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50 Jahre Schutz vor Lärm im UBA: Lärmschutz ist Gesundheitsschutz

Fachtagung blickt auf den aktuellen Stand der Lärmsituation und der Lärmwirkungsforschung Dauerhafter Lärm ist eine Belastung für Körper und Psyche, kann krank machen und im schlimmsten Fall sogar zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führen. Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Dies mindert nicht nur die Lebensqualität vieler Menschen, sondern erhöht auch das Krankheitsrisiko, insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Das Umweltbundesamt (UBA) befasst sich seit seiner Gründung 1974 mit dem Schutz vor Lärm. Die Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ am 30.01.2024 in Dessau beleuchtet aktuelle Fragen zum Thema Lärmschutz. Zunehmender Verkehr, immer dichtere Besiedlung und neue Lärmquellen: Trotz zahlreicher Erfolge in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich des Lärmschutzes sind noch immer viele Menschen in Deutschland von Lärm betroffen. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, um das Erkrankungsrisiko der Bevölkerung durch Lärm deutlich zu verringern. Wir müssen unsere Städte ruhiger machen.“ Mit welchen Maßnahmen der Schutz der Bevölkerung vor Lärm verbessert werden kann, wird auf der Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“ vorgestellt und diskutiert. Die aktuellen Ergebnisse der bundesweiten Lärmkartierung des UBA zeigen, dass allein durch den Straßenverkehr rund 16 Millionen Menschen einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt sind. Auch der Schienenverkehr (rund 3,6 Millionen Betroffene) und der Luftverkehr (rund 800.000 Betroffene) tragen dazu bei, dass etwa 25 Prozent der Menschen in Deutschland in Gebieten leben, in denen die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Verkehrs- und Anlagenlärm lässt sich nur durch eine Kombination verschiedener Einzelinstrumente erreichen – von der Fahrzeug- und Anlagentechnik über das Steuerrecht bis hin zur Verkehrs- und Stadtplanung. In einem umfassenden Konzept zur Lärmminderung sind neben der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung von Verkehr auf umweltschonendere Verkehrsmittel Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschemissionen wichtig. Instrumente zur Minderung der Geräuschemissionen zielen auf leisere Fahrzeuge und Anlagen, Betriebsweisen und Fahrwege. Im Hinblick darauf müssen vor allem die Emissionsgrenzwerte konsequent an den fortschreitenden Stand der Technik angepasst werden. Die Entwicklung lärmarmer Technologien muss wiederum durch marktwirtschaftliche Anreize gefördert werden. Das UBA hat seit seiner Gründung 1974 die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zum Lärmschutz geleistet. So beruht die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen. Die Fachtagung findet am 30.01.2024 im Hörsaal des UBA in Dessau-Roßlau statt. Nähere Informationen zum Programm finden Sie unter folgendem Link: Fachtagung „50 Jahre UBA – 50 Jahre Schutz vor Lärm“

Anlagenlärm

Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.

Anlagenlärm

Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.

Entwicklung eines Aktivschalldämpfers für Feuerungsanlagen

Das Projekt "Entwicklung eines Aktivschalldämpfers für Feuerungsanlagen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kutzner + Weber GmbH & Co. KG.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Schallemissionen von Abgasanlagen haben einen hohen Anteil bei Emissionen von technischen Gebäudeanlagen und Hausgeräten. Sie betreffen 1.) schutzbedürftige Räume im Gebäude und 2.) benachbarte Anwesen durch Schallausbreitung über die Schornsteinmündung ins Freie und unterliegen z. T. gesetzlich geregelten Anforderungen und Bestimmungen zu Grenzwerten (DIN 4109, TA Lärm etc.). Der Stand der Technik zur Lärmminderung an Abgasanlagen ist nahezu ausschließlich durch die marktüblichen, sog. Passivschalldämpfer bestimmt. Damit lässt sich allerdings nur in einem Frequenzbereich zwischen 500 und 2000 Hz eine ausreichende Schalldämpfung erzielen. Die typischen Abgasgeräusche liegen jedoch im Bereich zwischen 50 und 250 Hz, in dem wiederum die Schallreduzierung (Einfügungsdämpfung) durch die bisher verwendeten Passivschalldämpfer nur sehr gering ist. Die Betroffenen müssen diesen Stand der Technik akzeptieren und mit unangenehmen, dröhnenden Geräuschen in ihrem Gebäude bzw. ihrer Nachbarschaft leben. In dem vorliegenden Projekt, das aus einer Grundlagenforschung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik zum Thema aktive Schallbekämpfung hervorgeht, sollte der Bereich der tieffrequenten Störgeräusche im Abgassystem untersucht und Bauteile entwickelt bzw. qualifiziert werden, die diese Geräusche wirkungsvoll bekämpfen. Fazit: Der Aktiv-Schalldämpfer (ASD) dämpft den tieffrequenten Bereich einer Feuerstätte auf äußerst kurzer Baulänge sehr effektiv. Er ist einsetzbar für Anlagen mit Abgastemperaturen bis 200 C und Anschlussmaßen von Rohrdurchmessern 80 bis 300 mm. Der Aktiv-Schalldämpfer kann sowohl im Heizraum in die Verbindungsleitung als auch im Freien an der Kaminmündung eingebaut werden. Er ist kombinierbar mit reaktiven Resonatoren und Passiv-Schalldämpfern, die das dämpfende Frequenzspektrum vergrößern.

