Liebe Leser*innen, vor einem Jahr beschloss die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie 2024 – erstmals mit messbaren Zielen, um Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Sektoren klimaresilient zu machen. Mit dem Dialog KlimaAnpassung wurden Fachleute sowie Bürger*innen an der Erarbeitung der Strategie beteiligt. Unser Schwerpunktartikel verdeutlicht die Wirksamkeit der Beteiligung und zeigt, wie deren Ergebnisse in die Strategie eingeflossen sind. Außerdem in diesem Newsletter: Möglichkeiten zum Mitgestalten bei der Sächsischen Anpassungsstrategie und dem EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz, Finanzierungswege für naturbasierte Lösungen, neue regionale Gesetze und Förderungen, KI für klimaresiliente Kanalnetze und vieles mehr. Herzliche Grüße und einen schönen Jahresausklang! Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Dialog KlimaAnpassung: Beteiligung zeigt Wirkung In fünf deutschen Regionen entwickelten Bürger*innen gemeinsam Empfehlungen für die Klimaanpassung. Quelle: Julia Reschucha Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024. Insgesamt 376 Fachleute aus 212 Organisationen, 330 zufällig ausgewählte Bürger*innen aus fünf Regionen und knapp 2.000 onlineteilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht. Die Beteiligten forderten verstärkt naturbasierte Lösungen, eine besondere Beachtung vulnerabler Gruppen, mehr Bildungsangebote und eine bürokratiearme Umsetzung. Viele Empfehlungen fanden Eingang in die Strategie. Die Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060 basiert auf Empfehlungen von Bürger*innen. Drei Viertel der beteiligten Bürger*innen zeigten sich motiviert für weitere Beteiligung. Fazit des Prozesses: Beteiligung braucht ausreichend Zeit und transparente Kommunikation. Zukünftig sollten verstärkt unterrepräsentierte Gruppen eingebunden werden. 20. Januar 2026: Online-Workshop „Integration von Kompetenzen für Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz in die Berufsbildung“ Im Projekt „Solargründach-Weiterbildung“ werden Ausbilder*innen überbetrieblicher Bildungsstätten und Berufsschullehrkräfte für das Thema Solargründach qualifiziert. Der Train-the-Trainer-Ansatz befähigt sie, Kompetenzen zu Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz an Auszubildende weiterzugeben. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün durchgeführt und über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und dem Umweltbundesamt (UBA) gefördert. In einem zweistündigen Online-Workshop stellen die Partner ihr Vorgehen vor, diskutieren Herausforderungen der Kompetenzvermittlung und erörtern Übertragungsmöglichkeiten auf weitere Branchen. Jenseits öffentlicher Gelder: Wie Kommunen naturbasierte Lösungen für die Klimaanpassung finanzieren können Naturbasierte Lösungen nutzen die natürlichen Prozesse der Natur, um gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen und gleichzeitig den Biodiversitätsschutz zu fördern. Sie sind besonders wichtig für die Anpassung an klimabedingte Folgen – etwa können Stadtgrün und Wasser Hitze in Städten reduzieren. Wie können Kommunen solche Maßnahmen trotz knapper Mittel umsetzen? In einem Politikpapier des Umweltbundesamtes zeigen Autor*innen vom Ecologic Institut Finanzierungswege anhand von Praxisbeispielen auf – von Crowdfunding bis Green Bonds – und bewerten, wann sie sinnvoll sind. Zudem geben sie Empfehlungen, wie Bund und Länder Kommunen dabei unterstützen können. Gestaltungsoptionen und Anforderungen für klimaresiliente kritische Infrastrukturen Klimawandelanpassung, Katastrophenrisikomanagement und Resilienz kritischer Infrastrukturen werden zunehmend miteinander verknüpft. Der Forschungsbericht „Klimaresiliente kritische Infrastrukturen“ im Auftrag des UBA untersucht, welche Anforderungen sich daraus an kommunale Klimarisikoanalysen und Anpassungskonzepte ergeben. Die Autor*innen identifizieren Gestaltungsoptionen und koordinative Anforderungen für kommunale Akteure und formulieren 15 Thesen in acht Themenfeldern, unter anderem zu rechtlichen Grundlagen, Verantwortung und Zuständigkeiten, Daten- und Digitalisierung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Bilanz des Bundesumweltministeriums zur Weltklimakonferenz in Belém Die 30. Weltklimakonferenz (COP30) in Belém ist mit Beschlüssen unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz zu Ende gegangen. Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Verhandlungsergebnisse hinter den Erwartungen der Europäischen Union zurückgeblieben. Zum Thema Anpassung an die Folgen der Klimakrise hat die Weltklimakonferenz sich auf eine Liste von rund 60 Indikatoren geeinigt, die die Fortschritte auf dem Weg zum Globalen Ziel für die Anpassung an den Klimawandel messen und strukturieren sollen. Bei der internationalen Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel einigte sich die Konferenz darauf, die Mittel bis 2035 zu verdreifachen im Vergleich zu dem im Vorjahr beschlossenen Klimafinanzierungsziel. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat für die Bundesregierung angekündigt, 60 Millionen Euro zum globalen Anpassungsfonds beizusteuern. Der Fonds unterstützt die vom Klimawandel stark betroffenen Gemeinschaften weltweit bei Anpassungsmaßnahmen. Deutschland ist größter Geber für dieses zentrale multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung und unterstützt den Fonds seit seiner Gründung. Berlin: Klimaanpassungsgesetz auf Vorlage der Bürgerinitiative „BaumEntscheid“ beschlossen Am 4. November 2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit ein Klimaanpassungsgesetz für das Land Berlin beschlossen. Das Gesetz basiert auf einer Vorlage des „Baumentscheids“, einer Bürgerinitiative, die dazu ein Volksbegehren beantragt hatte. Nachdem die Fraktionen der Koalition aus CDU und SPD einige Änderungen mit dem Bündnis verhandelt hatten, wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass Berlin bis 2040 über eine Million Bäume verfügen soll, was eine Verdopplung zu heute bedeutet. Zudem sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie das Management von Regenwasser oder verbindliche Hitzeaktionspläne auf Ebene von Land und Bezirken. Sachsen erarbeitet Klimaanpassungsstrategie mit öffentlicher Beteiligung Bis zum 18. Januar 2026 können Vorschläge und Hinweise zur sächsischen Klimaanpassungsstrategie über das Beteiligungsportal der Staatsregierung eingebracht werden. Mit besonderem Fokus auf die kommunale Ebene wird die Erarbeitung der Strategie von einem Beteiligungsprozess begleitet. Neben Fachakteuren ist auch die Öffentlichkeit eingeladen sich einzubringen. Das Land Sachsen erarbeitet die Klimaanpassungsstrategie, um die Vorgaben des Bundesklimaanpassungsgesetzes umzusetzen. Insgesamt werden für 16 Themen- und Handlungsfelder Klimarisikoanalysen durchgeführt, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Freistaates und seiner Behörden abzuleiten. Baden-Württemberg: Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen Das Land Baden-Württemberg stellt weitere Unterstützung im Förderprogramm „Klimopass“ bereit, um Kommunen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Ein Schwerpunkt liegt auf blau-grüner Infrastruktur. Gefördert werden strategische Maßnahmen wie Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Anpassungskonzepte, mikroskalige Klimaanalysen oder Fachkonzepte. Weiterhin können investive Maßnahmen beantragt werden wie Trinkwasserspender, kommunale Pegelsysteme oder blau-grüne Infrastruktur sowie Modellprojekte zur Umsetzung innovativer Ideen mit Leuchtturmcharakter. Niedersachsen fördert Wiederbewaldung des Harzes mit klimaangepasstem Laubmischwald Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die Wiederbewaldung des Harzes mit einem langfristig angelegten Programm. Mit insgesamt 130 Millionen Euro setzen die Niedersächsischen Landesforsten eines der größten Natur-Wiederherstellungsprojekte in der Geschichte des Landes außerhalb des Nationalparks um. Ziel ist es, auf über 270 Quadratkilometern abgestorbener Fichtenwälder klimastabile und artenreiche Bergmischwälder entstehen zu lassen. Um das geschwächte Ökosystem