API src

Found 44 results.

Related terms

Класификация на отпадъци, вземане на проби и анализа им

The aim of the EU waste policy is the promotion of the circular economy in order to conserve resources on the one side and to protect human health and the environment on the other side. Before the decision about appropriate treatment options of waste can be made the correct characterisation of waste is necessary. This brochure provides guidance on classification, sampling and analysis of waste. Veröffentlicht in Broschüren.

Waste classification, sampling and analysis

The aim of the EU waste policy is the promotion of the circular economy in order to conserve resources on the one side and to protect human health and the environment on the other side. Before the decision about appropriate treatment options of waste can be made the correct characterisation of waste is necessary. This brochure provides guidance on classification, sampling and analysis of waste. Veröffentlicht in Broschüren.

Класификация на отпадъци, вземане на проби и анализа им

The aim of the EU waste policy is the promotion of the circular economy in order to conserve resources on the one side and to protect human health and the environment on the other side. Before the decision about appropriate treatment options of waste can be made the correct characterisation of waste is necessary. This brochure provides guidance on classification, sampling and analysis of waste.

Waste classification, sampling and analysis

The aim of the EU waste policy is the promotion of the circular economy in order to conserve resources on the one side and to protect human health and the environment on the other side. Before the decision about appropriate treatment options of waste can be made the correct characterisation of waste is necessary. This brochure provides guidance on classification, sampling and analysis of waste.

