Das Projekt "3R-Studie - Reduce, Reuse, Recycle für die G8-Staaten" wird/wurde ausgeführt durch: bifa Umweltinstitut GmbH.bifa hat ein Vorhaben für die G8- Staaten bearbeitet, in dem die Entwicklungen in Deutschland innerhalb der neun Handlungsfelder ( Actions ) des Kobe 3R Action Plan dargestellt werden. Mit der 3R-Initiative beabsichtigen die G8-Staaten seit 2004 eine bessere Verankerung der Nachhaltigkeit im Umgang mit Rohstoffen durch die stärkere Förderung der drei Prinzipien Reduce, Reuse, Recycle , abgekürzt 3R , in den nationalen Abfallwirtschaftspolitiken. Im Rahmen der Beauftragung untersuchte bifa, welche Punkte aus dem Kobe 3R Action Plan bereits hinreichend durch bestehende Entwicklungen bzw. ergriffene Maßnahmen abgedeckt sind, bei welchen Aktionen noch Lücken bestehen und wie diese Lücken gefüllt werden können. Legt man die drei Zielsetzungen des Kobe 3R Action Plan und die ihnen zugeordneten Handlungsfelder als Prüfraster über die deutsche Abfallwirtschaftspolitik, lässt sich ein sehr hoher Erfüllungsgrad feststellen. Ein erheblicher Teil der vorgeschlagenen Handlungsoptionen war in Deutschland bereits vor 2008 durch konkrete Maßnahmen umgesetzt worden. Für einen anderen Teil wiederum lässt sich der Ursprung, z. B. in Form eines ersten Gesetzentwurfs, auf die Zeit vor 2008 zurückdatieren, die Umsetzung durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aber fand 2008-2011 statt. Einige Regelungen setzen Richtlinien oder Verordnungen der EU, die ihrerseits zum Teil auf Bestrebungen Deutschlands hin zustande kamen, in nationales Recht um. Mit dem in einer fortgeschrittenen Version vorliegenden Entwurf eines novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vollzieht Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer Abfallwirtschaft, deren Markenzeichen insbesondere eine hohe Ressourceneffizienz ist. Dennoch verbleiben Optimierungspotenziale, zu deren Ausschöpfung bifa Vorschläge für das Bundesumweltministerium erarbeitet hat. Im Zuge des Projekts analysierte bifa u. a. die Importe und Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Der Saldo hat sich den bifa-Analysen zufolge seit 1998 umgekehrt: Wurden 1998 noch etwa doppelt so viel notifizierungspflichtige Abfälle exportiert wie importiert, hat sich der Import seitdem vervierfacht und die Exporte sind sogar leicht gesunken. Ein wichtiger Grund ist die Verfügbarkeit von Behandlungs- und Verwertungskapazitäten von hoher Leistungsfähigkeit in Deutschland. Die Schadstoffentfrachtung von Abfällen aus Ländern mit einer wenig entwickelten Entsorgungsinfrastruktur führt jedoch innerhalb der deutschen Öffentlichkeit immer wieder zu Kontroversen. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.
Das Projekt "Oekonomische Aspekte der Abfallwirtschaft" wird/wurde gefördert durch: Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Allokationstheorie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Allokationstheorie.Die Entwicklung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft ist u.a. durch die Verlagerung der Abfallmengen von der Beseitigung hin zu einer Verwertung sowie durch intensiven Wettbewerb der Entsorger im kommunalen und privatwirtschaftlichen Bereich gekennzeichnet. Somit stehen Wirtschaftlichkeitsaspekte der Entsorgungssysteme im Vordergrund. Jedoch nur gesamtwirtschaftliche Betrachtungen koennen Interdependenzen zwischen wirtschaftlichen Aktivitaeten mit daraus resultierenden Abfaellen, der Knappheit der Ressourcen und der sozialen Wohlfahrt aufzeigen. Zur Durchsetzung einer nachhaltigen Abfallpolitik ist der Einsatz von Instrumenten der Umweltoekonomie erforderlich. Ergaenzend zu bisherigen ordnungspolitischen Regelungen, z.B. Verpackungsverordnung und Altautoverordnung, muss die Anwendbarkeit von Instrumenten mit staerkerer Marktorientierung, wie Abgaben oder Zertifikate, untersucht werden.
