Digitale Topographische Karten (DTK) sind aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen erzeugte topographische Karten im Rasterformat. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert und können als einfarbige Einzelebenen sowie als farbige Kombinationsausgaben abgegeben werden. Aus dem Basis-DLM und DGM abgeleitete Rasterdaten im Maßstab 1:25 000. Farbreduzierte Ableitung
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 ist rechnergestützt und in neuer Kartengraphik aus dem Digitalen Landschaftsmodell und dem Digitalen Geländemodell abgeleitet. Sie liegt sowohl gedruckt (TK100), als auch im Rasterformat (DTK100) vor. Da gegenüber der TK50 die vierfache Fläche auf der gleichen Kartengröße dargestellt wird, kann ihre Lesbarkeit nur gewährleistet sein, wenn ausgewählte Elemente in vereinfachter Form wiedergegeben werden (Generalisierung). Die neue Kartengraphik zeichnet sich durch eine moderne Farbgebung aus. Insbesondere das Verkehrsnetz, die Siedlungs- und Vegetationsflächen sind in ihrer thematischen Gliederung durch ihre Farbgebung übersichtlich und schnell zu erfassen.
Anpassung an den Klimawandel Fördermöglichkeiten in Sachsen-Anhalt - Schwerpunkt Kommunen Förderung auf EU-Ebene Programm / Richtlinie EU-Förderprogramm LIFE Förderprogramm für Umwelt, Klima- und Naturschutz sowie Energiewende Inhalt / zu fördernde Maßnahmen zur Anpassung Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung mit folgenden Interventionsbereichen: 1. Abschwächung des Klimawandels (Climate Change Mitigation, CCM) ZielgruppeFördersätze / Förderhöhe Alle öffentlichen und private Einrichtungen mit Sitz in der EUDie Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. 2. Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) 3. Verwaltungshandeln und Information im Klimabe- reich (Climate Change Governance and Information, CLIMA-GOV) Nähere Informationen Fazilität für Naturkapital (NCFF) Finanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) Webseite zum EU-LIFE-Programm der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft Bereitstellung von Mitteln und technischer Hilfe für Projekte, die Naturkapital zur Förderung der Biodiversi- tät und der Anpassung an den Klimawandel schützen, wiederherstellen, sinnvoll verwalten und verbessern. Umfasst auch Bereiche wie Bodenschutz, Forst- und Landwirtschaft, Gewässerschutz und Abfallwirtschaft Grundsätzlich alle Projektträger des öffentlichen und des privaten Sektors, einschließlich Banken. Also auch: • Kommunen • Öffentliche Einrichtungen • Unternehmen Nähere Informationen Fördermittel aus dem LIFE-Programm und der EIB Altmandate (eib.org) Förderdatenbank - Förderprogramme - Finanzierung durch die (foerderdatenbank.de) - 2/25 - • Förderarten sind Beteiligungen, Darlehen oder Garantien • Finanzierung kann bis zu 75% der Projektkosten betragen • i.d.R. zwischen 5 Mio. € und 15 Mio. € • Möglich sind auch Investi- tionen in Equity Funds bis zu einem Anteil von 33% Förderung auf Bundes-Ebene Programm / Richtlinie DAS – Förderprogramm Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Inhalt / zu fördernde Maßnahmen zur AnpassungZielgruppeFördersätze / Förderhöhe Projekte, welche die Anpassung an die Folgen des Klimawandels betreffen, wie z. B. Hitzeperioden, Hoch- wasser oder Starkregenereignisse und die dem Klima- schutz nicht entgegenstehenUnternehmen, Bildungsträger sowie Vorhaben mit Teilnahme einer Kommune als Verbund- oder KooperationspartnerProjektförderung durch nicht rück- zahlbare Zuschüsse, angemessene Eigenbeteiligung ist Vorausset- zung (Eigenmittel oder Mobilisie- rung zusätzlicher Finanzmittel) Förderschwerpunkte: 1. Anpassungskonzepte für Unternehmen Förderschwerpunkte: 1. maximale Zuwendung 100.000 Euro 2. Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung 2. maximale Zuwendung 200.000 Euro 3. Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen Nähere Informationen 3. maximale Zuwendung 300.000 Euro BMUV und ZUG Förderdatenbank - Förderprogramme - Maßnahmen zur Anpassung an Förderung zur Klimaanpassung | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) Förderrichtlinie Klimaanpas- sung in sozialen Einrichtungen (Bundesprogramm AnpaSo) • Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise • Förderschwerpunkt 2: Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten • Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung). Nähere Informationen Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen - 3/25 - Soziale Einrichtungen und deren Träger nicht rückzahlbarer Zuschuss, Anteilfinanzierung bzw. Fehlbedarfsfinanzierung Förderquote in Abhängigkeit der Förderschwerpunkte und der Antragsteller
