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Modell-gestützte Szenarienanalyse zur Optimierung der Pflanzenproduktion für den Klimaschutz, Modell-gestützte Szenarienanalyse zur Optimierung der Pflanzenproduktion für den Klimaschutz

Das Projekt "Modell-gestützte Szenarienanalyse zur Optimierung der Pflanzenproduktion für den Klimaschutz, Modell-gestützte Szenarienanalyse zur Optimierung der Pflanzenproduktion für den Klimaschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Betriebswirtschaft.Der menschengemachte Klimawandel bedroht langfristig die Stabilität der Ökosysteme des Planeten, und damit auch die Stabilität der menschlichen Gesellschaft durch Verknappung von Wasser, Nahrung und Lebensraum. Es besteht erheblicher Informationsbedarf hinsichtlich geeigneter Klimaschutzstrategien. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Identifizierung von geeigneten Bewirtschaftungsmaßnahmen und betrieblichen Strategien zur Optimierung der Pflanzenproduktion im Sinne des Klimaschutzes. Das Projekt ModOKlim verfolgt dabei vorrangig folgende wissenschaftliche Ziele: (i) die verlässliche Reproduktion von räumlichen und zeitlichen Mustern der Produktivität landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland über die vergangenen 30 Jahre mit Hilfe von Agrarökosystemmodellen, (ii) die deterministische Projektion der Ertragsaussichten und damit verbundener THG-Emissionen landwirtschaftlicher Kulturen in Deutschland, (iii) die Szenarienanalyse mit Hilfe von biophysikalischen und ökonomischen Modellen zur Beurteilung von Erfolgsaussichten von Klimaschutzstrategien in Richtung von profitablen, klimaangepassten und artenreichen Anbausystemen und (iv) die Integration des aktuellsten Stands der Wissenschaft in Bezug auf die probabilistische Projektion von Extremwetterereignissen in die Projektionen der deterministischen Modelle. Ziel des Arbeitspakets 5 ist die Optimierung der Anbaudiversifizierung unterschiedlicher Kulturen und Sorten für den Klimaschutz unter besonderer Berücksichtigung der Widerstandfähigkeit gegen Extremwetter. Hierzu werden die Zusammenhänge zwischen Wetterereignissen, Erträgen und Klimawirkungen mit Hilfe statistischer Methoden abgebildet und mit Hilfe von landwirtschaftlichen Betriebsmodellen optimale Anbauverhältnisse für verschiedene Standorte und Betriebstypen (z.B. konventionell, ökologisch; Marktfrucht, Milchvieh) unter verschiedenen Klimaszenarien abgeleitet.

Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia

Das Projekt "Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia" wird/wurde ausgeführt durch: Freie Universität Berlin, Institut für Geologische Wissenschaften, Fachrichtung Geochemie, Hydrogeologie, Mineralogie, Arbeitsbereich Hydrogeologie.

Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia, Teilprojekt 1: Verbesserung der Wassersicherheit

Das Projekt "Verbesserung der Ernährungssicherheit durch die Integration klimaresistenter Pflanzenkulturen in maisbasierten Anbausysteme bei Kleinbauern in Sambia und Namibia, Teilprojekt 1: Verbesserung der Wassersicherheit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freie Universität Berlin, Institut für Geologische Wissenschaften, Fachrichtung Geochemie, Hydrogeologie, Mineralogie, Arbeitsbereich Hydrogeologie.

Entwurf einer Landesverordnung zur Umsetzung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Mit Beginn der Förderperiode 2023 löste das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz aufgrund der Neustrukturierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Das bisherige Cross-Compliance, bestehend aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie bisherige Greening-Maßnahmen in veränderter Form, wie zum Dauergrünlanderhalt, zur Anbaudiversifizierung und zum Vorhalten ökologischer Vorrangflächen, werden in die Konditionalität überführt. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273), dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 GAPKondG genannten Unionsregelung („Rechtsakte der Europäischen Union über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und über die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie die im Rahmen dieser Rechtsakte und zu ihrer Durchführung erlassenen weiteren Rechtsakte der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung"). Nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung Feucht- und Moorgebiete auszuweisen und die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und durch Wind einzuteilen und zu bezeichnen; sie können zudem abweichende Anforderungen von den Maßnahmen zur Begrenzung der Erosion festlegen, um in bestimmten Gebieten witterungsbedingten Besonderheiten, besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen sowie besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes nach § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), Rechnung zu tragen.

