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Ersatzneubau der 110-/380-kV Freileitung Wehrendorf-Herringhausen (Bl. 4584)

Die Amprion GmbH (bevollmächtigt durch die Westnetz GmbH) hat mit Antrag vom 26.03.2026 für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in der bis einschließlich 1. April 2026 geltenden Fassung, vgl. § 118 Abs. 54 EnWG in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Um die Konverter Station des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin1 an das bestehende Übertragungsnetz anzuschließen, ist die Errichtung einer AC-Anbindungsleitung erforderlich, durch die der Anschluss an die Netzverknüpfungspunkte (NVP) von der Konverter Station Herringhausen (Umspannanlage (UA) Herringhausen) zum NVP Wehrendorf (Umspannanlage (UA) Wehrendorf) erfolgt und eine Länge von etwa 6,5 km umfasst. Hierzu wird das bestehende 380-kV-Höchstspannungsnetz (Bl. 4584) der Amprion GmbH einschließlich des mitgeführten 220/110-kV-Stromkreises der Westnetz GmbH in der vorhandenen Leitungstrasse ertüchtigt. Mit den eingereichten Unterlagen wird die Planfeststellung für den Ersatzneubau der bestehenden 110-/380-kV Freileitung (Bl. 4584) „UA-Merzen/Neuenkirchen – UA Wehrendorf“ im Abschnitt Pkt. Warksmoor über Pkt. Nienkamp und Pkt. Bohmte bis zur UA Wehrendorf und die damit zusammenhängende Leitungseinführung der Bl.4584 in die neu zu errichtende UA Herringhausen beantragt. Die Planfeststellung umfasst im Wesentlichen den Rückbau von 17 Masten (M75 bis M90) der 220-/380-kV-Leitungen (Bl. 4584), den Ersatzneubau der 110-/380-kV-Leitungen (Bl. 4584) von Mast 1075 bis Mast 1090 und der Masten 91, 2076, 176A sowie 276A, die Errichtung der temporären Provisorien (P1 bis P28) und die Beseilung/ der Anschluss (M 74 über M 1075 bis M 1090, M 1076/ M 2076 über 176 A/ 276 A bis UA Herringhausen, M 90/ M 1090 bis UA Wehrendorf, M 74 über P 1/ P 2 bis P 28/ UA Wehrendorf) an das bestehende Leitungsnetz als auch die Netzverknüpfungspunkte. Der Ersatzneubau der BL. 4584 beginnt an der UA Wehrendorf und folgt dem vorhandenen Trassenverlauf nach Norden. Vor der UA Wehrendorf werden 2 Maste errichtet (Bl. 4584 M 91 und M 1090). Kurz vor dem „Westerbach“ schwenkt die Trasse nach Nord-Westen, überquert die „Osnabrücker Straße (B51)“ um dann wieder nach Norden zu verschwenken. In Höhe der Straße „Jägerallee“ verlässt die Bl. 4584 die Parallelführung mit der Bl. 4196 und schwenkt nach Nord-Westen (Bl. 4584 M 1090 – M 1078). Nach der Überquerung der Straße „Nienkampstraße“ wird rechtwinkelig über einen Stich mit 2 Masten (Bl. 4584 M 2076 und M 1076) die neue UA Herringhausen angeschlossen. Für den Anschluss der UA Herringhausen sind 2 weitere Maste erforderlich (Bl. 4584 M 276A und M 176A). Im Verlauf der Trasse gen Nord-Westen wird noch der Mast M 75 durch den Mast M 1075 der Bl. 4584 ersetzt, bevor die Leitung über die bestehenden Maste weiter gen Nord-Westen verläuft. Im Abschnitt zwischen der Station Ostercappeln und der Station Wehrendorf werden mit dem Ersatzneubau der Bl. 4584 zwei 110-kV-Stromkreise im Rahmen einer Trassenbündelung mitgeführt. Es wird ein 110-kV-Stromkreis zwischen der Station Ostercappeln und dem Pkt. Rieste zubeseilt und ein weiterer zurzeit noch im 220-kV-Netz Wiehengebirge Ost genutzter Stromkreis zukünftig, nach Spannungsumstellung, im 110-kV-Netz genutzt (Neu: Alfhausen Ost und Alfhausen West). Über die Leitungseinführung (M 1076 und M 2076) der UA Herringhausen werden die beiden neuen Stromkreise Kronensee Süd und Kronensee Nord mit der Bl. 4584 aufgenommen, um in der UA Wehrendorf zu münden. Ab UA Herringhausen führt die Bl. 4584 künftig insgesamt 4 x 380-kV Stromkreise und 2 x 110-kV- Stromkreise. Die 28 Freileitungsprovisorien (P1 bis P28) werden zwischen dem Punkt Warksmoor und der UA Wehrendorf errichtet, welche die 2 x 380-kV Stromkreise der Bl. 4584 für die Zeit des Ersatzneubaus aufnehmen. Für die Kreuzung der DB Bahnstromleitung Bl. 0466 muss ein Stromkreis übergangsweise mit einem Baueinsatzkabel ersetzt werden. Das Baueinsatzkabel kommt zwischen den Masten 81 und 82 der 110-kV-DB-Leitung (Bl. 0466) zum Einsatz, die temporäre Kreuzung der provisorischen Leitung ist bei Mast P16/17 vorgesehen. Nach Errichtung des Provisoriums wird das Baueinsatzkabel wieder zurückgenommen und erst wieder zum Abbau des Provisoriums vorübergehend errichtet. Die provisorische Leitung beginnt an der UA Wehrendorf und zweigt zur Überquerung der Gleise der DB-Netz AG nach Nord-Westen ab. Führt sodann in Richtung des Golfplatzes am Gut Arenshorst und verläuft an dessen östlichen Rand nach Norden. Weiter verschwenkt das Provisorium dann nach Westen, überquert die Straße „Jägerallee“ und verläuft über die landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Westen. Im Bereich der Ortsgrenze Bohmte – Ostercappeln verschwenkt das Provisorium vor dem Wald in Richtung Norden und fügt sich westlich des neuen Konverters/ der neuen UA Herringhausen in die ursprüngliche Trassenlage der Bl. 4584 um an den Mast 74 anzuschließen.

