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s/rund/Rind/gi

Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt: Bericht zum Monitoringjahr 2024/25 Gardelegen (GAR) Basisdaten Mindest-Individuenzahl im Monitoringjahr 2024/25 Rissgeschehen und Genetik

Dieses seit dem Monitoringjahr 2021/22 bestehende Territorium bildete sich zunächst aus Gebietsteilen der Nachbar-Rudel CLH und HDL heraus. Inzwischen ist es als eigenständiges Territorium erkannt. Genetische Beziehungen bestehen auch zum Zichtauer-Klötzer Forst (ZKF), denn eine Tochter von dort ist hier die territoriale Fähe. Zusammen mit dem Rüden, welcher im Dezember 2024 von Dr. N. Stier und V. Meißner-Hylanova´von der TU Dresden ein Senderhalsband erhielt, wurde die Ausdehnung des Territoriums sichtbar. Da sich im Nachbargebiet ZKF die alte elterliche Verpaarung der Fähe auflöste, konnte sie mit ihrem Partner den südlichen Teil des elterlichen Gebiets zu ihrem Territorium hinzufügen. Der nördliche Teil des Territoriums ZKF ging an ihre jüngere Schwester und deren Partner. Vor allem durch den besenderten Rüden GW2056m wurden die räumlichen Verschiebungen der Territorien erkannt und sichtbar. Das Rudel zog insgesamt sieben Welpen auf und wurde von einem vorjährigen Tier dabei unterstützt. Das aktive Monitoring wird vom WZI durchgeführt, unterstützt vom Bundesforstbetrieb (D. Riesner) und Landesforstbetrieb (D. Schulz) und von den ehrenamtlich Aktiven R. Lembke, L. Stövesand und J. Weber. Ein weiblicher Welpe wurde bei einem Verkehrsunfall getötet, dieser muss von der Gesamtbilanz abgezogen werden. Erstmaliger Nachweis Im Monitoringjahr 2021/22 Nachbarterritorien Drömling (DRÖ), Zichtauer-Klötzer Forst (ZKF), Colbitz-Letzlinger Heide (CLH), Haldensleben (HDL), Flechtinger Höhenzug (FHZ) Aktuelle Verpaarung GW2524f x GW2056m Monitoring Bundesforstbetrieb, Landesforstbetrieb, WZI, Ehrenamt Besonderheiten Spürbar veränderte Ausdehnung des Territoriums per Telemetrie bestätigt adult subadult juvenil adult oder subadult Alter unbekannt Abgänge Summe 2 1 7 (-1) - - 1 10 (-1) Im unmittelbaren Umfeld des Territoriums wurden im Monitoringjahr keine Nutztierrisse ge-meldet die per DNA Wölfen zugeordnet (C1) werden konnten. Es gab aber einen weiteren Nutztierriss, bei dem ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte (C3). Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Mit torffreier Blumenerde klimafreundlich gärtnern