GAP-Reform 2013: Wenig Umweltwirkung, teuer erkauft

2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte auf ihren Flächen seitdem mit dem sogenannten „Greening“ bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Trotz hoher Kosten blieben die Effekte der Reform aber gering. Das zeigt ein aktuelles UBA-Papier. Zum Zeitpunkt der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in 2013 dominierten in vielen Teilen Deutschlands sehr enge Fruchtfolgen, die ⁠ Biodiversität ⁠ in den Agrarökosystemen ging zurück und die Grünlandfläche schrumpfte. Hier sollte das Greening gegensteuern und den Umweltzustand verbessern. 30 Prozent der Direktzahlungen an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe sind seit Inkrafttreten der GAP-Reform an die Einhaltung der Greening-Auflagen zur Anbaudiversifizierung, des Grünlanderhaltes und der Einrichtung ökologischer Vorrangflächen gebunden. Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat mit Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) untersucht, wie sich die Einführung des Greening auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass mit der Einführung des Greenings und verstärkter Implementierung von Maßnahmen der zweiten Säule der jahrelange Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden konnte und Brachflächen wieder zugenommen haben; sich die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene mit der Einführung des Greenings nicht geändert hat. In vielen Regionen Deutschlands dominieren weiterhin wenige Kulturen wie Winterweizen, Raps und Mais die Ackernutzung; die Dauergrünlandfläche, nach einer drastischen Abnahme von über einer halben Million Hektar seit 1999, zwischen 2014 und 2019 wieder um ca. 130.000 Hektar zugenommen hat und die Umsetzung des Greening nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umweltrisikos durch Pflanzenschutzmittelanwendungen geführt hat. Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. Euro an landwirtschaftliche Betriebe für die Einhaltung der Greening-Vorgaben. Nach Berechnung der Fachleute betragen die Kosten dieser Umsetzung für die Betriebe aber nur 190 Millionen Euro, also ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt, um nennenswerte ökologische Effekte zu erzielen. Diese ineffiziente Nutzung von öffentlichen Mitteln für Umweltleistungen hat zwei Ursachen: Bei einigen Greening-Maßnahmen übersteigt die pauschale Förderung pro Hektar deutlich die spezifischen Umsetzungskosten für die Betriebe. Zum Beispiel verursacht der Anbau von Zwischenfrüchten Kosten von ca. 50-100 EUR pro Hektar und Jahr für die Betriebe, wird aber über die Greening-Förderung mit 250 bis 500 Euro pro Hektar und Jahr honoriert. Für die unzureichende Umsetzung von ambitionierten ökologischen Maßnahmen sind die regionalen and betrieblichen Kostenunterschiede verantwortlich. So ist für Betriebe in Intensivregionen der Anreiz zum Umsetzen von ambitionierten Maßnahmen, wie das Anlegen von Blühstreifen, gering, da für sie der Verzicht auf produktive Flächen mit hohen Gewinneinbußen einhergeht. Für Betriebe mit Flächen auf weniger fruchtbaren Böden hingegen ist die aktuelle Prämie deutlich höher als die Kosten der Bereitstellung. Hier werden deshalb auch verstärkt Flächen aus der Produktion genommen. Da aktuell die Greening-Leistungen durch eine deutschlandweit einheitliche Flächenzahlung ausgeglichen werden, werden ökologisch hochwertige Maßnahmen in Intensivregionen selten umgesetzt. Derzeitig laufen die Verhandlungen für die nächste GAP-Periode sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Wichtige Weichenstellung z. B. zu dem Budget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der ersten und in der zweiten Säule sind bereits erfolgt. Ob dieses Geld auch Wirkung entfaltet, ist abhängig von den konkreten Maßnahmen, die damit verbunden werden. Eines wird deutlich - nur mit passgenauen finanziellen Anreizen können Umweltmaßnahmen der GAP in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt werden. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der ersten Säule müssen also nach Standorten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Dies zu ermöglichen liegt in nationaler Verantwortung - eine Entscheidung hierzu ist bisher nicht gefallen.