Das Projekt "New Conceptual Developments and Their Implementation in the German Eco-Cycle and Waste Policies" wird/wurde gefördert durch: Japan Productivity Center for Socio-Economic Development. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 von 28,7 auf 16,3 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2022 nur etwa 0,5 Prozent deponiert werden. Ablagerungsquoten Die Ablagerung (Deponierung) von Abfällen ging im Zeitraum von 2000 bis 2022 von 28,7 auf 16,3% des Abfallaufkommens zurück. In dieser Angabe ist die Ablagerung von „Abfällen aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ enthalten (bis 2008: „Bergematerial aus dem Bergbau“). Diese Abfallgruppe wird fast vollständig deponiert und macht daher den größten Teil der insgesamt deponierten Mengen aus. Bezieht man diese Abfälle nicht in die Berechnung der Ablagerungsquote ein, so wurden 2000 noch 19,1 % des Abfallaufkommens deponiert. 2022 waren es nur noch 10 % (siehe Abb. „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“). Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien Seit Juni 2005 müssen die nicht verwertbaren Reste von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung auf Deponien vorbehandelt werden, da sie in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für die Ablagerung (Deponierung) nicht einhalten. Zu den nicht verwertbaren Resten zählen zum Beispiel der Inhalt der Restmülltonne oder Sortierreste aus Abfall-Sortierungsanlagen. Die Vorbehandlung erfolgt thermisch in Müllverbrennungsanlagen mit Energie- und Materialrückgewinnung (zum Beispiel Metalle) oder mechanisch-biologisch mit Erzeugung von Ersatzbrennstoffen. Dadurch reduzierte sich die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf die nicht behandlungsbedürftigen Abfälle wie zum Beispiel Boden und Steine. So sank zwischen 2000 und 2022 die Ablagerungsquote der Siedlungsabfälle von 27,1 % auf einen Rest von nur rund 0,5 %. Geänderte statistische Erfassung Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Durch folgende Faktoren ergeben sich Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten in der hier betrachteten Periode: Ab 2002: Im Jahr 2002 wurde der Europäische Abfallkatalog (EAK) durch das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) abgelöst, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte. Ab dem Jahr 2004 enthalten die Bau- und Abbruchabfälle keine eingesetzten Mengen an Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.
Nach Verabschiedung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) durch die UN-Mitgliedsstaaten im September 2015 setzt sich das Umweltbundesamt für deren Umsetzung auf allen Ebenen ein. Neben der nationalen bzw. kommunalen Umsetzung der SDGs liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Umweltbundesamtes im Bereich Nachhaltigkeit auch auf der Umsetzung der SDGs auf internationaler und EU-Ebene. Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs auf dem UN -Nachhaltigkeitsgipfel die 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung „ Transforming our world: the 2030-Agenda for Sustainable Development “ einschließlich der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) und ihren 169 Unterzielen (Targets) verabschiedet. Die transformative 2030-Agenda hat sich zum Ziel gesetzt, die weltweite Entwicklung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu gestalten. Damit gibt es erstmals einen universell gültigen Zielkatalog, der Entwicklungs- und Umweltaspekte zusammenfasst. Neben Armuts- und Hungerbekämpfung sind Gesundheit und Bildung, Schutz der natürlichen Ressourcen und natürlichen Lebensgrundlagen, nachhaltige Produktions- und Konsumweisen, Frieden und Sicherheit, Gerechtigkeit und Bekämpfung von Ungleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie elementare Bestandteile der 2030-Agenda. Eine Umsetzung der SDGs erfolgt primär auf Ebene der UN-Mitgliedsstaaten. Wie von den UN Mitgliedsstaaten gefordert, fasst der globale Nachhaltigkeitsbericht (Global Sustainable Development Report, GSDR) den Fortschritt in der Umsetzung der 2030-Agenda auf internationaler Ebene zusammen. Der Bericht wurde auf dem