s/heavy-precipitation/heavy precipitation/gi
Die untersuchte Region um Gundersheim gehört mit 450-500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagsärmsten Gebieten in ganz Deutschland und stellt somit eine besondere wissenschaftliche Herausforderung dar. Ein spezielles Augenmerk bei den Untersuchungen liegt dabei auf Starkregenereignisse sowie Trockenperioden, Kaltluftabflüsse, Kaltluftseebildung und Frostgefährdung. Durch diese besonderen Klimaverhältnisse ergeben sich erhebliche Einflüsse auf den Landschaftshaushalt des untersuchten Raumes. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von klimaökologischen Beratungen den Landwirten und Winzern zugänglich gemacht.
Hintergrund: Obwohl Nanopartikel und Kolloide (NPC) als Vektoren für P-Verluste und P-Neuverteilungen in Waldsystemen fungieren, fehlen grundsätzlichen Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen steuernden Umweltfaktoren und dem Schicksal, Transport und der zusammensetzung von NPC und ihrer P-Beladung. Wir postulieren, dass hydrologisch bedingte NPC-Verluste und -umverteilungen eine dreifache Gefahr für das langfristige biogeochemische Recycling von P in Waldökosystemen und damit die Ökosystemernährung darstellen. Projektziel: Aufklärung der Bedeutung und Steuerung von NPC-Verlusten und -umverteilungen für die langfristige Effizienz des P-Recycling in Waldökosystemen. Projekt-Hypothesen: Mobile Kolloide in Waldökosystemen entstammen hauptsächlich dem organischen Oberboden (alle WPs), (ii) Laterale Flüsse vom kolloidalen P während Starkregenereignissen begrenzen langfristig die maximale P-Wiederverwertungseffizienz von Waldökosystemen (WP1), (iii) P ist überwiegend mit organischen Kolloiden assoziiert und größtenteils bioverfügbar, was eine weitere Limitierung der P-Wiederverwertung im Wald darstellt (WP2), (iv) Die Kolloidverlagerung in Wäldern führt zu P-reichen und P-armen Stellen (laterale Umverteilung) bzw. zu einem P-Transfer aus oberflächennahen organischen Horizonten zum mineralischen Unterboden und damit zu einer P-Festlegung in diesem Horizont (WP3), und (v) Abnehmende atmosphärische Einträge von organischen Säuren und Kalkung erhöhen den pH Wert und reduzieren das austauschbare bzw. gelöste Al3+ im Waldoberboden, was die Mobilisierung bzw. den Verlust von kolloidalem P fördert (WP4). Methodik: Wir werden die Konzentration und Zusammensetzung von Kolloiden in den Wasserproben i) aus den Streulysimetern, ii) aus dem lateralen Fluss in Bodeneinschnitte (trenches) und iii) aus den Oberläufen von Bächen an den Versuchsstandorten in Bad Brückenau, Conventwald, Vessertal und Mitterfels bestimmen. Die Kolloide werden mittels Feld Fluss Fraktionierung fraktioniert bzw. isoliert und in Kombination mit ICP-MS, TOC und TN Analyse, sowie TEM gekoppelt mit Energiedispersiver Röntgenspektroskopie charakterisiert. Aufgaben/Arbeitspakete: WP1: Entnahme von Wasserproben aus dem lateralen Fluss in Bodeneinschnitten (trenches) (mit Puhlmann/Weiler und Julich/Feger). Entsprechend unserer Hypothese sollte die Gesamtmenge von NPCs aus präferenziellen Fließwegen, dem lateralen Fluss und den Oberläufen der freigesetzten Menge aus der organischen Bodenoberschicht gleich sein. WP2: Untersuchung der Bioverfügbarkeit der NPC aus dem 'interflow' und den Oberläufen durch Inkubationsexperimente mit Enzymen um Phosphatester und Inositol-Phosphate nachzuweisen (mit Kaiser/Hagedorn/Niklaus). (Text gekürzt)
Die Schäden in Folge von Extremereignissen können sich durch die Kombination einzelner Ereignistypen (engl.: Compound Events) signifikant erhöhen. Im Küstenraum betrifft dies die Überlagerung von Sturmfluten (als Kombination extremer Wasserstände und Windwellen), extremen Niederschlägen und hohen Binnenabflüssen. Bisher werden bei Schadensabschätzungen und Risikobewertungen überwiegend einzelne Komponenten solcher Extremereignisse betrachtet, während die Risiken durch die Kombination mehrerer unabhängiger oder verknüpfter Extremereignisse vernachlässigt werden. Dies führt zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Bedrohung und der damit verbundenen möglichen Schäden. Für die Zukunft wird erwartet, dass sich die Häufigkeiten und Intensitäten solcher Extremereignisse verstärken. Die Abschätzung der resultierenden Vulnerabilität von Küstengebieten wird dabei zusätzlich durch simultane Veränderungen der räumlichen Bevölkerungsverteilung und Bevölkerungsstruktur erschwert. Für die Entwicklung optimaler Anpassungsstrategien ist daher ein ganzheitlicher Ansatz zur Bestimmung des Überflutungsrisikos notwendig, der unterschiedliche Extremereignistypen, deren Kombination und mögliche Änderungen der physikalischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.SEASCApe II baut auf dem derzeit laufenden Projekt SEASCApe Baltic auf und adressiert die zuvor genannten Einschränkungen und