Umgestaltung Georg-Schumann-Straße zwischen Chausseehaus und Böhmestraße

Das vorliegende Vorhaben ist eine Komplexmaßnahme der Stadt Leipzig (Mobilitäts- und Tiefbauamt) und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH sowie der betroffenen Ver- und Entsorgungsunternehmen. Durch die Umgestaltung der Verkehrsanlage Georg-Schumann-Straße ist ein grundhafter Ausbau der Gleis- und Straßenanlage sowie der Seitenräume erforderlich. Dies bedingt auch den kompletten (Ersatz-) Neubau der Straßen- und Gleisenwässerungsanlagen, der Straßenbeleuchtung, der Bahnstromanlagen, der Fahrleitungen und der Kommunikationsanlagen. Der Gleismittenabstand soll im Planungsabschnitt für die perspektivische Nutzung von 2,40 m breiten Straßenbahnfahrzeugen ausgebildet werden. Des Weiteren wird eine neue barrierefreie Haltestelle zwischen Ehrensteinstraße und Prellerstraße errichtet.

Planfeststellungsverfahren zum 380 kV-Ersatzneubau Perleberg - Stendal/West in Sachsen-Anhalt: 138 Einwendungen und Stellungnahmen werden verhandelt

Das Planfeststellungsverfahren für den 380 kV-Ersatzneubau der Hochspannungsleitung von Perleberg nach Stendal/West (Abschnitt Sachsen-Anhalt) hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. An morgen werden zwei Tage lang über 138 Einwendungen und Stellungnahmen verhandelt. Das Projekt umfasst eine Trassenlänge von ca. 47 km und bezieht sich auf den Ersatzbau der bestehenden Leitung unter Mitnahme der 110 kV-Bahnstromleitung von Insel nach Wittenberge auf den Masten 61 bis 58. Es betrifft im Landkreis Stendal mehrere Gemarkungen und Städte sowie die Hansestadt Seehausen (Altmark) und angrenzende Gemeinden. Die Planfeststellung für dieses Infrastrukturvorhaben wurde am 1. November 2022 eingeleitet, und die Planunterlagen vom 2. Januar 2023 bis zum 2. Februar 2023 in den betroffenen Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt. Im Anschluss daran hatten die Bürgerinnen und Bürger bis zum 1. März 2023 die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Insgesamt gingen 104 private Einwendungen sowie 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange beim Landesverwaltungsamt ein. Die Äußerungen spiegeln ein breites Spektrum an Anliegen und Bedenken wider, die nun mit dem Vorhabenträger unter Moderation des Landesverwaltungsamtes verhandelt werden. Schwerpunkte der Einwendungen Die Einwendungen beziehen sich insbesondere auf die Forderung nach alternativen Trassenverläufen, wie etwa Mastverschiebungen oder größere Abstände zur Wohnbebauung. Auch die Anpassung der technischen Ausführung, beispielsweise durch den Einsatz anderer Masttypen oder die Umstellung auf Erdkabel, wird in einigen Einwendungen thematisiert. Weitere Bedenken betreffen die Auswirkungen des Projekts auf Menschen, Natur und Umwelt, wie etwa mögliche gesundheitliche Risiken durch elektrische und magnetische Felder, die zusätzliche Belastung durch die Bahnstromleitung sowie Auswirkungen auf Boden, Tiere und Landschaft. Einige Einwender äußerten auch Bedenken bezüglich der bauzeitlichen Auswirkungen, etwa die Lärmentwicklung, Staubbelastung und die Logistik der Baustellen. Besonders betroffen von diesen Sorgen sind die Landwirtschaft und die angrenzenden Erholungsgebiete. Ausblick Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird das Landesverwaltungsamt alle eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen prüfen und gegebenenfalls Anpassungen am Planentwurf vornehmen. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Projekts sowie über etwaige Auflagen wird voraussichtlich in den kommenden Monaten getroffen. Weitere Informationen zum Thema Planfeststellung sind auf der Internet-Seite des Landesverwaltungsamtes – Planfeststellung zu finden. Das Landesverwaltungsamt hat im Jahr 2025: Hintergrund Was ist ein Planfeststellungsverfahren? Ein Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren, das insbesondere für größere Infrastrukturprojekte wie den Neubau oder Ersatzneubau von Straßen oder Hochspannungsleitungen erforderlich ist. Es dient dazu, alle relevanten Umwelt-, Planungs- und Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass das Projekt in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit in Form einer Auslegung der Planunterlagen und der Möglichkeit zur Einreichung von Einwendungen aktiv eingebunden. Dabei prüft die Planfeststellungsbehörde, in diesem Fall das Landesverwaltungsamt, alle Einwendungen und Stellungnahmen und wägt die verschiedenen Interessen gegeneinander ab. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet abschließend, ob das Vorhaben durchgeführt werden kann und unter welchen Auflagen. Welche Rolle hat die Planfeststellungsbehörde? Die Planfeststellungsbehörde, hier das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, hat die Aufgabe, das Verfahren zu koordinieren und alle Einwendungen und Stellungnahmen zu bewerten. Sie prüft dabei nicht nur die technischen und baulichen Aspekte des Vorhabens, sondern auch die Auswirkungen auf Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und die betroffenen Anwohner. Das Ziel des Verfahrens ist es, eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen vorzunehmen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen Tiere und Pflanze können künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein, die die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte überschreiten. Viele Tier- und Pflanzenarten besitzen teils andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch. Einige davon können durch Felder beeinflusst werden. Das Verhalten von Tieren, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, kann durch Magnetfelder beeinflusst werden. Tiere, die elektrische Felder wahrnehmen, reagieren ebenfalls mit Verhaltensänderungen. Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) werden von verschiedenen Quellen erzeugt: Von den in Deutschland geplanten Gleichstromleitungen werden statische elektrische und magnetische Felder ausgehen. In der Umgebung von Wechselstromleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit einer Frequenz von 50 Hertz (Haushaltsstrom) und 16,7 Hertz (Bahnstrom) auf. Von Seekabeln gehen statische und niederfrequente magnetische Felder aus, die im leitfähigen Meereswasser elektrische Wirbelströme induzieren. Radio-, Fernseh- und Mobilfunksendeanlagen senden hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Alle diese Felder können auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme einwirken. Nach derzeitigem Wissensstand sind die zum Schutz des Menschen empfohlenen Begrenzungen der Exposition (Ausgesetztsein) auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen geeignet. Die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte gelten jedoch nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich den Leitungen oder Sendeanlagen jedoch stärker annähern und den Feldern daher stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlich auf elektromagnetische Felder reagieren können. Welche Wirkmechanismen gibt es? Von außen einwirkende Magnetfelder erzeugen durch elektromagnetische Induktion Felder und Ströme im Inneren des Körpers von Lebewesen. Diese können wiederum biologische Wirkungen wie Nerven- und Muskelreizungen hervorrufen. Zusätzlich kann durch Energieabsorption Wärme entstehen . Diese Wirkungen sind bei Menschen gut untersucht. Viele Tiere haben einen Magnetsinn oder spezialisierte Elektrorezeptoren. Beim Magnetsinn werden zwei mögliche Mechanismen diskutiert: der Radikalpaarmechanismus und die Wirkung auf das Mineral Magnetit. Der Radikalpaarmechanismus beruht auf einem quantenmechanischen Prozess. Dabei übt das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf biochemische Reaktionen aus. Am besten untersucht ist dieser Mechanismus bei Zugvögeln. Diese haben in der Netzhaut Blaulichtrezeptoren, die durch Magnetfelder beeinflusst werden. Dadurch können sich Zugvögel am Erdmagnetfeld orientieren. Bei Pflanzen gibt es ebenfalls Hinweise auf veränderte biochemische Prozesse durch Magnetfelder. Bei Insekten und Säugetieren werden sie aufgrund von Beobachtungsstudien vermutet. Das eisenhaltige Mineral Magnetit wurde in vielen Lebewesen nachgewiesen. Wenn ein Magnetfeld eine Kraftwirkung auf Magnetitpartikel ausübt, können sich diese im Magnetfeld bewegen. Dadurch werden möglicherweise Signalwege aktiviert, die zur Wahrnehmung des Magnetfeldes führen könnten. Dieser Mechanismus ist nur bei Bakterien aus der Tiefsee nachgewiesen. Er wird aber auch bei Insekten, Vögeln und Säugetieren vermutet. Ein entsprechender Rezeptor und ein neuronaler Signalweg wurden bisher nicht entdeckt. Viele Fische haben Elektrorezeptoren, mit denen sie die im Meereswasser induzierten elektrischen Felder wahrnehmen können. Vor allem Haie und Rochen haben hierfür besonders empfindliche Organe. Sie können damit die durch das Erdmagnetfeld induzierten elektrischen Felder wahrnehmen und sich danach orientieren. Ebenso können sie dadurch die biogenen elektrischen Felder von Beutetieren wahrnehmen. Insekten nehmen elektrische Felder als Vibrationen wahr und nutzen sie zur Orientierung und Kommunikation. Welche Wirkungen auf Tiere und Pflanzen sind bekannt? Literatur BfS (2019) Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt . Pophof B, Kuhne J (2022) Wirkungen anthropogener elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt. UMID 2/2022 Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of electric, magnetic, and electromagnetic fields from 0 to 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 39-52. Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of radiofrequency electromagnetic fields above 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 31-38. Umweltauswirkungen der Kabelanbindung von Offshore-Windenergieparks an das Verbundstromnetz: Effekte betriebsbedingter elektrischer und magnetischer Felder sowie thermischer Energieeinträge in den Meeresgrund 2020 State of the Science Report, Chapter 5: Risk to Animals from Electromagnetic Fields Emitted by Electric Cables and Marine Renewable Energy Devices Thielens A (2021) Environmental impacts of 5G. A literature review of effects of radio- frequency electromagnetic field exposure of non-human vertebrates, invertebrates and plants. Panel for the Future of Science and Technology, EPRS - European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) Mulot M., Kroeber T., Gossner M., Fröhlich J. (2022) Wirkung von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Arthropoden, Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Neuenburg. Stand: 19.02.2026

