Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Witznitz Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 09.09.2000 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung zur Herstellung dauerstandsicherer Restlochböschungen ist abgeschlossen. Noch bestehende Handlungsschwerpunkte beschränken sich auf Voraussetzungen zur Vorbereitung von Folgenutzungen. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich beim Hainer See auf die Nordböschung (Freizeitbereich mit Badestrand), die Südwestböschung (Wassersportbereich, Badestrand) sowie die Südostecke (Gestaltung der Badestelle Haubitz), den Verbindungsdamm Rötha-Kahnsdorf (Seenverbund zwischen Hainer und Kahnsdorfer See), die Flächen der ehemaligen Tagesanlagen nördlich von Kahnsdorf (Voraussetzungen zur Einordnung von erholungsbezogenen Einrichtungen und Anlagen) und den ehemaligen Holzplatz südöstlich von Kahnsdorf (Bootshaus, Bootsliegeplätze, Campingplatz). * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (vorrangig Vereinigtes Schleenhain) entstehen bis ca. Ende 2007 der 5,6 km² große Hainer See mit dem Teilbereich Haubitz (Teilabtrennung durch die kleine Landzunge) und der 1,2 km² große Kahnsdorfer See. Die Vorflutgestaltung schließt künftig einen Verbund beider Seen und die Anbindung des Hainer Sees an die Pleiße sowie die Reaktivierung des "Langen Borns" ein. * Die im Westbereich des Sanierungsgebietes etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkten im West- und Südbereich des Kahnsdorfer Sees, im Südbereich des Hainer Sees sowie im ehemaligen Tagebauvorfeld zwischen Espenhain und dem "Langen Born") und dem waldökologischen Umbau bestehender forstlicher Reinbestände (Bereich Margarethenhain). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft konzentriert sich vorrangig auf den gesamten Kahnsdorfer See mit seinen Ufer- und Randbereichen. Durch gezielte Vernetzung der Bergbaufolgelandschaft mit den umgebenden Landschaftsstrukturen soll von Borna über den Speicher Witznitz und die Eula- und Wyhraaue sowie den Kahnsdorfer See (Aufforstungen im West- und Süduferbereich) eine regionale Landschaftsachse zur Restauenlandschaft der Pleiße im Bereich Rötha-Böhlen wiederhergestellt werden. * Für Freizeit und Erholung bestehen am Hainer See geeignete Voraussetzungen am Nordufer (Badestrand, Ferienhäuser), am Südwest- und Südufer (Badestrand, Segelhafen, Bootsliegeplätze, Bootshaus, Campingplatz) und im Nordbereich von Kahnsdorf (erholungsbezogene Einrichtungen und Anlagen). Im Rahmen des Projekts "Gewässerverbund Region Leipzig" besteht die Option, den Hainer See an die Fließgewässer Pleiße und Wyhra anzubinden. * Der Anschluss an das Verkehrsnetz wird gegenwärtig durch die B 95 (Leipzig-Chemnitz) und die K 7931 (Rötha-Kahnsdorf) gewährleistet. Durch den schrittweisen Ausbau der vorgesehenen Ost-West-Verbindung (ab B 176 bei Neukieritzsch zur B 95 unter nördlicher Umgehung von Großzössen und Ausbau der Haubitzer Straße) besteht künftig eine günstige Erschließung des Gesamtbereiches, die durch die vorgesehene Trassierung der A 72 noch eine weitere Aufwertung erhält. Die künftigen Erholungsbereiche werden durch ein Netz von Rad-, Wander- und Reitwegen sowie Aussichtspunkten erschlossen. Bei der Wegenetzgestaltung findet auch die Nutzung für Kutschfahrten entsprechende Berücksichtigung. * Ein besonderer Schwerpunkt bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft ist das Projekt zur Entwicklung eines Unterwasserfreizeitbereichs im Hainer See (Tauchsport, Pflanzen- und Tierwelt beobachten, Gastronomie).
