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Entwurf einer Landesverordnung zur Umsetzung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Mit Beginn der Förderperiode 2023 löste das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz aufgrund der Neustrukturierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Das bisherige Cross-Compliance, bestehend aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie bisherige Greening-Maßnahmen in veränderter Form, wie zum Dauergrünlanderhalt, zur Anbaudiversifizierung und zum Vorhalten ökologischer Vorrangflächen, werden in die Konditionalität überführt. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273), dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 GAPKondG genannten Unionsregelung („Rechtsakte der Europäischen Union über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und über die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie die im Rahmen dieser Rechtsakte und zu ihrer Durchführung erlassenen weiteren Rechtsakte der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung"). Nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung Feucht- und Moorgebiete auszuweisen und die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und durch Wind einzuteilen und zu bezeichnen; sie können zudem abweichende Anforderungen von den Maßnahmen zur Begrenzung der Erosion festlegen, um in bestimmten Gebieten witterungsbedingten Besonderheiten, besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen sowie besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes nach § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), Rechnung zu tragen.

Anpassungsstrategien an klimatische Veränderungen im Pflanzenbau in Trockengebieten

Modell-gestützte Szenarienanalyse zur Optimierung der Pflanzenproduktion für den Klimaschutz

Der menschengemachte Klimawandel bedroht langfristig die Stabilität der Ökosysteme des Planeten, und damit auch die Stabilität der menschlichen Gesellschaft durch Verknappung von Wasser, Nahrung und Lebensraum. Es besteht erheblicher Informationsbedarf hinsichtlich geeigneter Klimaschutzstrategien. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Identifizierung von geeigneten Bewirtschaftungsmaßnahmen und betrieblichen Strategien zur Optimierung der Pflanzenproduktion im Sinne des Klimaschutzes. Das Projekt ModOKlim verfolgt dabei vorrangig folgende wissenschaftliche Ziele: (i) die verlässliche Reproduktion von räumlichen und zeitlichen Mustern der Produktivität landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland über die vergangenen 30 Jahre mit Hilfe von Agrarökosystemmodellen, (ii) die deterministische Projektion der Ertragsaussichten und damit verbundener THG-Emissionen landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland, (iii) die Szenarienanalyse mit Hilfe von biophysikalischen und ökonomischen Modellen zur Beurteilung von Erfolgsaussichten von Klimaschutzstrategien in Richtung von profitablen, klimaangepassten und artenreichen Anbausystemen und (iv) die Integration des aktuellsten Stands der Wissenschaft in Bezug auf die probabilistische Projektion von Extremwetterereignissen in die Projektionen der deterministischen Modelle. Ziel des Arbeitspakets 5 ist die Optimierung der Anbaudiversifizierung unterschiedlicher Kulturen und Sorten für den Klimaschutz unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandfähigkeit gegen Extremwetter. Hierzu werden die Zusammenhänge zwischen Wetterereignissen, Erträgen und Klimawirkungen mit Hilfe statistischer Methoden abgebildet und mit Hilfe von landwirtschaftlichen Betriebsmodellen optimale Anbauverhältnisse für verschiedene Standorte und Betriebstypen (z.B. konventionell, ökologisch; Marktfrucht, Milchvieh) unter verschiedenen Klimaszenarien abgeleitet.

Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia

Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia, Teilprojekt 1: Verbesserung der Wassersicherheit

