Der Bebauungsplan Winterhude 21 für den Geltungsbereich Außenalster-Alster-Maria-Louisen-Straße-Rondeel- Sierichstraße-Langer Zug (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 413) wird festgestellt.
Nach Zustimmung der beiden Zweckverbände kann der LNVP erlassen werden – ÖPNV wird einheitlicher in den Standards, barrierefreier und sicherer – Belange von Bus- und Bahnverkehr übergreifend bearbeitet Der Landesnahverkehrsplan (LNVP) ist auf dem Weg. Nachdem die beiden Zweckverbände – der ZÖPNV Süd und der SPNV Nord – zugestimmt haben und sich das rheinland-pfälzische Kabinett noch einmal mit dem LNVP befasst hat, kann der Nahverkehrsplan als Rechtsverordnung erlassen werden. „Mit dem Landesnahverkehrsplan bewegt sich Rheinland-Pfalz – trotz der schwierigen finanziellen Herausforderungen bundesweit – einen großen Schritt auf die Mobilität der Zukunft zu. Das Landesangebot aus Schiene und Regionallinien erhält eine sichere Perspektive. Der ÖPNV wird insgesamt qualitativ verbessert, einheitlicher in Standards und Design, barrierefreier und sicherer. Damit erhält das ohnehin schon gute Angebot in Rheinland-Pfalz einen weiteren Schub in Richtung Qualität und Klimafreundlichkeit. Möglich wurde das durch eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Zweckverbänden und Kommunen, aber auch durch ein breites Beteiligungsverfahren der ÖPNV-Interessensverbände mit fast 800 formalen Rückmeldungen sowie einer Befragung von ÖPNV-Nutzenden. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das einen Landesnahverkehrsplan erstellt hat, der die Belange von Bus- und Bahnverkehr übergreifend bearbeitet. Der ÖPNV bewegt und verbindet die Menschen in Rheinland-Pfalz. Der LNVP stellt dabei die Weichen für qualitative Neuerungen und Verbesserungen, lässt aber auch die nötige Flexibilität“, erklärte Mobilitäts- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Achim Hallerbach, Verbandsvorsteher SPNV-Nord und Landrat Kreis Neuwied, erklärte: „Der neue Landesnahverkehrsplan ist das Ergebnis eines langen, sehr intensiven Arbeitsprozesses, an dem viele Akteure engagiert beteiligt waren. Das Land hat dabei den Dialog gesucht und die Expertise aus Kommunen, Verkehrsverbünden und den beiden rheinland-pfälzischen SPNV-Aufgabenträger einbezogen. Herausgekommen ist ein Konzept, das einmal den Status quo dokumentiert und auch Perspektiven für einen leistungsfähigen und klimafreundlichen SPNV in Rheinland-Pfalz eröffnet. Den Aufgabenträgern, den Landkreisen und Städten war es wichtig, dass die Finanzierung insbesondere der Regio-Linien seitens des Landes zugesichert wird. Da die Kosten allein durch Tarif- und Betriebskostensteigerungen erheblich sind, braucht es klare Regelungen für die Übernahme dieser Kosten. Wer bestellt, der bezahlt, diese einfache Regelung wurde in den LNVP eingebunden. Wir sehen den LNVP als wichtigen Schritt in einen weiteren Entwicklungsprozess und werden die Strategie gemeinsam mit dem Land und unseren Partnern mit Leben füllen.“ Dietmar Seefeldt, Verbandsvorsteher des ZÖPNV Süd und Landrat im Landkreis Südliche Weinstraße erläuterte: „Mit der Feststellung, dass das Land die Mittel zur Finanzierung des Schienenverkehrs sowie der regionalen Busverkehre in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt, besteht eine belastbare Grundlage für die Weiterentwicklung der Schienen- und Busangebote. Mit der darüber hinaus gegebenen Zusage, nach einem festen Schlüssel zusätzlich Landesmittel für die Finanzierung lokaler Verkehre bereitzustellen, geht das Mobilitätsministerium einen weiteren Schritt auf die kommunale Familie zu. Land und Kommunen ziehen über die beiden Zweckverbände institutionell, konzeptionell und finanziell an einem Strang. Alle Partner sind in einer gemeinsamen Verantwortung. Deshalb konnte die Verabschiedung des Landesnahverkehrsplans gelingen. Dies ist das Fundament für den weiteren gemeinsamen Weg beim Ausbau des ÖPNV auf Straßen und Schienen.