Klinkerbrennen: Nach der Aufbereitung der Rohstoffe wird das Rohmehl in Drehrohröfen zu Klinker gebrannt. In den Kalzinierungsreaktionen findet die Zersetzung des Kalksteines bei ca. 900°C statt (Hantsche 1993). In der Praxis werden die Rohmaterialien bei ca. 1450°C zu Klinker gebrannt (ETH 1995). Dabei erfordert die Zersetzung des Kalksteins ca. 70 % des gesamten Wärmeaufwandes der Prozeßeinheit. Nach dem Brennen des Klinkers wird dieser abgekühlt, bevor er - wenn erwünscht - weiterverarbeitet werden kann. Mit der Abwärme können die Rohmaterialien vorgetrocknet werden (vgl. „Aufbereitung der Rohstoffe“). Ortsbezug: Die hier verwendeten Daten aus (Hantsche 1993), (ETH 1995), (WIKUE 1995a), (VDZ 1996) beziehen sich alle auf die Zementproduktion in Deutschland zu Beginn der 90er Jahre. Die Daten verschiedener Quellen zum Energiebedarf des Prozesses zeigen eine gute Übereinstimmung, so daß die Datenqualität als hinreichend gut zu bezeichnen ist. Genese der Daten - Massenbilanz: Im Brennprozeß wird dem Rohmaterial neben der eigentlichen Klinkerbildung das restliche Wasser (<2 %) und vor allen Dingen CO2 ausgetrieben. Daher müssen bezogen auf eine Tonne Klinker zwischen 1550 und 1600 kg Rohmehl in den Drehrohrofen eingebracht werden (Hantsche 1993), (WIKUE 1995a). In dieser Studie wird das arithmetische Mittel von 1575 kg/t Klinker angesetzt. Energiebedarf: Der aus der Stöchiometrie resultierende theoretische Wärmeaufwand beträgt ca. 2000 MJ/t Klinker. Für den realen Energiebedarf werden in der Literatur Werte angegeben, die gut übereinstimmen. Tab.: Energiebedarf zum Klinkerbrennnen in MJ/t Klinker. Literatur Energiebedarf [MJ/t] (Hantsche 1993) 3200 (WIKUE 1995) 3250 (VDZ 1996) 3000 GEMIS 3.0 3000 In GEMIS werden die Daten des Vereins Deutscher Zementwerke e.V. übernommen, der diese Angaben für das Jahr 1994 nach einer statistischen Erhebung noch einmal bestätigte. Demnach ergibt sich für die gesamte Bundesrepublik ein spezifischer Brennstoffenergieverbrauch von 3000 MJ/t. In den alten Bundesländern werden 2950 MJ/t Klinker eingesetzt, während in den neuen Bundesländern im Schnitt noch 3180 MJ/t benötigt werden (VDZ 1996). Der Brennstoffenergieverbrauch konnte im Jahr 1994 im Vergleich zu den Vorjahren und den anderen Literaturangaben noch einmal gesenkt werden, da die Auslastung der Drehrohrofenanlagen in diesem Jahr besonders hoch war. Für die darauffolgenden Jahre wird von einer stagnierenden Auslastung ausgegangen (VDZ 1996). Trotzdem soll der spezifische Brennstoffenergieverbrauch bis zum Jahre 2005 sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern auf 2800 MJ/t gesenkt werden (VDZ 1996). Der größte Teil des Brennstoffenergieverbrauchs (ca. 96%) wird über Steinkohle, Braunkohlen, Sekundärbrennstoffen und Heizöl S gedeckt. Weitere Brennstoffe werden in GEMIS nicht berücksichtigt. Dabei sind die Anteile der einzelnen Energieträger folgendermaßen verteilt: Tab.: Relative Anteile der einzelnen Energieträger am spezifischen Brennstoffenergieverbrauch beim Klinkerbrennen (VDZ 1996). Brennstoff Rel. Anteil in Prozent Steinkohle 50 Braunkohlen (Brikett, rheinisch) 33 Sekundärbrennstoffe 11 Heizöl S (1,8 % S) 6 Prozessbedingte Luftemissionen: Da zu den prozessbedingten Luftemissionen keine repräsentativen validierten Meßwerte zur Verfügung stehen, wird auf Emissionsfaktoren des UBA zurückgegriffen. Die Luftemissionen des Prozesses setzen sich zusammen aus den Emissionen, die aus dem Einsatzmaterial resultieren und den brennstoffbedingten Emissionen. Durch die Entsäuerung des Rohstoffs Kalkstein werden beim Brand des Klinkers ca. 545 kg CO2 pro Tonne Zementklinker emittiert. Dieser Wert stimmt gut mit den Daten des UBA überein. Das UBA gibt einen Emissionsfaktor von 565 kg/t Zementklinker an (UBA 1996) Dieser Wert wird in GEMIS übernommen. Für die brennstoffbedingten Emissionen sind die Verbrennungsbedingungen sehr wichtig. Daher kann keine Verbrennungsrechnung zur Bereitstellung der Prozesswärme durchgeführt werden. Vielmehr müssen spezifische Emissionsfaktoren getrennt nach einzelnen Brennstoffen für die spezifischen Prozessbedingungen angenommen werden. Das UBA hat auch für den Prozess des Klinkerbrennens für die brennstoffspezifischen Prozessemissionen zusammengestellt (UBA 1996). Zur Berechnung der in GEMIS relevanten Emissionen werden die Emissionsfaktoren in kg Schadstoff pro TJ eingesetzte Energie für die einzelnen Brennstoffe für den oben angegebenen Brennstoffmix berechnet . Diese werden mit dem Brennstoffenergieverbrauch multipliziert. Man erhält somit die Emissionsfaktoren in kg Schadstoff pro Tonne Produkt, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind: Tab.: Brennstoffbedingte Emissionsfaktoren beim Klinkerbrennen bezogen auf den Brennstoffmix des VDZ von 1994 (Verändert nach UBA 1996). Schadstoff Emissionsfaktor in kg/t Klinker SO2 0,11 NOx 1,73 Staub 0 CO2 277,69 CO 0,19 CH4 0,04 NMVOC 0,04 N2O 0,01 Das UBA weist keinen Emissionsfaktor für Staub aus, obwohl dessen Emission bei der Klinkerherstellung wichtig erscheint. Hierfür werden nach Hantsche 0,3 kg/t Klinker angesetzt (Hantsche 1993). Wasserinanspruchnahme: Für das Klinkerbrennen wird weder Prozess- noch Kühlwasser benötigt. Das Abkühlen des Klinkers erfolgt durch Luftkühlung. Die abgeführte Wärme wird zur Vortrocknung der Rohmaterialien genutzt. Abwasserinhaltsstoffe: In dem betrachteten Prozess fällt kein Abwasser an. Reststoffe: Es fallen keine Reststoffe an, die nicht wieder in dem Prozess eingesetzt werden können. Aufgrund der Bilanzgrenzen werden daher keine Reststoffe bilanziert. