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Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Katrin Eder: „Konzept der Stadt Worms schützt Lebensraum bedrohter Amphibien“

Klimaschutzministerin Katrin Eder informiert sich über Umsetzungsstand von Amphibienschutzprojekt in Worms – Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz unterstützt Projekt mit rund 500.000 Euro aus Ersatzzahlungen. „Amphibien sind faszinierende Lebewesen und besonders bedroht. Allein bei der jährlichen Wanderung zu ihren Laichgebieten sterben tausende der streng geschützten Tiere. Des Weiteren verschwinden viele Kleingewässer durch Trockenlegung, zunehmende Trockenphasen durch den Klimawandel oder Asphaltierung. Aber Amphibien sind wichtig für das Ökosystem. Mithilfe der SNU wurden acht neue Tümpel geschaffen. Projekte wie dieses der Stadt Worms sorgen dafür, dass Amphibien wieder mehr Lebensraum zur Verfügung steht“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder in Worms, wo sie sich gemeinsam mit der Wormser Bürgermeisterin Stefanie Lohr über den Umsetzungsstand des Amphibienschutzprojektes in Worms informierte. Mit ihrem Schutzkonzept will die Stadt den Bestand vom Aussterben bedrohter, streng geschützter Arten wie Moorfrosch, Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauch-, Kreuz- und Wechselkröte sowie Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch sichern und ihren Lebensraum verbessern. Das rund 500.000 Euro umfassende Naturschutzvorhaben wird aus Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert. Ersatzzahlungen werden erhoben, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen – nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden können. Die Zahlungen fließen zweckgebunden in konkrete Naturschutzprojekte und ermöglichen so wirksame Maßnahmen direkt vor Ort. In Worms sind die Amphibien auf isolierte Restauenfragmente angewiesen, da das Stadtgebiet bis an das Rheinufer reicht. Für die Verbesserung dieses Lebensraums ist die Neuschaffung von geeigneten Laichgewässern wichtig. Zu diesem Zweck hat die Stadtverwaltung Worms im Stadtgebiet acht Amphibientümpel neu angelegt. Die Lage, Größe und Tiefe der im Projekt angelegten Tümpel wurde mit einem Amphibienspezialisten abgestimmt, um die bestmöglichen Bedingungen für den Amphibienschutz auch zu gewährleisten. Die Amphibientümpel wurden morphologisch strukturreich entwickelt, zum Beispiel mit Flach- und Steiluferbereichen, um durch variable Bedingungen und Diversität ein Maximum an Habitatpotenzialen zu schaffen. Die Erdarbeiten an den acht realisierten Tümpeln stehen kurz vor Abschluss. Zur Vorbereitung von Einsaaten werden im kommenden Frühjahr noch notwendige Bodenarbeiten sowie gegebenenfalls erforderliche Nacharbeiten durchgeführt. Nach ihrer Fertigstellung werden die Tümpel in den nächsten 13 Jahren im Projekt weiterentwickelt und gepflegt sowie von einem kontinuierlichen Monitoring begleitet. Hierzu werden unter anderem Laichballen-Kontrollen durchgeführt. Insbesondere die Veränderung von deren Anzahl lässt Rückschlüsse auf Populationsveränderungen zu. Das Amphibienschutzkonzept beinhaltet eine auf das Stadtgebiet bezogene Zusammenstellung der Bestandssituation von Amphibien und einen umsetzungsorientierten Maßnahmenkatalog für deren nachhaltigen Schutz. Mit der Grundlagenplanung des Projektes wurde im Jahr 2019 begonnen. Die Gesamtprojektlaufzeit endet im Jahr 2038.

