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Abgrabung der Fa. Dohmen bei Frelenberg, 1. Erweiterung

Die Willy Dohmen GmbH & Co. KG, Hasenbuschstr. 46, 52531 Übach-Palenberg, betreibt im Stadtgebiet Geilenkirchen, in der Nähe des Stadtteils Frelenberg der Stadt Übach-Palenberg, auf einer Fläche von ca. 47 ha eine Abgrabung zur Gewinnung von Sand und Kies gemäß § 3 Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen. Sie hat beim Landrat des Kreises Heinsberg eine Genehmigung für die Erweiterung der Abgrabung um ca. 12,7 ha in südlicher Richtung beantragt. Für das Vorhaben besteht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 und § 7 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Abgrabungsvorhaben der Fa. Schlun Umwelt GmbH & Co. KG in Gangelt-Breberen

Die Schlun Umwelt GmbH & Co. KG hat eine Genehmigung gem. § 3 Abgrabungsgesetz zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm beantragt. Die bestehende Trockenabgrabung auf einer Fläche von ca. 8,7 ha soll zum Teil vertieft und um eine Fläche von insgesamt 2,8 ha erweitert werden.

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG; Gewinnung von Sand und Kies im Trockenabbau mit Wiederverfüllung des Grundstücks Fl.Nr. 222/2, Gemarkung Dießfurt durch die Richard Suttner GmbH & Co. KG, Sudetenstraße 1, 92690 Pressath

Vollzug des Baugesetzbuchs, des Bayerischen Abgrabungsgesetzes, der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG Die Firma Richard Suttner GmbH & Co. KG beantragt die Abgrabungsgenehmigung nach Art. 6 BayAbgrG zum Abbau von Sand und Kies im Trockenabbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 222/2, Gemarkung Dießfurt, Gemeindegebiet Pressath. Das Grundstück wird über den vorhandenen Weg im Norden erschlossen. Nach den eingereichten Unterlagen betrifft der Abbau die gesamte Grundstücksfläche mit Ausnahme eines 3m tiefen Randbereichs zur Zwischenlagerung von Abraum und eines 6m breiten Streifens im Norden zum Erhalt des vorhandenen Wegs. Die Nettoabbaufläche beträgt ca. 9.566m², die geplante Abbautiefe beträgt ca. 1,5m. Die Fläche mit einer Größe von ca. 11.210m² ist derzeit forstwirtschaftlich genutzt. Vor Beginn der Abbauarbeiten ist daher der vorhandene Wald zu roden.

Vorbescheide für Abgrabungsvorhaben der Firma Schlun Umwelt GmbH & Co KG

Die Firma Schlun Umwelt GmbH & Co. KG, Lambert-Schlun-Weg 5, 52538 Gangelt, stellt mit Schreiben vom 21.08.2024 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz. Der Antrag wurde nur hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand gestellt. Es liegen 2 Antragsvarianten vor. Die Erweiterung der bestehenden Abgrabung (10,07 ha) bezieht sich auf folgende Bereiche: 1. Variante 8,69 ha, Stadt Heinsberg, Gemarkung Laffeld, Flur 5, Flurstücke 113 tlw., 241, 242, 243, 244, 245, 246 tlw., 247 tlw., 255, 256 tlw. 257 tlw. und 2. Variante 5,79 ha, Stadt Heinsberg, Gemarkung Laffeld, Flur 5, Flurstücke 113 tlw., 241, 242, 243, 244, 245, 246 tlw., 247 tlw., Die Variante 1 beinhaltet vollumfänglich die Bereiche der Variante 2. Die Vorprüfung bezieht sich auf die Variante 1. Das Ergebnis der Vorprüfung gilt somit auch für die Antragsvariante 2.

Abgrabung der Fa. Dohmen bei Frelenberg, 2. Erweiterung

Die Willy Dohmen GmbH & Co. KG, Hasenbuschstr. 46, 52531 Übach-Palenberg, betreibt im Stadtgebiet Geilenkirchen, in der Nähe des Stadtteils Frelenberg der Stadt Übach-Palenberg, auf einer Fläche von ca. 47 ha eine Abgrabung zur Gewinnung von Sand und Kies gemäß § 3 Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz – AbgrG). Eine „1. Erweiterung“ dieser Abgrabung um ca. 12,7 ha befindet sich im Genehmigungsverfahren. Die Öffentlichkeit wurde an diesem Verfahren bereits beteiligt. Fa. Dohmen hat beim Landrat des Kreises Heinsberg eine Genehmigung für eine an die „1. Erweiterung“ anschließende, weitere Erweiterung der Abgrabung um ca. 35 ha in südlicher Richtung beantragt („2. Erweiterung“). Für das Vorhaben besteht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Antrag gem. § 16 BImSchG zur Erweiterung und Betrieb eines Steinbruches „Beiringerbusch" in 59609 Anröchte