“ Die Inhalte des LNVP im Überblick Regionale Linien und der Verkehr auf der Schiene, die das Land in der Fläche miteinander verbinden, werden erhalten und gesichert. Demnach werden die Verkehre, die schon heute zu 100 Prozent durch das Land getragen werden, als Mindestbedienangebot im Rahmen der Pflichtaufgabe definiert. Dies sind die Nahverkehre auf der Schiene und die regionalen Verkehre im Bereich des Busses. Damit wurde eine Lösung gefunden, die sowohl bei den Kommunen als auch beim Land keine Mehrkosten auslöst und zugleich das gute Qualitätsniveau dauerhaft sichert. Das schafft Stabilität und Planungssicherheit. Mit einer landesweit flächendeckenden und einheitlichen Erfassung der Fahrgastzahlen wird die Basis für eine effiziente und bedarfsgerechte Verkehrsplanung gelegt. Der LNVP schafft klare und einheitliche Strukturen innerhalb des ÖPNV in Rheinland-Pfalz. Verbundgrenzen werden dadurch ein Stück weit überwunden. Der ÖPNV in Rheinland-Pfalz wird einheitlicher und damit wiedererkennbarer. Das umfasst eine landesweit einheitliche Formensprache im Design der Züge und Busse bis hin zu den Fahrkartenautomaten, betrifft aber auch Nutzerstruktur bei Onlineportalen. Durch ein landesweites einheitliches Management werden Schwachpunkte im Fahrplan leichter identifiziert. Das gilt auch für Probleme beim Umstieg vom Zug auf den Bus. Einheitliche Regelungen definieren zum Beispiel, wie lange etwa ein Anschlussbus bei einer Verspätung wartet. Der LNVP definiert und empfiehlt mit Blick auf die Barrierefreiheit einheitliche Ausbaustandards für Bushaltestellen in Rheinland-Pfalz. Hier sind im Doppelhaushalt 2025/26 erstmals zusätzlich rund 15 Millionen Euro vorgesehen, die vor allem für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen eingeplant sind. Zudem erhält der LNVP einen Schlüssel, wie die im §16 Absatz 5 Nahverkehrsgesetz verankerte Mitfinanzierung des Landes bei den lokalen Verkehren umgesetzt werden kann. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind hierfür 15 Millionen Euro jährlich zur Mitfinanzierung der lokalen Verkehre eingestellt, aufaddiert also 30 Millionen Euro. Insgesamt wendet das Mobilitätsministerium im Zuge des LNVP in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 rund 60 Millionen Euro auf. Schon in der Vergangenheit wurden die gefahrenen Buskilometer auf den vom Land finanzierten regionalen Linien, das Rückgrat des straßengebundenen ÖPNV, von einer Million im Jahr 2016 auf rund 33 Millionen im Jahr 2024 gesteigert. „In 2025 werden wir dafür 88,7 Millionen Euro und in 2026 sogar 116,4 Millionen Euro aufwenden. In Rheinland-Pfalz verbinden derzeit 142 regionale Buslinien – zu 100 Prozent vom Land gefördert – das Land“, erläuterte Mobilitätsministerin Katrin Eder. Im Jahr 2016 wurden im Schienenpersonennahverkehr etwa 38 Millionen Kilometer pro Jahr gefahren. In 2024 konnten bereits rund 42 Millionen Kilometer verzeichnet werden. „Gleichzeitig treiben wir die Reaktivierung von Schienenstrecken voran: Acht für den öffentlichen Verkehr nicht mehr genutzte Bahnstrecken werden in Planungsphase 1 und 2 überführt. Wir stärken damit die Regionen in Rheinland-Pfalz und verbinden Stadt und Land miteinander, ganz im Sinne des Landesnahverkehrsplans“, so die Ministerin weiter. Katrin Eder ergänzte: „Die Landesmittel für den ÖPNV wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 für jedes Jahr um jeweils über 190 Millionen Euro erhöht. Das war ein ungeheurer Kraftakt und stellt einen großen Erfolg dar.“ Dies alles geschieht vor dem Hintergrund deutlich anwachsender Kosten. Im Bereich Schiene stiegen die Kosten in den vergangenen Jahren jährlich um durchschnittlich mehr als zehn Prozent. Der Kilometerpreis bei Neuvergaben von Busverträgen ist seit 2021 um rund ein Drittel angestiegen. Trotzdem ist es gelungen, mit dem LNVP das gute Angebot in der Fläche abzusichern. „Der Landesnahverkehrsplan ist ein klares Bekenntnis zum ÖPNV in Rheinland-Pfalz“, so Katrin Eder.
