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Anpassungsstrategien an klimatische Veränderungen im Pflanzenbau in Trockengebieten

Modell-gestützte Szenarienanalyse zur Optimierung der Pflanzenproduktion für den Klimaschutz, Modell-gestützte Szenarienanalyse zur Optimierung der Pflanzenproduktion für den Klimaschutz

Der menschengemachte Klimawandel bedroht langfristig die Stabilität der Ökosysteme des Planeten, und damit auch die Stabilität der menschlichen Gesellschaft durch Verknappung von Wasser, Nahrung und Lebensraum. Es besteht erheblicher Informationsbedarf hinsichtlich geeigneter Klimaschutzstrategien. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Identifizierung von geeigneten Bewirtschaftungsmaßnahmen und betrieblichen Strategien zur Optimierung der Pflanzenproduktion im Sinne des Klimaschutzes. Das Projekt ModOKlim verfolgt dabei vorrangig folgende wissenschaftliche Ziele: (i) die verlässliche Reproduktion von räumlichen und zeitlichen Mustern der Produktivität landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland über die vergangenen 30 Jahre mit Hilfe von Agrarökosystemmodellen, (ii) die deterministische Projektion der Ertragsaussichten und damit verbundener THG-Emissionen landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland, (iii) die Szenarienanalyse mit Hilfe von biophysikalischen und ökonomischen Modellen zur Beurteilung von Erfolgsaussichten von Klimaschutzstrategien in Richtung von profitablen, klimaangepassten und artenreichen Anbausystemen und (iv) die Integration des aktuellsten Stands der Wissenschaft in Bezug auf die probabilistische Projektion von Extremwetterereignissen in die Projektionen der deterministischen Modelle. Ziel des Arbeitspakets 5 ist die Optimierung der Anbaudiversifizierung unterschiedlicher Kulturen und Sorten für den Klimaschutz unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandfähigkeit gegen Extremwetter. Hierzu werden die Zusammenhänge zwischen Wetterereignissen, Erträgen und Klimawirkungen mit Hilfe statistischer Methoden abgebildet und mit Hilfe von landwirtschaftlichen Betriebsmodellen optimale Anbauverhältnisse für verschiedene Standorte und Betriebstypen (z.B. konventionell, ökologisch; Marktfrucht, Milchvieh) unter verschiedenen Klimaszenarien abgeleitet.

Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia

Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia, Teilprojekt 1: Verbesserung der Wassersicherheit