Bauleitplanung: Auenwald

Gemeinde Auenwald | Bebauungspläne | Gemeinde Auenwald Seitenbereiche Hauptmenü Wichtige Links Volltextsuche Weitere Informationen Hauptmenü Gemeinde Auenwald Anreise & Ortspläne Anfahrt Ortsplan Unsere Gemeinde Grußwort Aktuelles Portrait Bildergalerie Im Wandel der Zeit Wappen Auenwald in Zahlen Partnerschaft Lebendig & aktiv Aktivitäten Historie Gemeinderat Ratsinformationssystem Mitglieder des Gemeinderats Aufgaben Serviceseiten Suche Inhaltsverzeichnis Responsive Webdesign Navigationshilfe Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Recht Impressum Grundlegende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 13 Abs. 1 DGVO Datenschutzerklärung Merkblatt zur DGSVO (Grund-/Gewerbesteuer) Merkblatt zur DGSVO für meldepflichtige Personen Rathaus & Service Wasserablesung Wahlen Haushaltsdaten Verwaltung Mitarbeiter Kontakt & Öffnungszeiten Organigramm & Ämter Heiraten in Auenwald Stellenausschreibungen Ausschreibungen Ihre Meinung Ortsrecht Bürgerservice Mitteilungsblatt Lebenslagen Dienstleistungen Stichworte Formulare Formulare BW Document 24 Schadensmeldung Behördenwegweiser Wohnen & Leben Wohnen in Auenwald Bauplätze Bebauungspläne Flächennutzungsplan Auenwald Breitbandausbau Jahresprogramm ELR 2025 Bodenrichtwerte Auenwald Grundsteuerreform Hochwasserschutz Mietspiegel Strom, Gas, Wasser Abfall Neubürgerinfo Kinder & Schulen Kindergärten Kinderbetreuung Schule Kernzeitenbetreuung und Hort Kommunale Jugendarbeit Backnanger Jugendmusikschule Senioren Ortsseniorenrat Aktion Miteinander Babygalerie Gesundheit & Soziales Ärzte & Apotheke Soziale Dienste Pflegebegleiter Notruftafel Gemeindeentwicklungs- konzept Auenwald 2025 Idee und zeitlicher Ablauf Ziele Ergebnisse der Arbeitsgruppen Ortskernsanierung Oberbrüden Fördermodalitäten Glaube & Kirchen Evangelisch Katholisch Neuapostolisch Kultur & Freizeit Veranstaltungen Kalender Krämermarkt in Auenwald Auenwalder Weihnachtsmarkt Fotowettbewerb 2021 - Auenwald im Herbst Vereinsleben Kultur Auenwald creativ Kunst in der Ratsscheuer Jugendmusikpreis Kulturkreis Bibliothek Freizeit Gastgeber Hallen & Säle Vereinsanlagen Grill- & Spielplätze Schwäbisch-Fränkischer Wald City-Mobil Kultur-Landschaftsweg Auenwald Auenwald barrierefrei erleben Kids & Jugend Kinderferienprogramm Schloss Ebersberg Inline-Skate-Anlage Wirtschaft & Handel Strukturdaten Energiewende in Auenwald Gewerbebetriebe Homepage-Eintrag Lehrstellenbörse Handels- & Gewerbeverein Region Stuttgart Hauptmenü Gemeinde Auenwald Anreise & Ortspläne Anfahrt Ortsplan Unsere Gemeinde Grußwort Aktuelles Portrait Bildergalerie Im Wandel der Zeit Wappen Auenwald in Zahlen Partnerschaft Lebendig & aktiv Aktivitäten Historie Gemeinderat Ratsinformationssystem Mitglieder des Gemeinderats Aufgaben Serviceseiten Suche Inhaltsverzeichnis Responsive Webdesign Navigationshilfe Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Recht Impressum Grundlegende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 13 Abs. 1 DGVO Datenschutzerklärung Merkblatt zur DGSVO (Grund-/Gewerbesteuer) Merkblatt zur DGSVO für meldepflichtige Personen Rathaus & Service Wasserablesung Wahlen Haushaltsdaten Verwaltung Mitarbeiter Kontakt & Öffnungszeiten Organigramm & Ämter Heiraten in Auenwald Stellenausschreibungen Ausschreibungen Ihre Meinung Ortsrecht Bürgerservice Mitteilungsblatt Lebenslagen Dienstleistungen Stichworte Formulare Formulare BW Document 24 Schadensmeldung Behördenwegweiser Wohnen & Leben Wohnen in Auenwald Bauplätze Bebauungspläne Flächennutzungsplan Auenwald Breitbandausbau Jahresprogramm ELR 2025 Bodenrichtwerte Auenwald Grundsteuerreform Hochwasserschutz Mietspiegel Strom, Gas, Wasser Abfall Neubürgerinfo Kinder & Schulen Kindergärten Kinderbetreuung Schule Kernzeitenbetreuung und Hort