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Sonderabfaelle (Industriemuell) im Einzugsbereich der Stadt und des Landkreises Osnabrueck: Erfassung, Beseitigung, Verwertung

Moeglichst vollstaendige Erfassung des Sondermuells, Auswertung hinsichtlich Menge, Herkunft, Zusammensetzung, Relation Tonne Produkt zu Tonne produktspezifischem Abfall. Untersuchung der derzeitigen Beseitigungsmethode. Zielsetzung: Ausarbeitung von Vorschlaegen fuer das Recycling oder andere Verwertung; Verfahrensauswahl, Produktentwicklung, Wirtschaftlichkeitsrechnungen.

Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib

<p>Rund 50 Millionen Autos rollen über deutsche Straßen. Im Jahr 2021 wurden davon rund 2,5 Millionen Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Es fielen rund 397.000 Altfahrzeuge an, der niedrigste Wert seit 2004. Die Altfahrzeuge werden demontiert und anschließend geschreddert. Im Jahr 2021 wurden 97,5 % der Altfahrzeugmasse verwertet, davon 90,0 % stofflich.</p><p>Altfahrzeuge 2021: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004</p><p>Zu den Altfahrzeugen laut Altfahrzeugverordnung zählen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1). Nachdem die Covid-19-Pandemie den Fahrzeugmarkt und den Altfahrzeugmarkt im Jahr 2020 beeinflusst hatte, sank die Anzahl der Neuzulassungen von M1- und N1-Kraftfahrzeugen im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 weiter, um rund 9 %. Der Kraftfahrzeugbestand stieg trotzdem weiter an und erreichte am 1.1.2021 51,1 Millionen und am 1.1.2022 51,6 Millionen M1- und N1-Kraftfahrzeuge (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#pkw-bestande-und-neuzulassungen-nach-kraftstoffart">siehe Abbildungen</a> im Abschnitt „Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart“ auf der DzU-Seite „Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand“). Die Anzahl der Altfahrzeuge setzte ihren Rückgang seit 2018 weiter fort und erreichte 2021 mit 400.277 Altfahrzeugen (davon 396.773 im Inland angefallen) abermals einen historischen Tiefstand seit Beginn der statistischen Erfassung 2004, entsprechend einem Rückgang gegenüber 2018 um rund 29 % (siehe Abb. „Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland“). Datenbasis sind die Abfallstatistiken aller gut 1.000 Altfahrzeugverwerter, die über die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt erfasst werden.</p><p>Das durchschnittliche Gewicht der Altfahrzeuge betrug 2021 gemäß <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&amp;code=32111-0004&amp;bypass=true&amp;levelindex=1&amp;levelid=1706538265826#abreadcrumb%20">Destatis-Abfallstatistik</a> 1.121 kg und damit rund 200 kg mehr als zu Beginn der Erhebungen im Jahr 2004. Mit 1.121 kg kommen die Altfahrzeuge jedoch bei weitem noch nicht an das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2000 heran und das, obwohl dies bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von ca. 17 Jahren zu erwarten gewesen wäre (siehe Abb. „Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge“). Als Begründung ist sehr wahrscheinlich, dass die Gebrauchtfahrzeugexporte durchschnittlich eher die schwereren Fahrzeugsegmente betreffen und somit eher die leichteren Fahrzeuge in Deutschland als Altfahrzeuge in die Entsorgung kommen. Das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen stieg zwischen dem Jahr 2000 (1.312 kg) und 2021 (1.653 kg) um 26 % an, was unter anderem mit dem Erstarken größerer und schwererer Segmente, wie z.B. SUV, zusammenhängt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#stark-steigende-tendenz-bei-suvs-und-gelandewagen">siehe Abb</a>. „Pkw-Bestand nach Segmenten“ auf der DzU-Seite „Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand“).</p><p>Nach Angaben der GESA, der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge, gab es Mitte 2021 1.140 Altfahrzeug-Demontagebetriebe, 49 Schredderanlagen und 33 sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung mit einer Anerkennung nach der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altautov/">Altfahrzeugverordnung</a>. Von allen anerkannten Betrieben nahmen nach Angaben des <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis//online?operation=table&amp;code=32111-0004&amp;bypass=true&amp;levelindex=1&amp;levelid=1706538265826#abreadcrumb">Statistischen Bundesamts</a> im Jahr 2021 1.030 Demontagebetriebe Altfahrzeuge sowie 45 Schredder- und sonstige Anlagen Restkarossen zur Behandlung an (siehe Abb. „Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021“).