Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Nun ist es wieder so weit: Wenn die nächtlichen Temperaturen steigen, starten Erdkröte, Grasfrosch, Molch und Co. wieder ihre jährliche Reise. Auf dem Weg zu den Laichgewässern legen die heimischen Amphibien teils mehrere Kilometer zurück und queren dabei auch vielbefahrene Straßen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord appelliert daher an Verkehrsteilnehmende, in den kommenden Wochen Rücksicht auf wandernde Amphibien zu nehmen. Wann genau die Amphibien zu den Laichplätzen aufbrechen, hängt von der Außentemperatur und der Luftfeuchtigkeit ab. Sobald die nächtlichen Temperaturen mehrere Tage infolge auf fünf bis zehn Grad Celsius klettern, machen sich frühlaichende Arten, wie zum Beispiel der Grasfrosch oder die Erdkröte, auf den Weg. Neben dem Risiko von Fahrzeugreifen erfasst zu werden, kann auch das bloße Hinwegfahren über Amphibien weitreichende Folgen haben. Denn ab Geschwindigkeiten von 30 Kilometern pro Stunde entsteht unter Autos ein Unterdruck, der zu schweren inneren Verletzungen bei den Tieren führen kann. Tunnel als Querungshilfe Die SGD Nord bittet daher in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht. Zu den betroffenen Straßen zählt beispielsweise die L 309 zwischen Vallendar und Hillscheid. Wer die Hinweisschilder beachtet, die Geschwindigkeit reduziert oder auf weniger betroffene Straßen ausweicht, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der heimischen Amphibien. An einigen Straßen, wie etwa der L 113 zwischen dem Kloster und dem Campingplatz am Laacher See, wurden besondere Vorkehrungen getroffen: Unterirdische Tunnel, sogenannte Amphibien-Leitsysteme, ermöglichen den Tieren eine sichere Reise zu ihren Laichplätzen. Schutzprojekte Viele heimische Amphibienarten sind stark gefährdet. Deshalb setzt sich die SGD Nord aktiv für ihren Schutz ein. Neben der Förderung des ehrenamtlichen Amphibienschutzes werden auch im Zuge von Artenschutzprojekten zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Grasfrosch, Erdkröte und Co. ergriffen.
Nachhaltige Moorentwicklung ist das Ziel des Projekts „RePeat“, hierfür sollen drei Moore in der Region Hannover bis 2035 wiedervernässt werden. Konkret geht es um das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1840 Hektar. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren in Neustadt am Rübenberge, Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Sehnde, Hannover und Isernhagen. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen Moore unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Wachsende, intakte Moore tragen als natürlicher CO2-Speicher ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Zum Auftakt luden die Projektpartner, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Region Hannover zu einer Auftaktveranstaltung ins Haus der Region ein. Nachhaltige Moorentwicklung ist das Ziel des Projekts „RePeat“, hierfür sollen drei Moore in der Region Hannover bis 2035 wiedervernässt werden. Konkret geht es um das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1840 Hektar. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren in Neustadt am Rübenberge, Burgdorf, Burgwedel, Lehrte, Sehnde, Hannover und Isernhagen. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen Moore unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Wachsende, intakte Moore tragen als natürlicher CO2-Speicher ganz erheblich zum Klimaschutz bei. Zum Auftakt luden die Projektpartner, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Region Hannover zu einer Auftaktveranstaltung ins Haus der Region ein. Umweltminister Christian Meyer: „Intakte Moore sind Superhelden. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Naturschutz, zum Wasserrückhalt und sind die natürlichen Klimaschützer Nr. 1, da sie enorme Mengen Kohlenstoff speichern können“, betont der Umweltminister. „Als moorreichstes Bundesland sehen wir unsere Aufgabe darin, unsere verbliebenen Moore zu schützen und in Teilen wiederherzustellen. Mit 34 Millionen Euro haben wir die Möglichkeit, uns aktiv für die Erhaltung und Entwicklung dreier der bedeutendsten verbliebenen Moorflächen in Niedersachsen einzusetzen und die Natur ein Stück weit wiederherzustellen. Auch zum Erreichen der Klimaziele trägt das Großprojekt bei“, führt Minister Meyer aus. Der aktuelle Zustand der genannten Moore ist unzureichend und soll daher durch ein nachhaltiges Wassermanagement und Flächenkonzept verbessert werden. Möglich macht das eine EU-Umweltförderung aus dem Förderprogramm LIFE in Höhe von zehn Millionen Euro sowie die umfangreiche finanzielle Beteiligung der Projektträger selbst. Jeweils zwölf Millionen Euro steuern das Land Niedersachsen und die Region Hannover zu dem Projekt bei. Jens Palandt, Umwelt- und Klimadezernent der Region Hannover: „Als Region Hannover haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Wir wollen möglichst bis 2035 klimaneutral werden. Dafür müssen wir nicht nur die Energiewende hinbekommen, sondern auch die massiven Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren reduzieren. Gleichzeitig leisten wir mit dem Renaturierungsprojekt einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer natürlichen Lebensräume. Projekt RePeat ist ein Meilenstein für den Klima- und Artenschutz in der Region.