Die Vereinten Nationen haben 1994 den 17. Juni zum Welttag für die Bekämpfung von Wüstenbildung und Dürre erklärt. An diesem Gedenktag finden jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen weltweit statt, um eine breite Öffentlichkeit auf die Problematik der Wüstenbildung und die Folgen von Dürre – vor allem in Afrika – aufmerksam zu machen. Unter Wüstenbildung wird nicht die Ausweitung existierender Wüsten verstanden, sondern Prozesse, die zur Verschlechterung der Bodenqualität in ländlichen Trockengebieten führen und somit dort die Bodenfruchtbarkeit vermindern. Hauptursachen für die Wüstenbildung sind der Klimawandel und menschliche Aktivitäten wie Übernutzung der Landflächen, Überweidung, Abholzung und schlechte Bewässerungspraktiken. Der Verlust fruchtbaren Bodens erstreckt sich auf ein Drittel der Landoberfläche der Erde, dadurch ist die Existenzgrundlage von über einer Milliarde Menschen in den Trockengebieten gefährdet.
Die Arbeitskreise Heimische Orchideen (AHO) haben das Schwarze Kohlröschen (Nigritella rhellicani) zur Orchidee des Jahres 2007 gewählt. Damit soll auf die Bedeutung des Schutzes alpiner Lebensräume aufmerksam gemacht werden. Die Vorkommen des Kohlröschens sind vor allem durch Skipisten, die Überweidung der Almen und überzogenen alpinen Wegebau gefährdet. In Deutschland kommt das Schwarze Kohlröschen lediglich in den schwäbisch-oberbayerischen Voralpen und den Nördlichen Kalkalpen Südbayerns vor.
Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire und der Simien Nationalpark in Äthiopien wurden aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen aus der Liste des gefährdeten Welterbes ausgetragen. Dies beschloß das Welterbe-Komitee am 4. Juli 2017 auf seinem 41. Treffen in Krakau, Polen. Der Comoé Nationalpark in Côte d'Ivoire wurde 2003 vom UNESCO-Welterbekomitee als gefährdet eingestuft. Gründe dafür waren politische Konflikte, Brände und Wilderei, Überweidung sowie das Fehlen eines effizienten Managements. Durch erfolgreiche Schutzmaßnahmen konnten die Probleme weitestgehend behoben werden, wie die Stabilisierung der Tierpopulationen und die Präsenz von Elefanten und Schimpansen im Jahr 2016 zeigten. 1996 hatte das Welterbekomitee den Simien Nationalpark in Äthiopien aufgrund des Baus einer Durchgangsstraße, exzessiver Beweidung, intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und einem Zurückgang der Tierpopulationen insbesondere des Walia Steinbocks und des Simien Fuches in die Liste des gefährdeten Welterbe aufgenommen. Das Komitee begrüßte nun die erfolgreichen Schutzmaßnahmen: den Bau einer Umgangsstraße und Maßnahmen für einen nachhaltigen Tourismus.
Gefährdet durch Überbeweidung. Die Larven leben in langen Seidenröhren an Thymus serpyllum und Globularia, in der Nähe von Nestern von Lasius flavus (Hannemann 1964, Gaedike & Petersen 1985).
ID Maßnahme-fläche 001-001-a 001-002-a 001-002-b 001-003-a 002-001-a 002-002-a 002-002-b 002-003-a 003-001-a Bezugsfläche BIO-LRT alle Schutzgüter 16, 17, 18, LRT 4030 (10016 - 19, 20, 21, 10024), 22, 23, 24 Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 16, 17, 18, LRT 4030 (10016 - 19, 20, 21, 10024), 22, 23, 24 Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 16, 17, 18, LRT 4030 (10016 - 19, 20, 21, 10024), 22, 23, 24 Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 24 LRT 4030 (20024), Zauneidechse (30002) 6, 10, 11, LRT 4030 (10006, 25, 26, 27, 20010, 10011, 30, 31, 32, 10027, 10030, 33, 34, 35 10032 - 10034, 20035), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 6, 10, 11, LRT 4030 (10006, 25, 26, 27, 20010, 10011, 30, 31, 32, 10027, 10030, 33, 34, 35 10032 - 10034, 20035), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 6, 10, 11, LRT 4030 (10006, 25, 26, 27, 20010, 10011, 30, 31, 32, 10027, 10030, 33, 34, 35 10032 - 10034, 20035), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 27, 33 LRT 4030 (10027, 10033), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 36, 37, 38, LRT 4030 (10037, 39, 40 10039), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte Fläche (ha) Zielarten/Ziel-LRT Maßnahmen code gem. Liste BfN Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/Variante Art der Maßnahme Rangfolge Dringlichkeit des der Beginns der Maßnahme- Umsetzung varianten Verantwortlichkeit Bemerkungen 15,85 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Hütebeweidung mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigLandwirtschaft15,85 LRT 4030, Zauneidechse1.9.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Verjüngung der Heidebestände durch Feuereinsatz im Winter, alle 10 bis 20 JahreErhaltungsmaßnahme1 periodischLandwirtschaft, UNB15,85 LRT 4030, Zauneidechse1.6.1.2, 1.9.1.1Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Verjüngung der Heidebestände durch motormanuelle Mahd (Freischneider) im Winter, alle 10 bis 20 Jahre2 periodischLandwirtschaft, UNB0,17 LRT 4030, Zauneidechse9.2.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Beräumung von abgelagertem MahdgutEntwicklungsmaßnahme1 kurzfristigUNB, Stadt Gardelegen29,42 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Hütebeweidung mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigLandwirtschaft29,42 LRT 4030, Zauneidechse1.9.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Verjüngung der Heidebestände durch Feuereinsatz im Winter, alle 10 bis 20 JahreErhaltungsmaßnahme1 periodischLandwirtschaft, UNB29,42 LRT 4030, Zauneidechse1.6.1.2, 1.9.1.1Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Verjüngung der Heidebestände durch motormanuelle Mahd (Freischneider) im Winter mit vollständiger Beräumung, alle 10 bis 20 Jahre2 periodischLandwirtschaft, UNB18,64 LRT 4030, Zauneidechse9.2.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Beräumung von abgelagertem MahdgutErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigUNB, Stadt Gardelegenvollständige Entfernung von Heidemahdgut, insbesondere von offenen Sandstellen wie in Gruben und Gräben 5,44 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Hütebeweidung mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigLandwirtschafterste Nutzung soll bis 30.05. erfolgt sein, Ziel: Verbiss der Landreitgrasbestände Einbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr vollständige Entfernung von Heidemahdgut im Jahr 2013 Einbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr 003-001-b 003-002-a 003-002-b 004-001-a 004-002-a 004-002-b 004-003-a 005-001-a 005-001-b 005-002-a 005-002-b 36, 37, 38, LRT 4030 (10037, 39, 41 10039), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 36, 37, 38, LRT 4030 (10016 - 39, 40 10024), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 36, 37, 38, LRT 4030 (10016 - 39, 40 10024), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 41 LRT 4030 (10041), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 41 LRT 4030 (10041), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte5,44 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.9.5.