Kalksandstein-Herstellung: Verarbeitung der Rohstoffe zu gebrauchsfertigen Kalksandsteinen. Dazu werden die in Silos vorgehaltenen Rohstoffe (vorwiegend Kalk und Sand) in einem Verhältnis Kalk:Sand 1:12 intensiv miteinander gemischt und in die Reaktionsbehälter geleitet. Im Reaktionsbehälter löscht der Branntkalk nach Wasserzugabe zu Kalkhydrat ab. Wenn nötig wird das Mischgut im Nachmischer auf Preßfeuchte gebracht. In den Pressen werden die Steinrohlinge geformt. Im Anschluß werden die Rohlinge unter Sattdamdfdruck ca. 4 bis 8 Stunden bei Temperaturen zwischen 160 und 220°C im Autoklaven gehärtet. Dabei wird die Kieselsäure auf der Oberfläche der Steine angelöst und bildet dann mit dem Kalkhydrat eine kristalline Bindemittelphase, die auf die Sandkörner aufwächst und sie fest miteinander verzahnt. Nach einer Abkühlung sind die Kalksandsteine gebrauchsfertig (vgl. #2). Die in dieser Bilanzierung verwendeten Daten spiegeln die Situation in der Bundesrepublik in den Jahren 1993 und 1994 wider. Der Datensatz ist nahezu vollständig und umfaßt alle in dieser Studie betrachteten Parameter. Er entstammt einer mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Normenausschuß für Grundlagen im Umweltschutz (NAGUS) abgestimmten Ökobilanz des Bundesverbandes der Kalksandsteinindustrie e.V.. 1993 wurden in 151 Produktionsstätten 4,8 Mrd. Vol-NF Kalksandsteine und im Jahr 1994 in 158 Produktionsstätten 5,95 Mrd. NF Kalksandsteine hergestellt (Eden 1996). Dies entspricht 1993 einer Produktionsmasse von 14,41 Mio. t und 1994 von 17,87 Mio. t Kalksandstein . Dabei liegen der endgültigen Bilanzierung die Produktionsdaten von 74 von derzeit 162 existierenden Kalksandstein-Werken zugrunde. Aus den Daten der 74 Werke wurden, gewichtet nach der jeweiligen Produktionsmenge, in #1 Mittelwerte berechnet. Die Daten können als zuverlässig und statistisch abgesichert angesehen werden. Allerdings muß darauf hingewiesen werden, daß in Einzelfällen große Abweichungen von den verwendeten Mittelwerten auftreten können (s.u.). Genese der Kennziffern Massenbilanz: Hauptbestandteile des Kalksandsteins sind erdfeuchter Sand und Branntalk. Hinzu kommen eine Reihe von Zuschlagsstoffen wie Steinmehl (in GEMIS wurde hierfür Kalksteinmehl angesetzt). Der quantifizierte Roh- und Hilfsstoffbedarf zur Herstellung einer Tonne Kalksandsteins ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tab.: Roh- und Hilfsstoffbedarf zur Herstellung einer Tonne Kalksandstein (#1) Rohstoffe Masse in kg/t Kalksandstein Quarzsand (erdfeucht) 948 Branntkalk 86 Zuschlagsstoffe (Steinmehl) 33 Summe 1067 Die in dieser Studie verwendeten Daten stimmen in der Größenordnung gut mit denen in #3 überein. Da deren Quelle jedoch nicht vollständig nachvollziehbar ist, werden sie hier nicht weiter verwendet. Energiebedarf: Der Gesamtenergiebedarf der Herstellung des Kalksandsteins resultiert aus dem Strombedarf für die Förderbänder, die Mischaggregate, das Pressen und die Stapelanlage und dem thermischen Energiebedarf zur Dampferzeugung für die Härtung der Rohlinge, der den größten Teil des Energiebedarfs ausmacht. Innerhalb des Kalksandsteinwerkes besteht ein Strombedarf von ca. 35 MJ/t Kalksandstein. Der thermische Energiebedarf zum Härten beträgt ca. 370 MJ/t Produkt. Dieser wird durch Heizöl EL, Erdgas und Heizöl S gedeckt. Die Anteile der einzelnen Energieträger haben sich in den letzten Jahren stark verschoben. Dies wird in der folgenden Tabelle dargestellt. In dieser Studie werden die Anteile für das Jahr 1994 festgeschrieben. Tab.: Prozentualer Anteil des Einsatzes verschiedener Energieträger zur Dampferzeugung bei der Kalksandsteinherstellung 1992-94 (#2). Einsatz in % 1992 1993 1994 Heizöl S 16 11 4 Heizöl EL 54 54 56 Erdgas 30 35 40 Nach dem vorgestellten Aufteilungsschlüssel für 1994 ergibt sich folgender Primärenergiebedarf in den Kalkwerken zur Herstellung einer Tonne Kalksandstein: Tab.: Vergleich des durchschnittlichen Energieeinsatzes bei der Herstellung einer Tonne Kalksandsteins aufgeschlüsselt nach dem Einsatz fossiler Energieträger nach der Statistik und der Erhebung des Kalksandstein-Verbandes (#2). Energieträger Energieeinsatz nach Statistik in MJ/t KS Energieeinsatz nach Erhebung in MJ/t KS Heizöl EL(incl. Diesel) 206,64(16) 186(16) Erdgas 147,6 122 Heizöl S 14,76 61 Strom 35 35 Summe 404 404 Wie aus der Tabelle hervorgeht, spiegelt