</p><p>In einer Sonderauswertung ermittelte das Statistische Bundesamt die Größenverteilung der Altfahrzeug-Demontagebetriebe in Deutschland im Jahr 2021. Die Branche der Demontagebetriebe besteht überwiegend aus sehr kleinen Betrieben. Mehr als die Hälfte der Demontagebetriebe behandelte 2021 250 oder weniger Altfahrzeuge pro Jahr, während die größten 2 % der Betriebe 29 % der Altfahrzeuge durchsetzten (siehe Abb. „Größenklassen der Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021“).</p><p>Nur ein Teil der 2021 mindestens rund 2,9 Mio. endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) fällt als Altfahrzeuge an. Rund 2,5 Mio. Fahrzeuge wurden 2021 als Gebrauchtfahrzeuge exportiert, siehe Abschnitt „Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen“. Die anfallenden Altfahrzeuge werden in Demontagebetrieben und Schredderanlagen verwertet. Dabei wurden in Deutschland die EU-weit vorgegebenen Recycling- und Verwertungsquoten von 85 % beziehungsweise 95 % im Jahr 2021 wieder eingehalten (90,0 % bzw. 97,5 %); siehe Abschnitt „Altfahrzeugverwertungsquoten“ und die ausführlichen Altfahrzeug-Jahresberichte auf der&nbsp;<a href="https://www.bmuv.de/DL1997">Seite des BMUV</a>.</p><p>Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen</p><p>Nach Zählungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betrug der <a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/FahrzeugklassenAufbauarten/2022/b_fzkl_zeitreihen.html?nn=3524712&amp;fromStatistic=3524712&amp;yearFilter=2022&amp;fromStatistic=3524712&amp;yearFilter=2022">Bestand</a> der Kraftfahrzeuge (Kfz) mit amtlichen Kennzeichen am 1. Januar 2023 in Deutschland 60,1 Mio., davon 48,8 Mio. Personenkraftwagen (Pkw). Jährlich werden rund 8 bis 10 Mio. Kfz vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt, im Jahr 2021 waren es 8,7 Mio. Kfz (2022 nochmals weniger: 7,8 Mio. Kfz), davon 7,6 Mio. Pkw (2022: 6,7 Mio. Pkw) und 0,4 Mio. leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (<a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Ausserbetriebsetzungen/FahrzeugklassenAufbauarten/2022/2022_a_fzkl_zeitreihen.html?nn=3529148&amp;fromStatistic=3529148&amp;yearFilter=2022&amp;fromStatistic=3529148&amp;yearFilter=2022">KBA 2022</a> und <a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Ausserbetriebsetzungen/Groessenklassen/2021/2021_a_groessenklassen_zeitreihen.html?nn=3528410&amp;fromStatistic=3528410&amp;yearFilter=2021&amp;fromStatistic=3528410&amp;yearFilter=2021">KBA 2021</a>). Dass die Covid-19-Pandemie einen Einfluss auf den Rückgang der Stilllegungen gegenüber 2019 (10,1 Mio. Kfz) hatte, ist wahrscheinlich, konnte jedoch nicht quantifiziert werden.</p><p>Die Anzahl der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge ist relevant für die Bestimmung des Umfangs der statistischen Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs. Statistische Angaben zur Anzahl der endgültigen Außerbetriebsetzungen existieren nicht. Als Mindestanzahl für das endgültige Ausscheiden aus dem deutschen Fahrzeugmarkt im Jahr 2021 ergeben sich 2,92 Mio. Fahrzeuge als Summe aus statistisch belegten Gebrauchtfahrzeugexporten (2,52 Mio. Fahrzeuge) und Verschrottung (0,40 Mio. Altfahrzeuge). Dies bedeutet, dass die Stilllegungsquoten, also der Anteil der endgültigen Stilllegungen an allen Außerbetriebsetzungen, im Jahr 2021 noch höher gewesen sein müssen als im Jahr 2018. Für das Jahr 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt durch eine umfassende statistische Auswertung Stilllegungsquoten von 35,1 % (M1-Kfz) bzw. 38,4 % (N1-Kfz) ermittelt. Das Jahr 2018 war charakterisiert durch einen Sondereffekt der verstärkten Dieselfahrzeug-Stilllegungen.</p><p>Aus den Statistiken des Statistischen Bundesamtes und des Kraftfahrt-Bundesamtes lässt sich der Verbleib der endgültig stillgelegten Kraftfahrzeuge zum großen Teil verfolgen (siehe Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2021“ und Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020“).