbereich oder von Uferbefestigungen Kein Einsatz von Düngemitteln; freigestellt ist die Düngung mit Festmist sowie die Gründüngung zur Vorbereitung von K1-Teichen Einsatz von Bioziden nur auf tierärztliche Anordnung und unter unverzüglicher nachträglicher Anzeige an die UNB Desinfektionskalkungen mit Branntkalk von mehr als 1.000 kg/ha nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige und nur früh im Jahr direkt nach Eisaufbruch oder im Spätherbst Kein Ausbringen von Branntkalk in Rörichten Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger biologischer Maßnahmen Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen gesamtes FFH- Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern Gebiet Wald in FFH- Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August Gebieten Kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln Keine Kalkung natürlich saurer Standorte Erhalt der LRT; kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen; kein Entzug von LRT- Flächen durch forstliche Maßnahmen Keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen Keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFH-RL durch Holzpolterung Flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde; Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung Erhalt oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (schadstofffreie, höchstens mesotrophe, mäßig fließende, im Fall der Großen Moosjungfer oligotrophe, stehende, moorige bis anmoorige Gewässer einschließlich gut ausgeprägter Ufer- und Gewässervegetation in Verbindung mit freien Wasserflächen) Vorgaben für Fischerei und Aquakultur: Erhalt des Uferbewuchses, insbesondere der Gehölze, Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren, sowie von Wasser- und Schwimmblattvegetation; freigestellt ist: - das Freihalten von Schneisen im Röhricht, die bereits vor Inkrafttreten der N2000-LVO existierten Große Moosjungfer - für die Berufsfischerei das Anlegen von Schneisen im Uferbewuchs, sofern keine freien Abschnitte zur Verfügung stehen, nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Kein Einsatz von Düngemitteln; freigestellt ist die Düngung mit Festmist sowie die Gründüngung zur Vorbereitung von K1-Teichen Einsatz von Bioziden nur auf tierärztliche Anordnung und unter unverzüglicher nachträglicher Anzeige an die UNB Desinfektionskalkungen mit Branntkalk von mehr als 1.000 kg/ha nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige und nur früh im Jahr direkt nach Eisaufbruch oder im Spätherbst Kein Ausbringen von Branntkalk in Rörichten Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen, einschließlich eines umfassenden Angebots an Weichhölzern Erhaltung oder Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte Keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Biber Keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias Kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen Erhaltung oder Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte Fischotter Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue Behandlungsgrundsätze für LRT / Arten Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Ziel-LRT/ Ziel-Art 3150 BG_3150: - Erhalt einer ausreichend guten Wasserqualität - Vermeidung jeglicher Stoffeinträge und Verunreinigungen - auch in Zukunft keine fischereiliche Nutzung der als LRT ausgewiesenen Gewässer - regelmäßige Kontrolle bezüglich Zustand und Verlandungsgrad - Entlandungen oder Teilentschlammungen im Bedarfsfall in mehrjährigen Abständen - Erhalt der Röhrichte und Verlandungsvegetation als eigenständige Lebensräume - Ufer und Verlandungszonen sollen sich weitgehend natürlich und störungsfrei entwickeln - Nicht autochthone Wasserpflanzenarten („bunte“ Seerosen u.ä.) sollen nicht in die Gewässer eingebracht werden Große Moosjungfer BG-Moosjungfer - Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher entwässernder Maßnahmen und Eingriffe - Erhalt bzw. Entwicklung einer reichen, aber gut durchlichteten Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern - Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Habitate im FFH-Gebiet - kein Fischbesatz und keine angelfischereiliche Nutzung des Habitats im „Schlauch“ - langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall mittels Teilentlandungen bzw. Teilentschlammungen - Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Waldlebensräume im Umfeld der besiedelten / potenziell geeigneten Gewässer Amphibien Anhang IV FFH-RL BG-Amph - Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher entwässernder Maßnahmen und Eingriffe - Erhalt bzw. Entwicklung einer reichen, aber gut durchlichteten Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern - Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Habitate im FFH-Gebiet - kein Fischbesatz und keine angelfischereiliche Nutzung der ausgewiesenen Habitate im „Schlauch“, im Roten See sowie im westlichen Verlandungsbereich des Blauen Sees - langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall mittels Teilentlandungen bzw. Teilentschlammungen (z.B. im Schlauch) - Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Wald- und Offenlandbiotope im Umfeld der besiedelten Gewässer als Landlebensräume
