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Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten

Mit der Reform der GAP 2013/2014 wurden den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. So können bspw. bis zu 15% der finanziellen Mittel zwischen den Säulen umgeschichtet werden oder im Rahmen der ersten Säule gekoppelte Zahlungen gewährt werden. Des Weiteren konnten die Mitgliedsstaaten bzgl. der Greening-Auflagen Gestaltungsspielräume nutzen wie z.B. die Wahl von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Typen aus einer Liste an Standardelementen bzw. die Zulassung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten ÖVF-Typen. Der vorliegende Bericht stellt die Umsetzung der GAP-Reform in den Mitgliedsstaaten Frankreich, Niederlande, Dänemark und Österreich dar. Hierfür wurden eine leitfadengestützte Befragung von Experten in den ausgewählten Mitgliedsstaaten sowie eine Literaturanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass durchaus Unterschiede in der Ausgestaltung der GAP in den Mitgliedsstaaten existieren. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes werden jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten meist nicht optimal genutzt. So ergibt sich hinsichtlich eines Mid-Term-Review 2017 bzw. einer Reform ab 2020 die Forderung, die GAP hinsichtlich der Erreichung von Natur- und Umweltzielsetzungen zu verbessern. Neben einer grundlegenden Reform bietet es sich zum einen an, die schon existierenden Gestaltungsmöglichkeiten besser zu nutzen wie z.B. eine Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule oder die Einschränkung der ÖVF-Typen auf diejenigen, die aus Natur- und Umweltsicht besonders positiv zu bewerten sind, wie z.B. Brache, Landschaftselemente, Terrassen. Des Weiteren existieren auch Überlegungen im Rahmen eines Mid-Term-Review bzw. einer Reform ab 2020, die Greening-Auflagen verstärkt am Natur- und Umweltschutz auszurichten und z.B. einen max. Anteil von 30 bis 50% der Hauptfrucht im Rahmen der Anbaudiversifizierung zu erlauben, bzw. weitere Greening-Auflagen einzuführen. Quelle: Forschungsbericht

Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes - GAPEval

Mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2013 wurde, neben einer gerechteren Verteilung der Agrarförderung, eine stärkere Ausrichtung auf ökologische Ziele angestrebt. Zentrales Element für eine nachhaltigere, ökologisch ausgerichtete Agrarförderung war dabei das Greening mit den drei verpflichtenden Elementen Kulturartendiversität, Grünlandschutz und Etablierung ökologischer Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes. Die ökologische Wirksamkeit der damit verbundenen Regelungen wurde bereits vorab kontrovers diskutiert, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit des damit einhergehenden Management- und Kontrollaufwandes für die Landwirte und Landwirtschaftsbehörden. Aufwand und Nutzen sind daher im Rahmen wissenschaftlicher Studien zu analysieren und zu evaluieren. Das Forschungsprojekt "Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes" analysierte landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen im Zeitraum von 2010 bis 2015 in Deutschland. Im Fokus lagen dabei Veränderungen durch die Agrarreform sowie daraus resultierende Effekte auf den abiotischen Ressourcenschutz. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde zunächst eine Dokumentenanalyse ausgewählter ländlicher Entwicklungsprogramme vorgenommen und zusätzlich Be-fragungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Vertretern aus der Agrarverwaltung und Beratung. Ergänzend dazu wurde eine statistische Analyse der Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) von sieben Bundesländern für den Zeitraum 2010 bis 2015 vorgenommen. Quelle: Forschungsbericht

Entwurf einer Landesverordnung zur Umsetzung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Mit Beginn der Förderperiode 2023 löste das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz aufgrund der Neustrukturierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Das bisherige Cross-Compliance, bestehend aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie bisherige Greening-Maßnahmen in veränderter Form, wie zum Dauergrünlanderhalt, zur Anbaudiversifizierung und zum Vorhalten ökologischer Vorrangflächen, werden in die Konditionalität überführt. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273), dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 GAPKondG genannten Unionsregelung („Rechtsakte der Europäischen Union über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und über die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie die im Rahmen dieser Rechtsakte und zu ihrer Durchführung erlassenen weiteren Rechtsakte der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung"). Nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung Feucht- und Moorgebiete auszuweisen und die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und durch Wind einzuteilen und zu bezeichnen; sie können zudem abweichende Anforderungen von den Maßnahmen zur Begrenzung der Erosion festlegen, um in bestimmten Gebieten witterungsbedingten Besonderheiten, besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen sowie besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes nach § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), Rechnung zu tragen.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 54

Geehrte Leserinnen und Leser, der Spätfrost im April letzten Jahres führte zu erheblichen Ernteausfällen, besonders im Obst- und Weinbau. Veränderte Witterungsbedingungen und Extremereignisse wie Starkregen und Trockenheit können zukünftig noch größere Schäden für landwirtschaftliche Betriebe anrichten. Welche Maßnahmen zu einer klimaresilienten Landwirtschaft beitragen, stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Das Julius Kühn-Institut möchte landwirtschaftliche Akteure beim Managen von Extremwettereignissen unterstützen. Dazu sammelt es Daten zu Schäden in der Landwirtschaft, die durch Wetterextreme verursacht werden. Produzierende Betriebe sämtlicher land-, obst- und gartenbaulicher Freilandkulturen in ganz Deutschland können an der Umfrage teilnehmen. Außerdem können Sie sich den 22. Juni vormerken: das UBA verleiht den Blauen Kompass an die besten Anpassungsprojekte. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass Team im Umweltbundesamt Von Starkregen bis Trockenheit – Anpassungsstrategien für die deutsche Landwirtschaft Trockenheit und Unwetter machen auch der Landwirtschaft zu schaffen. Quelle: kichigin19 / Fotolia.com Welche Klimarisiken gibt es für die deutsche Landwirtschaft? Welche Maßnahmen braucht es für eine klimaresiliente Landwirtschaft? Und welche unterstützende Rolle können verschiedene Akteure einnehmen? Im November 2017 veranstaltete das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) den Stakeholderdialog „ Von Starkregen bis Trockenheit – Anpassungsstrategien für die deutsche Landwirtschaft “. Die etwa 30 Teilnehmenden aus Verwaltung, Landwirtschaftskammern, Verbänden, Versicherungswirtschaft und der angewandten Wissenschaft diskutierten über die Risiken und Chancen des Klimawandels für den Agrarsektor. Als effektive Klimaanpassungsmaßnahmen wurden identifiziert: die Umstellung zu wassereffizienten, schonenden Bodenbearbeitungsmethoden, die Diversifizierung im Anbau einzelner Betriebe, um Klimarisiken zu streuen, und der Abschluss von Versicherungen gegen Extremwetterereignisse. Diese und weitere Maßnahmen können langfristig die Resilienz des Wirtschaftssektors Landwirtschaft erhöhen. Save-the-date: Preisverleihung Blauer Kompass am 22. Juni 2018 Am 22. Juni 2018 werden im Bundesumweltministerium in Berlin die Gewinner des Wettbewerbs „Blauer Kompass – Anpassungspioniere gesucht“ des Umweltbundesamtes geehrt. Insgesamt liegen 111 Bewerbungen in drei Kategorien vor: private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Nach Vorauswahl durch das UBA werden Ende April 15 Projekte nominiert, die für die Jurysitzung zugelassen werden. Die endgültige Auswahl der Siegerprojekte erfolgt im Mai durch eine Jury mit Vertretern von: UBA, BMU, Die ZEIT, Hochschule Harz, VKU, UfU und Deutsche Umweltstiftung. Alle 15 Projekte konkurrieren zudem um einen Publikumspreis, der ab Ende April über eine Abstimmung in der KomPass-Tatenbank ermittelt wird. Alpenraum-Projekt GoApply: Science-Practice-Lab zur Klimawandelanpassung Das Interreg-Projekt „GoApply“ führt am 16. Mai 2018 in Bern unter Beteiligung des Umweltbundesamtes ein eintägiges Lab zum Thema „Improving the Governance of Adaptation to Climate Change“ durch. Die Veranstaltung führt Wissenschaft und Praxis im Themenbereich Klimawandelanpassung aus allen sieben Alpenländern zusammen. Diskutiert werden Herausforderungen, gute Beispiele und Erfolgsfaktoren der Governance von Klimawandelanpassung. Arbeitsgruppen thematisieren die Schwerpunkte Stadtentwicklung, Wassermanagement, Naturgefahren- und Risikomanagement sowie Kooperation zwischen Bund, Ländern und Regionen. UBA-Studie: Rechtliche Regelungen zur Klimaanpassung Die Studie „Klimaanpassung