EU-Agrarpolitik: Greening liefert nur geringe Umweltwirkungen

<p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p><p>Die GAP-Reform von 2013 sollte die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher gestalten. Ein Teil der GAP-Direktzahlungen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">ersten Säule</a>&nbsp;wurde deshalb an Bewirtschaftungsmethoden geknüpft: etwa an Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, den Erhalt von Dauergrünland und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Dieses „Greening“ sollte die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft abmildern.</p><p>Im Evaluationsprojekt „GAPEval III“, das auf den Vorgänger-Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des%20">GAPEval l</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des%20">GAPEval II</a> aufbaut und dessen Analysen, z.B. zum Greening, fortsetzt, hat das Thünen-Institut (TI) die Auswirkungen der GAP nach Umweltgesichtspunkten untersucht. Für die Studie wertete das TI Daten aus Förderanträgen für die GAP-Zahlungen des <a href="https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/financing-cap/assurance-and-audit/managing-payments_de">Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)</a> aus den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus. Zudem wurden ergänzend Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung (ASE) und des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT, Rinderdaten) herangezogen. Das Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln für spezifische Bodenklimaräume wurde anhand von Risikoindikatoren vom Julius-Kühn-Institut (JKI) analysiert.</p><p>Die Bilanz fällt gemischt aus: Es zeigt sich, dass die Greening-Vorgaben einen geringen Einfluss auf die Art der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ und damit auf den Agrarumwelt- und -naturschutz hatten.</p><p>So brachte etwa die Anbaudiversifizierung, d.h. der Anbau verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen, kaum nennenswerte Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz. Schon vor Einführung des Greenings waren die Auflagen auf 81 Prozent der Ackerflächen erfüllt, danach belief sich der Anteil auf 95 Prozent.</p><p>Auch beim Dauergrünland blieb der Anteil mit rund 28 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche seit 2015 stabil. Damit konnte der konstante Rückgang von Grünlandflächen der vorangegangenen Jahre gestoppt werden – eine positive Entwicklung, die allerding nicht allein der GAP zuzuschreiben ist. In Deutschland etwa wurde im selben Zeitraum der Grünlandschutz im Ordnungsrecht der Länder verschärft.</p><p>Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden eingeführt, um die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ in der Agrarlandschaft zu fördern. Als ÖVF konnten u.&nbsp;a. Zwischenfrüchte, Brachen und Leguminosen gemeldet werden. Allerdings wurden die ÖVF-Vorgaben überwiegend über den Anbau von Zwischenfrüchten erfüllt, die aus Biodiversitätssicht weniger wertvoll sind. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung waren Zwischenfrüchte beliebt, da diese sich gut in die Anbauplanung integrieren ließen.</p><p>Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Soja, Klee und Lupinen, spielten zu Beginn der GAP-Periode nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden lediglich auf 0,8 Prozent der Ackerfläche zur Erfüllung der Greening-Vorgaben zu ökologischen Vorrangflächen angebaut. Mehr als zwei Drittel davon wurde über großkörnige Leguminosen erfüllt. Nach der Einführung eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen im Jahr 2018 halbierte sich dieser Anteil an großkörnigen Leguminosen. Stattdessen wurden nun zu über zwei Dritteln kleinkörnige Leguminosen gemeldet. Diese können in der Regel ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ angebaut werden und sind auch aus Naturschutzsicht ein Gewinn, da sie für Insekten und Feldvögel wichtige Nahrungsquellen und Habitate bieten.</p><p>Der Anteil ökologisch wertvoller Flächen, wie Brachen, zur Erfüllung der Greening-Vorgaben sank von 2015 bis 2021 von 1,9 auf 1,7 Prozent. Diese Flächen finden sich vor allem in ertragsschwächeren Regionen und waren für Intensivregionen keine attraktive Option. Insgesamt ist aber zu verzeichnen, dass Brachen (außerhalb der ökologischen Vorrangflächen) zunahmen, aber nicht die höheren Anteile an der landwirtschaftlichen Fläche der Jahrtausendwende erreichen konnten.</p><p>Neben den Landnutzungsänderungen lag ein weiterer Fokus der Studie auf der Nutztierhaltung. Hier zeigt sich ein deutliches Bild: Die Tierbestände pro Betrieb, vor allem beim Geflügel, sind stark gestiegen. Aus Umweltsicht führt diese Intensivierung zu hohen regionalen Belastungen von Böden, Luft und Gewässern, etwa durch die hohen Stickstoffeinträge der Wirtschaftsdünger. Im selben Zeitraum sanken die Bestände von Rindern und Schweinen. Ein insgesamt geringerer Tierbestand ist aus Umweltsicht positiv, da weniger Flächen für den Anbau von Futtermitteln und damit auch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel benötigt werden. Außerdem sinken die Nährstoffeinträge durch Wirtschaftsdünger und die Ammoniak- und Treibhausgasemissionen.</p><p>Trotz der Schwächen des Greenings und der beschränkten positiven Umweltwirkung der laufenden GAP-Periode sind die Umweltauflagen der GAP wenigstens als kleiner Schritt in Richtung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ zu werten. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 setzt stark auf eine Abschwächung der Umwelt- und Klimaschutzstandards und gefährdet auch die bisherigen kleinen Erfolge hin zu mehr Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠.</p>

Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020

Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die nach Einschätzung der EU-Kommission „wahrhaft ge- meinsame Politik“ (Kom (2011) 625) der seit dem 1. Juli 2013 nunmehr 28 EU-Staaten, wird in regelmäßigen Abständen reformiert. Allerdings ist nun zum ersten Mal das Europäische Parla- ment (EP) in der Pflicht, den Agrarhaushalt für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu verabschieden. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist das EP neben dem Rat der Eu- ropäischen Union gleichberechtigt an der Verabschiedung des gesamten Agrarhaushalts beteiligt. Mit der aktuellen Reform für den Zeitraum 2014 bis 2020 soll nach Maßgabe der Kommission im Wesentlichen die 1. Säule der EU-Agrarpolitik, die neben marktbezogenen Ausgaben insbesonde- re Direktzahlungen an die Landwirte beinhaltet, ökologischer und gerechter werden. “Ökologi- scher“ bedeutet, 30 Prozent des nationalen Finanzrahmens für Direktzahlungen sollen an Um- weltmaßnahmen gebunden sein. “Gerechter“ heißt, die Höhe der Direktzahlungen an die Land- wirte soll innerhalb der EU nach und nach moderat angeglichen werden (Konvergenz). Insgesamt lässt sich das Modell der GAP wie folgt zusammenfassen: Eine wettbewerbsfähige Agrarwirt- schaft mit einer rentablen Nahrungsmittelproduktion, eine ökologische Bewirtschaftung der na- türlichen Ressourcen unter Berücksichtigung des Klimawandels und die Förderung und Entwick- lung des ländlichen Raums. Bereits im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission hierzu ein sehr detailliertes Legisla- tivpaket (Kom (2011) 625 - 631) für eine Reform der GAP für den Zeitraum 2014 bis 2020 vor. Nach mehr als 40 trilateralen Verhandlungen zwischen Agrarministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament (EP) einigten sich die Teilnehmer am 26. Juni 2013 und zu den letzten offenen Punkten am 24. September 2013 auf einen politischen Kompromiss zur GAP. Der zu- ständige Landwirtschaftsausschuss des EP stimmte diesen Vorgaben am 30. September 2013 zu. Dem Kompromiss liegen im Wesentlichen noch vier als Basisrechtsakte (KOM (2011) 625 - 628) bezeichnete Verordnungsentwürfe über Direktzahlungen, über die gemeinsame Marktorganisati- on, die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die horizontale Verordnung über die Fi- nanzierung, Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP in ihren konsolidierten Fassungen zu- grunde. Über diese vier Verordnungsentwürfe wird das EP voraussichtlich am 20. November 2013 abstimmen. Die 1. Säule der GAP wird vollständig aus EU-Mitteln finanziert. Auch die 2. Säule für die Ent- wicklung des ländlichen Raums erhält zu einem gewissen Teil Zahlungen aus dem EU-Haushalt - der Rest wird national kofinanziert. Für die Reform der GAP ist somit neben ihrer förmlichen Genehmigung durch das EP und den Rat auch die Abstimmung über die EU-Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2020, über den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 - Nr. 39/13 (14. November 2013) © 2013 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020 2020 erforderlich. Am 27. Juni 2013 kam eine politische Einigung zum MFR 2014 - 2020 zwi- schen den Präsidenten des EP, der Kommission und des Ministerrates zustande und wurde durch eine Entschließung des EP am 3. Juli 2013 bestätigt. Durch die Einigung zum MFR wird die Höhe der EU-Haushaltsmittel gebilligt, die von den Staats- und Regierungschefs auf einer Sonderta- gung des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 beziffert wurden. Unter der Rubrik 2 („Nach- haltiges Wachstum und natürliche Ressourcen“) sind für den Zeitraum 2014 bis 2020 für Agrar- und Fischereiausgaben der EU 28 insgesamt 373.179 Mio. Euro vorgesehen. Von diesen sollen 277.851 Mio. Euro auf die 1. Säule und 84.936 Mio. Euro auf die 2. Säule entfallen. Insgesamt werden der GAP für die Finanzperiode 2014 bis 2020 im Vergleich zum Finanzrahmen 2007 bis 2013 aufgrund der Finanzkrise 11,3 Prozent weniger Mittel zur Verfügung stehen. Sie sollen nach dem Motto „besser“ statt „mehr“ eingesetzt werden. Im Wesentlichen sieht die GAP-Reform die Beibehaltung des Zwei-Säulen-Modells vor, aber mit einer gewissen Flexibilisierung zwischen den beiden Säulen. Die Staaten sollen 15 Prozent ihres nationalen Finanzrahmens der 1. Säule auf die 2. Säule übertragen können, und umgekehrt. Die- se Beträge müssen nicht kofinanziert werden. 70 Prozent des für die Direktzahlungen vorgesehe- nen nationalen Finanzrahmens werden für die sogenannte Basisprämie - die frühere Betriebs- prämie - verwendet, deren Höhe flächenabhängig ist. Aus dem 70-Prozent-Direktzahlungstopf werden weitere Zahlungen finanziert, zum Beispiel die erhöhte Basisprämie für Junglandwirte, die Kleinlandwirteregelung und die Agrarkrisenreserve. Damit die GAP ökologischer wird, sind die restlichen 30 Prozent des verfügbaren nationalen Finanzrahmens an Umweltauflagen gebun- den. Dieser sogenannte Ökologisierungszuschlag wird für eine gewisse Anbaudiversifizierung gezahlt – das heißt, abhängig von der Größe der Anbaufläche sind zwei bzw. drei landwirtschaft- liche Kulturen anzubauen. Auch für die Erhaltung von Dauergrünland und von ökologischen Vorrangflächen wird der Zuschlag gezahlt. Durch die Verzögerung bei der legislativen Umsetzung der GAP-Reform sind für die Direktzah- lungen der 1. Säule Übergangsregelungen für das Jahr 2014 vorgesehen; alle weiteren Elemente der Reform sollen nach der Verabschiedung im EP ab dem 1. Januar 2014 umgesetzt werden kön- nen. Quellen: – Rat der EU (2013). Politische Einigung über das GAP-Reformpaket. 20. Juni 2013. – Council of the European Union (2013). Council approves MFF agreement. 28. Juni 2013. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/137642.pdf – Europäischer Rat (2013). Tagung vom 7./8. Februar 2013. Schlussfolgerungen (Mehrjähriger Finanzrahmen). http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/135379.pdf – Europäische Kommission (2013). Anpassung des EU-Haushalts 2013 gemäß der politischen Einigung zum MFR. 25. September 2013. – Europäische Kommission (2013). GAP-Reform – Erläuterung der wichtigsten Aspekte. 25. Oktober 2013. – Europäisches Parlament(2013). Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Protokoll der Sitzung vom 30. September 2013. – Europäisches Parlament (2013). Generaldirektion interne Politikbereiche. Fachabteilung Struktur- und Kohäsions- politik B. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Mehrjähri- gen Finanzrahmen 2014-2020 und zur GAP. Themenpapier. – BMF (2013). Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/EU_auf_einen_Blick/EU_H aushalt/2012-02-26-mehrjaehriger-finanzrahmen-der-eu-2014-2020.html Verfasserin: ORRn Susanne Goldbecker, M. A.– Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus

GAP-Reform 2013: Wenig Umweltwirkung, teuer erkauft

<p>2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte auf ihren Flächen seitdem mit dem sogenannten „Greening“ bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Trotz hoher Kosten blieben die Effekte der Reform aber gering. Das zeigt ein aktuelles UBA-Papier.</p><p>Zum Zeitpunkt der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in 2013 dominierten in vielen Teilen Deutschlands sehr enge Fruchtfolgen, die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ in den Agrarökosystemen ging zurück und die Grünlandfläche schrumpfte. Hier sollte das Greening gegensteuern und den Umweltzustand verbessern. 30 Prozent der Direktzahlungen an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe sind seit Inkrafttreten der GAP-Reform an die Einhaltung der Greening-Auflagen zur Anbaudiversifizierung, des Grünlanderhaltes und der Einrichtung ökologischer Vorrangflächen gebunden.</p><p>Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat mit Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) untersucht, wie sich die Einführung des Greening auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass</p><p>Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. Euro an landwirtschaftliche Betriebe für die Einhaltung der Greening-Vorgaben. Nach Berechnung der Fachleute betragen die Kosten dieser Umsetzung für die Betriebe aber nur 190 Millionen Euro, also ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt, um nennenswerte ökologische Effekte zu erzielen. Diese ineffiziente Nutzung von öffentlichen Mitteln für Umweltleistungen hat zwei Ursachen:</p><p>Derzeitig laufen die Verhandlungen für die nächste GAP-Periode sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Wichtige Weichenstellung z. B. zu dem Budget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der ersten und in der zweiten Säule sind bereits erfolgt. Ob dieses Geld auch Wirkung entfaltet, ist abhängig von den konkreten Maßnahmen, die damit verbunden werden. Eines wird deutlich - nur mit passgenauen finanziellen Anreizen können Umweltmaßnahmen der GAP in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt werden. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der ersten Säule müssen also nach Standorten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Dies zu ermöglichen liegt in nationaler Verantwortung - eine Entscheidung hierzu ist bisher nicht gefallen.</p>

Agrarreform 2013: Kaum Gewinn für den Umweltschutz

<p>Agrarreform 2013: Kaum Gewinn für den Umweltschutz </p><p>Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gestaltet die Landwirtschaft wesentlich. In 2015 traten die 2013 beschlossenen Reformen der GAP in Kraft, die unter anderem das Ziel hatten, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu verringern. Deutlich umweltschonender ist die Landwirtschaft dadurch nicht geworden. Das zeigt ein Forschungsprojekt des UBA.</p><p>Das Forschungsprojekt untersuchte die Veränderungen in der landwirtschaftlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2015. Erstmals umfasste die GAP in 2015 auch Landbewirtschaftungsmethoden, die den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠- und Umweltschutz (Greening) durch Direktzahlungen unterstützen sollen. Konkret beinhaltet das Greening die folgenden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe: Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlands und das Ausweisen im Umweltinteresse genutzter Flächen (ökologische Vorrangflächen). Allerdings führte die Einführung der genannten Instrumente im<br>betrachteten Zeitraum nur zu geringfügigen Änderungen in der Landnutzung. Auch die Auswirkung der Landwirtschaft auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft haben sich kaum verbessert. Eine Analyse der Entwicklung der agrar- und förderstatistischen Daten lässt erwarten, dass das Greening auch seit 2015 keine stärkere Wirkung entfaltet hat.</p><p>Konkret wurden die Wirkungen der drei Greening-Instrumente wie folgt bewertet:</p><p>Nach Ansicht von Landwirten und Landwirtinnen, Beratern und Beraterinnen, sowie Verwaltungsvertretern und Verwaltungsvertreterinnen haben die Komplexität der Regelungen und der Verwaltungsaufwand deutlich zugenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in der Förderperiode das Spektrum an Maßnahmen mit Relevanz für den Umwelt- und Naturschutz in den Entwicklungsprogrammen für den Ländlichen Raum kaum verändert hat.</p><p>Hintergrund zum Projekt</p><p>Im Mittelpunkt des Projektes standen die Agrarreform von 2013 sowie die daraus resultierenden Änderungen für den abiotischen Ressourcenschutz. Die Forschungsgruppe analysierte ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme, die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos) für die Jahre 2010 bis 2015 und befragte landwirtschaftliche Betriebe und Fachleute aus Verwaltung und Beratung.</p>

Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes - GAPEval

Mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2013 wurde, neben einer gerechteren Verteilung der Agrarförderung, eine stärkere Ausrichtung auf ökologische Ziele angestrebt. Zentrales Element für eine nachhaltigere, ökologisch ausgerichtete Agrarförderung war dabei das Greening mit den drei verpflichtenden Elementen Kulturartendiversität, Grünlandschutz und Etablierung ökologischer Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes. Die ökologische Wirksamkeit der damit verbundenen Regelungen wurde bereits vorab kontrovers diskutiert, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit des damit einhergehenden Management- und Kontrollaufwandes für die Landwirte und Landwirtschaftsbehörden. Aufwand und Nutzen sind daher im Rahmen wissenschaftlicher Studien zu analysieren und zu evaluieren. Das Forschungsprojekt "Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes" analysierte landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen im Zeitraum von 2010 bis 2015 in Deutschland. Im Fokus lagen dabei Veränderungen durch die Agrarreform sowie daraus resultierende Effekte auf den abiotischen Ressourcenschutz. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde zunächst eine Dokumentenanalyse ausgewählter ländlicher Entwicklungsprogramme vorgenommen und zusätzlich Be-fragungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Vertretern aus der Agrarverwaltung und Beratung. Ergänzend dazu wurde eine statistische Analyse der Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) von sieben Bundesländern für den Zeitraum 2010 bis 2015 vorgenommen. Quelle: Forschungsbericht