Katrin Eder: „Konzept der Stadt Worms schützt Lebensraum bedrohter Amphibien“

Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich über Umsetzungsstand von Amphibienschutzprojekt in Worms – Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) unterstützt Projekt mit rund 500.000 Euro aus Ersatzzahlungen „Amphibien sind faszinierende Lebewesen und besonders bedroht. Allein bei der jährlichen Wanderung zu ihren Laichgebieten sterben tausende der streng geschützten Tiere. Des Weiteren verschwinden viele Kleingewässer durch Trockenlegung, zunehmende Trockenphasen durch den Klimawandel oder Asphaltierung. Aber Amphibien sind wichtig für das Ökosystem. Mithilfe der SNU wurden acht neue Tümpel geschaffen. Projekte wie dieses der Stadt Worms sorgen dafür, dass Amphibien wieder mehr Lebensraum zur Verfügung steht“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder in Worms, wo sie sich gemeinsam mit der Wormser Bürgermeisterin Stephanie Lohr über den Umsetzungsstand des Amphibienschutzprojektes in Worms informierte. Mit ihrem Schutzkonzept will die Stadt den Bestand vom Aussterben bedrohter, streng geschützter Arten wie Moorfrosch, Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauch-, Kreuz- und Wechselkröte sowie Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch sichern und ihren Lebensraum verbessern. Das rund 500.000 Euro umfassende Naturschutzvorhaben wird aus Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert. Ersatzzahlungen werden erhoben, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen – nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden können. Die Zahlungen fließen zweckgebunden in konkrete Naturschutzprojekte und ermöglichen so wirksame Maßnahmen direkt vor Ort. In Worms sind die Amphibien auf isolierte Restauenfragmente angewiesen, da das Stadtgebiet bis an das Rheinufer reicht. Für die Verbesserung dieses Lebensraums ist die Neuschaffung von geeigneten Laichgewässern wichtig. Zu diesem Zweck hat die Stadtverwaltung Worms im Stadtgebiet acht Amphibientümpel neu angelegt. Die Lage, Größe und Tiefe der im Projekt angelegten Tümpel wurde mit einem Amphibienspezialisten abgestimmt, um die bestmöglichen Bedingungen für den Amphibienschutz auch zu gewährleisten. Die Amphibientümpel wurden morphologisch strukturreich entwickelt, zum Beispiel mit Flach- und Steiluferbereichen, um durch variable Bedingungen und Diversität ein Maximum an Habitatpotenzialen zu schaffen. Die Erdarbeiten an den acht realisierten Tümpeln stehen kurz vor Abschluss. Zur Vorbereitung von Einsaaten werden im kommenden Frühjahr noch notwendige Bodenarbeiten sowie gegebenenfalls erforderliche Nacharbeiten durchgeführt. Nach ihrer Fertigstellung werden die Tümpel in den nächsten 13 Jahren im Projekt weiterentwickelt und gepflegt sowie von einem kontinuierlichen Monitoring begleitet. Hierzu werden unter anderem Laichballen-Kontrollen durchgeführt. Insbesondere die Veränderung von deren Anzahl lässt Rückschlüsse auf Populationsveränderungen zu. Das Amphibienschutzkonzept beinhaltet eine auf das Stadtgebiet bezogene Zusammenstellung der Bestandssituation von Amphibien und einen umsetzungsorientierten Maßnahmenkatalog für deren nachhaltigen Schutz. Mit der Grundlagenplanung des Projektes wurde im Jahr 2019 begonnen. Die Gesamtprojektlaufzeit endet im Jahr 2038.

G10324 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben der wesentliche Änderung von drei Windkraftanlagen in 15518 Steinhöfel

Die Firma EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15 in 70567 Stuttgart beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15518 Steinhöfel in der Gemarkung Heinersdorf, Flur 4, Flurstück 172 drei Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (Az.: G10324). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Änderung von Nebenbestimmungen zum Natur- und Artenschutz. Die Nebenbestimmungen zur Mastfußgestaltung sollen gestrichen werden. Außerdem soll zum Amphibienschutz ein generelles Nachtbauverbot aufgehoben werden. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin

Zusammenfassung: Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch Ichthyosaura alpestris ). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Die verwendete Einstufungsmethodik folgt den entsprechenden Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz. Zehn der 13 bewerteten Arten stehen in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste. Nahezu alle zeigen Rückgänge im kurzfristigen und langfristigen Bestandstrend. Zwei Arten (Rotbauchunke Bombina bombina und Kreuzkröte Epidalea calamita ) wurden als “vom Aussterben bedroht” eingestuft. Im Vergleich zur vorhergehenden Roten Liste haben sieben Arten ihre Einstufung beibehalten, während bei vier Arten eine Heraufstufung erfolgte. Eine Art (Knoblauchkröte Pelobates fuscus ) wurde herabgestuft, aber diese Einstufung bildet nicht die realen Trends in der Bestandsentwicklung ab, sondern ist der veränderten Bewertungsmethodik geschuldet. Trotz lokaler Erfolge im Amphibienschutz gehört diese Wirbeltierklasse in Berlin weiterhin zu den im hohen Maße bedrohten Tiergruppen.