Auf dem Güterbahnhof fährt schon lang kein Zug mehr. Die Natur hat dieses Jahrzehnte lang brachliegende Bahngelände erobert. Urwüchsiger Wald und offene Trockenflächen liegen hier dicht beieinander. Eine Besonderheit sind die Habichtskräuter: Täuschendes Habichtskraut und Geflecktes Habichtskraut kommen in Berlin und Brandenburg nur hier vor. Attraktiv sind auch die vielen Wildrosenarten, darunter einige sehr seltene Vertreter. Über den Güterverkehr erreichten einst viele fremdländische Arten das Gebiet, wie die in Südfrankreich beheimatete Höhlenspinne Nesticus eremita. Besucherinnen und Besucher werden über Wege und Stege dem Verlauf alter Bahntrassen folgend durchs Gebiet geführt und entdecken in blütenreiche Trockenrasen und urwüchsige Baumbestände eingebettete alte Bahnrelikte wie die Drehscheibe, Wasserkrähne und Lichtmasten in bizarrer Harmonie. Im Jahr 2022 ging der internationale Carlo Scarpa Preis der italienischen Benetton Studien- und Forschungsstiftung an den Natur Park. Der Preis würdigt landschaftsarchitektonische besondere Orte, die naturbezogene, historische und gestalterische Werte miteinander in Beziehung setzen. Zum ersten Mal seit 25 Jahren erhielt damit wieder eine deutsche Parklandschaft den Preis. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände wurde 2021 erstmals von “Reisen für Alle” auf Barrierefreiheit geprüft und erhält die Zertifizierung bis Mai 2024. Ein Besuch im Natur-Park und im Naturschutzgebiet lohnt sich zu jeder Jahreszeit. Er ist durch eine faszinierende Verbindung von Natur, Bahnrelikten und Kunst geprägt. Das Gebiet ist bequem mit der S-Bahn zu erreichen. Direkt am S-Bahnhof Priesterweg liegt der Haupteingang des eingezäunten Natur-Parks. Dort befinden sich auch Möglichkeiten zum Parken. Ein weiterer Eingang liegt am Nordende des Natur-Parks. Er ist vom Vorarlberger Damm über den Matthäusfriedhofsweg oder vom Südkreuz aus über eine Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke zu erreichen. An beiden Eingängen befinden sich Kassenautomaten. Der Eintritt beträgt 1 Euro (ab 14 Jahren), geöffnet ist das Gelände täglich von 9 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit. Außerdem berechtigt die Jahreskarte der Grün Berlin GmbH zum Besuch. Der ehemalige Wasserturm ist als markante Landmarke schon von weitem sichtbar. In der ehemaligen Brückenmeisterei, dem Informationszentrum gleich nebenan erhalten Sie kostenlos Faltblätter über den Natur-Park und weitere interessante Berliner Naturschutzgebiete. Das größte Gebäude ist die frühere Lokomotivhalle. Sie wird als Stahlkunstwerkstatt und für Sonderveranstaltungen genutzt. Eindrucksvolle Reste der Eisenbahnnutzung sind eine alte Dampflok und eine der ältesten, aber noch funktionsfähigen Drehscheiben Deutschlands. Vom Besucherzentrum aus führt ein behindertengerechter Weg in verfüllten Schienensträngen durch das Gebiet. Auf einem auf Eisenrohren gelagerten Metallsteg, der ebenfalls weitgehend einer ehemaligen Bahnstrecke folgt, lässt sich das NSG durchqueren. Hier kann man sowohl die verschiedenen Entwicklungsphasen des Waldes als auch die ausgedehnten Offenflächen erleben. Einige Informationstafeln geben Hinweise auf die Tier- und Pflanzenwelt des Gebietes. Auf dem Rundweg gelangt man zum Haupteingang zurück oder kann durch ein Wäldchen bis zum Nordeingang spazieren. Außer den Schönheiten der Natur lassen sich an den Wegen auch Stahlkunstwerke der Künstlergruppe ODIOUS bewundern. Am hohlwegartigen Tälchenweg befindet sich eine ehemalige Stützmauer, die für Graffiti-Kunst zur Verfügung steht. Der Natur-Park soll der ruhigen Erholung dienen. Für intensive Freizeit- und Sportaktivitäten kann man den Hans-Baluschek-Park auf der anderen S-Bahnseite nutzen. Freilandausstellung Bahnbrechende Natur (auch als Hörfassung)
Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.