zu stabilisieren, setzen die Landesforsten auf eine naturnahe Waldentwicklung. Dabei werden heimische Baumarten wie Buche, Bergahorn und Traubeneiche gezielt gefördert. Neue Tiny Forests entstehen in Berlin Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert über den Aufbau mehrerer Miniwälder in Berlin, auch „Tiny Forests“ genannt. In Marzahn entstehen auf rund 400 m² eine „Wildnis-Oase“ mit kleinem Pfad durch dichtes Gehölz und eine „Wildnis-Hecke“ mit essbaren Sträuchern. In Hellersdorf werden 136m ² zu einem kleinen dicht bepflanzten Wald, der in kurzer Zeit zu einem eigenständigen Ökosystem heranwächst. Ermöglicht wird das Berliner Tiny-Forests-Projekt durch den Right Now Climate Fund von Amazon, der eine Million Euro für die Anlage von 20 Tiny Forests in Berlin bereitstellt, um die Klimaanpassung der Stadt zu stärken. Regionales Klima-Informationssystem ReKIS für Kommunen optimiert Das Regionale Klimainformationssystem ReKIS, betrieben von den Landesumweltämtern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unterstützt Kommunen seit 2012 mit Fachdaten zur Klimafolgenanpassung. Die aktualisierte Plattform bietet zahlreiche erfolgreich umgesetzte Maßnahmenbeispiele sowie Anleitungen für Anpassungskonzepte. Die zuvor getrennten Angebote der drei Bundesländer wurden im gemeinsamen Portal „ReKIS Kommunal“ zusammengeführt, sodass viele Anpassungsinstrumente nun bundeslandübergreifend nutzbar sind. Regionale Klimaanpassung: Forschung mit neuen Tools für Kommunen und Wirtschaft Mit der Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMFTR) Städte und Gemeinden dabei, sich auf lokale Klimarisiken vorzubereiten. Dafür fördert das Ministerium seit 2020 acht Projekte in sechs Regionen. Auf der Statuskonferenz von RegIKlim Anfang November 2025 standen Strategien zur Klimaanpassung im Fokus – jeweils zugeschnitten auf die verschiedenen Regionen Deutschlands, von der Küste bis zum Mittelgebirge, von Innenstädten bis zu ländlichen Gebieten. Als gelungenes Beispiel für die enge Zusammenarbeit von Forschung und Praxis wurde unter anderem der neue „Digitale Klimaatlas Region Stuttgart“ des Projekts ISAP vorgestellt. Pilotstudie von BDEW und DVGW: Klimakosten in der Wasserversorgung Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) den künftigen Investitionsbedarf von Wasserversorgern im Zuge des Klimawandels untersucht. Die Pilotstudie kommt zu dem Ergebnis, dass klimainduzierte Investitionen voraussichtlich zwischen sieben und 30 Prozent der Gesamtinvestitionen der Unternehmen ausmachen werden. Grundlage der Analyse sind vier strukturell unterschiedliche Wasserversorger, die das Spektrum der deutschen Versorgungslandschaft exemplarisch abbilden: ein großer städtischer Versorger, ein Fernwasserversorger, ein Stadtwerk im großstädtischen Raum sowie ein Stadtwerk im ländlichen Raum. Wie Künstliche Intelligenz Kanalnetze klimaresilient macht Seit September 2025 erprobt die Stadt Jena ein neuartiges Konzept zur digitalen Kanalnetzbewirtschaftung. In den Hauptsammler wurden zwei groß dimensionierte Edelstahlklappen eingebaut, die sich digital ansteuern und künftig KI-basiert regeln lassen. Das System verarbeitet Messwerte, Modellierungen und Wetterprognosen, um zu entscheiden, ob Wasser im Kanalnetz gespeichert oder abgeleitet werden soll. Ziel ist es, zwei gegensätzliche Herausforderungen des Klimawandels für die kommunale Wasserwirtschaft zu bewältigen: Starkregenereignisse und Trockenphasen. Das Projekt „InSchuKa4.0“ unter Leitung der Hochschule Hof wurde vom BMFTR gefördert. Wissenschaftsplattform Klimaschutz: Studie zu finanziellen Implikationen des Klimawandels Der Klimawandel stellt das öffentliche Finanzsystem zunehmend vor strukturelle Herausforderungen. Eine neue Studie im Auftrag der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) analysiert, welche finanziellen Risiken durch Extremwetterereignisse, zunehmende Investitionsbedarfe und langfristige Anpassungsmaßnahmen entstehen und wie Bund, Länder und Kommunen ihre Haushalte klimaresilienter gestalten können. Die Analyse beleuchtet den