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Energetische Sanierung der Tankstellen-Außenbeleuchtung

Mit dem Vorhaben sollen LED-Lampen mit Dimmtechnik zur Außenbeleuchtung bei bundesweit 50 Bestandstankstellen unterschiedlichen Typs eingesetzt werden. Im Vergleich zu den bisher eingesetzten Quecksilberhochdruck- und Halogenmetalldampflampen, ermöglicht die LED-Technik die Drosselung des Lichtstromes in weiteren Bereichen sowie ein schnelles Einschalten ohne merkliche Hochlaufzeit. Wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Kombination der LED-Lampen mit einer an der Kundenfrequenz orientierten Steuerung der Außenbeleuchtung. Dies wird durch ein Infrarotmeldesystem ermöglicht, indem das System bei Registrierung einer Bewegung von der gedimmten zur maximalen Beleuchtung wechselt. Damit kann die Beleuchtungsstärke optimal eingestellt und Überbeleuchtung vermieden werden. In der Regel werden die Lampen über Ihrem eigentlichen Wert bemessen, um am Ende Ihrer Lebensdauer noch die volle Leistung erreichen zu können. Ziel des Vorhabens ist es, den Lichtstrom der Lampen so zu drosseln, dass er bereits am Anfang der Lampenlebensdauer nur den geforderten Mindestwert leistet. Diese Betriebsweise führt zu einer deutlichen Minderung der Elektroleistung, die erst allmählich steigt und zum Ende der Lampenlebensdauer ihren vollen Wert erreicht. Im Vergleich zu einer ständig gleichmäßigen Beleuchtung können rund 13.000 kWh/a des Stromverbrauchs für die Außenbeleuchtung bzw. 8 Prozent des gesamten Stromverbrauchs einer Tankstelle eingespart werden. Für die insgesamt 50 Tankstellen wird eine jährliche Minderung des Stromverbrauchs von rund 640 MWh und der CO2-Emissionen von rund 370 t erwartet. Das Unternehmen wird die tatsächlichen Einsparungen im Rahmen des ebenfalls geförderten Messprogramms ermitteln.

