Daten zu Baumfällungen im Herbst 2023.
Die Karte zeigt das Grünvolumen für Block- und Blockteilflächen sowie für das Straßenland. Die höchsten Grünvolumenzahlen kommen erwartungsgemäß in den Waldgebieten Berlins vor. Aber auch innerhalb der Wohnbebauung wurden unterschiedliche Grünvolumina gemessen, die im Folgenden näher beschrieben werden. Insgesamt weist Berlin ohne die Gewässerflächen ein Grünvolumen von 4.867 km³ auf. Dies entspricht einer durchschnittlichen Grünvolumenzahl von 5,8 m³/m². Damit liegt die durchschnittliche Grünvolumenzahl des gesamten Stadtgebiets beispielsweise höher als in Leipzig (2,4 m³/m²) und Potsdam (4,75 m³/m²) (vgl. Frick et al. 2020). Wie erwartet resultiert mehr als die Hälfte des Grünvolumens aus Wald (2.697 km³, 16,8 m³/m²). Die geringsten Vegetationsvorkommen pro Fläche liegen innerhalb der bebauten Block(teil)flächen (2,6 m³/m²) sowie in den Straßen (3,1 m³/m²) (Tabelle 2, vgl. Karte “Reale Nutzung der bebauten Flächen” und Karte “Grün- und Freiflächenbestand” . In Bezug auf das Grünvolumen der Straßen ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen vor allem Straßenbäume und von Block(teil)flächen hereinragende Vegetation, z. B. Baumkronen, in das berechnete Grünvolumen einfließen. Durch das verwendete Zylindermodell (vgl. Abbildung 1) wird hier das Grünvolumen im Vergleich zu anderen Flächen häufiger überschätzt. Der Vergleich der Grünvolumenwerte 2010 und 2020 zeigt in der Bilanz eine Reduktion der Gesamtsumme des Grünvolumens seit 2010 um 290 km³. Bereits in der Karte „Vegetationshöhen“ (06.10.2) wurde ein Gesamtverlust an Vegetationsfläche von 2.648 ha beschrieben. Innerhalb der verschiedenen Nutzungsgruppen zeigen sich unterschiedliche Veränderungen der Grünvolumenanteile. Der größte Verlust an Grünvolumen ist mit einer Reduktion von 174,5 km³ auf den Waldflächen zu verzeichnen. Damit geht eine Senkung der Grünvolumenzahl im Wald von 17,9 m³/m² (2010) auf 16,8 m³/m² (2020) einher. Eine einfache Schlussfolgerung bezüglich der Ursachen des Verlustes ist nicht möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein paralleles Wirken verschiedener Einflüsse handelt, zum einen dem Absterben ausgewachsener Bäume in Folge der Trockensommer, zum anderen aber auch den Folgen menschlicher Aktivitäten durch die Holznutzung und den Auswirkungen durch das Mischwaldprogramm der Berliner Forsten zur Erzeugung widerstandsfähiger und artenreicher Wälder. Auch auf den bebauten Flächen tritt ein deutlicher Verlust an Grünvolumen in Höhe von 174,5 km³ auf. Dies ist auf Neubautätigkeiten und Nachverdichtungsprozesse im Bestand zurückzuführen, die zu einer Reduktion des unbebauten, begrünten Anteils der Block(teil)flächen führen. Auch das Absterben von Altbaumbeständen in Folge der Trockensommer sowie weitere Baumfällungen auf privaten und öffentlichen Grundstücken stellen hier eine mögliche Ursache dar. Ebenso zeigt sich im Straßenland ein Rückgang des Grünvolumens um 16 km³. Diese Reduktion ist sowohl auf eine generell verringerte Anzahl der Straßenbäume (vgl. SenUVK 2020) als auch auf eine deutliche Verschlechterung des Zustands der bestehenden Straßenbäume durch Schädlingsbefall (vgl. SenUVK 2021) zurückzuführen. Dem gegenüber steht ein leichter Zuwachs des Grünvolumens von 841,2 km³ auf 870,3 km³ auf sonstigen Grün- und