im Raumordnungs-, Städtebau- und Umweltfachplanungsrecht sowie im Recht der kommunalen Daseinsvorsorge“ befasst sich mit der Frage, inwieweit die Anpassung an den Klimawandel in den derzeitigen rechtlichen Regelungen auf regionaler und lokaler Ebene berücksichtigt wird. Der erste Teil behandelt Raumordnung, Städtebau sowie Umweltfachplanungen. Der zweite Teil bezieht sich auf die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere folgende Aufgabenfelder: öffentliche Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, vorbeugender Hochwasserschutz, öffentliche Abfallbeseitigung, Energieversorgung sowie kommunale Verkehrsinfrastruktur. UBA-Studien: Klimawandel in Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategischer Umweltprüfung Wie können die Vorgaben der europäischen UVP-Änderungsrichtlinie zur Berücksichtigung des Klimawandels in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in das deutsche UVP-Recht umgesetzt werden? Der Bericht „Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP“ erläutert die neuen Regelungen und unterbreitet Vorschläge zur Umsetzung. Der separate Bericht „Überblick zum Stand der fachlich-methodischen Berücksichtigung des Klimawandels in der UVP“ gibt methodische Empfehlungen und geht vertieft auf die wesentlichen Prüf- und Verfahrensschritte der UVP ein. Bund/Länder-AG Wasser: Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft Die Umweltministerkonferenz hatte 2016 die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beauftragt, die Folgen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft zu beurteilen und Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die LAWA hat nun einen Bericht über Betroffenheit, Handlungsoptionen und strategische Handlungsfelder der Wasserwirtschaft vorgelegt. Der anwendungsorientierte Bericht soll Praxisakteuren als Handlungshilfe dienen. Zu allen 15 Handlungsfeldern von Binnenwasserschutz über öffentliche Wasserversorgung bis Wasserkraftnutzung werden mögliche Anpassungsoptionen und jeweils mehrere Praxisbeispiele präsentiert. Baden-Württemberg: Förderprogramm Klimopass unterstützt Kommunen und KMU Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die in die Anpassung an den Klimawandel einsteigen und konkrete Maßnahmen umsetzen wollen, können nun beim Land eine Förderung beantragen. Das Programm Klimopass besteht aus drei Modulen, die die Bereiche Beratung und Information, Planung und Konzeption sowie Umsetzung konkreter Maßnahmen aufgreifen. In den Jahren 2018 und 2019 stellt das Land insgesamt rund zwei Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Niedersachsen: Land investiert 2018 über 60 Millionen Euro in den Küstenschutz Das Niedersächsische Umweltministerium stellt in diesem Jahr 61,6 Millionen Euro für Investitionen in den Küstenschutz bereit. Der Schwerpunkt der landeseigenen Baumaßnahmen wird wie in jedem Jahr im Bereich der Ostfriesischen Inseln liegen, die dem Angriff von Sturmfluten am stärksten ausgesetzt sind, und als vorgelagertes Bollwerk dem Schutz der Küste dienen. Bremen und Bremerhaven: Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels beschlossen Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft sowie der Magistrat Bremerhaven haben eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels für das Land und die Städte Bremen und Bremerhaven beschlossen. Damit liegt nun ein Handlungsrahmen für Politik und Verwaltung vor, wie das Land und die Stadtgemeinden robust gegenüber Klimafolgen entwickelt werden können und wie die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt werden kann. Durch die küstennahe Lage und die tidebeeinflussten Gewässer besteht eine besondere Exposition Bremens und Bremerhavens gegenüber dem steigenden Meeresspiegel. Sachsen: Ideenwettbewerb präsentiert sechs kommunale Projekte der Klimaanpassung Das europäische LIFE-Projekt „Life Local Adapt“ zielt darauf ab, das Thema Klimawandel in das Verwaltungshandeln kleiner und mittlerer Kommunen einzubinden. Aus einem Ideenwettbewerb in Sachsen wurden Ende 2017 sechs Gemeinden und Landkreise ausgewählt, die nun bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels unterstützt werden, darunter die Städte Coswig, Freital, Tharandt und Zittau. Nordrhein-Westfalen: Regionalforen zur Klimafolgenanpassung Unter dem Motto „Klimawandel in den Regionen NRWs“ starten die EnergieAgentur.NRW, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW (MULNV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Juni eine Veranstaltungsreihe von Regionalforen zur Klimafolgenanpassung. In sechs Veranstaltungen