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s/arosa/Aroma/gi

SYSIPHUS - Systematische Informationen über Produktionsanlagen und Herstellungsverfahren mit umweltrelevanten Schadstoffemissionen

Bei der Bearbeitung von branchenspezifischen und medienübergreifenden Fragen des technischen Umweltschutzes spielen Informationen zu produktionsbezogenen Stoffflüssen eine große Rolle. Schwerpunkt der Anwendung ist die Beschreibung chemischer Verfahren, der wichtigsten Prozeßparameter sowie die Ermittlung der gehandhabten Stoffe, die zur Herstellung eines chemischen Produktes notwendig sind bzw. die als Nebenprodukte und Verunreinigungen anfallen. Zusätzlich sind Angaben über Kapazitäts- und Produktionsmengen sowie Hersteller und Standort der Anlagen enthalten. In der Datenbank sind rund 11.000 Chemieanlagen in Deutschland mit Angaben zu Hersteller, Standort sowie teilweise Kapazitäts- und Produktmengen enthalten. Davon sind etwa 32.000 Produkte mit folgenden Merkmalen enthalten: - teilweise Mengenangaben der Einsatzstoffe, ggf. Zwischenprodukte und Nebenprodukte sowie weitere Stoffe, die zur Synthese eines chemischen Produktes benötigt werden oder zwangsweise anfallen (z.B. Lösungsmittel, Katalysator, Hilfsstoff, Verunreinigung). - Verfahrensbeschreibung der Synthese des Produktes - auch unter Einbeziehung möglicher Prozeßvarianten - Verwendung des Produktes - Emissionsangaben (noch unvollständig) - Energieverbrauch (noch keine Daten) Insgesamt enthält die Datenbank über 50.000 chemische Stoffe (u.a. auch Stoffgemische wie Polymere:Stand: 9/03 ), die direkt einer Anlage (Synthese) zugeordnet werden können. Recherchen können nach Einzelstoffen (Stoffflußanalyse über Einsatz, Synthese und Verbleib der Stoffe als Produkte oder Emissionen) oder Produktgruppen (z. B. Flammschutzmittel, Lösemittel, Riech- und Aromastoffe) oder chemischen Synthesen (z. B. Alkylierung, Carboxylierung, Diazotierung) durchgeführt werden. Beispielhafte Abfragen sind: Bei welcher Synthese bzw. Anlage wird der gesuchte Stoff als Einsatzstoff benötigt oder ist im Nebenprodukt, im Abfall oder in der Abluft enthalten? Wie hoch ist der Energieverbrauch? Wo steht die Anlage und wer stellt den Stoff her? Wie wird der Stoff verwendet? Wie hoch sind die Kapazitäts- bzw. Produktionsmengen? Die Ergebnisse unterstützen bzw. ermöglichen die genaue Analyse des Einsatzes und der Weiterverarbeitung eines Stoffes in Chemieanlagen. Die Analyse der Stoffflüsse innerhalb der chemischen Industrie wird in Zukunft eine noch größere Bedeutung für einen produktionsintegrierten Umweltschutz und ein nachhaltiges Stoffstrommanagement haben.