Nass- und Trockendeposition sind die wesentlichen Prozesse, die Mineralstaub aus der Atmosphäre entfernen. Teragramm Mineralstaub werden pro Jahr interkontinental verfrachtet. Erreicht Staub weitab von seiner Quelle wieder die Erdoberfläche, kann er erheblichen Einfluss auf Ökosysteme haben. Insbesondere ozeanische Ökosysteme sind in ihrer Bioproduktivität nährstofflimitiert. Diese Nährstoffe können durch Mineralstaub eingetragen werden. Trotz der Bedeutung der Deposition sind Messungen bislang rar, und Staubmodelle, die sich an den wenigen Messungen validieren, zeigen erhebliche Fehler. Hauptsächlich der Mangel an geeigneten Messdaten behindert im Moment das weitergehende Verständnis des Staubzyklus. Fehlende standardisierte Messtechnik zur Trockendepositionsmessung erschwert bislang gute Datenerfassung. Daher wird ein neuer automatisierter Nass- und Trockendepositionssammler entwickelt und charakterisiert. Der Sammler wird mit meteorologisch relevanter Zeitauflösung (Stunden bis Tage) betrieben und damit einen großen Nachteil vergangener Messungen beheben, nämlich eine Zeitauflösung von meist Wochen bis Monaten. Durch den Einsatz automatisierter rasterelektronenmikroskopischer Einzelpartikel-Analyse wird ein bisher unerreichter Daten-Detailreichtum für Partikelgrößen von 700 nm bis 100 mym zur Verfügung stehen, einschließlich Partikelgrößenverteilung, Elementzusammensetzung und Partikel-Mischungszustand. Besondere Aufmerksamkeit wird potentiellen Nährstoffen wie Fe, P, K, Mg und Ca gewidmet. Für ausgewählte Proben wird weiterhin Partikel-Hygroskopizität bestimmt.Nach der Testphase auf der Insel Frioul, Frankreich, während der der Sammler im Vergleich zur dort existierenden Zeitreihe validiert wird, werden drei Instrumente an Stationen in Betrieb genommen, die für Staubeintrag in die relevant Ozeane sind: Sao Vicente, Kap Verde und Barbados im Saharischen Ausfluss so wie Heimaey, Island, im arktischen Staub. In einer zweiten Phase (nach dem vorliegenden Projekt) soll das Netzwerk dann erweitert werden durch New Island, Falkland im südamerikanischen Ausfluss, Amakusa, Japan im asiatischen Ausfluss und die Insel Amsterdam zwischen dem südafrikanischen und dem australischen Ausfluss. Zum ersten Mal werden aus diesem Projekt kontinuierliche Zeitreihen der Nass- und Trockendeposition von Mineralstaub zur Verfügung stehen, die tägliche bzw. Ereignis-basierte Zeitauflösung und zudem Partikel-Größenauflösung bieten. Hieraus werden atmosphärische Schlüsselfaktoren abgeleitet, die zur Deposition führen. Weiterhin wird eine Partitionierung zwischen Nass- und Trockendeposition und ihr Größenverteilung von Nährstoffen - insbesondere P und Fe - untersucht. Partikel-Mischungszustand und Form werden durch ein Mischungsmodell und Bildanalyse bestimmt. Eine öffentliche Datenbank wird bereitgestellt, die z. B. für Modellvalidierung zu Verfügung steht. Es ist geplant, die Stationen nach Ende der DFG-Finanzierungphase weiter zu betreiben.
Zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen wird in Zukunft mehr Energieholz notwendig sein. Als Hauptquellen kommen in Frage: Holz minderwertiger Qualitäten, Schlagrücklass sowie Holz aus Durchforstungen, aus Niederwäldern und von Kurzumtriebsflächen. Die Herausforderung besteht in einer effizienten Bereitstellung des Brennstoffes, wobei technische und logistische Verbesserungen bei Ernte, Hacken und Transport Schlüsselfaktoren sind. Basierend auf Arbeitsstudien (klassische Zeitstudien aber auch automatische Maschinen-aufzeichnungen) und statistischen Analysen sollen Produktivitätsmodelle entwickelt werden. Diese Modelle erlauben eine Analyse des Arbeitsablaufes, eine Prognose der Produktivität und können Eingang in Kostenkalkulationen liefern. Untersucht werden einzelne Maschinen (z.B. Moipu 300 ES, Silvatec u.a) aber auch gesamte Produktionssysteme. Als Ergebnis liegen Evaluierungen von Maschinen und gesamten Produktionssystemen vor. Über Kostenträgerrechnungen können unterschiedlichste Wertschöpfungsketten miteinander verglichen werden. Basierend