werden für die verschiedenen Regionen des Landes die spezifischen Klimafolgen und Anpassungsoptionen auf die Tagesordnung gesetzt. Regionale Akteure können sich hier informieren, vernetzen und austauschen. Die Veranstaltungsreihe startet am 27. Juni 2018 in Detmold für die Region Ostwestfalen-Lippe. Weitere Termine folgen. Machbarkeitsstudie „Indikatoren zu Klimafolgen und Klimaanpassung in Bayern“ Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat in einer Machbarkeitsstudie die Grundlagen für ein System von Klima-Anpassungsindikatoren erarbeitet. Die Studie nennt 66 mögliche Indikatoren, die die bereits beobachteten Wirkungen des Klimawandels beschreiben (Impact-Indikatoren) und die in Umsetzung befindlichen Anpassungsaktivitäten bewerten (Response-Indikatoren). Der Bericht informiert über die methodische Vorgehensweise zur Aufstellung der Indikatoren, ihre Zielrichtung, die erforderliche Datengrundlage sowie die Darstellung der Ergebnisse und ihre qualitative Bewertung. Rostock-Warnemünde: Forschungsdüne wartet auf das perfekte Hochwasser Am Strand von Warnemünde entsteht Deutschlands größte Forschungsdüne: Eine 120 Meter lange und 1,10 Meter hohe Sanddüne, überwacht von einem mit Sensoren und Kameras bestückten Messpfahl. Die Küsteningenieure im BMBF-Forschungsprojekt PADO untersuchen, wie diese Düne bei Hochwasser bricht, um sowohl die Prozesse der Dünenerosion und des Dünenbruchs als auch die dem Dünenbruch nachfolgenden Flutungsprozesse besser zu verstehen. Dadurch sollen Dünenbau und Küstenschutz in Zukunft verbessert werden können. Bremen: Klimaschutz und Nachbarschaft in Findorff Die „Klimazone Bremen-Findorff“ verfolgt das Ziel, Klimaschutz und Klimaanpassung stärker im Stadtteil zu verankern. Die Idee: Nachbarn werden gemeinsam aktiv, informieren und motivieren sich gegenseitig, damit Klimaschutz im Alltagshandeln leichter umsetzbar ist. So können sie einen lebendigen, lebenswerten und zukunftsfähigen Stadtteil mitgestalten. In Findorff wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zudem ein KlimaCafé eröffnet und ein Infomobil angeschafft. Bergisches Städtedreieck: Leitfaden Klimatrends und Extremwetter auf Gewerbeflächen In welcher Form sind Gewerbeflächen und Immobilien anfällig gegenüber extremen Wetterereignissen? Welche vorsorgenden Maßnahmen kommen in Betracht? Und welche Chancen ergeben sich aus der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen für Unternehmen? Die Broschüre „Gewerbeflächen im Klimawandel“ liefert Antworten auf diese Fragen. Der Leitfaden richtet sich an Unternehmen in der Region des Bergischen Städtedreiecks Remscheid, Solingen und Wuppertal. Deutschlandweite Umfrage zu Schäden in der Landwirtschaft durch Wetterextreme Um Landwirte oder Obstanbauer beraten zu können, mit welchen Klimafolgen in ihrer Region zu rechnen ist und was man vorbeugend tun könnte, braucht es eine wissenschaftliche Datenlage. Diese will das Projekt „Risikoabschätzung bei Extremwetterereignissen“ (EMRA) mit Förderung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeiten und ruft Produzenten sämtlicher land-, obst- und gartenbaulicher Freilandkulturen in ganz Deutschland auf, bis Ende 2018 an einer Umfrage teilzunehmen. Studie: Deutsche Bahn muss sich auf Extremwetter einstellen Die Bahn will sich stärker gegen Hitzewellen, Starkregen und Kälte-Einbrüche wappnen. Die Untersuchung „Klimawandel – Auswirkungen auf die Deutsche Bahn AG“ des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) kommt zu dem Schluss, dass sich manche extreme Wetterlagen bereits jetzt häufiger einstellen und in den kommenden Jahren wohl weiter zunehmen werden. Für einen sicheren Bahnbetrieb setzt die Bahn auf eine 5-Punkte-Strategie, darunter Vegetationsmanagement, hitzeresistente Fahrzeuge, widerstandsfähige Technik und Sicherungen gegen Starkregen. Projekt Autartec: Schwimmendes Haus versorgt sich selbst mit Energie Durch den Klimawandel steigen weltweit die Meeresspiegel. Inseln werden verschwinden, Küsten überflutet. Eine Lösung für die ansässige Bevölkerung könnten schwimmende Häuser sein, die sich selbst mit Wasser, Strom und Wärme versorgen. Verwirklichen wollen diese Vision 15 Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen aus der Region Südbrandenburg und Ostsachsen im Projekt Autartec. Gefördert vom Bundesforschungsministerium wollen sie in der Lausitzer Seenlandschaft ein schwimmendes Haus mit neuartigen Technologien errichten. Weltbank: Klimawandel kann Millionen Menschen zu Migranten machen Der Klimawandel ist einer der Treiber zukünftiger Migration – und