die Erhebung des Kalksandstein-Verbandes nicht den letzten Stand bei der Verschiebung der Nutzung emissionsärmerer Energieträger wider. Die unterschiedlichen Ergebnisse verdeutlichen aber auch, daß die Entwicklung bei der Verschiebung der Nutzung der Energieträger noch nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grunde werden im Sinne einer Fortschreibung in dieser Studie die Werte basierend auf der Aufteilung von 1994 für weitere Berechnungen verwendet. Bei den einzelnen Kalksandstein-Werken kann es hinsichtlich des Energiebedarfs zu nennenswerten Abweichungen vom Durchschnitt kommen. Die zehn am wenigsten Energie verbrauchenden Werke der Untersuchung kommen mit weniger als 65 % des durchschnittlichen Energiebedarfs aus. Dabei handelt es sich meist um neuere Werke, die über eine größere Härtekesselkapazität verfügen und Dampfsteuerungs- und Wärmetauschanlagen betreiben. Weiterhin nutzen sie die Wärmeenergie des anfallenden Härtekondensats (#1). Demgegenüber verbrauchen die zehn am energieintensivsten arbeitenden Werke gemittelt 134 % des durchschnittlichen Energieverbrauchs. Der Spitzenwert liegt bei 972 MJ/t Kalksandstein (#1). Prozeßbedingte Luftemissionen: Prozeßbedingte Luftemissionen neben den Emissionen der Energieerzeugung zur Dampferzeugung treten in dem bilanzierten Rahmen nicht auf. Heizöl EL, Heizöl S und Gas werden in industriellen Kesseln verbrannt. Diesel wird in Motoren verbrannt. Für den Strombedarf wird der Strom-Mix für ein lokales Niederspannungsnetz verrechnet (#1). Wasserinanspruchnahme: Wasser wird zur Aufbereitung der Rohstoffe sowohl im Mischer als auch - je nach Bedarf - im Nachmischer zugegeben. Durchschnittlich werden 0,225 m³/t Kalksandstein benötigt. Das Wasser wird zu zwei Dritteln aus eigenen Brunnen gefördert, zu 10% aus Oberflächengewässern und zu 25% aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung (#1). Abwasserinhaltsstoffe: Von den durchschnittlichen 0,083 m³ Abwasser pro t Kalksandstein werden nach #1 mehr als die Hälfte versickert. Ca. ein Drittel wird indirekt über das kommunale Kanalnetz eingeleitet, während weitere 10 % direkt in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das Wasser ist nach #1 durchschnittlich mit einem CSB von 9,4 g/t Kalksandstein belastet. Für den BSB5 wird die Hälfte des CSB - also 4,7 g/t - angesetzt. Mit einer AOX-Belastung ist nicht zu rechnen. Ebenso wird die zusätzliche Stickstoff- und Phosphorbelastung gleich null gesetzt. Reststoffe: Die folgende Tabelle zeigt die pro Tonne Kalksandstein anfallenden Abfälle: Tab.: Abfälle bezogen auf eine Tonne produzierten Kalksandstein (#1). Abfallart Menge in kg/t KS Ölfilter 0,002 feste Betriebsmittel (verunreinigt) 0,008 Altöle 0,059 Ölabscheiderinhalte 0,0003 Ölbinder 0,037 Gewerblicher Restmüll 0,156 Summe 0,2623 Pro Tonne Kalksandstein fallen also ca. 0,26 kg Reststoffe an. Verschleiß der Preß- und Formwerkzeuge sowie Verpackungsmaterialien wurden nicht mitbilanziert. Produktionsabfälle in Form von Kalksandstein können im vollen Umfang in den Prozeß zurückgeführt werden. Kalksandsteine können nach dem Gebrauch auch einem stofflichen Recycling zugeführt werden. Der recycelte Kalksandstein hat eine etwas gröbere Struktur, so daß man streng genommen von einem Downcycling sprechen müßte. Der Einsatzzweck ist jedoch nur als Sichtmauerstein eingeschränkt (#3). Der Recyclingpfad wird aufgrund mangelnder Daten in dieser Studie nicht berücksichtigt. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Baustoffe gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 105% Produkt: Baustoffe
Die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH, von-Siemens-Straße 4, 52511 Geilenkirchen hat gem. §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beantragt. Weiter hat die Verbandswasserwerk Gangelt GmbH Erdaufschlüsse gem. § 49 WHG im Rahmen dreier Erkundungsbohrungen angezeigt. Das Vorhaben dient der Erkundung der östlichen Erweiterung der Wassergewinnungsanlage. Die Erweiterung der Anlage erfolgt wegen der PFAS-Belastung des Grundwassers im bestehenden Einzugsgebiets. Beantragt wurde die Erlaubnis zur Entnahme von 70 m³/h, 1.680 m³/d, maximal 13.000 m³ Grundwasser und die Wiedereinleitung in die Vorflut. Angezeigt wurden folgende Bohrungen: - Erkundungsbohrung I (DN 125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 420 - Erkundungsbohrung