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Weiterentwicklung ausgewählter Indikatoren und Bewertungsansätze für die Meeresumwelt und Konkretisierung von Umweltzielen im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

a) Im Rahmen der 2008 in Kraft getretenen Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) 2008/65/EC beginnt in 2017 der zweite Managementzyklus. Im Oktober 2018 erfolgt eine nationale und regionale Folgebewertung der Meeresgewässer um festzustellen, ob der gute Umweltzustand erreicht bzw. erhalten werden konnte. Diese basiert erstmals auf neu entwickelten Indikatoren und Bewertungsansätzen. Das Vorhaben dient der fachlichen Unterstützung des zweiten Zyklus der MSRL, sowohl der Durchführung der Folgebewertung in 2017/18 als auch der Vorbereitung der Monitoringprogramme (2020) und Maßnahmenprogramme (2021). Es schließt an das Vorhaben FKZ 3714 25 2130 'Quantifizierung ausgewählter Umweltziele zur Unterstützung von Maßnahmen für die EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie' an und führt die darin begonnen fachlichen Arbeiten fort. Darüber hinaus werden auch fachliche Arbeiten im Rahmen der WG GES und WG ECOSTAT unterstützt. b) Das Vorhaben umfasst Arbeiten zur Durchführung der Folgebewertung der MSRL mit Fokus auf Gesamtbewertungsaspekten und kumulativen Bewertungsansätzen. Darüber hinaus sollen ausgewählte Indikatoren, insbesondere für pelagische Habitate, Pilottest unterzogen und bis zur Anwendungsreife weiterentwickelt werden. Die 2018 zur Anwendung gekommenen thematischen Bewertungsansätze sowie Gesamtbewertungsansätze sollen evaluiert und verbessert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Deskriptors 5 'Eutrophierung' der MSRL sollen laufende Facharbeiten bei HELCOM, OSPAR und auf EU-Ebene unterstützt und begleitet werden. In Vorbereitung auf die Maßnahmenprogramme des zweiten Zyklus der MSRL soll an der Quantifizierung ausgewählter Umweltziele weitergearbeitet werden.

Unterschätzung des Umweltrisikos durch Nichtberücksichtigung gleichzeitiger Anwendungen von Biozidprodukten: Kumulative Expositionsbeurteilung und Risikocharakterisierung von Biozidprodukten.

Biozide werden in unterschiedlichen Produkten und Anwendungen häufig mit denselben Wirkstoffen eingesetzt. Auf Mensch und Umwelt können daher erheblich höhere Konzentrationen einwirken als bei der einzelnen Produktbewertung prognostiziert wird. Daher siehtArtikel 10 (1) der BiozidRL eine Bewertung der kumulativen Risiken aufgrund der Verwendung von Biozidprodukten mit demselben Wirkstoff vor. Ähnliche Regelungen berücksichtigt Artikel 8 (3) des Biozid-Verordnungsentwurfes. Aus Vorsorgegründen ist besonders für hochtonnagige Stoffe und für Stoffe mit breiten Anwendungsmustern eine kumulative Umweltexpositions- und Risikobewertung notwendig, um gegebene Risiken für Mensch und Umwelt zu identifizieren. Zur technischen Umsetzung dieser Vorgabe gibt es allerdings derzeit noch keinerlei abgestimmte Vorgaben. Auftrag eines EU-Workshops (03/2008), auf dem das Thema erstmalig auf EU-Ebene diskutiert und das Fehlen eines adäquaten Konzeptes für eine entsprechende Umweltbewertung festgestellt wurde, ist die Erarbeitung eines technischen Leitfadens für die kumulative Bewertung. Alle EU-Mitgliedsstaaten (MS) sowie die EU-Kommission (KOM) wurden aufgefordert, sich hierzu finanziell und personell einzubringen. Bereits vorhandene Methoden und Konzepte aus anderen Bereichen z.B. OECD oder Human Health sollten berücksichtigt werden. Seitdem sind allerdings keine Entwicklungen zu diesem Thema bekannt.Ziel des Vorhabens ist es, einen technischen Leitfaden zu entwickeln, der EU-weit abgestimmt werden soll. Im Rahmen eines Gutachtens wurden die Voraussetzungen zusammengetragen und erste Vorschläge zu Konzepten und Methoden zur kumulativen Expositions- und Risikobewertung erstellt. Darauf aufbauend sind die vorhandenen Konzepte und Methoden so weiter zu entwickeln, dass ein technischer Leitfaden für die kumulative Bewertung erstellt werden kann. Folgende rechtliche Aspekte werden dabei ausführlich betrachtet: Sicherstellung einer Gleichbehandlung bei paralleler bzw. bei zeitlich differierender Bewertung von Wirkstoffen mit unterschiedlichen Verwendungen und/oder in verschiedenen Produktarten während des Annex I-Aufnahmeverfahrens und vor allem von einzelnen zuzulassenden Produkten in der anschließenden Produktzulassungsphase. Die erarbeiteten Vorschläge sollen auf einem EU-Workshop unter Einbeziehung aller MS und der KOM vorgestellt und diskutiert werden. Die Diskussionsergebnisse werden anschließend eingearbeitet. Als Ergebnis soll ein EU-weit abgestimmtes Konzept zum Vorgehen bei der kumulativen Umweltexpositions- und Risikobewertung erzielt werden.

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