Agrarreform 2013: Kaum Gewinn für den Umweltschutz

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gestaltet die Landwirtschaft wesentlich. In 2015 traten die 2013 beschlossenen Reformen der GAP in Kraft, die unter anderem das Ziel hatten, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu verringern. Deutlich umweltschonender ist die Landwirtschaft dadurch nicht geworden. Das zeigt ein Forschungsprojekt des UBA. Das Forschungsprojekt untersuchte die Veränderungen in der landwirtschaftlichen ⁠ Landnutzung ⁠ in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2015. Erstmals umfasste die GAP in 2015 auch Landbewirtschaftungsmethoden, die den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz (Greening) durch Direktzahlungen unterstützen sollen. Konkret beinhaltet das Greening die folgenden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe: Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlands und das Ausweisen im Umweltinteresse genutzter Flächen (ökologische Vorrangflächen). Allerdings führte die Einführung der genannten Instrumente im betrachteten Zeitraum nur zu geringfügigen Änderungen in der Landnutzung. Auch die Auswirkung der Landwirtschaft auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft haben sich kaum verbessert. Eine Analyse der Entwicklung der agrar- und förderstatistischen Daten lässt erwarten, dass das Greening auch seit 2015 keine stärkere Wirkung entfaltet hat. Konkret wurden die Wirkungen der drei Greening-Instrumente wie folgt bewertet: Die Vorgabe, die Kulturartendiversität durch bestimmte Anteile an verschiedenen Feldfrüchten pro Fläche zu fördern, konnte die Dominanz von Monokulturen nicht ändern und entfaltete keine nennenswerte Umweltwirkung. Eine Ausnahme stellten lediglich Ackerfutterbaubetriebe mit einem sehr hohen Anteil an Mais dar. Hier konnte eine Diversifizierung der Kulturarten verzeichnet werden. Das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen und des Anbaus von Leguminosen. Das weitgehende Verbot des Grünlandumbruchs kann nicht als Ursache für den positiven Trend der Dauergrünlandgesamtfläche gesehen werden, da der Rückgang der Dauergrünlandflächen schon im Rahmen von Regelungen der vorhergehenden Förderperiode (Cross-Compliance) zum Erliegen kam. Nach Ansicht von Landwirten und Landwirtinnen, Beratern und Beraterinnen, sowie Verwaltungsvertretern und Verwaltungsvertreterinnen haben die Komplexität der Regelungen und der Verwaltungsaufwand deutlich zugenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in der Förderperiode das Spektrum an Maßnahmen mit Relevanz für den Umwelt- und Naturschutz in den Entwicklungsprogrammen für den Ländlichen Raum kaum verändert hat. Hintergrund zum Projekt Im Mittelpunkt des Projektes standen die Agrarreform von 2013 sowie die daraus resultierenden Änderungen für den abiotischen Ressourcenschutz. Die Forschungsgruppe analysierte ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme, die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos) für die Jahre 2010 bis 2015 und befragte landwirtschaftliche Betriebe und Fachleute aus Verwaltung und Beratung.

Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes - GAPEval

Mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2013 wurde, neben einer gerechteren Verteilung der Agrarförderung, eine stärkere Ausrichtung auf ökologische Ziele angestrebt. Zentrales Element für eine nachhaltigere, ökologisch ausgerichtete Agrarförderung war dabei das Greening mit den drei verpflichtenden Elementen Kulturartendiversität, Grünlandschutz und Etablierung ökologischer Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes. Die ökologische Wirksamkeit der damit verbundenen Regelungen wurde bereits vorab kontrovers diskutiert, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit des damit einhergehenden Management- und Kontrollaufwandes für die Landwirte und Landwirtschaftsbehörden. Aufwand und Nutzen sind daher im Rahmen wissenschaftlicher Studien zu analysieren und zu evaluieren. Das Forschungsprojekt "Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes" analysierte landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen im Zeitraum von 2010 bis 2015 in Deutschland. Im Fokus lagen dabei Veränderungen durch die Agrarreform sowie daraus resultierende Effekte auf den abiotischen Ressourcenschutz. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde zunächst eine Dokumentenanalyse ausgewählter ländlicher Entwicklungsprogramme vorgenommen und zusätzlich Be-fragungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Vertretern aus der Agrarverwaltung und Beratung. Ergänzend dazu wurde eine statistische Analyse der Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) von sieben Bundesländern für den Zeitraum 2010 bis 2015 vorgenommen. Quelle: Forschungsbericht