Aktuelles

Am 4. September 2026 wurde die Fertigstellung der Baumaßnahmen im Treptower Park feierlich begangen. Mit der Veranstaltung würdigte das Bezirksamt Treptow-Köpenick den erfolgreichen Abschluss der umfangreichen Sanierungsarbeiten im Park, bei welchen sowohl denkmal- als auch naturschutzfachliche Belange berücksichtigt worden waren. Die Umsetzung mehrerer Maßnahmen erfolgte im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) sowie des vorhergehenden Förderprogramms BENE (Förderkennzeichen 2037-B5-G, 1096-R6-B, 1353-R6) und wurde finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin. Bei einem Podiumsgespräch wurde die Bedeutung der Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung des Treptower Parks vorgestellt. Im Rahmen des BENE2-Vorhabens erfolgte die Erneuerung von Wegen mit wasserdurchlässiger Oberfläche, die Pflanzung neuer Bäume und heimischer Gehölze auf tausenden Quadratmetern sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch neue Sitzbänke und Abfallbehälter. Im Zuge des Förderprogramms BENE wurden zuvor bereits ähnliche Maßnahmen umgesetzt, Uferbereiche des Karpfenteiches renaturiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergriffen sowie der Weltspielplatz ergänzt. Die Veranstaltung bot die Gelegenheit für die Öffentlichkeit, gemeinsam mit Projektbeteiligten und Fördermittelgeber:innen auf die erfolgreiche Umsetzung zurückzublicken und den sanierten Park als wichtigen Ort für Erholung, Begegnung und Natur in Berlin zu feiern. Nach intensiven Arbeiten seitens der SenMVKU können nun auch unter den veränderten haushaltspolitischen Rahmenbedingungen des Doppelhaushalts 2026/2027 neue Förderwege für die BENE 2-Bewilligungsstelle erschlossen werden. Dank eines innovativen Förderschemas ist es uns gelungen, die BENE2-Förderung nun auf neuer Grundlage fortzusetzen. Ein neues Förderschema ermöglicht es uns, EU-Mittel direkt für neue Projekte bereitzustellen. Die Mittel werden dem Land Berlin nach erfolgreichem Abschluss und Abrechnung der geförderten Vorhaben nachträglich erstattet. Dadurch können wir die Bearbeitung von Förderanträgen fortsetzen und die EFRE-Mittel zeitnah sowie zielgerichtet für die Transformation der Stadt und den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung einsetzen. Allerdings kann die neue Förderpraxis unter Umständen eine geringere Förderquote als beantragt bedingen. Aktuell werden Anträge im Rahmen des Windhundprinzips unter Berücksichtigung der Priorität eines schnellen EFRE-Mittelzugangs bis zur maximal vom Haushaltsgesetz vorgesehenen Grenze bearbeitet. Sobald eine Erweiterung dieses Rahmens erforderlich wird, prüfen wir selbstverständlich weiterhin die Möglichkeiten eines Nachtragshaushalts oder eine Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Für bereits bewilligte Projekte ändert sich nichts: Sie können wie geplant weiter umgesetzt werden. Sollten sich bei einzelnen Vorhaben Verzögerungen ergeben, die eine Mittelverschiebung ins Jahr 2027 erforderlich machen, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen. So können wir gemeinsam die bestmögliche Lösung prüfen und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel optimal planen. Am 20. März 2026 setzten Senatorin Ute Bonde, Staatssekretär Andreas Kraus, Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, mit dem ersten Spatenstich den Auftakt zur umfassenden Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke und der angrenzenden Straßen. Die im Rahmen des BENE2 umgesetzte Neugestaltung ist Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzepts. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Umwandlung bislang stark versiegelter Verkehrsflächen in attraktive, begrünte Aufenthaltsräume und ein zukunftsweisendes Regenwassermanagement. Zusätzlicher Schatten durch neu gepflanzte Bäume und neue Grünflächen helfen, den Platz im Sommer zu kühlen. Das auf der neu gestalteten Fläche anfallende Regenwasser wird direkt vor Ort genutzt, wodurch die Berliner Mischwasserkanalisation künftig entlastet werden soll. Gemeinsam mit aufbereitetem Trinkwasser soll das Regenwasser künftig einen Brunnen im Zentrum des neu gestalteten Platzes speisen. Dadurch wird der Platz an heißen Tagen zusätzlich gekühlt. Bei Starkregenereignissen kann der leicht vertiefte Kern des Platzes kurzfristig Wasser aufnehmen, welches zum Schutz vor Überflutungen im Anschluss kontrolliert abfließen kann. Das gestalterische Konzept wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Berliner Bürger:innen, lokalen Gewerbetreibenden und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) entwickelt. Das im Dezember 2024 bewilligte Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2, 2349-B4-S) umgesetzt und soll bis 2028 in mehreren Bauabschnitten fertiggestellt werden. Die Landesmittel, die zur Umsetzung des BENE 2 bisher unmittelbar im Haushaltsplan zur Verfügung standen, wurden mit Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes 2026/27 stark gekürzt. Die Antragstellenden und Interessierten mit angenommener Projektskizze werden möglichst zeitnah und projektbezogen zu möglichen alternativen Perspektiven zur Förderung bereits beantragter oder als Skizze eingereichter Vorhaben kontaktiert. Einen wichtigen Beitrag soll die Nutzung von Bundesmitteln leisten, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt werden. Die erforderliche Umsteuerung des Programms wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Förderaufrufe sind weiterhin ausgesetzt. Wir bedanken uns bei allen Begünstigten und Antragstellenden für die Geduld. Am 15.01.2026 fand die Abschlusspräsentation zum Projekt „Machbarkeitsstudie für ein nachbarschaftsübergreifendes Regenwassermanagement und damit verbundene Maßnahmen zur Klimaanpassung auf dem Standort der BIM an der Jüterboger Straße und auf den denkmalgeschützten Friedhöfen an der Bergmannstraße des EVFBS“ (Förderkennzeichen: 2043-B4-M) statt. Als Durchführungsort wurde das 20 ha große Friedhofsareal des Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte und das angrenzende 11 ha große Grundstück des Landes Berlin (SILB) an der Jüteborger Straße 3 ausgewählt. Es wurden verschiedene Maßnahmepakete ausgearbeitet (Abkopplung vom Mischkanalnetz, Bau einer Zisterne, Bewässerungskonzept und Entsiegelung), um das anfallende Regenwasser von den Dachflächen der stark versiegelten Liegenschaft zum Friedhofsareal zu leiten und zu speichern. Zusätzlich wurde eine Potentialermittlung für weitere Aspekte zur Anpassung an den Klimawandel ausgearbeitet, unter anderem eine Förderung von Lebensraum- und Abkopplungspotentialen, Erfassung von klimaangepassten Baumstandorte sowie Ermittlung von Wasserrückhaltepotentialen und dezentraler Regenwasserversickerung. Die erfolgreich abgeschlossene Machbarkeitsstudie zeigt eindrucksvoll, wie zukünftig nachbarschaftsübergreifende Regenwasserbewirtschaftung gezielt umgesetzt und der Ausbau der Schwammstadt gefördert werden kann. Am 18. 