SDG-Gipfel im September 2019 in New York vorgestellt und zeigt auf, dass es vor allem in den Bereichen Klimawandel , Biodiversität , Abfallpolitik und soziale Ungleichheiten Anlass zu großer Besorgnis gibt. In der politischen Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird zu einer „Decade of Action and Delivery“ aufgerufen, um die Dringlichkeit der Umsetzung der SDGs zu verdeutlichen. Auf Wunsch des BMUV und BMZ hat UBA die Autorinnen und Autoren des GSDR (Independent Group of Scientists, IGS ) unterstützt. Im Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik ( DIE ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit ( GIZ ), der Universität Bern ( CDE ) und UN DESA hat das UBA die Autorinnen und Autoren mit der Organisation einer Reihe von Veranstaltungen in verschiedenen UN-Regionen bei der Erarbeitung des GSDR unterstützt. Fortgesetzt wird dies durch eine Reihe von Veranstaltungen zur Vermittlung der GSDR-Ergebnisse, die von Oktober 2019 bis Frühjahr 2020 in verschiedenen Regionen der Welt durchgeführt werden. Um die Ergebnisses des GSDR auch in Deutschland vorzustellen und daraus hergeleitete konkrete Handlungsoptionen für die nationale Umweltpolitik zu diskutieren, veranstalten Bundesumweltministerium und UBA im November 2019 eine GSDR-Konferenz in Berlin. Darüber hinaus wurde ein deutschsprachiges Papier erarbeitet, in dem die Kernbotschaften des GSDR hervorgehoben werden. Neben der nationalen Umsetzung ist die Umsetzung der SDGs auf EU-Ebene von hoher Bedeutung: Viele SDGs sind insbesondere im Umweltbereich eng mit den entsprechenden EU-Politiken verzahnt. Die Erarbeitung, Änderung oder Novellierung der entsprechenden Strategien und Rechtsvorschriften fällt in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission. Das Umweltbundesamt hat bereits 2016 einen Diskussionsbeitrag für einen Neustart der EU-Nachhaltigkeitspolitik erarbeitet. Es wurden zwölf Handlungsfelder im umweltpolitischen Zuständigkeitsbereich des UBA identifiziert, die sich auf nachhaltigen Konsum und seine Voraussetzungen, nachhaltige Produktionsweisen und die Transformation der Wirtschaft sowie auf den Schutz von menschlicher Gesundheit und den Schutz der Umwelt beziehen. Aus der Analyse der Defizite bestehender Regelungen auf europäischer Ebene wurden Zielsetzungen und erforderliche Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der EU formuliert. Das Positionspapier ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Darüber hinaus arbeitet und forscht das Umweltbundesamt in einer Reihe weiterer Themenbereiche für mehr Nachhaltige Entwicklung und für eine ambitionierte Umsetzung der SDGs. Beispiele hierfür sind: Chemikalien-Management und Nachhaltige Chemie , Bodenschutz , ressourceneffiziente Landnutzung , nachhaltige Stadtentwicklung . Sehen Sie dazu auch die wichtigsten Inhalte und Ergebnisse der Konferenz zum Urbanen Umweltschutz vom April 2018.
Das Projekt "SOTEC-radio: Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit sozio-technischen Herausforderungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Sondervermögen Großforschung, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse.Ziel des Vorhabens ist es aufzuzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Management-Strukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminations- und Schulungsmaßnahmen trägt das Projekt auch zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und zur Pflege internationaler Kooperationen bei. Das ITAS befasst sich weiter mit der Frage, wie über die sehr langen Zeiträume, über die ein Zwischenlager betrieben sowie ein Tiefenlager gebaut, gefüllt und geschlossen wird, Entscheidungsfähigkeit erhalten bleiben kann. Diese so genannte 'Long-term Governance' umfasst sowohl die Frage des technischen Kompetenzerhalts als auch die Frage, wie sich die zuständigen Institutionen an wandelnde Rahmenbedingungen anpassen können, damit auch in mehreren Jahrhunderten bei Entscheidungen noch das Gemeinwohl im Vordergrund steht. Dabei werden die Rollen und das Zusammenwirken von Behörden, politischen Entscheidungsträgern, der Industrie und der interessierten Öffentlichkeit untersucht.