15 Jahre „Impulse für die Vielfalt“

Im Jahr 2011 startete das Förderprogramm zum Schutz unserer heimischen Amphibien. Seit 2016 können auch Maßnahmen zum Reptilienschutz gefördert werden. Durch diese finanzielle Unterstützung konnten bislang 159 Schutzprojekte in Baden-Württemberg umgesetzt werden – ein Verdienst, den vor allem eine Vielzahl von Antragstellern geleistet hat. An diesen Erfolg soll 2025 angeknüpft werden. Bis zum 15. Mai können wieder Projektanträge bei der LUBW eingereicht werden. Ein Fachgremium für Amphibien und Reptilien sowie Vertretende des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die eingereichten Projektideen und stellen so die Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit der geförderten Projekte sicher. Die Empfehlungen der Fachjury nimmt die EnBW auf und wickelt die Förderungen mit den Antragstellern ab, die dann ihre Maßnahmen beginnen können. Zu beachten ist, dass förderfähigen Projekte im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2025 umgesetzt werden müssen. Haben Sie eine passende Projektidee? Dann machen Sie mit und helfen so, die Lebensbedingungen der sensiblen Tiere in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Mehr zum Thema: Bild zeigt: Saniertes Gewässer für den Laubfrosch. Im Vordergrund stehen blühende Rohkolben – beliebte Ansitze der grünen Amphibien. Quelle: LUBW/P.Groß

Grasfrosch, Erdkröte und Co. wandern los: SGD Nord bittet um Rücksicht

Nun ist es wieder so weit: Wenn die nächtlichen Temperaturen steigen, starten Erdkröte, Grasfrosch, Molch und Co. wieder ihre jährliche Reise. Auf dem Weg zu den Laichgewässern legen die heimischen Amphibien teils mehrere Kilometer zurück und queren dabei auch vielbefahrene Straßen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord appelliert daher an Verkehrsteilnehmende, in den kommenden Wochen Rücksicht auf wandernde Amphibien zu nehmen. Wann genau die Amphibien zu den Laichplätzen aufbrechen, hängt von der Außentemperatur und der Luftfeuchtigkeit ab. Sobald die nächtlichen Temperaturen mehrere Tage infolge auf fünf bis zehn Grad Celsius klettern, machen sich frühlaichende Arten, wie zum Beispiel der Grasfrosch oder die Erdkröte, auf den Weg. Neben dem Risiko von Fahrzeugreifen erfasst zu werden, kann auch das bloße Hinwegfahren über Amphibien weitreichende Folgen haben. Denn ab Geschwindigkeiten von 30 Kilometern pro Stunde entsteht unter Autos ein Unterdruck, der zu schweren inneren Verletzungen bei den Tieren führen kann. Tunnel als Querungshilfe Die SGD Nord bittet daher in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht. Zu den betroffenen Straßen zählt beispielsweise die L 309 zwischen Vallendar und Hillscheid. Wer die Hinweisschilder beachtet, die Geschwindigkeit reduziert oder auf weniger betroffene Straßen ausweicht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Amphibien. An einigen Straßen, wie etwa der L 113 zwischen dem Kloster und dem Campingplatz am Laacher See, wurden besondere Vorkehrungen getroffen: Unterirdische Tunnel, sogenannte Amphibien-Leitsysteme, ermöglichen den Tieren eine sichere Reise zu ihren Laichplätzen. Schutzprojekte Viele heimische Amphibienarten sind stark gefährdet. Deshalb setzt sich die SGD Nord aktiv für ihren Schutz ein. Neben der Förderung des ehrenamtlichen Amphibienschutzes werden auch im Zuge von Artenschutzprojekten zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Grasfrosch, Erdkröte und Co. ergriffen.