II (DN125) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 - Erkundungsbohrung III (DN250) auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 21, Flurstück 77 Nach § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Grundwasserentnahme in einer Menge von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³ eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Dabei wird zunächst geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass bereits die Durchführung einer Vorprüfung nicht erforderlich ist, da erheblich negative Auswirkungen auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete auszuschließen sind. Zum einen sind entsprechende Gebiete im Auswirkungsbereich nicht vorhanden und zum anderen erfolgt die Entnahme aus tieferen Grundwasserstockwerken, sodass sich Absenkungen nicht in den oberen Grundwasserleiter durchpausen. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Nr. 13.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Tiefbohrung zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Dabei ist aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien zu untersuchen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für eine Umweltverträglichkeit sind: Beim Brunnenbau kommen keine Boden- und wassergefährdende Baustoffe zum Einsatz. Darüber hinaus werden während der Bohrmaßnahmen nur Bohrspülzusätze verwendet, die keine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit verursachen oder fördern. Insgesamt ist das Austreten von Schadstoffen bei sachgemäßem Umgang unwahrscheinlich. Dennoch wird vorsichtshalber durch Auffangeinrichtungen (Geotextilvlies, Auffangwannen, Ölbindemittel) ein Eindringen ausgetretener Stoffe in den Boden wirksam verhindert. Der durch das Abschlussbauwerk resultierende dauerhafte Flächenverbrauch ist zu vernachlässigen. Die bau- und anlagebedingten Wirkungen in Form des Verlusts von Lebensräumen treten i. W. durch temporäre Flächeninanspruchnahme in geringem Ausmaß auf. Die temporär beanspruchten Flächen werden nach Abschluss der Bau-arbeiten ordnungsgemäß wiederhergestellt und stehen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wieder zur Verfügung, sodass hierdurch keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Aufgrund der Lage der Bohransatzpunkte im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen mit einem Mindestabstand von ca. 100 m zur nächsten Bebauung ist keine Belästigung der Bevölkerung durch die Bohrarbeiten zu erwarten. Dauerhafte Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind aufgrund der Entfernung ebenfalls auszuschließen. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird diese Feststellung hiermit bekannt gemacht und ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. 25.04.2024 gez. Heimbach Bezirksregierung Köln
Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als Stoff , der bei andauernder Exposition möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von E 605 ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als Umweltqualitätsnorm für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 534/02 Magdeburg, den 26. August 2002 Hochwasser-Information 13/2002 Aktuelle Informationen der Landesregierung zur Hochwasser-Situation in Sachsen-Anhalt Aktuelle Lage und Pegelstände In Sachsen-Anhalt sinken die Elbepegel weiter kontinuierlich. Die Lage hat sich jetzt so weit stabilisiert, dass der Katastrophenalarm für die Stadt Magdeburg und den Landkreis Köthen aufgehoben worden ist. Außerdem gilt die Hochwasserwarnstufe 4 nur noch für die Elbepegel Torgau, Tangermünde und Wittenberge sowie für den Gesamtbereich der Mulde. Das Pretziener Wehr ist inzwischen komplett geschlossen. Diese Maßnahme wird die Wasserstände im Elbe-Umflutkanal ab morgen zusätzlich spürbar entlasten. Derzeit fließt eine Wassermenge von über 70m3/s aus dem Polder Gübs in den Umflutkanal zurück. Aktuell bestehen folgende Wasserstände (12.00 Uhr-Werte in m): Elbe bei Wittenberg 5,01 Elbe bei Dessau 5,13 Elbe bei Aken 5,24 Elbe bei Barby 5,07 Elbe bei Magdeburg 4,52 Elbe bei Niegripp 7,23 Elbe bei Tangermünde 6,10 Elbe bei Wittenberge 6,21 Schifffahrt auf der Elbe teilweise wieder möglich Nach Information des Wasser- und Schifffahrtsamtes ist die Elbe bei Magdeburg wieder für den Schiffsverkehr freigegeben. Dies betrifft neben dem Hafen auch die Schleuse Rothensee und das Schiffshebewerk