Entwicklung einer erdvergrabbaren Elektrofahrzeug-Schnellladesäule mit einer zusätzlichen Versorgung durch das Oberleitungs-Bahnstromnetz

Ziel ist es, eine hocheffiziente und skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln. Die Besonderheit dieser Ladesäule wird sein, dass durch eine Neuentwicklung der benötigten Leistungselektronik wahlweise die Oberleitung des Bahnstromnetzes oder das öffentlichen Stromnetz für die Energieversorgung genutzt werden kann. Durch die neue Alternative des Bahnstromnetzes zum Anschluss der Ladesäule entsteht die Möglichkeit, auf ein bereits vorhandenes und mit freien Kapazitäten versehenes Netz zurückzugreifen. Dadurch soll sich die Ausbaugeschwindigkeit der Ladesäulen besonders im Bereich der elektrifizierten Bahnstrecken deutlich erhöhen. Als zweites Projektziel wird eine Erhöhung des Wirkungsgrades der verbauten Leistungselektronik auf über 98% angestrebt. Durch die, dadurch verringert anfallende Wärmeenergie wird es möglich sein, auf eine aktive Kühlung zu verzichten. Dies hat zur Folge, dass die Ladesäulentechnik an sich erdvergrabbar wird und oberirdisch nur noch ein simpler Ladepunkt mit Modul zur Abrechnung sichtbar bleibt. Durch diese Platz Einsparung entstehen Möglichkeiten z.B. vor allen in dicht bebauten Bereichen, weitere Parkplätze bereit zu stellen, die andernfalls aus technischen Gründen mit der vorhandenen Technologie hätten belegt werden müssen.