Die Firma Schotterwerk Westereiden GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Ralf Wieneke, Erwitter Straße 30, 59609 Anröchte- Berge hat mit Antrag vom 10.05.2021, eingegangen am 12.05.2021, eine Genehmigung gem. § 6 und 16 BImSchG in Verbindung mit dem Abgrabungsgesetz (Ab-grG) §§ 3, 4, 7 für die Erweiterung und den Betrieb eines Steinbruches „Beiringerbusch“ auf dem nachfolgend bezeichneten Grundstück beantragt: Aktenzeichnen: 20210234 Bezeichnung: Steinbrucherweiterung „Beiringerbusch“ Gemarkung: Anröchte Flur: 9 Flurstück: 5, 154, 151, 12 (tlw.), 13 (tlw.), 16 (tlw.) Die Firma Schotterwerk Westereiden GmbH & Co. KG betreibt einen Steinbruch zum Abbau von Kalkstein in Anröchte. Die Firma beabsichtigt die Erweiterung, welche im Westen an den bestehenden Steinbruch „Rothe Busch“ mit einer Fläche von 18.05 ha angrenzt, um das Abgrabungsfeld „Beiringerbusch“ mit rund 17,5 ha. Es erfolgt keine Erhöhung der Gewinnungskapazität. Das beantragte Vorhaben bedarf gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 2.1.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV) und den Bestimmungen des BImSchG einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben ist gemäß der Ziffer 2.1.1 Anlage 1 zum UVPG, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht.

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Abgrabung von Sand und Kies in Elsdorf und Bergheim

Die ML mineral-logistics GmbH & Co. OHG aus Jülich hat beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises für das o.g. Vorhaben die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetze NRW – AbgrG) vom 23.11.1979 (GV. NRW. 1979 S. 922) hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Lehm und Sand unter Ausschluss des Belangs in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB (keine Hervorrufung schädlicher Umwelteinwirkungen) hinsichtlich etwaiger staubförmiger Emissionen der Abgrabung, der Belange des Naturhaushalts, der Landschaft und der Erholung (vgl. § 3 Abs. 3 AbgrG NRW), der Erschließung, des Immissionsschutzes, des Denkmal- und Bodendenkmalschutzes, der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes beantragt. Nach Auslegung erfolgte noch eine Antragsänderung vom 22.11.2019. Es wurden nun auch die Belange der Flächennutzungsplanung ausgeschlossen.

Abgrabung Siep bei Jülich-Bourheim

Abgrabungsvorhaben in Jülich, Gemarkung Bourheim, Flur 8, Flurstücke 28 tlw., 30 tlw. und 69 tlw. und Flur 5 Flurstück 369 tlw. Die Firma Siep Kieswerk GmbH & Co. KG, Kirchberger Straße 53, 52428 Jülich, hat beim Landrat des Kreises Düren die Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW - AbgrG) für eine Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand, Lehm und Ton auf einer Fläche von ca. 20,4 ha beantragt.

Abgrabungsvorhaben der Fa. Böse im Stadtgebiet Heinsberg

Genehmigung nach § 3 Abgrabungsgesetz für das Abgrabungsvorhaben der Fa. Böse GmbH & Co. KG in der Stadt Heinsberg, Gemarkung Porselen, verschiedene Flurstücke. Auf der Fläche von ca. 9,98 ha sollen Kies und Sand im Wege des Trockenabbaus gewonnen werden. In unmittelbarer Nähe betreibt die Fa. Böse GmbH & Co.KG bereits eine Trockenabgrabung von ca. 6,6 ha.

Planfeststellungsverfahren „Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2)"

Die Firma Ernst Schlegel GmbH & Co. KG, Jerxer Str. 26, 32758 Detmold, hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z. Zt. gültigen Fassung die Planfeststellung für das nachstehende Vorhaben beantragt: Änderung und Erweiterung der Abgrabung nach Sand und Kies in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 (Siekkrug 2). Es ist geplant, das bisherige Abbaugebiet Siekkrug 2 um eine Fläche von ca. 6 ha zu erweitern. Die geplante Erweiterungsfläche liegt in der Gemarkung Waddenhausen, Flur 5 auf den Flurstücken 48 und 101 (je tlw.). Darüber hinaus ist vorgesehen, die Sohltiefe in Bereichen des im Jahr 2015 planfestgestellten südlichen Teils des Abbaugebiets Siekkrug 2 zu erhöhen. Der Rohstofftransport vom Abbaugebiet „Siekkrug 2“ zum bestehenden Kieswerk soll weiterhin mittels der vorhandenen Bandstraße erfolgen. Der Abbau soll sich inkl. des bereits planfestgestellten südlichen Teils über ca. 15 Jahre erstrecken. Als Folgenutzung ist der Arten- und Biotopschutz vorgesehen. Für die externe Kompensation wird das Flurstück 381 der Flur 6 in der Gemarkung Holzhausen in Anspruch genommen. Weitere Einzelheiten sind aus den Antragsunterlagen von Mai, August, September, Oktober, November und Dezember 2022 sowie Januar, Februar, März und September 2023 ersichtlich.

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