Finanzierungsbedarf für Klimaanpassung, zeigt neue Finanzierungsinstrumente auf, mit denen öffentliche Haushalte auf wachsende Belastungen und Risiken reagieren können, und diskutiert Ansätze zur Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen. Jetzt mitgestalten: Konsultation für Europas Klimaresilienz Die Europäische Kommission ruft Städte, Regionen und alle lokalen Behörden dazu auf, an einer neuen öffentlichen Konsultation zum Thema Klimawandelanpassung teilzunehmen. Denn gerade vor Ort spüren die Menschen, wie Klimarisiken – Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Stürme – ihr tägliches Leben, die Infrastruktur und die Gemeinden bedrohen. Die Konsultation bietet die Chance, das kommende EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz mitzugestalten. Zeigen Sie, was in Ihrer Region nötig ist. Jetzt mitmachen bis zum 20. Februar 2026! Eurocities-Umfrage: Städte brauchen mehr Unterstützung bei Klimaanpassung Eine Umfrage von Eurocities unter 54 Städten in 17 europäischen Ländern zeigt: Kommunen sehen sich wachsenden Klimagefahren gegenüber, doch begrenzte Finanzmittel, Personalmangel und fragmentierte Verwaltungsstrukturen schränken ihre Anpassungsfähigkeit ein. Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürren zählen zu den am häufigsten genannten städtischen Klimarisiken. 80 Prozent der Städte sprechen sich dafür aus, dass künftige EU-Pläne spezielle Mittel für die Klimaanpassung auf lokaler und nationaler Ebene vorsehen. Eurocities ist das größte Netzwerk europäischer Städte und vereint rund 200 Großstädte mit mehr als 150 Millionen Einwohner*innen in 38 Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Europäische Umweltagentur: Naturbasierte Lösungen für widerstandsfähige europäische Wälder Naturbasierte Lösungen sind nach Einschätzung der Europäischen Umweltagentur (EEA) zentral, um das steigende Waldbrandrisiko in Europa zu senken und die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Das EEA-Briefing „Nature-based solutions for fire-resilient European forests“ beschreibt sowohl Maßnahmen zur Brandverhütung als auch zur Wiederherstellung nach Bränden – etwa Renaturierung, die Förderung widerstandsfähiger Vegetation, grüne Brandschutzstreifen und Pufferzonen. Fallstudien aus mehreren europäischen Ländern – von Italien bis Finnland – verdeutlichen praktische Umsetzungsansätze. Das Papier unterstützt die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie sowie der EU-Waldstrategie für 2030. Buch „Eis gegen heiß“ gibt praktische Tipps zur Anpassung an den Klimawandel Das Buch „Eis gegen heiß“ richtet sich an alle, die wissen möchten, wie sie selbst aktiv werden können. Es vermittelt praxisnah, wie Klimaanpassung im Alltag gelingt – von der Nutzung moderner Warnsysteme über das richtige Verhalten bei Extremwetterereignissen bis hin zu baulichen Schutzmaßnahmen und zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft. Am wissenschaftlichen Review des Buches haben das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) sowie weitere Kolleg*innen des Umweltbundesamtes mitgewirkt. Klimafaktenpapier zeigt massive Veränderungen des Klimasystems und breite Unterstützung für ambitionierte Klimapolitik Die globale Erwärmung schreitet weiterhin schnell und ungebremst voran. Zahlreiche Indikatoren haben in diesem oder im vergangenen Jahr Rekordwerte erreicht. Dies geht aus dem „Klimafaktenpapier“ hervor, einer kompakten Zusammenfassung des aktuellen Wissensstands zum Klimawandel. Das Papier wird von sechs führenden Organisationen der Klimaforschung und -kommunikation vorgelegt. Es fasst die Kernbotschaften zum Klimawandel in nur 24 Worten zusammen: „1. Er ist real. 2. Wir sind die Ursache. 3. Er ist gefährlich. 4. Die Fachleute sind sich einig. 5. Wir können etwas tun. 6. Die meisten wollen mehr Klimaschutz.