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Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. In vielen Städten werden nicht nur einzelne Gebäude als erhaltenswert eingestuft, sondern ganze Ensembles, Straßenzüge und Plätze. Dieses historische und baukulturelle Erbe bildet eine Grundlage der integrierten Stadtentwicklung, die auf die Ausbildung nachhaltiger und zukunftsfähiger städtebaulicher Strukturen abzielt. Das Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe. Es wurde im Jahr 1991 eingeführt und zunächst ausschließlich in den neuen Bundesländern eingesetzt. Seit 2009 kann das Programm auch in den alten Bundesländern genutzt werden.
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
Die Stadtgemeinde Bremen fördert seit 50 Jahren die Sanierung und Entwicklung von Stadtteilen und Quartieren. Während es in den 70er Jahren lediglich ein einziges von Bund, Ländern und Kommunen finanziertes Städtebauförderungsprogramm gab, sind es aktuell drei Bund- / Länder-Programme, ein europäisches Programm sowie ein kommunales Programm. Diese Programme fördern Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, des sozialen Zusammenhaltes und der wirtschaftlichen Entwicklung. In der Stadtgemeinde Bremen gibt es derzeit 16 Fördergebiete, in denen die Programme in unterschiedlicher Zusammensetzung eingesetzt werden. Grundlage für eine Förderung ist eine Gebietsfestsetzung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hier gibt es in Bremen aktuell folgende Gebiete: Vorbereitendes Untersuchungsgebiet nach § 141 BauGB Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB Gebiet der Soziale Stadt nach § 171e BauGB
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Bodennutzung in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Das Programm Stadtumbau West wurde vom Bund im Jahr 2004 erstmalig aufgelegt. Anlass war der Anfang des 21. Jahrhunderts einsetzende demographische und wirtschaftliche Strukturwandel, der sich auch weiterhin auf die Situation der Städte auswirkt. Die Kommunen müssen sich den städtebaulichen Folgen der Bevölkerungsentwicklung und des wirtschaftlichen Wandels stellen – das Programm unterstützt sie dabei, indem Bund und Land finanzielle Zuschüsse gewähren.
Dieser Dienst stellt Windkraftanlagen (Offshore und Küste) sowie PV-Anlagen dar. Hierfür werden wöchentlich aktuelle Daten der Stromerzeugungseinheiten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) heruntergeladen und als Geodaten-Dienst (WMS und WFS) bereitgestellt. Der Dienst beinhaltet einen Layer mit Windkraftanlagen (WEA) Offshore und an Land (5 km landeinwärts) sowie einen Layer mit allen Windkraftanlagen der Küsten-Bundesländer. Die Offshore-WEA werden auch geclustert mit der Anlagen-Anzahl angezeigt. Zusätzlich gibt es einen PV-Anlagen-Layer mit einer Leistung > 100kWh. Alle Anlagen werden erst ab einer bestimmten Zoom-Stufe sichtbar. Quelle: MaStR. In den Anlagen-Attributen ist auch die MaStR-Nr. (SEE) enthalten, mit welcher unter folgender URL (über die "Schnellsuche") weitere Anlagen-Informationen angezeigt werden können: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR. Bei Daten-Fehlern wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Environmental Monitoring Facilities gibt einen Überblick über die Standorte der Schaderregervorkommen im Land Brandenburg. Der WMS beinhaltet einen Layer (EnvironmentalMonitoringProgramme). Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Gewässernetz in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Hochwasserschutzlinie für die Stadtgemeinde Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die deutschen Anteile an Nord- und Ostsee sind in die Territorial- und Küstengewässer der Küstenbundesländer sowie die Ausschließliche Wirtschaftszone unterteilt. Jedes Küstenbundesland und der Bund für die AWZ sind für die Aufstellung von Raumordnungsplänen (-programmen, -konzepten) zuständig. Da allerdings die Nutzung des Meeres grenzüberschreitend erfolgt, besteht der Bedarf für ein harmonisiertes Produkt das das gesamte deutsche Meeresgebiet abdeckt. Dieser Download-Dienst (WFS) der Marinen Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) stellt unterschiedliche Nutzungen aus den Raumordnungsplänen der Küstenländer harmonisiert zur Verfügung. Die Daten schließen nahtlos and den Raumordnungsplan AWZ des BSH an und enthalten die Nutzungen Schifffahrt, Windenergie, Leitungen, Natur und Landschaft, Fischerei, Tourismus sowie Rohstoffe und Küstenschutz. Datenquellen: Landesraumordnungsprogramme und -entwicklungspläne sowie Flächennutzungspläne der Küstenländer. Harmonisierte Attribute: Nutzung, Vorrang- / Vorbehaltsgebiet, Gültigkeit, Lizenz, Planungsdokument sowie an die EU Raumordnung angeglichene fachliche Typisierung.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 173 |
| Kommune | 14 |
| Land | 128 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| unbekannt | 280 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 268 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 281 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Datei | 190 |
| Dokument | 55 |
| Keine | 2 |
| Webdienst | 84 |
| Webseite | 165 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 66 |
| Lebewesen und Lebensräume | 275 |
| Luft | 19 |
| Mensch und Umwelt | 260 |
| Wasser | 99 |
| Weitere | 281 |