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 54

Geehrte Leserinnen und Leser, der Spätfrost im April letzten Jahres führte zu erheblichen Ernteausfällen, besonders im Obst- und Weinbau. Veränderte Witterungsbedingungen und Extremereignisse wie Starkregen und Trockenheit können zukünftig noch größere Schäden für landwirtschaftliche Betriebe anrichten. Welche Maßnahmen zu einer klimaresilienten Landwirtschaft beitragen, stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Das Julius Kühn-Institut möchte landwirtschaftliche Akteure beim Managen von Extremwettereignissen unterstützen. Dazu sammelt es Daten zu Schäden in der Landwirtschaft, die durch Wetterextreme verursacht werden. Produzierende Betriebe sämtlicher land-, obst- und gartenbaulicher Freilandkulturen in ganz Deutschland können an der Umfrage teilnehmen. Außerdem können Sie sich den 22. Juni vormerken: das UBA verleiht den Blauen Kompass an die besten Anpassungsprojekte. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass Team im Umweltbundesamt Von Starkregen bis Trockenheit – Anpassungsstrategien für die deutsche Landwirtschaft Trockenheit und Unwetter machen auch der Landwirtschaft zu schaffen. Quelle: kichigin19 / Fotolia.com Welche Klimarisiken gibt es für die deutsche Landwirtschaft? Welche Maßnahmen braucht es für eine klimaresiliente Landwirtschaft? Und welche unterstützende Rolle können verschiedene Akteure einnehmen? Im November 2017 veranstaltete das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) den Stakeholderdialog „ Von Starkregen bis Trockenheit – Anpassungsstrategien für die deutsche Landwirtschaft “. Die etwa 30 Teilnehmenden aus Verwaltung, Landwirtschaftskammern, Verbänden, Versicherungswirtschaft und der angewandten Wissenschaft diskutierten über die Risiken und Chancen des Klimawandels für den Agrarsektor. Als effektive Klimaanpassungsmaßnahmen wurden identifiziert: die Umstellung zu wassereffizienten, schonenden Bodenbearbeitungsmethoden, die Diversifizierung im Anbau einzelner Betriebe, um Klimarisiken zu streuen, und der Abschluss von Versicherungen gegen Extremwetterereignisse. Diese und weitere Maßnahmen können langfristig die Resilienz des Wirtschaftssektors Landwirtschaft erhöhen. Save-the-date: Preisverleihung Blauer Kompass am 22. Juni 2018 Am 22. Juni 2018 werden im Bundesumweltministerium in Berlin die Gewinner des Wettbewerbs „Blauer Kompass – Anpassungspioniere gesucht“ des Umweltbundesamtes geehrt. Insgesamt liegen 111 Bewerbungen in drei Kategorien vor: private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Nach Vorauswahl durch das UBA werden Ende April 15 Projekte nominiert, die für die Jurysitzung zugelassen werden. Die endgültige Auswahl der Siegerprojekte erfolgt im Mai durch eine Jury mit Vertretern von: UBA, BMU, Die ZEIT, Hochschule Harz, VKU, UfU und Deutsche Umweltstiftung. Alle 15 Projekte konkurrieren zudem um einen Publikumspreis, der ab Ende April über eine Abstimmung in der KomPass-Tatenbank ermittelt wird. Alpenraum-Projekt GoApply: Science-Practice-Lab zur Klimawandelanpassung Das Interreg-Projekt „GoApply“ führt am 16. Mai 2018 in Bern unter Beteiligung des Umweltbundesamtes ein eintägiges Lab zum Thema „Improving the Governance of Adaptation to Climate Change“ durch. Die Veranstaltung führt Wissenschaft und Praxis im Themenbereich Klimawandelanpassung aus allen sieben Alpenländern zusammen. Diskutiert werden Herausforderungen, gute Beispiele und Erfolgsfaktoren der Governance von Klimawandelanpassung. Arbeitsgruppen thematisieren die Schwerpunkte Stadtentwicklung, Wassermanagement, Naturgefahren- und Risikomanagement sowie Kooperation zwischen Bund, Ländern und Regionen. UBA-Studie: Rechtliche Regelungen zur Klimaanpassung Die Studie „Klimaanpassung im Raumordnungs-, Städtebau- und Umweltfachplanungsrecht sowie im Recht der kommunalen Daseinsvorsorge“ befasst sich mit der Frage, inwieweit die Anpassung an den Klimawandel in den derzeitigen rechtlichen Regelungen auf regionaler und lokaler Ebene berücksichtigt wird. Der erste Teil behandelt Raumordnung, Städtebau sowie Umweltfachplanungen. Der zweite Teil bezieht sich auf die kommunale Daseinsvorsorge, insbesondere folgende Aufgabenfelder: öffentliche Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, vorbeugender Hochwasserschutz, öffentliche Abfallbeseitigung, Energieversorgung sowie kommunale