könnte bis 2050 mehr als 100 Millionen Menschen dazu bringen, ihre Heimat zu verlassen. Besonders betroffen sind Afrika südlich der Sahara und Südasien, in geringerem Umfang auch Lateinamerika, wie der Weltbank-Bericht „Groundswell: Preparing for Internal Climate Migration“ zeigt. Abnehmende Wasserressourcen und landwirtschaftliche Erträge werden neben anderen wirtschaftlichen und sozialen Faktoren zunehmend als Treiber von Migration in Erscheinung treten. Nature Communications: Jede Verzögerung der Emissionswende um fünf Jahre erhöht Meeresspiegelanstieg bis 2300 um 20 Zentimeter Um den Meeresspiegelanstieg zu begrenzen, ist es entscheidend, so früh wie möglich den Scheitelpunkt der CO2-Emissionen zu erreichen. Eine Studie in der Fachzeitschrift Nature Communications kommt auf einen Anstieg des globalen Meeresspiegels zwischen 0,7 und 1,2 Metern, wenn das Pariser Klimaabkommen vollständig umgesetzt wird. Insbesondere die Jahre bis 2050 sind eine wichtige Stellschraube für den künftigen Meeresspiegel. Jede Verzögerung des Emissions-Peaks um fünf Jahre könnte den Meeresspiegel um 20 Zentimeter erhöhen, so die Untersuchung. PNAS: Meeresspiegel steigt schneller als bislang angenommen Jedes Jahr steigt der Meeresspiegel etwas schneller. Das könnte dazu führen, dass der Zuwachs bis zum Jahr 2100 mehr als das Doppelte bisheriger Prognosen erreicht, so eine Forschergruppe von der University of Colorado im Fachblatt Proceedings of the National Academy of Sciences. Der Meeresspiegel stieg im weltweiten Durchschnitt seit 1993 jährlich um etwa drei Millimeter, 2100 könnten es zehn Millimeter pro Jahr sein. Bis 2100 könnte der Durchschnittspegel daher um 65 Zentimeter höher liegen als im Jahr 2005. Nature Climate Change: Gletscherschmelze nicht mehr abwendbar Forscherinnen und Forscher der Universitäten Bremen und Innsbruck zeigen in einer aktuellen Studie, dass das weitere Abschmelzen der Gletscher im laufenden Jahrhundert nicht mehr verhindert werden kann – selbst wenn alle Emissionen jetzt gestoppt würden. Aufgrund der langsamen Reaktion der Gletscher auf Klimaänderungen hat das heutige Verhalten über das 21. Jahrhundert hinaus massive Auswirkungen: Fünfhundert Meter Autofahrt mit einem Mittelklasse-Fahrzeug kosten langfristig ein Kilo Gletschereis, so die Studie. Die Studie wurde im Fachmagazin Nature Climate Change veröffentlicht. Buch: Kommunale Klimapolitik – Klimaschutz und Anpassungs-Strategien Die Fachzeitschrift Alternative Kommunal Politik (AKP) hat einen Leitfaden für die „Baustelle“ Klimapolitik in Buchform herausgegeben. Anhand von Kommunal-Checks lässt sich prüfen, wo die eigene Kommune steht. Tipps für die Ratsarbeit sind hervorgehoben; wer weiterlesen will, findet Querverweise zu anderen Textstellen. An dem Leitfaden haben Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Politik und Forschung mitgewirkt. Buch: Klimafolgenadaption durch Verwaltungsverfahrensrecht Moritz Gies, Jurist und Lehrbeauftragter der Technischen Universität Dresden, untersucht in einer juristischen Studie, welche Anpassung an die Folgen des Klimawandels das Natura-2000-Recht fordert. Er zeigt, dass die Anpassung sich nicht nur durch Managementmaßnahmen, sondern auch durch intensivierten Schutz zur Bewahrung der Erhaltungsziele umsetzen lässt. Und er plädiert dafür, die Mittel des allgemeinen Verwaltungsrechts zur vor- und nachsorgenden Anpassung von Dauerentscheidungen zielorientiert einzusetzen. WMO: 2017 teuerstes Jahr hinsichtlich Extremwetterschäden Im Jahr 2017 waren die Schäden durch Extremwetter so hoch wie noch nie. Dies zeigt der Bericht „WMO Statement on the State of the Global Climate in 2017“ der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Zu den Ursachen für die Schäden nennt die Sonderorganisation der Vereinten Nationen die sehr aktive Hurrikan-Saison im Nordatlantik, schwere Monsun-Überschwemmungen auf dem indischen Subkontinent und schwere Dürren in Teilen Ostafrikas. Studie: Welche Qualität haben nationale Anpassungspläne? Eine US-amerikanische Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler haben 38 Nationale Pläne zur Anpassung an den Klimawandel qualitativ analysiert, um Ansatzpunkte für Verbesserungen zu identifizieren. In der Regel umfassen die Pläne mehrere Datenquellen, untersuchen aktuelle Auswirkungen und künftige Verwundbarkeiten, legen Ziele fest und benennen mögliche Anpassungsstrategien, so die Studie. Schwächer sind sie allerdings darin, Umsetzungs- und Kontrollmaßnahmen zu formulieren und ein breites Spektrum von Stakeholdern in den Planungsprozess einzubeziehen.

