Das UBA-Vorhaben "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" (Forschungskennzahl 3719 14 102 0) ist in dem Zeitraum Juli 2020 bis Januar 2022 vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit der Arqum GmbH und dem Fair Finance Institute durchgeführt worden. Der vorliegende Abschlussbericht baut auf den bereits veröffentlichten Texten des Vorhabens auf, insbesondere der Studie "Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen - Evaluierung der CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019" (Lautermann et al. 2021a) und dem Policy Paper "Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)" (Lautermann et al. 2021b). Er fasst deren Inhalte zusammen und enthält eine Übersicht über die Ziele, Vorgehensweise und wesentlichen Ergebnisse. Dazu zählt zunächst eine systematische Auswertung der bestehenden Studien zur Umsetzung der sog. Corporate Social Responsibility (CSR)-Berichtspflicht in Deutschland. Darauf aufbauend folgt eine Kurzdarstellung der im Rahmen des Vorhabens durchgeführten Vertiefungsstudie zur nichtfinanziellen Berichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen für die Berichtsjahre 2018 und 2019 mit einem Schwerpunkt auf Umweltbelange. Empirisch beruht die Studie auf einer Primärerhebung nichtfinanzieller Erklärungen bzw. gesonderter nichtfinanzieller Berichte sowie Interviews mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Der Abschlussbericht umfasst die wesentlichen Inhalte der Studie, ergänzt um einige (methodische) Hintergrundinformationen. Ein weiterer wesentlicher Baustein des Vorhabens war die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht, die in Form eines Policy Papers in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht worden sind. Schließlich enthält der Abschlussbericht die Dokumentation einer internationalen Fachtagung zu dem Projektthema, die am 18. Dezember 2020 beim Bundesumweltministerium stattgefunden hat. Die Ergebnisse des Vorhabens umfassen zum einen eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme der Umsetzung der CSR-Berichtspflicht durch die betroffenen Unternehmen in Deutschland. Dabei werden sowohl Schwächen und Lücken als auch gute Praktiken in der Berichterstattung identifiziert. Zum anderen geben die Projektergebnisse Orientierungen dafür, wie im Zuge der Novellierung der CSR-Berichtspflicht die Ausgestaltung von Berichterstattungsstandards zu einer hochwertigen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen können, die zudem die Anforderungen der Finanzbranche erfüllen. Quelle: Forschungsbericht
Klimaschutz, Umweltschutz und Energieeffizienz werden für Unternehmen und andere Organisationen immer wichtiger. Digitale Anwendungen und Software-Lösungen können bei der Umsetzung helfen. Die Richtigen zu finden, ist jedoch oft eine Herausforderung. Eine neue Datenbank des Umweltgutachterausschusses und des UBA schafft Transparenz über das Softwareangebot und kann bei der Auswahl unterstützen. Um das Auffinden passender Software-Lösungen für das betriebliche Klima -, Energie-, Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagement zu erleichtern, hat die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses (UGA) mit Unterstützung des Umweltbundesamtes eine neue Online-Datenbank veröffentlicht. Ob Prozess-, Aufgaben-, Daten- und Dokumentenmanagement, Rechtskataster oder Auditmanagement – mehr als 130 Produkte adressieren Themen vom klassischen Umwelt-, Energie-, Abfall-, und Ressourcenmanagement bis hin zu Nachhaltigkeitsthemen in der Lieferkette, wie Arbeitnehmer- und Menschenrechte oder Risikomanagement. Wer nach Angeboten sucht, um den Umweltfußabdruck eigener Produkte zu berechnen oder die Produktentwicklung nachhaltig zu verbessern, wird ebenso fündig. In der Datenbank enthaltene Lösungen reichen vom spezialisierten Tool bis zur umfassenden Software-Suite. Über verschiedene Suchfunktionen und Filter lassen sich Funktionsumfang und Anwendungsbereiche der Software-Produkte eingrenzen oder die Kompatibilität mit gängigen Berichts- und Managementstandards ermitteln. Ein Quickfinder ermöglicht ein schnelles Auffinden passender Produkte anhand weniger Fragen. Aus den Suchergebnissen lassen sich bis zu drei Angebote herausfiltern und im Detail vergleichen. Die Datenbank bietet Software-Unternehmen und Dienstleistern die Möglichkeit, ihre Produkte eigenständig einzutragen und aktuell zu halten. Zugänglich ist die Datenbank auf der zentralen Website zum Umweltmanagement im deutschsprachigen Raum .