Verkehrsinfrastruktur. UBA-Studien: Klimawandel in Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategischer Umweltprüfung Wie können die Vorgaben der europäischen UVP-Änderungsrichtlinie zur Berücksichtigung des Klimawandels in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) in das deutsche UVP-Recht umgesetzt werden? Der Bericht „Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP“ erläutert die neuen Regelungen und unterbreitet Vorschläge zur Umsetzung. Der separate Bericht „Überblick zum Stand der fachlich-methodischen Berücksichtigung des Klimawandels in der UVP“ gibt methodische Empfehlungen und geht vertieft auf die wesentlichen Prüf- und Verfahrensschritte der UVP ein. Bund/Länder-AG Wasser: Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft Die Umweltministerkonferenz hatte 2016 die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beauftragt, die Folgen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft zu beurteilen und Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die LAWA hat nun einen Bericht über Betroffenheit, Handlungsoptionen und strategische Handlungsfelder der Wasserwirtschaft vorgelegt. Der anwendungsorientierte Bericht soll Praxisakteuren als Handlungshilfe dienen. Zu allen 15 Handlungsfeldern von Binnenwasserschutz über öffentliche Wasserversorgung bis Wasserkraftnutzung werden mögliche Anpassungsoptionen und jeweils mehrere Praxisbeispiele präsentiert. Baden-Württemberg: Förderprogramm Klimopass unterstützt Kommunen und KMU Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die in die Anpassung an den Klimawandel einsteigen und konkrete Maßnahmen umsetzen wollen, können nun beim Land eine Förderung beantragen. Das Programm Klimopass besteht aus drei Modulen, die die Bereiche Beratung und Information, Planung und Konzeption sowie Umsetzung konkreter Maßnahmen aufgreifen. In den Jahren 2018 und 2019 stellt das Land insgesamt rund zwei Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Niedersachsen: Land investiert 2018 über 60 Millionen Euro in den Küstenschutz Das Niedersächsische Umweltministerium stellt in diesem Jahr 61,6 Millionen Euro für Investitionen in den Küstenschutz bereit. Der Schwerpunkt der landeseigenen Baumaßnahmen wird wie in jedem Jahr im Bereich der Ostfriesischen Inseln liegen, die dem Angriff von Sturmfluten am stärksten ausgesetzt sind, und als vorgelagertes Bollwerk dem Schutz der Küste dienen. Bremen und Bremerhaven: Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels beschlossen Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft sowie der Magistrat Bremerhaven haben eine Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels für das Land und die Städte Bremen und Bremerhaven beschlossen. Damit liegt nun ein Handlungsrahmen für Politik und Verwaltung vor, wie das Land und die Stadtgemeinden robust gegenüber Klimafolgen entwickelt werden können und wie die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt werden kann. Durch die küstennahe Lage und die tidebeeinflussten Gewässer besteht eine besondere Exposition Bremens und Bremerhavens gegenüber dem steigenden Meeresspiegel. Sachsen: Ideenwettbewerb präsentiert sechs kommunale Projekte der Klimaanpassung Das europäische LIFE-Projekt „Life Local Adapt“ zielt darauf ab, das Thema Klimawandel in das Verwaltungshandeln kleiner und mittlerer Kommunen einzubinden. Aus einem Ideenwettbewerb in Sachsen wurden Ende 2017 sechs Gemeinden und Landkreise ausgewählt, die nun bei der Konzeption und Planung von Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels unterstützt werden, darunter die Städte Coswig, Freital, Tharandt und Zittau. Nordrhein-Westfalen: Regionalforen zur Klimafolgenanpassung Unter dem Motto „Klimawandel in den Regionen NRWs“ starten die EnergieAgentur.NRW, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW (MULNV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Juni eine Veranstaltungsreihe von Regionalforen zur Klimafolgenanpassung. In sechs Veranstaltungen werden für die verschiedenen Regionen des Landes die spezifischen Klimafolgen und Anpassungsoptionen auf die Tagesordnung gesetzt. Regionale Akteure können sich hier informieren, vernetzen und austauschen. Die Veranstaltungsreihe startet am 27. Juni 2018 in Detmold für die Region Ostwestfalen-Lippe. Weitere Termine folgen. Machbarkeitsstudie „Indikatoren zu Klimafolgen und Klimaanpassung in