Dieser Metadatensatz beschreibt „Umweltüberwachungseinrichtungen (EnvironmentalMonitoringFacility)“ als Objektart des INSPIRE Annex-Thema III „Umweltüberwachung“. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.
Marine Ökosysteme sowie das Sediment am Meeresboden binden auf natürliche Weise Kohlenstoff aus der Atmosphäre und fungieren als CO2-Senken und -Speicher. Die Mechanismen, die dieser Speicherung zugrunde liegen, sind bisher wenig untersucht. Somit muss das Grundverständnis, dass Meeresschutz auch Klimaschutz ist, in den nächsten Jahren fachlich detailliert untermauert werden. Die pelagischen Habitate haben dabei eine Schlüsselrolle im globalen Kohlenstoffkreislauf. Sie bilden die Grundlage des Nahrungsnetzes und unterstützen damit alle höheren trophischen Ebenen bei der Bindung von Kohlenstoff. Das Verständnis der komplexen im Pelagial ablaufenden Prozesse steht in der Nordsee erst am Anfang. Es gilt daher, die Rolle pelagischer Habitate bei Umsetzung, Bindung und Transports von Kohlenstoff in die Tiefe zur langfristigen Speicherung besser zu verstehen, um letztendlich die Meeresschutzmaßnahmen so auszurichten, dass die pelagischen Habitate diese Rolle optimal erfüllen können.
Um den Zustand pelagischer Habitate zu bewerten und deren Rolle im natürlichen Klimaschutz einzuschätzen, sind Monitoringdaten sowie adäquate Indikatoren essentiell. Die Monitoringdaten müssen in hoher Frequenz gewonnen werden, da das Plankton schnellen saisonalen Veränderungen unterliegt. Für die deutschen Nordseegewässer liegt ein erster innovativer Monitoringkonzept vor, das noch weiter erprobt werden muss und sich an den bereits bei OSPAR etablierten Indikatoren für die Bewertung von pelagischen Habitaten wie auch deren Funktion im Kohlenstoffkreislauf orientiert.
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Ausarbeitung einer adäquaten und kostengünstigen Monitoringstrategie, die in-situ Probenahmen sinnvoll mit innovativen Monitoringmethoden wie automatischen Samplern, Satelliten- und FerryBoxdaten, DNA-Analyse sowie Bildaufnamen kombiniert und so die Beurteilung der Rolle von pelagischen Habitaten im Zusammenhang mit der Eutrophierung im natürlichen Klimaschutz ermöglicht. Das Monitoringkonzept muss dabei kostengünstig sein, zeitgleich aber eine zuverlässige und raumzeitlich hinreichende Erfassung des Artenspektrums des Phyto- und Zooplanktons gewährleisten.
Im Rahmen des Vorhabens sollen einerseits herkömmliche Methoden zur Erfassung der Phyto- und Zooplanktongemeinschaften zur Anwendung kommen, welche praktische Probenahmen auf See sowie die mikroskopische Analyse der genommenen Proben umfassen. Die Probenahmen werden dabei auf BSH-Schiffen im Rahmen des chemischen Monitorings des BSH durchgeführt. Die Auswertung der Proben wird an spezialisierte Labore vergeben.
Außerdem sollen unterschiedliche innovative Methoden getestet und bewertet werden. Für das Metabarcoding wird ebenfalls die o.g. Probenahme auf See benötigt. Bei den anderen Methoden wird auf Daten Dritter bzw. Kooperationen mit anderen Instituten zurückgegriffen. Eine Literaturrecherche soll dabei helfen, die erhaltenen Ergebnisse im Kontext anderer Untersuchungen zu Auswirkung des Klimawandels auf das Pelagial einzuordnen.
Indonesia is famous for its underwater biodiversity, which attracts many tourists, especially divers. This is also true for Sangihe Islands Regency, an area composed of several islands in the northern part of North Sulawesi. However, Sangihe Islands Regency is much less known than, e.g., Bunaken National Park (BNP, North Sulawesi). The main island, Sangihe, has recently experienced an increase in tourism and mining activities with potentially high impact on the environment. Recently, monitoring projects began around BNP using marine Heterobranchia as indicators for coral reef health. No information about this taxon exists from the remote islands in North Sulawesi. The present study represents the first monitoring study ever and focuses on marine Heterobranchia around Sangihe. In total, 250 specimens were collected, which could be assigned to Sacoglossa (3), Anthobranchia (19), and Cladobranchia (1). Despite the low number (23 versus 172 in BNP), at least eight species (35%) are not recorded from BNP, probably indicating differences in habitat, but also influence of a strong El Niño year in 2016. Here we also report for the first time a Chromodoris annae specimen mimicking C. elisabethina, and the discovery of a new Phyllidia species. These data are used in the article "First Survey of Heterobranch Sea Slugs (Mollusca, Gastropoda) from the Island Sangihe, North Sulawesi, Indonesia" (https://doi.org/10.3390/d11090170).