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! mobile Koppelweide mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenErhaltungsmaßnahme2 kurzfristigLandwirtschafterste Nutzung soll bis 30.05. erfolgt sein, Ziel: Verbiss und Überbeweidung der Landreitgrasbestände 5,44 LRT 4030, Zauneidechse1.9.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Verjüngung der Heidebestände durch Feuereinsatz im Winter, alle 10 bis 20 JahreErhaltungsmaßnahme1 periodischLandwirtschaft, UNBEinbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr 5,44 LRT 4030, Zauneidechse1.6.1.2, 1.9.1.1Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Verjüngung der Heidebestände durch motormanuelle Mahd (Freischneider) im Winter, alle 10 bis 20 Jahre2 periodischLandwirtschaft, UNB5,28 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Hütebeweidung mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenWiederherstellungs-maßnahme1 kurzfristigLandwirtschaft5,28 LRT 4030, Zauneidechse1.9.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Verjüngung der Heidebestände durch Feuereinsatz im Winter, alle 10 bis 20 JahreWiederherstellungs-maßnahme1 periodischLandwirtschaft, UNB41 LRT 4030 (10041), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 41 LRT 4030 (10041), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 40, 42, 43, LRT 4030 (10042, 80 10080), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 40, 42, 43, LRT 4030 (10042, 80 10080), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 42, 80 LRT 4030 (10042, 10082), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 42, 80 LRT 4030 (10042), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte5,28 LRT 4030, Zauneidechse1.6.1.2, 1.9.1.1Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Wiederherstellungs-maßnahme Verjüngung der Heidebestände durch motormanuelle Mahd (Freischneider) im Winter mit vollständiger Beräumung, alle 10 bis 20 Jahre2 periodischLandwirtschaft, UNB5,28 LRT 4030, Zauneidechse, Ziegenmelker, Heidelerche1.9.5.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Auflichtung des VorwaldesWiederherstellungs-maßnahme1 kurzfristigUNB, Stadt GardelegenAuflichten der Gehölzdeckung auf 40%, gruppierte Gehölzverteilung anstreben, Erhalt von mehrschäftigen Biotopbäumen 15,3 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Hütebeweidung mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigLandwirtschafterste Nutzung soll bis 30.05. erfolgt sein, Ziel: Verbiss und Überbeweidung der Landreitgrasbestände 15,3 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.9.5.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! mobile Koppelweide mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenErhaltungsmaßnahme2 kurzfristigLandwirtschafterste Nutzung soll bis 30.05. erfolgt sein, Ziel: Verbiss und Überbeweidung der Landreitgrasbestände 13,01 LRT 4030, Zauneidechse1.9.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Verjüngung der Heidebestände durch Feuereinsatz im Winter, alle 10 bis 20 JahreErhaltungsmaßnahme1 periodischLandwirtschaft, UNBEinbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr 13,01 LRT 4030, Zauneidechse1.6.1.2, 1.9.1.1Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Verjüngung der Heidebestände durch motormanuelle Mahd (Freischneider) im Winter, alle 10 bis 20 Jahre2 periodischLandwirtschaft, UNB Feuereinsatz erst nach Gehölzauflichtung durchführen, Einbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr 006-001-a 006-002-a 006-002-b 44, 46, 49, 50, 52, 53, 54, 56, 58, 59 LRT 4030 (10049, 10052, 20054, 20056, 10058, 10059), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 49, 52, 56, LRT 4030 (10049, 58, 59 10052, 20056, 10058, 10059), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte14,46 LRT 4030, Zauneidechse1.2.5.1, 1.2.8.3, 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Hütebeweidung mit Schafen, Beseitigung von Gehölzanflügen und NeuaustriebenErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigLandwirtschaft11,94 LRT 4030, Zauneidechse1.6.1.2, 1.9.1.1Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsmaßnahme Verjüngung der Heidebestände durch motormanuelle Mahd (Freischneider) im Winter mit vollständiger Beräumung, alle 10 bis 20 Jahre1 periodischLandwirtschaft, UNB49, 52, 56, LRT 4030 (10049, 58, 59 10052, 20056, 10058, 10059), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte11,94 LRT 4030, Zauneidechse1.9.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Verjüngung der Heidebestände durch Feuereinsatz im Winter, alle 10 bis 20 JahreErhaltungsmaßnahme2 periodischLandwirtschaft, UNBFeuereinsatz aufgrund direkt angrenzender Waldbestände nur auf Teilflächen oder nach Herstellung von vegetationsfreien Streifen (Scheibenegge) zwischen Wald und Brennfläche 2,08 LRT 4030, Zauneidechse1.9.5.1, 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Entbuschung und Entfernung der NeuaustriebeWiederherstellungs-maßnahme1 kurzfristigLandwirtschaft, UNB, Stadt GardelegenEntnahme des Gehölzanfluges von Heiden und Sandmagerrasen, Entfernung des Neuaustriebes im ersten und zweiten Folgejahr nach der Maßnahme 0,42 LRT 4030, Zauneidechse1.9.5.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Auflichtung des Vorwaldes bzw. KiefernforstesEntwicklungsmaßnahme1 kurzfristigLandwirtschaft, UNB, Stadt GardelegenAuflichten der Gehölzdeckung auf 40%, Erhalt von mehrschäftigen Biotopbäumen 1,8 LRT 9190, Hirschkäfer2.1.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Nutzungsverzicht an der EicheErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigForstwirtschaftKeine Nutzung des Eichenbestandes im Planungszeitraum (30 Jahre) 1,8 LRT 9190, Hirschkäfer11.9.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Entnahme von Später Traubenkirsche in einer frühen EntwicklungsphaseErhaltungsmaßnahme1 periodischForstwirtschaftMöglichst sofortige Umsetzung erforderlich! manuelle Rodung junger Individuen oder motormanuelle Entnahme älterer Individuen mit mehrjähriger Nachpflege 006-003-a 58 LRT 4030 (10058), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 56 LRT 4030 (20056), Zauneidechse (30002), Kreuzkröte 3 LRT 9190 (10003), Hirschkäfer (30001) 3 LRT 9190 (10003), Hirschkäfer (30001) 006-003-a 007-001-a 007-002-a 008-001-a2, 4LRT 9190 (20002, 20004)6,79 LRT 9190, Hirschkäfer2.4.6, 2.4.7Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Förderung der Eiche durch gezielte Entnahme von Kiefer und ggf. BirkeEntwicklungsmaßnahme1 mittelfristigForstwirtschaftEntwicklung des LRT 9190 durch sukzessive Entnahme von Kiefer (und ggf. Birke) zur Förderung der Eiche 008-002-a2, 4LRT 9190 (20002, 20004)6,79 LRT 9190, Hirschkäfer11.9.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Entnahme von Später Traubenkirsche in einer frühen EntwicklungsphaseEntwicklungsmaßnahme1 kurzfristigForstwirtschaftmöglichst sofortige Umsetzung erforderlich! manuelle Rodung junger Individuen oder motormanuelle Entnahme älterer Individuen mit mehrjähriger Nachpflege 13 LRT 9190 (10013)1,15 LRT 9190, Hirschkäfer2.4.6, 2.4.7Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Förderung der Eiche durch forstliche PflegeErhaltungsmaßnahme1 kurzfristigForstwirtschaftBeachtung der Behandlungsgrundsätze! Pflegemaßnahme (Durchforstung) in einer gegatterten Aufforstung 009-001-a