sowie die Verbindungsstrecke zwischen dem Mittellandkanal und dem Elbe-Havel-Kanal ("Elbstrecke 6"). Ab Dienstag kann mit einer Freigabe der Elbe bis Schönebeck gerechnet werden. Startschuss zum Wiederaufbau der Straßenverkehrsinfrastruktur Mit dem Rückgang des Hochwassers laufen in Sachsen-Anhalt die Arbeiten zum Wiederaufbau der teilweise stark beschädigten Verkehrsinfrastruktur an. "Besonders für kleinere Orte ist es wichtig, dass sie schnell wieder erreichbar sind", sagte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre im Zusammenhang mit einer ersten Straßenbaumaßnahme an der L136 , mit der heute in der Ortslage Raguhn (Landkreis Bitterfeld) begonnen worden ist. Neben der Erreichbarkeit aller Orte über den Straßenweg sieht das vom Bauministerium vorgestellte Aufbauprogramm vor, die Befahrbarkeit der wichtigsten Bundesstraßen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgang des Hochwassers zu gewährleisten. Parallel dazu soll die Verfügbarkeit der Landes- und Kreisstraßen hergestellt und mit der Sanierung beschädigter Brücken begonnen werden. Bislang werden die Schäden am Straßennetz des Landes mit rund 55 Millionen Euro veranschlagt. Eine abschließende Aussage ist erst nach dem Rückgang des Hochwassers möglich. In einer ersten Schätzung rechnet Daehre für die Instandsetzung und Sanierung der gesamten Verkehrsinfrastruktur im Land mit einem Finanzbedarf von einer bis 1,5 Milliarden Euro. Probleme bei Kläranlagen Kläranlage Raguhn Die Anlage soll bald wieder in Betrieb gehen. Dazu muss Belebtschlamm von einer anderen Kläranlage besorgt werden. Die Pumpwerke wurden provisorisch zum Laufen gebracht. Die Schalttechnik ist weitestgehend ausgefallen, so dass viele Vorgänge manuell gesteuert werden müssen. Der hohe ölanteil im Abwasser ist problematisch. Kläranlage Havelberg Die Anlage selbst ist nicht betroffen. Allerdings ist ein Pumpwerk mit einem Einzugsbereich von ca. 3000 Einwohnerwerten ausgefallen. Zur Wiederinbetriebnahme muss der Pegel noch mindestens 15 cm absinken. Kläranlage Klöden Die Kläranlage läuft noch über das Notaggregat. Die Pumpwerke werden bereits wieder mit Strom aus dem Netz versorgt. Einige Gemeinden (ca. 1000 EW) können zur Zeit noch nicht wieder über die Pumpstationen entsorgt werden, weil die Pumpschächte geflutet wurden. Zum Teil wird mobil entsorgt, so dass die Toilettenbenutzung möglich ist. Umgang mit Verunreinigungen durch ausgelaufenes Heizöl Wasser aus Kellern und Gebäuden kann ohne weitere Maßnahmen ins Freie, vorzugsweise in einen Kanaleinlauf gepumpt werden, wenn auf der Wasseroberfläche kein öl bzw. keine ölschlieren erkennbar sind. Ist öl erkennbar, sollte das Wasser von der Feuerwehr oder einem entsprechenden Fachbetrieb über einen ölabscheider abgepumpt werden. Die untere Wasserbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) muss informiert werden. In überflutete Räume sollten in keinem Fall ölbindemittel eingestreut werden, da diese das Abpumpen erschweren und zu Schäden an Pumpen führen können. ölverunreinigungen im Gebäude können beispielsweise durch den Einsatz von Emulgatoren oder speziellen Reinigungsmitteln beseitigt werden. Die Rückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Um zukünftig Hochwasserschäden an Heizöltankanlagen zu vermeiden, sollte im Rahmen der Sanierung ein hochwassersicheres Tanksystem installiert werden. Zylindrische Stahltanks oder geschweißte Kellertanks können entsprechend nachgerüstet werden. Gering mit Heizöl verunreinigter Schlamm und Boden kann an Ort und Stelle verbleiben. Derartige Kontaminationen werden durch biologische Abbauprozesse - unterstützt durch Bodenbearbeitungsmaßnahmen - in kurzen Zeiträumen abgebaut. Die betroffenen Flächen sollten 10 bis15 cm tief umgegraben und anschließend sechs bis acht Wochen nicht mit Obst oder Gemüse bestellt werden. Bei stark verunreinigten Flächen ist die untere Bodenschutzbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) zu informieren, die entscheidet, ob der Boden abgetragen und entsorgt werden muss. In diesem Fall ist dieser durch den Betroffenen abzutragen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Abtransport bereitzustellen (Grundlage: Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Beseitigung von Hochwasserschäden). Termine Bundeskanzler Gerhard Schröder kommt heute, Montag, 26. August 2002 , zu einem