Sie sind hier:
ELWIS
Schifffahrtsrecht
Seeschifffahrtsrecht
AnlBV
Verordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik
Deutschland aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres
und das Auslaufen (Anlaufbedingungsverordnung - AnlBV)
vom 18. Februar 2004 (BGBl. I Seite 300)
geändert durch
Artikel 7 der Zwölften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06. August 2005 (BGBl. I
Seite 2288),
Artikel 515 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2407)
Erste Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung vom 06. März 2007 (BGBl. I Seite 294),
Artikel 2 der Ersten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 18. Juni 2007
(BGBl. I Seite 1177),
Artikel 2 der Neunten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 27. August 2007 (BGBl. I Seite 2193),
Artikel 3 der Zweiten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 09. April 2008
(BGBl. I Seite 698),
Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung vom 22. November 2010 (BGBl. I
Seite 1632),
Artikel 7 der Dreizehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 08. März 2012 (BGBl. I Seite 483),
Artikel 5 der Vierzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 23. Januar 2014 (BGBl. I Seite 78),
Artikel 3 der Dritten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 13. August
2014 (BGBl. I Seite 1371),
Artikel 547 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474),
Artikel 4 der Verordnung zur Datenübermittlung im Seeverkehr sowie zur Änderung weiterer schifffahrtsrechtlicher
Vorschriften vom 01. März 2016 (BGBl. I Seite 329),
Artikel 57 der Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 02. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1257),
Artikel 3 der Sechzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 28. Juni 2016 (BGBl. I Seite 1504),
Artikel 3 der Zwanzigsten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 19. Oktober 2021 (BGBl. I Seite 4717),
Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung und der See-
Eigensicherungsverordnung vom 13. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 373),
zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1239 zur Einrichtung eines
europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr vom 10. September 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 208).
Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV)*)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Folgen von Verstößen
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Anlage
(zu § 1 Absatz 1)
Anhang
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 1.17)
*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien 2009/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und
Informationssystems für den Schiffsverkehr (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 101) sowie 2009/16/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite
57).
Stand: 16. September 2025
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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Schifffahrtsrecht
Seeschifffahrtsrecht
AnlBV
§1
§ 1 Geltungsbereich
(1) Schiffe, die aus Seegebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres kommend die inneren Gewässer der
Bundesrepublik Deutschland anlaufen, aus diesen auslaufen oder in diesen verkehren, haben zur Verhütung, Entdeckung,
Überwachung und Verringerung von Verschmutzungen der Meeresumwelt durch Schiffe sowie zur Erhöhung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Seeverkehrs und zur Verhütung von Unfällen die in der Anlage genannten Bedingungen für das An- und Auslaufen
einzuhalten.
(2) Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Anlage nach ihrer Verkündung mindestens einmal jährlich in
deutscher Sprache und einer englischen Übersetzung in den "Nachrichten für Seefahrer" bekannt zu machen.
(3) Diese Verordnung gilt nicht
1. für Schiffe, die zu hoheitlichen Zwecken eingesetzt sind und nicht Handelszwecken dienen, insbesondere Dienstschiffe und
Forschungsschiffe, sowie Schiffe im Lotsenversetzdienst,
2. mit Ausnahme der Nummern 3.1 und 8 der Anlage für Kriegsschiffe anderer Staaten und sonstige staatliche Schiffe, die nicht
zu Handelszwecken eingesetzt werden,
3. für Traditionsschiffe, deren Rumpflänge 45 Meter nicht übersteigt,
4. für Sportfahrzeuge, die für nicht mehr als zwölf Personen zugelassen sind und deren Rumpflänge 45 Meter nicht übersteigt.
(4) Diese Verordnung gilt ferner nicht für Bunker auf Schiffen unter 1 000 BRZ, Bordvorräte und Schiffsausrüstungen.
Stand: 27. Oktober 2021
© Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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