Kommunale Jugendarbeit Backnanger Jugendmusikschule Senioren Ortsseniorenrat Aktion Miteinander Babygalerie Gesundheit & Soziales Ärzte & Apotheke Soziale Dienste Pflegebegleiter Notruftafel Gemeindeentwicklungs- konzept Auenwald 2025 Idee und zeitlicher Ablauf Ziele Ergebnisse der Arbeitsgruppen Ortskernsanierung Oberbrüden Fördermodalitäten Glaube & Kirchen Evangelisch Katholisch Neuapostolisch Kultur & Freizeit Veranstaltungen Kalender Krämermarkt in Auenwald Auenwalder Weihnachtsmarkt Fotowettbewerb 2021 - Auenwald im Herbst Vereinsleben Kultur Auenwald creativ Kunst in der Ratsscheuer Jugendmusikpreis Kulturkreis Bibliothek Freizeit Gastgeber Hallen & Säle Vereinsanlagen Grill- & Spielplätze Schwäbisch-Fränkischer Wald City-Mobil Kultur-Landschaftsweg Auenwald Auenwald barrierefrei erleben Kids & Jugend Kinderferienprogramm Schloss Ebersberg Inline-Skate-Anlage Wirtschaft & Handel Strukturdaten Energiewende in Auenwald Gewerbebetriebe Homepage-Eintrag Lehrstellenbörse Handels- & Gewerbeverein Region Stuttgart Gemeinde Auenwald Anreise & Ortspläne Anfahrt Ortsplan Unsere Gemeinde Grußwort Aktuelles Portrait Bildergalerie Im Wandel der Zeit Wappen Auenwald in Zahlen Partnerschaft Lebendig & aktiv Aktivitäten Historie Gemeinderat Ratsinformationssystem Mitglieder des Gemeinderats Aufgaben Serviceseiten Suche Inhaltsverzeichnis Responsive Webdesign Navigationshilfe Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Recht Impressum Grundlegende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 13 Abs. 1 DGVO Datenschutzerklärung Merkblatt zur DGSVO (Grund-/Gewerbesteuer) Merkblatt zur DGSVO für meldepflichtige Personen Rathaus & Service Wasserablesung Wahlen Haushaltsdaten Verwaltung Mitarbeiter Kontakt & Öffnungszeiten Organigramm & Ämter Heiraten in Auenwald Stellenausschreibungen Stellenausschreibungen bei der Gemeinde Auenwald Ausschreibungen Ihre Meinung Ortsrecht Steuern & Gebühren Bürgerservice Mitteilungsblatt Abonnement Lebenslagen Dienstleistungen Stichworte Formulare Formulare BW Document 24 Schadensmeldung Behördenwegweiser Wohnen & Leben Wohnen in Auenwald Bauplätze Bebauungspläne Flächennutzungsplan Auenwald Breitbandausbau Jahresprogramm ELR 2025 Bodenrichtwerte Auenwald Grundsteuerreform Hochwasserschutz Mietspiegel Strom, Gas, Wasser Abfall Neubürgerinfo Kinder & Schulen Kindergärten Kinderbetreuung Schule Kernzeitenbetreuung und Hort Kommunale Jugendarbeit Backnanger Jugendmusikschule Senioren Ortsseniorenrat Aktion Miteinander Babygalerie Gesundheit & Soziales Ärzte & Apotheke Soziale Dienste Pflegebegleiter Notruftafel Gemeindeentwicklungs- konzept Auenwald 2025 Idee und zeitlicher Ablauf Ziele Ergebnisse der Arbeitsgruppen Ortskernsanierung Oberbrüden Fördermodalitäten Glaube & Kirchen Evangelisch Katholisch Neuapostolisch Kultur & Freizeit Veranstaltungen Kalender Krämermarkt in Auenwald Auenwalder Weihnachtsmarkt Fotowettbewerb 2021 - Auenwald im Herbst Vereinsleben Kultur Auenwald creativ Kunst in der Ratsscheuer Jugendmusikpreis Kulturkreis Bibliothek Freizeit Gastgeber Hallen & Säle Vereinsanlagen Grill- & Spielplätze Schwäbisch-Fränkischer Wald City-Mobil Kultur-Landschaftsweg Auenwald Auenwald barrierefrei erleben Kids & Jugend Kinderferienprogramm Schloss Ebersberg Inline-Skate-Anlage Wirtschaft & Handel Strukturdaten Energiewende in Auenwald Gewerbebetriebe Homepage-Eintrag Lehrstellenbörse Handels- & Gewerbeverein Region Stuttgart Wohnen & LebenWohnen in AuenwaldBebauungspläne Seiteninhalt Bebauungspläne Inkrafttreten des Bebauungsplans „Beaurepairestraße“ (08119006_1243_029_00) und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften Inkrafttreten des Bebauungsplans „Beaurepairestraße“ (08119006_1243_029_00) und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Beaurepairestraße“ und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Beaurepairestraße“ bestehen aus dem Lageplan im Maßstab 1:500 vom 25.09.2023 und dem Textteil vom 13.05.2024 beide gefertigt vom Büro Roosplan, Backnang. Beigelegt sind die Begründung in der Fassung vom 13.05.2024, der Umweltbericht vom 20.11.2023, die schalltechnische Untersuchung (Anlagenlärm) vom 04.02.2022 / 25.04.2024, die Geruchsimmissionsprognose vom März 2024 und die Abwägung der im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen vom 22.07.2024. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flst.-Nr. 383, 392, 393, 394 und 395 der Gemarkung Unterbrüden. Der Bebauungsplan und die dazu gehörende Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Beaurepairestraße“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Planteil Bebauungsplan "Beaurepairestraße" Textteil Bebauungsplan "Beaurepairestraße" Begründung Bebauungsplan "Beaurepairestraße" Umweltbericht Bebauungsplan "Beaurepairestraße" Schalltechnische Untersuchung (Anlagenlärm) vom 04.02.2022 Schalltechnische Untersuchung (Anlagenlärm) vom 25.04.2024 Geruchsimmissionsprognose vom März 2024 Abwägung eingegangener Stellungnahmen Bebauungsplan "Beaurepairestraße" Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Beurepairestraße" Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Riedbächle“ (08119006_1241_045_00) Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Riedbächle“ (08119006_1241_045_00) Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Riedbächle“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen. Der Bebauungsplan „Am Riedbächle“ besteht aus dem Lageplan im Maßstab 1:500 und dem Textteil jeweils vom 08.05.2023/19.02.2024/22.04.2024 beide gefertigt vom Büro Roosplan, Backnang. Beigelegt sind die Begründung in der Fassung vom 08.05.2023/19.02.2024/22.04.2024 und die Abwägung der im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen (Stand 22.07.2024). Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan „Am Riedbächle“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Planteil Bebauungsplan "Am Riedbächle" Textteil Bebauungsplan "Am Riedbächle" Begründung Bebauungsplan "Am Riedbächle" Abwägungsvorschlag Bebauungsplan "Am Riedbächle" Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Am Riedbächle" Inkrafttreten des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Anwänder – nördliche Erweiterung 1.Änderung“ und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 22.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Anwänder – nördliche Erweiterung 1.Änderung“ und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen. Planteil Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung" Textteil Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung" Begründung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung" Abwägung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Anwänder - nördliche Erweiterung, 1. Änderung" Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Scheurengärten I 1. Änderung" Inkrafttreten des Bebauungsplans "Scheurengärten I 1. Änderung" und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19.02.2024 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Scheurengärten I 1. Änderung" bestehend aus Lageplan vom 19.02.2024 und Textteil vom 23.10.2023/19.02.2024 nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke: Flst.-Nr. 332/4, Flst.-Nr. 332/1, Flst.-Nr. 328/5, Flst.-Nr. 36/10 und Flst.-Nr. 36/2 der Gemarkung Lippoldsweiler. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Lippoldsweiler. Das nördlichste Baufeld kann über die kurze Erschließungsstraße auf dem Flurstück 332/1 angefahren werden. Die Erschließung der beiden weiteren Baufelder erfolgt über die Straße „Scheurengarten“. Der Geltungsbereich umfasst ca. 4.100 m² Fläche. "Scheurengärten I 1. Änderung" Plan "Scheurengärten I 1. Änderung" Textteil "Scheurengärten I 1. Änderung" Begründung "Scheurengärten I 1. Änderung" Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung "Scheurengärten I 1. Änderung" Anregungen Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Mühlwiesen und Tal - 6. und 7. Änderung" Inkrafttreten des Bebauungsplans "Mühlwiesen und Tal – 6. und 7. Änderung" und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 11.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Mühlwiesen und Tal – 6. und 7. Änderung" und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen. Ziel der 6. Änderung ist es durch eine Änderung im Textteil zu ermöglichen die Dachgeschosse auszubauen, auch wenn dadurch eine zweistöckige Bauweise entstehen würde. Der Bauherr auf dem Grundstück Bachstraße 34 möchte das Wohngebäude aus den frühen sechziger Jahren abbrechen und durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzen. Ziel der 7. Änderung ist es den zeitgemäßen Neubau eines Einfamilienhauses (Wohnblockhaus) in zweigeschossiger Bauweise zu ermöglichen. Das Plangebiet der 7. Änderung umfasst das Flst.-Nr. 733 an der Ecke Bachstraße – Wengertsberg im Ortsteil Mittelbrüden. Der Geltungsbereich etwa 0,09 ha. Die Fläche liegt vollständig im Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal von 1962. Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 7. Änderung Planteil Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Textteil Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Begründung Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Abwägungsvorschlag Bebauungsplan Mühlwiesen und Tal 6.-7. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Gartenäcker - 1. Änderung Im Rahmen eines Bauantrages wurde für die Erweiterung bzw. Aufstockung eines Gebäudes der Bebauungsplan angepasst. Um nicht nur eine Insellösung zu schaffen, erstreckt sich der Geltungsbereich auf die benachbarte Bebauung. Die Gemeinde fördert damit die Möglichkeit zur Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen. Gartenäcker - 1. Änderung Plan Gartenäcker - 1. Änderung Textteil Gartenäcker - 1. Änderung Begründung Gartenäcker - 1. Änderung Artenschutz Gartenäcker - 1. Änderung Abwägung Gartenäcker - 1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Stockrain II - 1. Änderung Die Gemeinde möchte weiteres Potential im Innenbereich nutzen und zu diesem Zweck eine mögliche Baulücke an der Eichendorffstraße planerisch so umgestalten, dass auf der bisherigen Grünfläche ein Einfamilienhaus oder zwei Doppelhaushälften möglich sind. Das Plangebiet umfasst einen kleinen Teil der Flst. 1043/1 und 1044/1. Der Geltungsbereich beträgt 757 m² Fläche. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung zu schaffen. Zeichnerische Festsetzungen Textliche Festsetzungen Stockrain II-1.Änderung Begründung Stockrain II-1.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung Stockrain II-1.Änderung Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbewertung Stockrain II-1. Änderung Geländeklimatische Untersuchungen 29.08.2019 Stockrain II-1.Änderung Abwägung frühzeitige Beteiligung Stockrain II -1. Änderung Geländeklimatische Beurteilung Lugstraße 08.10.2010 Stockrain II-1. Änderung Durchführung nächtliche Rauchversuche 02.11.2010 Stockrain II-1.Änderung Abwägung eingegangener Stellungnahmen während der Offenlage Stockrain II-1. Änderung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Stockrain II-1. Änderung Mitteilungsblatt Satzungsbeschluss Starke Gärten - 2. Änderung Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Flst.