Arbeitsgespräch mit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt nach Magdeburg. Seitens des Landes sind vertreten: Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer , Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke, Innenminister Klaus Jeziorsky, Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre, Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Horst Rehberger sowie der Chef der Staatskanzlei und Leiter des interministeriellen Hochwasserarbeitsstabes, Staatsminister Rainer Robra. Aus den Hochwasserregionen nehmen die Landräte aus Wittenberg, Jerichower Land, Anhalt-Zerbst und Bitterfeld, der Oberbürgermeister von Dessau und die Regierungspräsidenten aus Dessau und Magdeburg teil. Die Bundesregierung ist neben Bundeskanzler Schröder durch Baustaatssekretär Ralf Nagel, den Ost-Beauftragten Staatsminister Rolf Schwanitz, Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke sowie Innenstaatssekretärin und Leiterin des "Hochwasserstabes", Brigitte Zypries, vertreten. Das Gespräch findet von ca 16.30 bis 18.30 Uhr im Palais am Fürstenwall, Hegelstraße 42, Magdeburg , statt. Ab ca. 18.30 Uhr ist eine Pressebegegnung im Foyer des Palais vorgesehen. Staatsminister Rainer Robra wird in dieser Woche als Leiter des von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsstabes "Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung in den vom Hochwasser betroffenen Regionen" die am stärksten betroffenen Landkreise und Städte besuchen. Geplant sind Arbeitsgespräche in den Landkreisen Jerichower Land, Anhalt-Zerbst, Wittenberg und Bitterfeld sowie in der Stadt Dessau. Das Landeskabinett wird sich am Dienstag (27.8.), 10.00 Uhr, mit den Folgen der Flut, insbesondere mit Fragen der Soforthilfe für geschädigte Betriebe befassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 174/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 174/02 Magdeburg, den 23. August 2002 Information zum Umgang mit Verunreinigungen durch ausgelaufenes Heizöl Wasser aus Kellern und Gebäuden kann ohne weitere Maßnahmen ins Freie, vorzugsweise in einen Kanaleinlauf gepumpt werden, wenn auf der Wasseroberfläche kein öl bzw. keine ölschlieren erkennbar sind. Ist auf der Wasseroberfläche öl erkennbar, sollte das Wasser von der Feuerwehr oder einem entsprechenden Fachbetrieb über einen ölabscheider abgepumpt werden. Die untere Wasserbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) ist zu informieren. In überflutete Räume sollten in keinem Fall ölbindemittel eingestreut werden, da diese das Abpumpen erschweren und zu Schäden an Pumpen führen können. Heizöltank und ölleitungen sollten auf Beschädigungen untersucht werden, um festzustellen, ob die Gefahr eines weiteren Austritts von öl besteht. ölverunreinigungen im Gebäude können beispielsweise durch den Einsatz von Emulgatoren oder speziellen Reinigungsmitteln beseitigt werden. Die Rückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Um zukünftig hochwasserbedingte Schäden an Heizöltankanlagen zu vermeiden, sollte im Rahmen der Sanierung ein hochwassersicheres Tanksystem installiert werden. Heute werden Tanksysteme angeboten, die den erhöhten Anforderungen in hochwassergefährdeten Gebieten genügen. Zylindrische Stahltanks oder geschweißte Kellertanks können entsprechend nachgerüstet werden. Gering mit Heizöl verunreinigter Schlamm und Boden kann an Ort und Stelle verbleiben. Erfahrungen zeigen, dass derartige Kontaminationen durch biologische Abbauprozesse - unterstützt durch Bodenbearbeitungsmaßnahmen - in kurzen Zeiträumen abgebaut werden können. Die betroffenen Flächen sollten 10 bis 15 cm tief umgegraben werden. Es wird empfohlen, die betroffenen Flächen sechs bis acht Wochen nicht mit Obst oder Gemüse zu bestellen. Bei stark mit Mineralöl kontaminierten Flächen ist die untere Bodenschutzbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) zu informieren, die darüber entscheidet, ob der Boden abgetragen und entsorgt werden muss. Besteht der Wille oder die Notwendigkeit, verunreinigten Boden oder Schlamm zu beseitigen, dann ist dieser durch den Betroffenen abzutragen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Abtransport bereitzustellen. Die Beseitigung erfolgt durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Beseitigung von Hochwasserschäden vorrangig auf Hausmülldeponien, wobei bei hohen Kontaminationen auch Deponien zur Ablagerung von gefährlichen Abfällen zur Verfügung stehen. Alle Infos finden sie im Internet unter www.mrlu.sachsen-anhalt.de Rückfragen an Annette Schütz Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