Raw pollen data from kasten core CON01-603-5 part1 (counts)

Abstract

Raw pollen data from kasten core CON01-603-5 part1 (%)

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Pollen counts from Kasten corer CON01-603-5, CONTINENT Ridge

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ChemInfo informiert über Taurin

ChemInfo informiert über Taurin Im Herbst 2022 ist der Unternehmer Dietrich Mateschitz im Alter von 78 Jahren gestorben. Sein Name ist eng verbunden mit dem Bekanntwerden einer Chemikalie, die heute in zahlreichen Energy-Drinks und anderen Alltagsprodukten zu finden ist: Taurin. Während der Stoff anfangs rechtlich noch wenig Beachtung fand, ist der Zusatz von Taurin mittlerweile für diverse Produkte reglementiert. Taurin ist ein kristallines, farbloses bis weißes Pulver, das mäßig wasserlöslich und in 6 %iger Lösung einen leicht sauren ⁠ pH-Wert ⁠ hat. Der Substanz wird – vor allem in Verbindung mit Koffein - eine vitalisierende Wirkung zugeschrieben. Es ist eine organische Substanz, die neben den häufig in organischen Stoffen vorkommenden Elementen Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff auch ein Schwefelatom enthält. Als Bestandteil von Aminosäure-Infusionslösungen ist es als Arzneimittel-Wirkstoff zugelassen. Anders als gelegentlich behauptet, wird Taurin dafür nicht aus Stieren gewonnen, sondern im Labor synthetisiert. Bei der Arbeit mit reinem Taurin wird das Tragen von Handschuhen und Schutzanzügen empfohlen, da es bei Hautkontakt zu Reizungen kommen kann. Die massive Einnahme des reinen Stoffes kann Übelkeit, Erbrechen sowie eine Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute auslösen. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist Taurin außerdem deutlich wassergefährdend, die tödliche Dosis für Ratten (angegeben als letale Dosis LD 50 ) ist bei oraler Aufnahme mit mehr als 5.000 mg pro kg Körpergewicht aber sehr hoch. In Maßen ist der Verzehr von Taurin als Nahrungsergänzung also möglich und vom Gesetzgeber auch gestattet, seit 2012 steht Taurin auf der Unionsliste der Aromastoffe (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Im Folgenden gibt es darum einige weitere Anregungen der Gesetzgebung zur Verwendung von Taurin: Energy‑Drinks z. B. dürfen gemäß Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung (kurz: FrSaftErfrischGetrTeeV) bis zu 4.000 mg Taurin pro Liter Getränk enthalten. Bis zu einer Menge von 12 mg pro 100 kcal darf Taurin auch Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugesetzt werden (Verordnung über diätetische Lebensmittel). Spannend ist außerdem, dass Taurin seit 2015 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Futtermittelzusatzstoffe auch Futtermitteln für Hunde, Katzen, marderartige Raubtiere und fleischfressende Fische zugesetzt werden darf. Wegen seiner Fähigkeit, den pH-Wert zu stabilisieren, ist es außerdem Bestandteil der INCI-Liste der Kosmetikinhaltsstoffe und darf somit Kosmetika zugesetzt werden. In Tabakerzeugnissen ist und bleibt Taurin jedoch verboten, da Substanzen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden, Tabakerzeugnissen grundsätzlich nicht zugesetzt werden dürfen. Wer von der aktivierenden Wirkung des Taurins profitieren möchte, sollte aber dennoch genug Alternativen finden. ChemInfo ist das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Weitere spannende Informationen zu Chemikalien findet man öffentlich und registrierungsfrei unter https://recherche.chemikalieninfo.de/ . Mit der kostenlosen App „Chemie im Alltag“ können Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Kosmetikinhaltsstoffen außerdem jederzeit auch unterwegs abgerufen werden.

Aeikens bei 10- jährigem Jubiläum des Saatbauverbands Aufruf zu offenem Umgang mit Grüner Gentechnologie