Boden schützen

Boden schützen Rohstoffe und Abfälle sollten sachgerecht entsorgt oder recycelt werden. Generell müssen alle Formen von Bauschutt, Schadstoffe oder Elektrogeräte fachgerecht entsorgt werden. Eine vereinzelte „wilde“ Entsorgung birgt große Risiken für die eigene Gesundheit und die Umwelt. weiterlesen Rohstoffe und Abfälle sollten sachgerecht entsorgt oder recycelt werden. Generell müssen alle Formen von Bauschutt, Schadstoffe oder Elektrogeräte fachgerecht entsorgt werden. Eine vereinzelte „wilde“ Entsorgung birgt große Risiken für die eigene Gesundheit und die Umwelt. weiterlesen Wenn Sie den eigenen Garten bewirtschaften, bedenken Sie, dass „weniger mehr ist“. Wenn Sie im eigenen Garten Nahrungsmittel anbauen, verzichten Sie generell auf chemische Pflanzenschutzmittel. weiterlesen Wenn Sie den eigenen Garten bewirtschaften, bedenken Sie, dass „weniger mehr ist“. Wenn Sie im eigenen Garten Nahrungsmittel anbauen, verzichten Sie generell auf chemische Pflanzenschutzmittel. weiterlesen Boden nicht überbauen, sonst verlieren wir seine Nutzungsmöglichkeiten. Obwohl die Bevölkerungsentwicklung stagniert, werden unsere Böden nach wie vor in großem Ausmaß überbaut und versiegelt. weiterlesen Boden nicht überbauen, sonst verlieren wir seine Nutzungsmöglichkeiten. Obwohl die Bevölkerungsentwicklung stagniert, werden unsere Böden nach wie vor in großem Ausmaß überbaut und versiegelt. weiterlesen Genießen Sie “Bio-Lebensmittel“ und freuen Sie sich über leckere Pasta- und Gemüsegerichte. Unsere Böden bekommen zu viele Nährstoffe zugeführt. Die konzentrierte Tierhaltung in großen Beständen führt leider häufig dazu, dass zu viel Gülle auf zu wenig Boden verteilt werden muss. weiterlesen Genießen Sie “Bio-Lebensmittel“ und freuen Sie sich über leckere Pasta- und Gemüsegerichte. Unsere Böden bekommen zu viele Nährstoffe zugeführt. Die konzentrierte Tierhaltung in großen Beständen führt leider häufig dazu, dass zu viel Gülle auf zu wenig Boden verteilt werden muss. weiterlesen Boden ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Tauchen Sie einmal in seine Geheimnisse ein! Wenn Sie mehr über die Welt unter Ihren Füßen wissen möchten, machen Sie den Boden doch mal zum Reiseziel. weiterlesen Boden ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Tauchen Sie einmal in seine Geheimnisse ein! Wenn Sie mehr über die Welt unter Ihren Füßen wissen möchten, machen Sie den Boden doch mal zum Reiseziel. weiterlesen Bodenschutz in Deutschland findet auf vielen Ebenen statt. Der Bund legt die gesetzlichen Grundlagen fest, die Bundesländer führen sie aus. Das UBA sammelt, bewertet und liefert Informationen zum Zustand der Böden. Es entwickelt und beurteilt Maßnahmen, um den Bodenzustand zu erhalten oder zu verbessern. Dabei ist uns eine Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus wichtig. Wie können Bodenfunktionen geschützt werden? Bodenschutz bedeutet vor allem Schutz der Bodenfunktionen. Hierunter werden die natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum, Filter und Puffer sowie Regelgröße beim Ab- und Umbau von Stoffen im Naturhaushalt verstanden. Sie stehen in enger Beziehung zu der Nutzung der Böden und zu den Nutzungsfunktionen, allen voran der landwirtschaftlichen Nutzung. Indem alle stofflichen (z.B. durch Lufteintrag und Baustoffe) und nicht-stofflichen Belastungen (z. B. durch ⁠ Erosion ⁠/Verdichtung) auf ein nötiges Minimum reduziert werden sowie bereits bestehende Belastungen behoben werden. Natürliche Funktionen des Bodens und Nutzungsfunktionen stehen in einem Spannungsverhältnis. Dieses ist ein wesentliches Merkmal des Bodenschutzes. Jahrhundertelang schon wirkt der Mensch auf Böden ein, indem er zum Beispiel den Nährstoffgehalt und die Durchwurzelung verändert oder ihren Wasserhaushalt reguliert. Auch die Grundbelastung der Böden