WD 8 - 083/18 Zur Verbreitung des Kalikokrebses in Deutschland

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Verbreitung des Kalikokrebses in Deutschland Der wissenschaftliche Name des Kalikokrebses lautet seit kurzem Faxonius immunis. Aller- dings findet man in einigen Arbeiten noch die alte Bezeichnung Orconectes immunis. Zur Verbreitung des Kalikokrebses in Deutschland Der Kalikokrebs (Faxonius immunis) kommt innerhalb Deutschlands in Baden-Württemberg (entlang des Oberrheintals von Kehl bis Mannheim) vor. „Dort kommt er neben dem Haupt- strom und dessen Aue auch in den meisten Zuflüssen und Gräben vor. Durch Überlandwande- rung besiedelt er zunehmend Kleingewässer zum Amphibien- und Libellenschutz, die nicht direkt mit dem Gewässernetz verbunden sind. Außerdem gibt es einzelne Vorkommen der Art im Schwarzwald, die auf Besatz zurückzuführen sind. Linksrheinisch ist die Art derzeit von Beinheim (Frankreich) bis Speyer verbreitet, in der Pfalz dringt sie zunehmend in Seitenbäche vor.“ Neuerdings wurde auch von ersten Vorkommen in Hessen berichtet (Höhe von Wiesba- den; besiedelt dort die Auen). „Weiter nördlich, im felsig-steinigen Mittelrhein kann die Art sich nur schlecht halten, eine Drift einzelner Tiere bis zum Niederrhein ist aber nicht auszu- schließen.“ 1 Zu Problemen der Verbreitung des Kalikokrebses „Der Kalikokrebs verfügt über die Fähigkeit, sich schnell zu entwickeln. Krebse, die Anfang April aus dem Ei schlüpfen, erreichen in Kleingewässern bereits im ersten Jahr die Ge- schlechtsreife. Die Krebsart besitzt mit bis zu 495 Eiern pro Weibchen (Chucholl, 2012) ein ho- hes Reproduktionspotential. Sie verfügt außerdem über die Fähigkeit, Wohnröhren in lehmi- gen oder schlammigen Untergrund anzulegen und kann so mehrere Monate Trockenheit über- dauern. Durch Überlandwanderung besiedelt die Art Gewässer, die nicht direkt mit dem Fließ- gewässernetz verbunden sind. Dies tut sie am Oberrhein das ganze Jahr (Herrmann et al, 2018). Hat sie ein solches isoliertes Kleingewässer erreicht, bildet die Art sehr hohe Dichten aus. [… ] 1 Informationen der Projektgruppe „Management des invasiven Kalikokrebses zum Schutz von Amphibien und Libellen in Kleingewässern“: Alexander Herrmann; Pädagogische Hochschule Karlsruhe vom 8. August 2018. WD 8 - 3000 - 083/18 (10. August 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Ver- fasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unter- liegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zur Verbreitung des Kalikokrebses in Deutschland Besondere Probleme bereitet der Kalikokrebs in Kleingewässern (s. hierzu Artikel von Martens 2016), er ist eine massive Bedrohung für schützenswerte Amphibien und Libellen.“ 2 Im Institut für Biologie und Schulgartenentwicklung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe arbeitet Prof. Dr. Andreas Martens in einer Forschungsprojektgruppe „Management des invasi- ven Kalikokrebses zum Schutz von Amphibien und Libellen in Kleingewässern“ an Proble- men, die durch die Ausbreitung des Krebses sich ergeben. Die Gruppe beschäftigt sich insbe- sondere mit der Überlandwanderung, konkreten Auswirkungen auf die Fauna und ersten Ma- nagementansätzen der Art. Literaturhinweise: Chucholl C. 2012. Understanding invasion success: life-history traits and feeding habits of the alien crayfish Orconectes immunis (Decapoda, Astacida, Cambaridae). Knowledge and Man- agement of Aquatic Ecosystems 404: 04. Gelmar C, Pätzold F, Grabow K, Martens A. 2006. Der Kalikokrebs Orconectes immunis am nördlichen Oberrhein: ein neuer amerikanischer Flusskrebs breitet sich schnell in Mitteleu- ropa aus. Lauterbornia 56, 15-25. Herrmann A, Schnabler A, Martens A. 2018. Phenology of overland dispersal in the invasive crayfish Faxonius immunis (Hagen) at the Upper Rhine River area. Knowledge and Manage- ment of Aquatic Ecosystems 419, 30. Herrmann, A., Stephan, A., Keller, M., Martens, A. 2017. Zusammenbruch der Makro- zoobenthos-Diversität eines Kleingewässers nach der Invasion durch den Kalikokrebs Orconec- tes immunis: eine Fallstudie. Ergebnisse der Jahrestagung der der Deutschen Gesellschaft für Limnologie 2017. 160-166. Martens A. 2016. Der Kalikokrebs: eine wachsende Bedrohung für Amphibien und Libellen am Oberrhein. Naturschutzinfo 2016: 24-26. *** 2 Ebd. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Umweltzustandsbericht jetzt digital und interaktiv