</p><p>Der weitaus größte Teil der in Deutschland endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge wird als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert. Während im Jahr 2020 2,2 Mio. Fahrzeuge exportiert wurden (inkl. Zuschätzungen für statistisch nicht erfasste Exporte), waren es im Jahr 2021 erheblich mehr, nämlich 2,5 Mio. Fahrzeuge (bereits ohne Zuschätzung). Der Großteil davon wurde in anderen EU-Staaten wieder in Betrieb gesetzt. Nach den Bewirtschaftungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie einigen ergänzenden Daten der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2020 etwa 1,75 Mio. und 2021 etwa 2,30 Mio. Fahrzeuge in anderen EU-Staaten wieder zugelassen. Da die vorliegenden statistischen Daten als nicht vollständig zur Abbildung der tatsächlichen Gebrauchtfahrzeugexporte eingeschätzt werden, wurde für 2020 eine qualifizierte Zuschätzung von weiteren 210.000 Gebrauchtfahrzeugen vorgenommen. Für 2021 wurden keine weiteren Zuschätzungen vorgenommen, da sich bereits ohne Zuschätzungen so hohe Stilllegungsquoten errechneten (siehe oben), welche die statistisch durch das KBA ermittelten Stilllegungsquoten für 2018 merklich übertrafen. Rund 260.000 (für 2020, inkl. Zuschätzung) bzw. 220.000 Fahrzeuge (für 2021, ohne Zuschätzung), also lediglich rund 9 bzw. 7 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, wurden als Gebrauchtfahrzeuge ins Nicht-EU-Ausland exportiert (Quelle: Außenhandelsstatistik, vergleiche die deutschen <a href="https://www.bmuv.de/DL1997">Altfahrzeug-Jahresberichte</a> für 2020, Abbildung 4, und 2021, Abbildung 3). Nach Westafrika wurden 2021 gemäß Außenhandelsstatistik rund 74.000 Gebrauchtfahrzeuge exportiert.</p><p>0,41 Mio. (2020) bzw. 0,40 Mio. (2019) oder rund 15 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeuge wurden als Altfahrzeuge verwertet; siehe Abschnitt „Altfahrzeuge 2021: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004“. Ein Export von Altfahrzeugen, die der Altfahrzeugverordnung unterfallen, fand entsprechend der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/10592/dokumente/grenzueberschreitende_verbringung_von_zustimmungspflichtigen_abfaellen_export_2021.pdf">Abfallexportstatistik</a> im Jahr 2021 nicht statt. Bei den in der Statistik erfassten, exportierten „Altfahrzeugen“ (Abfallschlüssel 160104*) handelte es sich nicht um Straßenfahrzeuge.</p><p>Seit Jahren ist nach Auswertung der verfügbaren Daten das Problem zu beobachten, dass der Verbleib einer sechsstelligen Anzahl an Fahrzeugen (z.B. 2016: 430.000, 2020: rund 150.000 Fahrzeuge (Spannweite 30.000 bis 270.000 Fahrzeuge) statistisch nicht erklärbar ist. Die statistische Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs kann zumindest zum Teil in Verbindung gebracht werden mit der Gefahr der nicht anerkannten Demontage von Altfahrzeugen. Die Studie im Auftrag des Umweltbundesamts „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-illegaler-altfahrzeugverwertung">Auswirkungen illegaler Altfahrzeugverwertung</a>“ schätzt den ökonomischen Vorteil der nicht anerkannten Demontage-Akteure gegenüber den anerkannten Demontagebetrieben auf rund 250 bis 300 Euro pro Altfahrzeug ein, begründet durch geringere Behandlungs-, Verwaltungs- und weitere Kosten [Sander et al. 2022, Abbildung 62].</p><p>Für 2021 ergab sich rechnerisch erstmals keine statistische Lücke. Dies lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass es in der Praxis keinen unbekannten Verbleib gab, sondern begründet sich in fehlenden belastbaren Werten für die (offenbar ungewöhnlich hohen) Stilllegungsquoten im Jahr 2021, welche man der Berechnung der statistischen Lücke hätte zugrunde legen können. Die Methode, die endgültigen Stilllegungen im Nachgang zu bestimmen und die so ermittelte Quoten dann auf die folgenden Jahre anzuwenden, ist somit an ihre Grenze gestoßen. Die Einmal- und Sondereffekte auf den Fahrzeugmarkt der letzten Jahre und folglich schwankenden Stilllegungsquoten können mit dieser Methode nicht abgebildet werden. Dass die Anzahl der endgültigen Außerbetriebsetzungen nicht direkt erfasst werden kann, liegt daran, dass bei der Fahrzeugabmeldung rechtlich nicht zwischen endgültiger oder vorübergehender Außerbetriebsetzung unterschieden wird.</p><p>Daher wurde der unbekannte Verbleib vereinfacht nochmals anhand einer anderen Rechnung bestimmt. Dazu wurde der Bestandszuwachs der Fahrzeuge im Laufe der Jahre 2019, 2020 und 2021 erklärt durch die neu in den Bestand hinzukommenden Fahrzeuge (Neuzulassungen + Gebrauchtfahrzeugimporte) abzüglich der aus dem Bestand endgültig ausscheidenden Fahrzeuge (Gebrauchtfahrzeugexporte + Altfahrzeuge), (siehe Abb. „Bilanzierung des Verbleibs über die Bestandsänderung von M1- und N1-Kfz in den Jahren 2019 bis 2021“). Diese Bilanzierung ging, wie erwartet, nicht vollständig auf, sondern es blieben hier ebenfalls nicht erklärte Lücken von rechnerisch rund 450.000 (2019) sowie 320.000 (2020) Fahrzeugen, als ein in Relation zum Altfahrzeuganfall (rund 400.000 Altfahrzeuge) ein sehr hohes Ausmaß des unbekannten Fahrzeugverbleibs.