ermöglicht eine robustere Abschätzung des tatsächlichen Überflutungsrisikos unter der Berücksichtigung verschiedener Szenarien und einhergehender Unsicherheiten auf kurzen und langen Zeithorizonten. SEASCApe II beinhaltet interdisziplinäre Zusammenarbeit und besteht aus drei Arbeitspaketen, die zusammen eine ganzheitliche Bewertung des Hochwasserrisikos und möglicher Anpassungsmaßnahmen vornehmen. Im ersten Arbeitspaket werden mit Hilfe multivariater Statistiken und hydrodynamischer Modelle eine Vielzahl möglicher Extremereignisse und ihrer Kombination entlang der westlichen Ostseeküste simuliert. Arbeitspaket 2 nutzt die resultierenden Wasserstandsganglinien für eine Gefährdungs- und Vulnerabilitätsanalyse der aktuellen und der zukünftigen Küstenbevölkerung für zwei Fallstudien. Des Weiteren wird die Umsetzbarkeit und Zweckmäßigkeit möglicher Anpassungsoptionen bewertet, die auf die Reduktion der Auswirkungen entsprechender Hochwasserereignisse abzielen. Im dritten Arbeitspaket wird untersucht, ob es einen optimalen Zeitpunkt zur Umsetzung bestimmter Anpassungsmaßnahmen gibt, der die Investitionssummen minimiert und Entscheidungsträgern Flexibilität bei der Wahl von Anpassungsstrategien unter sich ändernden Rahmenbedingungen ermöglicht. Dabei werden neben passiven Küstenschutzmaßnahmen auch Anpassung oder Rückzug aus überflutungsgefährdeten Gebieten berücksichtigt. Die Erkenntnisse über die Kombination von Extremereignissen und der Effizienz von Anpassungsmaßnahmen dienen zuständigen Behörden als erweiterte Grundlage zur Entwicklung robuster Anpassungsstrategien.
Hochwassermeldedienst, Peene
Wasser ist ein existentieller Grundstoff des Lebens für Mensch, Tier und Pflanze. Von den weltweiten Wasserreserven sind nur knapp 3 % Süßwasser. Ein Großteil des Süßwassers ist in Eis, Schnee und Permafrostböden gebunden. Nur ein geringer Teil des verbleibenden Süßwassers ist tatsächlich nutzbar, ein Großteil ist nicht zugänglich. Zudem sind die Süßwasservorräte global ungleich verteilt. Der Wasserkreislauf wird vor allem durch klimatische Faktoren wie Temperatur, Wind und Sonneneinstrahlung gesteuert. Weitere natürliche Faktoren wie die Pflanzenarten und -dichte beeinflussen die Verdunstung ; Bodenart und Struktur des Geländes, z.B. Hangneigung, wirken auf die Versickerungsfähigkeit und das Abflussgeschehen. Zusätzlich beeinflussen menschliche Eingriffe den natürlichen Wasserkreislauf: In Folge von Veränderungen des Gewässerbettes durch Flussbegradigungen, Uferbefestigungen und ufernahe Deiche verlieren Flüsse ihr natürliches Rückhaltevermögen, die Erosion an den Uferrändern nimmt zu. Auen, Altarme und Überschwemmungsbereiche mit entsprechenden Ökosystemen sind vom Fluss getrennt und können nicht mehr durchströmt werden. Die Gefahr von Hochwasser steigt, da Retentionsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Bei Niedrigwasser sind aquatische Ökosysteme betroffen, denn es fehlen Rückzugsräume und beschattete Gewässerbereiche. Durch Bebauung und zunehmende Versiegelung kann der Niederschlag nicht oder nur wenig in den Boden versickern und die Grundwasserneubildung nimmt ab. Auch die Abholzung von Waldflächen sowie (intensive) landwirtschaftliche Bewirtschaftung reduzieren die Versickerungsfähigkeit und den Rückhalt von Niederschlag in der Fläche. Es kommt zu einer Zunahme des Oberflächenabflusses infolge von Verdichtung der Böden und der Erosionsanfälligkeit der Bodendecke. Zudem wirkt der Klimawandel auf den Wasserhaushalt - Niederschlagsmuster verändern sich und die Gefahr für das Auftreten von Starkregenereignissen und Dürren nimmt zu. Deutschland hat im langjährigen Mittel ein Wasserdargebot von 176 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Davon entnahmen im Jahr 2022 öffentliche Wasserversorger, , Industrieunternehmen, Bergbau und Energieversorger sowie die Landwirtschaft insgesamt 17,9 Mrd. m³. Energieversorger beziehen ihr Kühl- und Prozesswasser fast vollständig aus Flüssen, Seen und Talsperren. Auch Industrieunternehmen und das verarbeitende Gewerbe entnehmen das notwendige Wasser überwiegend aus Flüssen, Seen und Talsperren. Die Trinkwasserversorger decken ihren Bedarf zu gut 70 % aus Grund- und Quellwasser. Die Landwirtschaft nutzt vornehmlich Grundwasser (69,1 %). Neben diesen direkten Wasserentnahmen nutzen wir auch indirekt Wasser durch den Konsum von Lebensmitteln sowie die Nutzung von Dienstleistungen und Produkten (z.B. Kleidung, elektronische Geräte), die im Ausland hergestellt und nach Deutschland eingeführt werden. Aus der Summe der direkten und indirekten Wassernutzung ergibt sich der sogenannte Wasserfußabdruck für Deutschland. Nach Berechnungen von Bunsen et al. (2022) beträgt er insgesamt rund 219 Mrd. m³ pro Jahr. Damit erzeugt jede Person in Deutschland durchschnittlich einen Wasserfußabdruck von 7.200 Liter täglich.