null Umweltzustandsbericht jetzt digital und interaktiv Mit dem heutigen „Go-Live“ des neuen Web-Angebotes „Umweltdaten 2024“ haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg den 16. Umweltzustandsbericht vorgestellt. Erstmals erscheint der Bericht ausschließlich in digitaler Form und stellt die zahlreichen Umweltdaten auf einer modernen Plattform gut strukturiert zur Verfügung. Umweltdaten zeigen Erfolge, aber auch Handlungsbedarfe „Fundierte und kontinuierlich erhobene Umweltdaten sind unverzichtbar, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu bewerten und weiteren Handlungsbedarf zu erkennen“, betonte Umweltministerin Thekla Walker anlässlich der Veröffentlichung. „Der Bericht zeigt uns, in welchen Bereichen wir erfolgreich waren und wo wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren müssen.“ Luftqualität: Deutliche Fortschritte bei der Reduktion von Stickstoffdioxid Die Luft in Baden-Württemberg wird sauberer. Im Jahr 2023 sank die Schadstoffbelastung weiter – zum zweiten Mal in Folge wurden im gesamten Land die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. „Im Jahr 2017 wurde der Grenzwert noch in 15 Städten in Baden-Württemberg überschritten. Erstmals eingehalten wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 2022, also gerade einmal fünf Jahre später. Das ist ein deutlicher Erfolg der Luftreinhalteplanung“, betont Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, dessen Haus die Erstellung des Umweltzustandsberichtes verantwortet. Auch die Belastung durch Feinstaub ist deutlich zurückgegangen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden seit dem Jahr 2018 flächendeckend im Land eingehalten und gehen weiterhin kontinuierlich zurück. Beispielsweise wurden an dem ehemaligen Hotspot, der Spotmessstelle „Stuttgart am Neckartor“, im Jahr 2017 noch 45 Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) gezählt. Zulässig sind 35 Tage im Jahr. Im Jahr 2023 wurde der Grenzwert nur an drei Tagen überschritten. Klimawandel: Die größte Herausforderung unserer Zeit „Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen“, erklärte Ministerin Walker. Dies spiegele sich auch in der Veränderung des Wetters wieder: Das Jahr 2023 war mit einer Durchschnittstemperatur von 10,7 Grad Celsius bislang das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Aktuelle Auswertung deuten bereits daraufhin, dass das Jahr 2024 diese Höchstwerte noch übertreffen wird. Veränderte Niederschläge und steigende Temperaturen führen zu heißeren, trockeneren Sommern und milderen, feuchteren Wintern. Neben Extremwetterereignissen wie Starkregen und Trockenperioden wirken sich auch steigende Wassertemperaturen negativ auf die Umwelt aus. So führt wärmeres Wasser zu Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, was Tiere und Pflanzen unter Druck setzt. Auch der Bodensee verzeichnet besorgniserregende Trends: Bereits 2022 wurden neue Höchstwerte für die mittlere Wassertemperatur sowohl an der Oberfläche als auch in der Tiefe gemessen. Begleitet wurde der Temperaturanstieg von ungewöhnlich niedrigen Wasserständen im Sommer. Erfolge im Klimaschutz: Baden-Württemberg senkt Treibhausgasemissionen „Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein globaler Kraftakt. Wir werden diesen nur gewinnen, wenn jeder seinen Teil beiträgt. Wir müssen gegensteuern. Baden-Württemberg ist hier auf einem guten Weg“, erklärt Ministerin Walker und verweist auf das bisher