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Five years of monitoring sooty bark disease (Cryptostroma corticale) on sycamore maple (Acer pseudoplatanus) in the floodplain forest of Leipzig, Germany

As part of the "Lebendige Luppe" project, sooty bark disease was recorded on more than 1500 sycamore maples (Acer pseudoplatanus) (trunks >5cm breast hight diameter) on 60 plots (each 2500 m²) in the late summers of 2020 to 2024. The selection of trees (according to their size) was based on 2 forest inventories (2016 and 2020) (Rieland et al. 2024, Scholz et al. 2022). As a result, new trees were added for recording in 2021. Tree damage caused by sooty bark disease was assessed via five damage classes according to the methodology outlined by Burgdorf and Straßer (2019). Trees that could not be found again were described as NA if there were no signs of felling.

Weitere Radinfrastruktur

Das Ziel jeder neuen Infrastrukturmaßnahme für den Radverkehr ist stets das gleiche: Alle Projekte sollen für mehr Komfort sorgen und damit das Fahrradfahren noch attraktiver machen. Dabei geht es mitunter um eher kleinere Projekte wie die Grünpfeile, die ein sicheres Abbiegen auch an roten Ampeln ermöglichen sollen oder um größere Projekte wie Grünmarkierungen, die für eine bessere Sichtbarkeit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sorgen. Jedes neue oder verbesserte Radinfrastruktur-Projekt macht Berlin noch attraktiver für den Radverkehr und damit zu einer noch lebenswerteren Stadt. Projektkarte Radverkehr der infraVelo Bild: SenUMVK / Broytman Temporäre Radfahrstreifen Die vorübergehende Erweiterung von Radverkehrsanlagen und die Einrichtung von temporären Radfahrstreifen bieten die Möglichkeit, auf veränderte Rahmenbedingungen im Straßenverkehr kurzfristig zu reagieren. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Grünbeschichtung Farbige Beschichtungen erhöhen die Sichtbarkeit der Radwege und damit die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Zudem tragen sie dazu bei, dass der motorisierte Verkehr weniger häufig die Fahrspur der Radfahrenden kreuzt oder als Park- und Haltefläche beansprucht. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Fahrradstraße Fahrradstraßen sind wichtig, um den Radverkehr in Berlin weiter zu fördern. Sie dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Attraktivitätssteigerung und der Bündelung des Radverkehrs. Sie tragen zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs und somit zu einer Verkehrsberuhigung bei. Weitere Informationen Bild: infraVelo / Daniel Rudolph Zählstellen und Fahrradbarometer Eine verlässliche und umfassende Datengrundlage ist für die Behörden wichtig, um den Bedarf an Fahrrad-Infrastrukturmaßnahmen und ihre Wirksamkeit zu erkennen und auf ein verändertes Mobilitätsverhalten zu reagieren. Weitere Informationen Bild: Bundesanstalt für Straßenwesen Grünpfeil für Radfahrende Grünpfeile speziell für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gehören zu den dezenten aber wirksamen Infrastrukturmaßnahmen, die den Radverkehr noch komfortabler und leichtgängiger werden lassen und einen weiteren Vorteil gegenüber dem Pkw bedeuten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Winterdienstkonzept Radverkehr Damit das Fahrradfahren auch im Winter noch sicherer wird, wurde das Winterdienstkonzept Radverkehr erstellt. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Straßenbäume und Radwege Beim Neu- oder Ausbau von Radwegen kann es in Einzelfällen zu Baumfällungen kommen. Der Grund dafür liegt meistens in den beengten örtlichen Verhältnissen. Für gefällte Bäume werden stets an anderer Stelle Neupflanzungen vorgenommen, wodurch ihre Gesamtzahl mindestens konstant bleibt. Weitere Informationen