Was ist eigentlich wirklich damit gemeint, wenn vom „1,5-Grad-Ziel“ für das Klima gesprochen wird? Woher kommt dieser Wert und wie wird er gemessen? Was passiert, wenn wir das Ziel überschreiten – gibt es danach noch ein Zurück unter 1,5 Grad Erderwärmung? Dieser Text geht auf die Hintergründe des 1,5-Grad-Ziels ein und erklärt, warum wir dieses Ziel in Reichweite halten müssen. Mit der Verabschiedung des Übereinkommens von Paris (ÜvP) auf der Weltklimakonferenz im Dezember 2015 setzte sich die Weltgemeinschaft das gemeinsame Ziel, dass „der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen […]“. Das darin enthaltene 1,5-Grad-Ziel wurde in den folgenden Jahren zum Maßstab des politischen Handelns im globalen Klimaschutz . Die Bedeutung dieser Temperaturobergrenze für den Schutz von Menschen und Umwelt wurde unter anderem durch den Sonderbericht des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC ) aus dem Jahr 2018 über 1,5 Grad globale Erwärmung unterstrichen. Hier das UBA-Positionspapier zum 1,5-Grad-Ziel lesen. Was bedeutet das 1,5-Grad-Ziel? Das 1,5-Grad-Klimaziel, das 2015 im ÜvP festgelegt wurde, bezieht sich auf den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im Vergleich zum vorindustriellen Niveau (1850-1900). Eine Erwärmung um 1,5 Grad würde zwar immer noch erhebliche Auswirkungen haben, aber diese wären deutlich weniger katastrophal als eine Erwärmung von zwei Grad oder mehr. Im ÜvP selbst wurde die Basislinie, also der genaue Referenzzeitraum, für vorindustrielle Messungen nicht definiert. Der IPCC verwendet jedoch eine Basislinie von 1850 bis 1900. Dies ist der früheste Zeitraum mit zuverlässigen, nahezu globalen Messungen. Ein kurzer Ausflug in die Geschichte Das 1,5-Grad-Ziel wurde 2015 im Rahmen des ÜvP festgelegt, aber seine Wurzeln reichen weiter zurück: 1992 wurde die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ( UNFCCC ) auf der UNO -Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro beschlossen, um eine globale Antwort auf den Klimawandel zu koordinieren. 1997 setzte das Kyoto-Protokoll erstmals rechtlich bindende Emissionsziele für Industrieländer fest, jedoch ohne spezifische Temperaturziele. 2010 wurde mit dem Cancun-Abkommen auf der Klimakonferenz in Cancun das langfristige Ziel bestätigt, die Erwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Der 1,5-Grad-Grenzwert wurde von besonders betroffenen Staaten gefordert. 2015 einigten sich die Staaten als Ergebnis wissenschaftlicher Forschung und intensiver diplomatischer Verhandlungen auf der COP21 in Paris mit dem Übereinkommen von Paris auf das Ziel, die Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 Grad zu beschränken. Warum 1,5 Grad? Wissenschaftliche Erkenntnisse und Studien, größtenteils zusammengetragen in den Berichten des IPCC , haben gezeigt, dass eine Erwärmung über 1,5 Grad hinaus schwerwiegende und möglicherweise irreversible Auswirkungen auf das Klima haben kann. Schon bei 1,5 Grad Erwärmung sind Meeresspiegelanstiege, der Verlust großer Eisflächen, Hitzewellen und die Bedrohung für Inselstaaten signifikant. Bei zwei Grad globaler Erwärmung und darüber hinaus werden sehr wahrscheinlich irreversible Kipppunkte erreicht, die das Klimasystem destabilisieren und unumkehrbare Veränderungen nach sich ziehen würden. Zu den drastischen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels zählen: Extremwetterereignisse: Eine Erwärmung über 1,5 Grad würde die Häufigkeit und Intensität von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Starkregen und Wirbelstürmen noch weiter erhöhen. Diese Ereignisse können erhebliche Schäden an Infrastruktur und Landwirtschaft verursachen und die Lebensgrundlagen vieler Menschen bedrohen. Meeresspiegelanstieg: Eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad würde den Anstieg des Meeresspiegels verlangsamen, was besonders wichtig für Inselstaaten und küstennahe Regionen ist. Folgen des Meeresspiegelanstiegs sind u. a. Überschwemmungen und der Verlust von Landflächen. Ökosysteme und Biodiversität : Viele Ökosysteme, darunter Korallenriffe und arktische Lebensräume, sind bei einer Erwärmung von mehr als 1,5 Grad stark gefährdet. Der Erhalt dieser Ökosysteme ist entscheidend für die Biodiversität und das Wohlergehen vieler Tier- und Pflanzenarten. Gesundheitliche Auswirkungen: Eine geringere Erwärmung würde auch die negativen gesundheitlichen Auswirkungen reduzieren, die durch Hitzewellen, Luftverschmutzung und die Ausbreitung von Krankheiten entstehen können. Wirtschaftliche Stabilität: Klimawandelbedingte Schäden können erhebliche wirtschaftliche Kosten verursachen. Eine Begrenzung der Erwärmung würde helfen, wirtschaftliche Verluste zu minimieren und neue Arbeitsplätze im Bereich der grünen Technologien zu schaffen. Haben wir die 1,5-Grad-Marke schon überschritten? Im Jahr 2024 wurde durch aktuelle Messdaten der europäischen Klimadaten-Agentur Copernicus bestätigt, dass die Erde erstmals ein volles Jahr lang eine Erwärmung von mehr als 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau erreicht hat. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass das langfristige Ziel des ÜvP bereits überschritten ist. Die globale Erwärmung wird als langjährige Durchschnittstemperatur (in der Regel 20- bis 30-jährige Mittel) gemessen, nicht anhand einzelner heißer Jahre oder Monate, da kürzere Zeiträume stark von natürlichen Schwankungen dominiert werden können. Legt man den aktuellen Erwärmungstrend zugrunde, würde die Welt zwischen 2030 und 2040 das 1,5-Grad-Ziel langfristig überschreiten. Wie lässt sich das 1,5-Grad-Ziel noch erreichen? Die Debatte um die Einhaltbarkeit und die Auslegung des 1,5-Grad-Ziels verdeutlicht, wie dringend wir globalen und wirksamen Klimaschutz brauchen und wie komplex die politischen, wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen sind, die damit einhergehen. Während einige Fachleute skeptisch sind, ob das ÜvP-Ziel überhaupt noch erreichbar ist, gibt es immer noch Hoffnung, dass der Klimawandel durch rasches Handeln auf ein erträgliches Maß begrenzt werden kann. Um das Ziel von 1,5 Grad zu erreichen, müssten die globalen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2019 reduziert werden, bis 2035 dann um 60 Prozent, und spätestens in den frühen 2050er Jahren muss die Bilanz des Ausstoßes und der Entnahme von CO 2 aus der Atmosphäre mittels Senken ausgeglichen sein - also globale CO 2 -Neutralität erreicht werden. Dies erfordert drastische Maßnahmen wie die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und eine ambitioniertere Förderung erneuerbarer Energien. Weltweit müssen die Emissionen stark gesenkt und bis auf nicht vermeidbare Restemissionen reduziert werden. Internationale Kooperationen im Klimaschutz, insbesondere zwischen großen Emittenten wie den USA, China und der EU, werden als entscheidend angesehen. Ein Überblick der wichtigsten Klimaschutz-Maßnahmen: Erneuerbare Energien : Investitionen in Solar- und Windkraft, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Energieeffizienz : Verbesserung der Energieeffizienz in allen Sektoren. Aufforstung : Schutz und Wiederherstellung von Wäldern, um CO 2 aus der Atmosphäre zu binden. Technologische Innovationen : Entwicklung und Einsatz neuer Technologien zur Emissionsreduktion. Kreislaufwirtschaft : Übergang zu einer nachhaltigen, regenerativen und treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft. Verhaltensänderungen: Förderung nachhaltiger Lebensstile und Konsummuster, z. B. Mobilitätssuffizienz . Internationale Zusammenarbeit : Globale Unterstützung und Zusammenarbeit, besonders für Entwicklungsländer. Was passiert, wenn wir 1,5 Grad überschreiten? Gibt es danach noch einen Weg zurück? Ein „Overshoot“, also ein Überschreiten der 1,5-Grad-Marke würde schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise wäre das Schmelzen der Eisschilde auf Grönland und in der Antarktis kaum mehr aufzuhalten, was den Meeresspiegel langfristig ansteigen ließe. Auch das Risiko von Extremwetterereignissen wie Dürren und Hitzewellen würde zunehmen. Es wäre theoretisch möglich, auch nach einem Overshoot wieder eine Absenkung unter die 1,5-Grad-Marke zu erreichen. Dies würde aber enorme Anstrengungen und neben der ohnehin nötigen Stärkung natürlicher CO 2 -Senken wie Wäldern den großflächigen Einsatz von Technologien zur Kohlenstoffdioxidabscheidung und -speicherung bedeuten. Diese Technologien, die CO 2 aus der Atmosphäre entfernen und beispielsweise in geologischen Formationen speichern, sind bisher nur in kleinem Maßstab verfügbar, extrem teuer, ressourcenintensiv und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt sind (noch) nicht absehbar. Deshalb ist es wichtig, den globalen Temperaturanstieg so gering wie möglich zu halten: Jede noch so kleine vermiedene Temperaturerhöhung zählt. Eine vorübergehende Überschreitung der 1,5-°C-Marke muss im Ausmaß so gering und in der Dauer so kurz wie möglich gehalten werden. Denn jedes Überschreiten kann schwerwiegende und möglicherweise irreversible Veränderungen im Klimasystem zur Folge haben, mit unvorhersehbaren Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Daher gilt weiterhin die Prämisse, frühzeitig und konsequent zu handeln, um solche Szenarien zu vermeiden. Für wen gilt das 1,5-Grad-Ziel? Das 1,5-Grad-Ziel gilt für alle Länder, die das ÜvP unterzeichnet haben. Insgesamt 195 Länder haben sich verpflichtet, nationale Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) zu erstellen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Diese Unterschiede sind wichtig: Industrieländer: Sie tragen eine besondere Verantwortung, da sie historisch gesehen die meisten Treibhausgase ausgestoßen haben und über mehr Ressourcen verfügen, um Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Diese Länder müssen ihre Emissionen drastisch senken und Entwicklungsländer finanziell und technologisch unterstützen. Entwicklungsländer: Diese Länder sind oft am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und haben die geringsten Ressourcen, um sich anzupassen. Internationale Unterstützung und Zusammenarbeit sind daher besonders wichtig. Besonders verwundbare Staaten: Kleine Inselstaaten und niedrig gelegene Küstenländer sind besonders gefährdet durch den Anstieg des Meeresspiegels und extreme Wetterereignisse. Diese Länder haben sich in den Verhandlungen besonders stark für das 1,5-Grad-Ziel eingesetzt. Fazit: Das 1,5-Grad-Ziel ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für die internationale Klimapolitik. Ziel ist, die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad in Reichweite zu halten. Darüber hinaus ist das ÜvP völkerrechtlich bindend. Um gefährliche Auswirkungen ungebremster Erderwärmung zu verhindern oder zu minimieren, muss die Weltgemeinschaft weiterhin ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Die Begrenzung der Erderwärmung bedeutet eine lebenswertere Zukunft für uns alle und ist für vulnerable Gesellschaften und Gruppen sowie auch für viele bedrohte Arten und die Biodiversität überlebensnotwendig. Hier weiterlesen: Das UBA-Positionspapier zum 1,5-Grad-Ziel nach dem Übereinkommen von Paris .