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 071/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 071/04 Magdeburg, den 11. Mai 2004 Aeikens bei 10- jährigem Jubiläum des Saatbauverbands Aufruf zu offenem Umgang mit Grüner Gentechnologie Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hat Landwirte und Pflanzenzüchter zu einem möglichst offenen Umgang mit der Grünen Gentechnologie aufgerufen. Offenheit sei die Voraussetzung für Akzeptanz der Verbraucher. Das habe auch die Erfahrung der letzten Wochen gezeigt. In seiner Rede zum 10-jährigen Jubiläum des Saatbauverbandes Sachsen-Anhalt sagte Aeikens in Magdeburg: "Durch die Diskussion um geheime Standorte beim Erprobungsanbau von BT-Mais entsteht der Anschein, der Mais sei gefährlich." Der BT- Mais sei jedoch von der Genehmigungsbehörde des Bundes, dem Robert-Koch Institut geprüft und als unbedenklich für Mensch, Natur und Umwelt bewertet worden. Gleichzeitig betonte Aeikens, dass Deutschland keine gentechnikfreie Zone sei und sein könne. Die seit 18. April geltende Kennzeichnungspflicht für GVO werde das für den Verbraucher deutlich machen. Derzeit werden zwar in der EU genveränderte Pflanzen lediglich in Spanien (ca. 32 000 ha BT Mais) kommerziell angebaut. Aber auch in Europa werden Futtermittel häufig aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt, vor allem aus Soja, aber auch aus Raps und Mais. Aus Soja werden außerdem verschiedene Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe produziert. Weiterhin werden auch viele Enzyme, die zum Beispiel in der Käseproduktion, im Backwarenbereich, in der Herstellung von Fetten, Aromastoffen, Fruchtsäften, aber auch in der Fleischverarbeitung benötigt werden auf gentechnischem Weg erzeugt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt bei alternativen Energien vorn/ Biomasse hat beste Voraussetzungen sich auf Energiemarkt zu behaupten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/05 Magdeburg, den 13. September 2005 Sachsen-Anhalt bei alternativen Energien vorn/ Biomasse hat beste Voraussetzungen sich auf Energiemarkt zu behaupten In der Diskussion um Formen der alternativen Energiegewinnung setzt Sachsen-Anhalt auf Biomassenutzung. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke sagte am Dienstag: ¿Die Vorteile der Biomasse liegen auf der Hand. Biomasse zeichnet sich aus durch ein riesiges Potential, eine sehr gute Speicherfähigkeit und vielfältige Einsetzbarkeit.¿ Nicht zuletzt sei Biomasse auch zuverlässig. Wernicke: ¿Wann der Wind bläst, haben wir nicht in der Hand. Die Erntemengen von Mais und Raps können wir hingegen beeinflussen, indem wir einfach Mais und Raps anbauen. Damit hat Biomasse beste Voraussetzungen, sich dauerhaft auf dem Energie-Markt zu etablieren.¿ Sachsen-Anhalt ist nach den Worten der Ministerin führend beim Anbau nachwachsender Rohstoffe und bei der Nutzung von Biomasse als Energieträger. Wernicke: ¿Andere reden unaufhörlich davon, Deutschland unabhängiger vom Öl zu machen, wir sind schon dabei.¿  Auf rund 29.500 Hektar Stilllegungsfläche wurden 2004 nachwachsende Rohstoffe ¿ vor allem Raps - angebaut. Das sind 2,5 Prozent von der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche ¿ gegenüber 1,25 Prozent im Bundesdurchschnitt.  Hinzu kommen auf 13.300 Hektar nicht stillgelegter Fläche Agrarrohstoffe für die industrielle Verwertung. Neben Kartoffeln und Zu­ckerrüben waren dies vor allem Öllein sowie Arznei- und Gewürzpflanzen. Zudem wurden beträchtliche Kapazitäten zur Produktion von Biokraftstoffen geschaffen, und es haben sich verschiedene Verarbeiter von nachwachsenden Rohstoffen angesiedelt. Bereits heute trägt Biomasse mit 36,6 Prozent den größten Anteil an der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bei der Stromerzeugung stammten im Jahr 2003 rund elf Prozent aus erneuerbaren Energien. Der Wert lag über dem Bundesdurchschnitt. Im Bund wurden erst in diesem Jahr elf Prozent erreicht. Den stärksten Anteil mit rund 90 Prozent hatte die Windenergie. Mit einem Anteil von fünf Prozent folgte Biomasse als zweitwichtigste Quelle noch vor der Wasserkraft. Legt man den Primärenergieverbrauch (Strom und Wärme) zu Grunde, so wurden 2,2 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen (bundesweit 2,0 Prozent).   