Freiflächen. Dieser Anstieg lässt sich durch wachsende Spontanvegetation auf Brachflächen erklären, deren Grünvolumenzahl von 3,9 m³/m² (2010) auf 4,8 m³/m² (2020) deutlich gestiegen ist. Dieser Zuwachs an Grünvolumen wird durch einen Verlust auf den Friedhofsflächen in der Bilanz abgemildert. Die Senkung der Grünvolumenzahl auf den Friedhofsflächen von 10,4 m³/m² (2010 neu) auf 9,5 m³/m² (2020) ist ebenfalls in Teilen auf eine Reduktion der Altbaumbestände in Wald- und Parkfriedhöfen durch Hitzestress zurückzuführen. Die nähere Betrachtung auf der Ebene der Flächentypen der Wohnbebauung verdeutlicht auffallende Unterschiede innerhalb der bebauten Fläche. Die Grünvolumenzahlen der Gesamtflächen der jeweiligen Block- und Blockteilflächen der Wohnbebauung schwanken zwischen 0,8 m³/m² für den Flächentyp „Kerngebiet“ und bis zu 4,6 m³/m² für „Villen und Stadtvillen mit parkartigen Gärten“ (vgl. Tabelle 3 und Abbildung 5). Vergleicht man hingegen die Grünvolumenzahlen der unbebauten Anteile der Block- und Blockteilflächen der Wohnbebauung, erhöhen sich auch die Werte der dicht bebauten Flächentypen zum Teil beträchtlich, dies ist besonders auffällig bei den Typen: „Dichte Blockrandbebauung, geschlossener Hinterhof, 5 – 6-geschossig“, „Geschlossene Blockbebauung, Hinterhof (1870er – 1918), 5-geschossig“, „Geschlossene und halboffene Blockbebauung, Schmuck- und Gartenhof (1870er – 1918), 4-geschossig“ und „Blockrandbebauung mit Großhöfen (1920er – 1940er), 2 – 5-geschossig“. Hier wirken sich vor allem die noch vorhandenen Altbaumbestände aus, die auf relativ kleiner Flächengröße ein großes Volumen besitzen (vgl. Abbildung 4). Bei Flächentypen mit einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen überbautem und unbebautem Anteil weichen die Grünvolumenzahlen zwischen Gesamtblockfläche sowie unbebautem Anteil nicht so stark ab, und die Grünvolumenzahlen sind in diesen Fällen insgesamt niedriger als in den dicht bebauten Gebieten (vgl. Tabelle 3 und Abbildung 5). Dies hängt auch mit der Grünausstattung zusammen, die vor allem im Geschosswohnungsbau häufig durch einen hohen Anteil niedrigwüchsiger Vegetation bzw. Rasenflächen („Abstandsgrün“) bestimmt wird. Prägend für diese Verhältnisse sind folgende Wohngebietsflächentypen des privaten und Mietwohnungsbaus: „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“, „Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten“, „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“. Eine Besonderheit im Gesamtbild des Grünvolumens stellen die Waldbaumsiedlungen dar. Dies sind Siedlungen, die in den Randbereichen der Berliner Wälder gebaut wurden. Ihre Gärten und Freiräume sind vielfach noch durch alte Kiefern-, Eichen- und Birkenbestände gekennzeichnet. Das Landschaftsprogramm Berlin weist entlang des Grunewalds, des Spandauer Forsts, in Gatow, im Köpenicker Forst, in Hermsdorf, Frohnau und Waidmannslust Waldbaumsiedlungsbereiche aus (vgl. SenStadtUm 2016b). Im Vergleich zu Wohngebieten, die auf ehemaligen Ackerflächen gebaut wurden (z. B. die aus Geschiebelehm und -mergel bestehenden Grundmoränen der Teltow- und Barnim-Hochfläche) unterscheiden sich die Grünvolumina deutlich zugunsten der Waldbaumsiedlungen. Abbildung 6 zeigt die Werteverteilung auf der aggregierten Ebene der Nutzungen. Auf die Wertespanne innerhalb der