Agrarreform 2013: Kaum Gewinn für den Umweltschutz

Agrarreform 2013: Kaum Gewinn für den Umweltschutz Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gestaltet die Landwirtschaft wesentlich. In 2015 traten die 2013 beschlossenen Reformen der GAP in Kraft, die unter anderem das Ziel hatten, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu verringern. Deutlich umweltschonender ist die Landwirtschaft dadurch nicht geworden. Das zeigt ein Forschungsprojekt des UBA. Das Forschungsprojekt untersuchte die Veränderungen in der landwirtschaftlichen ⁠ Landnutzung ⁠ in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2015. Erstmals umfasste die GAP in 2015 auch Landbewirtschaftungsmethoden, die den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz (Greening) durch Direktzahlungen unterstützen sollen. Konkret beinhaltet das Greening die folgenden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe: Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlands und das Ausweisen im Umweltinteresse genutzter Flächen (ökologische Vorrangflächen). Allerdings führte die Einführung der genannten Instrumente im betrachteten Zeitraum nur zu geringfügigen Änderungen in der Landnutzung. Auch die Auswirkung der Landwirtschaft auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft haben sich kaum verbessert. Eine Analyse der Entwicklung der agrar- und förderstatistischen Daten lässt erwarten, dass das Greening auch seit 2015 keine stärkere Wirkung entfaltet hat. Konkret wurden die Wirkungen der drei Greening-Instrumente wie folgt bewertet: Die Vorgabe, die Kulturartendiversität durch bestimmte Anteile an verschiedenen Feldfrüchten pro Fläche zu fördern, konnte die Dominanz von Monokulturen nicht ändern und entfaltete keine nennenswerte Umweltwirkung. Eine Ausnahme stellten lediglich Ackerfutterbaubetriebe mit einem sehr hohen Anteil an Mais dar. Hier konnte eine Diversifizierung der Kulturarten verzeichnet werden. Das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen und des Anbaus von Leguminosen. Das weitgehende Verbot des Grünlandumbruchs kann nicht als Ursache für den positiven Trend der Dauergrünlandgesamtfläche gesehen werden, da der Rückgang der Dauergrünlandflächen schon im Rahmen von Regelungen der vorhergehenden Förderperiode (Cross-Compliance) zum Erliegen kam. Nach Ansicht von Landwirten und Landwirtinnen, Beratern und Beraterinnen, sowie Verwaltungsvertretern und Verwaltungsvertreterinnen haben die Komplexität der Regelungen und der Verwaltungsaufwand deutlich zugenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in der Förderperiode das Spektrum an Maßnahmen mit Relevanz für den Umwelt- und Naturschutz in den Entwicklungsprogrammen für den Ländlichen Raum kaum verändert hat. Hintergrund zum Projekt Im Mittelpunkt des Projektes standen die Agrarreform von 2013 sowie die daraus resultierenden Änderungen für den abiotischen Ressourcenschutz. Die Forschungsgruppe analysierte ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme, die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos) für die Jahre 2010 bis 2015 und befragte landwirtschaftliche Betriebe und Fachleute aus Verwaltung und Beratung.

GAP-Reform 2013: Wenig Umweltwirkung, teuer erkauft

GAP-Reform 2013: Wenig Umweltwirkung, teuer erkauft 2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte auf ihren Flächen seitdem mit dem sogenannten „Greening“ bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Trotz hoher Kosten blieben die Effekte der Reform aber gering. Das zeigt ein aktuelles UBA-Papier. Zum Zeitpunkt der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in 2013 dominierten in vielen Teilen Deutschlands sehr enge Fruchtfolgen, die ⁠ Biodiversität ⁠ in den Agrarökosystemen ging zurück und die Grünlandfläche schrumpfte. Hier sollte das Greening gegensteuern und den Umweltzustand verbessern. 30 Prozent der Direktzahlungen an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe sind seit Inkrafttreten der GAP-Reform an die Einhaltung der Greening-Auflagen zur Anbaudiversifizierung, des Grünlanderhaltes und der Einrichtung ökologischer Vorrangflächen gebunden. Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat mit Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) untersucht, wie sich die Einführung des Greening auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass mit der Einführung des Greenings und verstärkter Implementierung von Maßnahmen der zweiten Säule der jahrelange Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden konnte und Brachflächen wieder zugenommen haben; sich die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene mit der Einführung des Greenings nicht geändert hat. In vielen Regionen Deutschlands dominieren weiterhin wenige Kulturen wie Winterweizen, Raps und Mais die Ackernutzung; die Dauergrünlandfläche, nach einer drastischen Abnahme von über einer halben Million Hektar seit 1999, zwischen 2014 und 2019 wieder um ca. 130.000 Hektar zugenommen hat und die Umsetzung des Greening nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umweltrisikos durch Pflanzenschutzmittelanwendungen geführt hat. Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. Euro an landwirtschaftliche Betriebe für die Einhaltung der Greening-Vorgaben. Nach Berechnung der Fachleute betragen die Kosten dieser Umsetzung für die Betriebe aber nur 190 Millionen Euro, also ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt, um nennenswerte ökologische Effekte zu erzielen. Diese ineffiziente Nutzung von öffentlichen Mitteln für Umweltleistungen hat zwei Ursachen: Bei einigen Greening-Maßnahmen übersteigt die pauschale Förderung pro Hektar deutlich die spezifischen Umsetzungskosten für die Betriebe. Zum Beispiel verursacht der Anbau von Zwischenfrüchten Kosten von ca. 50-100 EUR pro Hektar und Jahr für die Betriebe, wird aber über die Greening-Förderung mit 250 bis 500 Euro pro Hektar und Jahr honoriert. Für die unzureichende Umsetzung von ambitionierten ökologischen Maßnahmen sind die regionalen and betrieblichen Kostenunterschiede verantwortlich. So ist für Betriebe in Intensivregionen der Anreiz zum Umsetzen von ambitionierten Maßnahmen, wie das Anlegen von Blühstreifen, gering, da für sie der Verzicht auf produktive Flächen mit hohen Gewinneinbußen einhergeht. Für Betriebe mit Flächen auf weniger fruchtbaren Böden hingegen ist die aktuelle Prämie deutlich höher als die Kosten der Bereitstellung. Hier werden deshalb auch verstärkt Flächen aus der Produktion genommen. Da aktuell die Greening-Leistungen durch eine deutschlandweit einheitliche Flächenzahlung ausgeglichen werden, werden ökologisch hochwertige Maßnahmen in Intensivregionen selten umgesetzt. Derzeitig laufen die Verhandlungen für die nächste GAP-Periode sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Wichtige Weichenstellung z. B. zu dem Budget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der ersten und in der zweiten Säule sind bereits erfolgt. Ob dieses Geld auch Wirkung entfaltet, ist abhängig von den konkreten Maßnahmen, die damit verbunden werden. Eines wird deutlich - nur mit passgenauen finanziellen Anreizen können Umweltmaßnahmen der GAP in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt werden. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der ersten Säule müssen also nach Standorten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Dies zu ermöglichen liegt in nationaler Verantwortung - eine Entscheidung hierzu ist bisher nicht gefallen.