Entwicklung einer erdvergrabbaren Elektrofahrzeug-Schnellladesäule mit einer zusätzlichen Versorgung durch das Oberleitungs-Bahnstromnetz, Teilvorhaben: Entwicklung einer neuartigen und hocheffizienten Leistungselektronik

Ziel ist es, eine hocheffiziente und skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln. Die Besonderheit dieser Ladesäule wird sein, dass durch eine Neuentwicklung der benötigten Leistungselektronik wahlweise die Oberleitung des Bahnstromnetzes oder das öffentlichen Stromnetz für die Energieversorgung genutzt werden kann. Durch die neue Alternative des Bahnstromnetzes zum Anschluss der Ladesäule entsteht die Möglichkeit, auf ein bereits vorhandenes und mit freien Kapazitäten versehenes Netz zurückzugreifen. Dadurch soll sich die Ausbaugeschwindigkeit der Ladesäulen besonders im Bereich der elektrifizierten Bahnstrecken deutlich erhöhen. Als zweites Projektziel wird eine Erhöhung des Wirkungsgrades der verbauten Leistungselektronik auf über 98% angestrebt. Durch die, dadurch verringert anfallende Wärmeenergie wird es möglich sein, auf eine aktive Kühlung zu verzichten. Dies hat zur Folge, dass die Ladesäulentechnik an sich erdvergrabbar wird und oberirdisch nur noch ein simpler Ladepunkt mit Modul zur Abrechnung sichtbar bleibt. Durch diese Platz Einsparung entstehen Möglichkeiten z.B. vor allen in dicht bebauten Bereichen, weitere Parkplätze bereit zu stellen, die andernfalls aus technischen Gründen mit der vorhandenen Technologie hätten belegt werden müssen.

Planfeststellungsbeschluss, Ablauf und Zuständigkeiten

Die Planfeststellungsbehörde entscheidet nach sorgfältiger Abwägung aller vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen über die nicht erledigten Einwendungen und stellt den Plan fest (§ 74 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss ist schriftlich zu begründen. Dieser Begründung muss zu entnehmen sein, was für die Entscheidung maßgeblich war. Mit dem Planfeststellungsbeschluss sind die erforderlichen Auflagen zu verbinden, die dem Vorhabenträger zum Wohle der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auferlegt werden (§ 74 Abs. 2 VwVfG). Die Planfeststellung entscheidet über die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und ersetzt alle behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Es werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend geregelt (§ 75 Abs. 1 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss wird von der Planfeststellungsbehörde den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist sowie dem Träger des Vorhabens, mit Rechtsbehelfsbelehrung, zugestellt. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans zwei Wochen zur Einsicht auszulegen; Ort und Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen; auf die zusätzliche Veröffentlichung zur Information im Internet ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Sind mehr als 50 Zustellungen an private Einwender vorzunehmen, so können die Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Auslegung im amtlichen Veröffentlichungsblatt des Landes Berlin, in den bereits genannten drei Berliner Tageszeitungen sowie zusätzlich im Internet zur Information bekannt gemacht wird. Auf Auflagen ist hinzuweisen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und Einwendern als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwendern schriftlich angefordert werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist (bis 1 Monat nach Zustellung) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Zuständigkeiten in planungsrechtlichen Fragen sowie im Planfeststellungsverfahren variieren je nach Verkehrsträger (Eigentümer/Baulastträger) und Träger des Vorhabens. Die Berliner Zuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen, Landesstraßen (I. und II. Ordnung) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung V, Tiefbau und Bezirksämter Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abteilung VI, Ministerielle Angelegenheiten des Bauens, Grundsatz und Recht (VI GR B 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Straßen- / U-Bahn und Seilbahnen Straßen- und U-Bahn-Unternehmen (BVG); Seilbahn­unternehmen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1)Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Betriebsanlagen von Eisenbahnen (z.B. Schienenwege, Elektronische Stellwerke, Bahnübergänge, Bahnstromleitungen) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für nichtbundeseigene Eisenbahnen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, Mobilität (IV E 1) Die Bundeszuständigkeiten im Überblick: Verkehrsträger / Bauvorhaben Vorhabenträger Anhörungsbehörde Planfeststellungs­behörde Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (sog. freie Strecken), Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB); für einige Vorhaben die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Betriebsanlagen von Eisenbahnen für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. Fern- und S-Bahn) Eisenbahninfrastruktuunternehmen (EIU) für bundeseigene Eisenbahnen (z.B. DB AG) Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Entwicklung einer erdvergrabbaren Elektrofahrzeug-Schnellladesäule mit einer zusätzlichen Versorgung durch das Oberleitungs-Bahnstromnetz, Teilvorhaben: Rahmenbedingungen einer Ladesäule für PKW im Bahnstromnetz