Erreichte. Seit 1990 konnten die Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gesenkt werden – damit wurden 64 Millionen Tonnen Treibhausgase im Jahr 2023 ausgestoßen. Zudem wird seit 2022 mehr als ein Drittel des Stroms im Land aus erneuerbaren Energien erzeugt. Besonders im Bereich Photovoltaik konnte ein massiver Zubau erzielt werden: Von 2022 auf 2023 hat sich der Ausbau mehr als verdoppelt. Dieser Trend setzt sich auch 2024 fort. Invasive Arten und Artensterben: Eine stille Bedrohung Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, ergänzte: „Die veränderten klimatischen Bedingungen bringen weitere Herausforderungen mit sich. Sie begünstigen die Ausbreitung invasiver Arten, die die bestehende Flora und Fauna in ihrer Existenz bedrohen. In Baden-Württemberg zeigt die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse oder der Quagga-Muschel im Bodensee, wie schnell dies geschehen kann.“ Der Klimawandel zählt zu den Hauptursachen des Artensterbens. Etwa 40 Prozent der Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gelten als gefährdet. Deshalb soll auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs ein zusammenhängendes Netz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen entstehen. „Das gesetzte Etappenziel von 10 Prozent Offenlandfläche bis Ende 2023 haben wir erreicht“, betont Walker und bekräftigt, das Land werde sich weiter dafür einsetzen, Biotope im Land funktional und räumlich zu vernetzen, um das Überleben von Vögeln und Insekten zu sichern. Kartierungen sind wichtige Arbeitsinstrumente für den Umweltschutz Die LUBW koordiniert die Kartierungen der Arten für Baden-Württemberg. „Detaillierte Informationen zur Verbreitung von Arten sind die Grundlage, um gezielte Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen zu können“, so Maurer und ergänzt: „Einen wichtigen Beitrag leisten ehrenamtliche Kartiererinnen und Kartierer. Rund 200 fachkundige Freiwillige haben in den Jahren 2014 bis 2024 für die flächendeckende Erfassung der Reptilien und Amphibien fast 82.000 Funde gemeldet. Mit großem persönlichen Einsatz und ihren Ortskenntnissen lokalen Wissen haben sie die umfassende Erhebung dieser Arten in Baden-Württembergs erst möglich gemacht. So wurden bis heute 93 Prozent der Fläche kartiert.“ Umweltdaten 2024: Ein Bericht für alle – verständlich, zugänglich, anschaulich „Der Umweltzustandsbericht vereint Daten aus allen Umweltbereichen und vermittelt ein vollständiges Bild für in Baden-Württemberg“, so Maurer. Die Informationen sind auf der Webseite mit klar verständlichen Texten, ansprechenden Grafiken und übersichtlichen Karten aufbereitet – für Fachleute sowie für die breite Öffentlichkeit gleichermaßen nachvollziehbar. Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: https://umweltportal.baden-wuerttemberg.de/umweltdaten-bericht-2024 Hintergrundinformation Seit mehr als 25 Jahren stehen die Umweltdaten Baden-Württemberg für eine fundierte Umweltberichterstattung. Die Themenvielfalt umfasst neben den klassischen Umweltmedien Boden, Wasser und Luft auch den Natur- und Landschaftsschutz sowie technische Umweltthemen wie Kreislaufwirtschaft, Lärm oder Radioaktivität. Baden-Württemberg erstellt den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht alle drei Jahre. Der 16. Umweltzustandsbericht erscheint nun erstmals ausschließlich digital. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

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