Digitale Topographische Karten (DTK) sind aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen erzeugte topographische Karten im Rasterformat. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert und können als einfarbige Einzelebenen sowie als farbige Kombinationsausgaben abgegeben werden. Aus dem Basis-DLM und DGM abgeleitete Rasterdaten im Maßstab 1:25 000. Farbreduzierte Ableitung
Schauinsland Anfahrtsbeschreibung und Kontaktdaten des BfS auf dem Schauinsland Die Messstation Schauinsland liegt ca. 22 km süd-östlich von Freiburg in der Nähe des Schauinslandgipfels und ist nicht durchgehend besetzt. Informationen zum Besuch der Messstation erhalten Sie unter Tel.- Nr. 03018 333-6789. Anreise mit dem Auto PKW-Anfahrt zur Messstation des BfS Von der Freiburger Stadtmitte aus ist der Weg zum Schauinsland über den Ortsteil Günterstal gut ausgeschildert. Vom ersten Parkplatz an der L 124 auf dem Schauinsland, dem Parkplatz der Bergstation der Schauinslandseilbahn, führt der Schauinslandweg nach Norden zur 1,5 km entfernten Station. Dieser Weg ist allerdings für den allgemeinen Straßenverkehr gesperrt und gelegentlich durch eine Schranke nicht befahrbar. GPS Daten der Bergstation (N,O): 47° 54' 34", 7° 53' 29" GPS Daten Messstation: (N,O): 47° 54' 52.8768", 7° 54' 26.5824" Fahrzeit - etwa 40 Minuten Anreise mit dem Zug Freiburg Hauptbahnhof - Messstation des BfS Vom Freiburger Hauptbahnhof in die Straßenbahnlinie 2 in Richtung Günterstal einsteigen. An der Straßenbahnhaltestelle Günterstal Dorfstraße in den Bus in Richtung Horben umsteigen (Bus 21 bis Schauinslandbahn-Talstation, Horben). An der Talstation der Schauinsland-Schwebebahn aussteigen und mit der Schwebebahn hinauf auf den Schauinsland zur Bergstation. Von dort führt eine 100 m lange Zufahrtsstraße abwärts zu einem Parkplatz. Am Parkplatz führt ein asphaltierter Weg in Richtung "Rappenecker Hütte" zur 1,5 km entfernten Messstelle (Fußweg ca. 30 Minuten). Nach Passieren der Luftmessstation des Umweltbundesamtes links abbiegen zur BfS-Messstation. Bei der Messstation handelt es sich um einen langgestreckten, holzverschindelten Bau mit einem großen Messfeld hinter dem Haus und einem Anbau mit Flachdach und senkrechter Verlattung. Zur Fahrplanauskunft der Freiburger Verkehrs AG Schauinslandbahn Adresse Messstation des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) Schauinslandweg 7 79254 Oberried/Hofsgrund Deutschland Stand: 15.12.2025
Gegenstand des Vorhabens ist der Ausbau der Staatsstraße 2240 Lauf a. d. Pegnitz – Altdorf b. Nürnberg von Winn bis zum Ortsrand von Unterwellitzleithen auf einer Länge von etwa 3,9 km. Die Staatsstraße wird dabei in unterschiedlichem Umfang verbreitert (von jetzt vorzufindenden Fahrbahnbreiten zwischen ca. 6 - 7 m auf eine einheitliche Breite von 7,5 m). Daneben wird der Lage- und Höhenverlauf der Staatsstraße in gewissem Umfang angepasst. Östlich der Fahrbahn der Staatsstraße wird, beginnend in der Ortslage von Winn an der Einmündung der Straße „Winner Au“ bis südlich der Anschlussstelle (AS) Altdorf/Leinburg, ein straßenbegleitender Geh- und Radweg neu gebaut. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Pendlerparkplatz, der sich östlich der Staatsstraße gegenüber des südlichen Astes der genannten Anschlussstelle befindet, nach Süden zu verlegen. Er soll zukünftig auf einem Areal zu liegen kommen, das auf der Westseite der Staatsstraße gegenüber der Einmündung der Straße „Im Erlet“ liegt. In diesem Zug soll der Parkplatz auch vergrößert werden (von derzeit ca. 34 auf zukünftig 86 Stellplätze). Südlich der Einmündung der Straße „Im Erlet“ ist der Bau eines Linksabbiegestreifens innerhalb eines im Bereich der Staatsstraße vorhandenen Grünstreifen vorgesehen; dieser Abbiegestreifen dient der Erreichbarkeit des neuen Pendlerparkplatzes. Im Rahmen des Vorhabens müssen mehrere die Staatsstraße kreuzende bzw. in diese einmündende Straßen und Wege baulich angepasst werden, insbesondere die Einmündungen der Kreisstraße LAU 6, der Gemeindeverbindungsstraße nach Ernhofen und die beiden Äste der AS Altdorf/Leinburg der A 6. Die Einmündungen dieser beiden Äste in die Staatsstraße werden dabei