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Grundstoffe-Sonstige gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 63,5% Produkt: Baustoffe
Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Auen besitzen eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn das Überschwemmungsrisiko stellt eine direkte Gefahr für Menschenleben dar. Wiederholte Überschwemmung oder alleine schon das Risiko können die Lebensqualität erheblich einschränken. Darüber hinaus können immense volkswirtschaftliche Schäden entstehen. Die Vermeidung von Hochwässern durch den natürlichen Rückhalt in der Aue trägt auch zur Vermeidung erheblicher Kosten von technischen Schutzmaßnahmen bei. Die bebauten Siedlungs- und Verkehrsflächen schränken die rezente Aue in ihrer Funktion (und damit der potenziellen Leistung) ein. Überschwemmte Siedlungs- und Verkehrsflächen haben ebenfalls Retentionsfunktionen und sie vermeiden eventuell Überschwemmungen an anderer Stelle, nehmen durch Überschwemmungen aber in erheblichem Maße selber Schaden. Im Sinne der Leistungsfähigkeit von Ökosystemen ist der Ökosystembegriff auf Siedlungs- und Verkehrsflächen für die ÖSL Hochwasserretention nur eingeschränkt anwendbar. Deshalb werden die Retentionswirkungen von Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht als ÖSL angesehen. Darüber hinaus zielen bei Hochwasserereignissen die Maßnahmen des Katastrophenschutzes grundsätzlich darauf, Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur beispielsweise mit mobilen Hochwasserschutzanlagen zu schützen. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=O11RT
Statistische Daten zur Wasserkraft in Bayern.
Summe der installierten Leistungen der Windenergieanlagen pro Hektar je Landkreis in Bayern.
Portal zur Darstellung der Geodaten der Stadt Aalen aus den Bereichen Geobasisdaten, Bürgerinfo, Plan/Bauen/Wohnen, Bewerten/Statistik und 3D Stadtmodell
Daten zu Unfällen beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen werden auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG), zuletzt novelliert am 16.8.2005, erhoben (§ 9). Ein Unfall im Sinne dieser Erhebung liegt dann vor, wenn ein wassergefährdender Stoff (einschließlich Betriebsstoffe) bei der Beförderung oder aus Anlagen und deren Sicherheitseinrichtungen austritt und somit, zumindest in geringem Umfang, Unfallfolgen sowie anschließende Sofortmaßnahmen verursacht. Dabei erfüllt bereits jede mögliche Wassergefährdung eines Stoffes, der unkontrolliert aus dem Bereich einer Anlage oder im Verlauf einer Beförderung in die Umgebung freigesetzt wird, den Tatbestand eines Unfalles. Mit der Erweiterung auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind seit 1996 neben Unfällen bei der Lagerung nun auch Unfälle beim Herstellen, Behandeln, Verwenden, Abfüllen und Umschlagen (einschließlich innerbetrieblicher Beförderung) wassergefährdender Stoffe Gegenstand der Erhebung. Schadensfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Silo- und Tankfahrzeuge, Schiffe, Eisenbahn und Luftfahrzeuge) sowie Zwischenfälle mit Rohrfernleitungen zählen zu den Unfällen bei der Beförderung solcher Stoffe. Die Ergebnisse sind wegen teilweise veränderter Merkmale nur eingeschränkt mit den vor 1996 durchgeführten Erhebungen vergleichbar.
Summe der installierten Leistungen der Biomasseanlagen pro Hektar je Landkreis in Bayern.
Gemäß § 47 Abs. 1 Satz1 AsylG sind Asylsuchende verpflichtet, längstens bis zu sechs Monaten in der Aufnahmeeinrichtung/Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (Wohnverpflichtung).Die Wohnverpflichtung kann aus gesetzlichen Gründen vor Ablauf dieser Zeit (§§ 48, 49 AsylG) enden (Anerkennung als Asylberechtigter). Zu den Überresidenten zählen Geflüchtete, die trotz Ende der Wohnverpflichtung in Erstaufnahme verbleiben müssen, da kein anderer Wohnraum in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung frei ist. Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist eine Maßnahme des (Hamburger) Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Deren statistische Erfassung und Darstellung erfolgt nach Monaten.
Origin | Count |
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Bund | 1147 |
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