12.2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Haushaltsgesetz für die Jahre 2026/2027 beschlossen. Die Ergebnisse und Mittelfestlegungen werden aktuell im Hinblick auf die künftige Umsetzung vom BENE 2 geprüft. Vor diesem Hintergrund werden die Förderaufrufe derzeit ausgesetzt. Eine Information folgt zeitnah zu Jahresbeginn 2026. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte: Anwendungsbereich Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026 Klassische Richtlinie (2014/24/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen – zentrale Regierungsbehörden 143.000 EUR 140.000 EUR – übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 216.000 EUR Konzessionen (2014/23/EU) Konzessionen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 432.000 EUR Vom 13. bis 17. Oktober 2025 findet die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ statt. Mit rund 50 Präsenz- und Online-Veranstaltungen bietet die Aktionswoche praxisnahe Einblicke in Projekte und Lösungen der Berliner Energiewende und lädt dazu ein, sich zu aktuellen Themen, Projekten und Debatten zu informieren und auszutauschen. Das Programm wird von rund 50 Institutionen getragen und deckt alle zentralen Bereiche von Energiewende und Klimaschutz ab – von Bauen und Sanieren über Energiewirtschaft, Wärmeversorgung und Photovoltaik bis hin zu Energieberatung, Bildung und Kommunikation. Besonders im Fokus stehen Berliner Erfolgsgeschichten im Energiesparen und Klimaschutz. Daher wird u.a. das BENE-Vorhaben zur energetischen Sanierung am Oberstufenzentrum für Technische Informatik, Industrieelektronik und Energiemanagement vorgestellt (BENE1-Förderkennzeichen 1345-R2-G; BENE2-Förderkennzeichen 2284-B1-G). Im Rahmen einer Führung am 15.10.2025 von 15:30 bis 17:30 Uhr werden die dort umgesetzten Sanierungsmaßnahmen präsentiert und deren Einsparungspotentiale erläutert, darunter u.a. die Sanierung und Dämmung des Dachs und der Fassade, die Anpassung der Heizungsanlage sowie die Installation einer PV-Anlage. Das umfangreiche Programm der Aktionswoche „Berlin spart Energie“ 2025 umfasst viele weitere Informations-, Bildungs- und Vernetzungsformate sowie Führungen und Exkursionen, die die Vielfalt der Berliner Energiewende erlebbar machen. Alle Programmpunkte sind auf www.berlin-spart-energie.de abrufbar, wo auch die kostenfreie Anmeldung erfolgt. Am 22. Juli 2025 wurde seitens des Senats der Haushaltsgesetzentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen, der nun an den Haushaltsgesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, zur Beschlussfassung des Gesetzes (voraussichtlich bis Ende des Jahres) weitergeleitet wird. Durch die erforderliche Konsolidierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 nicht im vorgesehenen Umfang / vorgesehener Form fortgeführt werden kann. Trotz der herausfordernden Lage besteht nach wie vor ein sehr großes Interesse an der erfolgreichen Umsetzung möglichst vieler Vorhaben für den Klima- und Umweltschutz. Über die Auswirkungen auf Ihr konkretes Vorhaben werden Sie durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Programmträger informiert. Bei weiteren Fragen stehen die B.&S.U. und das Team in der SenMVKU Ihnen gerne zur Verfügung. Am 5. Mai 2025 fand im Rahmen der Berliner Energietage die digitale Veranstaltung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit rund 140 Teilnehmenden statt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als wirtschaftlicher Impuls für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Anhand von Praxisbeispielen wie dem Treptower Park und dem Friedrichstadt-Palast wurde sowohl aufgezeigt, welchen Beitrag grüne Infrastruktur zur Verbesserung des Mikroklimas leistet und somit soziale als auch gesundheitliche Vorteile bietet als auch durch adäquate Klimaschutzmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen durch moderne Technologien wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher ermöglicht werden können. „Jeder investierte Fördereuro ist ein gut investierter Euro“ betonte Prof. Dr. Hirschl, als er die positiven wirtschaftlichen Effekte des BENE erläuterte und hierbei die positiven Effekte der regionalen Wertschöpfung, Steuerrückflüsse und die Schaffung von Arbeitsplätzen betonte. Neben den Einsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen lässt sich somit auch der ökonomische Nutzen von Anpassungsmaßnahmen beziffern, etwa durch vermiedene Gesundheitskosten oder geringere Ausgaben für Wasserrückhalt. Auf diese Weise lassen sich Folgekosten des Klimawandels wirksam reduzieren. Auch die Berliner Bevölkerung weiß die Investitionen in Klimaanpassung, mehr Biodiversität und grüne Stadträume – insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimabedingter Belastungen – zunehmend zu schätzen. Die Präsentationen stehen Teilnehmenden online zur Verfügung: Zur Veranstaltung auf energietage.de Wir danken allen Beteiligten für ihre Beiträge und den Teilnehmenden für das große Interesse. Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch unerlässlich sind. Am 5. Mai 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr präsentiert sich das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung auf den Berliner Energietagen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE)“ wird vom Programmdienstleister B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durchgeführt. Anhand von Projektbeispielen wird aufgezeigt, wie durch BENE geförderte Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wirtschaftliche Impulse für die Region Berlin-Brandenburg setzen können. Zusätzlich präsentiert das IÖW Forschungsergebnisse zu regionalökonomischen und volkswirtschaftlichen Effekten solcher Maßnahmen. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Berliner Energietage . (Eventnummer D.129) Am 12.03.2025 fiel am Schiffbauerdamm der Startschuss für die Machbarkeitsstudie zu einem wasserstoffbetriebenen Löschboot. Die Studie wird von der Berliner Feuerwehr gemeinsam mit dem Fachbereich Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme der Technischen Universität Berlin (TU-EBMS) im Rahmen des BENE 2-Vorhabens „navisH2“ (2032-B6-A und 2070-B6-A) durchgeführt. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin soll ein technisch ausgereiftes Konzept für den Bau eines weltweit bislang einzigartigen Löschbootes mit kombiniertem Brennstoffzellen- und batterieelektrischem Antrieb entwickelt werden. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung wünschten Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres und Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe gutes Gelingen und hoben die Innovationskraft des Projektes hervor. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. Zum BENE 2-Förderportal

