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Palm Power GmbH & Co. KG, Heizkraftwerk, Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstück 133 ein innovatives Speicherkraftwerk zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - eine Gas- und Dampfturbinenanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 445 MW mit zugehörigem Abhitzekessel sowie der zusätzlich erforderlichen Anlagen- und Prozesstechnik, - einen elektrisch beheizbaren thermischen Feststoffspeicher inklusive Gebäude für Heizgebläse, Feststoffspeicher und Dampferzeuger mit einer thermischen Gesamtkapazität von 1 000 MWh, - eine Wasserstoff-Elektrolyseanlage mit einer Wasserstoff-Produktionsleistung in Höhe von 660 kg/h einschließlich Wasserstoffspeicher mit einer Lagermenge von 11,6 t, - einen Hilfskessel mit Erdgasfeuerung mit einer Feuerungswärmeleistung von < 50 MW zur Wärme-/Dampfversorgung im Anfahrbetrieb und während Stillstandszeiten der Gas- und Dampfturbinenanlage, - mindestens zwei Schwarzstart-Dieselgeneratoren mit einer Feuerungswärmeleistung von 49 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h, einen Notstrom-Dieselgenerator mit einer Feuerungswärmeleistung von 6 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h, - Heizölversorgung für die Schwarzstart-Dieselgeneratoren und die Gasturbine bei Ausfall der Gasversorgung inklusive Lagertank mit einem Volumen von 11 000 m³, - Betriebs- und Nebengebäude. Es handelt sich um Anlagen der Nummern 1.1 GE, 4.1.12 GE und 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 1.1.1 X, 4.2 A und 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand der Verfahren ist das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juni 2029 vorgesehen. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst: - die Errichtung des Fundaments für den Gasturbinensatz, - die Errichtung des Pförtnergebäudes, - die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamt-Vorhaben. Gegenstand einer oder weiterer Teilgenehmigungen soll die Errichtung der weiteren maschinentechnischen Komponenten und Betriebs- und Nebengebäude sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 4 BImSchG wurde eingestellt.
Die Uniper Kraftwerke GmbH (im Folgenden UKW) betreibt am Standort Staudinger in Hessen, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg ein Kraftwerk bestehend aus den Kraftwerksblöcken 4 und 5 und drei Hilfskesseln. Die Blöcke 1 bis 3 sind bereits seit einigen Jahren stillgelegt. Der erdgasbefeuerte Block 4 (622 MWel Nettoleistung) und der kohlebefeuerte Block 5 (522 MWel Nettoleistung) werden auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH der-zeit als Netzreserve zur Deckung von Lastspitzen eingesetzt. Für das Anfahren des Blocks 5 und die Besicherung der Fernwärme werden zusätzlich drei Hilfskessel zur Dampferzeugung mit einer genehmigten Feuerungswärmeleistung (FWL) von jeweils 13,38 MW (insgesamt ca. 40,14 MWth) betrieben. Außerdem werden am Standort zwei weitere mobile Hilfskessel mit jeweils 11 MWth (befristet bis zum 31. Dezember 2030) für die Auskoppelung von Fernwärme betrieben. Die Uniper Kraftwerke GmbH (UKW) plant eine H2-Ready GuD Anlage (Block 8) am Standort des Kraftwerk Staudinger (Hanauer Landstraße 150, 63534 Großkrotzenburg). Das Vorhaben beinhaltet eine Gasturbine mit nachgeschaltetem Abhitzekessel und eine Dampfturbine (in Deutsch daher auch Gas- und Dampfturbinen Anlage oder „GuD Anlage“, und in Englisch auch als Combined-Cycle-Gas-Turbine oder „CCGT“ benannt) sowie diverse Nebeneinrichtungen und weist eine elektrische Leistung von 890 MWel bzw. eine FWL von ca. 1.470 MWth auf. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren gemäß BImSchG (vorerst nur für den Brennstoff Erdgas) wird als gestuftes Verfahren durchgeführt. Mit dem hiermit vor-gelegten Antrag wird zunächst ein Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG beantragt, in dessen Rahmen auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Entsprechend dem Planungsfortschritt soll dann im anschließenden Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG die endgültige Zulassung für die Errichtung und den Betrieb der GuD Anlage beantragt werden. Für die GuD-Anlage (Block 8) am Standort Kraftwerk Staudinger soll im Rahmen des Vorbescheides nach § 9 BImSchG ab-schließend über den Standort und einzelne Genehmigungsvoraussetzungen wie folgt entschieden werden. Entscheidung über: - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit, - immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit sowie - die Vereinbarkeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Im Einzelnen: i: für die Brennstoffe Erdgas und Wasserstoff A. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens; es soll dabei entschieden werden über: den Standort des Vorhabens (Flächen für Gebäude und Komponenten mit maximalen Flächenbedarf und maximaler Höhe, maximale Höhe der Schornsteine, Zufahrtswege für den Lieferverkehr und die Brandbekämpfung, Feuerwehrflächen sowie Flucht und Rettungswege zu benachbarten Anlagen und öffentlichen Straßen); in bauordnungsrechtlicher Hinsicht soll explizit der Brandschutz geprüft werden. Vereinbarkeit mit den zugrundeliegenden Bebauungsplänen; Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Festlegungen der für die temporären Baustelleneinrichtungsflächen zugrundeliegenden Bebauungspläne Nr. 30, 31 und 32, sofern erforderlich; Zulassung der Errichtung der gasisolierten Schaltanlage (GIS); B. Erfüllbarkeit der sich ergebenden rechtlichen Pflichten hinsichtlich des gewählten Anlagenkonzeptes (max. Feuerungswärmeleistung, Brennstoffart, effiziente Ener-gieverwendung, Kühlkonzept, Abwärmenutzung und -einleitung, Abwasser- und Niederschlagswassereinleitung, Brauchwasserbedarf, Abfallvermeidung und -entsorgung); C. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Lärm sowie der Anforderungen an die Lagerung von wasserge-fährdenden Stoffen etc.); D. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen; E. Machbarkeit der Wasserentnahme aus und Kühlwasser- und Abwassereinleitung sowie der Wärmeeinleitung in den Main F. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen und den wasserrechtlichen Vorschriften für die Entnahme von Oberflächenwasser und Einleitung von Kühlwasser, Abwasser und Niederschlagswasser; G. Ausnahme von den Orientierungswerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV); es wird die folgende Anzahl an Betriebsstunden beantragt, bei der die Orientierungswerte der OGewV für die Temperatur im Main überschritten werden dürfen: Monat März: 500 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 13° C des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 10°C vor); Sommermonate Juni bis August: insgesamt 1.000 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 26° des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 25°C vor; in der Vergangenheit und bisher gelten noch 28°C); H. Zulässigkeit der Errichtung der Regenwasserrückhaltung, die weitestgehend unter der künftigen Geländeoberkante (GOK) liegt, jedoch Geländer, bis zu 50 cm hohe Aufkantungen und eine Pumpstation über der GOK aufweisen kann, im nicht überbaubaren Teil der Versorgungsfläche 1 des Bebauungsplans Nr. 30, in Übereinstimmung mit § 23 Absatz 3 der BauNV (Zulassung von Ausnahmen) bzw. § 23 Absatz 5 der BauNV (Zulassung von Nebenanlagen); I. Erfüllbarkeit der Pflichten der Störfallverordnung; J. Ausnahmen gemäß § 32 der 44. BImSchV in Verbindung mit der Ausnahmeregelung der Technischen Anleitung Luft (Nr. 5.5.2.1 Absatz 9 TA Luft) hinsichtlich der Einzelfall-Betrachtung bei der Bestimmung der Schornsteinhöhen für Notstromaggregat, Gasvorwärmer, Hilfskessel und Gebäudeheizung; ii: für den Brennstoff Erdgas K. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, der Pflichten im Hinblick auf Brandschutz, Explosionsschutz so-wie im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; L. Machbarkeit in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung. Die jährlichen Betriebsdauer der geplanten Gas- und Dampfturbinen-Anlage Block 8 wird mit 8.760 Stunden (inkl. An- und Abfahrprozesse) beantragt. Für das Projekt wird die am Kraftwerksstandort bereits vorhandene Infrastruktur genutzt. So erfolgt zur Zuführung des Erdgases der Anschluss an eine bereits vorhandene Erdgasstichleitung des Standortes der Open Grid Europe (OGE). Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist zur Anbindung an das 380 kV-Netz der TenneT auch die Errichtung einer erdverlegten 380 kV-Verbindungsleitung am Standort mit oder ohne einer zusätzlichen gasisolierten, eingehausten Schaltanlage (GIS) vorgesehen. Hierzu wurde ein Antrag nach § 9 BImSchG und die zugehörigen Unterlagen eingereicht. Die GuD-Anlage (Block 8) befindet sich im Kraftwerk Staudinger, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg, Gemarkung Großkrotzenburg, Flur 23, 22, 21 und 20, Flurstück 269/22 (Flur 23), 42/1 (Flur 23), 269/16 und 269/20 (Flur 23) und 269/21 (Flur 23), 220/6 (Flur 22), 220/7 (Flur 22), 55/3 (Flur 21), 520/10 (Flur 20), 564 (Flur 20), 565 (Flur 20), 77/2 (Flur 21), 78/3 (Flur 21), 80/2 (Flur 21), 82/3 (Flur 21), 83/2 (Flur 21), 84/2 (Flur 21), 87/5 (Flur 21), 93/2 (Flur 21), 94/2 (Flur 21), 95/2 (Flur 21), 100/7 (Flur 21), 114/6 (Flur 21), 129/6 (Flur 21), 132/5 (Flur 21), 134/5 (Flur 21). Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Zuständige Behörde für das beantragte Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt in Frankfurt. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 i. V. m. Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für den Betrieb der Gasturbine
Die Einspeicherung von Druckluft in die Kavernen des LGT muss nahezu isotherm erfolgen. Die dabei anfallende Verdichtungswärme wird bisher in die Umgebung abgegeben. In der Studie werden Möglichkeiten untersucht und bewertet, diese und auch die Turbinenabwärme bei Turbinenbetrieb in Form von Dampf zu speichern. Mit dem gespeicherten Dampf wird beim Ausspeichern ein integrierter Gas-Dampf-Prozess realisiert, mit dem die gespeicherte Energie genutzt werden kann, was zu deutlichen Brennstoffeinsparungen führt.
Untersuchung des Abgasverhaltens von Gasturbinen fuer verschiedene Belastungsfaelle; Optimierung der Verbrennung und der Brennkammergeometrie unter dem Gesichtspunkt der Schadstoffverminderung und des Brennstoffbedarfes.
Im Rahmen des Projekts wird ein Prüfstand entwickelt und gebaut, mit dessen Hilfe gekühlte Komponenten aus der Brennkammer- und Turbinensektion untersucht werden können. Unter betriebsnahen Bedingungen wird ein Wärmeübergang an der Oberfläche der Proben geschaffen, der es unter Einsatz von Heißgas und Kühlluft erlaubt, thermische Beanspruchungen im Betrieb zu simulieren. Schwerpunkt der Untersuchungen ist dabei eine thermisch-zyklische Beanspruchung der Proben mit dem Forschungsziel, Kühlkonzepte und neue Materialien für die Auslegung und Herstellung von Komponenten weiterzuentwickeln.
In den vergangenen Jahren wurde am Institut ein neuer Hochtemperaturkreisprozeß für Kraftwerksanlagen konzipiert, bei denen eine CO2-Rückhaltung auf einfache Art realisierbar ist (Graz Cycle). Derzeit wird an Kreisprozessen mit innerer Verbrennung im Sinne der Gasturbinenprozesse gearbeitet, wobei jedoch zur Verbrennung nicht Luft, sondern Sauerstoff benützt wird. Durch die Proßzessfürhung und die Verbrennung mit reinem Sauerstoff kann ein thermisches Kraftwerk geschaffen werden kann, das keinerlei Abgase in die Umgebung emittiert. Der vorgeschlagene Kreisprozeß läßt sich mit geringen Änderungen durch Feuerung von Methan bei Oxidation durch Sauerstoff und Kühlung mittels Wasserdampf in Brennkammer und Gasturbinenschaufeln durchführen. Es ergeben sich dabei durchaus günstige Verhältnisse für die Gestaltung dieser beiden Komponenten und es wird möglich, am Ende der Expansion nach dem Kondensator das nichtkondensierbare CO2 durch Rekompression aus der Anlage auszuscheiden und zur Speicherung bzw. Wiederverwendung darzubieten. Die Anlagenkonzeption hat den Vorteil, dass größtenteils auf existierende Komponenten zurückgegriffen werden kann und keine Sonderentwicklungen z.B.: für die CO2 Abweichung notwendig werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 928 |
| Kommune | 13 |
| Land | 125 |
| Weitere | 15 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 307 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 726 |
| Taxon | 3 |
| Text | 222 |
| Umweltprüfung | 105 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 128 |
| Offen | 739 |
| Unbekannt | 195 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1023 |
| Englisch | 111 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 206 |
| Bild | 2 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 290 |
| Keine | 504 |
| Webseite | 277 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 558 |
| Lebewesen und Lebensräume | 673 |
| Luft | 477 |
| Mensch und Umwelt | 1062 |
| Wasser | 448 |
| Weitere | 1020 |