Baumfällungen

bei mir im Umfeld Berlin-Neukölln (Otto-Wels-Ring 81) wurden in den letzten Tagen drei große Bäume (Umfang mehr als 100 cm) gefällt. Heute morgen stellte ich mich zu zwei älteren Damen, die auch scheinbar fassungslos vor den Riesenstumpfen standen und einen Mann dazu befragten, der scheinbar der Hausmeister ist. Auf die gefällten Bäume angesprochen, reagierte er mit: "Wir können hier machen was wir wollen. Und wenn es uns nicht passt, können wir ja wegziehen." Er erwähnte noch, dass irgendwo ein Mensch erschlagen wurde und ob ich das denn wolle. Mich interessiert vor allem: Wer bestimmt, ob Bäume in Neukölln krank sind? Gibt es eine Kontrolle, einen TÜV für diese Leute? Warum dürfen für eine erschlagene Person vier alte Bäume auf einer Wiese gefällt werden? Warum darf jeder alte Nadelbaum gefällt werden, nur weil er ein Nadelbaum ist? Die Bäume sahen sehr gesund aus und heute wird der nächste dort gefällt. Wir haben hier Raubvögel, Fledermäuse, Amseln und Meisen, die in den Bäumen leben. Woher erfahre ich, welche Krankheiten diese Bäume eigentlich haben? Warum erreicht man telefonisch Niemanden im Umwelt- und Naturschutzamt? Warum ist keiner für irgendwas zuständig? Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass die Bäume nicht wirklich krank sind, dass hier eigentlich andere Interessen dahinter stecken und Gesetzeslücken ausnutzen. Warum hat man keinen Ansprechpartner? Warum dürfen plötzlich auch Bäume gefällt werden, die weniger als 80 cm Umfang haben? Woher bekomme ich eine Statistik, über gefällte Nadelbäume in den Bezirken mit mehr als 100 cm Umfang, wenn doch jeder Nadelbaum von jedem gefällt werden kann? Für mich ist das auch Diskriminierung, wenn alte und gesunde Nadelbäume gefällt werden dürfen, während für Laubbäume Kriterien gelten. Baum ist Baum. So wie auch Mensch Mensch ist. Ich trauere heute um den nächsten großen, stämmigen von außen völlig gesunden Baum am Otto-Wels-Ring 81, dessen Leben in ein, zwei Stunden vorbei sein dürfte: Die Hebebühne steht schon davor. In Trauer

Antrags- und Genehmigungsunterlagen Baumfällungen Werth (Barmen)

vollständige Antrags- und Genehmigungsunterlagen zu den im Rahmen der Neugestaltung des Werths in der Barmer Innenstadt erfolgten und noch erfolgenden Baumfällungen. In der Präsentation zur Entwurfsplanung (VO/0089/21 - Anlage 1) wurden diese Bäume noch als Bestandsbäume geführt. Ich bitte daher um die Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Fällung nach der Wuppertaler Baumschutzsatzung erstellt oder verwendet wurden. Konkret bitte ich um: Den Antrag bzw. die Anträge auf Fällgenehmigung nach der Wuppertaler Baumschutzsatzung einschließlich aller Anlagen (z. B. Lagepläne, Begründungen, Baumlisten) im Vorhabenbereich "Neugestaltung Werth". Die erteilten Genehmigungen (Bescheide) einschließlich etwaiger Auflagen, Ersatzpflanzungen oder sonstiger Bedingungen. Etwaige Stellungnahmen oder Beteiligungen anderer Dienststellen (z. B. Untere Naturschutzbehörde, Ressort Umweltschutz, Ressort Grünflächen). Dokumentationen oder interne Vermerke, die die Entscheidung zur Genehmigung oder Durchführung der Fällungen betreffen.

Raumerfahrung und Raumnutzung im Mittelalter; Historische Landesforschung: 'Wald und Umwelt im Mittelalter'

Auf drei Wegen ist es möglich, die von den Quellen her begrenzten Untersuchungsmethoden zu einer Umweltgeschichte des Waldes zu erweitern. Erstens muss die Zusammenarbeit mit den Naturwissenschaften gesucht werden, wofür das Graduiertenkolleg die besten Voraussetzungen bietet. Damit soll aber nicht die Illusion geweckt werden, als könne man im gleichen Waldgebiet naturwissenschaftliche und historische Ergebnisse kombinieren; denn nicht jeder Forst, nicht jeder Wald eignet sich von der Quellenüberlieferung her gleichermaßen für eine umweltgeschichtliche Untersuchung. Das hängt mit dem zweiten Weg zusammen, der die Quellenbegrenzung überwinden kann: die von der Agrargeschichte entwickelte rückschreitende Methode, mit der die reicheren früh-neuzeitlichen Quellen für die mittelalterliche Waldgeschichte herangezogen werden können. Die Risiken der rückschreitenden Methode sind zwar in der Zwischenzeit hinreichend bekannt, aber in der Bestandsgeschichte der Wälder zeigt sich doch eine größere Stabilität und Kontinuität als in der agrarischen Kulturlandschaft. Zudem sind die aufschlussreichen Flurnamen in den Wäldern nahezu ausschließlich in den frühneuzeitlichen Quellen enthalten, obwohl sie sprachgeschichtlich gesehen eindeutig mittelalterlichen Ursprungs sind. Die Waldkarten schließlich, sofern sie überhaupt angelegt worden sind, stammen allesamt aus der frühen Neuzeit. Drittens besteht die Möglichkeit, die Bestandsgeschichte von Wäldern über spezifische Siedlungs- bzw. Produktionsformen zu erschließen. Dieses methodisch schwierige Verfahren sei an zwei Beispielen illustriert. Töpfersiedlungen sind nicht nur in ihrer Standortwahl vom Lehm, sondern stärker noch wegen ihres Brennholzbedarfes von den Buchenwäldern abhängig. Sodann gibt es im Mittelalter durchaus den Typus der Stadt ohne Wald, die Ausnahme von dem Regelfall, dass zur urbanen Siedlung auch der Stadtwald gehört. Am Beispiel Bremens lässt sich über die Rechnungen etwa des städtischen Bauhofs zeigen, welche Hölzer aus welchen Gebieten herangeflößt wurden. Bekannt ist das Beispiel der Eichen aus dem Kaufunger Wald, die für die berühmte Bremer Hansekogge die Weser hinab geflößt wurden. Die Flößereigeschichte ist gerade für den erwähnten dritten Weg von großer Bedeutung. Da die einschlägigen Nachrichten aber erst aus dem 15. Jahrhundert stammen, zeigt sich auch hier, dass die Beschreitung des erwähnten zweiten Weges, die Einbeziehung der frühneuzeitlichen Quellen unerlässlich ist.