BfN Schriften 472 - Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen

Mit der letzten Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 verfolgte die EU-Kommission neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder das Ziel, eine umweltfreundlichere "grünere" erste Säule zu gestalten. Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen im Rahmen von Cross Compliance (CC) wird seit Inkrafttreten der neuen Förderperiode in 2015 ein Teil der Direktzahlungen an das sogenannte "Greening" geknüpft. Mit diesem neuen Instrument sind alle Betriebsinhaber, die die Basisprämie beantragen, auch zur Einhaltung von "dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden" verpflichtet. Ein Verzicht auf die Greeningprämie, um von den Anforderungen entbunden zu sein, ist nicht möglich. Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen, Auflagen zur Anbaudiversifizierung sowie die Bereitstellung sogenannter "ökologischer Vorrangflächen" (ÖVF) auf Ackerland (auch "im Umweltinteresse genutzte Flächen"). Als zentrale Maßnahme zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt gilt dabei das Konzept der ÖVF. Es eröffnet die Chance, Flächen und Strukturen mit einem hohen Nutzen für die Artenvielfalt in die breite Agrarlandschaft zu integrieren.

87 Millionen Euro zusätzlich für den ländlichen Raum

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 194/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 194/09 Magdeburg, den 16. Dezember 2009 87 Millionen Euro zusätzlich für den ländlichen Raum Magdeburg/Brüssel. In den kommenden Jahren fließen rund 87 Millionen Euro zusätzlich in die Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt. Der EU-Ausschuss für ländliche Entwicklung hat jetzt einen dementsprechenden Änderungsantrag des Landes zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2007 bis 2013 angenommen. Die Mittel stammen aus dem Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik und Mitteln aus dem EU-Konjunkturpaket. Zusätzlich werden von Bund und Land noch weitere knapp neun Mio. ¿ zur Kofinanzierung bereitgestellt. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens begrüßte die Mittelaufstockung. Er sagte: ¿Der ländliche Raum spielt in Sachsen-Anhalt eine wichtige Rolle. Ob das Geld in die Breitbandförderung oder in Umweltschutzmaßnahmen der Landwirtschaft fließt ¿ es ist auf Zukunftssicherung und damit gut angelegtes Geld.¿ Die Mittel aus dem Gesundheitscheck sind für - Klimawandel, - erneuerbare Energien, - Wasserwirtschaft, - Biodiversität sowie - Maßnahmen zur Begleitung des Milchquotenausstiegs einzusetzen. Die Mittel aus dem Europäischen Konjunkturpaket können darüber hinaus auch für Breitband-Internetmaßnahmen im ländlichen Raum eingesetzt werden. Das Geld fließt in Maßnahmen zur Klima und Ressourcen schonenden Bodenbewirtschaftung, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Milchsektors. Konkret soll mit den Mitteln die Bodenbewirtschaftung durch Mulch- oder Direktsaat oder Mulchsaatverfahren im Ackerbau, bestimmter Verfahren der Weidehaltung im Rahmen der extensiven Grünlandbewirtschaftung, die Fruchtartendiversifizierung im Ackerbau und die Anlage von Blühflächen oder Blüh- bzw. Schonstreifen sowie die Stickstoffsaldenreduzierung in Gewässernähe unterstützt werden. Zudem sollen die Milchbetriebe beim Ausstieg aus der Milchquote begleitet werden. In der Programmperiode 2007 bis 2013 stehen Sachsen-Anhalt somit insgesamt 1,16 Mrd. ¿ für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Allein 904 Mio. ¿ kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Weitere 258 Mio. ¿ stellen der Bund, das Land und die Kommunen bereit. Ziel des ELER ist es bis 2013 die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die Umwelt und Landschaft sowie die Lebensqualität im ländlichen Raum und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft zu verbessern. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Ministerium bietet im Internet Informationen zum Greening