Rund 500 deutsche Unternehmen sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Geschäftsberichte aufzunehmen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen künftig mehr Unternehmen berichten und einheitliche Standards anwenden. Eine Studie im Auftrag des UBA empfiehlt klare Anforderungen für die Berichterstattung über Ziele, Maßnahmen und Leistungsindikatoren sowie zur Treibhausgasneutralität. Seit 2017 gilt in Deutschland und der EU eine Berichtspflicht für bestimmte große Unternehmen. Die zugrundeliegende „CSR-Richtlinie“ (2014/95/EU) wird aktuell auf EU-Ebene umfassend überarbeitet. Nach dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission von April 2021 könnten in Deutschland künftig rund 15.000 und europaweit knapp 50.000 Unternehmen mehr Transparenz über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen herstellen müssen. Damit die Unternehmen diese Informationen auch möglichst glaubwürdig und vergleichbar berichten, sind einheitliche Standards vorgesehen. Die EU-Kommission hat die „European Financial Reporting Advisory Group” (EFRAG) beauftragt, die Standards vorzubereiten. Eine Task Force erstellt aktuell - unter Beteiligung des Umweltbundesamts ( UBA ) - die ersten Entwürfe. Das UBA hat in der Studie „Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ Empfehlungen erarbeiten lassen, wie die Standards eine aussagekräftige Berichterstattung über Umweltthemen befördern können. Die Autor*innen des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), Arqum und des Fair Finance Institutes (FaFin) sehen drei wichtige Stellschrauben, die von EFRAG bei der Entwicklung der Standards berücksichtigt werden sollten: Umweltbezogene Ziele, Maßnahmen und Leistungsindikatoren in Zusammenhang bringen Die Autor*innen schlagen konkrete Anforderungen an die Berichterstattung dieser Elemente vor und betonen, dass insbesondere deren Zusammenhang entscheidend für einen guten Bericht ist. Folglich müsse ersichtlich werden, wie Maßnahmen zur Zielerreichung beitragen und wie der Fortschritt im Zeitverlauf über Leistungsindikatoren gemessen wird. Dies sei in verpflichteten Nachhaltigkeitsberichten bislang noch ein Defizit. Greenwashing bei der Berichterstattung über die Treibhausgasneutralität eines Unternehmens vermeiden In der aktuellen Berichtspraxis über die Treibhausgasneutralität von Unternehmen wird häufig nur unzureichend Transparenz hergestellt. Unklar ist oft, auf welche Emissionen sich das Ziel bezieht und welche Rolle die freiwillige Kompensation von CO2 -Emissionen bei der Zielerreichung spielt. Die Autor*innen empfehlen eine Orientierung der Berichtsstandards am „Corporate Net Zero Standard“ der Science-based target initiative (SBTi). Der Fokus des SBTi-Standards liegt auf der zügigen und weitgehend vollständigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Eine Anrechnung von Zertifikaten aus freiwilliger CO 2 -Kompensation ist nicht vorgesehen. Kompatibilität mit den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen der Finanzbranche herstellen Gemäß der europäischen Offenlegungsverordnung (EU) Nr. 2019/2088 müssen Finanzmarkteilnehmende über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen berichten. Ein technischer Regulierungsstandard konkretisiert unter anderem die zu berichtenden Indikatoren über Umweltauswirkungen. Um sicherzustellen, dass Finanzmarktteilnehmenden die nötigen Informationen für ihre eigenen Berichtspflichten zur Verfügung stehen, empfehlen die Autor*innen die Indikatoren aus der Offenlegungsverordnung als Startpunkt für die Berichtsstandards und davon keine Ausnahmen („comply or explain“) zuzulassen. Die Empfehlungen beruhen auf einer breit angelegten empirischen Untersuchung zur Klima- und Umweltberichterstattung deutscher Unternehmen , in der die CSR-Berichtspflicht für die Jahre 2018 und 2019 evaluiert wurde. Zusätzlich wurden weitere einschlägige Studien betrachtet und Interviews mit ausgewählten Expert*innen durchgeführt. Auch auf internationaler Ebene gibt es Bestrebungen zu einheitlichen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen. Die International Financial Reporting Standards (IFRS)-Stiftung hat am 3. November 2021 die Einrichtung eines International Sustainability Standards Board (ISSB) verkündet und Prototypen für einen Klimaberichtsstandard und generellen Nachhaltigkeitsberichtsstandard veröffentlicht. Die Standards des künftigen ISSB werden auf die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen fokussieren, die aus finanzieller Sicht wesentlich sind. Die Berichtsstandards im Rahmen der europäischen CSR-Richtlinie sollen hingegen das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ verfolgen. Sie werden zusätzlich auch Transparenz über die wesentlichen Auswirkungen eines Unternehmens auf Mensch und Umwelt einfordern.