Am 05. Dezember, dem Weltbodentag wird jedes Jahr der „Boden des Jahres“ für das Folgejahr bekannt gegeben. Im Jahr 2025 ist es die „Rendzina“, die damit ihren Vorgänger den „Waldboden“ von 2024 ablöst. Rendzinen sind flache, wenig entwickelte Böden, die auf kalkhaltigem Ausgangsgestein entstehen. Sie zeichnen sich besonders durch die dünne, aber sehr fruchtbare Humusauflage aus. Dies spiegelt sich auch in der Namensgebung wider: Der Begriff „Rendzina“ stammt aus dem Polnischen und beschreibt das scharrende Geräusch, das beim Pflügen solcher Böden entsteht, wenn der Pflug aufgrund der geringen Mächtigkeit des Bodens schnell über das anliegende Gestein kratzt. Rendzinen entstehen auf festem oder lockerem Ausgangsgestein, mit einem Karbonatgehalt von mindestens 75%. Dazu zählen zum Beispiel Kalkstein, Dolomitstein, Kalkstein-Hangschutt oder kalkreiche Flussablagerungen. Bild zeigt: Rendzina im Oberen Muschelkalk, Baugrube bei Wutach-Münchingen, Bildnachweis: K. Rilling, Regierungspräsidium Freiburg, LGRB Rendzinen haben einen günstigen Luft- und Wasserhaushalt, zudem sorgt der hohe Kalkgehalt für einen leicht basischen pH-Wert. Dadurch bieten Rendzinen ideale Bedingungen für Bodenlebewesen. Organisches Material wird daher schnell zersetzt und in den Boden eingearbeitet, was eine intensive Humusanreicherung zur Folge hat – ein charakteristisches Merkmal der Rendzina. Zudem fördert die hohe Aktivität der Bodenorganismen die Auflockerung des Bodens, verbessert die Bodenstruktur und begünstigt so die Wasseraufnahme, den Luftaustausch und die Nährstoffverfügbarkeit. Dennoch sind Rendzinen für den Ackerbau eher ungeeignet, da der Boden aufgrund seiner fehlenden Tiefgründigkeit nur oberflächlich bearbeitet werden kann. Versucht man, tiefere Ebenen zu bearbeiten, werden Steine des Ausgangsgesteins an die Oberfläche befördert, die wiederum die Bewirtschaftung stören. Daher kommen Rendzinen eher als Standorte für Viehweiden zum Einsatz, wobei es durch Überweidung schnell zu Erosionsprozessen kommen kann, die auch mit der Freilegung des anliegenden Gesteins einhergehen. Bild zeigt: Rendzina auf Kalkstein des Oberjuras am Rand einer Trockentalmulde auf der hoch gelegenen Westlichen Alb bei Böttingen, Bildnachweis: K. Rilling, Regierungspräsidium Freiburg, LGRB Rendzinen kommen vor allem in Hanglagen vor und trocknen im Sommer schnell aus. Diese Eigenschaft wird durch Gesteinsspalten und Karsthöhlen, in denen Regenwasser rasch versickert, noch verstärkt. Rendzinen bieten an solchen Standorten einen natürlichen Lebensraum für Trockenrasen mit vielen seltenen Blütenpflanzen und Tieren. Deswegen stellen Rendzinen in vielen Regionen wertvolle Naturschutzgebiete dar. Bild zeigt: Verbreitung der Kartiereinheiten der Bodenkarte 1:50.000 (BK 50, LGRB) mit Rendzina als Hauptbodentyp bzw. Begleitbodentyp Rendzinen kommen vor allem in kalkreichen Regionen vor. In Baden-Württemberg findet sich der Boden vor allem in den Kalkgebirgslagen des Jura auf der Schwäbischen Alb und im Bereich des Muschelkalkes. Die Fläche mit Rendzinen, sei es als Hauptbodentyp oder als Begleitbodentyp beträgt in Baden-Württemberg rund 33.000 Hektar.
Gebietsbeschreibung Das LSG „Westfläming“ erfasst in weiten Bereichen den nordwestlichen Teil des früheren LSG „Fläming“. Es wurde gegenüber diesem entlang der Gemeindegrenze der Verwaltungsgemeinschaft Rosseltal abgetrennt. Die östlichste Grenze verläuft entlang der Straße von Stackelitz nach Medewitz, etwa ab der Kreuzung der Eisenbahnstrecke Roßlau-Wiesenburg bis zur Landesgrenze nach Brandenburg. Die südliche Grenze verläuft unter Aussparung der Ortslagen von der o. g. Straße nach Garitz, dann über Bärenthoren, Polenzko, Mühro, Dobritz nach Deetz. Die westliche Grenze folgt vom Deetzer Teich der Straße von Deetz nach Nedlitz. Nedlitz wird großzügig von der Grenzlinie umgangen. Von Nedlitz aus verläuft die Grenze entlang eines Weges in nordwestliche Richtung und wendet sich dann entlang der Gemeindegrenze im Norden bis zur Landesgrenze. Die Landesgrenze zu Brandenburg bildet die Nordostgrenze. Die aus dem Landschaftsschutzgebiet austretenden Bachtäler werden ebenfalls geschützt und sind als LSG „Zerbster Nuthetäler“ ausgewiesen. Das LSG erfasst Flächen der Landschaftseinheit Rosslau-Wittenberger Vorfläming und des sich nördlich anschließenden Hochflämings. Der Westfläming ist eine Waldlandschaft, die durch den Wechsel von weiten Kiefernforsten mit ackerbaulich genutzten Flächen, die als Rodungsinseln die Ortlagen umgeben, aufgelockert wird. Den besonderen landschaftlichen Reiz bestimmen aber die Nuthetäler, die von Nordosten nach Südwesten die Landschaft durchziehen. Die weite Niederung östlich Deetz wird durch die im Deetzer Teich aufgestaute Nuthe bestimmt. Die Kiefernforsten sind wenig abwechslungsreich. Dort, wo flache Hügel das Relief beleben, wie beispielsweise am Weinberg nordöstlich Bärenthoren, gewinnen auch die Kiefernforsten an Reiz. Das Waldbild ändert sich im Übergang zum Hohen Fläming. Hier treten nordöstlich von Grimme und nördlich von Reuden Traubeneichen-Buchenwälder auf. Die strukturreichen Laubmischwälder bis Hainbuchenwälder werten das Landschaftsbild auf und kennzeichnen den Wechsel der Landschaftseinheiten. Bemerkenswert sind die zahlreichen Alleen aus Berg-Ahorn, Rotbuche und anderen Baumarten, die die Flämingstraßen begleiten. Zwischen Nedlitz und Reuden begleitet eine Wacholderallee und zwischen Dobritz und Reuden eine Buchenallee die Straße. Die Täler unterstreichen neben ihrer deutlichen morphologischen Gestalt ihren Charakter durch das verbreitete Auftreten von Grünland. In den letzten Jahrzehnten haben sich aber die Ackerflächen weit in die Täler vorgeschoben. Dennoch ist das Grünland prägend. Es wird durch Solitärbäume, Gehölzgruppen und Gehölzreihen gegliedert. Die Bachläufe haben, wenn sie nicht durch meliorative Eingriffe in geradlinige Wasserläufe mit Regelprofilen umgewandelt wurden, sondern mäandrieren und von Ufergehölzen begleitet werden, einen landschaftsprägenden Charakter. Im Bereich des Deetzer Teiches haben sich naturnahe Wälder erhalten. Hier kommen an den Talflanken Eichen-Hainbuchenwälder und an feuchten bis nassen Standorten Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder vor. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Auf die zutreffenden Passagen im LSG-Buch auf S. 153 unter LSG „Fläming“ wird verwiesen. Aus der Zeit der deutschen Ostexpansion im 10. Jh. stammen die Reste eines Grenzwalls, der nordöstlich der Ortschaften Lindau-Dobritz-Bärenthoren verlief. Viele der damals entstandenen Dorfstellen wurden im Mittelalter wieder aufgegeben und sind nur durch die Namen der Forstorte überliefert. Ihre Spuren finden sich im Boden, so bei Golmenglin und Grimme; Waldrodung und Aufgabe der Ackernutzung sind die Ursachen, die zur Ausbildung weiter Heideflächen führten. Seit 1707 begann man staatlicherseits mit einer gezielten waldbaulichen Entwicklung. Die Verheidung konnte aber erst mit der Entwicklung der modernen Forstwirtschaft im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jh. abgelöst werden. Für das etwa 600 ha große Forstrevier Bärenthoren wurde 1926 angegeben, dass 250 ha Wald aus Erstaufforstungen von Hutungsflächen aus der Zeit von 1790 bis 1810, weitere 104 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1850 und nochmals 31 ha Wald aus Ackeraufforstungen im Jahre 1875 stammen. Noch im 19. Jh. wurden die Wälder streugenutzt. Dazu wurde in zeitlichen Abständen die sich sammelnde Streu mittels Harken entfernt, abtransportiert und als Einstreu in den Ställen verwendet. Im Revier Bärenthoren beispielsweise wurden 1850 insgesamt 800 Fuhren von etwa 100 ha streugenutzter Fläche geholt, so dass bei der Reviergröße alle sechs bis sieben Jahre die gesamte Fläche von Streuentblößt wurde. Diese Streunutzung ließ die Waldböden extrem an Nährstoffen verarmen. Dies förderte die Ausbreitung, ja das Massenauftreten bestimmter Pilze, z. B. des Pfifferlings, oder die Ausbreitung von Pflanzenarten, wie Flachbärlapp- oder Wintergrünarten. Erst mit Einstellung der Streunutzung konnte eine langsame Verbesserung der Waldböden erreicht werden. Durch die Aufforstungen schloss sich im 19. Jh. der Wald um die Siedlungen, so dass diese heute innerhalb von Rodungsinseln liegen, die aber ursprünglich weit ausgedehnter waren. Es bildete sich die heutige Wald-Feld-Verteilung heraus. Nach forstlichen Zielstellungen der Reinertragslehre entwickelten sich die großen schlagweisen Kiefernforsten des Flämings, wie sie im 20. Jh. die Flächen absolut dominierten. Insbesondere in den 1960er bis 1980er Jahren wurden die Wälder durch immer größere Kahlschläge und anschließende Aufforstung mit Kiefer genutzt. Laubwälder blieben nur sehr kleinflächig erhalten, insbesondere dort, wo Nässe und Moor die Bruchwälder und Eichenwälder sicherten. Anders in den niederschlagsreicheren Teilen des Hochflämings, in denen die Buchen- und Traubeneichenwälder erhalten blieben. Dennoch muss der z. T. hohe Anteil an Trauben-Eiche als nutzungsbedingt angesehen werden. Seine Ursache besteht in der Verlichtung der Wälder und in der gezielten Förderung der Trauben-Eichen. Infolge der intensiven agrarischen Nutzung kam es in den 1960er bis 1980er Jahren, insbesondere durch die Bildung von sehr großen Ackerschlägen, zur Ausräumung von Gehölzen und anderen landschaftsgliedernden Strukturen in den Offenlandschaften. Die Grünländer verarmten durch Entwässerung, Düngung und Überweidung stark an Arten. Ab den 1990er Jahren fielen zahlreiche ertragsschwache Acker- und Grünlandflächen aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung heraus und verbrachten. Die Rinder- und Schafbestände waren stark rückläufig. Andererseits erfolgte eine fortgesetzte Intensivierung der weiterhin nutzbaren Flächen bis hin zurradikalen Grünlanderneuerung durch chemische Abtötung der bestehenden Narben und Neuansaat. Ende der 1980er und zu Beginn der 1990er Jahre gewann der Westfläming an Bedeutung für die Wassergewinnung. Entsprechende Brunnengalerien wurden errichtet, um das qualitativ hochwertige Flämingwasser zu nutzen. In der Folge sank der Grundwasserspiegel erheblich ab, so dass grundwasserabhängige Lebensräume, welche größtenteils in Naturschutzgebieten liegen, trocken fielen und degradierten, Fließgewässer einen deutlich verringerten Abfluss aufwiesen und es infolge von ungelösten Abwasserentsorgungen zu Güteproblemen in den Restgewässern kam und in der Land- und Forstwirtschaft Ertragsdefizite auftraten sowie Wälder deutliche Schäden zeigten. Dieses Problem ist z. Z. noch nicht befriedigend gelöst und kann nur durch eine deutlich geringere Fördermenge an Wasserbehoben werden, die die Grundwasserneubildungsrate in dem niederschlagsschwachen Gebiet nicht überschreitet. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG erfasst den Westen des Flämings, der seine heutige Form dem warthestadialen Inlandeis der Saalekaltzeit zu verdanken hat. Das in mehreren Phasen rückschmelzende und wieder vorrückende Gletschereis schufmehrere, z. T. ineinander verschachtelte Endmoränengenerationen. Die höchsten Bereiche des LSG liegen mit ca. 160 m ü. NN zwischen Grimme und Medewitz an den Gorrenbergen. Sie sind Teil der Reetz-Medewitz-Setzsteiger Hauptendmoräne. Auch der Weinberg nordöstlich Bärenthoren (136,5 m ü. NN) ist Überbleibsel einer Endmoränenstaffel. Die Endmoränen des Westflämings bestehen aus teils kiesigem Schmelzwassersand, Schmelzwasserkiesen und dichten Geschiebepackungen, die im heutigen Relief Hügelketten bilden. Nordöstlich Bärenthoren kam Braunkohle in einer Grube vor. Das Vorkommen belegt Stauchungen der Lockergesteine im Untergrund durch das Gletschereis. Die tieferliegenden Gebiete zwischen den Endmoränenlagen wurden überwiegend durch Schmelzwasser geformt, das von den Eisrandlagen zu den Urstromtälern floss und dabei das ältere Relief erodierte oder verschüttete. Durch die Erosionsprozesse tritt der Geschiebemergel als morphologische Erhebung zu Tage. Beispiele dafür sind der Nordwestrand der Nuthe-Niederung und der flache Höhenrücken zwischen Deetz und Reuden. Landschaftsprägend waren die weichselzeitlichen periglazialen Prozesse. Auf Dauerfrostboden entstanden auch in den sonst gut wasserdurchlässigen Sanden oberirdische Abflussbahnen, die heutigen Trockentäler. Durch Bodenfließen und Sand- bzw. Lösssand-Einwehungen bildete sich im Spätglazial eine fast geschlossene Decke