auf Literaturstudien im Bereich der Energieholz- und Waldhackgutbereitstellung wird der Bedarf an notwendigen Feldstudien zur Verbesserung der Datengrundlage abgesteckt und der Test von neuen Verfahren bzw. Maschinen vorgeschlagen. Zur Dokumentation der Praxiseinsätze werden Zeitstudien durchgeführt. Für die wesentlichen Prozesse werden Produktivitätsmodelle erstellt. Der Evaluierung neuer Bereitstellungsketten in Praxisversuchen bzw. der Einsatz alternativer Transportsysteme unter österreichischen Verhältnissen wird bei den Versuchseinsätzen besondere Bedeutung beigemessen. Dabei soll sich zeigen, ob diese Verfahren geeignet bzw. welche Rahmenbedingungen für deren Einsatz notwendig sind. Die Ermittlung geeigneter Standorte für einen Biomassehof erfolgt mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems und unter Berücksichtigung diverser Nebenbedingungen. Lage, Größe und Ausstattung sind im Hinblick auf das Energieholzpotenzial, der infrastrukturellen Voraussetzungen sowie Standort und Bedarf der Heizwerke zu optimieren. Erwartete Resultate sind eine bessere Optimierung verschiedener Bereitstellungssysteme, eine Minimierung der Transportkosten durch Reduktion von Wartezeiten und Ausnutzen der Transportkapazität sowie eine Reduktion des administrativen Aufwandes für die Steuerung und Abwicklung der Geschäftstätigkeiten. Weiters wird die Ermittlung der Kosten, der notwendigen infrastrukturellen Ausstattung sowie die logistische Optimierung der Lage von potenziellen Biomassehöfen erwartet. Die Ergebnisse werden in Verfahrenshandbüchern sowie in einem Pflichtenheft dargestellt.
Exp. 370 diente der Erforschung des oberen Temperaturlimits der Tiefen Biosphäre vor dem Kap Muroto im Nankai Graben vor Japan. Dieser Standort ist charakterisiert durch einen extrem hohen Wärmefluss und sehr hohe Temperaturen, die an der Grenzfläche des Sediments zur Kruste bis zu 120 Grad C erreichen können. Dies entspricht der Maximaltemperatur bei der Leben bisher im Labor nachgewiesen wurde. Dieser Temperaturbereich umfasst ebenfalls den Bereich in dem Katagenese stattfindet, der thermische Zerfall von organischem Material zu flüssigen und flüchtigen Kohlenwasserstoffen. Es wird vermutet, dass dieses durch Katagenese gebildete labile und sauerstoffreiche oxidierte organische Material eine direkte Nahrungsquelle für die Mikrobengemeinschaften in diesen Sedimenten ist und somit eine direkte Kopplung der abiotischen und biotischen Zone darstellt. Die Hauptfragen in diesem Projekt sind: Welche und wieviele Mikroorganismen befinden sich in den Sedimenten nahe des Temperaturmaximums mikrobiellen Lebens? Bis in welche Tiefe, und können diese nachgewiesen werden? Wie ist mikrobielles Leben an diese extremen Bedingungen angepasst? Welche bioverfügbaren Verbindungen werden bei erhöhten Temperaturen aus dem organischen Material freigesetzt und inwieweit stellen diese eine Verknüpfung der tiefen Geo- und Biosphäre im Nankai Graben dar? Hierfür wird ein umfassender geochemischer Ansatz vorgeschlagen, der zum einen das Erstellen von Tiefenprofilen molekularer Lebenssignaturen vorsieht und zum anderen diese mit einer detaillierten Charakterisierung von löslichem und unlöslichem organischen Material (Kerogen) verknüpft. Diagnostische Biomoleküle wie z.B. intakte polare Membranlipide und Chinone werden hierbei mittels ultra-sensitiven massenspektrometrischen Methoden identifiziert und quantifiziert. Qualität und Bioverfügbarkeit des organischen Materials bei erhöhten Temperaturen soll mit einer Kombination aus Elementaranalyse und massenspektrometrischen, spektroskopischen und pyrolytischen Methoden untersucht werden. Zusätzlich wird die Bildung von potentiellen organische Substrate für die Mikrobengemeinschaften mittels wässriger Pyrolyse in Laborversuchen getestet. Diese Arbeiten stehen im direkten Bezug zu fundamentalen Fragen der Erforschung der Tiefen Biosphäre und versprechen wichtige Einblicke in Hinblick auf die Verteilung von tief versenktem Leben und der Faktoren welche dessen Ausbreitung limitiert.