Allgemeines und Nutzungsgeschichte Erste Untersuchungen – Schadenssituation Sanierungsmaßnahme zur Grundwassersicherung Grundwasserüberwachung und Hydrogeologie Hydrogeologie Belastungssituation Aktuelle Gefährdungsabschätzung Grundwasser Deponiegasproblematik Die „Deponie Wannsee“ befindet sich im südlichen Bereich der Wannseehalbinsel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Südwesten von Berlin. Sie wurde im Jahre 1954 in ausgebeuteten Kies- und Sandgruben angelegt und bis 1982 von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) betrieben. Sowohl morphologisch als auch historisch lassen sich zwei ungleich große Flächen unterscheiden. Den nördlichen Deponiebereich bildet der etwa 13 ha große “Hirschberg” mit einer maximalen Höhe von rund 76 mNN, der in den fünfziger und sechziger Jahren aufgeschüttet wurde und den älteren Teil der Ablagerung darstellt. Im Südosten grenzt der ca. 39 ha große eigentliche Deponiebereich mit einer maximalen Höhe von 91 mNN an, der seit Anfang der siebziger Jahre entstand und an seiner höchsten Stelle ein fast ebenes, etwa 3 ha großes Deponieplateau besitzt. Die Gesamtfläche der Altablagerung beträgt ca. 52 ha. Während der Betriebszeit der Deponie wurde ein verdichtetes Abfallvolumen von ca. 11,7 Millionen m³ verbracht. Davon entfallen rund 3,05 Mio. m³ auf den alten Deponiebereich (Betriebszeit 1956–1967) sowie rund 8,7 Mio. m³ auf den neuen Deponieteil (Betriebszeit 1967–1980). Das Abfallinventar besteht zu ca. 44 % aus Haus- und Gewerbeabfällen, zu ca. 52 % aus Bodenaushub und Bauschutt sowie zu ca. 4 % aus Sonderabfällen wie Altölen und Flüssigschlämmen, die seit 1971 in 40 mit Lehm und Flugasche abgedichteten Becken, abgelagert wurden. Die Deponie Wannsee wurde nahezu vollständig mit einer etwa 0,5 m bis 2,5 m mächtigen Schicht aus unterschiedlichen Bodenmaterialien oder Bauschutt abgedeckt. Eine technische Basisabdichtung besteht aufgrund ihres Alters nicht. Die Ablagerungsbasis bildet der anstehende eiszeitliche Geschiebemergel mit seinen stauenden Eigenschaften, der jedoch nicht flächig ausgebildet ist und im Zuge des Kiesabbaus möglicherweise teilweise ausgedünnt oder ausgeräumt wurde. Für einen Deponiestandort nach heutigen Erkenntnissen wäre der unterlagernde Geschiebemergel unabhängig einer erforderlichen technischen Basissicherungen von vornherein zu geringmächtig gewesen. Die oberflächliche Abdeckung der Deponie Wannsee wurde Ende der achtziger Jahre im Wesentlichen abgeschlossen. Zeitgleich wurde ein Gasabsaugsystem ohne behördliche Veranlassung errichtet und in Betrieb genommen. Das entstehende Deponiegas wurde gefasst und zunächst in einem Blockheizkraftwerk auf dem damaligen Hahn-Meitner-Institut heute Helmholtz-Zentrum energetisch verwertet und zu Strom und Wärme umgewandelt. Seit 2000 wurde das Deponiegas nur noch thermisch verwertet, um zusammen mit Erdgas Wärme für das Helmholtz-Zentrum zu liefern. Hierzu bestand ein Nutzungsvertrag zwischen Vattenfall AG (vormals Bewag) und dem Grundstückseigentümer der Altablagerung, den Berliner Forsten. Die „Deponie Wannsee“ fällt aufgrund Ihres Alters und Betriebsendes nicht unter die Deponieverordnung. Sie gilt daher weder als Deponie noch als Altdeponie. Sie fällt als Altablagerung unter das Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG). Das Altablagerungsgelände wird gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG als Altlast kategorisiert. Die von der Altablagerung ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter Grundwasser, Boden, Mensch und Pflanze werden nach der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) durch die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt bewertet. Seit 2004 sind die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gemäß Berliner Betriebegesetz für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erkundung sowie zur Sicherung und Sanierung der Altablagerung verantwortlich. Die Altablagerung wird heute als Wald genutzt. Eine forstwirtschaftliche Nutzung ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Altablagerung befindet sich in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Die ersten Untersuchungen an der Altablagerung Wannsee Ende der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erfolgten ausschließlich unter dem Aspekt des Grundwasserschutzes. Diese belegten im Umfeld der „ehemaligen Deponie“ einen beginnenden Deponieeinfluss im oberen Grundwasserleiter. In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Grundwassermessstellen im Bereich der Altablagerung errichtet, die sowohl das auf dem Geschiebemergel abfließende Sickerwasser als auch die verschiedenen weiteren Grundwasserhorizonte erschlossen. Insbesondere die Sickerwassermessstellen zeigten ein für Hausmüll typisches Emissionsspektrum. Bei weiteren umfangreichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Mächtigkeit und Beschaffenheit der in den achtziger Jahren aufgebrachten Deponieabdeckung teilweise nicht ausreichend war und als zu geringmächtig oder zu wasserdurchlässig bewertet wurde. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (2001, vor Änderung des Betriebegesetzes) zur nachträglichen Sicherung der Altablagerung wurde die ursprüngliche Deponieabdeckung auf den unzureichend abgedeckten Teilflächen (insgesamt ca. 22 ha) durch eine sogenannte Wasserhaushaltschicht (WHS) ersetzt (2002–2004). Diese besteht aus einer 1,4 m mächtigen Wasserspeicherschicht mit einer nutzbaren Feldkapazität nFK >17 % unter einer 0,3 m mächtigen Versickerungsschicht mit 5 bis 8 % organischen Anteilen. Im Zusammenwirken mit dem darauf angepflanzten Mischwald ist sie dazu angetan, einsickerndes Niederschlagswasser vorübergehend zu speichern und mit Hilfe des Bewuchses wieder zu verdunsten. Dadurch soll der Eintrag von Niederschlagswasser in die Deponie zur Aufrechterhaltung mikrobieller Umsetzungsprozesse auf im Mittel 50 mm/Jahr begrenzt werden und die Grundwasserneubildung reduziert werden. Die Wirksamkeit der Wasserhaushaltsschicht wurde 2014 gutachterlich bestätigt. Während der Baumaßnahme zur Errichtung der Wasserhaushaltsschicht und der anschließenden Bepflanzung und Anwuchspflege, die den BSR oblag, waren Teilbereiche der Altablagerung eingezäunt um eine Beschädigung durch Wildfraß ausschließen zu können. 2017 wurde das Gelände nach Sicherung der Gasfassungsbauwerke wieder in die Verantwortung der Berliner Forsten zur forstwirtschaftlichen Pflege übergeben. Die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15 Mio. € einschließlich eines begleitenden Monitorings wurden vollständig von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übernommen. Das begleitende Grundwassermonitoring orientierte sich zunächst an der Deponieverordnung und es wurden überwiegend Summenparameter gemessen. Die seit 2015 durchgeführte Anpassung des Monitorings an die Untersuchungsparameter der Altlastenbewertung ergab zusätzliche Fragestellungen hinsichtlich des Ausbaus und Zustandes der alten Messstellen und deren hydrogeologischer Zuordnung. Analytisch zeigte sich eine diffuse, deponiebürtige Beeinflussung des Schichten- und Grundwassers. Dabei treten insbesondere Schwermetalle sowie anorganische (hauptsächlich Bor, Chlorid, Cyanide und Ammonium) und organische Schadstoffe (hauptsächlich LHKW, Phenole und MKW) auf. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Deponiekörper nehmen die Belastungen ab. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten dabei im unmittelbaren Bereich der Altablagerung und im nahen Abstrom auf. Zur Einrichtung eines standortbezogenen Grundwassermonitorings war es erforderlich die bestehenden Grundwassermessstellen aufgrund ihres Alters auf Zustand, Funktionalität und Eignung hinsichtlich des Filterausbaues und der hydrogeologischen Zuordnung zu überprüfen. Es wurde eine Standortbewertung und Defizitanalyse (2019) durchgeführt. Neben der hydrogeologischen Aufarbeitung und Zuordnung der Messstellen wurden in Defizitbereichen zahlreiche neue Messstellen (2021) errichtet. Im Bereich der Altablagerung Wannsee sind drei Grundwasserleiter (GWL) vorhanden. Der obere Grundwasserleiter (Weichsel) ist als Schichtenwasser ausgebildet. Er wird als Schichtenwasser oder auch als „Sickerwasserhorizont“ angesprochen. Der unterlagernde, stauende Geschiebemergel ist im Bereich der Altablagerung Wannsee nahezu flächendeckend aber zum Teil sehr ausgedünnt vorhanden. Das Schichtenwasser ist stark abhängig vom Niederschlagsangebot. Aufgrund der zum südlich gelegenen Griebnitzsee hinabfallenden und auskeilenden Geschiebemergelschicht wird vornehmlich hier das Schichtenwasser angetroffen. Im Norden und Nordosten ist das Schichtenwasser aufgrund der Hochlage des Geschiebemergels eher nur temporär bei Starkregen anzutreffen. Durch das Auslaufen des Geschiebemergels im Süden besteht hier eine hydraulische Verbindung zum tieferen Grundwasserleiter (GWL 2). Die stellenweise Ausdünnung des Mergels und die auftretenden durchlässigeren Mergelsande verursachen örtlich hydraulische Verbindungen zum tiefer gelegenen Hauptgrundwasserleiter. Aufgrund lokaler toniger Zwischenlagen teilt sich dieser in einen GWL 2.1 und GWL 2.2 zwischen denen grundsätzlich eine hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung des Hauptgrundwasserleiters wird aufgrund der, die Wannseehalbinsel umgebenden Rinnenstrukturen, jeweils durch die vorgelagerten Vorfluter bestimmt. Im Bereich der Deponie Wannsee ist zentral eine von Nordwest nach Südost verlaufende Grundwasserscheide ausgebildet, die dafür verantwortlich ist, dass das Grundwasser im südlichen und südwestlichen Bereich und Umfeld der Altablagerung