Vertiefende Modellprojekte der energetischen Sanierung von Großwohnsiedlungen

Im Rahmen des 2009 ausgelobten Bundeswettbewerbs 'Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen' wurden von 68 Wohnungsunternehmen integrierte Konzepte erstellt, die neben Energieeffizienz und Energieeinsparung weitere wohnungswirtschaftliche Aspekte sowie Fragen der Finanzierung, der Stadtteilentwicklung, der Partizipation und der Durchführung berücksichtigten. Aus der Umsetzung der Wettbewerbsbeiträge sollen übertragbare Handlungsempfehlungen für zukünftige Projekte, aber auch Hinweise für die Gestaltung von Gesetzen bzw. Förderkonditionen abgeleitet werden. Dafür werden in acht Modellvorhaben die gewählten Strategien und Umsetzungsschritte, Hemmnisse und Lösungsansätze analysiert. Ausgangslage: Die Stabilisierung und Attraktivierung von Großwohnsiedlungen gehört seit vielen Jahren zu den Herausforderungen der Stadtentwicklungspolitik. Mit den Anforderungen an den Klimaschutz - das Einsparen von Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien - ist in den letzten Jahren ein relevanter Aspekt im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit von Großwohnsiedlungen in den Fokus gerückt. Doch erst durch die Verknüpfung von Entscheidungen zu energetischen Maßnahmen mit wirtschaftlichen und sozialen Belangen sowie mit Fragen der Quartiersentwicklung insgesamt entstehen nachhaltige Entwicklungsperspektiven für die Quartiere. Dabei wird es für Wohnungsunternehmen immer wichtiger, das Quartier als Lebens- und Wohnort ihrer Mieter in den Blick zu nehmen und sich über ihren Bestand hinaus für die Stadtteile zu engagieren. Dies erfordert komplexe Strategien, die unterschiedliche Themen und Akteure zusammenbringen. Zielsetzung: Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs 'Energetische Sanierung von Großwohnsiedlungen auf der Grundlage integrierter Stadtteilentwicklungskonzepte' haben sich die teilnehmenden Wohnungsunternehmen hohe Ziele gesteckt und anspruchsvolle Strategien erarbeitet. Wie können diese tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden? Auf Basis der praktischen Erprobung in den Modellvorhaben werden Strategien, Instrumente und Verfahren herausgefiltert, die die komplexen Ziele des integrierten Projektansatzes umsetzen können. Es wird analysiert, wie sinnvolle inhaltliche und zeitliche Teilschritte aussehen können, wo sich Synergien ergeben können und mit welchen Verfahren die Vorgehensweisen in den Unternehmen wie auch auf Quartiersebene abgestimmt und abgesichert werden können. Dabei bilden die Modellvorhaben verschiedene repräsentative Projekttypen ab, die übertragbare Lösungen für die bundesweit auch bei anderen Wohnungsunternehmen anstehenden Aufgaben versprechen.