“ UNEP: Running on Empty – Adaptation Gap Report 2025 Angesichts steigender globaler Temperaturen und zunehmender Klimaauswirkungen zeigt der Adaptation Gap Report 2025 „Running on Empty“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), dass eine erhebliche Lücke bei der Anpassungsfinanzierung für Entwicklungsländer besteht – mit Risiken für Leben, Lebensgrundlagen und ganze Volkswirtschaften. Der Bericht fordert weltweit verstärkte Anstrengungen, um diese Finanzierungslücke zu schließen und ehrgeizige Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen. Germanwatch: Climate Risk Index 2026 Der Climate Risk Index (CRI) von Germanwatch zeigt, dass zwischen 1995 und 2024 die Länder Dominica, Myanmar und Honduras am stärksten von den Auswirkungen extremer Wetterereignisse betroffen waren. Der erstmals 2006 veröffentlichte Index ist einer der am längsten bestehenden jährlichen Indizes zur Analyse von Klimaauswirkungen. Er bewertet, wie stark klimabedingte Extremwetterereignisse einzelne Länder treffen und welche Folgen diese für Bevölkerung und Infrastruktur haben. Lancet Countdown on Health and Climate Change Die anhaltende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die nur begrenzten Fortschritte bei der Klimaanpassung gefährden weltweit Gesundheit und Lebensgrundlagen. Zu diesem Schluss kommt der neunte jährliche Indikatorbericht „Lancet Countdown on Health and Climate Change“, der von zahlreichen Wissenschaftler*innen weltweit verfasst wird. Demnach führt die zunehmende Hitzeexposition zu mehr hitzebedingten Todesfällen. Im Jahr 2024 gingen zudem 639 Milliarden potenzielle Arbeitsstunden verloren, verbunden mit einem Einkommensverlust von über einer Billion US-Dollar – fast ein Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Wie können Überflutungsrisiken in Ostseeküstenstädten Schleswig-Holsteins wirksam kommuniziert werden? Das vom BMUKN geförderte Projekt „Komm.Flut.Ost“ hatte zum Ziel, Wissens- und Handlungslücken bei Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu schließen. Neben einem praxisorientierten Guide Book, das Kommunen bei der Risikokommunikation unterstützt, entwickelte das Projekt unter Leitung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auch eine bürgernahe Ausstellung zu Überflutungsrisiken und stellte dafür Materialien für die breite Öffentlichkeit bereit. Die Ausstellung „ÜberFlut“ macht Überflutungsrisiken und Anpassungsmaßnahmen erlebbar. Sie präsentiert Beiträge von Menschen aus Schleswig-Holstein, die Erfahrungen mit Überflutungen gesammelt haben oder sich intensiv mit dem Thema beschäftigen – darunter Fotos, künstlerische Arbeiten, Architekturentwürfe und persönliche Zitate.
Identifizierung und Definition von vertiefenden Studien zu einzelnen Reduktionsoptionen und Folgeproblemen. Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Bewertung von moeglichen Arbeiten und Strategien zur Vermeidung und Verringerung energiebedingter Spurengase.
Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.
Germany is obligated to report its national emissions of greenhouse gases, annually, to the European Union and the United Nations. Over 80 % of the greenhouse-gas emissions reported by Germany occur via combustion of fossil fuels. The great majority of the emissions consist of carbon dioxide. To calculate carbon dioxide emissions, one needs both the relevant activity data and suitable emission factors, with the latter depending on the applicable fuel quality and input quantities. In light of these elements' importance for emission factors, the German inventory uses country-specific emission factors rather than international, average factors. To determine such factors, one requires a detailed knowledge of the fuel compositions involved, especially with regard to carbon content and net calorific values. The present publication provides an overview of the quality characteristics of the most important fuels used in Germany and of the CO 2 emission factors calculated on the basis of those characteristics. Since annual greenhouse-gas emissions have to be calculated back to 1990, the study also considers fuels that are no longer used today. To that end, archival data are used. Gaps in the data are closed with the help of methods for recalculation back through the base year. Veröffentlicht in Climate Change | 29/2022.