Wannsee in Richtung Griebnitzsee strömt. Im Norden und Nordwesten ist die Fließrichtung zur Havel gerichtet und der nordöstliche Bereich strömt Richtung Stölpchensee. Im Liegenden des GWL 2 folgen die bindigen Holsteintone, die den Grundwasserleiter GWL 3 aus elsterzeitlichen und miozänen Sedimenten bedecken. Diese stauenden Sedimente des Holstein Interglazials sind im Südwesten der Altablagerung Wannsee nur lückenhaft ausgebildet, so dass auch hier eine grundsätzliche hydraulische Verbindung besteht. Die Fließrichtung im GWL 3 weist eine nach Nordosten gerichtete Grundwasserströmung auf. Für das Grundwassermonitoring 2022 wurden insgesamt 61 Messstellen für die Stichtagsmessung berücksichtigt, eine analytische Probenahme erfolgte an 52 Grundwassermessstellen. Im Schichtenwasser zeigten sich die stärksten Belastungen mit Schwermetallen, insbesondere Blei, Kobalt, Nickel und Zink sowie Chlorid, Bor, Cyaniden und Phenolen. Vereinzelt wurden auch organische Schadstoffe wie Naphthalin, BTEX, LHKW und Ammonium nachgewiesen. Die Belastungen waren diffus verteilt und in der Höhe schwankend. Im Hauptgrundwasserleiter (GWL 2) nehmen die Belastungen durch Schwermetalle deutlich ab. Bei den organischen Parametern treten nur lokale Belastungen auf. Die betroffenen Messstellen liegen dabei im unmittelbaren nördlichen, nordwestlichen und südwestlichen Abstrom der Altablagerung Wannsee. Im entfernteren Abstrom liegen nur noch vereinzelt erhöhte Schadstoffgehalte vor, so dass sich die Schadstoffbelastungen auf das nahe Umfeld der Altablagerung Wannsee begrenzen. Der dritte Grundwasserleiter (GWL 3) stellt sich weitestgehend unbelastet dar. Nur sehr vereinzelt und lokal treten leichte Überschreitungen der GFS-Werte nach der LAWA (2016) auf. Insgesamt zeigt sich eine deponiebürtige Beeinflussung des Hauptgrundwasserleiters. Mit der Tiefe und der Entfernung zum Ablagerungskörper nehmen die Belastungen ab. Der am Standort vorhandene Geschiebemergel bietet durch Fehlstellen und Mächtigkeitsschwankungen keine ausreichende Barriere gegenüber vertikaler Versickerung des Schichtenwassers. Die höchsten Schadstoffbelastungen und meisten GFS-Überschreitungen weisen die im Bereich der Altablagerungen bzw. die in deren unmittelbaren Abstrom gelegenen Messstellen auf. Das Grundwassermonitoring 2023 bestätigt mit rückläufiger Tendenz das Belastungsniveau. Ein relevanter Schadstoffaustrag aus den Altablagerungen in den GWL 3 ist aufgrund nur sehr vereinzelt und nur lokal auftretender Belastungen aktuell nicht zu besorgen, ebenso wie eine Beeinträchtigung des angrenzenden Griebnitzsees. Eine Gefährdung der nächsten Wasserschutzgebiete kann aufgrund der relativ großen Entfernung von 3,7–4,1 km (Beelitzhof und Kleinmachnow) nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Eine Schadensausbreitung über das nahe Umfeld der Altablagerung hinaus oder eine Schadensfahnenbildung ist nicht gegeben. Das Grundwassermonitoring an der Altablagerung Wannsee wird ab 2025 in einem zweijährigen Abstand durchgeführt. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages zwischen den Berliner Forsten und Vattenfall 2015 war vorgesehen die Deponiegasfassung per Anordnung an die BSR zu übertragen. In den vorab errichteten Bodenluftmessstellen wurden hohe Methangehalte festgestellt. Auch konnten insbesondere im Bereich des Hirschberges und in weiteren Teilbereichen der Deponie, in denen keine Wasserhaushaltschicht aufgetragen wurde, örtliche Methangasaustritte an der Oberfläche nachgewiesen werden. Es zeigte sich, dass das durchgeführte Absaugregime der Vattenfall AG prioritär wirtschaftlich verwertungsorientiert war und den bodenschutzrechtlichen Sicherungsaspekten nicht gerecht wurde. Mit der Übernahme der Verantwortlichkeit der Deponiegasfassung durch die BSR 2015 stand unter Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Aspekte neben der umweltgerechten Entsorgung des Deponiegases insbesondere die flächendeckende Standortsicherung und die Abwendung von Gefahren im Vordergrund. Die ersten Systemprüfungen zeigten, dass der damalige Systemzustand und das durchgeführte Absaugregime nicht ausreichten, um Gefährdungen von Schutzgütern flächendeckend und nachhaltig zu verhindern. Vielmehr bestand bei Systemübernahme aufgrund der hohen Methangehalte in den oberflächennahen Bodenschichten eine latente Gefährdung und Schädigung der Vegetation, insbesondere auch der Wasserhaushaltsschicht. Zudem bestand eine Gefährdung durch das Eindringen von Deponiegasen in Schächten sowie durch das Austreten des Gases über die Geländeoberkante in ungünstigen Geländelagen, was insgesamt eine Klimaschädigung begünstigte. Da die erforderlichen Systemunterlagen des bereits 1986 installierten Absaugsystems mit 121 Saugbrunnen, 13 Gassammelschächten und sechs Sammelleitungen zur Verdichterstation