3 Steckbrief „Bituminöser/teerhaltiger Abfall“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen 17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 06 05*asbesthaltige Baustoffe - bei asbesthaltigen Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis ZUSAMMENSETZUNG Bei Bitumen handelt es sich um ein halbfestes bis hartes Destillationsprodukt des Erdöls, bei Teer hingegen um einen durch thermische Behandlung von Steinkohle entstehenden flüssigen bis halbfesten Stoff. Die PAK16-Gehalte von Bitumen werden in der Literatur i. d. R. zwischen 2,5 und 100 mg/kg angegeben. Die PAK16-Gehalte von Teer liegen bis zu 4 Zehnerpotenzen höher. Ab einem PAK16-Gehalt von 200 mg/kg wird in Baden-Württemberg ein teerhaltiger Abfall als gefährlich eingestuft [1], [2]. Straßenaufbruch Bituminöser oder teerhaltiger Straßenaufbruch besteht aus mineralischen Stoffen (Splitt, Kies, Schotter), die mit Bitumen oder Teer gebunden sind. Teer wurde bis etwa 1980 im Straßenbau verwendet. Da teerhaltige Schichten teilweise mit bitumenhaltigen Schichten (Asphalt) überbaut wurden, fallen bei Straßenbaumaßnahmen auch heute noch teilweise beide Materialien gemischt, teilweise auch mit ungebundenen, mineralischen Anteilen (Trag- und Frostschutzschutzschichten) an. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 1 Dichtungsbahnen Teerhaltige Dichtungsbahnen wurden in Deutschland bis zum Jahr 1962 produziert. Auf Grund der Erkenntnis über kanzerogene Wirkungen der Teerinhaltsstoffe wurde danach der Einsatz von Teerdichtungsbahnen eingestellt. In anderen Staaten werden diese Dachbahnen teilweise heute noch produziert. Teerhaltige Dachbahnen, besser bekannt als Dachpappen, bestehen in der Regel aus dünnen Pappen mit beidseitigen Teerkaschierungen. Bitumenhaltige Dichtungsbahnen gibt es in verschiedensten Ausführungen, Farben und Varianten als reine Bitumenbahn oder mit entsprechenden Einlagen aus Geweben oder Einstreuungen mineralischer Stoffe (z. B. Schiefersplitt in verschiedenen Farbtönen). In der Regel bestehen die Dichtungsbahnen aus eingelegtem Gewebe aus Glasfasern, Polyester oder Jute mit Bitumen oder Polymerbitumenbeschichtung. An allen Dichtungsbahnen können Styropor, Kork, Aluminium-Kaschierungen und ggf. auch Verbunde mit Holz- oder Metallverblendungen anhaften. Asbesthaltige Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis wurden beispielsweise als Dachpappen oder Sperrisolierpappen verwendet. Diese sind unter dem AVV-Schlüssel 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe) einzustufen. PROBLEMBESCHREIBUNG Bitumen- / teerhaltiger Straßenaufbruch Sowohl bitumenhaltiger als auch teerhaltiger Straßenaufbruch kann organische Anteile enthalten, welche die Zuordnungskriterien nach Anhangs 3 Tabelle 2 Deponieverordnung (DepV) für den organischen Anteil (Glühverlust oder TOC) sowie die extrahierbaren lipophilen Stoffe überschreiten. Der Möglichkeit von Überschreitungen bei diesen Parametern hat der Gesetzgeber durch Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV Rechnung getragen. Die Bezeichnung „Asphalt auf Bitumen oder Teerbasis“ umfasst nach dem Willen des Gesetzgebers die Abfallschlüssel 17 03 01* und 17 03 02. Bitumenhaltiger und teerhaltiger Straßenaufbruch führt trotz der erhöhten Organik durch den Bitumen- bzw. Teergehalt zu keiner Gasbildung. Diese Bindemittel sind daher für ihre hohe Stabilität und Langlebigkeit beim Einsatz im Straßenbau bekannt. Maßgeblich für die Ablagerbarkeit ist der PAK16-Gehalt des Materials gemäß der „Aktualisierten Handlungshinweise für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen auf Deponien („Handlungshilfe organische Schadstoffe auf Deponien“) in Baden- Württemberg [3]. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 2 Zum grundsätzlichen Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch, insbesondere des Vorranges einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Behandlung zur Vermeidung einer Deponierung enthält das LAGA Papier „Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“ [4] Hinweise und Anforderungen. Bitumen- und teerhaltige Dachdichtungsbahnen Unabhängig von der Produktionseinstellung für teerhaltige Dachdichtungsbahnen in Deutschland im Jahr 1962 ist stets damit zu rechnen, dass beim Rückbau von Altbauten und bei der Sanierung von Dachbahnen auch teerhaltige Bahnen anfallen, ggf. auch in untergeordneten Mengen als Restbestände einer früheren Dachabdichtung. Der organische Anteil der Dichtungsbahnen sowie der Brennwert liegen deutlich über den Zuordnungswerten nach Deponieverordnung. Eine Ablagerung auf Deponien ist deshalb nicht möglich. ENTSORGUNGSWEGE Bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch Die Unterscheidung von bitumen- und teerhaltigem Straßenaufbruch erfolgt über den PAK16- Gehalt. Demnach gilt Straßenaufbruch mit einem PAK16-Gehalt > 25 mg/kg als belastet [5] und unterliegt im Einsatzbereich des Straßenbaus bereits seit längerem Verwendungsbeschränkungen. Bitumenhaltiger Straßenaufbruch, der einen PAK16-Gehalt von ≤ 25 mg/kg und einen Phenolindex im Eluat von ≤ 0,1 mg/l aufweist, wird gemäß RuVA-StB 01 als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A zugeordnet. Bei diesem wurden keine Bindemittel eingesetzt, die pech- oder kohlestämmige Öle enthalten. Die Verwertung von Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau gemäß den RuVA-StB 01 01 ist somit weiterhin uneingeschränkt möglich. Straßenaufbruch, der entsprechend der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als Recyclingbaustoff klassifiziert wurde (Einhalten der Überwachungswerte nach Anlage 4 Tabelle 2.2 der ErsatzbaustoffV), kann als Ersatzbaustoff nach den Regeln der ErsatzbaustoffV verwertet werden. Bei Straßenaufbruch mit Bestandteilen von Teer ist der Grenzwert der RuVA-StB 01 für die Verwertungsklasse A von 25 mg/kg PAK16 überschritten. Da der in der ErsatzbaustoffV festgelegte Grenzwert für RC-3 – Material von 20 mg/kg PAK16 ebenfalls überschritten ist, ist LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 3
Das Projekt "IBÖM03: MaiD - Entwicklung eines auf Maisspindeln basierenden Einblasdämmstoffes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EBF GmbH Dresden, Forschung, Entwicklung, Erprobung durchgeführt. Maisspindeln, ein pflanzenbaulicher Reststoff, sind ein sehr interessanter Rohstoff für viele Anwendungsbereiche, z.B. als Pferde-, Geflügel- und Kleintiereinstreu, Ölbinde- und Poliermittel derzeit jedoch ohne großes Marktvolumen, v.a. aus Kostengründen. Eine vorsichtige Einschätzung der geplanten Lösung ergab ein Kostensenkungspotential um den Faktor 2-4 gegenüber verfügbarer Technik. Schlüssel ist eine effiziente Prozesskette, bei der jeder Schritt vorhergehende und nachfolgende Teile der Kette berücksichtigt. Verschiedene Charakteristika versprechen die Eignung zur Erzeugung eines sehr kosteneffizienten Dämmstoffes, besonders für die Anwendungen Einblasen und Schütten. Die Maisspindel hat innen eine Markschicht, die sehr gute Dämmwerte verspricht; diese ist umschlossen von einer dünnen, sehr harten Schicht, auf der sich die Strukturen befinden, in denen die Körner gesessen haben. Diese steif-elastischen Strukturen dürften sehr gutes Setzungsverhalten bewirken und viel Luft im Isolierverbund halten. Vermutlich lässt sich also ein guter Dämmstoff kostengünstig bereitstellen (Kostenaspekte: Reststoff ohne Anbaukosten, rel. geringer Verarbeitungsaufwand, Synergieeffekte bei in Frage kommenden Unternehmen und mögliche dezentrale, effiziente Logistik). Es soll ein hochwertiger, qualitätsgesicherter, konkurrenzfähiger Dämmstoff dezentral mit kostengünstiger Logistik bereitgestellt werden.
Das Projekt "Einfluss des Feinkornanteils im Hinblick auf die Wirksamkeit von Oelbindern zur Wiederherstellung der Rutschfestigkeit von Fahrbahnbelaegen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Zur Erhoehung der Sicherheit beim Einsatz von Oelbindern zur Beseitigung von Oel auf Fahrbahnen soll der Einfluss des Feinkornanteils auf die Reinigungswirkung und auf die Notwendigkeit des Einsatzes von Nachreinigungsmitteln untersucht werden. Je nach Ergebnissen muss das Pruefverfahren ergaenzt oder noch praezisiert werden. Grundlage ist die Richtlinie fuer Oelbinder - Anforderungen und Pruefmethoden (Stand 1.5.85) sowie die Empfehlung zur 'Beseitigung von Oelspuren auf Verkehrsflaechen (GMBl 1985), wonach nach Unfaellen mit Mineraloel der Fahrbahnzustand so wiederherzustellen ist, dass eine ausreichende Rutschfestigkeit gewaehrleistet ist.
