s/regionalenetwicklung/Regionalentwicklung/gi
Dieser Forschungsschwerpunkt wird seit 1997 aufgebaut. Dabei wird auf Erfahrungen aus der Marktforschung, aus umweltoekonomischen Untersuchungen sowie aus einzelnen Projekten zur Waldnutzung in den Tropen und Subtropen zurueckgegriffen. Mit Partnern aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz wurde bei der Europaeischen Union die Finanzierung des Forschungsvorhabens 'Erfolgsfaktoren und Wirkungen von regionalen Produktionsketten und zwischenbetrieblichen Kooperationen' beantragt.
Die Beschreibung des technischen Wandels, die Geschichte von Gewerbe, Industrie und Umweltnutzung ist immer geographisch gebunden. Insofern haben Universitäten nicht nur einen allgemeinen kulturellen Auftrag, sondern tragen auch wesentlich bei zur regionalen Identitätsbildung. Deshalb gehören in das Forschungsprofil des Lehrstuhls Arbeiten zu den folgenden Themen: - Gewerbe-, Industrie- und Umweltgeschichte Brandenburgs mit Schwerpunkt Niederlausitz - die Geschichte des Braunkohlebergbaues, v.a. in der Lausitz - Technik und Veränderung der Kulturlandschaft in Brandenburg.
Die "Landschaft der Industriekultur Nord" liegt direkt im Bereich der urban geprägten Industriezone im östl. Teil des Saarlandes. Sie soll als neue grüne Mitte erkannt und zu einem gemeinsamen "Park der Region entwickelt werden. Die Kerngebiete des Projektgebietes werden als themenbezogene Landschaftslabore interpretiert. Die Landschaftslabore bündeln die Kerngebiete in vier Aufgabenbereiche und setzen klare räumliche Schwerpunkte im Sinne des Naturschutzes und der integrierten Regionalentwicklung. Attribute: ART: Gebiet des Naturschutzgroßvorhabens; BEZEICHNUNG: Name des Kerngebietes und gleichzeitig Bezeichnung der Lage; LANDSCHAFTSLABOR: Die Landschaftslabore bündeln die Kerngebiete in vier Aufgabenbereiche - 1.Bergbaufolgelandschaft Heinitz, 2.Forstwirtschaft und natürliche Prozesse, 3.Vogelzug und wilde Weiden ,4.Neuerfindung der Bergmannskuh (Entwicklung einer zukunftsfähigen, postmontanen, stadt- und ortsnahen Landwirtschaft).
Das Maßnahmengebiet befand sich in den Ortsteilen Lichtenrade und Marienfelde (Bezirk Tempelhof-Schöneberg). In diesen Ortsteilen wurden alle Gasaufsatzleuchten umgerüstet. Ausgenommen blieben Standorte, deren Erhalt das Landesdenkmalamt vorgegeben hat. Insgesamt handelte es sich um 1.930 Gasaufsatzleuchten, die im Rahmen des Projektes durch moderne LED-Leuchten ersetzt wurden. Ziel des Vorhabens war eine beträchtliche Reduzierung des jährlichen Energieverbrauches von 4.469 kWh je Gasaufsatzleuchte auf unter 100 kWh je LED-Leuchte. Die CO 2 -Einsparung in Folge der Maßnahme beträgt ca. 2.000 t/a. Diese Bilanzierung ermöglichte eine Förderung des Vorhabens durch das EFRE-Programm der Europäischen Union, wodurch das Land Berlin bis zum Ende des Jahres 2023 noch etwa die Hälfte der Projektkosten erstattet bekam. Die Gesamtkosten des Vorhabens beliefen sich auf rund 15 Mio. Euro. Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Projektkennzeichen 1354-B2-E) Das Bauvorhaben wurde im Zeitraum von Herbst 2023 bis Ende 2024 umgesetzt.