Eine Ursache für diesen Erfolg sieht die Ministerin im pragmatischen Herangehen  der Landesregierung. ¿Wir stehen zu der neuen Branche und unterstützen die Entwicklung mit kompetenter Beratung durch die 2003 gegründete Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe KoNaRo. Wernicke kündigte an, dass Ende des Monats zu den Europäischen Biomassetagen eine neue Internet-Informationsplattform starten wird. Ein Ziel ist die Bündelung von Informationsangeboten im Bereich Biomasse und die Vernetzung aller Beteiligten. Wernicke: ¿Mit der neuen Plattform wollen wir helfen, dass potenzielle Akteure schnell an Detailinformationen etwa zur Wirtschaftlichkeit, Finanzierung oder zu Genehmigungsverfahren sowie zu Kontakten gelangen, um ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.¿ Zudem will Wernicke gemeinsam mit dem Kultusministerium sowie mit den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen Möglichkeiten einer noch besseren Kooperation mit der Biomasse-Branche ausloten. Die Ministerin sprach sich dafür aus, das Thema ¿Nachwachsende Rohstoffe¿ zum Schwerpunkt der Bundesforschung zu machen.  Des weiteren appellierte die Ministerin an Stromnetzbetreiber, die energetische Nutzung von Biomasse nicht zu behindern. Wernicke: ¿Biomassekraftwerke sind im Gegensatz zu anderen Erzeugungsarten wie etwa Windenergie grundlastfähig. Netzbetreiber sollten daher Biomasse-Energie sogar bevorzugt einspeisen. Es handelt sich um eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieform, die dauerhafte Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten sichert.¿ Wernicke kündigte an, gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister das Gespräch mit den Netzbetreibern zu suchen. Sie sagte: ¿Investoren brauchen Planungssicherheit. Das heißt, sie benötigen bereits für die Planung eine Anschlusszusage ¿ um etwa von einer Bank einen Kredit zu bekommen. Das EEG sieht dies so nicht vor. Darin heißt es lediglich, dass der Netzbetreiber zum Anschluss betriebsbereiter ¿ also bereits fertig gestellter - Anlagen verpflichtet ist. Wernicke: ¿Hier gibt es ein Kommunikationsproblem, das wir hoffentlich schnell lösen werden.¿ Wernicke hält mittelfristig eine Novelle des EEG für sinnvoll. Ziel sollte sein, Fehlentwicklungen - wie etwa im Bereich der Windenergie - zu vermeiden und andere, mehr wettbewerblich orientierte Modelle zu fördern. Wernicke:¿ Erneuerbare Energien sollten künftig differenzierter gefördert werden, um schneller zu gesamtwirtschaftlich vorteilhaften Lösungen zu gelangen.¿ Hintergrund Mit Biomasse bezeichnet man Energiepflanzen wie Mais oder Raps und Energierückstände wie Stroh, aber auch organische landwirtschaftliche Nebenprodukte wie Gülle oder organische Abfälle wie Klärschlamm. Zu den Hauptanwendungsbereichen der energetischen Biomassenutzung gehören Wärme- und Stromerzeugung sowie das Herstellen von Treibstoffen wie etwa  Biodiesel. Derzeit befinden sich landesweit 40 Biogasanlagen in Betrieb und weitere zehn im Bau. Zudem werden sechs Biomasseheizkraftwerke, 16 Deponiegasanlagen, 13 Klärgasanlagen betrieben. Biodiesel wird derzeit in zwei Großanlagen in Bitterfeld und Magdeburg und in einer kleineren Anlage in Burg (jährliche Gesamtproduktionskapazität etwa 225.000 Tonnen) gefertigt. Eine weitere Anlage mit einer Ka­pazität von 57.000 t/Jahr entsteht in Halle. Bioethanol wird seit 2004 in Zörbig produziert, die Anlage hat eine Kapazität von 100.000 t/Jahr. In Zeitz entsteht eine weitere Anlage zur Bioethanolproduktion mit einer Kapazität von rund 200.000 t/Jahr. Darüber hinaus produziert seit 2002 die Ölmühle in Kroppenstedt Pflan­zenöl mit dem Ziel der Verwendung als Kraftstoff. Biomasse wird zudem stofflich genutzt. Anwendungsgebiete sind beispielsweise Dämmstoffe für die Baubranche, naturfaserverstärkte Werkstoffe für die Automobilindustrie, Verpackungsmaterialien, Klebstoffe, Lacke, Hydrauliköle und Schmierstoffe sowie natürliche Duft- und Aromastoffe.  Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Gentechnik - Das sollte man wissen/Hintergrundinformationen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 073/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 073/04 Magdeburg, den 14. Mai 2004 Gentechnik - Das sollte man wissen/Hintergrundinformationen Zur Versachlichung der Diskussion um den Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais hat das Landwirtschafts- und Umweltministerium im Folgenden einige Daten und Fakten zusammengestellt. Bt-Mais: Freisetzungsversuch oder kommerzieller Erprobungsanbau? Bei dem aktuellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais handelt es sich nicht um einen Freisetzungsversuch, sondern um einen Anbau mit dem Ziel der Inverkehrbringens von Bt-Mais. Dieser ist bereits nach EU-Recht als für Mensch, Natur und Umwelt unbedenklich bewertet worden. In dem Erprobungsanbau von Bt-Mais geht es also nicht um das verwandte Material, da dieses bewertet worden ist. Erprobt wird das Nebeneinander von konventioneller, ökologischer und der mit gentechnisch verändertem Saatgut arbeitenden Landwirtschaft. Es geht um die Definition von Rahmenbedingungen, unter welchen alle Anbauformen nebeneinander existieren können. Zugleich soll der Nachweis erbracht werden, dass konventionelle, ökologische und mit gentechnisch veränderten Organismen arbeitende Landwirtschaft nebeneinander existieren können. Wer genehmigt was und wer weiß was beim Anbau mit dem Ziel des Inverkehrbringens? Das Bundessortenamt hat für das Wirtschaftsjahr 2004 den Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf Flächen von rund 1.000 Hektar bundesweit genehmigt. In diesem Rahmen kann die Saatgutindustrie ohne weitere Genehmigungen und Informationen Saatgut an Landwirte zum Anbau weitergeben. Es werden privatrechtliche Verträge geschlossen. Eine Kontrolle durch Landesbehörden ist nicht gefordert. Grundlage ist das Saatgutverkehrsgesetz (§ 3 Abs. 2). Danach erteilt das Bundessortenamt als nachgeordnete Behörde des Bundesverbraucherministeriums auf Antrag des Züchters eine mengen- und zeitlich begrenzte Vertriebsgenehmigung. In diesem Verfahren werden die Bundesländer nicht beteiligt. Die Genehmigung wird auf Antrag jeweils für ein Wirtschaftsjahr erteilt und ist mit Auflagen und Kennzeichnungsvorschriften verbunden. Die Züchter beziehungsweise Biotechnologieunternehmen, die im Besitz dieser Vertriebsgenehmigung sind, schließen nunmehr mit bereitwilligen Landwirten eine privatrechtliche Vereinbarung zum Anbau ab. Hierbei müssen die entsprechenden Behörden der Bundesländer im Gegensatz zu Freisetzungsversuchen nicht beteiligt werden. Wer genehmigt was und wer weiß was beim Freisetzungsversuch? Der Versuch ist eine Vorstufe zum späteren Inverkehrbringen. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden unter Freilandbedingungen überprüft, bevor eine Genehmigung für den Anbau erteilt wird. Der Freisetzungsversuch wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach Rücksprache mit den Ländern genehmigt und durch die Länder (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) kontrolliert. Ein Freisetzungsversuch im Sinne des Gentechnikgesetzes ist das gezielte Ausbringen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt zu Versuchszwecken ¿ und zwar noch bevor eine Genehmigung zum Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Organismen vorliegt. Um einen Freisetzungsversuch handelte es sich beim Anbau von gentechnisch verändertem Weizen in Bernburg, der jüngst nach der Zerstörung durch Unbekannte beendet werden musste. Mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen werden die Containmentbedingungen - das heißt die hermetische Abgeschlossenheit in gentechnischen Anlagen und Gewächshäusern - verlassen. Ergebnisse, die dort gewonnen wurden, sollen unter Freilandbedingungen - das heißt in der natürlichen Umwelt - überprüft und bestätigt werden. Die Freisetzung erfolgt unter kontrollierten Bedingungen und in kleinem Maßstab. Sie ist durch den Genehmigungsbescheid mit bestimmten Auflagen versehen, die durch die für die überwachung von Freisetzungen zuständige Landesbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) kontrolliert werden. Auch nach Beendigung des Freisetzungsversuchs erfolgt in der Regel über mehrere Jahre eine Nachkontrolle der Flächen und Beseitigung eventuell nachgewachsener Pflanzen. Genehmigungsbehörde für Freisetzungen nach Gentechnikrecht ist in Deutschland seit dem 01.04.2004 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (vorher das Robert Koch-Institut). Vor Erteilung der Genehmigung prüft die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit den Freisetzungsantrag, um mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszuschließen. Weiterhin wird