EU-Agrarpolitik: Greening liefert nur geringe Umweltwirkungen

<p> <p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p> </p><p>Das Thünen-Institut hat im Auftrag des Umweltbundesamtes die Umweltwirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) untersucht. Dabei zeigt sich, dass das „Greening“ – also die verpflichtenden Umweltauflagen der GAP-Periode 2013 bis 2022 nur geringfügige Auswirkungen auf die agrarische Landnutzung und einen begrenzten Nutzen für den Umwelt- und Naturschutz hatte.</p><p> <p>Die GAP-Reform von 2013 sollte die Landwirtschaft in Europa umweltfreundlicher gestalten. Ein Teil der GAP-Direktzahlungen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">ersten Säule</a>&nbsp;wurde deshalb an Bewirtschaftungsmethoden geknüpft: etwa an Vorgaben zur Anbaudiversifizierung, den Erhalt von Dauergrünland und der Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen. Dieses „Greening“ sollte die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft abmildern.</p> <p>Im Evaluationsprojekt „GAPEval III“, das auf den Vorgänger-Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des%20">GAPEval l</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des%20">GAPEval II</a> aufbaut und dessen Analysen, z.B. zum Greening, fortsetzt, hat das Thünen-Institut (TI) die Auswirkungen der GAP nach Umweltgesichtspunkten untersucht. Für die Studie wertete das TI Daten aus Förderanträgen für die GAP-Zahlungen des <a href="https://agriculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/financing-cap/assurance-and-audit/managing-payments_de">Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)</a> aus den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus. Zudem wurden ergänzend Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung (ASE) und des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT, Rinderdaten) herangezogen. Das Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln für spezifische Bodenklimaräume wurde anhand von Risikoindikatoren vom Julius-Kühn-Institut (JKI) analysiert.</p> Begrenzte Umweltwirkungen der Greening-Maßnahmen <p>Die Bilanz fällt gemischt aus: Es zeigt sich, dass die Greening-Vorgaben einen geringen Einfluss auf die Art der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> und damit auf den Agrarumwelt- und -naturschutz hatten.</p> <p>So brachte etwa die Anbaudiversifizierung, d.h. der Anbau verschiedener Kulturen auf den Ackerflächen, kaum nennenswerte Vorteile für den Umwelt- und Naturschutz. Schon vor Einführung des Greenings waren die Auflagen auf 81 Prozent der Ackerflächen erfüllt, danach belief sich der Anteil auf 95 Prozent.</p> <p>Auch beim Dauergrünland blieb der Anteil mit rund 28 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche seit 2015 stabil. Damit konnte der konstante Rückgang von Grünlandflächen der vorangegangenen Jahre gestoppt werden – eine positive Entwicklung, die allerding nicht allein der GAP zuzuschreiben ist. In Deutschland etwa wurde im selben Zeitraum der Grünlandschutz im Ordnungsrecht der Länder verschärft.</p> <p>Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wurden eingeführt, um die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> in der Agrarlandschaft zu fördern. Als ÖVF konnten u.&nbsp;a. Zwischenfrüchte, Brachen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> gemeldet werden. Allerdings wurden die ÖVF-Vorgaben überwiegend über den Anbau von Zwischenfrüchten erfüllt, die aus Biodiversitätssicht weniger wertvoll sind. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung waren Zwischenfrüchte beliebt, da diese sich gut in die Anbauplanung integrieren ließen.</p> Ökologische Vorteile durch den Anbau von Leguminosen <p>Leguminosen, also Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Soja, Klee und Lupinen, spielten zu Beginn der GAP-Periode nur eine untergeordnete Rolle: Sie wurden lediglich auf 0,8 Prozent der Ackerfläche zur Erfüllung der Greening-Vorgaben zu ökologischen Vorrangflächen angebaut. Mehr als zwei Drittel davon wurde über großkörnige Leguminosen erfüllt. Nach der Einführung eines Verbots von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen im Jahr 2018 halbierte sich dieser Anteil an großkörnigen Leguminosen. Stattdessen wurden nun zu über zwei Dritteln kleinkörnige Leguminosen gemeldet. Diese können in der Regel ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> angebaut werden und sind auch aus Naturschutzsicht ein Gewinn, da sie für Insekten und Feldvögel wichtige Nahrungsquellen und Habitate bieten.</p> <p>Der Anteil ökologisch wertvoller Flächen, wie Brachen, zur Erfüllung der Greening-Vorgaben sank von 2015 bis 2021 von 1,9 auf 1,7 Prozent. Diese Flächen finden sich vor allem in ertragsschwächeren Regionen und waren für Intensivregionen keine attraktive Option. Insgesamt ist aber zu verzeichnen, dass Brachen (außerhalb der ökologischen Vorrangflächen) zunahmen, aber nicht die höheren Anteile an der landwirtschaftlichen Fläche der Jahrtausendwende erreichen konnten.</p> <p>Neben den Landnutzungsänderungen lag ein weiterer Fokus der Studie auf der Nutztierhaltung. Hier zeigt sich ein deutliches Bild: Die Tierbestände pro Betrieb, vor allem beim Geflügel, sind stark gestiegen. Aus Umweltsicht führt diese Intensivierung zu hohen regionalen Belastungen von Böden, Luft und Gewässern, etwa durch die hohen Stickstoffeinträge der Wirtschaftsdünger. Im selben Zeitraum sanken die Bestände von Rindern und Schweinen. Ein insgesamt geringerer Tierbestand ist aus Umweltsicht positiv, da weniger Flächen für den Anbau von Futtermitteln und damit auch weniger Pflanzenschutz- und Düngemittel benötigt werden. Außerdem sinken die Nährstoffeinträge durch Wirtschaftsdünger und die Ammoniak- und Treibhausgasemissionen.</p> <p>Trotz der Schwächen des Greenings und der beschränkten positiven Umweltwirkung der laufenden GAP-Periode sind die Umweltauflagen der GAP wenigstens als kleiner Schritt in Richtung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> zu werten. Der aktuelle Legislativvorschlag der EU-Kommission für die GAP nach 2027 setzt stark auf eine Abschwächung der Umwelt- und Klimaschutzstandards und gefährdet auch die bisherigen kleinen Erfolge hin zu mehr Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III