Baumfällung

Was ist ein geschützter Baum? Wer entscheidet über die Fällung eines geschützten Baumes?

Brennholztag Forstamt Pankow

Jedes Jahr lockt der traditionelle Brennholztag am Forstamt Pankow mit vielen Angeboten für die ganze Familie. Am Samstag, den 25. Oktober 2025, haben Wildfleischverkauf, Rostbratwurst und Co. zum Schlemmen eingeladen und es konnte an Ständen für Holzdekoration, Strickwaren, Kräuterlikör und mehr nach Herzenslust gebummelt werden. Die Kleinen haben sich bei Holzspielzeug und Bastelangeboten austoben können, während der Falkner, die Jagdhunderassenvorführung und die Jagdhornbläser Besuchende jeden Alters verzückten. An unseren Informationsständen standen Mitarbeitende Rede und Antwort und haben über allerlei Waldthemen informiert. Wem das noch nicht genug war, der konnte bei der parallel stattfindenden 10. Berlin-Brandenburger Juniorenwaldarbeitsmeisterschaft mitfiebern und die Teilnehmenden in der U24 Landes- und Gästeklasse bei den Disziplinen Kettenwechsel, Präzisionsschnitt, Kombinationsschnitt und Entastung anfeuern. Die Baumfällung fand in diesem Jahr bereits am Vortag statt. Wir freuen uns auf den nächsten Brennholztag und Ihren Besuch! Das gab es 2025 zu erleben: Angebote Wildfleischverkauf mit Imbiss Thüringer Rostbratwurst, geräucherter Fisch, Waffeln, Bierwagen und andere Leckereien Schmuck, Strick- und Filzwaren Kinderspielzeug (Second Hand) und -kleidung Dekoratives aus Holz und Keramik Ölmühle, Marmelade, Hofladen und Imkerei Kräuterlikör und Tee Jagdhunderassenvorführung Jagdhornbläser Falkner u.v.m. Mitmachaktionen Holzspielzeug zum Ausprobieren Malen und Basteln mit den Berliner Waldschulen und den Stadtnatur-Rangern Grünholzdrechseln Stockbrot backen Berliner Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Blankenfelde Anfahrt Forstamt Pankow und Revierförsterei Blankenfelde Blankenfelder Chaussee 9 13159 Berlin Bus 107, Haltstelle Revierförsterei Blankenfelde Direkt an der B 96 a können Sie zeitweise parken. Bitte beachten Sie die Ausschilderung. Forstamt Pankow Astrid Hennicke Telefon: (030) 474988-11 E-Mail: astrid.hennicke@forsten.berlin.de

Morphologisch-molekulare Identifikation von Käferarten an Lebendholz unterstützt durch neue Technologien: Smartphone-APPs & Next-Generation Sequencing (NGS) im Bereich der Pflanzengesundheit, Teilprojekt B

Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bei einem Kahlschlag in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue im Landkreis Gotha wurden u.a. unrechtmäßig Horstbäume des Rotmilans mit Genehmigung des zuständigen Forstamts Finsterbergen gefällt. Eine Beteilung der zuständige(n) Naturschutzbehörde(n) Gotha erfolgte nicht, obwohl die Rotmilanhorste im LINFOS System dokumentiert waren. Es wurde Anzeige erstattet, denn nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestättenstätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützte Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß §20 Satz 1 Nr. 3 ThürNatG ist es zudem explizit verboten, Nistplätze von Rotmilanen durch Freistellen von Brutbäumen, Anlegen von Sichtschneisen oder andere Massnahmen, die den Charakter des unmittelbaren Hostbereichs in einem Umkreis von 100 Metern verändern, zu beeinträchtigen. Der Vorfall liegt nun über ein Jahr zurück und ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten: 1. Was hat die behördliche Aufklärung durch die Untere Naturschutzbehörde ergeben? 2. Zu welcher Erkenntnis ist die Oberer Naturschutzbehörde bei der fachlichen Aufsicht bei der Aufklärung der UNB gekommen? 3. Welche Folgen und Konsequenzen hatte die Anzeige bei der Polizei? 4. Welche Konsequenzen wurden seitens der Unteren Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden 5. Welche Konsequenzen wurden seitens der Oberen Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden? 6. Wurde mit der Wiederaufforstung der Fläche begonnen? Wenn nein, wann wird dies geschehen? 7. Welche Konsequenzen hat der Vorfall für das betreffende Forstamt Finsterbergen? 8. Welche Konsequenzen hat die Landesforstanstalt aus diesem Vorfall gezogen, insbesondere auch, um solche Verstöße künftig auszuschließen? 9. Wie sieht die angekündigte "Sensibilisierung der Forstämter" der Landesforstanstalt angesichts dieses Vorfalls konkret aus? 10. Sind Ausgleichsmaßnahmen geplant? Wenn ja, welche und wurden diese schon umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Informationen zu den vorgesehenen Baumfällungen am Tempelhofer Damm im Zusammenhang mit der Sanierung und Neuordnung

Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz UIG in Verbindung mit dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) sämtliche Unterlagen und Grundlagendokumente über die Erstellung und die Ergebnisse der Klimabilanzen, die für die Entscheidung für die Fällung von 70 Bäumen auf dem Mittelstreifen des Tempelhofer Damms anstelle der Umleitungsvariante während der anstehenden Bauarbeiten mit verwendet wurden. Gleichfalls sämtliche Unterlagen, falls im Umfeld noch weitere Bäume zur Abwickelung des Bauvorhabens gefällt werden sollten. Das betrifft insbesondere a) sämtliche Unterlagen zur Berechnung der Klimabilanz für die 70 Bäume, einschließlich der für die Berechnung ausgewählten Wirkungsfaktoren, b) sämtliche Unterlagen zur Berechnung der Klimabilanz für die "Umleitungsvariante" während der Bauzeit am Tempelhofer Damm, einschließlich der ausgewählten Wirkungsfaktoren; c) sämtliche Unterlagen, in denen die Entscheidung pro Baumfällungen und contra Umleitungsvariante erwogen und begründet wurde; 2) sämtliche Unterlagen über geplante Baumfällungen am Tempelhofer Damm bzw. auf dem Tempelhofer Feld, die im Zusammenhang mit der Sanierung und Neuordnung des Tempelhofer Damms sowie der evtl. Neuordnung der Eingangssituationen zum Flughafengelände vorgesehen sind, einschließlich der genauen Standorte der betroffenen Bäume. Dies betrifft auch alle betroffenen privaten und/oder landeseigenen Flächen in der Zuständigkeit der Berliner Verkehrsbetriebe, der Stromnetz Berlin, des Landes Berlin, des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, der Tempelhof Projekt GmbH und der Grün Berlin GmbH und der Berliner Wasserbetriebe. 3) sämtliche vorhandene Untersuchungen zur Luftschadstoffsituation am Tempelhofer Damm zwischen Platz der Luftbrücke und S-Bahn-Station Tempelhof (ab 2015, insbesondere zu NOx und Feinstaub), und Unterlagen inwieweit diese Parameter bei Ihrer Entscheidungsfindung mit Berücksichtigung gefunden haben und wenn nicht, warum nicht. 4) sämtliche Unterlagen und Entscheidungen zu naturschutz- und baumschutzrechtlichen Belangen und auch die Einhaltung der rechtlich bereits in Kraft befindlichen EU-Verordnung Nature Restoration Law. (Baumüberschirmungsflächen). Hier bitte auch die Unterlagen zu den ggf. verpflichtenden Ausgleichspflanzungen und deren Realisierung. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit dem Berliner Informationsfreiheitsgesetzgesetz bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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