Innovative Organisations- und Finanzierungsmodelle für die energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern

Fassadenheiz- und -kühleinheit zur seriellen Sanierung von Bestandsgebäuden, Teilvorhaben: Entwicklung der fronTherm-Fassadenmodule, der Systemergänzung + -einbindung sowie des Umsetzungskonzepts mit prozessbegleitender Internetplattform

Erneuerbare Wärmenetze für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ländlicher Siedlungen

Der ländliche Raum stellt eine besondere Herausforderung für die Wärmewende dar. Während in den Städten auf einen deutlichen Ausbau der Fernwärme gesetzt wird, findet regenerative Nahwärmenetze in ländlichen Siedlungen bisher zu wenig Berücksichtigung in den Studien für die Wärmewende. Hier setzt das Projekt ruralHeat an. Das Projektziel ist zum einen die wissenschaftliche Begleitung von Planung und Umsetzung der solaren Nahwärme in Bracht und Rüdigheim sowie zum anderen die Übertragbarkeit auf andere ländliche Siedlungen. Die Innovation in Bracht und Rüdigheim liegt darin, dass über 70% des Wärmebedarfs durch Solarwärme in Verbindung mit einem saisonalen Wärmespeicher gedeckt wird. Somit ist die Solarthermie nicht mehr ein 'fuel saver', sondern der Hauptwärmeerzeuger. Komplettiert wird das System mit einer Großwärmepumpe zur Speicherentladung und zwei Holzkesseln für die Spitzenlast. Das 100% regenerative Nahwärmekonzept ist zudem günstiger und wesentlich schneller umsetzbar als Maßnahmen an Einzelgebäuden (energetische Sanierung, Umstellung der Heizung). Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt die beiden Bürgergenossenschaften bei Planung und Bau durch Simulationen zum Betrieb und Regelung der komplexen Anlage. Die Ergebnisse aus den beiden Demonstrationsanlagen sollen anhand von 10 Fallstudien auf die Übertragbarkeit auf andere ländliche Gebiete geprüft werden. Hierbei werden auch weitere technologische und energiewirtschaftliche Konzepte für 100% erneuerbare Nahwärmelösungen betrachtet und verglichen. Aus den Erkenntnissen wird ein webbasiertes Vorauslegungstool entwickelt, dass interessierten Kommunen oder Bürgerinitiativen bereits im frühen Stadium (d.h. mit wenig Inputdaten) eine Vorauswahl möglicher Nahwärmelösungen auf Basis erneuerbarer Wärme ermöglicht. Das Ziel des Vorauslegungstools ist somit eine Lenkungswirkung hin zur EE-Wärme und eine Hilfestellung für Kommunen, um den Aufwand für die Betrachtung möglicher Varianten zu reduzieren.

