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s/gewasserverunreinigung/Gewässerverunreinigung/gi

Analyse der Wasserwirtschaft in Waermekraftwerken

Die Technologien thermischer Kraftwerke zur Deckung des Strombedarfs werden nach heutigem Wissensstand in absehbarer Zukunft nicht auf die Nutzung von Wasser verzichten koennen. Die dabei entstehende thermische Belastung der Gewaesser laesst sich mit geeigneten Massnahmen verringern. Diese Reduzierung ist jedoch durch die zunehmende Anwendung der nassen Rueckkuehlung mit Verdunstungsverlusten verbunden. Ein Abflussdefizit ist die Folge. Bei geringer Wasserfuehrung des Flusses kann daher die Stromerzeugung zu Nutzungseinbussen der uebrigen Anlieger fuehren. Vor diesem Hintergrund ergab sich die Notwendigkeit, neben der Kuehlung auch die uebrigen wassernutzenden Prozesse im Kraftwerk wie Verbrennung, Dampferzeugung, Zusatzwasser-Aufbereitung fuer die verschiedenen Kreislaeufe usw. auf ihre Verdunstung hin zu untersuchen, um in Abhaengigkeit von Technologie und Energiequelle ihre Einfluesse auf den Wasserhaushalt darlegen zu koennen. Durch Vergleich dieser Verluste mit der Wasserfuehrung der Fluesse werden Moeglichkeiten der Kraftwerksplanung nach wassermengenorientierten Gesichtspunkten entwickelt.

Auswirkungen erhoehter 'organic matter' Gehalte auf ein Fliessgewaesseroekosystem - Untersuchungen am Beispiel eines praealpinen Moorbaches

Problemstellung: Moorassoziierte Fliessgewaesser erhalten aus den benachbarten, organisch gepraegten Lebensraeumen einen erheblichen Stoff- und Energieeintrag, dabei spielen vor allem Huminstoffe ein quantitativ bedeutende Rolle. Zielsetzung: Fuer die Haidgauer Ach im Wurzacher Ried (Lkr. Ravensburg) wurde exemplarisch untersucht, inwieweit sich dieser Eintrag auf Limnochemie und die Makrozoobenthoszoenose des Gewaessers auswirkt. Die limnochemischen Untersuchungen erfassten Menge und Dynamik der eingetragenen organic matter Frachten und deren Quellen. Das Zoobenthos wurde quantitativ auf zoenotischer Ebene sowie auf der Ebene einzelner biomassebestimmender Populationen durchgefuehrt. Um direkte Auswirkungen geloester organischer Stoffe auf aquatische Evertebraten zu hinterfragen, wurden ionenregulative Epithelien nach Exposition unter experimentellen Bedingungen mit dem Elektronenmikroskop untersucht. Die Ergebnisse belegen einen potamalisierenden Effekt der 'organic matter' Eintraege. Innerhalb der Zoenose traten zusaetzliche graduelle Verschiebungen auf, die beispielsweise auf die hohe Mobilisierung der organischen Partikel oder die Reduktion der Bioverfuegbarkeit von Calcium durch die geloesten organischen Stoffe zurueckzufuehren waren. Erste Ergebnisse zur Auswirkung der erhoehten Huminstoffgehalte auf subzellulaerer Ebene ergaben, dass Chloridzellen von Koecherfliegenlarven bei hohen Huminstoffgehalten vergroesserte Bereiche mit glattem endoplasmatischen Retikulum aufweisen. Diese Veraenderungen in der Ultrastruktur deuten damit einen moeglicherweise toxischen Effekt von Huminstoffen unter neutralen Bedingungen an, der zu einer Anpassungsreaktion auf zellulaerem Niveau fuehrt. Stand der Arbeit: Datenerhebung und experimentelle Versuche abgeschlossen, statistische Auswertung der Daten und Texterstellung laeuft.