Die Errichtung des Innkraftwerks Schärding-Neuhaus führte zu Einschränkungen der Durchgängigkeit des Inn für wandernde Fische. Mit dem geplanten Projekt Durchgängigkeit und Lebensraum wird neben der Herstellung der Durchgängigkeit entsprechend den heutigen Anforderungen, Fließgewässerlebensraum für Fische und andere Wasserlebewesen geschaffen. Dies trägt zu Schutz und Stärkung der Fischpopulation sowie zur Erreichung des guten ökologischen Potentials in den Wasserkörpern am Unteren Inn bei. Zur Erreichung dieser Ziele wird am linken Ufer ein dynamisch dotiertes Umgehungsgewässer mit einer Gesamtlänge von 3,3 km errichtet. Das Ausstiegsbauwerk befindet sich etwa 2,3 km flussauf des Innkraftwerks Schärding-Neuhaus, der Einstieg im Unterwasser etwa 500 m flussab. Die Gesamtlänge ergibt sich aus dem mäandrierenden Verlauf des Umgehungsgewässers. Für die dynamische Dotation des Gerinnes werden ergänzend zur Basisdotation (2,0 m³/s) zusätzliche Wassermengen über eine Zusatzdotation (bis zu 6 m³/s) zugeführt. Die Dotationsöffnungen befinden sich unmittelbar nebeneinander beim Ausstiegsbauwerk. Somit ergeben sich Abflüsse im Umgehungsgewässer von Q30 = 2,0 m³/s bis Q330 = 8,0 m³/s. Der max. Abfluss ab Zusatzdotation beträgt bei Spüldotation bis ca. Q= 12,0 m³/s. Des Weiteren ist im Unterwasser des Innkraftwerks und in unmittelbarer Nähe des Einstiegs der OWH ein einseitig angebundenes Stillgewässer als Strukturierungsmaßnahme geplant. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende neu zu errichtende Anlagenteile: - Fischwanderhilfe mit Ein- und Ausstiegsbauwerk - Errichtung eines Stillgewässers mit Anbindung an den Kößlarner Bach - Umsetzung der Maßnahmen gem. Landschaftspflegerischen Begleitplans - Errichtung von Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen und Zwischenlagerflächen
Kartierregeln Eine ausführliche Beschreibung der Kartierregeln ist in der Gesamtdokumentation 2020 im Teil II zu finden (SenSW 2021). An diese Stelle sollen die wichtigen Kartierregeln stichpunktartig als Übersicht dargestellt werden. Mindestgröße: ISU-Blockteilflächen werden nur ab einer Mindestgröße von 1 ha und Mindestbreite von 20 m gebildet. Innerhalb eines Blocks mit unterschiedlichen Nutzungen, die unterhalb der Erfassungsgrenze von 1 ha liegen, wird nach dem Dominanzprinzip entschieden, d. h. die Nutzung, die den größeren Flächenanteil einnimmt, wird kartiert. In Ausnahmefällen, z. B. zur Abbildung besonders schutzwürdiger Bodengesellschaften oder zur Abgrenzung von Bahnflächen, darf von der Mindestgröße abgewichen werden. Neue Block(teil)schlüssel: Bei Bildung einer neuen zusätzlichen Blockteilfläche wird dieser der jeweils nächsthöhere noch nicht vergebene Blockteilschlüssel zugewiesen. Die verkleinerte Blockteilfläche mit der alten Nutzung behält den alten Schlüssel. Zusammenlegung Blockteilflächen: Im Falle der Zusammenlegung von Block(teil)flächen behält die Fläche einen der alten Blockteilschlüssel, meist den der größeren Fläche oder den der Fläche, deren Nutzungsattribute beibehalten werden. Abweichungen zwischen ISU- und RBS-Block: Bei starken Unstimmigkeiten der RBS-Blockgrenzen wird Rücksprache mit dem AfS gehalten und es erfolgte eine Korrektur des betreffenden RBS-Blockes. Verkehrsbegleitgrün : Verkehrsbegleitgrün entlang von Straßen ist nicht Teil der Straßenfläche, sondern soll im angrenzenden ISU-Block enthalten sein. Abgrenzung Straßenland : Alle Flächen der ALKIS-Kategorien „Klassifizierung nach Straßenrecht“‘ und der LGV-Kategorie „Tiefbau des Bezirks“ gelten nach den AfS-Regeln als Block-externe Flächen, sind in der ISU-Karte jedoch Teil der Blöcke. Dies betrifft z. B. größere, an das Straßenland angrenzende Parkplätze. Flächendifferenzierungen innerhalb des Straßenlandes wie Mittelstreifen und Mittelinseln werden in der RBS-Geometrie nicht erfasst. Wege : Parkwege sind generell Teil der Parkfläche und werden nicht dem Straßenland zugeordnet. Größere Waldwege, die bereits als Teil der Klasse Straßenland abgegrenzt sind und gleichzeitig keine Grenze eines RBS-Blockes darstellen, sollen so belassen werden. Für Bürgersteige soll eine