Das Projekt "SOTEC-radio: Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit sozio-technischen Herausforderungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Ziel des Vorhabens ist es, aufzeigen, wie die sozio-technischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Management-Strukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminations- und Schulungsmaßnahmen trägt das Projekt auch zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und zur Pflege internationaler Kooperationen bei. Der Forschungsschwerpunkt des Öko-Instituts in diesem Verbundvorhaben betrifft die Reversibilität in Entscheidungsprozessen. Es wird untersucht, welcher Logik Langzeitprozesse folgen, die Neubewertungen von Wissensbeständen, Sicherung von Qualität und Sicherheit sowie gesellschaftspolitische Begleitprozesse ermöglichen. Herausgearbeitet wird auch, welche Regeln und Kriterien dafür heute schon in Anwendung zu bringen sind und wie sie kommuniziert werden.
Das Projekt "SOTEC-radio: Konzepte und Maßnahmen zum Umgang mit sozio-technischen Herausforderungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, Teilprojekt C" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freie Universität Berlin - Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften - Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft - Forschungszentrum für Umweltpolitik.Ziel des Vorhabens ist es, aufzeigen, wie die soziotechnischen Herausforderungen bei der Endlagerung analytisch sinnvoll erfasst, beschrieben und bewertet werden können und wie sich die Wechselwirkungen zwischen Technik und Sozialem gestalten. Dazu wird ein differenziertes, systematisiertes Verständnis soziotechnischer Zusammenhänge und Herausforderungen entwickelt und fortgeschrieben. Darauf aufbauend werden als wichtiges Orientierungswissen wissenschaftliche Konzepte für die Analyse der soziotechnischen Herausforderungen erarbeitet. Im Ergebnis werden außerdem Handlungsempfehlungen für die Politik zum Umgang mit soziotechnischen Herausforderungen in Governance- und Managementstrukturen entwickelt. Durch verschiedene Disseminationsmaßnahmen trägt das Projekt zudem zum Kompetenzerhalt, zur Nachwuchsförderung und Pflege internationaler Kooperationen bei. In dem Forschungsverbund fokussiert das Forschungszentrum für Umweltpolitik / Freie Universität Berlin insbesondere die Themenfelder 'Regulierung und Interdependenzen'. In diesem Kontext werden die Einflüsse, Pfadabhängigkeiten, Konflikte sowie politischen Veränderungen bei der Zwischen- und Endlagerung analysiert. Des Weiteren werden die Wechselwirkungen zwischen den Institutionen auf den unterschiedlichen politisch-territorialen Ebenen (Kommunen, Bundesländer, Bund, EU und internationale Ebene) ebenso wie die Wechselwirkungen verschiedener Politikinstrumente untersucht.
Rohstoffe und Abfälle sollten sachgerecht entsorgt oder recycelt werden. Generell müssen alle Formen von Bauschutt, Schadstoffe oder Elektrogeräte fachgerecht entsorgt werden. Eine vereinzelte „wilde“ Entsorgung birgt große Risiken für die eigene Gesundheit und die Umwelt. weiterlesen Rohstoffe und Abfälle sollten sachgerecht entsorgt oder recycelt werden. Generell müssen alle Formen von Bauschutt, Schadstoffe oder Elektrogeräte fachgerecht entsorgt werden. Eine vereinzelte „wilde“ Entsorgung birgt große Risiken für die eigene Gesundheit und die Umwelt. weiterlesen Wenn Sie den eigenen Garten bewirtschaften, bedenken Sie, dass „weniger mehr ist“. Wenn Sie im eigenen Garten Nahrungsmittel anbauen, verzichten Sie generell auf chemische Pflanzenschutzmittel. weiterlesen Wenn Sie den eigenen Garten bewirtschaften, bedenken Sie, dass „weniger mehr ist“. Wenn Sie im eigenen Garten Nahrungsmittel anbauen, verzichten Sie generell auf chemische Pflanzenschutzmittel. weiterlesen Boden nicht überbauen, sonst verlieren wir seine Nutzungsmöglichkeiten. Obwohl die Bevölkerungsentwicklung stagniert, werden unsere Böden nach wie vor in großem Ausmaß überbaut und versiegelt. weiterlesen