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Ruecknahmeverpflichtungen als abfallwirtschaftliches Instrument

Ruecknahmeverpflichtungen finden zunehmend Anwendung in der Abfallwirtschaft. Sie sollen den Zielsetzungen 'Schonung natuerlicher Ressourcen' und 'Umweltvertraegliche Entsorgung von Abfaellen' des 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrW-/AbfG) dienlich sein, indem die Stoffstroeme der jeweiligen Produkte weitestgehend geschlossen werden. Fragestellungen sind beispielsweise, unter welchen Voraussetzungen Rezyklierungsaktivitaeten gesamtwirtschaftlich wuenschenswert sind, welche Auswirkungen auf das bestehende Entsorgungssystem durch derartige punktuelle Eingriffe zu erwarten sind sowie wie die Anreizstrukturen der Akteure im Hinblick auf Allokationseffizienz beeinflusst werden sollten und koennen. Als Anwendungsbeispiele dienen insbesondere die Produktbereiche 'Personenkraftwagen' und 'Elektrogeraete'.

Abfallrechtsverordungen und Verfassungsrecht

Die Verantwortung fuer Abfaelle, die aus den vorher gebrauchten Produkten entstehen, tragen nach den neuen Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die Hersteller und Vertreiber. Deren Pflichten sollen durch Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Die Bedingungen fuer den Erlass dieser Rechtsverordnungen ergeben sich zum einen aus dem Grundgesetz, zum anderen aus den Sondervorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Die Regelungen der Produktverantwortung im Dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Eine Verbindung/Kumulierung verschiedener umweltpolitischer Steuerungselemente.

Die Dissertation untersucht den rechtspolitischen und rechtlichen Aussagegehalt der Paragraphen 22 ff Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Frage der Vereinbarkeit flexibler Steuerungsinstrumente der geltenden Rechtsordnung gelegt.

Abfallrechtliche Produktverantwortung

Die Einfuehrung der abfallrechtlichen Produktverantwortung durch den dritten Teil des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Paragraphen 22-26 KrW-/AbfG) stellt einen der Kernpunkte der Novellierung des Abfallrechts dar. Mit der Einfuehrung einer abfallrechtlichen Produktverantwortung wird das politische Ziel verfolgt, die Moeglichkeiten von Vermeidung und Verwertung von Abfaellen zu nutzen und im Endergebnis moeglichst wenig Abfaelle bei der umweltvertraeglichen Beseitigung zufuehren zu muessen. Das Projekt untersucht die rechtlichen Bedingungen, unter denen Hersteller und Vertreiber verpflichtet werden koennen, Produktverantwortung umzusetzen.

Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr

Es sollen zunaechst Hypothesen entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte durch das KrW-/AbfG (insbesondere Paragraphen 4, 5, 10-18) in die Praxis umgesetzt werden wird, insbesondere ob private Entsorgungstraeger nach dem KrW-/AbfG (Paragraphen 17, 18) gebildet werden und in welcher Weise diese Entsorgungs-Funktionen uebernehmen werden. Diese Neuregelung und ihre zu erwartende Umsetzung sollen diskutiert werden unter den besonderen Aspekten a) inwieweit sie positiv in Richtung Abfallvermeidung/-verwertung wirken, b) ob sie eine Zunahme von Abfalltransporten induzieren oder verstaerken. Schliesslich sollen Vorschlaege zur institutionellen Ausgestaltung kooperativer Ansaetze zur Abfallvermeidung/-entsorgung durch mehrere Unternehmen entsprechend den neuen rechtlichen Moeglichkeiten eroertert werden.

Services to support Member States' enforcement actions and inspections concerning the application of EU waste legislation

Verwendung von Abfallstoffen bei der Zementherstellung

Die Zementherstellung eignet sich in mehrfacher Weise zur Entsorgung einer grossen Anzahl verschiedener Abfaelle aus Industrie, Haushalt, Land- und Forstwirtschaft, naemlich als Rohstoffkomponente, als Brennstoff bei der Zementklinkerherstellung sowie als hydraulischer Zusatz zum Zement. Zweck des Projektes ist die Identifikation und Charakterisierung solcher Stoffe, die Erfassung ihrer Auswirkungen auf den Herstellungsprozess und den resultierenden Zement und den Beton sowie allfaelliger Einwirkungen auf die Umwelt (Emissionen etc.). Schliesslich werden zweckmaessige Handhabungs-, Aufbereitungs- und Pruefverfahren sowie Kostenunterlagen erarbeitet.

Entsorgungsanlagen für nicht besonders überwachungsbedürftige Abfälle - Betriebsdaten (StALU MS Neubrandenburg)

Betriebsdaten von Anlagen zur Entsorgung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen nach Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

Entsorgungsanlagen für nicht besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Genehmigungsdaten) (StALU MS Neubrandenburg)

Genehmigungen für das Betreiben von Anlagen zur Entsorgung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen nach Bundesimmissionsschutzgesetz/Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

Sonderabfallentsorgungsanlagen (Genehmigungsdaten) (StALU MS Neubrandenburg)

Genehmigungen für das Betreiben von Sonderabfallanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz/Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).

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