Energieministerium fördert energetische Sanierung des Rathauses in Calbe

Gut gedämmte Gebäude verbrauchen weniger Energie und verursachen damit weniger Kosten. Sie leisten außerdem durch CO2-Einsparungen einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Energieministerium Sachsen-Anhalt fördert deshalb die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Energie-Staatssekretär Thomas Wünsch hat jetzt einen Förderbescheid über 899.999 Euro an die Stadt Calbe im Salzlandkreis übergeben. Dort wird bis Ende 2027 das Rathaus energetisch modernisiert. „Mit unserem Förderprogramm Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ unterstützt das Land die Kommunen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden und leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor“, erklärte Wünsch. „Die Stadt Calbe geht mit gutem Beispiel voran und investiert konsequent in mehr Energieeffizienz und moderne Technik. Das spart langfristig Energiekosten, reduziert den CO₂-Ausstoß und stärkt zugleich die Attraktivität der kommunalen Infrastruktur. Mit unserer Förderung unterstützen wir die Kommunen dabei, die Energiewende ganz praktisch umzusetzen.“ Das Energieministerium unterstützt die Rathaus-Modernisierung über das Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“, das mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet ist. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund eine Millionen Euro. Bei einem Fördersatz von 90 Prozent erhält die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 899.999 Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen ist bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Geplant ist ein umfassendes Paket aus gebäude- und anlagentechnischen Maßnahmen. Dazu gehört die Dämmung von Decken und Innenwänden, die Erneuerung der vorhandenen Fenster, die Installation einer Fußbodenheizung sowie der Austausch der Innenbeleuchtung gegen moderne LED-Technik. Ergänzt werden die Arbeiten durch Infrarotstrahler in den Sanitärbereichen sowie eine Photovoltaikanlage, deren Strom vollständig im Gebäude genutzt werden soll. Durch die Sanierung wird eine jährliche Energieeinsparung von rund 181.000 Kilowattstunden erwartet. Dies entspricht einer Reduzierung des bisherigen Energieverbrauchs um knapp 50 Prozent. „Gerade Kommunen zeigen, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft Hand in Hand gehen können“, betonte Wünsch weiter. „Investitionen in Energieeffizienz zahlen sich doppelt aus: Sie entlasten dauerhaft die öffentlichen Haushalte und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ unterstützt das Land investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Förderfähig sind unter anderem Schulen, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Ziel ist es, Energie einzusparen und Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die Nachfrage nach dem Programm ist hoch: Bislang wurden 87 Förderanträge eingereicht. Davon konnten bereits 22 Vorhaben mit einem Gesamtzuschuss von rund 12,6 Millionen Euro bewilligt werden. Wünsch dankte der Stadt Calbe für ihr Engagement und die sorgfältige Vorbereitung des Vorhabens. „Das Rathaus wird nach Abschluss der Arbeiten nicht nur energetisch deutlich besser aufgestellt sein, sondern auch ein sichtbares Beispiel dafür sein, wie nachhaltige Modernisierung in unseren Städten gelingen kann.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon , X (ehemals Twitter ) und Bluesky .

Welche Fachkräfte braucht die sozial-ökologische Transformation?