Das Projekt "Entwicklung eines Verfahrens zum umweltverträglichen und effektiven Einsatz von Öl- und Chemikalienbindern auf Gewässern am Beispiel von Ölbindern aus Altstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Kaiserslautern, Lehrstuhl für Konstruktion im Maschinen- und Apparatebau durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Ziel des Projektes war es, eine Anlage zu entwickeln, die es ermöglicht, streufähiges Bindemittel auf eine sich auf dem Wasser befindliche Öllache aufzugeben und dieses nach einer Einwirkzeit automatisch wieder von der Wasseroberfläche zu entnehmen. Hierbei soll das Öl vollständig gebunden und möglichst wenig Wasser mit aufgenommen werden. Der Anlass für das Projekt sind immer wieder vorkommende Ölverschmutzungen im Bereich von Binnengewässern und Hafenanlagen und der Bedarf nach einem Verfahren, welches diese Verschmutzungen schnell und zuverlässig beseitigen kann und einen hohen Wirkungsgrad aufweist. Fazit: Für die Beseitigung von Ölverschmutzungen auf Gewässern ist ein automatisierter Einsatz von streufähigen Bindemitteln durchaus sinnvoll. Das Aufnahmevermögen des Bindemittels ist umso besser, je höher seine Porosität und der Kapillaranteil im Bindemittel ist. Hierbei haben faserartige Bindemittel durch Ausbildung vergleichsweise langer Kapillare eindeutige Vorteile gegenüber körnigen Bindemitteln. Die Versuche erfolgten primär mit Ölbindemitteln aus Lederabfällen. Verglichen mit bereits am Markt befindlichen Bindemitteln sind Lederfasern leistungsfähiger und haben den positiven Nebeneffekt, dass ein Abfallprodukt einer sinnvollen Weiterverwendung zugeführt werden kann. Der Einsatz von streufähigen Bindemitteln, unabhängig vom strukturellen Aufbau des Bindemittels, macht nur dort Sinn, wo Öle mit vergleichsweise niedriger Viskosität (? = 1PAS) gebunden werden müssen. Zwar werden auch zähflüssigere Öle gebunden, jedoch im Wesentlichen nur über die äußere Oberfläche des Ölbinders, sodass die Porosität der Bindemittel keinen Einfluss mehr auf das Ölaufnahmevermögen hat und die maximale Ölbindekapazität nicht mehr erreicht wird. Speziell im Hinblick auf die Verwendung in einer selbständig arbeitenden Anlage, bei der verfahrensbedingt die zur Verfügung stehende Zeit begrenzt ist, muss dieser Sachverhalt besonders beachtet werden. Das Prinzip der für den Technikumsversuch konstruierten Anlage funktioniert zufrieden stellend, muss jedoch bis zur Serientauglichkeit der Anlage in einigen Details verbessert werden. Aus den Versuchen abgeleitete Hinweise hierzu sind im Abschlussbericht benannt. Diese Erkenntnisse müssen in einer verbesserten Konstruktion realisiert und getestet werden. Kontrollversuche mit handelsüblichem Granulat (Ekoperl) zeigten, dass das entwickelte Konstruktionsprinzip zum automatisierter Einsatz von streufähigen Bindemitteln auch Granulate verarbeiten kann.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Entwicklung und anwendungstechnische Pruefung von Klebstoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Klebchemie Becker durchgeführt. Klebstoffsysteme auf Basis nachwachsender Rohstoffe finden derzeit in Form von wäßrigen Stärke-, Cellulose- und Ricinusölderivaten sowie Naturkautschuk und Latex Verwendung. Andere Pflanzenölderivate, abgesehen von den Ricinusölderivaten, spielen zur Zeit keine große Rolle bei der Herstellung von Klebstoffsystemen. Am Markt dominierend sind z.Z. jedoch Klebstoffsysteme auf konventioneller Rohstoffbasis, die u.a. Formaldehyd oder FCKWs enthalten. Im Rahmen des Vorhabens ist geplant, Pflanzenöle so chemisch zu modifizieren, daß eine Verwendung der erhaltenen Verbindungen im Klebstoffbereich möglich ist. Das Vorhaben ist als Verbundvorhaben zwischen der Fa. Hobum und der Fa. Klebchemie geplant. Die Hobum übernimmt im Rahmen des geplanten Vorhabens die Funktionalisierung der oleochemischen Rohstoffe durch Einführung von u.a. Epoxid-, OH-, NCO- und NH- sowie UV-aktiven Gruppen in die Pflanzenöle. Die Klebchemie übernimmt die Arbeiten zur Entwicklung der Klebstoffsysteme sowie deren anwendungstechnische Prüfung.
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