“ Der Name des Projekts „RePeat“ steht für „Restauration of Peatlands in the Hannover Region“ und verweist zudem auf das erfolgreiche Vorgängerprojekt zur Moorrenaturierung LIFE+ „Hannoversche Moorgeest“. Anknüpfend an die langjährigen Erfahrungen ist das Hauptziel, auch im neuen Projekt die Wiederherstellung naturnaher Moorwasserstände in den FFH-Gebieten Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor und Trunnenmoor. Ziel ist es, die selten gewordenen Moorlebensräume sowie Arten zu erhalten und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Moorentwicklung zu schaffen. Um das Wasser in den Moorflächen zurück zu halten, sind Gehölzarbeiten und Erdbau erforderlich. Außerhalb der FFH-Gebiete werden Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Amphibien umgesetzt. „Die Kolleginnen und Kollegen aus den Geschäftsbereichen Naturschutz und Planung und Bau des NLWKN arbeiten seit vielen Jahren Hand in Hand. Insbesondere vor dem Hintergrund der Wiedervernässung von Mooren wird deutlich, dass Naturschutz und Wasserbau eng ineinandergreifen“, stellt Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, klar. Zunächst allerdings steht für die Projektpartner und insbesondere für den NLWKN die umfassende Grundlagenermittlung an. Erst dann können tiefgreifende Ingenieurplanungen und anschließend die Umsetzung vorgenommen werden. Eine Botschaft ist den Projektplanern bei Land und Region bei der Auftaktveranstaltung im Haus der Region besonders wichtig: Bewirtschaftern und privaten Anliegern sollen durch die Wiedervernässung keine Nachteile entstehen. Den Projektpartnern ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein besonderes Anliegen. Bereits vor dem offiziellen Projektstart habe man deshalb den engen Austausch zu Eigentümern, Bewirtschaftern und lokalen Akteuren gesucht. In verschiedenen Gremien besteht die Möglichkeit, örtliche Belange aller Art einzubringen. Im Rahmen der geplanten Flurbereinigungsverfahren werden alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer individuell kontaktiert und beteiligt. Ziel ist es, für möglichst viele Flächen Kauf-, Tausch- oder Gestattungsverträge abzuschließen, um anschließend möglichst große, zusammenhängende Gebiete renaturieren zu können. „Die Wiederherstellung der drei Moore im LIFE-Projekt "RePeat" stellt eine anspruchsvolle Aufgabe dar, die nur gemeinsam mit allen Beteiligten und bei ausreichender Flächenverfügbarkeit gelingen kann. Unser Amt hat dabei die Federführung für die Flurbereinigungsverfahren in diesen sensiblen Landschaften übernommen. Flurbereinigung heute bedeutet für uns, dass Transparenz, Beteiligung und Akzeptanz hierbei einen hohen Stellenwert erhalten. Mit dem LIFE-Projekt "RePeat" setzen wir uns gezielt dafür ein, den Moorschutz und die regionale Entwicklung in Einklang zu bringen – stets im engen Dialog mit den Menschen vor Ort“, erklärt Ottmar von Holtz, Landesbeauftragter für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, bei der Auftaktveranstaltung am 14. Januar im Haus der Regionen. Rund 400.000 ha der niedersächsischen Landesfläche sind von Moorböden geprägt. Niedersachsen beheimatet damit rund 38 Prozent der bundesweiten Moorflächen und ist das moorreichste Bundesland Deutschlands (MoorIs). Sie haben jedoch fast alle durch Entwässerung, Abtorfung und Kultivierung ihren ursprünglichen Charakter verloren. Das Projektgebiet umfasst das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor mit insgesamt 1.840 ha. Das Ziel ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstände in den drei Mooren. Aufgrund ihrer starken Gefährdung und der großen ökologischen Bedeutung stehen sie unter dem Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und sind Bestandteile des europäischen Netzwerkes „Natura 2000“. Sie haben das Potenzial, sich wieder zu lebenden Mooren mit wachsenden Torfmoosen zu entwickeln. Das Naturschutzprojekt dient aber auch dem Klimaschutz. Für die drei FFH-Gebiete liegen bereits Managementpläne aus dem Jahr 2021 vor (siehe Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor, Trunnenmoor). Darin sind nicht nur verbindliche Erhaltungs- und Entwicklungsziele für jedes Gebiet formuliert, sondern auch erste Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der Ziele. Für die konkrete Planung der Moorrenaturierung bedürfen die Managementpläne allerdings einer Verfeinerung und vor allem einer Abstimmung auf lokale Interessen und Zwangspunkte. Offizieller Projektstart war der 01.01.2026. Weitere Informationen zum LIFE-Projekt „RePeat“ liefert die Projektwebsite des NLWKN LIFE-Projekt „RePeat“ | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Begleitende Bilder und Bilder der Veranstaltung sind hier zu finden: Öffentliche Freigabe - Nextcloud - hannIT Share - Region Hannover
In allen Landschaften Deutschlands kommt die Erdkröte flächendeckend, wenn auch mit unterschiedlicher Häufigkeit, vor. Entsprechend der Vielfalt der von ihr bewohnten Großlandschaften sind auch die in den einzelnen Bundesländern bewohnten Lebensräume sehr unterschiedlich. In Deutschland kommt die Erdkröte von Meerespiegelhöhe bis auf 1.720 m ü. NHN vor. Sie ist neben dem Grasfrosch die häufigste Amphibienart Deutschlands (Kriterienklasse „sehr häufig“). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 72,15 %. Die scheinbare Abnahme der Anzahl besetzter Raster im Zeitraum 2000 bis 2018 ist ein typisches Phänomen bei der Erfassung sehr häufiger und weit verbreiteter Arten (vgl. Geiger et al. 2016). Von etlichen der unbesetzten Rasterfelder liegen Nachweise z. B. aus Protokollen von Amphibienschutz-Zaunanlagen vor. Teilweise befinden sich darunter auch große Populationen, diese Daten werden durch die Betreuer und Betreuerinnen der Amphibienschutzanlagen jedoch häufig nicht in den relevanten Datenbanken hinterlegt, sodass Meldedefizite entstehen. Die Bestandstrends sind nicht leicht abschätzbar. Sicher hat sich die Beseitigung vieler stehender Kleingewässer (vor ca. 1980) stark negativ ausgewirkt. Die dadurch verursachten Rückgänge wurden durch das Neuanlegen von Abgrabungen, Fischteichen, Gartenteichen sowie von Kleingewässern im Rahmen von Naturschutzprogrammen der Länder nur teilweise kompensiert. Der langfristige Trend wird deshalb als „mäßiger Rückgang“ eingeschätzt. Grundlage für die Beurteilung des kurzfristigen Bestandstrends bilden Zählungen an Amphibienschutzanlagen (insbesondere an stark befahrenen Straßen) und langjährige Beobachtungen von Experten und Expertinnen. Auch wenn lokal festgestellte zeitweilig starke Rückgänge als Ausdruck der arttypischen Fluktuationen interpretiert werden und unberücksichtigt bleiben, ist über die vergangenen 20 Jahre eine mäßige Abnahme erkennbar. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Der kurzfristige Bestandstrend wurde von zuvor „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) in die Kriterienklasse „mäßige Abnahme“ hochgestuft. Die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“ ändert sich dadurch nicht. Die Erdkröte ist regional gefährdet durch: Verluste durch den Straßenverkehr, verstärkt durch Straßenausbau und zunehmenden Verkehr, auch auf Nebenstrecken. Dadurch wird zudem eine Trennung von Teillebensräumen bewirkt, die zur Fragmentierung und Isolation der Vorkommen beitragen; Beseitigung von Gewässern und Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Intensivierung der Nutzung und großflächige Monotonisierung der forst- und landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise durch Nadelwaldmonokulturen, vor allem in Mittelgebirgen bis hin zu Hoch- und Kammlagen, oder die Beseitigung von Hecken- und Saumstrukturen in den Ackerlandschaften. Notwendige Maßnahmen für den Schutz der Erdkröte sind: Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen und Maßnahmen gegen die Landschaftszerschneidung, die der Sicherung der saisonalen Erdkrötenwanderung und dem Erhalt der Jahreslebensräume dienen; bei fest verbauten Querungshilfen müssen die Unterhaltungspflichtigen neben den jährlichen Reinigungsarbeiten auch kontrollieren, ob die technischen Voraussetzungen für die ökologische Funktion (Reck et al. 2019) gegeben sind. Dazu gehören Zustand und Dichtigkeit der Leit- und Sperreinrichtungen, der Zustand des Bodensubstrates, das Beseitigen neu erkannter Barrieren, z. B. Ausspülungen, an Leit- und Sperreinrichtungen und im Umfeld der Schutzanlagen. Die Anforderungen und Aufgaben werden im „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ detailliert beschrieben (FGSV 2008). Eine überarbeitete Fassung dieses Regelwerks, welche die Inhalte des „Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen“ (BMVBS 2000) integriert und aktualisiert, steht kurz vor der Veröffentlichung.