<p> <p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p> </p><p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p><p> Was wird gebraucht? <p>Für die sozial-ökologische Transformation sind insbesondere Berufe aus den Bereichen Metall- und Maschinenbau, Energie- und Elektrotechnik, Bauwesen sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik von entscheidender Bedeutung. Diese Berufe sind zentral für den Ausbau erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> oder den Umbau industrieller Produktionssysteme. In vielen dieser Berufsgruppen besteht bereits heute ein deutlicher Fachkräftemangel, der sich durch den steigenden Transformationsdruck weiter verschärfen dürfte. Besonders kritisch sind sogenannte Flaschenhalsberufe – etwa in Architektur und Planung –, bei denen schon geringe Engpässe große Projekte verzögern können.&nbsp;</p> <p>Engpässe können sich auch dadurch verschärfen, dass mehrere Prozesse auf dieselben Qualifikationen angewiesen sind. Dabei kann es sich um unterschiedliche Transformationsprozesse handeln oder aber um Prozesse, die sich in anderem Kontext ergeben. So sind beispielsweise Maßnahmen im Rahmen des Sondervermögens Verteidigung und Infrastruktur ebenso wie der Energieleitungs- und Windenergieausbau stark vom Tiefbau abhängig und konkurrieren so um die gleichen Fachkräfte.&nbsp;</p> <p>Die Studie unterstreicht darüber hinaus, dass regionale Unterschiede erheblich sind. Der Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Wiedervernässung von Mooren zeigen deutlich, dass die Transformation je nach Region, Sektor oder Siedlungsstruktur unterschiedlich wirkt und dass daher auch Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsstrategien vor Ort ansetzen müssen.</p> Empfehlungen der Studie <p>Um Fachkräfte für die Transformation zu gewinnen und zu sichern, muss <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in die Ausbildung integriert, Berufsperspektiven entwickelt, die Attraktivität der Berufe gesteigert, Planungssicherheit geschaffen und Wissen verbreitet werden. &nbsp;Ein ganzheitlicher Blick auf Arbeitsmarkt und Bildungssystem ist dabei unerlässlich: Statt einzelne Berufe isoliert zu priorisieren, gilt es, das Qualifizierungs- und Beschäftigungssystem in seiner Gesamtheit zu stärken.</p> <p>Die Herausforderung besteht darin, unterschiedliche Arbeitsmarktbedarfe nicht gegeneinander auszuspielen, sondern systemisch auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten – mit gezielter Sensibilisierung für wichtige Berufe, differenziert nach regionaler Passung und sektoraler Anschlussfähigkeit. Nur wenn Transformation integrativ und vorausschauend gedacht wird, kann sie sozial gerecht, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch wirksam gestaltet werden.&nbsp;</p> <p>Vor diesem Hintergrund formuliert die Studie konkrete Empfehlungen für eine integrierte Fachkräfte- und Strukturpolitik: Dazu zählen unter anderem der Ausbau berufsbezogener Weiterbildung, die curriculare Modernisierung der beruflichen Bildung, die Förderung guter Arbeitsbedingungen sowie die Weiterentwicklung des Fachkräftemonitorings.&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Katrin Eder: „Wir brauchen energiepolitische Unabhängigkeit“