aus Geschiebedecksand und Lösssand. Der Westrand des LSG ist durch die Quellen der Nuthezuflüsse gekennzeichnet. Hier bildet ein wahrscheinlich älterer Geschiebemergel einen Quellhorizont, über dem im Bereich der Wasseraustritte mächtige Quellmoore entwickelt sind. Zwischen den Quellen ist der Sand-Boden in einem breiten Streifen im Untergrund rostfleckig, d. h. vergleyt. Auf Grund des geringen Gefälles ist der Wasserabfluss in den Nuthetälern verzögert. Dadurch bildeten sich im Holozän Niedermoore. Das LSG gehört zu den Bodengroßlandschaften der sandigen Endmoränen in den Altmoränenlandschaften. Es befindet sich auf der Fläminghochfläche und erfasst im Westen die Quellbereiche der Nuthe-Zuflüsse, die eine eigene Bodenlandschaft bilden. Im LSG herrschen Sand-Böden vor. Es sind Braunerden bis Braunerde-Podsole, seltener Podsole. Die Böden sind in Substratprofilen entwickelt, die aus 0,4 bis 0,8 m mächtigem, unsortiertem Geschiebedecksand bis gut sortiertem Treibsandüber periglaziären Sanden und Kiessanden bzw. (kiesigen) Schmelzwassersanden (teilweise Bändersanden) bestehen. Die Ausprägung der Böden ist eine Folge ihrer Nutzung, des Waldbestandes und der Waldbewirtschaftung sowie der Substrate in der Deckschicht. Acker-Braunerden sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu finden. Sie sind durch Pflügen und Düngen verändert. Podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden sind unter Wald in Geschiebedecksand und Lösssand über Schmelzwassersand entwickelt. Braunerde-Podsole bis Podsole sind in Gebieten historischer Ackerflächen und Heidevegetation verbreitet und haben sich in Profilen aus Flugsand über Schmelzwassersand entwickelt. Die Unterschiede in der Ausbildung der Bodenprofile sind so deutlich und typisch, dass in diesem Bereich drei Bodenformen der Forstlichen Standortserkundung definiert wurden: die Nedlitzer Sand-Braunerde, die Dobritzer Sand-Braunerde und der Bärenthorener Sand-Braunpodsol. An die Geschiebelehm-Vorkommen sind vernässungsfreie (podsolige) Braunerde-Fahlerden aus Sand über Lehm, schwachstauwasserbeeinflusste lehmunterlagerte Sand-Böden, aber auch Pseudogley-Braunerden bis Parabraunerde-Pseudogleye gebunden. Die Böden weisen in der Folge ihrer Aufzählung zunehmenden Stauwassereinfluss auf. Die Nuthe-Täler haben Niederungscharakter. Hier kommen Quell- und Niedermoore sowie Humusgleye bis Anmoorgleye vor. Diese werden an den Rändern von Gleyen und Gley-Braunerden begleitet. Auf den durchlässigen Sandböden findet eine gute Grundwasserneubildung statt, die jedoch mengenmäßig durch die relativ geringen Niederschläge im Gebiet begrenzt ist. Wenn gleich die Hochlagenstandorte auch grundwasserfern sind, so befinden sich in der Tiefe mächtige und ergiebige Grundwasserleiter. Im Übergang vom Hohen Fläming zum Vorfläming treten Quellen aus und bilden in der Regel in den Tälern nach Südwesten abfließende Bäche. In den Tälern steht das Grundwasser oberflächennah an. Der Westfläming gehört zum Einzugsgebiet der Nuthen. Lindauer und Deetzer Nuthe durchfließen das LSG, die Boner Nuthe, die ihr Quellgebiet bei Stackelitz hat, tangiert das Gebiet im Süden. Hinzu kommt der Mührobach. Klimatisch stellt der Westfläming als Teil des Rosslau-Wittenberger Vorflämings und des Hochflämings ein klimatisches Übergangsgebiet vom mehr subkontinental getönten Klima des Elbetals zum mehr subatlantisch getönten Klima des Hochflämings dar. Der mittlere Jahresniederschlag liegt im Vorfläming zwischen 560 bis 580 mm und steigt im Hochfläming auf 600 mm und mehr. Die Jahresmitteltemperatur im Vorfläming von 8,5 °C und einem Julimaximum um 18 °C weist auf die regionale Klimagunst, die jedoch im Hochfläming bei einer Jahresmitteltemperatur von 8,1 °C deutlich verloren geht. Pflanzen- und Tierwelt Der Westfläming weist die charakteristische Folge der Pflanzengesellschaften vom Vorfläming zum Hochfläming auf, wie sie von der Potentiell Natürlichen Vegetation eingenommen wird. Die trockenen Hochflächen des Vorflämings werden je nach Nährstoffkraft des Bodens von Knäulkraut-Linden-Hainbuchenwald oder Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald eingenommen. In den Tälern treten auf Moorstandorten Walzenseggen- und Brennnessel-Erlenbruchwald sowie auf den Gleystandorten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf .Zu den Talrändern hin werden diese Wälder von Pfeifengras-Stieleichenwald und Geißblatt-Stieleichen-Hainbuchenwald sowie Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald abgelöst. Im Übergang zum Hohen Fläming tritt auch armer Straußgras-Traubeneichenwald auf, in dem mit zunehmendem Niederschlag im Hochfläming die Rotbuche die Oberhand gewinnt. Großflächig bilden sich dann in Abhängigkeit von der Nährkraft des Bodens Waldmeister-Buchenwald und Schattenblümchen-Buchenwald aus. Die ärmsten Dünenstandorte nimmt Heidelbeer-Traubeneichen-Buchenwald ein. Die Pflanzenwelt des Flämings weist eine Häufung subatlantisch verbreiteter Arten auf. Den pflanzengeographischen Charakter des Gebietes verdeutlichen die Vorkommen von Glocken-Heide, Trollblume, Rippenfarn, Königsfarn, Deutschem Geißblatt und Wald-Rispengras. Einige dieser Arten sind sehr selten, regional vom Aussterben bedroht oder bereits verschwunden. An alten Siedlungsplätzen, z. B. an der Schleesenkirche nördlich Stackelitz, innerhalb der Buchenwälder kommt es zu nährstoffreichen Ausbildungen der Bodenvegetation mit Kleinem Immergrün, Christophskraut, Waldmeister, Ähriger Teufelskralle, Waldgerste und Sanikel. In sehr armen Kiefernforsten treten Dolden-Winterlieb, Birngrün, Einblütiges Wintergrün, Gemeiner Flachbärlapp, Zeilers Flachbärlapp und Sprossen der Flachbärlapp auf. In kleineren Mooren wächst zwischen Torfmoosen die Gemeine Moosbeere und Rundblättriger Sonnentau. Der größte Artenreichtum des Westflämings ist in den naturnahen Wäldern, auf den extensiv genutzten Wiesen und an den Gewässern der Täler zu finden. Bemerkenswerte Arten sind hier beispielsweise Märzenbecher, Wechselblättriges Milzkraut, Großes Zweiblatt und Leberblümchen. In den Wiesen sind vereinzelt Wiesen-Schlüsselblume, Bach-Nelkenwurz, Breitblättriges und Geflecktes Knabenkraut zu finden. Die oft noch bunten Magerrasen an den Wegrändern enthalten Gemeines Katzenpfötchen, Sand-Strohblume, Berg-Jasione und das im Spätsommer blühende Heidekraut. Neben den häufigen und verbreiteten jagdbaren Tieren, von denen das Damwild des Hochflämings erwähnenswert ist, treten auch die stark gefährdeten Arten Baummarder und Waldiltis auf. Von den Fledermausarten sind Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Abendsegler, Zwergfledermaus, Braunes Langohr und Graues Langohr als Besiedler bekannt. Seltene Brutvögel sind Schwarzstorch und Kranich. Stark gefährdet sind Ziegenmelker, Raubwürger und Ortolan. Schwarzspecht, Hohltaube und Waldlaubsänger sind charakteristische Arten der Buchenwälder. Von den ehemaligen Brutvögeln Wiedehopf und Steinkauz sind keine aktuellen Vorkommen mehr bekannt. In den naturnahen Abschnitten der Nuthen treten charakteristische Fließgewässer-Lebensgemeinschaften auf. Zu den typischen Pflanzenarten zählen Gemeiner Wasserstern, Bachbunge, Brunnenkresse, Wasserfeder, Wasserpest, Fluten der Hahnenfuß und Quellmoos. Hier leben Bachforelle, Schmerle, Steinbeißer, Quappe und Bachneunauge. Während die Gebirgsstelze und der Eisvogel zu den regelmäßigen Brutvögeln zählen, tritt die Wasseramsel nur als seltener Gastvogel auf. Entwicklungsziele Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Westfläming“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion sichern. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. In den Tälernsollen Erlenbruchwald, Erlen-Eschenwald, Stieleichen-Hainbuchenwald und Birken-Stieleichenwälder, auf den Hochflächen des Vorflämings Linden-Eichen-Hainbuchenwälder und im Hohen Fläming Traubeneichen-, Traubeneichen-Buchen- und Buchenwälder entwickelt werden. Die wasserwirtschaftliche Nutzung des Gebietes, insbesondere die Trinkwassergewinnung, darf keine Grundwasserabsenkungen bewirken, die Schäden an der Landschaft, den Wäldern und den landwirtschaftlichen Nutzflächen verursachen. Bereits aufgetretene Schäden sind zu revidieren. Die fischereiwirtschaftliche Nutzung im Deetzer Teich soll unter Einbindung touristischer Zielstellungen die Sicherung der ökologischen Qualität des Gewässers garantieren. Exkursionsvorschläge Die Stadt Zerbst Wanderungen oder Fahrten in den Westfläming beginnen i. d. R. von Zerbst oder Lindau. Die Stadt Zerbst liegt etwa 8 km westlich vom LSG „Westfläming”. Die seit 1250 anhaltische Stadt Zerbst wurde zuerst 1209 urkundlich erwähnt, nachdem bereits seit 949 Aufzeichnungen über einen Gau „Ciervesti” vorliegen. Im 13. und 14. Jh. bestanden in Zerbst vier Klöster. Auf die frühe Bedeutung der Stadt, ihre städtische Freiheit und Gerichtsbarkeit, weist ein erster hölzerner Roland hin, der 1445 durch den heute noch vorhandenen steinernen Roland ersetzt wurde. Die Stadtmauer wurde 1430 errichtet. Sie ist noch nahezu vollständig erhalten. Als Folge der Reformation wurden die Klöster aufgelöst. Ab 1681 errichtete man das Zerbster Schloss. Aus diesem Hause ging die Prinzessin SOPHIE FRIEDERIKE AUGUSTE hervor, die 1744 nach Russland reiste und 1745 als KATHARINA den russischen Thronfolger PETER III. heiratete. 1762 bestieg sie selbst den Zarenthron und regierte bis zu ihrem Tode im Jahre 1796 Russland. Aufgrund der Zerstörung der Stadt im II. Weltkrieg und eines nicht an den historischen Strukturen und Formen orientierten Wiederaufbaus nach 1945 kann das historische Bild von Zerbst von den Besuchern nur teilweise erlebt werden. So ist beispielsweise das Schloss nur als Ruine erhalten. Dennoch gibt es zahlreiche sehenswerte Baudenkmäler, so die Ruine der spätgotischen Stadtkirche St. Nikolai oder die wiederhergestellte frühbarocke Trinitatiskirche mit teilweise erhaltener originaler Ausstattung. Wanderungen Im Fläming und somit auch im LSG „Westfläming“ besteht ein ausgedehntes Netz von Wanderwegen, das sowohl von Fuß- als auch von Radwanderern genutzt wird. Bei der Planung von längeren Ausflügen sollten auch Zielpunkte im Hochfläming, z. B. die Töpferstadt Görzke, die Stadt, das Schloss und der Park Wiesenburg oder Belzig mit seiner restaurierten Burg, berücksichtigt werden. Sehr schöne Wanderungen erschließen sich entlang oder durch die Nuthetäler. Sehr beeindruckend ist ein Besuch der Buchenwälder im hohen Fläming bei Golmenglin oder Reuden. Alljährlich zum Abfischen des Deetzer Teiches findet ein viel besuchtes Fischerfest statt. Besondere kulturhistorische Bedeutung haben die spätromanischen Kirchen in Deetz, Dobritz, Polenzko und Grimme. Verschiedenes Hagendorfer Dickten und der Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren Von forsthistorischer Bedeutung sind die „Hagendorfer Dickten“, ein Gebiet mit naturnahen Eichen-Kiefern-Bestockungen aus 200 bis 300jährigen Bäumen mit Kiefernnaturverjüngung. Wenngleich Eichen-Kiefernwälder heute nicht mehr als natürliche Vegetation des Flämings angesehen werden, so kann doch von natürlichen Kiefernvorkommen in dieser Landschaft ausgegangen werden. Den Kiefernüberhältern des Gebietes kommt so eine Bedeutung als mögliche autochthone Bäume zu. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ hat unter forsthistorischen Gesichtspunkten eine herausragende Bedeutung. 1884 übernahm FRIEDRICH VON KALITSCH das Gut und die Bewirtschaftung des Forstreviers, in dem seinerzeit kaum hiebsreife Altbestände vorhanden waren, das durch die Streugewinnung belastet war und dadurch trockene, verheidete und verhärtete Böden aufwies. Diese Situation ließ ihn zu der Überzeugung kommen, dass die Kahlschlagwirtschaft nicht fortgesetzt werden sollte und die Leistungsfähigkeit der Waldböden nur durch die Verbesserung des Wasser- und Humushaushalts erreicht werden kann. Deshalb wurde jede Streunutzung und die Raff- und Leseholzentnahme sofort eingestellt und alles anfallende Reisigmaterial, insbesondere auch aus den Läuterungen, in den Beständen belassen. In die am stärksten aufgelichteten Kiefernbestände sind zuerst Buchen auf 18 ha als Bodenschutz eingebracht worden. Auch Birkenunterbau und das Einsprengen von Schatthölzern, Sträuchern und Wildobst wurde durchgeführt. Dies führte zu vielgestaltigen Waldbildern. Die Nutzung erfolgte auf der ganzen Fläche einzelstammweise. Jeder plötzliche stärkere Eingriff wurde vermieden. Schlechte Stammformen, unterdrückte Stämme und Protzen wurden entnommen. Die Bestände sollten zur Erziehung astreiner Stämme dicht schließen. In etwa 50 Jahren sollte die Länge des astreinen Stammes erreicht worden sein. Dann wurde durch Pflegehiebe den Bäumen so viel Raum zugewiesen, dass sie einigermaßen wachsen konnten. Damit sollten Lücken im Kronendach vermieden werden. Diese Bewirtschaftung führte zu sehr gut gepflegten Stangenhölzern, die aber mit zunehmendem Alter stark aufgelichtet wurden, da die notwendigen Holzentnahmen zur wirtschaftlichen Sicherheit des Gutes beitragen mussten. Diese lockeren Bestände führten bei der schütteren Bodenvegetation zur Naturverjüngung der Kiefer, wodurch zweischichtige Bestände entstanden. Die Besserung des Bodenzustandes zeigte sich zunächst in der Entwicklung einer Moosvegetation, die allmählich von „Heide und Hungermoose und Rentierflechte“ dominiert wurde. Dennoch wurden noch bis 1902 Bienen