<p> Wie Sie Blumen- und Gartenerde nachhaltig verwenden <ul> <li>Kaufen Sie nur Blumenerde ohne Torf.</li> <li>Nutzen Sie Komposterde als Blumenerde.</li> </ul> <p>Torf wird durch die Trockenlegung und den Abbau von Mooren gewonnen. Moore sind wichtige Biotope mit teilweise hoch spezialisierten Arten sowie große Kohlenstoffspeicher. Durch ihren Rückgang durch Torfabbau werden Lebensräume zerstört und große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Um der Zerstörung entgegenzuwirken, müssen Moore geschützt werden.</p> <p><strong>Torffreie Blumenerde kaufen:</strong> Handelsübliche Garten- und Blumenerden bestehen bis zu 90 Prozent aus Torf. Umweltfreundliche Alternativen sind torffreie Erden aus Holzfasern, Rinde oder aus Kompost. Prüfen Sie anhand der Liste der Inhaltsstoffe, dass kein Torf enthalten ist. Die auf Produkten verwendeten Bezeichnungen "torfreduziert" oder "torfarm" sind irreführend. Derartige Produkte enthalten oft noch bis zu 70 Prozent Torf. Der BUND hat einen <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-einkaufsfuehrer-fuer-torffreie-erden/">Einkaufsführer mit Bezugsquellen</a> erstellt.</p> <strong>Galerie: Warum torffreie Blumenerde gut für das Klima ist</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-5.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-7.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Eigener Kompost als Blumenerde: </strong>Nutzen Sie Komposterde aus Ihrem Garten als Blumenerde. Der BUND Hannover hat hierzu <a href="http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/naturgarten/torffreie_erden/rezept_torffreie_erde/">Hinweise für die "richtige Mischung"</a> zusammengetragen. Diese Komposte sind auch hygienisch unbedenklich.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12614">Tipps zu Bioabfällen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png"> </a> <strong> Grünstempel </strong> <br><p>Das Siegel "Grünstempel" kennzeichnet Komposte und Erden mit besonders hohen Qualitätsstandards und garantiert Torffreiheit.</p> Quelle: Grünstempel Ökoprüfstelle e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png">Bild herunterladen</a> (361,14 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png"> </a> <strong> Blauer Engel </strong> <br><p>Für Blumenerden wurden Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" definiert; derzeit sind jedoch noch keine entsprechend zertifizierten Produkte am Markt verfügbar (Stand März 2026).</p> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png">Bild herunterladen</a> (196,99 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p>Moore binden etwa 700 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar – sechsmal so viel wie Wald. Trotz ihres geringen weltweiten Flächenanteils von nur drei Prozent speichern Moore etwa ein Drittel des gesamten im Boden gebundenen Kohlenstoffs. Für die landwirtschaftliche Nutzung ebenso wie für den Abbau von Torf werden Moore, deren Entstehung Jahrhunderte bis Jahrtausende gedauert hat, entwässert. Dabei wird nicht nur der Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen zerstört, es entweicht auch CO2. Entwässerte und vor allem landwirtschaftlich genutzte Moore sind für ca. fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. In Deutschland sind rund 95 Prozent der Moore degradiert und emittieren daher CO2. Aufgrund dieser Tatsache und nicht angepasster Bewirtschaftung von Moorböden emittierten diese im Jahr 2023 circa 6,9 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands.</p> <p>Der Anteil von Torf in Hobbyerden ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und liegt aktuell bei etwa einem Drittel. Diese Entwicklung wird vor allem durch den verstärkten Einsatz von Grüngutkompost als Ersatzstoff unterstützt.</p> <p><strong>Quelle:</strong></p> <ul> <li>Treibhausgasemissionen von Mooren in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#moore-organische-boden">Daten zur Umwelt</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen aus Mooren </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.pdf">Diagramm als PDF (148,20 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wie Sie Blumen- und Gartenerde nachhaltig verwenden <ul> <li>Kaufen Sie nur Blumenerde ohne Torf.</li> <li>Nutzen Sie Komposterde als Blumenerde.</li> </ul> </p><p> <p>Torf wird durch die Trockenlegung und den Abbau von Mooren gewonnen. Moore sind wichtige Biotope mit teilweise hoch spezialisierten Arten sowie große Kohlenstoffspeicher. Durch ihren Rückgang durch Torfabbau werden Lebensräume zerstört und große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Um der Zerstörung entgegenzuwirken, müssen Moore geschützt werden.</p> <p><strong>Torffreie Blumenerde kaufen:</strong> Handelsübliche Garten- und Blumenerden bestehen bis zu 90 Prozent aus Torf. Umweltfreundliche Alternativen sind torffreie Erden aus Holzfasern, Rinde oder aus Kompost. Prüfen Sie anhand der Liste der Inhaltsstoffe, dass kein Torf enthalten ist. Die auf Produkten verwendeten Bezeichnungen "torfreduziert" oder "torfarm" sind irreführend. Derartige Produkte enthalten oft noch bis zu 70 Prozent Torf. Der BUND hat einen <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-einkaufsfuehrer-fuer-torffreie-erden/">Einkaufsführer mit Bezugsquellen</a> erstellt.</p> <strong>Galerie: Warum torffreie Blumenerde gut für das Klima ist</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-5.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2025-02-08_WareWunder_Instagram_mit_Logo_7Blumenerde-korrigiert-v2-7.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Eigener Kompost als Blumenerde: </strong>Nutzen Sie Komposterde aus Ihrem Garten als Blumenerde. Der BUND Hannover hat hierzu <a href="http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/naturgarten/torffreie_erden/rezept_torffreie_erde/">Hinweise für die "richtige Mischung"</a> zusammengetragen. Diese Komposte sind auch hygienisch unbedenklich.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470">Tipps zum Kompostieren</a>.</li> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12614">Tipps zu Bioabfällen</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png"> </a> <strong> Grünstempel </strong> <br><p>Das Siegel "Grünstempel" kennzeichnet Komposte und Erden mit besonders hohen Qualitätsstandards und garantiert Torffreiheit.</p> Quelle: Grünstempel Ökoprüfstelle e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Gruenstempel-mit-Bio-ohne-Code-Nr.png">Bild herunterladen</a> (361,14 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png"> </a> <strong> Blauer Engel </strong> <br><p>Für Blumenerden wurden Kriterien für das Umweltzeichen "Blauer Engel" definiert; derzeit sind jedoch noch keine entsprechend zertifizierten Produkte am Markt verfügbar (Stand März 2026).</p> Quelle: Blauer Engel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Logo_Blauer_Engel_02.svg.png">Bild herunterladen</a> (196,99 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p>Moore binden etwa 700 Tonnen Kohlenstoff pro Hektar – sechsmal so viel wie Wald. Trotz ihres geringen weltweiten Flächenanteils von nur drei Prozent speichern Moore etwa ein Drittel des gesamten im Boden gebundenen Kohlenstoffs. Für die landwirtschaftliche Nutzung ebenso wie für den Abbau von Torf werden Moore, deren Entstehung Jahrhunderte bis Jahrtausende gedauert hat, entwässert. Dabei wird nicht nur der Lebensraum seltener Tiere und Pflanzen zerstört, es entweicht auch CO2. Entwässerte und vor allem landwirtschaftlich genutzte Moore sind für ca. fünf Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. In Deutschland sind rund 95 Prozent der Moore degradiert und emittieren daher CO2. Aufgrund dieser Tatsache und nicht angepasster Bewirtschaftung von Moorböden emittierten diese im Jahr 2023 circa 6,9 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands.</p> <p>Der Anteil von Torf in Hobbyerden ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und liegt aktuell bei etwa einem Drittel. Diese Entwicklung wird vor allem durch den verstärkten Einsatz von Grüngutkompost als Ersatzstoff unterstützt.</p> <p><strong>Quelle:</strong></p> <ul> <li>Treibhausgasemissionen von Mooren in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#moore-organische-boden">Daten zur Umwelt</a>)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.png"> </a> <strong> Treibhausgas-Emissionen aus Mooren </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_thg-emissionen-moore_2025-05-26.pdf">Diagramm als PDF (148,20 kB)</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Unten auf der Stier