mit Schadstoffen (Hintergrundgehalte) ist teilweise deutlich von der Nutzung beeinflusst. Letztendlich bestimmt auch die Vielfalt der Böden ihre Eignung für bestimmte Nutzungen. Mit anderen Worten: Bodenschutz ist immer auch Abwägung der verschiedenen Interessen zwischen Nutzung und Schutz. Bodenschutz ist eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Denn Böden als Schadstoffsenke sind Gradmesser der Umweltpolitik. Der Erfolg von Maßnahmen zum Beispiel der Luftreinhaltung, Abwasserbehandlung, der Abfallpolitik kann Böden beeinflussen. Denn Restbelastungen der Luft sammeln sich in Böden an, die Qualität von Klärschlamm beeinflusst die Bodengüte, Abfälle zur Verwertung werden in und auf Böden eingebracht oder gelagert und beeinflussen ebenfalls die Bodenqualität. 1985 wurde die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung verabschiedet. Zum ersten Mal formuliert diese Konzeption einen ganzheitlichen Ansatz für den Bodenschutz. In den Folgejahren wurde aber deutlich, dass Boden immer noch nicht gleichrangig mit Luft und Wasser geschützt werden konnte. Vor allem die Probleme im Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten machten eine bundesgesetzliche Grundlage erforderlich. Daher wurde 1998 das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die Altlastensanierung praxisgerechter gestaltet. Gegen das Entstehen künftiger Bodenbelastungen legt das Gesetz Vorsorgegrundsätze und Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Material in und auf Böden fest. Als „programmatische“ Aussage enthält Paragraf 1 BBodSchG die Anforderung, bei Einwirkungen auf den Boden die Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich zu vermeiden. Es hat im Wesentlichen zwei Stoßrichtungen: die Gefahrenabwehr bei bestehenden Belastungen und die Vorsorge gegen das Entstehen zukünftiger Belastungen. Beide werden maßgeblich durch die Bodenschutz- und Altlastenverordnung umgesetzt. Sie enthält für besonders wichtige Schadstoffe Bodenwerte zur Vorsorge. Auch Prüf- und Maßnahmenwerte zur Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie Konkretisierungen zur Untersuchung und Bewertung von Böden wurden festgelegt. Zurzeit wird diese Verordnung novelliert. Ziel ist eine noch bessere Verzahnung mit anderen rechtlichen Regelungen, um den Bodenschutz auch in anderen Rechtsbereichen noch stärker zu verankern. Bodenschutz wird von sehr unterschiedlichen Akteuren betrieben. Es sind zum Beispiel die Altlastensanierer oder die Land- und Forstwirte. Aber auch Raumplaner setzen sich für den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden ein. Gewerbeaufsichtsbeamte vertreten den Bodenschutz bei der Genehmigung einer emittierenden Anlage. Auch Biogärtner gestalten den Bodenschutz mit. Alle tragen zum Bodenschutz bei, ziehen aber häufig nicht am gleichen Strang. Hier und in der Öffentlichkeit muss das Bewusstsein für die Ressource Boden gestärkt werden. Beginnen sollte die Sensibilisierung in den Kindergärten und Schulen: zum Beispiel im fachübergreifenden Unterricht oder naturwissenschaftlichen Profil. Lehrmaterialien stehen zur Verfügung. Für den Bodenschutz auf fachlicher Ebene spielt die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen, Vereinigungen und europäischen Organisationen eine große Rolle. Es werden in verschiedenen Projekten und Forschungsarbeiten Daten zum Boden gesammelt und bewertet. Neue, für den Boden und den Menschen schädliche Stoffe werden untersucht. Sie finden sich in der Wertesystematik der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, aber auch in anderen rechtlichen Regelungen wieder. Die Ergebnisse der Projekte führen zu Empfehlungen und Leitlinien zum Umgang mit dem Interessenskonflikt zwischen Schutz und Nutzung des Bodens. Der Bodenschutz bleibt in seiner Vielfalt und Komplexität spannend und unabdingbar.