Bayern“ Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat in einer Machbarkeitsstudie die Grundlagen für ein System von Klima-Anpassungsindikatoren erarbeitet. Die Studie nennt 66 mögliche Indikatoren, die die bereits beobachteten Wirkungen des Klimawandels beschreiben (Impact-Indikatoren) und die in Umsetzung befindlichen Anpassungsaktivitäten bewerten (Response-Indikatoren). Der Bericht informiert über die methodische Vorgehensweise zur Aufstellung der Indikatoren, ihre Zielrichtung, die erforderliche Datengrundlage sowie die Darstellung der Ergebnisse und ihre qualitative Bewertung. Rostock-Warnemünde: Forschungsdüne wartet auf das perfekte Hochwasser Am Strand von Warnemünde entsteht Deutschlands größte Forschungsdüne: Eine 120 Meter lange und 1,10 Meter hohe Sanddüne, überwacht von einem mit Sensoren und Kameras bestückten Messpfahl. Die Küsteningenieure im BMBF-Forschungsprojekt PADO untersuchen, wie diese Düne bei Hochwasser bricht, um sowohl die Prozesse der Dünenerosion und des Dünenbruchs als auch die dem Dünenbruch nachfolgenden Flutungsprozesse besser zu verstehen. Dadurch sollen Dünenbau und Küstenschutz in Zukunft verbessert werden können. Bremen: Klimaschutz und Nachbarschaft in Findorff Die „Klimazone Bremen-Findorff“ verfolgt das Ziel, Klimaschutz und Klimaanpassung stärker im Stadtteil zu verankern. Die Idee: Nachbarn werden gemeinsam aktiv, informieren und motivieren sich gegenseitig, damit Klimaschutz im Alltagshandeln leichter umsetzbar ist. So können sie einen lebendigen, lebenswerten und zukunftsfähigen Stadtteil mitgestalten. In Findorff wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zudem ein KlimaCafé eröffnet und ein Infomobil angeschafft. Bergisches Städtedreieck: Leitfaden Klimatrends und Extremwetter auf Gewerbeflächen In welcher Form sind Gewerbeflächen und Immobilien anfällig gegenüber extremen Wetterereignissen? Welche vorsorgenden Maßnahmen kommen in Betracht? Und welche Chancen ergeben sich aus der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen für Unternehmen? Die Broschüre „Gewerbeflächen im Klimawandel“ liefert Antworten auf diese Fragen. Der Leitfaden richtet sich an Unternehmen in der Region des Bergischen Städtedreiecks Remscheid, Solingen und Wuppertal. Deutschlandweite Umfrage zu Schäden in der Landwirtschaft durch Wetterextreme Um Landwirte oder Obstanbauer beraten zu können, mit welchen Klimafolgen in ihrer Region zu rechnen ist und was man vorbeugend tun könnte, braucht es eine wissenschaftliche Datenlage. Diese will das Projekt „Risikoabschätzung bei Extremwetterereignissen“ (EMRA) mit Förderung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeiten und ruft Produzenten sämtlicher land-, obst- und gartenbaulicher Freilandkulturen in ganz Deutschland auf, bis Ende 2018 an einer Umfrage teilzunehmen. Studie: Deutsche Bahn muss sich auf Extremwetter einstellen Die Bahn will sich stärker gegen Hitzewellen, Starkregen und Kälte-Einbrüche wappnen. Die Untersuchung „Klimawandel – Auswirkungen auf die Deutsche Bahn AG“ des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) kommt zu dem Schluss, dass sich manche extreme Wetterlagen bereits jetzt häufiger einstellen und in den kommenden Jahren wohl weiter zunehmen werden. Für einen sicheren Bahnbetrieb setzt die Bahn auf eine 5-Punkte-Strategie, darunter Vegetationsmanagement, hitzeresistente Fahrzeuge, widerstandsfähige Technik und Sicherungen gegen Starkregen. Projekt Autartec: Schwimmendes Haus versorgt sich selbst mit Energie Durch den Klimawandel steigen weltweit die Meeresspiegel. Inseln werden verschwinden, Küsten überflutet. Eine Lösung für die ansässige Bevölkerung könnten schwimmende Häuser sein, die sich selbst mit Wasser, Strom und Wärme versorgen. Verwirklichen wollen diese Vision 15 Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen aus der Region Südbrandenburg und Ostsachsen im Projekt Autartec. Gefördert vom Bundesforschungsministerium wollen sie in der Lausitzer Seenlandschaft ein schwimmendes Haus mit neuartigen Technologien errichten. Weltbank: Klimawandel kann Millionen Menschen zu Migranten machen Der Klimawandel ist einer der Treiber zukünftiger Migration – und könnte bis 2050 mehr als 100 Millionen Menschen dazu bringen, ihre Heimat zu verlassen. Besonders betroffen sind Afrika südlich der Sahara und Südasien, in geringerem Umfang auch Lateinamerika, wie der