von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundslandes (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) eine Landesstellungnahme abgegeben, die regionale Aspekte im Umfeld der geplanten Freisetzung wie etwa Naturschutzfragen berücksichtigt. Nach Einbeziehung weiterer Behörden und nach Ablauf eines EU-Beteiligungsverfahrens ergeht die Entscheidung über den Freisetzungsantrag. Das Standardverfahren für die Freisetzungsgenehmigung sieht auch eine Beteiligung der öffentlichkeit vor. Es erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung in örtlichen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger. Die Antragsunterlagen zur Freisetzung liegen in den betreffenden Gemeinden oder Landkreisen sowie bei der Genehmigungsbehörde in Berlin für vier Wochen aus. Während dieser Frist kann Jedermann seine Einwände geltend machen, die durch die Genehmigungsbehörde bewertet werden. Bei der Nachmeldung eines weiteren Standortes ist im sogenannten Vereinfachten Verfahren der Freisetzungsgenehmigung keine Beteiligung der öffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, Nachfolge-Freisetzungen des gleichen Organismus an anderen Orten und in weiteren Jahren können ohne öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Gibt es für den aktuellen Erprobungsanbau eine Informationspflicht nach Umweltinformationsgesetz? Nein. Soweit das Umweltinformationsgesetz hier überhaupt Anwendung findet, gilt das Gesetz nur für Informationen, die bei Behörden vorhanden sind. Die derzeitige Frage, wo und welche Flächen für den Bt-Mais-Anbau verwendet werden, können von Landesbehörden nicht beantwortet werden, denn diese Informationen liegen dem Land nicht vor, weil dies nach den Vorschriften für einen Anbau zum Inverkehrbringen nicht vorgesehen ist. Soweit ein privater Dritter der Behörde ohne rechtliche Verpflichtung Informationen übermittelt, dürften diese nach dem Umweltinformationsgesetz nicht ohne die Zustimmung dieses Privaten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Freisetzungsrichtlinie der EU sieht vor, dass für Flächen, auf denen Freisetzungsversuche stattfinden, oder gentechnisch veränderte Organismen zum Inverkehrbringen angebaut werden, ein Register eingerichtet werden muss. Deutschland muss diese EU-Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und ändert dazu das Gentechnikgesetz. Ein entsprechendes Standortregister soll in das Gesetz aufgenommen werden. Seit wann gibt es Freisetzungsversuche in Sachsen-Anhalt? Diese Versuche finden in Sachsen-Anhalt seit 1996 statt. Diese wie für Freisetzungsversuche vorgeschrieben öffentlich bekannt gemacht worden. Versuchsweise angebaut wurden gentechnisch veränderte Kartoffeln, Mais, Tabak, Zuckerrüben, Raps, Erbsen und Pappeln. Ziele sind etwa Krankheitsresistenzen, Toleranz gegenüber Pflanzenschutzmitteln und die Gewinnung technischer Proteine. Begeht Sachsen-Anhalt den Sündenfall in punkto Gentechnik? Deutschland ist längst keine gentechnikfreie Zone mehr. Die seit dem 18. April geltende Kennzeichnungspflicht für GVO in Futter- und Lebensmitteln wird das für den Verbraucher deutlich machen. In der EU werden derzeit genveränderte Pflanzen lediglich in Spanien (ca. 32 000 ha BT Mais) kommerziell angebaut. Futtermittel werden dennoch längst häufig aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt, vor allem aus Soja, aber auch aus Raps und Mais. Aus gentechnisch verändertem Soja werden zudem verschiedene Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe produziert. Zugleich werden auch viele Enzyme, die zum Beispiel in der Käseproduktion, im Backwarenbereich, bei der Herstellung von Fetten, Aromastoffen, Fruchtsäften und in der Fleischverarbeitung benötigt werden, auf gentechnischem Weg erzeugt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Ministerpräsident Höppner und Wirtschaftsministerin Budde würdigen Preisträger des Innovationspreises Sachsen-Anhalt 2002/ Miltitz Aromatics GmbH aus Wolfen gewinnt ersten Preis für neuartige Aroma-Herstellung