Magdeburg. Ein wichtiger Baustein in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist das Greening. Über das Greening sollen die Landwirte künftig einen höheren Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leisten. Noch sind zwar nicht alle Detailfragen geklärt; trotzdem müssen die Landwirte schon jetzt ihre Anbauplanung für 2015 durchführen. Eine vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erstellte Internetseite bietet hier Hilfe an. Unter https://www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Rubrik: Formulare / Informationen) steht ein ?Informationsblatt zur Umsetzung der GAP ab 2015? und ein Rechner für Ökologische Vorrangflächen zur Verfügung. Das Informationsblatt wird kontinuierlich aktualisiert. In Kürze werden noch weitere Rubriken, wie z.B. häufig gestellte Fragen bzw. Termine zu den geplanten Informationsveranstaltungen aufgenommen.?Wir wollen die Landwirte bei der Umsetzung der Reform nicht im Regen stehen lassen?, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Aeikens. ?Leider wird auf europäischer Ebene noch an Detailregelungen gearbeitet. Das erschwert sowohl den Landwirten als auch der Verwaltung den Blick in die Zukunft. Aber ich bin sicher, dass wir diese Aufgabe gemeinsam mit den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die erster Ansprechpartner in allen Fragen der Betriebsprämienregelung sind, meistern werden. Die Internetseite wird allen eine hilfreiche Stütze sein.?Die Internetseite greift  Fragen zur Umsetzung des Greenings ab 2015 in den landwirtschaftlichen Betrieben auf. Dazu gehören insbesondere Fragen zur Einhaltung der Anbaudiversifizierung und der Flächennutzung im Umweltinteresse (auch als ökologische Vorrangflächen bezeichnet). Darüber hinaus gibt es weitere Themenkomplexe, wie z.B. die Neuzuweisung der Zahlungsansprüche, zu welchen schrittweise Informationen bereitgestellt werden sollen. Aeikens abschließend: ?Die Einhaltung des Greening ist in Zukunft zwingende Voraussetzung zum Erhalt der Betriebsprämien. Hier sind die richtigen Informationen Geld wert.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Landwirtschaft: Anträge für Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung stellen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 058/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 058/05 Magdeburg, den 28. April 2005 Landwirtschaft: Anträge für Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung stellen Ab sofort können Anträge für die Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung einer Markt- und Standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) gestellt werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert unter Beteiligung des Bundes und der EU dabei die extensive oder ökologische Bewirtschaftung von Ackerland, Dauerkulturen und Grünland. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Förderantrag muss bis zum 17. Mai 2005 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) gestellt sein. Dort sind auch die Antragsunterlagen erhältlich, einschließlich der Merkblätter und weiterer Informationen über den Inhalt des Programms sowie zur Höhe der Zuwendungen. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend am 1.Juli 2005. Hinweis: Insbesondere wird im Rahmen dieses Antragsverfahrens die modulationsfinanzierte Maßnahme "Mulchsaat- Mulchpflanz- und Direktsaatverfahren" angeboten. Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben ist es in diesem Antragsverfahren jedoch nicht möglich, die Maßnahme "Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland" anzubieten. Dies gilt auch für selbige Maßnahmen im bereits eröffneten Antragsverfahren "Vertragsnaturschutz" sowie für MSL-Maßnahmen mit Verzicht auf Herbizide bei Obst oder Dauerkulturen mit Begrünung. Die Gewährung der Zuwendung für die Einführung von ökologischen Anbauverfahren ist ab diesem Antragsverfahren an zusätzliche Voraussetzungen gebunden. So muss entweder gleichzeitig die Maßnahme "Fruchtartendiversifizierung" beantragt werden oder alternativ ein Mindesttierbestand je Hauptfutterfläche eingehalten werden. Die Antragsunterlagen und die Richtlinie werden auch im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen A bis Z / Agrarumweltmaßnahmen / Schnellsprungmenü "Förderung" / Richtlinie Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung) eingestellt. Es wird zugleich daran erinnert, dass Landwirte, die bereits an dem Förderprogramm teilnehmen, bis zum 17. Mai 2005 den Antrag auf Auszahlung der Zuwendungen für die tatsächlich bewirtschafteten Flächen stellen müssen. Auszahlungsanträge sind ebenfalls beim jeweiligen ALF erhältlich. Hinweis: In den Fällen, in denen im Rahmen der Betriebsprämienregelung ein Antrag "Härtefälle - Umwandlung Ackerland/Grünland" gestellt und bewilligt wird, wird die Zuwendung für die Agrarumweltmaßnahmen um jenen Betrag gekürzt, um den sich der Referenzbetrag erhöht. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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