</p><p>Für 2021 ergibt sich auf Basis der verfügbaren Daten ein umgekehrtes Bild, und zwar ein Verbleibs-Überschuss von rund 80.000 Fahrzeugen. Neben Datenuntersicherheiten bei den Gebrauchtfahrzeug-Exporten und -Importen kann ein weiterer Sachverhalt in die Erklärung mit hineinspielen: die Umschreibungen nach Außerbetriebsetzung und die Wiederzulassungen nach Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Jahr 2021, die jedoch vor dem Jahr 2021 außer Betrieb gesetzt worden waren. Diese Fahrzeuge könnten den Fahrzeugbestand während des Jahres 2021 erhöht haben, allerdings gibt es umgekehrt auch Fahrzeuge, die im Jahr 2021 außer Betrieb gesetzt wurden, um sie erst im Folgejahr 2022 oder später wieder zuzulassen oder umzuschreiben, die also den Fahrzeugbestand während des Jahres 2021 verringerten. Statistische Angaben, welcher der beiden Werte größer war, sind nicht verfügbar.</p><p>Altfahrzeug-Verwertungsquoten</p><p>Die ausführlichen deutschen Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten seit 2008, die das Umweltbundesamt jährlich auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Berechnungen ermittelt, sind auf der <a href="http://www.bmuv.de/DL1997">Altfahrzeug-Seite des BMUV</a> auf Deutsch und (bis 2017) Englisch veröffentlicht.</p><p>Seit 2006 wurden die gesetzlich von der EU geforderten Verwertungsziele für Altfahrzeuge in Deutschland übertroffen. Erstmals wurde die Altfahrzeug-Verwertungsquote von 95 Gewichtsprozent (Gew.-%) 2019 mit 93,6 % leicht verfehlt. Gleiches ereignete sich 2020 mit 94,0 %. Dies war begründet im sehr geringen Restkarossen-Eingang der Schredderanlagen im Vergleich zu den angefallenen Altfahrzeugen und infolge entsprechend geringeren Mengen an verwerteten nichtmetallischen Schredderrückständen. Im Jahr 2021 konnten beide EU-Ziele – die Recyclingquote mit 90,0 % und die Verwertungsquote mit 97,5 % – wieder erreicht werden. Die Verwertungsquote beinhaltet neben der stofflichen Verwertung der Materialien der Altfahrzeuge auch die energetische Verwertung, zum Beispiel die Abfallverbrennung zur Energieerzeugung (siehe Abb. „Altfahrzeug-Verwertungsquoten Deutschland 2015 bis 2021“).</p><p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02000L0053-20230330">EG-Altfahrzeug-Richtlinie</a> und die deutsche <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeug-Verordnung</a> fordern seit 2015, dass mindestens 95 Gewichtsprozent (Gew.-%), bezogen auf das Leergewicht aller Altfahrzeuge, wieder verwendet oder verwertet werden. Davon sind mindestens 85 Gew.-% wieder zu verwenden oder stofflich zu verwerten, also zu recyceln. In den Jahren 2006 bis 2014 lagen die geforderten Quoten bei 85 Gew.-%für Wiederverwendung und Verwertung und bei 80 Gew.-% für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung.</p><p>Auf der Seite von Eurostat veröffentlicht die EU-Kommission die <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeugmengen und -verwertungsquoten</a> aller EU-Staaten. Im Jahr 2021 fielen insgesamt rund 5,7 Millionen Altfahrzeuge in der EU (ohne Großbritannien) an, die meisten davon in Frankreich (1,3 Mio.), gefolgt von Italien (1,2 Mio.) und Spanien (730.000). Auch in Polen (450.000) fielen mehr Altfahrzeuge an als in Deutschland, das mit rund 400.000 Altfahrzeugen auf Platz 5 lag. 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten hielten im Jahr 2021 die Mindest-Recyclingquote von 85 % ein, 18 die Mindest-Verwertungsquote von 95 %.</p><p>Beitrag der Demontagebetriebe für Altfahrzeuge zu den Verwertungsquoten</p><p>Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen im Jahr 2021 1.030 Altfahrzeug-Demontagebetriebe Altfahrzeuge an. Diese demontierten 2021 gemäß der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes 19,3 % des Leergewichts der behandelten Altfahrzeuge zur Gewinnung von Ersatzteilen oder verwertbaren Materialien. 13,4 % waren metallische Komponenten wie Katalysatoren, Motoren, Getriebe, 5,9 % nichtmetallische Bauteile und Werkstoffe wie Reifen, Ersatzteile und Betriebsflüssigkeiten. Diese Teile wurden erneut verwendet oder verwertet, meist stofflich. Bezogen auf die angefallenen 396.773 Altfahrzeuge trugen die demontierten nichtmetallischen Bauteile im Jahr 2021 lediglich 5,9 % zur Verwertungs- und 5,4 % zur Recyclingquote bei.