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KI: Entwicklung eines KI-basierten Geoinformationssystems zur sozialverträglichen Auswahl von Windenergiepotenzialflächen im Spannungsfeld von Arten-, Umwelt- und Klimaschutz

Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen

Als vermeintlich akzeptanzsteigernde Maßnahme werden aktuell erneut größere Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbereichen diskutiert. Eine Untersuchung im Rahmen eines UBA-Forschungsvorhabens zeigt: Bereits ein pauschaler Abstand von 1.000 m würde die vorhandene Flächenkulisse um 20 bis 50 Prozent reduzieren. Eine Steigerung der Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo wäre auf der verbleibenden Fläche kaum möglich. Quelle: Verlagsinformation

Mindestabstände Schiff - Sohle zur Vermeidung von Steinschlägen

Bei der Bemessung von Sohlensicherungen durch lose Schüttsteine, wie sie z. B. in Dammstrecken von Kanälen zum Schutz der Dichtungen verwendet werden, stellt sich nicht nur die Frage nach den erforderlichen Steingrößen und Deckwerkdicken, sondern auch nach den erforderlichen Mindestabständen zwischen Schiffsboden und Sohle, um zu vermeiden, dass Steine vom Schiffspropeller angesaugt werden und die Schiffspropeller durch Steinschläge beschädigen. Die Steinschlagproblematik ist auch in Flussabschnitten mit grobkörniger Gewässersohle, wie sie in Erosionsstrecken vorkommen, relevant und kann dort die mögliche Abladetiefe beschränken. Nach Untersuchungen im Modellmaßstab am DST in Duisburg, Naturuntersuchungen (BAW und DST) zur Frage des Ansaugbeginns bzw. zu den dabei entstehenden Propellerschäden, Überfahrversuchen im Rahmen des Monitoring-Programms für ein Sohlendeckwerk bei Aicha an der Donau, Naturversuchen im WDK zum Schraubstrahlangriff auf die Gewässersohle und Untersuchungen mit dreidimensionalen Modellverfahren zur Strömungs- und Druckverteilungen in freien Propellern und solchen mit Kort-Düse, die es nunmehr erlauben, Mindestabstände für bestimmte Randbedingungen einzugrenzen, soll sich die Projektarbeit in den Folgejahren auf die Verifizierung der Modellansätze anhand aussagefähiger Naturdaten beschränken. Hierzu gehören Beobachtungen zu gewählten Abladetiefen in der Gebirgsstrecke des Rheins. Die Abladetiefen wurden vom WSA Bingen im Februar 2006 über zwei Wochen erfragt. Sie wurden mit den kleinsten Wassertiefen im Schiffspfad verglichen. Danach wurde von der Schifffahrt an Engstellen ein Mindestflottwasser von im Mittel 0,1 - 0,2 m gewählt, dies trotz der Tatsache, dass die Rheinsohle in der Gebirgsstrecke z. T. grobkörnige Sohlsedimente aufweist. Begrenzte Schäden aus Steinschlägen werden offenbar zu Gunsten einer möglichst großen Abladetiefe in Kauf genommen. Dies steht im Einklang mit bisherigen Untersuchungsergebnissen, wonach signifikante Schäden erst bei Steingrößen von mehr als ca. 60 mm entstehen, die in der Gebirgsstecke des Rheines an Engstellen nur vereinzelt auftreten.

Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen

Als vermeintlich akzeptanzsteigernde Maßnahme werden aktuell erneut größere Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbereichen diskutiert. Eine Untersuchung im Rahmen eines ⁠UBA⁠-Forschungsvorhabens zeigt: Bereits ein pauschaler Abstand von 1.000 m würde die vorhandene Flächenkulisse um 20 bis 50 Prozent reduzieren. Eine Steigerung der Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo wäre auf der verbleibenden Fläche kaum möglich.

Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen

Als vermeintlich akzeptanzsteigernde Maßnahme werden aktuell erneut größere Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbereichen diskutiert. Eine Untersuchung im Rahmen eines UBA-Forschungsvorhabens zeigt: Bereits ein pauschaler Abstand von 1.000 m würde die vorhandene Flächenkulisse um 20 bis 50 Prozent reduzieren. Eine Steigerung der Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo wäre auf der verbleibenden Fläche kaum möglich. Veröffentlicht in Position.