Bebauungsplan "Unten auf der Stier"

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-BIMSCHG)

Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete (WFS)

WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Nationale Naturmonumente (2024), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022). WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2025), Naturschutzgebiete (2023), Nationale Naturmonumente (2025), Biosphärenreservate (2025), Naturparke (2025), Landschaftsschutzgebiete (2023).

Fachkulissen der KULAP-Naturschutzmaßnahmen in der neuen Förderperiode (ab 2023)

Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.thueringen.de/landwirtschaft/agrarfoerderung Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.

Bundesamt für Naturschutz: Städtische Ökosysteme in DE W-VO Art. 8 - Stand: 04/2026 (WMS)

WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.

Unten auf der Stier 1. Änderung

1. Änderung "Unten auf der Stier"

Oben auf der Stier

Bebauungsplan "Oben auf der Stier"

Holz ohne Rinde ernten - Nährstoffentzug minimieren

Forscher testen entrindende Harvesterfällköpfe unter hiesigen Waldbedingungen. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) und das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) e.V. wollen kombinierte Fäll- und Entrindungsköpfe, die für die Plantagenwirtschaft mit Eucalyptus entwickelt wurden, unter mitteleuropäischen Waldverhältnissen testen und gegebenenfalls modifizieren. Würde die nährstoffreiche Rinde direkt am Ernteort im Wald verbleiben, hätte dies große Vorteile für den Wald. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über seinen Projektträger, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), gefördert. Auf geringer nährstoffversorgten Standorten kann die Stammholznutzung mit Rinde langfristig die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen, dies limitiert die nachhaltig erntebaren Mengen. Eine Lösung wäre es, die Stämme gleich nach dem Fällen auf oder neben der Rückegasse zu entrinden. Auf diese Art würde man die Nährstoffe in natürlicher Form im Wald belassen. Daneben birgt diese Vorgehensweise weitere mögliche Vorteile: - Das Transportvolumen ließe sich verringern - Der Entrindungsprozess im Werk könnte entfallen - Aus Energieholzsortimenten könnten rindenfreie Premium-Holzbrennstoffe erzeugt werden, die bei der Verbrennung einen deutlich geringeren Aschenanteil haben und weniger Feinstaub freisetzen. - Forstschutzaspekte. Auf südafrikanischen und brasilianischen Plantagen haben sich Harvesterköpfe, die sowohl entasten als auch entrinden können, bereits bewährt. Im Vorhaben wollen die Forscher diese Technik unter mitteleuropäischen Verhältnissen erproben und gegebenenfalls anpassen. Die Versuche finden in Bayern und Niedersachsen mit verschiedenen Baumarten und Sortimenten statt. Dabei analysieren die Forscher neben den technischen auch die ökologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte. Unter anderem wird die HSWT Nährstoffbilanzen auf den Untersuchungsflächen erstellen. Über die Beteiligung von Partnern aus der Wirtschaft, darunter Sägewerke, Industrieholzabnehmer und Scheitholzproduzenten, soll der Ansatz mit einer größtmöglichen Praxisnähe entwickelt werden. Momentan verwerten Sägewerke die anfallende Rinde - allerdings mit relativ geringer Wertschöpfung - als Rindenmulch oder Brennstoff. Diese Nutzung könnte künftig zu Gunsten eines besseren Nährstoffkreislaufes geringer ausfallen. Ein Problem bei der Nutzung von entrindetem Holz gibt es bei längerer Lagerung im Wald, weil es dann zu Verfärbungen kommt. Dies könnte Einfluss auf die Vermarkt- und Verarbeitbarkeit haben. Bis zum Projektabschluss im August 2017 wird sich herausstellen, ob und zu welchem Grad diese Nachteile tatsächlich zutreffen und in welcher Relation sie zu den Vorteilen stehen. Informationen zum Projekt stehen auf http://www.fnr.de im Menü Projekte & Förderung unter den Förderkennzeichen 22013213 und 22012214 bereit.

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