2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Insbesondere wurde das Greening eingeführt, das Landwirte und Landwirtinnen verpflichtet umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zur Anbaudiversifizierung, Grünlanderhalt und Ökologischen Vorrangflächen umzusetzen. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung hin analysiert. Konkret wurde untersucht, wie sich die Einführung des Greenings auf ökologisch wertvolle Flächen, die Vielfalt von Ackerkulturen, den Erhalt des Dauergrünlandes und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgewirkt hat. Fachliche Schwerpunkte darüber hinaus sind der ökologische Landbau und die Nutztierhaltung. Veröffentlicht in Texte | 142/2025.

Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III

2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Insbesondere wurde das Greening eingeführt, das Landwirte und Landwirtinnen verpflichtet umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zur Anbaudiversifizierung, Grünlanderhalt und Ökologischen Vorrangflächen umzusetzen. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung hin analysiert. Konkret wurde untersucht, wie sich die Einführung des Greenings auf ökologisch wertvolle Flächen, die Vielfalt von Ackerkulturen, den Erhalt des Dauergrünlandes und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgewirkt hat. Fachliche Schwerpunkte darüber hinaus sind der ökologische Landbau und die Nutztierhaltung.

Entwurf einer Landesverordnung zur Umsetzung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Mit Beginn der Förderperiode 2023 löste das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz aufgrund der Neustrukturierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Das bisherige Cross-Compliance, bestehend aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie bisherige Greening-Maßnahmen in veränderter Form, wie zum Dauergrünlanderhalt, zur Anbaudiversifizierung und zum Vorhalten ökologischer Vorrangflächen, werden in die Konditionalität überführt. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273), dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 GAPKondG genannten Unionsregelung („Rechtsakte der Europäischen Union über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und über die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie die im Rahmen dieser Rechtsakte und zu ihrer Durchführung erlassenen weiteren Rechtsakte der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung"). Nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung Feucht- und Moorgebiete auszuweisen und die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und durch Wind einzuteilen und zu bezeichnen; sie können zudem abweichende Anforderungen von den Maßnahmen zur Begrenzung der Erosion festlegen, um in bestimmten Gebieten witterungsbedingten Besonderheiten, besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen sowie besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes nach § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), Rechnung zu tragen.

Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020

Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die nach Einschätzung der EU-Kommission „wahrhaft ge- meinsame Politik“ (Kom (2011) 625) der seit dem 1. Juli 2013 nunmehr 28 EU-Staaten, wird in regelmäßigen Abständen reformiert. Allerdings ist nun zum ersten Mal das Europäische Parla- ment (EP) in der Pflicht, den Agrarhaushalt für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu verabschieden. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 ist das EP neben dem Rat der Eu- ropäischen Union gleichberechtigt an der Verabschiedung des gesamten Agrarhaushalts beteiligt. Mit der aktuellen Reform für den Zeitraum 2014 bis 2020 soll nach Maßgabe der Kommission im Wesentlichen die 1. Säule der EU-Agrarpolitik, die neben marktbezogenen Ausgaben insbesonde- re Direktzahlungen an die Landwirte beinhaltet, ökologischer und gerechter werden. “Ökologi- scher“ bedeutet, 30 Prozent des nationalen Finanzrahmens für Direktzahlungen sollen an Um- weltmaßnahmen gebunden sein. “Gerechter“ heißt, die Höhe der Direktzahlungen an die Land- wirte soll innerhalb der EU nach und nach moderat angeglichen werden (Konvergenz). Insgesamt lässt sich das Modell der GAP wie folgt zusammenfassen: Eine wettbewerbsfähige Agrarwirt- schaft mit einer rentablen Nahrungsmittelproduktion, eine ökologische Bewirtschaftung der na- türlichen Ressourcen unter Berücksichtigung des Klimawandels und die Förderung und Entwick- lung des ländlichen Raums. Bereits im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission hierzu ein sehr detailliertes Legisla- tivpaket (Kom (2011) 625 - 631) für eine Reform der GAP für den Zeitraum 2014 bis 2020 vor. Nach mehr als 40 trilateralen Verhandlungen zwischen Agrarministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament (EP) einigten sich die Teilnehmer am 26. Juni 2013 und zu den letzten offenen Punkten am 24. September 2013 auf einen politischen Kompromiss zur GAP. Der zu- ständige Landwirtschaftsausschuss des EP stimmte diesen Vorgaben am 30. September 2013 zu. Dem Kompromiss liegen im Wesentlichen noch vier als Basisrechtsakte (KOM (2011) 625 - 628) bezeichnete Verordnungsentwürfe über Direktzahlungen, über die gemeinsame Marktorganisati- on, die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die horizontale Verordnung über die Fi- nanzierung, Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP in ihren konsolidierten Fassungen zu- grunde. Über diese vier Verordnungsentwürfe wird das EP voraussichtlich am 20. November 2013 abstimmen. Die 1. Säule der GAP wird vollständig aus EU-Mitteln finanziert. Auch die 2. Säule für die Ent- wicklung des ländlichen Raums erhält zu einem gewissen Teil Zahlungen aus dem EU-Haushalt - der Rest wird national kofinanziert. Für die Reform der GAP ist somit neben ihrer förmlichen Genehmigung durch das EP und den Rat auch die Abstimmung über die EU-Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2020, über den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 - Nr. 39/13 (14. November 2013) © 2013 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Stand der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 - 2020 2020 erforderlich. Am 27. Juni 2013 kam eine politische Einigung zum MFR 2014 - 2020 zwi- schen den Präsidenten des EP, der Kommission und des Ministerrates zustande und wurde durch eine Entschließung des EP am 3. Juli 2013 bestätigt. Durch die Einigung zum MFR wird die Höhe der EU-Haushaltsmittel