Weltbank-Bericht „Groundswell: Preparing for Internal Climate Migration“ zeigt. Abnehmende Wasserressourcen und landwirtschaftliche Erträge werden neben anderen wirtschaftlichen und sozialen Faktoren zunehmend als Treiber von Migration in Erscheinung treten. Nature Communications: Jede Verzögerung der Emissionswende um fünf Jahre erhöht Meeresspiegelanstieg bis 2300 um 20 Zentimeter Um den Meeresspiegelanstieg zu begrenzen, ist es entscheidend, so früh wie möglich den Scheitelpunkt der CO2-Emissionen zu erreichen. Eine Studie in der Fachzeitschrift Nature Communications kommt auf einen Anstieg des globalen Meeresspiegels zwischen 0,7 und 1,2 Metern, wenn das Pariser Klimaabkommen vollständig umgesetzt wird. Insbesondere die Jahre bis 2050 sind eine wichtige Stellschraube für den künftigen Meeresspiegel. Jede Verzögerung des Emissions-Peaks um fünf Jahre könnte den Meeresspiegel um 20 Zentimeter erhöhen, so die Untersuchung. PNAS: Meeresspiegel steigt schneller als bislang angenommen Jedes Jahr steigt der Meeresspiegel etwas schneller. Das könnte dazu führen, dass der Zuwachs bis zum Jahr 2100 mehr als das Doppelte bisheriger Prognosen erreicht, so eine Forschergruppe von der University of Colorado im Fachblatt Proceedings of the National Academy of Sciences. Der Meeresspiegel stieg im weltweiten Durchschnitt seit 1993 jährlich um etwa drei Millimeter, 2100 könnten es zehn Millimeter pro Jahr sein. Bis 2100 könnte der Durchschnittspegel daher um 65 Zentimeter höher liegen als im Jahr 2005. Nature Climate Change: Gletscherschmelze nicht mehr abwendbar Forscherinnen und Forscher der Universitäten Bremen und Innsbruck zeigen in einer aktuellen Studie, dass das weitere Abschmelzen der Gletscher im laufenden Jahrhundert nicht mehr verhindert werden kann – selbst wenn alle Emissionen jetzt gestoppt würden. Aufgrund der langsamen Reaktion der Gletscher auf Klimaänderungen hat das heutige Verhalten über das 21. Jahrhundert hinaus massive Auswirkungen: Fünfhundert Meter Autofahrt mit einem Mittelklasse-Fahrzeug kosten langfristig ein Kilo Gletschereis, so die Studie. Die Studie wurde im Fachmagazin Nature Climate Change veröffentlicht. Buch: Kommunale Klimapolitik – Klimaschutz und Anpassungs-Strategien Die Fachzeitschrift Alternative Kommunal Politik (AKP) hat einen Leitfaden für die „Baustelle“ Klimapolitik in Buchform herausgegeben. Anhand von Kommunal-Checks lässt sich prüfen, wo die eigene Kommune steht. Tipps für die Ratsarbeit sind hervorgehoben; wer weiterlesen will, findet Querverweise zu anderen Textstellen. An dem Leitfaden haben Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Politik und Forschung mitgewirkt. Buch: Klimafolgenadaption durch Verwaltungsverfahrensrecht Moritz Gies, Jurist und Lehrbeauftragter der Technischen Universität Dresden, untersucht in einer juristischen Studie, welche Anpassung an die Folgen des Klimawandels das Natura-2000-Recht fordert. Er zeigt, dass die Anpassung sich nicht nur durch Managementmaßnahmen, sondern auch durch intensivierten Schutz zur Bewahrung der Erhaltungsziele umsetzen lässt. Und er plädiert dafür, die Mittel des allgemeinen Verwaltungsrechts zur vor- und nachsorgenden Anpassung von Dauerentscheidungen zielorientiert einzusetzen. WMO: 2017 teuerstes Jahr hinsichtlich Extremwetterschäden Im Jahr 2017 waren die Schäden durch Extremwetter so hoch wie noch nie. Dies zeigt der Bericht „WMO Statement on the State of the Global Climate in 2017“ der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Zu den Ursachen für die Schäden nennt die Sonderorganisation der Vereinten Nationen die sehr aktive Hurrikan-Saison im Nordatlantik, schwere Monsun-Überschwemmungen auf dem indischen Subkontinent und schwere Dürren in Teilen Ostafrikas. Studie: Welche Qualität haben nationale Anpassungspläne? Eine US-amerikanische Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler haben 38 Nationale Pläne zur Anpassung an den Klimawandel qualitativ analysiert, um Ansatzpunkte für Verbesserungen zu identifizieren. In der Regel umfassen die Pläne mehrere Datenquellen, untersuchen aktuelle Auswirkungen und künftige Verwundbarkeiten, legen Ziele fest und benennen mögliche Anpassungsstrategien, so die Studie. Schwächer sind sie allerdings darin, Umsetzungs- und Kontrollmaßnahmen zu formulieren und ein breites Spektrum von Stakeholdern in den Planungsprozess einzubeziehen.

Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten

Mit der Reform der GAP 2013/2014 wurden den Mitgliedsstaaten eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. So können bspw. bis zu 15% der finanziellen Mittel zwischen den Säulen umgeschichtet werden oder im Rahmen der ersten Säule gekoppelte Zahlungen gewährt werden. Des Weiteren konnten die Mitgliedsstaaten bzgl. der Greening-Auflagen Gestaltungsspielräume nutzen wie z.B. die Wahl von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Typen aus einer Liste an Standardelementen bzw. die Zulassung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten ÖVF-Typen. Der vorliegende Bericht stellt die Umsetzung der GAP-Reform in den Mitgliedsstaaten Frankreich, Niederlande, Dänemark und Österreich dar. Hierfür wurden eine leitfadengestützte Befragung von Experten in den ausgewählten Mitgliedsstaaten sowie eine Literaturanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass durchaus Unterschiede in der Ausgestaltung der GAP in den Mitgliedsstaaten existieren. Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes werden jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten meist nicht optimal genutzt. So ergibt sich hinsichtlich eines Mid-Term-Review 2017 bzw. einer Reform ab 2020 die Forderung, die GAP hinsichtlich der Erreichung von Natur- und Umweltzielsetzungen zu verbessern. Neben einer grundlegenden Reform bietet es sich zum einen an, die schon existierenden Gestaltungsmöglichkeiten besser zu nutzen wie z.B. eine Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule oder die Einschränkung der ÖVF-Typen auf diejenigen, die aus Natur- und Umweltsicht besonders positiv zu bewerten sind, wie z.B. Brache, Landschaftselemente, Terrassen. Des Weiteren existieren auch Überlegungen im Rahmen eines Mid-Term-Review bzw. einer Reform ab 2020, die Greening-Auflagen verstärkt am Natur- und Umweltschutz auszurichten und z.B. einen max. Anteil von 30 bis 50% der Hauptfrucht im Rahmen der Anbaudiversifizierung zu erlauben, bzw. weitere Greening-Auflagen einzuführen. Quelle: Forschungsbericht

Auszahlung der EU-Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte zum Jahresende abgeschlossen

Magdeburg. ?Die Auszahlung der EU-Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt ist erfolgreich zum Jahresende abgeschlossen worden. Dies ist ein großer Erfolg!?, erklärte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Planmäßig zum 29. Dezember 2017 wurden ca. 316 Millionen Euro auf die Konten von über 4.250 Landwirten überwiesen. Ihr besonderer Dank richtet sich dabei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die trotz der EU-seitig geänderten Rahmenbedingungen und mit hohem persönlichem Einsatz dieses Zahlungsziel ermöglicht haben.Knapp 98 Millionen Euro der Direktzahlungen fallen dabei auf die sogenannte Greeningprämie. Dafür müssen Landwirtinnen und Landwirte auf ihren Flächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, wie zum Beispiel die Anbaudiversifizierung, die Erhaltung des Dauergrünlands und das Vorhalten sogenannter ökologischer Vorrangflächen, einhalten. Diese Umweltleistungen haben die Landwirtinnen und Landwirte auf über 100 000 Hektar ihres Ackerlandes erbracht. Die bedeutendsten Flächenanteile nehmen der Anbau von Winterzwischenfrüchten (48.700 Hektar), und die Anlage brachliegender Flächen (25.000 Hektar) als ökologische Vorrangflächen ein. Sie dienen unter anderem dem Schutz vor Erosion und dem Erhalt der Artenvielfalt in der Natur. Parallel zu den Direktzahlungen wurden 2017 über 41 Millionen Euro an Agrarumweltmaßnahmen an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt. Dazu zählen rund 172.000 Euro für die Anlage von Blühstreifen, circa 11 Millionen Euro für alle Ökolandbaumaßnahmen und über vier Millionen Euro für sonstige Freiwillige Naturschutzleistungen wie extensive Grünlandbewirtschaftung oder Hamster fördernde Maßnahmen.Hintergrund:Ein weiterer Bestandteil der EU-Direktzahlungen sind Umverteilungs- und Junglandwirteprämien. Circa sieben Millionen Euro werden darüber durch Umverteilung zusätzlich an kleinere Betriebe für die ersten 46 Hektar und an Junglandwirte gewährt, die bei erstmaliger Beantragung nicht älter als 40 Jahre alt sind. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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