<p>Studie zur Förderung von Alternativen zu Rattengift & Co</p><p>Biozidfreie Alternativen zum Schutz von Gesundheit oder Materialien vor Schadorganismen sind wichtige Instrumente zur Reduktion des Eintrags von bioziden Wirkstoffen in die Umwelt. Diese Studie hat untersucht, mit welchen Maßnahmen die Verwendung der Alternativen gefördert werden kann. Betrachtet wurden unter anderem mögliche Umweltzeichen, Förderprogramme oder webbasierte Informationsangebote.</p><p>Rattengift, Insektenspray oder Anti-Fouling-Farben gehören zu den Biozidprodukten und sollen die Gesundheit oder Materialien vor Schadorganismen schützen. Ihre Wirkung entfalten sie jedoch nicht nur gezielt auf die Schadorganismen, sondern unter Umständen auch in der Umwelt. Aus diesem Grund sollte ihr Einsatz auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Biozidfreie Alternativen sind dafür wichtige Werkzeuge, jedoch meist keiner Bewertung durch unabhängige Dritte unterworfen, was ihre Akzeptanz durch Anwendende verringert. Ziel der Studie war es zu untersuchen, wie ihr Einsatz gefördert werden könnte.</p><p>Im Bericht wurden zunächst Rechercheergebnisse zu verfügbaren biozidfreien Verfahren dokumentiert. Es wurde in einem untersuchten Fallbeispiel deutlich, dass Nützlinge ein großes Potenzial als Ersatz oder zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, dem bekämpfenden Holzschutz, dem Materialschutz in Museen, der Fliegenbekämpfung in Ställen und der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners haben könnten.</p><p>Darüber hinaus wurde eine Auswertung der Kriterien bestehender Umweltlabel in Bezug auf die Vermeidung von Bioziden vorgenommen. Für dauerhaftes Holz als Alternative zu mit Holzschutzmitteln behandelten Hölzern wurde untersucht inwieweit ein Umweltzeichen umsetzbar wäre. Eine chemische Holzmodifikation zur Haltbarmachung von Holz wird laut der Studie mittlerweile im großtechnischen Maßstab durchgeführt. Es existieren verschiedene Verfahren (Thermoholz, acetyliertes Holz, mit Furfurylalkohol vernetztes Holz), die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Zudem finden Forschungsarbeiten zu weiteren - auch biotechnologischen - Verfahren statt. Ein Umweltlabel „Blauer Engel für dauerhaftes Holz“ könnte laut Studie einen deutlichen Marktimpuls geben, um den Einsatz von Holzschutzmitteln zu minimieren und gleichzeitig eine Alternative zu Tropenholz für Außenanwendungen (Gartenmöbel, Terrassen, Fassaden bis hin zu Konstruktionsholz) auszuloben.</p><p>In einem weiteren Teil der Studie wurden internationale Informationsangebote zu Alternativen untersucht und auf einem Workshop diskutiert. Ein systematischer Austausch der in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten vorliegenden Informationsmaterialien wurde dabei von allen Teilnehmenden als sehr sinnvoll erachtet. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> wird sich hier in Zukunft im Rahmen der SCOTTY-Initiative verstärkt engagieren.</p>
Biozidfreie Alternativen sind wichtige Werkzeuge zur Reduzierung des Biozideinsatzes, jedoch meist keiner Bewertung durch unabhängige Dritte unterworfen, was ihre Akzeptanz durch Anwendenden verringert. Im Bericht werden Rechercheergebnisse zu verfügbaren biozidfreien Verfahren dokumentiert. Das Konzept zur Prüfung von biozidfreien Alternativen wurde am Beispiel des Einsatzes von Nützlingen in der Schädlingsbekämpfung im Rahmen einer Fallstudie einschließlich eines Fachgespräches mit Nützlingsproduzenten und Anwendenden von Nützlingen überprüft. Es wurde deutlich, dass Nützlinge ein großes Potenzial als Ersatz oder zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, dem bekämpfenden Holzschutz, dem Materialschutz in Museen, der Fliegenbekämpfung in Ställen und der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners haben. Sowohl die Firmen als auch die Anwendenden stehen Regulierungsoptionen wie z. B. der Forderung einer behördlichen Überprüfung jedoch skeptisch gegenüber, ebenso wie der Option einer Förderung des Einsatzes von Nützlingen durch die Vergabe von Umweltlabeln. Die Ergebnisse eines Europäischen Workshops "Erfahrungsaustausch über Informationsangebote und -kampagnen zu Bioziden und deren Alternativen" verdeutlichen, dass als Voraussetzung für zusätzliche Informationsangebote zu biozidfreien Alternativen vergleichbare Kenntnisse wie für Biozidprodukte vorliegen müssten. Bislang sind diese jedoch oft lückenhaft. Bestehende Informationskanäle wie z.B. Websites allein reichen nicht aus, um eine breite Aufmerksamkeit bei jüngeren Zielgruppen zu erlangen, die besser über (gesponserte) Social-Media-Beiträge angesprochen werden. Ein systematischer Austausch der in den verschiedenen Mitgliedsstaaten vorliegenden Informationsmaterialien wird von allen Teilnehmenden als sehr sinnvoll erachtet. Im Bericht wird auch eine Auswertung der Kriterien bestehender Umweltlabel in Bezug auf die Vermeidung von Bioziden vorgenommen. Zudem werden Konzepte für spezifische App-Entwicklungen vorgestellt, mit denen Alternativen zu Biozidanwendungen gefördert werden könnten. Quelle: Forschungsbericht
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