Das Projekt "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig).Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind knapp 500 Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Lageberichterstattung eine sog. 'nichtfinanzielle Erklärung' zu erstellen. Darin haben sie die von ihnen verfolgten Konzepte, wesentliche Risiken und bedeutende Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Menschenrechte und Korruption darzulegen, sofern diese als wesentlich erachtet werden. Die rechtliche Grundlage bildet die sog. europäische CSR-Richtlinie (2014/95/EU) und deren nationale Umsetzung im Handelsgesetzbuch über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Die bislang veröffentlichten Studien zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht in Deutschland beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Berichtsjahr und liefern vor allem deskriptive Informationen zum formalen Umgang der Unternehmen mit den Anforderungen der Berichtspflicht.
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Qualität und Nutzbarkeit der Informationen in verpflichtenden CSR-Berichten systematisch zu bewerten. Der Fokus liegt auf der Berichterstattung über Umweltbelange und deren Verwendbarkeit für Finanzmarktakteure im Hinblick auf die 'Sustainable Finance'-Ziele. Zu diesem Zweck werden zunächst vorhandene Studien zur Umsetzung der Berichtspflicht in Deutschland systematisch ausgewertet. Darauf aufbauend wird eine Vertiefungsstudie zur Berichterstattung über Umweltbelange für die Berichtsjahre 2018 und 2019 angefertigt. Hierfür werden die nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte aller berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland qualitativ bewertet. Als Ergebnis sollen Beispiele einer guten Berichtspraxis identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht abgeleitet werden. Auf einer internationalen Fachtagung (voraussichtlich am 11. Dezember 2020) werden Ergebnisse des Projektes mit Expertinnen und Experten diskutiert.
Der Entwurf der Europäischen Kommission zur weiterentwickelten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht unter anderem die Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards vor, die von allen unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Unternehmen angewandt werden sollen. Das vorliegende Policy Paper formuliert auf Basis einer umfassenden Auswertung von nicht-finanziellen Erklärungen deutscher Unternehmen und ergänzender Experteninterviews Vorschläge zur Ausgestaltung dieser Standards, um die Berichterstattung über Umweltthemen zu verbessern. Dabei geht das Papier darauf ein, welche Anforderungen an die Berichterstattung über Umweltziele, Maßnahmen und Indikatoren zu stellen sind. Neben konkretisierenden Anforderungen an die einzelnen Elemente geht es dabei insbesondere auch um eine konsistente Gesamtschau, aus der sich die Ergebnisse von Maßnahmen und ihre Beiträge zur Zielerreichung ablesen lassen. Vertieft betrachtet wird zudem das Thema Treibhausgasneutralität. Hier werden Empfehlungen gegeben, um die Berichterstattung über das Ziel Treibhausgasneutralität stärker an globale und europäische Klimaziele anzupassen und die Berichterstattung darüber aussagekräftiger zu gestalten. Empfohlen werden insbesondere eine Orientierung am Net Zero Verständnis der Science Based Targets Initiative (SBTi) und eine Klarstellung, dass die freiwillige Kompensation von CO2-Emissionen keine Option der Neutralisierung im Zusammenhang mit dem Net Zero Ziel ist. Ein weiterer Fokus wird darauf gelegt, wie die Berichterstattung über Umweltthemen kompatibel mit den Anforderungen an die Offenlegungsanforderungen für die Finanzbranche gestaltet werden kann. Hierfür sollten die Standards zumindest alle verpflichtenden Indikatoren für Umweltthemen enthalten, die gemäß der sog. Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) von der Finanzbranche zu berichten sind. Hierbei sollte zu jedem Umweltthema verpflichtend zu berichten sein. Die Detailtiefe der Berichterstattung in Bezug auf themenbezogene Strategien, Politiken, Ziele und Maßnahmen sollte sich jedoch an der Relevanz der jeweiligen Themen für das Unternehmen bemessen. Quelle: Forschungsbericht