möglichst differenzierte Abgrenzung auf Grundlage von (nichtbelaubten) Luftbildern und dem Geodatensatz der Straßenbefahrungsdaten durchgeführt werden. Neue Nutzung im Luftbild noch nicht erkennbar: Es sind nur die auf dem Luftbild zu erkennenden existierenden Nutzungen bzw. Baustellen in die neuen Blöcke einzutragen. Baulichkeiten, die geplant sind, aber noch nicht existieren, werden nicht abgebildet. Brücken : Schienenstränge werden durchgängig abgebildet. Im Fall von Autobahnbrücken wird die unter der Brücke liegende Nutzung kartiert. Beachtung von Grenzen der Bodengesellschaften : Die Beibehaltung von Bodengesellschaftsgrenzen im besiedelten Bereich spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist hier eine exakte Abgrenzung der im Luftbild sichtbaren Nutzung. Der Datenbestand der Block- und Blockteilflächen wurde im Zuge der Fortschreibung sowohl auf Ebene der Geometrie als auch der Sachdaten (Attribute WOZ, GRZ, TYP) geändert. Um diese Änderungen detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde dieselbe Methode zur Dokumentation der Änderungen angewendet wie bei den Kartierungen 2021 und 2022 (siehe SenStadt2023), die geringfügig abgewandelt wurde (siehe Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Das Vorgehen zur Dokumentation beruht auf dem block(teil)flächenbezogenen Erfassen verschiedener Attribute, die als numerische Felder oder Textfelder im Geodatensatz der ISU-Block(teil)flächenkarte erstellt werden. Die Dokumentation wird sowohl für alle Flächen durchgeführt, die geändert wurden, als auch für diejenigen, die nur überprüft, jedoch nicht geändert wurden. So kann der Prüf- und Entscheidungsprozess auch für die kommenden Fortschreibungen transparent nachvollzogen werden. Das Vorgehen der Dokumentation im Zuge der Fortschreibung sowie alle dafür verwendeten Attribute werden im Folgenden erläutert. Die Attribute wurden im Vergleich zur Fortschreibung 2020 geringfügig angepasst bzw. die Zahlencodes neu vergeben (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Die wichtigen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Attribut [anpassgeo] werden mit den Zahlencodes 1-4 nun 4 verschiedene Fälle unterschieden: Weder Geometrie noch Block(teil)schlüssel wurden geändert, Geometrie und Block(teil)schlüssel wurden geändert, nur die Geometrie wurde geändert oder nur der Block(teil)schlüssel wurde geändert. Im Attribut [anpassnutz] werden nicht mehr 3, sondern nur noch 2 Fälle unterschieden. Der bisher verwendete Zahlencode 3 fällt weg. Für den bisher mit diesem Code markierten Fall, dass eine kleinere Blockteilfläche in eine größere Blockteilfläche integriert wird, werden die alten Nutzungsattribute der kleinen Blockteilfläche nicht dokumentiert und es wird der Code 1 (= Nutzung nicht geändert) vergeben. Die grundlegenden Regeln zur Dokumentation von Änderungen blieben bestehen. Die Datenformatbeschreibung stellt alle Attribute dar, die zur Dokumentation der Änderungen in der Geodatenbank erstellt wurden und an jeder ISU-Block(teil)fläche hängen. Die Dokumentationsattribute der vergangenen Fortschreibung bleiben auch im Geodatensatz erhalten und sind hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie. Als Grundlage für die Fortschreibung wurde die Blockkarte ISU5 (1 : 5.000, Raumbezug Umweltatlas 2021, 2022 bzw. 2023) mit Stand 31.12.2021, 31.12.2022 bzw. 2023 verwendet. Als Informationsgrundlage zur Überprüfung der Realnutzung im Luftbild wurden Datengrundlagen zu verschiedenen Fachthemen genutzt. Im Vorfeld der Bearbeitung wurden diese Datensätze im Hinblick auf Aktualität und Verwendbarkeit geprüft. Mithilfe dieser Datensätze wurden die Prüfflächen für die Nutzungsüberprüfung durch Selektionen und Verschneidungen mit dem ISU5-Datensatz abgeleitet. Die Arbeitsschritte zur Zusammenstellung der Prüfflächen sind im Folgenden dargestellt: Neue Bebauung : Selektion aller Block(teil)flächen aus den Baufertigstellungsdaten, für die eine Baufertigstellung (Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude) von mehr als 2 Gebäuden im entsprechenden Jahr erfasst wurde. Selektion aller Block(teil)flächen, die