Gesetzliche Grundlagen und Arbeitshilfen für den Bodenschutz

Rechtsvorschriften Grundlagen und Arbeitshilfen PFAS-Leitfaden Vollzugshilfe §§ 6 – 8 BBodSchV ISQAB (InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung) Weiteres Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in Bundesrecht und Landesrecht und werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen und Merkblätter. Das “Merkblatt zur Verhaltensweise beim Auffinden von Boden- und Grundwasserverunreinigungen” ist hier nachstehend zusätzlich erreichbar: Bis vor wenigen Jahren war der Bodenschutz, sofern keine besonderen Regelungen bestanden (z.B. im Wasser- oder Baurecht), Sache der allgemeinen Gefahrenabwehr und wurde nur im allgemeinen Ordnungsrecht behandelt. Im Land Berlin hatte sich dies bereits durch das Berliner Bodenschutzgesetz (BlnBodSchG vom 10. Oktober 1995) als spezielle Regelung geändert. Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ) ist am 17. März 1998 verkündet worden und materiell am 01. März 1999 in Kraft getreten. Damit war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist, bundesweit nachhaltig die Funktion des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 09. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundesgesetz ab. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Am 18.09.2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes vom 24.06.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.09.2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten, Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG in Verbindung mit § 8 BlnBodSchG ist das Land Berlin vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Berliner Bodenschutzgesetz und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24.05.2024 geändert.. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Für die Beurteilung stofflicher Belastungen von Grundwasser in Berlin hat die Senatsverwaltung die Berliner Liste erarbeitet. Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen. Mit der Neufassung der BBodSchV (Artikel 2 der Mantelverordnung, BGBl. 2021 Teil I, S. 2716) ist das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden in den §§ 6 – 8 neu geregelt und um den Bereich „unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht“ erweitert worden. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde eine LABO-Vollzugshilfe erarbeitet, die die neue Struktur der BBodSchV und die erweiterten und zum Teil geänderten materiellen Anforderungen sowie den erweiterten Anwendungsbereich der §§ 6 – 8 BBodSchV berücksichtigt. Die „LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden“ mit Stand vom 10. August 2023 wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe steht auf der LABO-Homepage zum Download zur Verfügung. Gem. § 6 Abs. 7 und 8 BBodSchV muss für das Auf- oder Einbringung von Materialien mit einem Volumen > 500 m³ auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht eine Anzeige und eine Dokumentation erfolgen. Dafür wurde ein kombiniertes Musterformular entwickelt. Das Musterformular wird im Land Berlin zur Anwendung empfohlen. Das ISQAB ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente. Boden wird in verschiedenen Zusammenhängen sehr unterschiedlich definiert. Für den Bodenschutz gilt die Definition des § 2 Abs. 1 BBodSchG : Generelles Ziel nach § 1 BBodSchG ist die Sicherung aller Bodenfunktionen bei Schutz der natürlichen und der Archivfunktion . Die einzelnen Nutzungsfunktionen gem. § 2 Abs. 2 Ziffer 3 BBodSchG schließen sich gegenseitig aus. Welche Nutzung gewählt wird, bestimmt sich zunächst nicht nach dem Anliegen des Bodenschutzes, sondern dem der Raum- und Stadtplanung. Die verschiedenen Nutzungen üben unterschiedlichen Einfluss auf die natürlichen und Archivfunktionen des Bodens aus, so dass der vorsorgende Bodenschutz in die abwägende Nutzungsentscheidung einbezogen werden muss. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz ” (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Die EU arbeitet an einer europaweiten Strategie zum Bodenschutz und hat dafür ein Konzept entwickelt.

ThWIC: Leben am Wasser: eine weltbeziehungstheoretische Analyse des Lebens am 'dreckigsten Fluss' der Welt (LeWa)

Untersuchungen ueber den Einfluss von Standort, Witterung und Bewirtschaftungsmassnahmen auf den Stickstoffhaushalt von Obstanlagen

Der Stickstoff-(N)-Haushalt weist in Obstanlagen grosse Unterschiede auf je nach Art der Standortsverhaeltnisse, der Witterung und der Bewirtschaftungsmassnahmen. Diese Unterschiede an Beispielen zu erfassen und auszuwerten als Grundlage fuer die Bemessung einer den Forderungen nach hohen Ertraegen, hoher Qualitaet und verminderter Gewaesserkontamination Rechnung tragenden Duengungspraxis, ist das Ziel des Vorhabens. Dazu werden in langfristigen Untersuchungen auf verschiedenen Standorten bei unterschiedlicher Bodenpflege und Duengung N-Vorrate, N-Nachlieferungsraten und N-Gehalte des Draenwassers ermittelt. Das Schwergewicht liegt dabei auf der Ermittlung der N-Nachlieferung durch den Brutversuch. Die Untersuchungen werden ergaenzt durch Bestimmungen des N-Gehaltes der Obstbaumblaetter und des Grasunterwuchses.