EXIST-Gründestipendium: WindWolke

Die Bundesregierung hat festgeschrieben, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 anzuheben. Unter Berücksichtigung der EEG-Novelle wird sich der Markt der Erneuerbaren Energien ab 2017 verändern. Sämtliche Projektphasen bei der Projektierung von Windparks gilt es in Zukunft kosteneffizienter zu gestalten, um im avisierten Ausschreibungsmodell mithalten zu können. Dafür wird von WindWolke ein online verfügbares Planungstool angeboten, wodurch die Regional- und Raumplanung bezüglich Windenergieanlagen (WEA) zeitsparender und transparenter durchgeführt werden kann. Mit WindWolke lässt sich analysieren, welche Flächen sich für ein Windenergieprojekt eignen, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen. Basierend auf gesetzlichen Vorgaben, WEA-spezifischen Eigenschaften und geoinformatischen Methoden werden die sich in einer Region bietenden Potenziale für die Windenergie großräumig ermittelt. Über ein Internetportal können Mindestabstandsregelungen, Verschattungsemissionen und Schall-, sowie Infraschallausbreitungen vom Nutzer intuitiv überprüft werden. Das Konzept der WindWolke ist eine Client-Server Architektur unter Verwendung internationaler, offener Geodatenstandards. Während der Client mit gängigen Internettechnologien wie HTML5, CSS3 und JavaScript auskommt, werden die Analysefunktionalitäten auf der Serverseite mittels anspruchsvoller Technologien wie Python, dem Java Paket Geotools und Datenbanktechnologien aus dem OpenSource Bereich umgesetzt. Die Kommunikation zwischen Client und Server wird mittels XML, JSON und internationaler Standards für den Austausch von Geodaten und Analysefunktionen, den OGC Standards Web Feature Service und Web Processing Service umgesetzt. Sämtliche Analysefunktionalitäten sowie operationalisiertes Planungswissen werden serverseitig bereitgestellt. Der Anwender benötigt zum Nutzen der WindWolke also lediglich einen handelsüblichen Internetbrowser.

Standortuntersuchung für Windkraftanlagen im Kreis Mittweida

Die Aufgabe der Planung bestand darin, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltfachamt Chemnitz neue Standorte für Windkraftanlagen (WKA) im Kreis Mittweida zu finden sowie ein Verfahren zu entwickeln, das Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erfasst. Anlass war die große Zahl an Anträgen auf Errichtung von WKA in einem Gebiet, für das noch kein Regionalplan verabschiedet wurde und in dem sich viele Flächennutzungspläne noch in der Planungsphase befinden. Im untersuchten Gebiet des Kreises Mittweida waren mit Stand Juni 1999 sieben Windkraftanlagen errichtet worden. Diese sieben Standorte wurden im Projekt mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) näher untersucht. Dabei wurden die Einhaltung von Ausschlussgebieten (z.B. Siedlungen, Wälder usw.) und notwendigen Pufferzonen als Eignungskriterium ausgewählt. Im Ergebnis befindet sich nur eine Windkraftanlage auf einer nach diesen Kriterien geeigneten Fläche. Zwei Standorte liegen zu nah an Siedlungen. Die Anlage am Standort Bockendorf sowie die südliche Anlage am Standort Hoyersdorf haben nur ca. 450 m Abstand zur nächsten Siedlung. Gefordert werden 500 m. Die Anlage am Standort Diethensdorf unterschreitet den geforderten Abstand von 100 m zu Bundesstraßen und Autobahnen um ca. 50 m. Bei den drei Anlagen des Standortes Eulendorf wurde der geforderte Abstand von 5.000 m zu anderen bereits errichteten Windkraftanlagen nicht eingehalten. Der Abstand zur Anlage des Standortes Bockendorf beträgt nur ca. 3.800 m bis 4.000 m. Die Ergebnisse des Projektes lassen keinen Zweifel daran, dass die raumplanerischen Vorgaben und einschlägigen Richtlinien bei der Planung und Errichtung von WKA nicht strikt beachtet wurden.

Ermittlung von Geruchsschwellen bei Rinderstaellen und Neufestlegung von Geruchsaequivalenzfaktoren