mit Lichtsignalanlagen ausgestattet. Im Bereich der Einmündungen der LAU 6 und der Gemeindeverbindungsstraße sind Linksabbiegestreifen vorgesehen. An die Straße angeschlossene Grundstückszufahrten müssen ebenso angepasst werden; teilweise werden solche zurückgebaut. Zur schadlosen Ableitung des Straßenoberflächenwassers im Vorhabensbereich wird u. a. unweit des Ortsrandes von Winn westlich der Staatsstraße ein Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbecken errichtet. In der Nähe der Einmündung der Gemeindeverbindungstraße nach Ernhofen wird aus gleichem Grund westlich der Staatsstraße ein Versickerungsbecken mit vorgeschaltetem Absetzbecken gebaut. Im Rahmen der Vorhabensumsetzung muss das Brückenbauwerk im Zuge der Staatsstraße über einen Bachlauf unweit südlich des südlichen Astes der AS Altdorf/Leinburg der A 6 erneuert werden. In diesem Zug wird im Bereich des Brückenbauwerks für eine gewisse Dauer eine Behelfsumfahrung über angrenzende Flächen eingerichtet. Der Bachlauf wird in dieser Zeit mit Hilfe einer provisorischen Verrohrung unter dieser Umfahrung hindurchgeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Weißenbrunn (Gemeinde Leinburg), Winkelhaid (Gemeinde Winkelhaid) und Röthenbach b. Altdorf (Stadt Altdorf b. Nürnberg) sowie den gemeinfreien Gemarkungen Leinburg und Winkelhaid (Landkreis Nürnberger Land) beansprucht.
Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.
Aktuell wird die Wärmeversorgung deutscher Haushalte maßgeblich durch Öl- und Gasheizungen bewerkstelligt, was eine starke Abhängigkeit von fossilen Ressourcen bedeutet. Durch ihre Effizienz verhalten sich elektrische Wärmepumpen (WP) deutlich klimafreundlicher und können, wenn mit Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben, maßgeblich zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beitragen. Zusätzlich wird die Nutzung umweltfreundlicher Kältemittel wie z.B. Propan (R290) oder Butan (R600) zunehmend gesetzlich gefördert. Durch die hohe Entzündlichkeit dieser Kältemittel rückt eine dauerhafte, technische Dichtheit ins Zentrum aktueller WP-Entwicklungen. Im Rahmen eines Fraunhofer Plattformprojekts sollen in WP-Resilienz in enger Kooperation mit der Industrie (Hersteller für Haus-WP und Klimagerätehersteller für Schienenfahrzeuge) Methoden zur künstlichen/ beschleunigten Alterung, zielgerichteten Fehlstellenanalyse und Lebensdauerprognose von Propan-Kältekreisen entwickelt werden. Zudem soll eine vereinheitliche Datenbasis für die Risikobewertung von Kältekreisen im Hinblick auf Leckagen und damit verbunden ausströmendes Kältemittel geschaffen werden. Neben Leckagen sollen auch Risiken basierend auf Zündquellen und Unfälle in die Datenbank aufgenommen werden. Durch die zentralen Ergebnisse des Vorhabens soll der Industrie eine Methodik zur Verfügung gestellt werden, um das komplexe Zusammenspiel von Schwingungsanregungen durch den Kompressor, Eigenspannungen nach dem Herstellungsprozess sowie Temperatur- und Druckschwankungen und variierende Umwelteinflüsse (z.B. korrosive Atmosphären) wissenschaftlich und anwendungsnah zu bewerten, wodurch erstmals eine belastbare Lebensdauerabschätzung von hermetischen Kältekreisen möglich wird. Zusätzlich sollen detaillierte Untersuchungen von leckbehafteten Bauteilen eine übersichtliche Datengrundlage zur Durchführung von Risikobewertungen für Kältekreise ermöglichen, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 689 |
| Kommune | 1 |
| Land | 120 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 549 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 145 |
| Umweltprüfung | 50 |
| unbekannt | 47 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 179 |
| offen | 592 |
| unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 755 |
| Englisch | 91 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 27 |
| Bild | 11 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 110 |
| Keine | 431 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 277 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 431 |
| Lebewesen und Lebensräume | 613 |
| Luft | 802 |
| Mensch und Umwelt | 802 |
| Wasser | 338 |
| Weitere | 668 |