Die CAF Deutschland GmbH, Seidlstr. 26, 80335 München beantragt den Neubau eines Wartungsstützpunktes für Schienenfahrzeuge in Gelsenkirchen-Bismarck. Im Streckennetz „Niederrhein Münsterland Netz“ (NMN) sollen neue batterie-elektrische Triebzüge (BEMU = Battery Electric Multiple Unit) von CAF zum Einsatz kommen.
Der Bebauungsplan Winterhude 21 für den Geltungsbereich Außenalster-Alster-Maria-Louisen-Straße-Rondeel- Sierichstraße-Langer Zug (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 413) wird festgestellt.
Die InfraServ GmbH & Co.Gendorf KG beantragt hier das Vorhaben (geänderter Antrag)– Errichtung und Betrieb einer neuen Energieversorgungsanlage (D01 – Biomasse-Heizkraftwerk) zur Erzeugung von Wärme, Prozessdampf und Strom. Der Chemiepark Gendorf möchte damit durch Selbstversorgung das Ziel Klimaneutralität des Standorts Gendorf vorantreiben. Die neue Anlage soll am östlichen Rand des Chemieparks Gendorf errichtet werden. Als Einsatzstoffe sind Biobrennstoffe (Restholz, Altholz und Holzabfälle, überwiegend land- und forstwirtschaftlicher Ursprungs nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 u. 2 der 13. BImSchV), diese werden per Lkw oder Zug angeliefert. Die Anlage ist für einen Brennstoffdurchsatz von ca. 24 t/h Biobrennstoff ausgelegt. Insgesamt soll die Anlage D01 eine max. Feuerungswärmeleistung von 57 MW aufweisen.
<p>Brennbare natürliche Kältemittel zur Bahnklimatisierung waren bisher ein Tabu für die Bahn. In einem Feldversuch konnte jetzt die Machbarkeit eines solchen Konzeptes aufgezeigt werden. Ein Personenzug mit einer Propan-Klimaanlage verkehrte ein Jahr im Linienverkehr. Die Propan-Anlage ist energetisch mindestens genauso effizient wie die Anlage mit dem herkömmlichen fluorierten Kältemittel.</p><p>Erstmals weltweit wurde eine Klimaanlage mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan) für den Einsatz zur Klimatisierung von Zügen und im normalen Fahrgastbetrieb erprobt. Bisher wurden noch keine brennbaren Kältemittel in Zugklimaanlagen verwendet. Propan ist ein natürliches Kältemittel, es enthält kein Fluor oder andere Halogene. Das heißt, dass auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>-Bildungspotential gleich Null ist.</p><p>Vor dem Projekt wurde das Propan-Klimamodul auf dem Prüfstand getestet und umfangreichen Sicherheitsuntersuchungen unterworfen.</p><p>Im Projekt wurde ein Propan-Anlagenmodul in einen Regionalzug der Baureihe 440 eingebaut. Parallel dazu wurde die übliche Klimaanlage mit dem fluorierten Kältemittel R134a (Tetrafluorethan) betrieben. Die Gerätearchitektur beider Anlagen war ähnlich. Die beiden Anlagen wurden über ein Jahr im Zug betrieben. In einem Messprogramm wurden ausgewählte Betriebsparameter erfasst und aufgezeichnet.</p><p>Die Auswertung zeigt, dass die Propan Klimaanlage im regulären Zugbetrieb mindestens so leistungsfähig und energetisch effizient ist wie die R134a-Anlage. Simulationsberechnungen bestätigen die energetische Eignung von Propan. Danach könnte auch eine Wärmepumpenintegration energetisch sinnvoll sein, was jedoch in der Praxis überprüft werden müsste.</p><p>Mittlerweile ist der ICE 3neo mit einer Propanklimaanlage ausgerüstet, was ohne Probleme verläuft, so dass weitere Züge folgen können.</p><p>Durch diese Erprobung steht mit Propan nun neben <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a> und Luft ein drittes natürliches Kältemittel für Klimaanlagen in Schienenfahrzeugen zur Auswahl. Die Europäische Kommission soll im Jahr 2027 in der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400573">F-Gas Verordnung (EU) 2024/573</a> eine Regelung für Verbote von fluorierten Treibhausgasen in mobilen Kälte- und Klimaanlagen vorschlagen. Mit diesen drei natürlichen Kältemitteln sollte es für Züge möglich sein, zukünftig auf Lösungen mit natürlichen Kältemitteln umzustellen.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 693 |
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| Zivilgesellschaft | 7 |
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| Daten und Messstellen | 1 |
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