Boden nicht überbauen, sonst verlieren wir seine Nutzungsmöglichkeiten. Obwohl die Bevölkerungsentwicklung stagniert, werden unsere Böden nach wie vor in großem Ausmaß überbaut und versiegelt. weiterlesen Genießen Sie “Bio-Lebensmittel“ und freuen Sie sich über leckere Pasta- und Gemüsegerichte. Unsere Böden bekommen zu viele Nährstoffe zugeführt. Die konzentrierte Tierhaltung in großen Beständen führt leider häufig dazu, dass zu viel Gülle auf zu wenig Boden verteilt werden muss. weiterlesen Genießen Sie “Bio-Lebensmittel“ und freuen Sie sich über leckere Pasta- und Gemüsegerichte. Unsere Böden bekommen zu viele Nährstoffe zugeführt. Die konzentrierte Tierhaltung in großen Beständen führt leider häufig dazu, dass zu viel Gülle auf zu wenig Boden verteilt werden muss. weiterlesen Boden ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Tauchen Sie einmal in seine Geheimnisse ein! Wenn Sie mehr über die Welt unter Ihren Füßen wissen möchten, machen Sie den Boden doch mal zum Reiseziel. weiterlesen Boden ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Tauchen Sie einmal in seine Geheimnisse ein! Wenn Sie mehr über die Welt unter Ihren Füßen wissen möchten, machen Sie den Boden doch mal zum Reiseziel. weiterlesen Bodenschutz in Deutschland findet auf vielen Ebenen statt. Der Bund legt die gesetzlichen Grundlagen fest, die Bundesländer führen sie aus. Das UBA sammelt, bewertet und liefert Informationen zum Zustand der Böden. Es entwickelt und beurteilt Maßnahmen, um den Bodenzustand zu erhalten oder zu verbessern. Dabei ist uns eine Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus wichtig. Wie können Bodenfunktionen geschützt werden? Bodenschutz bedeutet vor allem Schutz der Bodenfunktionen. Hierunter werden die natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum, Filter und Puffer sowie Regelgröße beim Ab- und Umbau von Stoffen im Naturhaushalt verstanden. Sie stehen in enger Beziehung zu der Nutzung der Böden und zu den Nutzungsfunktionen, allen voran der landwirtschaftlichen Nutzung. Indem alle stofflichen (z.B. durch Lufteintrag und Baustoffe) und nicht-stofflichen Belastungen (z. B. durch Erosion /Verdichtung) auf ein nötiges Minimum reduziert werden sowie bereits bestehende Belastungen behoben werden. Natürliche Funktionen des Bodens und Nutzungsfunktionen stehen in einem Spannungsverhältnis. Dieses ist ein wesentliches Merkmal des Bodenschutzes. Jahrhundertelang schon wirkt der Mensch auf Böden ein, indem er zum Beispiel den Nährstoffgehalt und die Durchwurzelung verändert oder ihren Wasserhaushalt reguliert. Auch die Grundbelastung der Böden mit Schadstoffen (Hintergrundgehalte) ist teilweise deutlich von der Nutzung beeinflusst. Letztendlich bestimmt auch die Vielfalt der Böden ihre Eignung für bestimmte Nutzungen. Mit anderen Worten: Bodenschutz ist immer auch Abwägung der verschiedenen Interessen zwischen Nutzung und Schutz. Bodenschutz ist eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Denn Böden als Schadstoffsenke sind Gradmesser der Umweltpolitik. Der Erfolg von Maßnahmen zum Beispiel der Luftreinhaltung, Abwasserbehandlung, der Abfallpolitik kann Böden beeinflussen. Denn Restbelastungen der Luft sammeln sich in Böden an, die Qualität von Klärschlamm beeinflusst die Bodengüte, Abfälle zur Verwertung werden in und auf Böden eingebracht oder gelagert und beeinflussen ebenfalls die Bodenqualität. 1985 wurde die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung verabschiedet. Zum ersten Mal formuliert diese Konzeption einen ganzheitlichen Ansatz für den Bodenschutz. In den Folgejahren wurde aber deutlich, dass Boden immer noch nicht gleichrangig mit Luft und Wasser geschützt werden konnte. Vor allem die Probleme im Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten machten eine bundesgesetzliche Grundlage erforderlich. Daher wurde 1998 das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die Altlastensanierung praxisgerechter gestaltet. Gegen das Entstehen künftiger Bodenbelastungen