nur per E-Mail LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt Postfach 20 02 56 06003 Halle (Saale) Referat Abwasser Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachrichtlich an Untere Wasserbehörden (z. K.) Untere Kommunalaufsichtsbehörden (z. K.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) vom 11.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 625), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 – 23-62373/11 (MBl. LSA 2024, S. 236) Halle (Saale), 1. Juli 2025 Ihr Zeichen: Mein Zeichen: 405.2-62373 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentli- chen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung A u f r u f III Bearbeitet von: Frau Bussenius Ilona.Bussenius@ lvwa.sachsen-anhalt.de zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Tel.: (0345) 514-2875 Energieeffizienz von Trink- und AbwasseranlagenDienstgebäude: Fax: (0345) 514-2798 Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) Sehr geehrte Damen und Herren, Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße 2 gemäß Ziffer 2.3.1 RZWas 2016 können Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffent- lichen Trinkwasserversorgung gefördert werden. Die Richtlinien finden Sie unter dem Link (https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsun- terlagen-rzwas-2016/ ). 06112 Halle (Saale) Tel.: (0345) 514-0 Fax: (0345) 514-1444 Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Zur Vorbereitung der Fördermittelvergabe möchte ich Sie über den Ablauf dieses Zuwendungsverfahrens in Kenntnis setzen. Internet: www.landesverwaltungsamt. Nachfolgende Hinweise gelten ausschließlich für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversor- gung. sachsen-anhalt.de E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Sachsen-Anhalt #moderndenken Seite 2/13 Für diesen Antragsaufruf werden Mittel aus dem EFRE i. H. v. 21.912.217,15 Euro zur Verfü- gung gestellt. I. Antragstellung I.1 Fördergegenstand Gefördert werden a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimie- rung der Gasproduktion, Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie, und b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen. Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbe- seitigung oder Wasserversorgung haben, wie Windkraft- oder Solarstromanlagen. I.2 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebiets- körperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden- verbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts. I.3 Termin zur Antragstellung Die Fördermittelanträge, für welche EFRE-Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesse- rung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Trinkwas- serversorgung im Jahr 2025 gewährt werden sollen, können Sie ab sofort, jedoch spätestens bis zum 30.09.2025 einreichen. Sollte mir bereits ein Antrag Ihrerseits vorliegen, bitte ich Sie, Ihre Unterlagen entsprechend diesem Aufruf zu vervollständigen und ebenfalls bis zu diesem Termin einzureichen. I.4 Zuwendungsvoraussetzung Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. I.5 Fördersatz Der Fördersatz für o. g. Vorhaben beträgt einheitlich 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtaus- gaben (brutto – bei Abwasservorhaben / netto - bei Trinkwasservorhaben). Seite 3/13 I.6 Zwingend einzureichende Unterlagen / erforderliche Angaben Zu diesem Termin müssen alle zwingend einzureichenden Unterlagen prüffähig im Landes- verwaltungsamt vorliegen. Anträge, die am 30.09.2025 (Stichtag / Ausschlussfrist) vollständig und förderfähig vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Vorhaben einbezogen. Anträge, die bis zu diesem Stichtag nicht vollständig und förderfähig vorliegen, können nicht für eine Förderung ausgewählt werden Die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen/ Angaben finden Sie in der Anlage 1 dieses Schreibens. 1. Antragsformulare Antrag nach RZWas 2016 Die Anträge müssen den Vorgaben der RZWas 2016 entsprechen. Hierzu müssen für jedes einzelne Vorhaben - der Abwasserbeseitigung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 8 zu REWas 1992 Kostengliederung für Abwasseranlagen und - der Trinkwasserversorgung die Anlagen - Zuwendungsantrag RZWas 2016 - Anlage 4 zu REWas 1992 Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen eingereicht werden. Die Förderrichtlinie RZWas 2016 sowie die o. g. Anlagen finden Sie als ausfüll- und abspeicherbare Formulare unter http://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/antragsunterlagen-rzwas-2016/. Dem Zuwendungsantrag sind zusätzlich folgende Angaben zur beantragten Förderung beizufügen: -Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung -Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion -Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energie -Austausch von Anlagen/ Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen AW / TW -Sonstige Maßnahmen zur Energieeinsparung -Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2376 |
| Kommune | 19 |
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|---|---|
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