Bezogen auf das Gesamtareal liegen die Vorkommen des Springfroschs in Deutschland deutlich unter 10 %. In Mecklenburg-Vorpommern (Rügen, Darß), Niedersachsen (naturräumliche Region Lüneburger Heide) und Nordrhein-Westfalen (z. B. Kottenforst-Ville) befinden sich jedoch hochgradig isolierte Vorposten (siehe DGHT 2018). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Springfrosch ist ein atlantisch-submediterranes Faunenelement und besiedelt Deutschland sowie das übrige Mitteleuropa nicht flächendeckend, sondern in mehreren, kleineren, zum Teil weit voneinander getrennten Teilarealen. Sie sind im Südwesten, Süden und Südosten Deutschlands großflächiger als im Norden. Die Art fehlt in den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie den Stadtstaaten Berlin und Bremen. Im Nordwesten (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) und Nordosten (Mecklenburg-Vorpommern) erreicht die Art ihre Arealgrenze. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich deutlich isoliert in Dänemark und Schweden (Sillero et al. 2014). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) in Deutschland beträgt 9,05 % und liegt damit entsprechend der nur disjunkten Verbreitung in der Kriterienklasse „selten“. Der langfristige Bestandstrend wird als mäßiger Rückgang eingestuft, da in der Vergangenheit zumindest bei den Gewässern im Offenland durch landwirtschaftliche Einflüsse und Besatzmaßnahmen mit Fischen von einer Verschlechterung der Lebensräume auszugehen ist. Dabei bleibt die Unsicherheit, dass man erst in den 1970er und 1980er Jahren mit einer systematischen Erfassung des Springfroschs begann und zu diesem Zeitpunkt sozusagen bei Null anfing. Weiter zurückliegende Veränderungen sind nicht dokumentiert. Dagegen wird der kurzfristige Bestandstrend deutschlandweit als stabil eingestuft. Diese Einschätzung lässt sich insbesondere mit deutlich verstärkter ökologischer Waldbewirtschaftung (z. B. Förderung des Laubwaldanteils), dem strengen Schutzstatus und zahlreichen Maßnahmen (z. B. Neuanlage von Gewässern) in Verbindung bringen. In einigen Gebieten konnten sogar Arealerweiterungen dokumentiert werden. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Der langfristige Bestandstrend war 2009 noch unbekannt und führte damit zur Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Es wird nunmehr von einem mäßigen Rückgang ausgegangen, sodass sich die Einstufung in die „Vorwarnliste“ ergibt. Der Springfrosch ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Verfüllung und Trockenlegung von Stillgewässern oder Grundwasserabsenkungen sowohl im Wald als auch im Offenland; Fischbesatz in Teichen; Eintrag von Pestiziden und Dünger (Eutrophierung) in die Laichgewässer; Verbuschung bzw. Aufforstung im Uferbereich mit der Folge einer übermäßigen Beschattung; Beseitigung von Feldgehölzen und anderen Kleinstrukturen; Intensivierung der Landwirtschaft in der Umgebung von Laichgewässern; nicht natur- und standortgemäße Forstwirtschaft (Baumartenwahl, Intensivierung, Mechanisierung); Habitatverlust und -fragmentierung durch Bebauung; Straßenbau, Verluste von Individuen durch Straßenverkehr; weiterhin zunehmende Isolation und Fragmentierung der Vorkommen in den kleinflächigen Verbreitungsinseln; gebietsweise erhöhte Prädatorendichte, z. B. Waschbär (Procyon lotor). Der Springfrosch profitiert in seinen Vorkommensgebieten von allen Maßnahmen, die zum Schutz und Erhalt von Kleingewässern für Amphibien durchgeführt werden. Eine besonders geeignete Schutz- und Erhaltungsmaßnahme für diese streng geschützte Art ist daher in ihren Vorkommensgebieten die Neuanlage von Gewässern im Wald oder in Waldnähe. Diese werden im Frühjahr nach der Anlage häufig umgehend besiedelt. Weitere Maßnahmen sind: Verhindern der Verfüllung von