Ziel ist es, eine hocheffiziente und skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln. Die Besonderheit dieser Ladesäule wird sein, dass durch eine Neuentwicklung der benötigten Leistungselektronik wahlweise die Oberleitung des Bahnstromnetzes oder das öffentlichen Stromnetz für die Energieversorgung genutzt werden kann. Durch die neue Alternative des Bahnstromnetzes zum Anschluss der Ladesäule entsteht die Möglichkeit, auf ein bereits vorhandenes und mit freien Kapazitäten versehenes Netz zurückzugreifen. Dadurch soll sich die Ausbaugeschwindigkeit der Ladesäulen besonders im Bereich der elektrifizierten Bahnstrecken deutlich erhöhen. Als zweites Projektziel wird eine Erhöhung des Wirkungsgrades der verbauten Leistungselektronik auf über 98% angestrebt. Durch die, dadurch verringert anfallende Wärmeenergie wird es möglich sein, auf eine aktive Kühlung zu verzichten. Dies hat zur Folge, dass die Ladesäulentechnik an sich erdvergrabbar wird und oberirdisch nur noch ein simpler Ladepunkt mit Modul zur Abrechnung sichtbar bleibt. Durch diese Platz Einsparung entstehen Möglichkeiten z.B. vor allen in dicht bebauten Bereichen, weitere Parkplätze bereit zu stellen, die andernfalls aus technischen Gründen mit der vorhandenen Technologie hätten belegt werden müssen.
Ziel ist es, eine hocheffiziente und skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln. Die Besonderheit dieser Ladesäule wird sein, dass durch eine Neuentwicklung der benötigten Leistungselektronik wahlweise die Oberleitung des Bahnstromnetzes oder das öffentlichen Stromnetz für die Energieversorgung genutzt werden kann. Durch die neue Alternative des Bahnstromnetzes zum Anschluss der Ladesäule entsteht die Möglichkeit, auf ein bereits vorhandenes und mit freien Kapazitäten versehenes Netz zurückzugreifen. Dadurch soll sich die Ausbaugeschwindigkeit der Ladesäulen besonders im Bereich der elektrifizierten Bahnstrecken deutlich erhöhen. Als zweites Projektziel wird eine Erhöhung des Wirkungsgrades der verbauten Leistungselektronik auf über 98% angestrebt. Durch die, dadurch verringert anfallende Wärmeenergie wird es möglich sein, auf eine aktive Kühlung zu verzichten. Dies hat zur Folge, dass die Ladesäulentechnik an sich erdvergrabbar wird und oberirdisch nur noch ein simpler Ladepunkt mit Modul zur Abrechnung sichtbar bleibt. Durch diese Platz Einsparung entstehen Möglichkeiten z.B. vor allen in dicht bebauten Bereichen, weitere Parkplätze bereit zu stellen, die andernfalls aus technischen Gründen mit der vorhandenen Technologie hätten belegt werden müssen.
Das Projekt hat zum Ziel eine hocheffiziente, skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge (HPC = High Power Charger) mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln, die direkt aus der Oberleitung des Bahnstromnetzes (15 kV, 16,7 Hz) versorgt werden kann, aber wahlweise auch aus dem öffentlichen Stromnetz. Die Bahnstromversorgung ist auf die Spitzenleistung der eingesetzten Züge ausgelegt, die wenn überhaupt nur kurzfristig zum Beschleunigen benötigt wird. Gerade an großen Bahnhöfen ist daher die maximale Leistungskapazität sehr viel höher als die im Mittel bezogene Leistung. Im Vergleich zu der maximalen Bezugsleistung eines Doppel-ICEs (16 MW) ist die Maximalleistung einer aktuellen Ultraschnellladesäule mit 350 kW klein, sodass zunächst in das vorhandene Bahnstromnetz eine signifikante Anzahl von Schnellladesäulen integriert werden kann, ohne das Netz ausbauen zu müssen. Dies steigert die Attraktivität des Netzanschlusses trotz der technischen Hürden (andere Frequenz als das öffentliche Stromversorgungsnetz) von Ladesäulen an die Oberleitung enorm. Bis zu einem gewissen Grad ist es auch noch gut möglich, die Ladeleistung der Elektrofahrzeuge für einige Sekunden zu drosseln, während ein ICE beschleunigt, ohne dass sich dadurch die Ladezeit des Autos bemerkbar ändert. So könnte also sehr schnell und volkswirtschaftlich günstig die Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos erheblich erweitert werden.
Die Firma Technagon GmbH entwickelt im Rahmen des Förderprojekts ein Kommunikationssystem zwischen den drei Punkten Bahnstrom, Ladesäule und Fahrzeug, welches die Leistungsflüsse intelligent steuert. Die bidirektionalen Lademöglichkeiten werden ebenso untersucht. Weiterhin konstruiert die Firma Technagon GmbH die fertige Ladesäule und baut eine angepasste Schnittstelle zum Kunden auf.
Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Metternich – Niederstedem (Bauleitnummer [Bl.] 4225) im Abschnitt Pkt. Pillig – Umspannanlage Wengerohr sowie zur Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie zur Anpassung zu- und abgehender Hochspannungsfreileitungen und Bahnstromleitungen. Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Neben der Amprion GmbH sind die DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt am Main, und die Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, Trägerinnen des Vorhabens. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden. Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Metternich – Niederstedem (Bl. 4225) im Abschnitt von Mast Nr. 57 der Bl. 4225 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 3/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 47 km, b) Änderung der 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederstedem – Neuwied (Bl. 2409) im Abschnitt von Mast Nr. 334 (Pkt. Pillig) bis Mast Nr. 245 (Pkt. Melchhof) durch Umstellung auf 110-kV-Betrieb sowie durch abschnittsweise Nutzung als 110-kV-Bahnstromleitung; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 11, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 36,7 km, c) Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Anschluss Wengerohr (Bl. 4235); Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 64, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Länge ca. 0,9 km, d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Spangdahlem (Bl. 0785) im Abschnitt zwischen dem Masten Nr. 1 der Bl. 4235 und dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 52/1, Flur 54, Gemarkung Wittlich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Länge ca. 0,3 km, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Wengerohr – Morbach (Bl. 0748) im Abschnitt zwischen dem Portal P001 der Umspannanlage Wengerohr und dem Masten Nr. 111 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 8, Flur 13, Gemarkung Wengerohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 3/1, Flur 23, Gemarkung Altrich; Länge ca. 1,1 km, f) Änderung und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitungen Bengel – Koblenz (Bahnstromleitung [BL] 596) sowie Bengel – Karthaus (BL 498) durch Errichtung des Kreuzungsmastes Nr. 1N auf Flurstück Nr. 224, Flur 10, Gemarkung Bengel, g) Neubau und Betrieb der 110-kV-Bahnstromleitung Bengel – Koblenz (BL 596) im Abschnitt vom geplanten Masten Nr. 6N der BL 596 bis zum Masten Nr. 245 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 119, Flur 10, Gemarkung Bengel, Endpunkt ist Flurstück Nr. 1, Flur 10, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,5 km, h) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Pillig – Maifeld (Bl. 1151) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1151 und Mast Nr. 334 der Bl. 0770; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 11/3 und Nr. 12/3, Flur 22, Gemarkung Pillig; Endpunkt ist Flurstück Nr. 46/2, Flur 22, Gemarkung Pillig; Länge ca. 0,3 km, i) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Müden (Bl. 0771) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 26 der Bl. 0771 und Mast Nr. 329 der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 94, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Endpunkt ist Flurstück Nr. 12, Flur 3, Gemarkung Möntenich; Länge ca. 0,3 km j) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Fankel (Bl. 0783) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 0783 und Mast Nr. 275A der Bl. 2409; Anfangspunkt ist Flurstück Nr. 11, Flur 2, Gemarkung Dohr; Endpunkt ist Flurstück Nr. 34, Flur 5, Gemarkung Dohr; Länge ca. 0,7 km, k) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Bengel – Pünderich (Bl. 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 1 der Bl. 1024 und dem geplanten Masten Nr. 139 der Bl. 4225; Anfangs- und Endpunkt befinden sich auf Flurstück Nr. 1/3, Flur 4, Gemarkung Bengel; Länge ca. 0,1 km, l) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Laufeld – Pkt. Lüxem (Bl. 1081) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 37 der Bl. 1081 und dem geplanten Masten Nr. 170 der Bl. 4225; Anfangspunkt sind die Flurstücke Nr. 50 und 51, Flur 4, Gemarkung Dorf, Endpunkt ist Flurstück Nr. 53, Flur 4, Gemarkung Dorf; Länge ca. 0,1 km. Auf den Mastgestängen der Bl. 4225 sollen im zweiten Planfeststellungsabschnitt neben zwei 380-kV-Stromkreisen der Amprion GmbH je nach Unterabschnitt entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise (Betriebsfrequenz 16,7 Hertz) der DB Energie GmbH oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung (Betriebsfrequenz 50 Hertz) der Westnetz GmbH mitgeführt werden. Auf den Masten der Bl. 2409 werden im Abschnitt Pkt. Pillig – Pkt. Melchhof je nach Unterabschnitt ebenfalls entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung geführt. Eine schematische Übersicht hierzu ist in Anlage 1.1 der Planunterlagen enthalten. Neben den unter den Buchstaben a) bis l) aufgeführten