Aus Tierstaellen emittierende Gerueche koennen mitunter eine Belaestigung fuer benachbarte Anwohner darstellen. Zur Berechnung des einzuhaltenden Mindestabstandes von Stallanlagen zur naechsten Wohnbebauung werden Abstandsregelungen wie die TA-Luft, die VDI-Richtlinien Emissionsminderung in der Tierhaltung VDI 3471 (Schwein) und VDI 3472 (Huhn) herangezogen. Um den Gruendruck der VDI-Richtlinie 3473 zu modifizieren, ist die Ermittlung der tatsaechlichen Geruchsschwellen mit Hilfe von Fahnenbegehungen notwendig. Anhand von repraesentativen Fahnenbegehungen nach der VDI-Richtlinie 3940 (Bestimmung der Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen) zu ueberpruefen war, ob die in der VDI-Richtlinie 3473 angefuehrten Mindestabstaende auf dem dort beschriebenen Niveau belassen werden koennen. Fuer die Durchfuehrung der Fahnenbegehungen wurden zunaechst insgesamt 12 Betriebe in fuer Baden-Wuerttemberg typischen Betriebsgroessen ausgewaehlt. Pro Betrieb waren zunaechst 13 Begehungen fuer eine repraesentative Ermittlung der Geruchsschwellenentfernung in der Sommer- und der Wintersituation vorgesehen. Die Ergebnisse der Fahnenbegehungen lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen: 1.) Auf der Ebene der ermittelten Geruchsschwellenabstaende werden die von der VDI Richtlinie 3473 abgeleiteten Mindestabstaende um ca. 37 Prozent unterschritten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Ueberarbeitung. 2.) Die Beziehung zwischen Geruchsschwellenabstand und Tierlebendmasse ist enger als zur geruchsbezogenen Tierlebendmasse; eine Ueberarbeitung der Geruchsaequivalenzfaktoren der VDI-Richtlinie 3473 ist notwendig. 3.) Die in der VDI-Richtlinie 3473 angewendete Kurvenform kann auch im Bereich der Bagatellgrenze Anwendung finden, wenn auch auf einem wesentlich niedrigeren Niveau. Darueber hinaus wird empfohlen eine Klaerung bzgl. des Begriffs der Geruchs- bzw. Erkennungsschwelle vorzunehmen. Auch hat sich bei den Begehungen gezeigt, dass das in der VDI 3473 angewendete Punktesystem fuer die notwendige Differenzierung der Formen der Rinderhaltung nicht ausreicht.

Entscheidungsunterstützung im Pflanzenschutz auf Basis von Gelände-, Maschinen-, Hersteller- und Behördendaten, Teilprojekt 6

Die Planung und Umsetzung von Pflanzenschutzmittelanwendungen, die Einhaltung von Abstandsauflagen zu Fließgewässern und terrestrischen Saumstrukturen und deren Dokumentation liegen derzeit meist allein in der Zuständigkeit des Fahrers, der die Pflanzenschutzmaßnahme durchführt. Das Ziel dieses Projekt ist es, Landwirte präzise, dynamisch und automatisch bei Entscheidungen zu Pflanzenschutzsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu werden Gelände-, Maschinen-, Hersteller- und Behördendaten in einem Software-System zusammengeführt, das dem Fahrer eine Entscheidungshilfe im Sinn eines optimalen Pflanzenschutzmitteleinsatzes zur Planung und Ausführung der jeweiligen Maßnahme liefert. Die Partner John Deere und die BASF gewährleisten, dass alle benötigten Daten über Sensorinformationen sowie zu Pflanzenschutzmittel bereit gestellt werden. Die Partner JKI und ZEPP besitzen fundierte Kenntnisse im Umgang mit der Modellierung von wissenschaftlichen Daten mit Hilfe von GIS. Das KTBL hat Methoden und Technologien des Daten- und Informationsmanagements in der Landwirtschaft beleuchtet. Die Zusammenarbeit von Industrie und öffentlicher Beratung gewährleistet die Interessen der praktischen Landwirtschaft.

Beseitigung planungsrechtlicher Hindernisse bei der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für die Windenergie an Land

Das Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Vorschlägen, um die existierenden planungsrechtlichen Hindernisse zum Ausbau der Windenergienutzung an Land auf Landes- und kommunaler Ebene zu beseitigen. Dazu werden Kriterien für die Ausweisung von neuen Eignungsgebieten für die Windenergie an Land entsprechend der jeweiligen Länderpotentiale entwickelt bzw. fortgeschrieben (z.B. Überprüfung bestehender Abstandsregelungen). Darüber hinaus sollen Planungsbeispiele mit Vorbildcharakter gesammelt und Empfehlungen für Länder und Kommunen ausgesprochen werden. Diese und existierende Leitfäden, Handreichungen sowie sonstige Materialien können anschließend transparent verfügbar gemacht werden, beispielsweise auf einer neu einzurichtenden Internetseite oder evtl. auch durch die weitergehende Nutzung von Web 2.0 Tools (Wiki, Blog). Für die Bearbeitung des Projektes sind 5 thematische Arbeitspakete vorgesehen, Arbeitsschritte dabei sind: 1. Analyse und Vergleich länderspezifischer planungsrechtlicher Rahmenbedingungen und kommunaler Praxis bei der Ausweisung von Eignungsräumen, 2. Identifizierung wesentlicher Ansatzpunkte einer planungsrechtlichen Optimierung sowie 3. Beschreibung möglicher Lösungsansätze und Zusammenstellung guter Planungs- und Regelungsbeispiele (Good Practise) in einem Konzept zur zukünftigen Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie an Land. Wesentlicher Input wird durch Gesetzes-, Literatur- und Verfahrensanalyse sowie durch Interviews gewonnen.

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