UBA begrüßt EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

UBA begrüßt EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft Mit einem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft möchte die EU-Kommission durch nachhaltigere Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen fördern. Unter anderem werden auch neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Das UBA begrüßt den Aktionsplan, der im Rahmen des europäischen Green Deal entstanden ist. Der weltweite Verbrauch an Materialien wie ⁠ Biomasse ⁠, fossilen Brennstoffen, Metallen und Mineralien wird sich in den nächsten vierzig Jahren voraussichtlich verdoppeln . Das weltweite jährliche Abfallaufkommen wird sich bis 2050 voraussichtlich um 70 Prozent erhöhen . Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen ist mit enormen Treibhausgasemissionen verbunden. Daher ist der Handlungsbedarf sehr hoch und es ist Eile geboten, Materialien von der Rohstoffgewinnung bis zur Sekundärrohstoffnutzung nachhaltiger zu nutzen sowie im Kreislauf zu führen. Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Green Deals zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU zu verringern und die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen. Das Umweltbundesamt begrüßt den ganzheitlichen Ansatz der Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus von der Produktgestaltung über Produktionsprozesse und nachhaltigen Konsum bis hin zur Abfallwirtschaft einschließlich der erweiterten Herstellerverantwortung. Begrüßenswert ist die Absicht der Kommission, einen Rechtsrahmen für Produkte zu entwickeln, der eine nachhaltige und kreislauffähige Gestaltung von Produkten ermöglicht und sicherstellt, dass negative soziale oder Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg reduziert werden. Gleichwohl bedarf es weiterer, über den Aktionsplan hinausgehender konzeptioneller Überlegungen, um einen kohärenten Regelungsansatz zu entwickeln, welcher Instrumente und Maßnahmen der Chemikalien-, Industrie-, Produkt- und Abfallpolitik umfasst und produktgruppenspezifisch ausgestaltet wird. Wir unterstreichen die Notwendigkeit von obligatorischen Umweltinformationen für mehr Produkte sowie Regeln und Mindeststandards für die freiwillige Nutzung von Umweltinformationen und -angaben. Während erste Aspekte zur Unterstützung der Reparierbarkeit von Produkten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie festgelegt wurden, ist es bei der Weiterentwicklung der Regelung wichtig, weitere Anforderungen, wie Sicherstellung einfacher und erschwinglicher Reparaturdienstleistungen, Mindeststandards und Verbraucherinformationen über die Reparierbarkeit zu integrieren. Konkret unterstützen wir den Plan der Kommission für weitere Produktgruppen Mindestanforderungen zu setzen, wie beispielsweise für Smartphones im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sowie die Initiative für einheitliche Ladegräte . Es ist weiterhin zu begrüßen, dass der Aktionsplan die konkreten ressourcenrelevanten Produktströme Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Fahrzeuge, Textilien, Verpackungen, Bauprodukte für Gebäude und Lebensmittel adressiert sowie materialstrombezogene Maßnahmen benennt , die zu ergreifen sind. Dies ist aufgrund der Verschiedenheit der Ströme notwendig, um tatsächlich die Transformation hin zu einer nachhaltigen und zirkulären Materialnutzung zu erreichen. Wir begrüßen das Bestreben der Kommission, Anforderungen für den Einsatz von Rezyklaten für verschiedene Produktgruppen wie Verpackungen, Bauprodukte und Fahrzeuge zu setzen.  Um das Ziel der Einsparung fossiler Ressourcen tatsächlich zu erreichen, ist beim Einsatz von Kunststoffrezyklaten darauf zu achten, dass eine Substitution von Primärkunststoffen erreicht wird und Kunststoffrezyklate nicht einfach nur andere Materialien ersetzen. Wir begrüßen, dass die EU-KOM konkrete Abfallvermeidungsziele in den Blick nimmt und für relevante Produktgruppen einen Legislativvorschlag dafür andenkt, wie zum Beispiel für die Vermeidung unnötiger Verpackungen. Wichtig ist dabei Mehrwegsysteme zu stärken, insbesondere bei Getränke-, Versand- und Transportverpackungen bestehen neben den durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie bereits adressierten To-Go-Verpackungen Optimierungspotentiale. Um mehr Aufmerksamkeit auf den steigenden Ressourcenverbrauch und die steigenden Abfallmengen zu lenken, ist eine europaweite Sensibilisierungskampagne zur Abfallvermeidung notwendig. Ebenso wichtig ist es, Potenziale zur Vorbereitung der Wiederverwendung zu erschließen, da diese auch erhebliche ökologische Vorteile im Vergleich zu Recyclingoptionen haben kann. Der Aktionsplan greift wichtige Schnittstellen, beispielsweise zwischen Chemikalienmanagement und Kreislaufwirtschaft (Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung) sowie zwischen Immissionsschutz / Industrieemissionsrichtlinie und Kreislaufwirtschaft , auf. Bei erstgenannter Schnittstelle geht es darum, Lösungen für die Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen zu finden, insbesondere um den Ausschluss von Schadstoffen aus Produkten zur Vermeidung von Kontaminationen von Stoffkreisläufen zu erreichen. Die Verschränkung der Ziele der Kreislaufwirtschaft mit anderen Politikbereichen ist aus Sicht des Umweltbundesamtes der richtige und notwendige Ansatz. Das Umweltbundesamt begrüßt den umfänglichen Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan, der eine fundierte Weiterentwicklung des Vorläuferplanes von 2015 ist. Im Weiteren bedarf es nun konkreter und wirksamer Umsetzungsmaßnahmen, um eine europaweite Kreislaufwirtschaft tatsächlich zu erreichen.

Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme

Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 von 28,7 auf 16,3 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2022 nur etwa 0,5 Prozent deponiert werden. Ablagerungsquoten Die Ablagerung (Deponierung) von Abfällen ging im Zeitraum von 2000 bis 2022 von 28,7 auf 16,3% des Abfallaufkommens zurück. In dieser Angabe ist die Ablagerung von „Abfällen aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ enthalten (bis 2008: „Bergematerial aus dem Bergbau“). Diese Abfallgruppe wird fast vollständig deponiert und macht daher den größten Teil der insgesamt deponierten Mengen aus. Bezieht man diese Abfälle nicht in die Berechnung der Ablagerungsquote ein, so wurden 2000 noch 19,1 % des Abfallaufkommens deponiert. 2022 waren es nur noch 10 % (siehe Abb. „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“). Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien Seit Juni 2005 müssen die nicht verwertbaren Reste von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung auf Deponien vorbehandelt werden, da sie in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für die Ablagerung (Deponierung) nicht einhalten. Zu den nicht verwertbaren Resten zählen zum Beispiel der Inhalt der Restmülltonne oder Sortierreste aus Abfall-Sortierungsanlagen. Die Vorbehandlung erfolgt thermisch in Müllverbrennungsanlagen mit Energie- und Materialrückgewinnung (zum Beispiel Metalle) oder mechanisch-biologisch mit Erzeugung von Ersatzbrennstoffen. Dadurch reduzierte sich die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf die nicht behandlungsbedürftigen Abfälle wie zum Beispiel Boden und Steine. So sank zwischen 2000 und 2022 die Ablagerungsquote der Siedlungsabfälle von 27,1 % auf einen Rest von nur rund 0,5 %. Geänderte statistische Erfassung Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Durch folgende Faktoren ergeben sich Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten in der hier betrachteten Periode: Ab 2002: Im Jahr 2002 wurde der Europäische Abfallkatalog (EAK) durch das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) abgelöst, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte. Ab dem Jahr 2004 enthalten die Bau- und Abbruchabfälle keine eingesetzten Mengen an Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.

SDGs: Herausforderung für die Nachhaltigkeitspolitik

SDGs: Herausforderung für die Nachhaltigkeitspolitik Nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) durch die UN-Mitgliedsstaaten im September 2015 setzt sich das Umweltbundesamt für deren Umsetzung auf allen Ebenen ein. Neben der nationalen bzw. kommunalen Umsetzung der SDGs liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Umweltbundesamtes im Bereich Nachhaltigkeit auch auf der Umsetzung der SDGs auf internationaler und EU-Ebene. Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf dem ⁠ UN ⁠-Nachhaltigkeitsgipfel die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung „ Transforming our world: the 2030-Agenda for Sustainable Development “ einschließlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) und ihren 169 Unterzielen (Targets) verabschiedet. Die transformative 2030-Agenda hat sich zum Ziel gesetzt, die weltweite Entwicklung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu gestalten. Damit gibt es erstmals einen universell gültigen Zielkatalog, der Entwicklungs- und Umweltaspekte zusammenfasst. Neben Armuts- und Hungerbekämpfung sind Gesundheit und Bildung, Schutz der natürlichen Ressourcen und natürlichen Lebensgrundlagen, nachhaltige Produktions- und Konsumweisen, Frieden und Sicherheit, Gerechtigkeit und Bekämpfung von Ungleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie elementare Bestandteile der 2030-Agenda. Eine Umsetzung der SDGs erfolgt primär auf Ebene der UN-Mitgliedsstaaten. Wie von den UN Mitgliedsstaaten gefordert, fasst der globale Nachhaltigkeitsbericht (Global Sustainable Development Report, GSDR) den Fortschritt in der Umsetzung der 2030-Agenda auf internationaler Ebene zusammen. Der Bericht wurde auf dem SDG-Gipfel im September 2019 in New York vorgestellt und zeigt auf, dass es vor allem in den Bereichen ⁠ Klimawandel ⁠, ⁠ Biodiversität ⁠, Abfallpolitik und soziale Ungleichheiten Anlass zu großer Besorgnis gibt. In der politischen Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird zu einer „Decade of Action and Delivery“ aufgerufen, um die Dringlichkeit der Umsetzung der SDGs zu verdeutlichen. Auf Wunsch des BMUV und BMZ hat ⁠ UBA ⁠ die Autorinnen und Autoren des GSDR (Independent Group of Scientists, IGS ) unterstützt. Im Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik ( DIE ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ( GIZ ), der Universität Bern ( CDE ) und UN DESA hat das UBA die Autorinnen und Autoren mit der Organisation einer Reihe von Veranstaltungen in verschiedenen UN-Regionen bei der Erarbeitung des GSDR unterstützt. Fortgesetzt wird dies durch eine Reihe von Veranstaltungen zur Vermittlung der GSDR-Ergebnisse, die von Oktober 2019 bis Frühjahr 2020 in verschiedenen Regionen der Welt durchgeführt werden. Um die Ergebnisses des GSDR auch in Deutschland vorzustellen und daraus hergeleitete konkrete Handlungsoptionen für die nationale Umweltpolitik zu diskutieren, veranstalten Bundesumweltministerium und UBA im November 2019 eine GSDR-Konferenz in Berlin. Darüber hinaus wurde ein deutschsprachiges Papier erarbeitet, in dem die Kernbotschaften des GSDR hervorgehoben werden. Neben der nationalen Umsetzung ist die Umsetzung der SDGs auf EU-Ebene von hoher Bedeutung: Viele SDGs sind insbesondere im Umweltbereich eng mit den entsprechenden EU-Politiken verzahnt. Die Erarbeitung, Änderung oder Novellierung der entsprechenden Strategien und Rechtsvorschriften fällt in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. Das Umweltbundesamt hat bereits 2016 einen Diskussionsbeitrag für einen Neustart der EU-Nachhaltigkeitspolitik erarbeitet. Es wurden zwölf Handlungsfelder im umweltpolitischen Zuständigkeitsbereich des UBA identifiziert, die sich auf nachhaltigen Konsum und seine Voraussetzungen, nachhaltige Produktionsweisen und die Transformation der Wirtschaft sowie auf den Schutz von menschlicher Gesundheit und den Schutz der Umwelt beziehen. Aus der Analyse der Defizite bestehender Regelungen auf europäischer Ebene wurden Zielsetzungen und erforderliche Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der EU formuliert. Das Positionspapier ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Darüber hinaus arbeitet und forscht das Umweltbundesamt in einer Reihe weiterer Themenbereiche für mehr Nachhaltige Entwicklung und für eine ambitionierte Umsetzung der SDGs. Beispiele hierfür sind: Chemikalien-Management und Nachhaltige Chemie , Bodenschutz , ressourceneffiziente Landnutzung , nachhaltige Stadtentwicklung . Sehen Sie dazu auch die wichtigsten Inhalte und Ergebnisse der Konferenz zum Urbanen Umweltschutz vom April 2018.