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 54

Geehrte Leserinnen und Leser, der Spätfrost im April letzten Jahres führte zu erheblichen Ernteausfällen, besonders im Obst- und Weinbau. Veränderte Witterungsbedingungen und Extremereignisse wie Starkregen und Trockenheit können zukünftig noch größere Schäden für landwirtschaftliche Betriebe anrichten. Welche Maßnahmen zu einer klimaresilienten Landwirtschaft beitragen, stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Das Julius Kühn-Institut möchte landwirtschaftliche Akteure beim Managen von Extremwettereignissen unterstützen. Dazu sammelt es Daten zu Schäden in der Landwirtschaft, die durch Wetterextreme verursacht werden. Produzierende Betriebe sämtlicher land-, obst- und gartenbaulicher Freilandkulturen in ganz Deutschland können an der Umfrage teilnehmen. Außerdem können Sie sich den 22. Juni vormerken: das UBA verleiht den Blauen Kompass an die besten Anpassungsprojekte. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass Team im Umweltbundesamt Von Starkregen bis Trockenheit – Anpassungsstrategien für die deutsche Landwirtschaft Trockenheit und Unwetter machen auch der Landwirtschaft zu schaffen. Quelle: kichigin19 / Fotolia.com Welche Klimarisiken gibt es für die deutsche Landwirtschaft? Welche Maßnahmen braucht es für eine klimaresiliente Landwirtschaft? Und welche unterstützende Rolle können verschiedene Akteure einnehmen? Im November 2017 veranstaltete das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) den Stakeholderdialog „ Von Starkregen bis Trockenheit – Anpassungsstrategien für die deutsche Landwirtschaft “. Die etwa 30 Teilnehmenden aus Verwaltung, Landwirtschaftskammern, Verbänden, Versicherungswirtschaft und der angewandten Wissenschaft diskutierten über die Risiken und Chancen des Klimawandels für den Agrarsektor. Als effektive Klimaanpassungsmaßnahmen wurden identifiziert: die Umstellung zu wassereffizienten, schonenden Bodenbearbeitungsmethoden, die Diversifizierung im Anbau einzelner Betriebe, um Klimarisiken zu streuen, und der Abschluss von Versicherungen gegen Extremwetterereignisse. Diese und weitere Maßnahmen können langfristig die Resilienz des Wirtschaftssektors Landwirtschaft erhöhen. Save-the-date: Preisverleihung Blauer Kompass am 22. Juni 2018 Am 22. Juni 2018 werden im Bundesumweltministerium in Berlin die Gewinner des Wettbewerbs „Blauer Kompass – Anpassungspioniere gesucht“ des Umweltbundesamtes geehrt. Insgesamt liegen 111 Bewerbungen in drei Kategorien vor: private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Nach Vorauswahl durch das UBA werden Ende April 15 Projekte nominiert, die für die Jurysitzung zugelassen werden. Die endgültige Auswahl der Siegerprojekte erfolgt im Mai durch eine Jury mit Vertretern von: UBA, BMU, Die ZEIT, Hochschule Harz, VKU, UfU und Deutsche Umweltstiftung. Alle 15 Projekte konkurrieren zudem um einen Publikumspreis, der ab Ende April über eine Abstimmung in der KomPass-Tatenbank ermittelt wird. Alpenraum-Projekt GoApply: Science-Practice-Lab zur Klimawandelanpassung Das Interreg-Projekt „GoApply“ führt am 16. Mai 2018 in Bern unter Beteiligung des Umweltbundesamtes ein eintägiges Lab zum Thema „Improving the Governance of Adaptation to Climate Change“ durch. Die Veranstaltung führt Wissenschaft und Praxis im Themenbereich Klimawandelanpassung aus allen sieben Alpenländern zusammen. Diskutiert werden Herausforderungen, gute Beispiele und Erfolgsfaktoren der Governance von Klimawandelanpassung. Arbeitsgruppen thematisieren die Schwerpunkte Stadtentwicklung, Wassermanagement, Naturgefahren- und Risikomanagement sowie Kooperation zwischen Bund, Ländern und Regionen. UBA-Studie: Rechtliche Regelungen zur Klimaanpassung Die Studie „Klimaanpassung im Raumordnungs-, Städtebau- und Umweltfachplanungsrecht sowie im Recht der kommunalen Daseinsvorsorge“ befasst sich mit der Frage, inwieweit die Anpassung an den Klimawandel in den derzeitigen rechtlichen Regelungen auf regionaler und lokaler Ebene berücksichtigt wird. Der erste Teil behandelt Raumordnung, Städtebau sowie Umweltfachplanungen. Der zweite Teil bezieht sich auf die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere folgende Aufgabenfelder: öffentliche Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, vorbeugender Hochwasserschutz, öffentliche Abfallbeseitigung, Energieversorgung sowie kommunale Verkehrsinfrastruktur. UBA-Studien: Klimawandel in Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategischer Umweltprüfung Wie können die Vorgaben der europäischen UVP-Änderungsrichtlinie zur Berücksichtigung des Klimawandels in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in das deutsche UVP-Recht umgesetzt werden? Der Bericht „Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP“ erläutert die neuen Regelungen und unterbreitet Vorschläge zur Umsetzung. Der separate Bericht „Überblick zum Stand der fachlich-methodischen Berücksichtigung des Klimawandels in der UVP“ gibt methodische Empfehlungen und geht vertieft auf die wesentlichen Prüf- und Verfahrensschritte der UVP ein. Bund/Länder-AG Wasser: Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft Die Umweltministerkonferenz hatte 2016 die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beauftragt, die Folgen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft zu beurteilen und Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die LAWA hat nun einen Bericht über Betroffenheit, Handlungsoptionen und strategische Handlungsfelder der Wasserwirtschaft vorgelegt. Der anwendungsorientierte Bericht soll Praxisakteuren als Handlungshilfe dienen. Zu allen 15 Handlungsfeldern von Binnenwasserschutz über öffentliche Wasserversorgung bis Wasserkraftnutzung werden mögliche Anpassungsoptionen und jeweils mehrere Praxisbeispiele präsentiert. Baden-Württemberg: Förderprogramm