Energiekrise trifft Alltag der Menschen – Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare und sichere Energie Die jüngste Eskalation der Lage im Nahen Osten erfüllen die Energieministerinnen und Energieminister der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit großer Sorge. Die Gedanken sind bei den Menschen in Iran, in Israel und in der gesamten Region, die unter Gewalt und Unsicherheit leiden. Zugleich zeigen die Entwicklungen einmal mehr: Internationale Konflikte haben direkte Auswirkungen auf unseren Alltag in Deutschland. Steigende Preise für fossile Abhängigkeitsenergien wie Gas, Öl und Flüssigerdgas treffen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Handwerk, Mittelstand und Industrie. Für viele Familien bedeutet das: höhere Heizkosten, steigende Stromrechnungen, mehr Unsicherheit bei der Haushaltsplanung. Für Unternehmen steigen Produktionskosten – mit Folgen für Arbeitsplätze und Preise. „Die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und die daraus resultierende Unsicherheit auf den globalen Energiemärkten verdeutlichen dabei einmal mehr die energiepolitische Verwundbarkeit Deutschlands. Die Prognosen zu steigenden Gas-, Öl- und LNG-Preisen lassen erhebliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft erwarten“, erklärten die Energieministerinnen und -minister von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Deshalb braucht es jetzt entschlossene Schritte, um unsere Energieversorgung von fossilen Importen unabhängig, bezahlbar und zukunftsfest zu machen. Erneuerbare Energien ausbauen – Preise stabilisieren, Versorgung sichern Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sind aus Sicht der Länder wichtige Weichen gestellt worden, um erneuerbare Energien schneller auszubauen. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen und sogar zu beschleunigen. Beim Ausbau der Windenergie dürfen Projekte nicht länger ausgebremst werden. Zusätzliche Ausschreibungen können Investitionen anstoßen, Arbeitsplätze sichern und die Stromversorgung stabilisieren. Die Länder fordern von Frau Reiche die vorliegenden Gesetzesentwürfe dahingehend zu korrigieren. Denn jede neue Windkraftanlage verringert die Abhängigkeit von teuren Importen – und wirkt langfristig preisdämpfend. Auch der Ausbau der Photovoltaik bleibt entscheidend. Eine starke europäische Produktion von Solarmodulen schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze hier vor Ort. Gleichzeitig müssen Dachanlagen für Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv sein. Gerade private Haushalte leisten mit Solaranlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende – dieses Eigenengagement darf nicht durch unnötige Hürden gebremst werden. Die deutsche Energiewende muss ein Mitmachprojekt bleiben. Die Länder appellieren an Wirtschaftsministerin Reiche von der Abschaffung der Solaranlagenförderung für privat Haushalte abzusehen. Gebäude modernisieren, statt fossile Abhängigkeit verlängern Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sie ihre Heizkosten künftig bezahlbar halten können. Klar ist: Dauerhafte Entlastung entsteht nicht durch immer neue Subventionen für Gas, sondern durch den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und energetische Modernisierung. Neue gesetzliche Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes müssen Haushalte wirksam vor steigenden Gaspreisen schützen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, braucht Planungssicherheit. Es darf zum Beispiel nicht passieren, dass Bürgerinnen und Bürger mit der vorgesehenen neuen Grüngasquote in neue Gasheizungen investieren und später mangels fehlender Biogaskapazitäten keine verlässliche Versorgung mehr erhalten. Netze ausbauen, Flexibilität stärken Damit günstiger Wind- und Solarstrom überall ankommt, müssen die Stromnetze gezielt ausgebaut und intelligenter genutzt werden. Unsicherheiten bei Investitionen – etwa durch die geplanten zehnjährigen Redispatch-Vorbehalte – lähmen den Ausbau. Stattdessen braucht es klare, verlässliche Rahmenbedingungen für eine verbesserte Ausnutzung begrenzter Netzkapazität seitens des Bundes. Speicher, flexible Verbraucher, Bioenergie und Wasserstoff können helfen, Engpässe zu vermeiden und die Versorgung zu sichern. Deutschland hat beim Thema Wasserstoff technologisch eine starke Ausgangsposition. Diese Chance muss genutzt werden – für eine moderne Industrie, sichere Arbeitsplätze und mehr Unabhängigkeit. Stattdessen plant das Wirtschaftsministerium des Bundes, Innovationsausschreibungen für Wasserstoff zu streichen. Jetzt gemeinsam handeln Die geopolitische Lage zeigt: Energiesouveränität ist kein abstraktes Ziel, sondern Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zu Recht eine verlässliche, ambitionierte Energiepolitik, die Preise stabilisiert, Abhängigkeiten reduziert und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 fest im Blick behält. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein stehen bereit, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit dem Bund die notwendigen Schritte umzusetzen. Jetzt ist der Moment, entschlossen zu handeln – für bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze und eine stabile Zukunft für die Menschen in unserem Land. „Wir brauchen energiepolitische Unabhängigkeit, die sich vom kriegerischen Diktat der fossilen Energien lossagt – zum Schutz der Menschen in den Kriegsgebieten und zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Der globale Ölpreis zieht in den vergangenen Tagen stark an, der Gaspreis ist bereits auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Das zeigt: Geopolitische Risiken werden zu Preisrisiken im Alltag“, erklärt die rheinland-pfälzische Energieministerin Katrin Eder in Mainz. Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker: „Wenn wir weiter auf fossile Importe angewiesen sind, sind wir auch weiter einem unkalkulierbaren Preisroulette ausgesetzt. Darüber täuscht auch die Biogas-Treppe im neuen GEG nicht hinweg. Baden-Württemberg hat etwa über 1000 Biogasanlagen. Aber nur 30 haben die erforderliche Größe, dass sich eine Aufbereitung zu Biomethan und eine Einspeisung ins Gasnetz lohnt – es gibt weder die erforderliche Infrastruktur noch die Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Mehr Energiesouveränität erreichen wir mit einer Elektrifizierung der Wärmeversorgung und einem konsequenten Ausbau von PV und Wind.“

Energetische Sanierung der Lichtsignalanlagen - Umrüstung auf LED

Die Umrüstung städtischer Lichtsignalanlagen durch energieeffiziente LED-Beleuchtung startete 06.2020 und wurde Ende 2021 abgeschlossen. Dadurch sind nachfolgend mehr als 50% der Treibhausgasemissionen einsparbar, also auch finanzielle Einsparpotentiale erzielt. Durch die neue Steuer- und Regelungstechnik wird zusätzlich eine Optimierung der Lichtsignalanlagen erreicht.

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