legt das Gesetz Vorsorgegrundsätze und Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Material in und auf Böden fest. Als „programmatische“ Aussage enthält Paragraf 1 BBodSchG die Anforderung, bei Einwirkungen auf den Boden die Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich zu vermeiden. Es hat im Wesentlichen zwei Stoßrichtungen: die Gefahrenabwehr bei bestehenden Belastungen und die Vorsorge gegen das Entstehen zukünftiger Belastungen. Beide werden maßgeblich durch die Bodenschutz- und Altlastenverordnung umgesetzt. Sie enthält für besonders wichtige Schadstoffe Bodenwerte zur Vorsorge. Auch Prüf- und Maßnahmenwerte zur Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie Konkretisierungen zur Untersuchung und Bewertung von Böden wurden festgelegt. Zurzeit wird diese Verordnung novelliert. Ziel ist eine noch bessere Verzahnung mit anderen rechtlichen Regelungen, um den Bodenschutz auch in anderen Rechtsbereichen noch stärker zu verankern. Bodenschutz wird von sehr unterschiedlichen Akteuren betrieben. Es sind zum Beispiel die Altlastensanierer oder die Land- und Forstwirte. Aber auch Raumplaner setzen sich für den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden ein. Gewerbeaufsichtsbeamte vertreten den Bodenschutz bei der Genehmigung einer emittierenden Anlage. Auch Biogärtner gestalten den Bodenschutz mit. Alle tragen zum Bodenschutz bei, ziehen aber häufig nicht am gleichen Strang. Hier und in der Öffentlichkeit muss das Bewusstsein für die Ressource Boden gestärkt werden. Beginnen sollte die Sensibilisierung in den Kindergärten und Schulen: zum Beispiel im fachübergreifenden Unterricht oder naturwissenschaftlichen Profil. Lehrmaterialien stehen zur Verfügung. Für den Bodenschutz auf fachlicher Ebene spielt die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen, Vereinigungen und europäischen Organisationen eine große Rolle. Es werden in verschiedenen Projekten und Forschungsarbeiten Daten zum Boden gesammelt und bewertet. Neue, für den Boden und den Menschen schädliche Stoffe werden untersucht. Sie finden sich in der Wertesystematik der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, aber auch in anderen rechtlichen Regelungen wieder. Die Ergebnisse der Projekte führen zu Empfehlungen und Leitlinien zum Umgang mit dem Interessenskonflikt zwischen Schutz und Nutzung des Bodens. Der Bodenschutz bleibt in seiner Vielfalt und Komplexität spannend und unabdingbar.
Mit einem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft möchte die EU-Kommission durch nachhaltigere Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen fördern. Unter anderem werden auch neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Das UBA begrüßt den Aktionsplan, der im Rahmen des europäischen Green Deal entstanden ist. Der weltweite Verbrauch an Materialien wie Biomasse , fossilen Brennstoffen, Metallen und Mineralien wird sich in den nächsten vierzig Jahren voraussichtlich verdoppeln . Das weltweite jährliche Abfallaufkommen wird sich bis 2050 voraussichtlich um 70 Prozent erhöhen . Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen ist mit enormen Treibhausgasemissionen verbunden. Daher ist der Handlungsbedarf sehr hoch und es ist Eile geboten, Materialien von der Rohstoffgewinnung bis zur Sekundärrohstoffnutzung nachhaltiger zu nutzen sowie im Kreislauf zu führen. Der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Green Deals zielt darauf ab, den materiellen Fußabdruck der EU zu verringern und die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen. Das Umweltbundesamt begrüßt den ganzheitlichen Ansatz der Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus von der Produktgestaltung über Produktionsprozesse und nachhaltigen Konsum bis hin zur Abfallwirtschaft einschließlich der erweiterten Herstellerverantwortung. Begrüßenswert ist die Absicht der Kommission, einen Rechtsrahmen für Produkte zu entwickeln, der eine nachhaltige und kreislauffähige Gestaltung von Produkten ermöglicht