aus Mühro und Dobritz zur Heideblüte in den Bärenthorener Wald gebracht. Auf die von F. V. KALITSCH praktizierte Kieferndauerwirtschaft wurde ALFRED MÖLLER aufmerksam gemacht, der die natur- und forstwissenschaftliche Lehre vom Dauerwald und deren philosophische Begründung entwickelt hatte und durch den Bruch mit der Kahlschlagwirtschaft die Bodenreinertragslehre durchsetzen wollte. Im Herbst 1911 besuchte MÖLLER erstmalig Bärenthoren. Er war von der ökologischen, waldbaulichen und wirtschaftlichen Betriebsführung gefesselt und veranlasste in den Jahren 1913 bis 1914 eine Bestandsbeschreibung. Verzögert durch den I. Weltkrieg, veröffentlichte MÖLLER 1920 erstmalig über „Kiefern-Dauerwaldwirtschaft. Untersuchungen aus der Forst des Kammerherrn VON KALITSCH in Bärenthoren, Kreis Zerbst - Dem Andenken des verstorbenen Oberförsters SEMPER gewidmet“. Wichtige Aussagen darin waren, dass es in der Zeit von 1884 bis 1913 fast zu einer Verdreifachung des Vorrates an Derbholz kam, wobei der Derbholzeinschlag über der Planung lag, eine Bonitätsverbesserung der Bestände erreicht wurde und der Gesamtderbholzzuwachs stark angestiegen war. Am Beispiel von Bärenthoren konnte MÖLLER seine Vorstellungen von waldbaulichem Handeln praktisch belegen. Die von ihm konzipierte Dauerwaldwirtschaft als Abkehr vom Kahlschlag war gekennzeichnet durch genügend Vorrat zur unmittelbaren Holzwerterzeugung, Mischwald, Ungleichaltrigkeit sowie Gesundheit und Tätigkeit des Bodens. Nach MÖLLERS Ansicht war die Stetigkeit des Waldes oberstes Prinzip. Bäume sollten nicht geschlagen werden, weil sie eine Hiebsreife als definiertes Altersziel erreicht hatten oder weil Verjüngung eingeleitet werden sollte. Für ihn galt der Satz: „Das Holz muss geerntet werden als Frucht des Waldes, der Wald muss bleiben. Der „Kiefern-Dauerwald von Bärenthoren“ blieb bis heute erhalten. Dennoch veränderten sich die Bedingungen erheblich, da mit der fortschreitenden Bodenverbesserung und dem Deckungsgrad der Bodenvegetation die Verjüngungsmöglichkeiten für die Kiefer verloren gingen. Darin zeigt sich auch die Richtigkeit der Einschätzung, dass der naturnahe Wald im Vorfläming nicht von der Kiefer, sondern von einem Linden-Eichen-Hainbuchenwald eingenommen wird und der Kiefernwald ausschließlich Produkt der extremen Übernutzung und Degradierung der Standorte war und ist. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 19.05.2022
Je höher der Lebensraum liegt, desto wichtiger wird es, die Sonnenwärme einzusammeln. Das gilt auch für den Schwarzfleckigen Ameisenbläuling, der sich dazu allerdings eines ganz besonderen Tricks bedient: Mit zunehmender Höhenlage werden seine Flügeloberseiten immer dunkler. Allerdings ist die bläuliche Oberseite seiner Flügel ohnehin nur selten zu sehen, da er sie nur in „Sonnenlücken“ bei schlechtem Wetter zum Sonne tanken ausbreitet. Der zu den größten heimischen Bläulingen zählende Maculinea arion besiedelt trockene und warme Standort, die kurze Rasen und eine reichlich mit Lücken versehene Vegetationsstruktur aufweisen sollten. Die jungen Raupen fressen in den ersten drei Larvenstadien an den Blüten des Dosts und des Feldthymians – daher auch sein alternativer Name Thymian-Ameisenbläuling. Dann haben sie von der vegetarischen Kost genug und begeben sich auf die Jagd nach Ameisenlarven. Dazu gehen sie aber außerordentlich raffiniert vor: Um im Nest ihrer Wirte – einer bestimmten Art der Knotenameisen – nicht kurzerhand als Beute behandelt zu werden, täuscht die Bläulingsraupe die Ameisen mit Hilfe von Duftstoffen. Außerdem produziert sie Honigtau, eine wichtige Kohlenhydratquelle für die Ameisen. Im Gegenzug kann sie ungehindert die Ameisenbrut ihres Wirtes vertilgen. Nach der Überwinterung im Ameisennest und einer mehrwöchigen Puppenruhe schlüpfen die Falter. Dann müssen sie allerdings schleunigst das Nest verlassen, da sie sich nun nicht mehr vor den Ameisen schützen können. Wie können wir dieser Art helfen? Durch seine enge Bindung an die Futterpflanzen und die Knotenameisen stellt der Schwarzfleckige Ameisenbläuling hohe Ansprüche an seinen Lebensraum. Den findet er in Baden-Württemberg vor allem auf der Schwäbischen Alb auf Magerrasen und Wacholderheiden mit reichlich Feldthymian. Doch diese Standorte sind durch Verbuschung und Überweidung akut bedroht, so dass mit ihrem Rückgang auch die Bestände dieses Ameisenbläulings in den letzten Jahren stark abgenommen haben. Will man dieser Art helfen, dann ist es bei der Erstellung von Schutzprogrammen unerlässlich, auch die Habitatanforderungen der lebenswichtigen Wirtsameisen mit einzubeziehen. Mittlerweile sind bereits 14 lokale Vorkommen des Schwarzfleckigen Ameisenbläulings im Rahmen des Artenschutzprogrammes erfasst und Verbesserungsvorschläge erarbeitet worden. Großflächig wird ihm beispielsweise im Schwarzwald geholfen. Möchten Sie aktiv werden für den Schwarzfleckigen Ameisenbläuling? Lassen Sie ihre Heuwiese mal ein bis zwei Jahre brachliegen oder verzichten Sie darauf, von Thymian bevorzugte Störstellen wie beispielsweise Schotterflächen oder Hangabbrüche zu beseitigen. Der Thymian-Ameisenbläuling wird es Ihnen danken! Ansonsten ist Schafbeweidung auf der Schwäbischen Alb oder Rinderbeweidung im Schwarzwald eine hervorragende Biotoppflege: Also guten Appetit bei Ihrer nächsten Lammhaxe oder Ihrem nächsten Weiderindersteak. - zurück zur Übersicht der Schmetterlinge-Artensteckbriefe -
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Vierzähnige Windelschnecke Vertigo geyeri Lindholm, 1925 Die Vierzähnige Windelschnecke besitzt ein bauchiges, leicht konisches Gehäuse von 1,7-2,0 mm Höhe. Die Farbe des Gehäuses ist rötlich-braun. Im Bereich der Öffnung, der sogenannten Mündung, weist dieses in der Regel vier Zähne auf, die nicht miteinander durch eine weiße Kalkschicht verbunden sind. Die Vorkommen im Alpenvorland liegen am südwestlichen Arealrand der Art, die in Deutschland sehr selten ist. Deshalb trägt Baden- Württemberg eine große Verantwortung für den Erhalt von V. geyeri in Mitteleuropa. Sowohl erwachsene als auch junge Tiere können das ganze Jahr über gefunden werden. Besiedelt werden Übergangsbereiche direkt oberhalb der Wasserlinie, wo sich die Tiere in Rosette von Kleinseggen aufhalten. Sie ernähren sich vermutlich von Aufsitzerpflanzen (Epiphyten z. B. epiphytische Algen) Bakte- rien, die sie von lebenden oder toten Pflanzenteilen abweiden. In der Regel tritt die Art in nur geringen Abundanzen auf, gelegentlich können aber Populationsdichten von bis zu 200 Tieren/m² erreicht werden MASSE UND ZAHLEN LEBENSRAUM Die Vierzähnige Windelschnecke ist ausgesprochen kalkliebend und besiedelt den Rand kalkreicher Sümpfe