Klimopass unterstützt Kommunen und KMU Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die in die Anpassung an den Klimawandel einsteigen und konkrete Maßnahmen umsetzen wollen, können nun beim Land eine Förderung beantragen. Das Programm Klimopass besteht aus drei Modulen, die die Bereiche Beratung und Information, Planung und Konzeption sowie Umsetzung konkreter Maßnahmen aufgreifen. In den Jahren 2018 und 2019 stellt das Land insgesamt rund zwei Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Niedersachsen: Land investiert 2018 über 60 Millionen Euro in den Küstenschutz Das Niedersächsische Umweltministerium stellt in diesem Jahr 61,6 Millionen Euro für Investitionen in den Küstenschutz bereit. Der Schwerpunkt der landeseigenen Baumaßnahmen wird wie in jedem Jahr im Bereich der Ostfriesischen Inseln liegen, die dem Angriff von Sturmfluten am stärksten ausgesetzt sind, und als vorgelagertes Bollwerk dem Schutz der Küste dienen. Bremen und Bremerhaven: Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels beschlossen Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft sowie der Magistrat Bremerhaven haben eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels für das Land und die Städte Bremen und Bremerhaven beschlossen. Damit liegt nun ein Handlungsrahmen für Politik und Verwaltung vor, wie das Land und die Stadtgemeinden robust gegenüber Klimafolgen entwickelt werden können und wie die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt werden kann. Durch die küstennahe Lage und die tidebeeinflussten Gewässer besteht eine besondere Exposition Bremens und Bremerhavens gegenüber dem steigenden Meeresspiegel. Sachsen: Ideenwettbewerb präsentiert sechs kommunale Projekte der Klimaanpassung Das europäische LIFE-Projekt „Life Local Adapt“ zielt darauf ab, das Thema Klimawandel in das Verwaltungshandeln kleiner und mittlerer Kommunen einzubinden. Aus einem Ideenwettbewerb in Sachsen wurden Ende 2017 sechs Gemeinden und Landkreise ausgewählt, die nun bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels unterstützt werden, darunter die Städte Coswig, Freital, Tharandt und Zittau. Nordrhein-Westfalen: Regionalforen zur Klimafolgenanpassung Unter dem Motto „Klimawandel in den Regionen NRWs“ starten die EnergieAgentur.NRW, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW (MULNV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Juni eine Veranstaltungsreihe von Regionalforen zur Klimafolgenanpassung. In sechs Veranstaltungen werden für die verschiedenen Regionen des Landes die spezifischen Klimafolgen und Anpassungsoptionen auf die Tagesordnung gesetzt. Regionale Akteure können sich hier informieren, vernetzen und austauschen. Die Veranstaltungsreihe startet am 27. Juni 2018 in Detmold für die Region Ostwestfalen-Lippe. Weitere Termine folgen. Machbarkeitsstudie „Indikatoren zu Klimafolgen und Klimaanpassung in Bayern“ Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat in einer Machbarkeitsstudie die Grundlagen für ein System von Klima-Anpassungsindikatoren erarbeitet. Die Studie nennt 66 mögliche Indikatoren, die die bereits beobachteten Wirkungen des Klimawandels beschreiben (Impact-Indikatoren) und die in Umsetzung befindlichen Anpassungsaktivitäten bewerten (Response-Indikatoren). Der Bericht informiert über die methodische Vorgehensweise zur Aufstellung der Indikatoren, ihre Zielrichtung, die erforderliche Datengrundlage sowie die Darstellung der Ergebnisse und ihre qualitative Bewertung. Rostock-Warnemünde: Forschungsdüne wartet auf das perfekte Hochwasser Am Strand von Warnemünde entsteht Deutschlands größte Forschungsdüne: Eine 120 Meter lange und 1,10 Meter hohe Sanddüne, überwacht von einem mit Sensoren und Kameras bestückten Messpfahl. Die Küsteningenieure im BMBF-Forschungsprojekt PADO untersuchen, wie diese Düne bei Hochwasser bricht, um sowohl die Prozesse der Dünenerosion und des Dünenbruchs als auch die dem Dünenbruch nachfolgenden Flutungsprozesse besser zu verstehen. Dadurch sollen Dünenbau und Küstenschutz in Zukunft verbessert werden können. Bremen: Klimaschutz und Nachbarschaft in Findorff Die „Klimazone Bremen-Findorff“ verfolgt das Ziel, Klimaschutz und Klimaanpassung stärker im Stadtteil zu verankern. Die Idee: Nachbarn werden gemeinsam aktiv, informieren und motivieren sich gegenseitig, damit Klimaschutz im Alltagshandeln leichter umsetzbar ist. So können sie einen lebendigen, lebenswerten und zukunftsfähigen Stadtteil mitgestalten. In Findorff wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zudem ein KlimaCafé eröffnet und ein Infomobil angeschafft. Bergisches Städtedreieck: Leitfaden Klimatrends und Extremwetter auf Gewerbeflächen In welcher Form sind Gewerbeflächen und Immobilien anfällig gegenüber extremen Wetterereignissen? Welche vorsorgenden Maßnahmen kommen in Betracht? Und welche Chancen ergeben sich aus der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen für Unternehmen? Die Broschüre „Gewerbeflächen im Klimawandel“ liefert Antworten auf diese Fragen. Der Leitfaden richtet sich an Unternehmen in der Region des Bergischen Städtedreiecks Remscheid, Solingen und Wuppertal. Deutschlandweite Umfrage zu Schäden in der Landwirtschaft durch Wetterextreme Um Landwirte oder Obstanbauer beraten zu können, mit welchen Klimafolgen in ihrer Region zu rechnen ist und was man vorbeugend tun könnte, braucht es eine wissenschaftliche Datenlage. Diese will das Projekt „Risikoabschätzung bei Extremwetterereignissen“ (EMRA) mit Förderung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeiten und ruft Produzenten sämtlicher land-, obst- und gartenbaulicher Freilandkulturen in ganz Deutschland auf, bis Ende 2018 an einer Umfrage teilzunehmen. Studie: Deutsche Bahn muss sich auf Extremwetter einstellen Die Bahn will sich stärker gegen Hitzewellen, Starkregen und Kälte-Einbrüche wappnen. Die