Die Firma 3Energy Projekt GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, beantragte mit Datum vom 3. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einem Rotordurchmesser von 163 Metern am Standort 08412 Werdau, Gemarkung Langenhessen, Flurstücke 263/29 und 877. Mit diesem Vorhaben wird die aus zwei bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Das nächste Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist mit fünf Teilabschnitten das FFH-Gebiet „Bachtäler im Oberen Pleißeland“. Der nächstgelegene Teilabschnitt „Koberbach“ befindet sich ca. 4,4 km nordwestlich des geplanten Standortes. Die anderen vier Teilabschnitte „Paradiesbach Oberlauf“ ca. 4,9 km nördlich, „Paradiesbach Unterlauf“ ca. 6,4 km nördlich, „Sahngebiet“ ca. 7,1 km nördlich und „Schönfelser-/Neumarker Bach“ ca. 5,2 km südlich vom geplanten Standort. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ mit dem Teilgebiet „Mulde südlich Glauchau“ ca. 5,6 km östlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Paradiesgrund“ ist ca. 1,3 km nordöstlich, das LSG „Weißenborner Wald“ ca. 2,4 km südöstlich, das LSG „Koberbachgrund ca. 3,1 km nordwestlich und das LSG „Werdauer Wald“ ca. 3,2 km südwestlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes. Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 3. April 2025
Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Das SUSTAINGAS Handbuch gibt einen gebündelten Überblick in die Konzepte, landwirtschaftliche Perspektiven und Best Practice Beispiele für die nachhaltige Erzeugung von Biogas im Ökolandbau. Gemeinsam mit weiteren Projektpartnern untersuchte Ecofys die agronomischen und ökonomischen Dimensionen von Biogas im Ökologischen Landbau. Das Handbuch erklärt, welche Schritte nötig sind, damit eine Biogasanlage einen wertvollen Beitrag zur Umwelt leistet und stellt eine Entscheidungshilfe zur Verfügung, die verschiedene Substrate, Anlagengrößen und Eigentumsmodelle berücksichtigt. SUSTAINGAS ist ein Projekt im Rahmen des Intelligent Energy Europe Programms der Europäischen Union. Neben der deutschen Version können Sie das Handbuch auf der Projektseite in sechs weiteren Sprachen herunterladen: http://sustaingas.eu/.
It is well established that reduced supply of fresh organic matter, interactions of organic matter with mineral phases and spatial inaccessibility affect C stocks in subsoils. However, quantitative information required for a better understanding of the contribution of each of the different processes to C sequestration in subsoils and for improvements of subsoil C models is scarce. The same is true for the main controlling factors of the decomposition rates of soil organic matter in subsoils. Moreover, information on spatial variabilities of different properties in the subsoil is rare. The few studies available which couple near and middle infrared spectroscopy (NIRS/MIRS) with geostatistical approaches indicate a potential for the creation of spatial maps which may show hot spots with increased biological activities in the soil profile and their effects on the distribution of C contents. Objectives are (i) to determine the mean residence time of subsoil C in different fractions by applying fractionation procedures in combination with 14C measurements; (ii) to study the effects of water content, input of 13C-labelled roots and dissolved organic matter and spatial inaccessibility on C turnover in an automatic microcosm system; (iii) to determine general soil properties and soil biological and chemical characteristics using NIRS and MIRS, and (iv) to extrapolate the measured and estimated soil properties to the vertical profiles by using different spatial interpolation techniques. For the NIRS/MIRS applications, sample pretreatment (air-dried vs. freeze-dried samples) and calibration procedures (a modified partial least square (MPLS) approach vs. a genetic algorithm coupled with MPLS or PLS) will be optimized. We hypothesize that the combined application of chemical fractionation in combination with 14C measurements and the results of the incubation experiments will give the pool sizes of passive, intermediate, labile and very labile C and N and the mean residence times of labile and very labile C and N. These results will make it possible to initialize the new quantitative model to be developed by subproject PC. Additionally, we hypothesize that the sample pretreatment 'freeze-drying' will be more useful for the estimation of soil biological characteristics than air-drying. The GA-MPLS and GA-PLS approaches are expected to give better estimates of the soil characteristics than the MPLS and PLS approaches. The spatial maps for the different subsoil characteristics in combination with the spatial maps of temperature and water contents will presumably enable us to explain the spatial heterogeneity of C contents.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 4813 |
| Europa | 40 |
| Kommune | 8 |
| Land | 1143 |
| Wissenschaft | 74 |
| Zivilgesellschaft | 33 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 3 |
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| Gesetzestext | 25 |
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