gebilligt, die von den Staats- und Regierungschefs auf einer Sonderta- gung des Europäischen Rates am 7./8. Februar 2013 beziffert wurden. Unter der Rubrik 2 („Nach- haltiges Wachstum und natürliche Ressourcen“) sind für den Zeitraum 2014 bis 2020 für Agrar- und Fischereiausgaben der EU 28 insgesamt 373.179 Mio. Euro vorgesehen. Von diesen sollen 277.851 Mio. Euro auf die 1. Säule und 84.936 Mio. Euro auf die 2. Säule entfallen. Insgesamt werden der GAP für die Finanzperiode 2014 bis 2020 im Vergleich zum Finanzrahmen 2007 bis 2013 aufgrund der Finanzkrise 11,3 Prozent weniger Mittel zur Verfügung stehen. Sie sollen nach dem Motto „besser“ statt „mehr“ eingesetzt werden. Im Wesentlichen sieht die GAP-Reform die Beibehaltung des Zwei-Säulen-Modells vor, aber mit einer gewissen Flexibilisierung zwischen den beiden Säulen. Die Staaten sollen 15 Prozent ihres nationalen Finanzrahmens der 1. Säule auf die 2. Säule übertragen können, und umgekehrt. Die- se Beträge müssen nicht kofinanziert werden. 70 Prozent des für die Direktzahlungen vorgesehe- nen nationalen Finanzrahmens werden für die sogenannte Basisprämie - die frühere Betriebs- prämie - verwendet, deren Höhe flächenabhängig ist. Aus dem 70-Prozent-Direktzahlungstopf werden weitere Zahlungen finanziert, zum Beispiel die erhöhte Basisprämie für Junglandwirte, die Kleinlandwirteregelung und die Agrarkrisenreserve. Damit die GAP ökologischer wird, sind die restlichen 30 Prozent des verfügbaren nationalen Finanzrahmens an Umweltauflagen gebun- den. Dieser sogenannte Ökologisierungszuschlag wird für eine gewisse Anbaudiversifizierung gezahlt – das heißt, abhängig von der Größe der Anbaufläche sind zwei bzw. drei landwirtschaft- liche Kulturen anzubauen. Auch für die Erhaltung von Dauergrünland und von ökologischen Vorrangflächen wird der Zuschlag gezahlt. Durch die Verzögerung bei der legislativen Umsetzung der GAP-Reform sind für die Direktzah- lungen der 1. Säule Übergangsregelungen für das Jahr 2014 vorgesehen; alle weiteren Elemente der Reform sollen nach der Verabschiedung im EP ab dem 1. Januar 2014 umgesetzt werden kön- nen. Quellen: – Rat der EU (2013). Politische Einigung über das GAP-Reformpaket. 20. Juni 2013. – Council of the European Union (2013). Council approves MFF agreement. 28. Juni 2013. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/137642.pdf – Europäischer Rat (2013). Tagung vom 7./8. Februar 2013. Schlussfolgerungen (Mehrjähriger Finanzrahmen). http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/135379.pdf – Europäische Kommission (2013). Anpassung des EU-Haushalts 2013 gemäß der politischen Einigung zum MFR. 25. September 2013. – Europäische Kommission (2013). GAP-Reform – Erläuterung der wichtigsten Aspekte. 25. Oktober 2013. – Europäisches Parlament(2013). Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Protokoll der Sitzung vom 30. September 2013. – Europäisches Parlament (2013). Generaldirektion interne Politikbereiche. Fachabteilung Struktur- und Kohäsions- politik B. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Mehrjähri- gen Finanzrahmen 2014-2020 und zur GAP. Themenpapier. – BMF (2013). Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/EU_auf_einen_Blick/EU_H aushalt/2012-02-26-mehrjaehriger-finanzrahmen-der-eu-2014-2020.html Verfasserin: ORRn Susanne Goldbecker, M. A.– Fachbereich WD 5: Wirtschaft und Technologie; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Tourismus

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