und Moore mit pH-Werten zwischen 7 und 8 sowie einem konstanten Grundwasserpegel. Sie bevorzugt Ufer mit einer niedrigwüchsigen, torfmoosarmen Vegetation aus Kleinseggen, Sumpfbinsen und anderen Sumpfpflanzen. LEBENSWEISE Die Vierzähnige Windelschnecke ist ein Zwitter und pflanzt sich meist durch Selbstbefruchtung fort. Daneben tritt aber auch wechselseitige Befruchtung auf. Die Fortpflanzungsphase erstreckt sich von März bis Juni. Es werden ein bis zehn Eier abgelegt, nach knapp zwei Wochen schlüpfen die Jungschne- cken, die innerhalb eines Jahres fortpflanzungsfähig sind. Gehäuselänge: 1,7-2,0 mm Gehäusebreite: 1 mm Lebensdauer: 1-2 Jahre, selten mehr VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet der Vierzähnigen Windelschnecke beschränkt sich vornehmlich auf die boreo-alpinen Bereiche Europas, d. h. auf den Norden und die Gebirgslagen. Die Art kommt auf den Bri- tischen Inseln, in Skandinavien, im Nordwestteil Russlands sowie in Teilen Mittel- und Osteuropas vor. Im Süden erreicht sie die Alpen. In Deutschland besiedelt die Art das Alpenvorland. Ansonsten gibt es nur Einzelfunde in Südniedersachsen sowie in Mecklenburg- Vorpommern. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Nachdem über lange Zeit nur ein Vorkommen aus dem Federseegebiet bekannt war, ergaben Untersuchungen in jüngster Zeit einige weitere Nachweise der Art im Alpenvorland und im Hegau. Der Verbreitungs- schwerpunkt der Art scheint im Westallgäuer Hügelland zu liegen. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Die meisten Vorkommen wurden erst in den letzten sechs Jahren durch systematische Erhebungen in potenziell geeigneten Lebensräu- men entdeckt. Eine Aussage zur Bestandsentwicklung ist daher nicht möglich. Die Ergebnisse des FFH-Stichprobenmonitorings weisen für einige Gebiete Abnahmen für andere Zunahmen der Populationen nach. Fast alle bekannten Vorkommen liegen innerhalb von Schutzge- bieten, der Erhalt der Habitatqualität ist von regelmäßigen Pflegemaß- nahmen abhängig. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D 11 VOM AUSSTERBEN BEDROHTVOM AUSSTERBEN BEDROHT BNATSCHG - GEFÄHRDUNGSURSACHEN VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - II - - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Entwässerung, schwankende Grundwasserspiegel Eutrophierung durch Überweidung zu trockenes Mikroklima, verursacht durch zu intensive Mahd Aufgabe der Weide- oder Mahdnutzung, was zur Ver- buschung und damit zur Beschattung führt Versauerung Von zentraler Bedeutung ist die Aufrechterhaltung eines konstanten Grundwasserpegels Streuwiesennutzung alle 1 oder 2 Jahre ggf. Entfernen von Gehölzaufwuchs Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen SCHUTZPROJEKTE Umsetzung der FFH-Richtlinie Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de) ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNGSGEBIET EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG GÜNSTIG POPULATION HABITAT ZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG- UNZUREICHENDUNZUREICHENDUNZUREICHEND UNGÜNSTIG-UNZUREICHEND STAND 2007
Borstgrasrasen sind Magerrasen, die durch Mahd oder extensive Beweidung entstanden sind. Sie wachsen in Baden-Württemberg vorwiegend in den silikatischen Mittelgebirgen auf nährstoffarmen, sauren Böden unter niederschlagsreichen Verhältnissen, kommen aber auch in der Ebene (Rheintal) vor. Zu diesem Lebensraumtyp werden nur artenreiche Borstgrasrasen gerechnet, während durch Überweidung stark degradierte und verarmte Ausprägungen nicht eingeschlossen sind. Biotoptypen Baden-Württembergs Eine ausführliche Beschreibung aller Biotoptypen ist enthalten im Datenschlüssel Baden-Württemberg: "Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" . Kennzeichnende Pflanzenarten Von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung sind insbesondere die Borstgrasrasen in den Hochlagen des Schwarzwaldes, die zusätzlich durch eine besondere Vegetationszusammensetzung charakterisiert sind. Die artenreichen Borstgrasrasen müssen wegen nachlassender Nutzung als stark gefährdeter Lebensraumtyp eingestuft werden. Artenreiche Borstgrasrasen sind nach Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) bzw. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Gesamtverbreitung Artenreiche Borstgrasrasen können fast auf dem gesamten Terretorium der EU gefunden werden. Großflächig fehlen sie nur in Rumäniens und Sloweniens außeralpinen Regionen. Die Vorkommen in Estland sind ausgestorben oder unbekannt. Artenreiche Borstgrasrasen sind in Deutschland besonders in höheren Regionen verbreitet. Aber es gibt auch einige Vorkommen in tieferen Lagen wie in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Besonders gut ausgeprägte Bestände sind im Harz, Schwarzwald o. in den Gebirgen Ost-Hessens zu finden. Verbreitung in Baden-Württemberg Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg Das Verbreitungsgebiet des LRT ist stabil. Die Fläche hat sich nicht verändert, wird aber durch ein Nichterreichen der günstigen Gesamtfläche als ungünstig-unzureichend eingestuft. Vor allem die Struktur und Funktion artenreicher Borstgrasrrasen ist gefährdet. Gründe dafür liegen in der Intensivierung der Nutzung bestimmter Flächen, während die Nutzung auf anderen Stanorten aufgrung geringer wirtschaftlicher Rentabilität ausfällt. Die Zukunftsaussichten sind daher schlecht. Biotophilfskonzepte, sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen müssen hier zum Erhalt dieses Lebensraumtyps umgesetzt werden. In FFH-Gebieten kann dies von Seiten des Naturschutzes gefördert werden, für den Rest der LRT-Fläche außerhalb dieser Gebiete ist dies nur bedingt möglich. Stand 2019 Gefährdungsursachen FFH-Erhaltungszustand Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Name sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems für die Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der Richtlinie. Außerdem werden die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten (Anhang II, IV, V) überwacht. FFH-Gebiete Karten und Steckbriefe (mit Angabe der Flächengröße, den vorkommenden LRT und Arten etc.) zu den FFH-Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW . Erhaltungszustand des Lebensraumtyps in Baden-Württemberg Stand 2018 Weitere Informationen zu den Erhaltungszuständen der FFH-Lebensraumtypen erhalten Sie auf den Natura 2000-Internetseiten der LUBW. Erhaltungszustand aller FFH-Lebensraumtypen in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB) Beeinträchtigung von FFH-Gebieten Naturschutz-Praxis, Natura 2000: Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg - 1. Auflage 2002)
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