Laichgewässern; Verhindern des Besatzes von Laichgewässern mit Fischen; ggf. Abfischen; Reduzierung von Pestizid- und Nährstoffeintrag (z. B. durch Düngemittel) in die Laichgewässer durch Ausweisung von Pufferzonen; Entschlammung von stark eutrophierten (Agrarland) oder infolge von Laubeintrag (Wald) verlandenden Laichgewässern; Entfernung aufkommender Gehölze am Gewässerrand; Förderung einer naturnahen, standortgerechten Waldbewirtschaftung, insbesondere Erhalt und Förderung lichter Laubwaldbestände und eines hohen Totholzanteils; Vernetzung bestehender Vorkommen über Hecken- und Saumstrukturen sowie Waldschneisen und Energietrassen; Einbau von Querungshilfen und Leiteinrichtungen an Straßen; Extensivierung der Wiesennutzung in der Umgebung der Laichgewässer durch Mahd mit einer Schnitthöhe > 10 cm.
In den kommenden Wochen sind sie die kleinsten Verkehrsteilnehmer des Landes: Erdkröte, Grasfrosch und Co. Denn wenn die nächtlichen Temperaturen steigen, machen sich die heimischen Amphibien wieder auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Da sie dabei auch vielbefahrene Straßen queren, bittet die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Autofahrerinnen und Autofahrer um besondere Rücksicht. Die Zahl der heimischen Amphibien ist stark zurückgegangen: Selbst Erdkröten und Feuersalamander, die früher häufig vorkamen, sind selten geworden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, unter anderem die Austrocknung von Laichgewässern spielt eine Rolle. Um dem entgegenzuwirken, fördert die SGD Nord im nördlichen Rheinland-Pfalz zahlreiche Projekte und Maßnahmen zum Schutz von Amphibien. So sorgt die SGD Nord beispielsweise im Rahmen der Biotopbetreuung dafür, dass neue Tümpel angelegt werden und dass bestehende Gewässer nicht zuwachsen. Doch auch Verkehrsteilnehmende können in nächster Zeit einen wichtigen Beitrag leisten. Höchstgeschwindigkeit: ein Meter pro Minute Denn eine Erdkröte braucht gut und gerne fünf Minuten, um eine fünf Meter breite Straße zu überqueren. Je nach Verkehr kann das zu einem echten Spießroutenlauf für die kleinen Krabbler werden. Denn neben dem Risiko, von Reifen erfasst zu werden, kann auch das bloße Hinwegfahren über Amphibien weitreichende Folgen haben: Schon bei relativ geringer Geschwindigkeit entsteht unter Autos ein Unterdruck, der die Tiere schwer verletzen kann. Die SGD Nord empfiehlt daher, das Tempo auf 30 Kilometer pro Stunde zu drosseln, sobald am Fahrbahnrand Hinweisschilder zu sehen sind, die vor Amphibien warnen. „Amphibien-Hotspots“ Doch auf welchen Straßen ist mit Amphibien zu rechnen? Generell gilt: Straßen, die durch Wälder führen oder die sich in der Nähe von Seen und Tümpeln befinden, können echte „Hotspots“ sein. Im nördlichen Rheinland-Pfalz zählen hierzu etwa die L 309 zwischen Vallendar und Hillscheid sowie die L 113 im Bereich des Laacher Sees. An einigen „Hotspots“ wurden besondere Vorkehrungen getroffen: Unterirdische Tunnel, sogenannte Amphibien-Leitsysteme, ermöglichen den Tieren eine sichere Reise zu ihren Laichplätzen. Auch werden wieder zahlreiche Freiwillige unterwegs sein, um den Amphibien über die Straße zu helfen. Reiseplan Wann genau die Amphibien zu den Laichplätzen aufbrechen, hängt von der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit ab. Sobald die nächtlichen Temperaturen mehrere Tage in Folge auf fünf bis zehn Grad Celsius klettern, machen sich frühlaichende Arten, wie etwa Grasfrosch und Erdkröte, auf den Weg. Hierbei legen sie beachtliche Strecken von bis zu mehreren Kilometern zurück. Und wenn alle Verkehrsteilnehmenden die Hinweisschilder beachtet, die Geschwindigkeit reduzieren und auf weniger betroffene Straßen ausweichen, kommen die kleinen Wanderer auch sicher ans Ziel. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .
Klimaschutzministerin Katrin Eder informiert sich über Umsetzungsstand von Amphibienschutzprojekt in Worms – Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz unterstützt Projekt mit rund 500.000 Euro aus Ersatzzahlungen. „Amphibien sind faszinierende Lebewesen und besonders bedroht. Allein bei der jährlichen Wanderung zu ihren Laichgebieten sterben tausende der streng geschützten Tiere. Des Weiteren verschwinden viele Kleingewässer durch Trockenlegung, zunehmende Trockenphasen durch den Klimawandel oder Asphaltierung. Aber Amphibien sind wichtig für das Ökosystem. Mithilfe der SNU wurden acht neue Tümpel geschaffen. Projekte wie dieses der Stadt Worms sorgen dafür, dass Amphibien wieder mehr Lebensraum zur Verfügung steht“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder in Worms, wo sie sich gemeinsam mit der Wormser Bürgermeisterin Stefanie Lohr über den Umsetzungsstand des Amphibienschutzprojektes in Worms informierte. Mit ihrem Schutzkonzept will die Stadt den Bestand vom Aussterben bedrohter, streng geschützter Arten wie Moorfrosch, Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauch-, Kreuz- und Wechselkröte sowie Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch sichern und ihren Lebensraum verbessern. Das rund 500.000 Euro umfassende Naturschutzvorhaben wird aus Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert. Ersatzzahlungen werden erhoben, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen – nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden können. Die Zahlungen fließen zweckgebunden in konkrete Naturschutzprojekte und ermöglichen so wirksame Maßnahmen direkt vor Ort. In Worms sind die Amphibien auf isolierte Restauenfragmente angewiesen, da das Stadtgebiet bis an das Rheinufer reicht. Für die Verbesserung dieses Lebensraums ist die Neuschaffung von geeigneten Laichgewässern wichtig. Zu diesem Zweck hat die Stadtverwaltung Worms im Stadtgebiet acht Amphibientümpel neu angelegt. Die Lage, Größe und Tiefe der im Projekt angelegten Tümpel wurde mit einem Amphibienspezialisten abgestimmt, um die bestmöglichen Bedingungen für den Amphibienschutz auch zu gewährleisten. Die Amphibientümpel wurden morphologisch strukturreich entwickelt, zum Beispiel mit Flach- und Steiluferbereichen, um durch variable Bedingungen und Diversität ein Maximum an Habitatpotenzialen zu schaffen. Die Erdarbeiten an den acht realisierten Tümpeln stehen kurz vor Abschluss. Zur Vorbereitung von Einsaaten werden im kommenden Frühjahr noch notwendige Bodenarbeiten sowie gegebenenfalls erforderliche Nacharbeiten durchgeführt. Nach ihrer Fertigstellung werden die Tümpel in den nächsten 13 Jahren im Projekt weiterentwickelt und gepflegt sowie von einem kontinuierlichen Monitoring begleitet. Hierzu werden unter anderem Laichballen-Kontrollen durchgeführt. Insbesondere die Veränderung von deren Anzahl lässt Rückschlüsse auf Populationsveränderungen zu. Das Amphibienschutzkonzept beinhaltet eine auf das Stadtgebiet bezogene Zusammenstellung der Bestandssituation von Amphibien und einen umsetzungsorientierten Maßnahmenkatalog für deren nachhaltigen Schutz. Mit der Grundlagenplanung des Projektes wurde im Jahr 2019 begonnen. Die Gesamtprojektlaufzeit endet im Jahr 2038.
Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich über Umsetzungsstand von Amphibienschutzprojekt in Worms – Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) unterstützt Projekt mit rund 500.000 Euro aus Ersatzzahlungen „Amphibien sind faszinierende Lebewesen und besonders bedroht. Allein bei der jährlichen Wanderung zu ihren Laichgebieten sterben tausende der streng geschützten Tiere. Des Weiteren verschwinden viele Kleingewässer durch Trockenlegung, zunehmende Trockenphasen durch den Klimawandel oder Asphaltierung. Aber Amphibien sind wichtig für das Ökosystem. Mithilfe der SNU wurden acht neue Tümpel geschaffen. Projekte wie dieses der Stadt Worms sorgen dafür, dass Amphibien wieder mehr Lebensraum zur Verfügung steht“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder in Worms, wo sie sich gemeinsam mit der Wormser Bürgermeisterin Stephanie Lohr über den Umsetzungsstand des Amphibienschutzprojektes in Worms informierte. Mit ihrem Schutzkonzept will die Stadt den Bestand vom Aussterben bedrohter, streng geschützter Arten wie Moorfrosch, Laubfrosch, Kammmolch, Knoblauch-, Kreuz- und Wechselkröte sowie Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch sichern und ihren Lebensraum verbessern. Das rund 500.000 Euro umfassende Naturschutzvorhaben wird aus Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert. Ersatzzahlungen werden erhoben, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen – nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden können. Die Zahlungen fließen zweckgebunden in konkrete Naturschutzprojekte und ermöglichen so wirksame Maßnahmen direkt vor Ort. In Worms sind die Amphibien auf isolierte Restauenfragmente angewiesen, da das Stadtgebiet bis an das Rheinufer reicht. Für die Verbesserung dieses Lebensraums ist die Neuschaffung von geeigneten Laichgewässern wichtig. Zu diesem Zweck hat die Stadtverwaltung Worms im Stadtgebiet acht Amphibientümpel neu angelegt. Die Lage, Größe und Tiefe der im Projekt angelegten Tümpel wurde mit einem Amphibienspezialisten abgestimmt, um die bestmöglichen Bedingungen für den Amphibienschutz auch zu gewährleisten. Die Amphibientümpel wurden morphologisch strukturreich entwickelt, zum Beispiel mit Flach- und Steiluferbereichen, um durch variable Bedingungen und Diversität ein Maximum an Habitatpotenzialen zu schaffen. Die Erdarbeiten an den acht realisierten Tümpeln stehen kurz vor Abschluss. Zur Vorbereitung von Einsaaten werden im kommenden Frühjahr noch notwendige Bodenarbeiten sowie gegebenenfalls erforderliche Nacharbeiten durchgeführt. Nach ihrer Fertigstellung werden die Tümpel in den nächsten 13 Jahren im Projekt weiterentwickelt und gepflegt sowie von einem kontinuierlichen Monitoring begleitet. Hierzu werden unter anderem Laichballen-Kontrollen durchgeführt. Insbesondere die Veränderung von deren Anzahl lässt Rückschlüsse auf Populationsveränderungen zu. Das Amphibienschutzkonzept beinhaltet eine auf das Stadtgebiet bezogene Zusammenstellung der Bestandssituation von Amphibien und einen umsetzungsorientierten Maßnahmenkatalog für deren nachhaltigen Schutz. Mit der Grundlagenplanung des Projektes wurde im Jahr 2019 begonnen. Die Gesamtprojektlaufzeit endet im Jahr 2038.
Die Firma EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15 in 70567 Stuttgart beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15518 Steinhöfel in der Gemarkung Heinersdorf, Flur 4, Flurstück 172 drei Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (Az.: G10324). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Änderung von Nebenbestimmungen zum Natur- und Artenschutz. Die Nebenbestimmungen zur Mastfußgestaltung sollen gestrichen werden. Außerdem soll zum Amphibienschutz ein generelles Nachtbauverbot aufgehoben werden. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 12 |
| Kommune | 1 |
| Land | 39 |
| Weitere | 13 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 8 |
| Taxon | 2 |
| Text | 38 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 53 |
| Offen | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 61 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 4 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 19 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 27 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 30 |
| Lebewesen und Lebensräume | 61 |
| Luft | 19 |
| Mensch und Umwelt | 61 |
| Wasser | 26 |
| Weitere | 54 |