Planungen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Freileitungsprovisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln, dauerhafte Anpassung von Wegeverläufen]). Betroffen sind folgende Gebietskörperschaften: Landkreis Mayen-Koblenz, Verbandsgemeinde Maifeld: Ortsgemeinde Pillig Landkreis Cochem-Zell, Verbandsgemeinde Kaisersesch: Ortsgemeinden Möntenich, Brohl, Forst, Binningen, Dünfus, Illerich, Landkern; Verbandsgemeinde Cochem: Ortsgemeinden Wirfus, Klotten, Greimersburg, Faid, Dohr, Ediger-Eller, Bremm sowie die Stadt Cochem; Verbandsgemeinde Ulmen: Ortsgemeinde Beuren Landkreis Bernkastel-Wittlich, Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinden Bengel, Reil, Hontheim, Kinderbeuren, Bausendorf; Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues: Ortsgemeinden Zeltingen-Rachtig, Ürzig; Stadt Wittlich; Verbandsgemeinde Wittlich-Land: Ortsgemeinde Altrich
Das vorliegende Vorhaben ist eine Komplexmaßnahme der Stadt Leipzig (Mobilitäts- und Tiefbauamt) und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH sowie der betroffenen Ver- und Entsorgungsunternehmen. Durch die Umgestaltung der Verkehrsanlage Georg-Schumann-Straße ist ein grundhafter Ausbau der Gleis- und Straßenanlage sowie der Seitenräume erforderlich. Dies bedingt auch den kompletten (Ersatz-) Neubau der Straßen- und Gleisenwässerungsanlagen, der Straßenbeleuchtung, der Bahnstromanlagen, der Fahrleitungen und der Kommunikationsanlagen. Der Gleismittenabstand soll im Planungsabschnitt für die perspektivische Nutzung von 2,40 m breiten Straßenbahnfahrzeugen ausgebildet werden. Des Weiteren wird eine neue barrierefreie Haltestelle zwischen Ehrensteinstraße und Prellerstraße errichtet.
ID: 4981 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die geplante Bahnstromleitung 347 „Insel–Wittenberge“ wird durch die Bundesländern Sachsen-Anhalt (49km) und Brandenburg (6,7km) verlaufen. Gegenstand des Vorhabens ist der Planfeststellungsabschnitt 1.3 der den Bahnstromleitungsabschnitt von der Bahnstromleitung 321 „Solpke – Heeren“ bis zum neuen „Schaltwerk Insel“ (Gemeinde Stendal) einschließt. Der gegenständliche Abschnitt hat eine Länge von 1,3 km in dem sich die Masten 66 bis 70 befinden. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Halle) Ernst-Kamieth-Straße 5 06112 Halle Deutschland Vorhabenträger DB Energie GmbH Brandenburger Str. 16b 04103 Leipzig Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Ernst-Kamieth-Str. 5 06112 Halle (Saale) Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 02.05.2025 Enddatum der Auslegung 02.06.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (02.05.2025 bis einschließlich 02.06.2025) zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.07.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.05.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
Ziel des Teilvorhabens der Firma VENSYS Elektrotechnik GmbH wird die Entwicklung eines Demonstrators sein, welcher für die Einspeisung von PV-Energie in das 16,7 Hz Netz geeignet ist. Der Demonstrator soll in der Lage sein, Wirkleistung in Höhe von mindestens einem Megawatt elektrischer Leistung in das 16,7 Hz Netz der Bahn einzuspeisen und soll darüber hinaus netzdienliche Eigenschaften aufweisen. Ein wichtiges Konzept, das wesentlich zum Lösungsansatz beitragen soll, besteht darin, die Nachteile der einphasigen und niederfrequenten AC-Einspeisung durch innovative Ideen zu umgehen oder sogar in Vorteile umzuwandeln.
Ziel des Teilvorhabens der Firma VENSYS Elektrotechnik GmbH wird die Entwicklung eines Demonstrators sein, welcher für die Einspeisung von PV-Energie in das 16,7 Hz Netz geeignet ist. Der Demonstrator soll in der Lage sein, Wirkleistung in Höhe von mindestens einem Megawatt elektrischer Leistung in das 16,7 Hz Netz der Bahn einzuspeisen und soll darüber hinaus netzdienliche Eigenschaften aufweisen. Ein wichtiges Konzept, das wesentlich zum Lösungsansatz beitragen soll, besteht darin, die Nachteile der einphasigen und niederfrequenten AC-Einspeisung durch innovative Ideen zu umgehen oder sogar in Vorteile umzuwandeln.
In diesem Teilvorhaben der IP SYSCON GmbH soll eine Flächenpotenzialanalyse für Photovoltaikanlagen entlang von Bahngleisen erstellt werden. Hierfür wird das Flächenpotenzial entlang der Bahngleise für Deutschland ermittelt. Das Konzept wird dann im Rahmen des Projektes umgesetzt.
Origin | Count |
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Bund | 55 |
Land | 17 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 14 |
Text | 10 |
Umweltprüfung | 42 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
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geschlossen | 54 |
offen | 14 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 72 |
Englisch | 13 |
Resource type | Count |
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Archiv | 4 |
Dokument | 12 |
Keine | 25 |
Webseite | 38 |
Topic | Count |
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Boden | 12 |
Lebewesen und Lebensräume | 31 |
Luft | 20 |
Mensch und Umwelt | 72 |
Wasser | 11 |
Weitere | 66 |