-Nr. 173/2 der Gemarkung Unterbrüden und liegt am Rand des Ortsteils Unterbrüden. Es wird von der Straße Kaffeeberg und der südlich verlaufenden Auenstraße erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst 1.300 m² Fläche. Es grenzen an: • im Norden: bestehende Wohnbebauung • im Osten: eine Straßenkreuzung zwischen Kaffeeberg Straße und Auenstraße • im Süden: Auenstraße und freie Landschaft • im Westen: bestehende Wohnbebauung Starke Gärten 2.Änderung Lageplan Starke Gärten 2.Änderung Textteil Starke Gärten 2.Änderung Begründung Starke Gärten 2.Änderung Artenschutzrechtliche Prüfung Starke Gärten 2.Änderung Abwägung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Grundweg - 1. Änderung Das Plangebiet umfasst nur das Flst. 514/4. Es liegt vollständig innerhalb des seit dem 01.07.1976 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Grundweg“, der ein allgemeines Wohngebiet festsetzte und entsprechend genutzt wird. Südwestlich grenzt das Grundstück an den unüberplanten Außenbereich. Grundweg 1.Änderung Lageplan Grundweg 1.Änderung TEXTTEIL Grundweg 1.Änderung BEGRÜNDUNG Grundweg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Grundweg 1. Änderung Abwägung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Häfneräcker - 3. Änderung Das Plangebiet umfasst die Flst.-Nr. 111 und 120 (je teilweise) der Gemarkung Unterbrüden und liegt im Westen des Ortsteils Unterbrüden inmitten der bestehenden Bebauung. Die Flächen südlich, westlich und südöstlich sind durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Häfneräcker erfasst, der eine Wohnbebauung vorsah und entsprechend genutzt wird. Auenwald Häfneräcker 3.Änderung PLAN Auenwald Häfneräcker 3.Änderung TEXTTEIL Häfneräcker 3.Änderung BEGRÜNDUNG Häfernäcker 3.Änderung Abwägung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Gewerbegebiet Hofäcker Das Plangebiet liegt östlich der Ortslage des Teilorts Oberbrüden. Es grenzt im Süden an das bestehende Gewerbegebiet „Im Anwänder“ und im Norden und im Westen an die offene Feldlage. Gewerbegebiet Hofäcker Lageplan Gewerbegebiet Hofäcker Textteil Heslachhof Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung. Es wird von der Heslachhöfer Straße aus erschlossen. Die Fläche umfasst ca. 2.270 m² Brutto-Fläche. Es grenzen an: im Norden: bestehende Betriebs und Wohngebäude und die Heslachhöfer Straße im Osten: offene Streuobstwiesenflächen im Süden: offene Streuobstwiesenflächen im Westen: ein Feldweg und offene Grünlandflächen Die im Heslachhof ortsansässige Firma "Krauss - Maschinenbau" stellt in einmaliger Konstruktion Spezial-Landmaschinen (u. a. Apfelauflesemaschinen) her. Diese Maschinen haben einen bedeutenden technischen Anteil an der Pflege der Streuobstwiesen-Kulturlandschaft. Aufgrund der Arbeitserleichterungen, die diese Maschinen bedeuten, können z.T. auch steilere Lagen geerntet werden. Heslachhof Lageplan Heslachhof Textteil „Zentrales Feuerwehrgerätehaus und Bauhof - 1.Änderung“ Der gemeindliche Bauhof benötigt dringend eine Garage zur Unterbringung von Fahrzeugen und Maschinen. Hierzu soll ein Baufenster für eine Bauhofgarage aufgenommen werden. Das derzeitige Baufenster und Plangebiet lässt die geplante Errichtung einer Garage nicht zu. Lageplan Textteil Hauäcker Hohnweiler Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Ortsrandes des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald und wird im Süden von der Hohholzstraße und im Osten von der Straße „Im Hochgrund“ begrenzt. Der derzeitige Bedarf an Wohnraum lässt es geraten erscheinen, auch im Ortsteil Hohnweiller wieder Bauplätze anbieten zu können. Lageplan Textteil "Altenberg II - 2. Änderung" Die Baulücke liegt am östlichen Rand des Ortsteils Hohnweiler der Gemeinde Auenwald am Falkenweg. Es handelt sich um eine Restfläche, die unter den damaligen Umständen (1972) nicht bebaubar schien und nicht sinnvoll einem der benachbarten Grundstücke zugeordnet werden konnte und so im öffentlichen Eigentum verblieb. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Begründung Altenberg I - 3. Änderung Der Geltungsbereich erfasst den Bereich östlich der Hauptstraße von Hohnweiler in Richtung Lippoldsweiler. Geplant ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus und zwei Reihenhäusern. Lageplan Textteil Bebauungsplan Stockrain I vom 29.09.1994 Bebauungsplan Stockrain I Bebauungspläne im Verfahren Bebauungsplan "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt" Der Gemeinderat der Gemeinde Auenwald hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Bruckwiesen - Lebensmittelmarkt“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig zu beteiligen. Das Plangebiet liegt zwischen den Ortsteilen von Ober- und Mittelbrüden südlich der Sport- halle, die bereits vorhandene Abfahrt von der Kreisstraße 1826 zu den Sportanlagen kann mitgenutzt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,7 ha. "Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss" "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Planteil" "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Textteil" "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Begründung" "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Standortvariante" "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Auswirkanalyse-Netto-Markt" "Bruckwiesen-Lebensmittelmarkt Bauen im WSGII und Abwasserableitung"

Ermittlung der Relation zwischen Belästigung und Belastung durch Lärm von Luftwärmepumpen und Klimageräten

Das Projekt "Ermittlung der Relation zwischen Belästigung und Belastung durch Lärm von Luftwärmepumpen und Klimageräten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ZEUS GmbH für angewandte Psychologie Umwelt- und Sozialforschung.Kältemaschinen wie Luftwärmepumpen und Klimageräte werden zunehmend zur Beheizung und Kühlung von Wohngebäuden eingesetzt. Schätzungen gehen von einem Gesamtbestand von mehr als 1,5 Millionen Geräten im Privathaushaltsbereich aus. Nur in seltenen Fällen ist eine bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Deshalb kann ein höherer Bestand angenommen werden. In Deutschland werden mehr als 250.000 solcher Geräte jährlich neu errichtet, darunter sind häufig auch Geräte mit niedriger Energieeffizienz. Im Freien betriebene Kältemaschinen haben besondere Geräuschcharakteristika. Dazu zählen der Betrieb in direkter Nähe zu schützenswerten Räumen in der Nachbarschaft (Sichtweite), ein bedeutender Anteil tieffrequenter Geräusche, An- und Abschaltvorgänge in den Tagesrandstunden (Ruhezeiten), wesentliche Änderung der Betriebsgeräusche bei Abtauvorgängen nach Vereisung und oft Dauerbetrieb in der Heizperiode. Dies unterscheidet sich im Wesentlichen von typischen Lärmquellen im Wohnumfeld. Vor allem in Wohngebieten sind Betreiber und Nachbarschaft bereits bei niedrigen Geräuschpegeln stark belästigt. Der Zusammenhang zwischen Geräuschimmissionspegel und resultierender Lärmbelästigung durch Kältemaschinen ist nicht bekannt und soll durch dieses Projekt ermittelt werden. Durch Untersuchung einer repräsentativen Anzahl von Probandinnen und Probanden sollen Pegelwerte ermittelt werden, bei denen keine erhebliche Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen im Vergleich zu anderen Lärmquellen erwartet werden kann. Die resultierenden Geräuschpegel sollen als Förderkriterien in das Marktanreizprogramm der Bundesregierung aufgenommen werden. Darüber hinaus können somit Anforderungen für weitere Förderprogramme definiert werden, um Herstellern einen Anreiz zur Entwicklung dauerhaft lärmarmer Geräte zu bieten. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen auf einer öffentlichen Veranstaltung einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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