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 309/02 Magdeburg, den 16. April 2002 Ministerpräsident Höppner und Wirtschaftsministerin Budde würdigen Preisträger des Innovationspreises Sachsen-Anhalt 2002/ Miltitz Aromatics GmbH aus Wolfen gewinnt ersten Preis für neuartige Aroma-Herstellung Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner hat heute gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Katrin Budde den Innovationspreis des Landes Sachsen-Anhalt verliehen. Der erste Preis in Höhe von 20.000 Euro ging an das Unternehmen Miltitz Aromatics aus Wolfen. Der Betrieb, der auf dem Gelände des Chemieparks angesiedelt ist, hat ein neuartiges Verfahren zur Herstellung naturidentischer Aromastoffe entwickelt. Entstanden ist die Neuentwicklung, bei der keine Nebenprodukte entstehen, in Kooperation mit sachsen-anhaltischen Unternehmen, der Universität Prag und einem tschechischen Unternehmen. Ministerpräsident Dr. Höppner sagte in seiner Laudatio: "Mit dem Innovationspreis wollen wir bewusst Zeichen setzen: Investitionen in Forschung und Entwicklung lohnen sich. Alle Bewerber des diesjährigen Innovationspreises haben ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die enge Zusammenarbeit sachsen-anhaltischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen trägt Früchte. Gerade in den Bereichen Chemie, Maschinen- und Anlagenbau, Biotechnologie, Pharmazie und Medizintechnik, Informationstechnologie sowie Logistik hat Sachsen-Anhalt zukunftsfähige Innovationen vorzuweisen. Wir wollen diese Branchen auch in Zukunft durch wirtschaftspolitische Maßnahmen unterstützen, um unser Bundesland noch attraktiver für weitere Investoren und Wissenschaftler aus aller Welt zu machen." Insgesamt wurden acht Preise vergeben. Mit den Preisgeldern sollen weitere Innovationsleistungen bei den Preisträgern finanziert werden. Der Sonderpreis für ein erfolgreiches Start-up-Unternehmen ging an die ACGT ProGenomics AG aus Halle für ein kostengünstiges BSE-Nachweisverfahren. Der zweite Sonderpreis für eine erfolgreiche Vernetzung im Bereich der Informationstechnologien wurde an die Skyrix Software AG aus Magdeburg vergeben. Hier wurde ein System zur Online-Erfassung von Patientendaten entwickelt. Wirtschaftsministerin Katrin Budde sagte bei der Preisverleihung: "Immer mehr sachsen-anhaltische Unternehmen forschen und entwickeln in Allianzen. Gerade kleine und mittlere Betrieben können damit auf vielfältiges Spitzenwissen zurückgreifen und haben am Ende die Nase vorn." Forschung und Entwicklung zu fördern, sei ein wichtiger Bestandteil für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik, betonte die Ministerin. Trotz angespannter Haushaltslage habe die Landesregierung die Technologie- und Innovationsförderung immer als Schwerpunkt angesehen. Allein in diesem Jahr werden mehr als 70 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung aus Landesmitteln bereitgestellt. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der diesjährige Wettbewerb stand unter dem Thema "Allianzen für die Märkte von morgen". Bewerben konnten sich sachsen-anhaltische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen, die herausragende Leistungen in der Bildung von Allianzen erbracht haben. Insgesamt gingen 47 Bewerbungen von Unternehmen mit ihren Netzwerkpartnern ein. Der achtköpfigen Jury unter der Leitung von Hamburgs Ex-Bürgermeister Dr. Klaus von Dohnanyi gehörten unter anderem Magdeburgs IHK-Präsident Dr. Klaus Hieckmann, Dr. Georg Frank, Geschäftsführer Bayer Bitterfeld, und Prof. Dr. Michael Schenk, Institutsleiter des Magdeburger Fraunhofer-Institutes an. Der Innovationspreis Sachsen-Anhalt wurde zum sechsten Mal vergeben. Alle zwei Jahre werden damit die innovativsten Ideen aus Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Europäische Biomassetage / Ministerin Wernicke schaltet Internetplattform frei