</p><p><strong>Glas und Kunststoff:</strong> Pro Altfahrzeug wurden gemäß Abfallstatistik lediglich 3,4 kg Glas und 4,0 kg Kunststoffteile (ohne Batteriegehäuse) demontiert und einer Verwertung zugeführt (siehe Abb. „Verwertung demontierter Werkstoffe aus Altfahrzeugen in Deutschland 2021“). Dies entspricht nur einem Bruchteil des pro Altfahrzeug enthaltenen Glases von rund 30 kg sowie des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uba-kernelemente-zur-steigerung-des">vom Umweltbundesamt formulierten Ziels</a> für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffteilen von 20 kg pro Altfahrzeug. Oder anders ausgedrückt: Geht man von einem durchschnittlichen Kunststoffgehalt der Altfahrzeuge von 12 % aus, enthielt ein durchschnittliches Altfahrzeug in etwa 135 kg im Jahr 2021. Davon wurden 4,0 kg (entspricht 3 %) demontiert und einer Verwertung zugeführt. Hier bleibt die deutsche Demontagepraxis noch weit hinter dem perspektivischen Recycling-Zielwert von 30 % zurück, den der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2023:451:FIN">Entwurf der EU-Kommission für eine Circular Economy- und Altfahrzeug-Verordnung</a> (Juli 2023) in Artikel 34 formuliert.</p><p><strong>Fahrzeugelektronik:</strong> Von Interesse ist auch der Fortschritt in Richtung des im Jahr 2016 formulierten ProgRess II-Ziels der Bundesregierung einer „möglichst weitgehenden Demontage der Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug bis 2020“. Nachdem die demontierte Menge an Bauteilen der Fahrzeugelektronik gemäß den Daten der Abfallstatistik bis zum Jahr 2019 auf durchschnittlich 2,1 kg Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug angestiegen war, konnten 2021 lediglich 0,9 kg pro Altfahrzeug beobachtet werden. Die Ergebnisse liegen damit weit entfernt von der UBA-Empfehlung von 15 kg Fahrzeugelektronik.</p><p>Beitrag der Schredderanlagen und Postschreddertechniken</p><p>Nach der Demontage werden die entfrachteten Restkarossen in anerkannten Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung behandelt. Im Jahr 2021 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 45 Anlagen 404.158 Restkarossen (336.630 t) (davon 385.375 Stück aus dem Inland) mit einem Durchschnittsgewicht von 833 kg zur Behandlung angenommen. Die Restkarossen machten lediglich rund 10,9 % des Metallschrottinputs der 45 Anlagen aus (siehe Abb. „Input in Schredderanlagen in Deutschland 2021“).</p><p>Beim Zerkleinern der Restkarossen und weiterer Schrotte entstehen drei Fraktionen:</p><p>Metallverwertung</p><p>Die Metallfraktionen aus der Demontage und dem Zerkleinern im Schredder trugen mit 74,2 % den größten Anteil zu den Recycling- und Verwertungsquoten bei. Der verwertete Metallgehalt wird ermittelt auf Grundlage von Informationen der Fahrzeughersteller und eines Schredderversuchs:</p><p>Verwertung der Schredderleichtfraktion</p><p>Im Jahr 2021 fielen in den 45 Schredder- und sonstigen Anlagen insgesamt rund 466.000 t Schredderleichtfraktion an. Unter diesem Begriff zusammengefasst wurden hierfür neben den Abfallschlüsseln der Schredderleichtfraktion (19 10 03 und 19 10 04) auch weitere Abfallschlüssel, die für Schredderrückstände aus Altfahrzeugen verwendet werden: Mineralien (Abfallschlüssel 19 12 09) und brennbare Abfälle (Abfallschlüssel 19 12 10) sowie die mengenrelevanten sonstigen Abfälle (19 12 12), die 2020 erstmals mitgerechnet werden konnten, was den sprunghaften Mengenanstieg von 345.000 auf 510.000 t Schredderleichtfraktion zwischen 2019 und 2020 erklärt. Zusammen mit den im Schredder gewonnenen Kunststofffraktionen fielen 2021 rund 470.000 t nichtmetallische Schredderrückstände an, von denen nur rund 15 % bzw. 72.085 t im Jahr 2021 aus Restkarossen stammten.</p><p>Im Jahr 2021 wurden von der Schredderleichtfraktion (19 10 03, 19 10 04, 19 12 09, 19 12 10, 19 12 12) der 45 Schredder- und sonstigen Anlagen zur Restkarossenbehandlung 10 % beseitigt, 55 % stofflich verwertet, meist als mineralreiche Fraktion im Bergversatz und Deponiebau. 35 % wurden 2021 energetisch in Müllverbrennungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff verwertet (siehe Abb. „Entsorgung der Schredderleichtfraktion aus den Schredderanlagen mit Restkarosserieverwertung“). Die Verwertung der nichtmetallischen Schredderrückstände (Schredderleichtfraktion und separierte Kunststofffraktionen) trug im Jahr 2021 14,6 % zur Verwertungsquote bzw. 8,9 % zur Recyclingquote bei.</p>