Beratungen zum Chemikalienmanagement beginnen in Brasilia

Beratungen zum Chemikalienmanagement beginnen in Brasilia Die weitere Ausgestaltung internationaler Regeln für den Umgang mit Chemikalien wird vom 7. bis 9. Februar auf der UN-Environment-Konferenz zum Chemikalienmanagement in Brasilia diskutiert. Die UN-Konferenz soll Vorschläge für die Gestaltung der langfristigen internationalen Chemikalien- und Abfallpolitik erarbeiten und bis 2020 zum Beschluss vorlegen. In Brasilia tagen Vertreter von 158 Ländern, 20 Internationalen Organisationen, 79 Industrie- und Nicht-Regierungsorganisationen zum Umgang mit Chemikalien ab 2020. In einem intersessionalen Prozess werden Vorschläge für die zukünftige Gestaltung der internationalen Politik entlang des Lebenszyklus von Chemikalien erarbeitet. Es sind zwei weitere Treffen zur Beratung in 2018 und 2019 vorgesehen. Hintergrund der Beratungen ist der Strategische Ansatz zum Internationalen Chemikalienmanagement (SAICM), dessen Mandat 2020 endet und auf dessen 5. ⁠ UN ⁠-Konferenz 2020 ein Beschluss zum zukünftigen internationalen Chemikalien- und Abfallmanagement verabschiedet werden soll. Den Vorsitz dieser Konferenz ICCM5 wird Deutschland innehaben. Kernthemen der aktuellen Diskussion beinhalten die Bedeutung des Managements von Chemikalien entlang ihres gesamten Lebenszyklus  für die Agenda 2030 und die mögliche Rolle nachhaltiger Chemie als leitendes Konzept dabei. Weiterhin werden prioritäre Themen, wie z.B. Chemikalien in Produkten, beraten. In diesen Kernthemen unterstützt das Umweltbundesamt die politischen Beratungen mit seiner wissenschaftlichen Expertise seit Beginn des SAICM-Prozesses im Jahre 2006.