nicht mehr vorhanden waren, waren umfangreiche Arbeiten zur Systemanalyse erforderlich. Eine ganzjährige Gasfassung ohne eine Fackelanlage war aufgrund der beschränkten Gasabnahme von Vattenfall nicht möglich, die bestehende Verdichteranlage war veraltet und überdimensioniert. Da auch die Sicherheitsanforderungen für einen erforderlichen Dauerbetrieb nicht ausreichend waren, wurde 2017 eine Containeranlage mit Fackel nach Genehmigungsverfahren installiert und in Betrieb genommen. Hierzu wurden die Sammelstränge zur Fackelanlage umgeleitet und die Gasdruckleitung zum Helmholtz-Zentrum umverlegt. Neben der Beseitigung der zahlreichen Sicherheitsmängel an technischen Elementen wie Gassammelstationen, Rohrleitungsanschlüssen, Abdeckungen, Verschlüssen und Schiebern wurden die Kondensatpumpen erneuert und der sogenannte Vattenfallbunker gastechnisch gesichert. Im Zuge weiterführender Systembegutachtung war festzustellen, dass sich aufgrund von Setzungen in zahlreichen Leitungsabschnitten Wassersäcke gebildet hatten, die eine Besaugung der angeschlossenen Gasbrunnen aufgrund eines zum Teil vollständigen Leitungsverschlusses unmöglich machten. Die Beseitigung dieser Wassersäcke (2018) in den Leitungssträngen war nur in einigen Bereichen möglich, da bedingt durch die Wasserhaushaltsschicht deren Tiefenlage eine unverhältnismäßig ausgedehnte Aufgrabung erfordert hätte. So waren einige Leitungsstränge nur bedingt zu besaugen. Die Erkenntnis über das Vorhandensein von Gutgas (> 25 Vol.% Methan) und Schlechtgas (< 25 Vol.% Methan) im Ablagerungskörper und das Erfordernis der getrennten Fassung dieser Gase für eine langfristige, flächendeckende Gasfassung machten 2019 die Inbetriebnahme einer Schwachgasfackel mit zwei Verdichtern erforderlich. Hiermit ist die Erfassung und Separierung von Gut- und Schlechtgasströmen möglich, die getrennt der Fackelanlage bzw. der Verwertung dem Helmholtz-Zentrum zugeführt werden können. Trotz der genannten umfangreichen Maßnahmen konnten wesentliche Teilbereiche der Altablagerung nicht mehr in die Besaugung einbezogen werden, da die Brunnen oder Sammelleitungen nicht mehr aktiviert werden konnten. Da sich diese Bereiche ausschließlich in Deponiebereichen mit einer weiterhin hohen Gasproduktion und überwiegend in Bereichen der überdeckenden Wasserhaushaltsschicht befinden, waren 2023/24 weitere Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gasfassungssystems an der Altablagerung Wannsee erforderlich. Wesentlicher Bestandteil der Ertüchtigung waren die Neuerrichtung von 14 Gasbrunnen, die Neuverlegung von zwei Gassammelsträngen, eine neue Kondensatfassung sowie die Beseitigung der Kondensateinstaus in den Leitungssträngen. Ferner erfolgte aus sicherheitstechnischen Gründen der Umbau von Regulierungsschächten. Die Baumaßnahmen zur Systemertüchtigung erfolgten unter strengen Auflagen des Naturschutzes außerhalb der Brutzeiten. Bei den Eingriffen in Bereichen der Wasserhaushaltsschicht waren Rodungsarbeiten erforderlich. Neben der Wiederherstellung der WHS erfolgte eine Neuanpflanzung nach ökologischen und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Ziel der Ertüchtigung ist bislang nicht erreichbare Bereiche aktiver Deponiegasbildung zu erschließen, an das Gasfassungssystem anzuschließen und dadurch insgesamt die Besaugung gasaktiver Flächenanteile deutlich zu steigern. Das übergeordnete Ziel der Gasfassung ist weiterhin neben der Gefahrensicherung die unterstützte Umsetzung der organischen Bestandteile und Stabilisierung der Altablagerung. Die Ertüchtigungsmaßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Absaugung des Deponiegases wird optimiert gesteuert fortgesetzt. Eine Begehung der Altablagerung ist unter ausschließlicher Benutzung des Wegesystems uneingeschränkt möglich und zulässig und sie steht somit weiterhin unbedenklich als Naherholungsgebiet zur Verfügung. Die Kosten für die erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Deponiegasfassung 2018/19 (Fackel und Leitungsumverlegung) und 2023/24 (Neubau von Gasbrunnen, Gassammelleitungen, Kondensatstation sowie ökologische und ingenieurtechnische Begleitung) belaufen sich derzeit auf insgesamt 3.394.000 Euro. Die Betriebskosten sind hierbei nicht eingerechnet. Die 2. Ertüchtigungsmaßnahme wurde von der Bundesgesellschaft ZUG als Klima- und Umweltschutzmaßnahme gefördert. Im Jahr 2024 wurden knapp 325.000 m³ Deponiegas zur Verwertung an BEW geliefert, dies entspricht ca. 19 % Auslastung. Dabei betrug die mittlere Methankonzentration 30,57 Vol.-%. Der Methanaustrag lag somit bei rund 99.320 m³. Über die Fackel wurden sowohl das Schwachgas als auch bei Nichtabnahme durch BEW das Gutgas entsorgt. Der Gesamtmethanaustrag über die Fackel betrug im Jahr 2024 602.244 m³.
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