und sicherstellt, dass negative soziale oder Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg reduziert werden. Gleichwohl bedarf es weiterer, über den Aktionsplan hinausgehender konzeptioneller Überlegungen, um einen kohärenten Regelungsansatz zu entwickeln, welcher Instrumente und Maßnahmen der Chemikalien-, Industrie-, Produkt- und Abfallpolitik umfasst und produktgruppenspezifisch ausgestaltet wird. Wir unterstreichen die Notwendigkeit von obligatorischen Umweltinformationen für mehr Produkte sowie Regeln und Mindeststandards für die freiwillige Nutzung von Umweltinformationen und -angaben. Während erste Aspekte zur Unterstützung der Reparierbarkeit von Produkten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie festgelegt wurden, ist es bei der Weiterentwicklung der Regelung wichtig, weitere Anforderungen, wie Sicherstellung einfacher und erschwinglicher Reparaturdienstleistungen, Mindeststandards und Verbraucherinformationen über die Reparierbarkeit zu integrieren. Konkret unterstützen wir den Plan der Kommission für weitere Produktgruppen Mindestanforderungen zu setzen, wie beispielsweise für Smartphones im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sowie die Initiative für einheitliche Ladegräte . Es ist weiterhin zu begrüßen, dass der Aktionsplan die konkreten ressourcenrelevanten Produktströme Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Fahrzeuge, Textilien, Verpackungen, Bauprodukte für Gebäude und Lebensmittel adressiert sowie materialstrombezogene Maßnahmen benennt , die zu ergreifen sind. Dies ist aufgrund der Verschiedenheit der Ströme notwendig, um tatsächlich die Transformation hin zu einer nachhaltigen und zirkulären Materialnutzung zu erreichen. Wir begrüßen das Bestreben der Kommission, Anforderungen für den Einsatz von Rezyklaten für verschiedene Produktgruppen wie Verpackungen, Bauprodukte und Fahrzeuge zu setzen. Um das Ziel der Einsparung fossiler Ressourcen tatsächlich zu erreichen, ist beim Einsatz von Kunststoffrezyklaten darauf zu achten, dass eine Substitution von Primärkunststoffen erreicht wird und Kunststoffrezyklate nicht einfach nur andere Materialien ersetzen. Wir begrüßen, dass die EU-KOM konkrete Abfallvermeidungsziele in den Blick nimmt und für relevante Produktgruppen einen Legislativvorschlag dafür andenkt, wie zum Beispiel für die Vermeidung unnötiger Verpackungen. Wichtig ist dabei Mehrwegsysteme zu stärken, insbesondere bei Getränke-, Versand- und Transportverpackungen bestehen neben den durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie bereits adressierten To-Go-Verpackungen Optimierungspotentiale. Um mehr Aufmerksamkeit auf den steigenden Ressourcenverbrauch und die steigenden Abfallmengen zu lenken, ist eine europaweite Sensibilisierungskampagne zur Abfallvermeidung notwendig. Ebenso wichtig ist es, Potenziale zur Vorbereitung der Wiederverwendung zu erschließen, da diese auch erhebliche ökologische Vorteile im Vergleich zu Recyclingoptionen haben kann. Der Aktionsplan greift wichtige Schnittstellen, beispielsweise zwischen Chemikalienmanagement und Kreislaufwirtschaft (Chemikalien-, Produkt- und Abfallgesetzgebung) sowie zwischen Immissionsschutz / Industrieemissionsrichtlinie und Kreislaufwirtschaft , auf. Bei erstgenannter Schnittstelle geht es darum, Lösungen für die Ausschleusung von Schadstoffen aus Stoffkreisläufen zu finden, insbesondere um den Ausschluss von Schadstoffen aus Produkten zur Vermeidung von Kontaminationen von Stoffkreisläufen zu erreichen. Die Verschränkung der Ziele der Kreislaufwirtschaft mit anderen Politikbereichen ist aus Sicht des Umweltbundesamtes der richtige und notwendige Ansatz. Das Umweltbundesamt begrüßt den umfänglichen Kreislaufwirtschafts-Aktionsplan, der eine fundierte Weiterentwicklung des Vorläuferplanes von 2015 ist. Im Weiteren bedarf es nun konkreter und wirksamer Umsetzungsmaßnahmen, um eine europaweite Kreislaufwirtschaft tatsächlich zu erreichen.
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