Untersuchung „Klimawandel – Auswirkungen auf die Deutsche Bahn AG“ des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) kommt zu dem Schluss, dass sich manche extreme Wetterlagen bereits jetzt häufiger einstellen und in den kommenden Jahren wohl weiter zunehmen werden. Für einen sicheren Bahnbetrieb setzt die Bahn auf eine 5-Punkte-Strategie, darunter Vegetationsmanagement, hitzeresistente Fahrzeuge, widerstandsfähige Technik und Sicherungen gegen Starkregen. Projekt Autartec: Schwimmendes Haus versorgt sich selbst mit Energie Durch den Klimawandel steigen weltweit die Meeresspiegel. Inseln werden verschwinden, Küsten überflutet. Eine Lösung für die ansässige Bevölkerung könnten schwimmende Häuser sein, die sich selbst mit Wasser, Strom und Wärme versorgen. Verwirklichen wollen diese Vision 15 Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen aus der Region Südbrandenburg und Ostsachsen im Projekt Autartec. Gefördert vom Bundesforschungsministerium wollen sie in der Lausitzer Seenlandschaft ein schwimmendes Haus mit neuartigen Technologien errichten. Weltbank: Klimawandel kann Millionen Menschen zu Migranten machen Der Klimawandel ist einer der Treiber zukünftiger Migration – und könnte bis 2050 mehr als 100 Millionen Menschen dazu bringen, ihre Heimat zu verlassen. Besonders betroffen sind Afrika südlich der Sahara und Südasien, in geringerem Umfang auch Lateinamerika, wie der Weltbank-Bericht „Groundswell: Preparing for Internal Climate Migration“ zeigt. Abnehmende Wasserressourcen und landwirtschaftliche Erträge werden neben anderen wirtschaftlichen und sozialen Faktoren zunehmend als Treiber von Migration in Erscheinung treten. Nature Communications: Jede Verzögerung der Emissionswende um fünf Jahre erhöht Meeresspiegelanstieg bis 2300 um 20 Zentimeter Um den Meeresspiegelanstieg zu begrenzen, ist es entscheidend, so früh wie möglich den Scheitelpunkt der CO2-Emissionen zu erreichen. Eine Studie in der Fachzeitschrift Nature Communications kommt auf einen Anstieg des globalen Meeresspiegels zwischen 0,7 und 1,2 Metern, wenn das Pariser Klimaabkommen vollständig umgesetzt wird. Insbesondere die Jahre bis 2050 sind eine wichtige Stellschraube für den künftigen Meeresspiegel. Jede Verzögerung des Emissions-Peaks um fünf Jahre könnte den Meeresspiegel um 20 Zentimeter erhöhen, so die Untersuchung. PNAS: Meeresspiegel steigt schneller als bislang angenommen Jedes Jahr steigt der Meeresspiegel etwas schneller. Das könnte dazu führen, dass der Zuwachs bis zum Jahr 2100 mehr als das Doppelte bisheriger Prognosen erreicht, so eine Forschergruppe von der University of Colorado im Fachblatt Proceedings of the National Academy of Sciences. Der Meeresspiegel stieg im weltweiten Durchschnitt seit 1993 jährlich um etwa drei Millimeter, 2100 könnten es zehn Millimeter pro Jahr sein. Bis 2100 könnte der Durchschnittspegel daher um 65 Zentimeter höher liegen als im Jahr 2005. Nature Climate Change: Gletscherschmelze nicht mehr abwendbar Forscherinnen und Forscher der Universitäten Bremen und Innsbruck zeigen in einer aktuellen Studie, dass das weitere Abschmelzen der Gletscher im laufenden Jahrhundert nicht mehr verhindert werden kann – selbst wenn alle Emissionen jetzt gestoppt würden. Aufgrund der langsamen Reaktion der Gletscher auf Klimaänderungen hat das heutige Verhalten über das 21. Jahrhundert hinaus massive Auswirkungen: Fünfhundert Meter Autofahrt mit einem Mittelklasse-Fahrzeug kosten langfristig ein Kilo Gletschereis, so die Studie. Die Studie wurde im Fachmagazin Nature Climate Change veröffentlicht. Buch: Kommunale Klimapolitik – Klimaschutz und Anpassungs-Strategien Die Fachzeitschrift Alternative Kommunal Politik (AKP) hat einen Leitfaden für die „Baustelle“ Klimapolitik in Buchform herausgegeben. Anhand von Kommunal-Checks lässt sich prüfen, wo die eigene Kommune steht. Tipps für die Ratsarbeit sind hervorgehoben; wer weiterlesen will, findet Querverweise zu anderen Textstellen. An dem Leitfaden haben Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Politik und Forschung mitgewirkt. Buch: Klimafolgenadaption durch Verwaltungsverfahrensrecht Moritz Gies, Jurist und Lehrbeauftragter der Technischen Universität Dresden, untersucht in einer juristischen Studie, welche Anpassung an die Folgen des Klimawandels das Natura-2000-Recht fordert. Er zeigt, dass die Anpassung sich nicht nur durch Managementmaßnahmen, sondern auch durch intensivierten Schutz zur Bewahrung der Erhaltungsziele umsetzen lässt. Und er plädiert dafür, die Mittel des allgemeinen Verwaltungsrechts zur vor- und nachsorgenden Anpassung von Dauerentscheidungen zielorientiert einzusetzen. WMO: 2017 teuerstes Jahr hinsichtlich Extremwetterschäden Im Jahr 2017 waren die Schäden durch Extremwetter so hoch wie noch nie. Dies zeigt der Bericht „WMO Statement on the State of the Global Climate in 2017“ der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Zu den Ursachen für die Schäden nennt die Sonderorganisation der Vereinten Nationen die sehr aktive Hurrikan-Saison im Nordatlantik, schwere Monsun-Überschwemmungen auf dem indischen Subkontinent und schwere Dürren in Teilen Ostafrikas. Studie: Welche Qualität haben nationale Anpassungspläne? Eine US-amerikanische Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler haben 38 Nationale Pläne zur Anpassung an den Klimawandel qualitativ analysiert, um Ansatzpunkte für Verbesserungen zu identifizieren. In der Regel umfassen die Pläne mehrere Datenquellen, untersuchen aktuelle Auswirkungen und künftige Verwundbarkeiten, legen Ziele fest und benennen mögliche Anpassungsstrategien, so die Studie. Schwächer sind sie allerdings darin, Umsetzungs- und Kontrollmaßnahmen zu formulieren und ein breites Spektrum von Stakeholdern in den Planungsprozess einzubeziehen.

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