von den Flächen aus dem Wohnungsbauflächen-Informationssystem mit dem Status „realisiert“ oder „in Realisierung“ und einem Realisierungsjahr „2022“, „2023“, „2024“ oder „keine Angabe“ zu mehr als 20 % abgedeckt sind. Grünanlagenbestand (GRIS) : Verschneidung des „Grünanlagenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den GRIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 100, 110, 130, 140, 150 oder 190 aufweisen. Es wurden alle Flächen von der Prüfung ausgenommen, die bereits im Zuge der vergangenen Fortschreibung hinsichtlich der Grünnutzung geprüft wurden. Kleingartenbestand : Verschneidung des „Kleingartenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den Kleingarten-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 160 aufweisen sowie Identifizierung aller Flächen, die eine Nutzung GRZ = 160 aufweisen, aber zu < 40% von den Kleingartenflächen abgedeckt sind. Merkposten : Selektion aller Block(teil)flächen, für die im Rahmen der Fortschreibung 2020 in den Dokumentationsattributen notiert wurde „neue Nutzung unklar“ oder TYP = 98 (Baustelle)„ oder „neue Bebauung noch nicht im Bau“ sowie Selektion aller weiteren seit der vergangenen Fortschreibung gesammelten Merkposten. Eine Überprüfung der Flächen mit Kleingartennutzung wurde im Rahmen der Fortschreibung 2023 nicht durchgeführt, da kein aktualisierte Datensatz zum Kleingartenbestand vorlag. Die Geometrie der ISU5-Karte basiert auf den durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) definierten statistischen Blöcken des RBS. Die geometrische Ausprägung der Haupt- und Metablöcke der ISU5-Karte orientiert sich weitestgehend an den RBS-Blöcken. An vielen Stellen treten kleinere Abweichungen des Grenzverlaufes auf, die oft einer exakteren Nutzungsabgrenzung dienlich sind. Der 6-stellige RBS-Blockschlüssel ist in die Struktur des 16-stelligen Block- und Blockteilflächenschlüssels der ISU5 an den Stellen 4-9 integriert. Die Blöcke des RBS werden laufend durch das AfS fortgeschrieben. Insbesondere in Gebieten mit neuer oder veränderter Bebauung werden die bestehenden RBS-Blöcke angepasst oder neue Blöcke definiert. Alle zwischen dem 01.01.und 31.12.eines Jahres durch das AfS neu definierten oder geänderten Blöcke wurden im Rahmen der Fortschreibung in die ISU5-Blockkarte eingearbeitet. Dazu wurden die Geometrien der neuen Blöcke abgegrenzt, der neue Hauptblockschlüssel übernommen sowie die Nutzungsattribute überprüft und ggf. angepasst. Neue Blöcke werden durch das AfS oft in Gebieten definiert, in denen eine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Alle Block(teil)flächen, für die mindestens ein Prüfgrund festgestellt wurde, wurden im Luftbild hinsichtlich einer Nutzungsänderung / Nutzungskorrektur geprüft. Im Falle eines Änderungsbedarfs, wurde die Geometrie und / oder der Schlüssel und / oder die Nutzungsattribute aktualisiert und die Änderung in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Zur Identifizierung der Realnutzung wurden neben den Orthophotos auch die in Abb.1 beschriebenen Fachdatensätze verwendet. Auch Straßenabschnitte wurden im Zuge der Fortschreibung überprüft und ggf. geändert. Bei Anlage eines neuen Straßenabschnittes wurde ein neuer eindeutiger Straßen-Schlüssel vergeben sowie der Straßenabschnitt mithilfe des Datensatzes „Übergeordnetes Straßennetz“ einer der beiden Kategorien „Straße des übergeordneten Straßennetzes“ oder „Sonstige Straße“ zugeordnet. Auch für die Straßenabschnitte wurden Änderungen in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Nach Abschluss der Fortschreibung wurden die Nutzungsattribute hinsichtlich der zulässigen Kombinationen überprüft (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 8.1) sowie noch einmal eine topologische Prüfung durchgeführt. Nach Prüfung der Prüfflächen wurde im Zuge der jährlichen Fortschreibung 2021 in einem separaten Arbeitsprozess die ISU-Block(teil)grenzen an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen angepasst. Nach Abschluss dieses Verfahrens liegen die ISU-Block(teil)flächengrenzen exakt über den ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen.
Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 36/HafenCity 4 für das Gebiet am Kaiserhöft, dem westlichen Teil der Landzunge zwischen Sandtor- und Grasbrookhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Kaiserkai - über die Flurstücke 1977 (alt: 1900), 1772 (Grasbrookhafen), 1619 (Schiffbauer Hafen), 1740 und 1713 (Sandtorhafen) der Gemarkung Altstadt-Süd.
Gebiet der Landzunge zwischen Grasbrookhafen und Norderelbe und östlich der Landzunge bis zur San-Francisco-Straße. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenzen des Flurstücks 2377 (alt: 1963 - Strandhöft und Hübener-kai), über das Flurstück 6596 (alt: 2021 - Marco-Polo-Terrassen), Ostgrenzen der Flurstücke 6596 und 2377, Nordgrenzen der Flurstücke 2068 und 2371 (alt: 1963 - Hübenerstraße), über die Flurstücke 2371 und 2375 (alt: 1963), Ostgrenze des Flurstücks 2375, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 2374 (alt: 1963), Südgrenze des Flurstücks 2373 (alt: 1963), über das Flurstück 2376 (alt: 1963), Südgrenzen der Flurstücke 2376 und 2377 der Gemarkung Altstadt-Süd.
Für das vorliegende Straßenbauvorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern – Außenstelle Bayreuth - (Vorhabenträger) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der A 70 im Abschnitt der Anschlussstelle Bamberg (Betriebskilometer 64,240) bis östlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 66,954) sowie an der A 73 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 95,420) und südlich der Anschlussstelle Memmelsdorf (Betr.-km 99,400). Daneben ist eine Anpassung des überlasteten Autobahnkreuzes an die aktuellen verkehrstechnischen Erfordernisse inklusive bestandsnaher Grunderneuerung der A 70 und A 73 vorgesehen. Die Umbaumaßnahmen am Autobahnkreuz umfassen die Anlage von beidseitigen Verteilerfahrbahnen an der A 70 und A 73, die Schaffung von kreisförmigen Schleifenrampen zur Erreichung eines gleichförmigen Fahrverlaufes und angepasste Tangentialrampen mit aufeinander abgestimmten Radienfolgen zur Vermeidung von Unstetigkeitsstellen. Darüber hinaus werden aufgrund der geringen Distanz zwischen der Anschlussstelle Bamberg und dem Autobahnkreuz Bamberg an der A 70 durchgehende Verflechtungsstreifen vorgesehen. Für die besonders hoch belastete Verkehrsbeziehung von Schweinfurt nach Nürnberg und von Nürnberg nach Schweinfurt sind zweistreifige Ausfahrten erforderlich. Die gegenständliche Planung umfasst weiterhin die Erneuerung des Oberbaus der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB A 70 sowie der BAB A 73 mit einer teilweisen geringfügigen Trassenverschiebung bzw. mit beidseitig symmetrischen Fahrbahnverbreiterungen sowie die Neuordnung der Streckenentwässerung mit Anlage weiterer neuer und der Ertüchtigung zweier bereits vorhandener Regenwasserbehandlungsanlagen. Darüber hinaus werden die kreuzenden Gewässer Leitenbach, Stöckigtbach, Augraben und Seebach den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gründleinsbach wird verlegt und verläuft zukünftig außerhalb des Autobahnkreuzes. Die Gemeindeverbindungsstraße Bamberg – Gundelsheim (Kemmerstraße), mit ihrem parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg, erhält ebenfalls eine neue Trassierung außerhalb der verschiedenen Rampenverbindungen. Als aktive Lärmschutzmaßnahmen sind auf beiden Seiten der A 70 und der A 73 sowie im Bereich von drei Tangentialrampen (FR Schweinfurt – Nürnberg, FR Nürnberg – Bayreuth und FR Bayreuth – Coburg) des Autobahnkreuzes Bamberg Lärmschutzwände bzw. Wall-Wand-Kombinationen geplant. Auf der Südseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Süd beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 1.960 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 11,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock und Lichteneiche). Auf der Nordseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Nord beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 383 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 7,17 m (Schutz von Gundelsheim). Auf der Ostseite der A 73 sowie der Verteilfahrbahn Ost haben die aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Gesamtlänge von 2.381 m (Schutz von Gundelsheim und Lichteneiche) und eine Gesamthöhe von maximal 14,50 m. Entlang der Tangentialrampe Schweinfurt - Nürnberg haben die Lärmschutzmaßnahmen eine Länge von 990 m und eine maximale Höhe von 10,60 m, entlang der Tangentialrampe Nürnberg - Bayreuth eine Länge von 455 m mit einer maximalen Höhe von 10,00 m und entlang der Tangentialrampe Bayreuth - Coburg eine Länge von 492 m und eine Höhe von 7,17 m. Zusätzlich ist an der westlichen Verteilerfahrbahn der A73 eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 254 m und einer maximalen Höhe von 5,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock) vorgesehen. Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen an den Autobahnstrecken stehen die Neuordnung der Brückenquerungen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau aller im Streckenabschnitt baulich betroffenen Ingenieurbauwerke und die Erneuerung der technischen Ausstattung der Autobahnen. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Es wird auf die Planunterlagen verwiesen. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat der Vorhabenträger insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt, die sämtlich Bestandteil des ausliegenden Planes sind: - Erläuterungsbericht - Übersichtskarte - Übersichtslagepläne - Lagepläne - Höhenpläne - Lagepläne der Immissionsschutzmaßnahmen - Entwässerungsmaßnahmen: Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen, Detailpläne Behandlungs- und Rückhalteanlagen - Landschaftspflegerische Maßnahmen: Maßnahmenübersichtsplan, Landschaftspflegerische Maßnahmenpläne, Maßnahmenblätter, tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Grunderwerb: Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis - Regelungsverzeichnis - Straßenquerschnitt: Ermittlung der Belastungsklasse, Regelquerschnitte - Immissionstechnische Untersuchungen: Erläuterungsbericht der schalltechnischen Untersuchung, Überprüfung des Anspruchs auf nachträgliche Lärmvorsorge, Lagepläne Anspruch nachträgl. Lärmvorsorge, Ergebnistabelle der Berechnung des Anspruchs nach RLS-81 mit DTV 2021, Wirksamkeit der Maßnahme, Ergebnistabelle der schalltechnischen Untersuchung, Kostenverhältnismäßigkeitsprüfung, Erläuterungsbericht Untersuchungen zu den Luftschadstoffen, Effizienz und Effektivität, Variantenlisten Lärmschutzeinrichtungen - Wassertechnische Untersuchungen: Wassertechnische Erläuterungen mit Berechnungen, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Ergebnisse der hydraulischen Betrachtungen (Leitenbach, Stöckigtbach, Gründleinsbach, Augraben und Seebach), Gewässerlängs- und Querschnitte, Lageplan Verlegung Gründleinsbach - Umweltfachliche Untersuchungen: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Artenschutzbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltfachliche Sonderuntersuchungen, Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) - Weitere Gutachten: Verkehrsuntersuchung A 70, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19 A 70, Verkehrsuntersuchung A 73, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19, A 73, Verkehrstechnische Untersuchung am AK Bamberg, Verkehrssimulation, Verschattungsanalyse Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke sowohl auf Dauer als auch vorübergehend in den Gemarkungen Hallstadt, Oberhaid, Dörfleins, Draisdorf, Kemmern, Zapfendorf, Gundelsheim, Breitengüßbach, Hirschaid, Hauptsmoor, Döringstadt, Memmelsdorf und Unterhaid beansprucht. (siehe Planunterlage 9.2 Landschaftspflegerische Maßnahmepläne, Planunterlage 10.1 Grunderwerbspläne sowie Planunterlage 10.2 Grunderwerbsverzeichnis).
Die Shape-Datei enthält die Geometrien der Achsenräume des Biotopverbundsystem - landesweite Ebene - aus dem Landschaftsprogramm (LPRO) 1999, Abbildung 3.Textliche Erläuterung siehe LPRO, Kap. 3.4.2.1, Seite 54
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 662 |
| Kommune | 222 |
| Land | 445 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 13 |
| Daten und Messstellen | 83 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 299 |
| Gesetzestext | 9 |
| Taxon | 14 |
| Text | 262 |
| Umweltprüfung | 109 |
| unbekannt | 316 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 469 |
| offen | 574 |
| unbekannt | 58 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1081 |
| Englisch | 154 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 54 |
| Bild | 5 |
| Datei | 121 |
| Dokument | 379 |
| Keine | 465 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 10 |
| Webseite | 279 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 738 |
| Lebewesen und Lebensräume | 812 |
| Luft | 315 |
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| Weitere | 972 |