Assistance in the implementation and operation of the Environment Date Centre for Waste

Untersuchung zum Stand der Abfallminimierung in den OECD-Mitgliedsstaaten

'- Erarbeitung und Abstimmung einer umfassenden Erhebungsmethode fuer die Ermittlung des Standes der internationalen Abfallminimierung, - Durchfuehrung der Primaererhebung und Darstellung des Status Quo der Abfallminimierung (Strategien, Recht, Instrumente, Abfallstroeme), - Evaluierung der bestehenden Ansaetze (Erfolge, Misserfolge) und Darstellung zukuenftiger Strategien, - Mitorganisation eines internationalen Workshops, - Ableitung von Handlungsempfehlungen fuer zukuenftige nationale und internationale Strategien der Abfallminimierung.

Abfälle privater Haushalte

<p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p>Nur geringer Rückgang beim Hausmüll</p><p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p><p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p><p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252&nbsp;kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p><p>___<br> Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p><p>Zu viel biologische Abfälle im Restmüll</p><p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/vergleichende-analyse-von-siedlungsrestabfaellen">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p><p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p><p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p><p>Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen</p><p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p><p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p><p>Im Jahr 2022 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2024 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen essbaren Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 18 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 15 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft.</p><p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle im Handel und bei den Verbrauchern zu halbieren und in den übrigen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p><p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p><p>Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt?</p><p>Zum einen belasten Lebensmittel das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen. So verursachen die Lebensmittelabfälle von einhundert Menschen mehr Treibhausgas-Emissionen, als ein PKW auf seiner Fahrt um den Äquator ausstoßen würde. Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p>

Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten

<p>Mit knapp 70 Prozent stofflich verwerteten und nahezu 12 Prozent energetisch verwerteten Abfällen, wurden in Deutschland im Jahr 2023 insgesamt knapp 82 Prozent der erzeugten Abfälle verwertet.</p><p>Nachhaltige Abfallvermeidung und –verwertung</p><p>Nachhaltige Entwicklung erfordert die Entkopplung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum. Eine Strategie kann allerdings auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn die durch sie erreichten Effizienzgewinne nicht durch wachsende Produktion und mehr Konsum aufgezehrt werden. Ein Schlüssel hierzu liegt neben der Abfallvermeidung in der verstärkten Verwertung von Abfällen. Zur Verwertung zählen alle Maßnahmen zur Nutzung der im Abfall enthaltenen Wertstoffe bzw. Energiepotentiale. Ziel ist es, die Abfallwirtschaft zu einer Quelle für die Beschaffung von Rohstoffen und für die Produktion von Gütern fortzuentwickeln.<br><br>98 % der Siedlungsabfälle werden verwertet (siehe Abb. „Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten“). Der größte Teil davon wird stofflich verwertet. Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle betrug 2023 68 %. Damit wurde das von der Bundesregierung gesetzte Ziel erreicht, die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen auf 65 % zu steigern (siehe Tab. „Aufkommen, Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Jahr 2023“). Bau- und Abbruchabfälle machen etwa 52 % des (Brutto-) Abfallaufkommens in Deutschland aus &nbsp;(siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">„Abfallaufkommen“</a>). Die Verwertung dieser Abfälle bewegt sich seit Jahren auf sehr hohem Niveau.</p><p>Geänderte statistische Erfassung</p><p>Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit dem Jahr 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen.<br><br>Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten ergeben sich in der hier betrachteten Periode durch den Wechsel vom Europäischen Abfallkatalog (EAK) zum Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) im Jahr 2002, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte. Ab dem Jahre 2006 wurde die Abfallbilanz erstmalig nach dem Bruttoprinzip dargestellt. Das bedeutet, Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (Sekundärabfälle, EAV 19) werden getrennt dargestellt und zum Nettoabfallaufkommen (vergleichbar mit dem bisherigen Gesamtaufkommen) addiert. Gleichzeitig wurden erstmals ab dem Jahr 2006 die gefährlichen Abfälle explizit aufgeführt. Durch die Umstellung auf das Bruttoprinzip entstand ein gravierender Sprung in der Zeitreihe.</p>

Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen nach Wirtschaftszweigen (UGRdL-Bezugszahlen) - Jahr - regionale Tiefe: Bundesländer

Teil der Statistik "Wirtschaft und Bevölkerung (UGRdL-Bezugszahlen)" Erläuterung Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Die UGRdL zählt aus folgenden Gründen zum Zusatzangebot der Regionaldatenbank (Ergänzung des Regio-Stat-Angebots) und wird daher durch ein „Z“ im Tabellencode gekennzeichnet: 1. Die Ergebnisse liegen meistens nur bis zur Ebene der Bundesländer vor. 2. Aus methodischen Gründen (Nichtadditivität einiger Aggregate) werden Ergebnisse nicht nur für die einzelnen Bundesländer und Deutschland, sondern auch für die Stadtstaaten und alle Bundesländer zusammen (Summe der Länder) ausgewiesen. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

Abfallaufkommen: Deutschland, Jahre, Art der Abfallentsorgung, Abfallarten

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach WZ ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Statistischer Bericht für die Abfallbilanz (www.destatis.de) - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Abfallverwertungsquote, Abfallrecyclingquote: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach WZ ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Statistischer Bericht für die Abfallbilanz (www.destatis.de) - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Abfallaufkommen: Deutschland, Jahre, Art der Abfallentsorgung, Abfallarten, Gefährlichkeit der Abfälle

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach WZ (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Gesamtzahl der Bevölkerung (Stichtag 31.12.) dargestellt. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2021. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechenmodell wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach WZ ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.1 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Code) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechenmodell zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch – überwiegend nach der Herkunft – verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet unter www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechenmodell. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen gegliedert nach den im Inland erzeugten Abfallarten zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Statistischer Bericht für die Abfallbilanz (www.destatis.de) - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

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