Limnologische Untersuchungen im Lichternsee im Hinblick auf dessen Beeinflussung durch die mit Abwasser belastete Donau

Der Lichternsee ist ein bis maximal 5 m tiefer, 15 ha grosser Baggersee, der parallel zur Donau in einem ehemaligen Altwasser angelegt wurde. Der See hat eine langgestreckte Form, besteht aus mehreren hintereinander liegenden Becken und hat am aeussersten Nordost-Ende eine 3 m tiefe Verbindung zur Donau, ueber die in Abhaengigkeit von den jeweiligen hydrographischen Bedingungen naehrstoffreiches Donauwasser in den See eindringt oder planktonhaltiges Seewasser ausgeschwemmt wird. Das Ziel der Untersuchungen ist es, die Gesetzmaessigkeiten dieses Wasseraustausches und die durch den Austausch im See bewirkten Effekte (Eutrophierung, Wasserverdraengung etc.) zu analysieren.

New Solution and Innovative Technologies for In-situ Decontamination of a Heating Power Station and Former Gasworks Site

The site of the heating power station and former gasworks in Plauen is contaminated over a wide area with pollutants specific to gasworks - above all BTX aromatics, PAH (polycyclic aromatic hydrocarbons), tar oils, phenols and ammonium - down to a depth of six metres. According to expert opinion, a soil volume of some 20000 m3 must urgently be cleaned up. A remediation concept has been prepared at the request of the municipality of Plauen, based on the use-related potential assessment for the site. The assessment concludes that there is an acute environmental hazard for the directly adjoining river 'Weisse Elster'. The approach pursued in this project represents a new solution to the problem of contaminated sites. Instead of using ex-situ methods for carrying out a complete cleanup of the contaminated site, as practised so far, in-situ methods are used. In this way, the acute hazard potential is eliminated, leaving only a tolerable amount of residual pollution. This objective will be achieved through a combination of pneumatic, hydraulic and microbiological in-situ measures. The efficiency will be further increased by specific pollutant mobilization. The technical feasibility has been confirmed by soil air suction tests and pumping tests on sites as well as microbiological laboratory analyses. The in-situ decontamination is superior to the traditional ex-situ methods in terms of economic efficiency, waste prevention and reducing traffic movements. The innovative methods proposed here involve, in particular, hot-steam injections and controlled oxyhydrogen gas explosions that will increase the availability of immobile pollutants attached to the soil grain.

Geochemische Untersuchungen am Bodensee

Die innere Mischung des Sees, sowie die Wechselwirkung des Sees mit der Atmosphaere und dem Sediment soll mit Hilfe von Spurenstoffmessungen untersucht werden. Geplant sind Messungen von Temperatur, Sauerstoff, Leitfaehigkeit, Phosphat, SO2, Tritium, Helium-3, Radium 226, Radon-222, Blei-210 und Ionium.

Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin

Das Grossprojekt Region 'Industriegebiet Spree' liegt im Suedosten Berlins und stellte ein geschlossenes Industriegebiet dar, in dem sich unterschiedliche Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes ansiedelten (ua chemische Industrie, Energieerzeugung, Metallverarbeitung, Elektronik, Fahrzeug- und Motorenbau). Die zahlreichen Industrie- und Gewerbebetriebe haben durch Schadstofffreisetzungen infolge Handhabungsverlusten, Leckagen, unsachgemaessen Ablagerungen etc zu einer grossraeumigen Belastung des Bodens und zu Kontaminationen des Grundwassers vor allem mit unterschiedlichen Schwermetallen, Cyaniden und organischen Verbindungen gefuehrt. Aufgrund der Kontaminationen im Grundwasser mussten einzelne Foerdergalerien der Wasserwerke in der Vergangenheit vor allem wegen Belastungen durch LCKW und gaswerktypische Schadstoffe geschlossen werden. Die Sanierung des Industriegebietes Spree hat vordringlich die Sicherung der Wasserversorgung zum Ziel, da das gesamte Projektgebiet im gemeinsamen Wasserschutzgebiet (Zone III) der drei Wasserwerke Johannisthal, Wuhlheide und Alt-Glienicke liegt. Die Foerderung der Wasserwerke erfolgt aus Brunnengalerien, die relativ nah zur Spree und zum Teltowkanal gelegen sind. Aufgrund der hydrogeologischen Bedingungen wird die Grundwasserneubildung bei den Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal etwa zu 2/3 aus Uferfiltrat gebildet. 1993 wurde die Region 'Industriegebiet Spree' als Grossprojekt im Sinne der Finanzierungsregelung der oekologischen Altlasten bestaetigt. Als Massnahmen im Rahmen des Finanzierungsabkommens werden solche angesehen, die der Gefahrenabwehr im Sinne der im Bund und in den jeweiligen Laendern geltenden gesetzlichen Regelungen dienen. Der Umfang dieser Massnahmen wird einvernehmlich zwischen Bund, BVS und Land in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe festgelegt. Im Verwaltungsabkommen vom Dezember 1992 ist geregelt, dass die aus der Freistellung entstehenden Folgekosten zwischen dem Bund und dem freistellenden Land aufgeteilt werden. Grundlage fuer die Sanierung ist ein Sanierungsrahmenkonzept. Ende Januar 1996 wurde durch Bund, BVS und Land ein Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin verabschiedet, das vom IWS erstellt wurde.

Neuartige Schadstoffe, Umweltmonitoring - Überwachung der Gewässerverschmutzung durch Non-Target-Screening im Rheineinzugsgebiet

Das "Non-Target Screening im Rheineinzugsgebiet" ist eine Initiative, deren Ziel es ist, die Non-Target Screening (NTS) Methodik zwischen den Umweltüberwachungsbehörden im Rheineinzugsgebiet zu harmonisieren. Das Ziel dieser Harmonisierung ist es, eine hohe Vergleichbarkeit der NTS-Daten aus verschiedenen Laboren zu erreichen, um neu auftretende Schadstoffe über die Überwachungsstationen entlang des Rheins und seiner Nebenflüsse hinweg zu detektieren und zu verfolgen. Das Projekt wird von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins koordiniert und umfasst derzeit Institutionen aus fünf europäischen Ländern. Ein Vorgängerprojekt, genannt "Rhein-Projekt NTS", lief von 2021 bis 2024 und wurde von der Europäischen Union über das LIFE-Programm finanziert. Während dieser frühen Phase wurde eine Plattform für die schnelle, automatisierte, zentralisierte Auswertung und Speicherung von NTS-Daten entwickelt. Diese Plattform wird als NTS-Tool bezeichnet und wird von der deutschen Landesbehörde IT Baden-Württemberg gehostet. Das NTS-Tool umfasst derzeit eine harmonisierte Analysemethode auf Basis der Flüssigchromatographie gekoppelt mit hochauflösender Massenspektrometrie (LC-HRMS), IT-Infrastruktur (Cloud, Terminalserver), die Software enviMass zur Auswertung von NTS-Daten, Qualitätskontrollmaßnahmen basierend auf isotopenmarkierten Standardverbindungen sowie das Datenaggregierungs- und Visualisierungstool (DAV-Tool). Das DAV-Tool ermöglicht es Laborpersonal, nach neuartigen Schadstoffen in allen beteiligten Überwachungsstationen zu suchen. Das NTS-Tool wird im Rahmen des Internationalen Warn- und Alarmplans Rhein (IWAP Rhein) für Warnzwecke genutzt, da die zentrale Datenauswertung es ermöglicht, Schadstoffe schnell zu identifizieren, sodass geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Ein weiteres Ziel des Projekts ist der Wissenstransfer über bekannte und unbekannte neuartige Schadstoffe an Expertengruppen und Trinkwasserversorger im Rheineinzugsgebiet. Die Ergebnisse, die mit dem NTS-Tool gewonnen werden, sollen zur Überwachung der im "Rhein 2040"-Programm formulierten Ziele beitragen, einschließlich des 30%-Reduktionsziels für Mikroverunreinigungen, den Zielen des "Null-Schadstoff-Aktionsplans" der EU sowie den individuellen Strategien der Staaten im Rheineinzugsgebiet. Das Rheinüberwachungsprogramm und das Programm „Rhein 2040“ stützen sich auf die NTS-Methode, um neu auftretende chemische Substanzen zu identifizieren.

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