Das Projekt hat zum Ziel eine hocheffiziente, skalierbare Schnellladesäule für Elektrofahrzeuge (HPC = High Power Charger) mit 50 kW Ladeleistung zu entwickeln, die direkt aus der Oberleitung des Bahnstromnetzes (15 kV, 16,7 Hz) versorgt werden kann, aber wahlweise auch aus dem öffentlichen Stromnetz. Die Bahnstromversorgung ist auf die Spitzenleistung der eingesetzten Züge ausgelegt, die wenn überhaupt nur kurzfristig zum Beschleunigen benötigt wird. Gerade an großen Bahnhöfen ist daher die maximale Leistungskapazität sehr viel höher als die im Mittel bezogene Leistung. Im Vergleich zu der maximalen Bezugsleistung eines Doppel-ICEs (16 MW) ist die Maximalleistung einer aktuellen Ultraschnellladesäule mit 350 kW klein, sodass zunächst in das vorhandene Bahnstromnetz eine signifikante Anzahl von Schnellladesäulen integriert werden kann, ohne das Netz ausbauen zu müssen. Dies steigert die Attraktivität des Netzanschlusses trotz der technischen Hürden (andere Frequenz als das öffentliche Stromversorgungsnetz) von Ladesäulen an die Oberleitung enorm. Bis zu einem gewissen Grad ist es auch noch gut möglich, die Ladeleistung der Elektrofahrzeuge für einige Sekunden zu drosseln, während ein ICE beschleunigt, ohne dass sich dadurch die Ladezeit des Autos bemerkbar ändert. So könnte also sehr schnell und volkswirtschaftlich günstig die Schnellladeinfrastruktur für Elektroautos erheblich erweitert werden.

Entwicklung einer erdvergrabbaren Elektrofahrzeug-Schnellladesäule mit einer zusätzlichen Versorgung durch das Oberleitungs-Bahnstromnetz, Teilvorhaben: Konstruktion Ladesäule und Entwicklung, Aufbau eines Kommunikationssystems zwischen den Punkten Bahnstromnetz, Fahrzeug und Ladesäule

Die Firma Technagon GmbH entwickelt im Rahmen des Förderprojekts ein Kommunikationssystem zwischen den drei Punkten Bahnstrom, Ladesäule und Fahrzeug, welches die Leistungsflüsse intelligent steuert. Die bidirektionalen Lademöglichkeiten werden ebenso untersucht. Weiterhin konstruiert die Firma Technagon GmbH die fertige Ladesäule und baut eine angepasste Schnittstelle zum Kunden auf.

Ausbau der Bahnlinie 9100 Niebüll - Dagebüll

Die Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH (neg) beabsichtigt, die Bahnlinie 9100 zwischen Niebüll und Dagebüll auszubauen und zu elektrifizieren. Zusätzlich sind Verlängerungen der Bahnsteige Niebüll, Dagebüll Hafen und Dagebüll Mole sowie Verlängerungen der Gleise des Übergabebereichs im Bahnhof Niebüll und der Ausweichstellen Blocksberg und Dagebüll Hafen notwendig. Für eine Geschwindigkeitsanhebung sind Anpassungen der Gleisgradiente und geringfügige Umtrassierungen erforderlich. Zudem erfolgt die Nachrüstung von Sicherungsanlagen an Bahnübergängen. Für die notwendige Bahnstromversorgung soll ein eigenes Umrichterwerk am bestehenden Umspannwerk Gasthafen in der Gemeinde Risum-Lindholm errichtet werden. Eine unterirdische Bahnstromzuleitung wird das Umspannwerk mit der Bahnstrecke 1201 Niebüll- Bundesgrenze DK – Tondern verbinden.

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