Ressourcen und Abfall

Ein wesentlicher Baustein nachhaltiger Entwicklung ist ein schonender und effizienter Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Dabei wird von der Gewinnung von Rohstoffen über die Herstellung und Nutzung von Produkten bis hin zur Kreislaufführung und Entsorgung von Abfällen der gesamte Wirtschaftszyklus betrachtet. Indikator: Abfallmenge – Siedlungsabfälle Indikator: Recycling von Siedlungsabfällen Indikator: Gesamtrohstoffproduktivität Indikator: Rohstoff-Fußabdruck Im letzten Jahrhundert ist der globale Energieverbrauch extrem angestiegen. Auch wenn dieser Trend gebrochen scheint, so haben insbesondere Industrieländer weiterhin einen besonders hohen Pro-Kopf-Verbrauch, zu ihnen zählt auch Deutschland. weiterlesen Rohstoffe zählen neben biologischer Vielfalt, Wasser, Boden oder auch sauberer Luft zu den natürlichen Ressourcen. Man unterscheidet erneuerbare Rohstoffe als Produkte der Land- oder Forstwirtschaft und nicht erneuerbare Rohstoffe wie Erdöl, Kohle, Erze und andere Mineralien. weiterlesen Die Rohstoffproduktivität stieg in Deutschland zwischen 1994 und 2020 um rund 74 Prozent. Ziel des „Deutschen Ressourceneffizienzprogramms“ (ProgRess) war es, die Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln. Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt. Seit der Veröffentlichung von ProgRess III im Jahr 2020 wird der weitentwickelte Indikator „Gesamtrohstoffproduktivität“ abgebildet. weiterlesen Fläche ist eine begrenzte und knappe Ressource, um die verschiedene Nutzungsarten konkurrieren. Die meisten Flächen werden in Deutschland von der Land- und der Forstwirtschaft sowie für Siedlungen und Verkehr (SuV) belegt. Das Wachstum der SuV-Fläche führt zu großen Umweltproblemen. Die Bundesregierung will es auf unter 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030 reduzieren. weiterlesen Weltweit werden Jahr für Jahr mehr abiotische Rohstoffe aus der Natur entnommen. Sie werden zu Rohmaterial aufbereitet und verarbeitet, um den stetig steigenden Bedarf der Weltwirtschaft zu stillen. Dieser Trend verschärft globale Umweltprobleme wie den Klimawandel, die Bodendegradation oder den zunehmenden Verlust an biologischer Vielfalt vor allem in ökologisch sensiblen Gebieten. weiterlesen Wasser ist ein existentieller Grundstoff des Lebens für Mensch, Tier und Pflanze. Von den weltweiten Wasserreserven sind nur knapp 3 % Süßwasser. Ein Großteil des Süßwassers ist in Eis, Schnee und Permafrostböden gebunden. Nur ein geringer Teil des verbleibenden Süßwassers ist tatsächlich nutzbar, ein Großteil ist nicht zugänglich. Zudem sind die Süßwasservorräte global ungleich verteilt. weiterlesen 2015 wurden in Deutschland 1.041 Millionen Tonnen Rohstoffe entnommen, ein Rückgang um 15 Prozent seit dem Jahr 2000. Daneben importierte Deutschland im selben Jahr Rohstoffe und verarbeitete Produkte im Umfang von 642 Millionen Tonnen, ein Anstieg um 23 Prozent seit 2000. Pro Tonne Import werden im Ausland rund 2,5 Tonnen Rohstoffe benötigt. weiterlesen Zum gesamten Materialaufwand einer Gesellschaft zählen nicht nur die wirtschaftlich verwerteten Materialströme. Auch ungenutzte Materialien wie Abraum, Bergematerial und Ernterückstände müssen dabei berücksichtigt werden. Auch diese können vielfältige Umweltwirkungen haben. Der Indikator Gesamter Materialaufwand – auf Englisch: Total Material Requirement – bildet diese mit ab. weiterlesen Mit knapp 70 Prozent stofflich verwerteten und nahezu 12 Prozent energetisch verwerteten Abfällen, wurden in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt knapp 82 Prozent der erzeugten Abfälle verwertet. weiterlesen Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 von 28,7 auf 16,3 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2022 nur etwa 0,5 Prozent deponiert werden. weiterlesen

1 2 3 4 5