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 158/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 158/05 Magdeburg, den 26. September 2005 Europäische Biomassetage / Ministerin Wernicke schaltet Internetplattform frei Sachsen-Anhalt hat eine neue Internet-Informationsplattform zum Thema Biomassenutzung. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke schaltete die Website am Montag in Bernburg auf der zentralen Auftaktveranstaltung des Landes zu den Europäischen Biomassetagen frei. Mit dem Internetauftritt will das Land Hilfestellung leisten für alle Akteure im Bereich Biomasse wie Verbände, Vereine, Anlagenhersteller, Planer und Finanzierungsinstitute sowie für Behörden, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Wernicke betonte: "Die Nutzung von Biomasse ist ein Geschäftsfeld mit Zukunft. Mit der neuen Plattform wollen wir helfen, dass potenzielle Akteure schnell an Detailinformationen und zu Kontakten gelangen, um ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen." Dazu werden Informationsangebote im Bereich Biomasse gebündelt. Der elektronische Biomasse-Leitfaden wurde vom Ministerium gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe (KoNaRo) bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau sowie mit dem Landesamt für Umweltschutz entwickelt. Grundlage sind auch Informationen aus der Praxis. Aufgerufen werden kann die neue Plattform über das Landesportal unter www.sachsen-anhalt.de oder den Internetauftritt des Landwirtschaftsministeriums unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen A-Z: Biomasse). Wernicke betonte: "Biomassenutzung ist ökologisch sinnvoll und ökonomisch interessant. Gerade auch in Sachsen-Anhalt besteht die reale Chance, dass von einer offensiven Nutzung von Biomasse zusätzliche wirtschaftliche Impulse ausgehen." Sachsen-Anhalt beteiligt sich in diesem Jahr zum vierten Mal nach 2002 mit einem umfangreichen Programm an den Europäischen Biomassetagen. Neben der Auftaktveranstaltung in Bernburg, auf der sich Anbieter und Verarbeiter von Biomasse sowie Anlagenbauer, Forschungseinrichtungen, ämter, Verbände, Vereine und Berater präsentieren, sind Tage der offenen Tür zentraler Bestandteil der Europäischen Biomassetage. Bis zum 2. Oktober öffnen Anlagenbetreiber und Wissenschaftseinrichtungen ihre Forschungslabors und Produktionsstätten. Besucher haben die Möglichkeit, Technik und Verfahren auf dem Gebiet der Biomasse zu erleben. Firmen, ämter und Institute in Sachsen-Anhalt haben zu Führungen und Gesprächen eingeladen. Hintergrund: Sachsen-Anhalt ist führend beim Anbau nachwachsender Rohstoffe und bei der Nutzung von Biomasse als Energieträger. Auf rund 29.500 Hektar Stilllegungsfläche wurden 2004 nachwachsende Rohstoffe ¿ vor allem Raps - angebaut. Das sind 2,5 Prozent von der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche ¿ gegenüber 1,25 Prozent im Bundesdurchschnitt. Hinzu kommen auf 13.300 Hektar nicht stillgelegter Fläche Agrarrohstoffe für die industrielle Verwertung. Neben Kartoffeln und Zuckerrüben waren dies vor allem öllein sowie Arznei- und Gewürzpflanzen. Zudem wurden beträchtliche Kapazitäten zur Produktion von Biokraftstoffen geschaffen, und es haben sich verschiedene Verarbeiter von nachwachsenden Rohstoffen angesiedelt. Derzeit befinden sich landesweit 40 Biogasanlagen in Betrieb und weitere zehn im Bau. Zudem werden sechs Biomasseheizkraftwerke, 16 Deponiegasanlagen, 13 Klärgasanlagen betrieben. Biodiesel wird in drei Großanlagen in Bitterfeld, Magdeburg und Halle sowie in einer kleineren Anlage in Burg (jährliche Gesamtproduktionskapazität etwa 282.000 Tonnen) gefertigt. Bioethanol wird seit 2004 in Zörbig produziert, die Anlage hat eine Kapazität von 100.000 t/Jahr. In Zeitz entsteht eine weitere Anlage zur Bioethanolproduktion mit einer Kapazität von rund 200.000 t/Jahr. Darüber hinaus produziert seit 2002 die ölmühle in Kroppenstedt Pflanzenöl mit dem Ziel der Verwendung als Kraftstoff. Biomasse wird zudem stofflich genutzt. Anwendungsgebiete sind beispielsweise Dämmstoffe für die Baubranche, naturfaserverstärkte Werkstoffe für die Automobilindustrie, Verpackungsmaterialien, Klebstoffe, Lacke, Hydrauliköle und Schmierstoffe sowie natürliche Duft- und Aromastoffe. Mit Biomasse bezeichnet man Energiepflanzen wie Mais oder Raps und Energierückstände wie Stroh, aber auch organische landwirtschaftliche Nebenprodukte wie Gülle oder organische Abfälle wie Klärschlamm. Zu den Hauptanwendungsbereichen der energetischen Biomassenutzung gehören Wärme- und Stromerzeugung sowie das Herstellen von Treibstoffen wie etwa Biodiesel. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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