heterogenen Wohngebietstypen wurde bereits eingegangen. In dieser Aufstellung sind besonders die hohen Werte der unbebauten Flächenanteile für „Friedhöfe“ sowie „Gemeinbedarf- und Sondernutzungen“ auffällig. Strukturell unterscheiden sich die Friedhöfe vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Besonders die Wald- und alten Parkfriedhöfe beeinflussen die Höhe der Grünvolumenzahl positiv. Die „Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen“ weisen die höchste Grünvolumenzahl unter den bebauten Nutzungen auf. Ursache sind zahlreiche Flächen mit hohem Grün- bzw. Baumanteil wie etwa der Olympiapark und Krankenhausstandorte mit Altbaumbestand, die zu diesem Nutzungstyp gezählt werden. Die relativ niedrige Grünvolumenzahl der Kleingärten von 1,5 m³/m² ist mit den Pflanz- und Bewirtschaftungsvorschriften zu erklären, die das Anpflanzen großwüchsiger Laubbäume und Ziergehölze untersagt. Im Vergleich dazu liegt die Grünvolumenzahl von Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen, in denen diese Bewirtschaftungsvorschriften nicht gelten, mit 2,8 m³/m² höher. Für Parks und Grünflächen sind Baum- und Strauchanteile zumindest teilräumig prägend, so dass dort die dritthöchsten Grünvolumenzahlen nach denjenigen der Wald- und Friedhofsflächen auftreten. Vergleicht man die Vegetationsvolumina in den 12 Berliner Bezirken, fallen zunächst alle Bezirke mit umfangreichen Waldarealen durch erhebliche Vegetationsvolumina auf. Diese Bezirke zeichnen sich durch ihre Randlage und eine große Gesamtfläche aus. Führend ist der Bezirk Treptow-Köpenick, der als waldreichster Bezirk Berlins alleine fast 30 % des gesamten Berliner Grünvolumens stellt. Weitere Bezirke mit großen Grünvolumenzahlen sind Reinickendorf mit dem Tegeler Forst, Steglitz-Zehlendorf mit dem Forst Grunewald, Spandau mit dem Spandauer Forst, Charlottenburg-Wilmersdorf ebenfalls mit dem Grunewald und Pankow mit dem Bucher Forst (siehe Abbildung 7, die Sortierung erfolgt nach der Bezirksnummerierung der Verwaltungsgliederung in Berlin). Die Abnahme der Grünvolumenzahlen von 2010 zu 2020 zeigt sich in den genannten Bezirken mit großen Waldarealen am deutlichsten. Auf die vielschichtigen Ursachen, gerade in Bezug auf die Verluste an Grünvolumen in den Berliner Waldgebieten, wurde bereits hingewiesen. Der einzige Bezirk mit einer Zunahme des Grünvolumens ist Marzahn-Hellersdorf. Hier liegen zahlreiche Brach- und Parkflächen vor, deren Grünvolumen in der vergangenen Dekade zugenommen hat. Zusätzlich wurden auch Umgestaltungsmaßnahmen mit dem Ziel der Minderung des reinen Abstandsgrüns auf den unbebauten Anteilen der Großsiedlungen vorgenommen.
Gegenstand des Vorhabens ist die Ufersicherung der Ilm, um die Standsicherheit der Zufahrtsstraße des Werksgeländes der Viega zu gewährleisten. In diesem Gewässerabschnitt wurde bereits eine Ufersicherung, Einbau einer Spundwand, durchgeführt damit das Werksgelände einen Hochwasserschutz erhält. Durch Hochwässer hat sich die Ufer- und Böschungslinie verändert. Die vorhandene Böschung hat aktuell die Form einer Steilböschung mit Teilabbrüchen (Prallhang). Die Gesamtlänge der Ufersicherung beträgt 65 m. Auf der Gesamtlänge wird die vorhandene Böschung abgeflacht, der Böschungsfuß durch eine Spundwand gesichert und mit einer Steinschüttung versehen. Der Bereich 1 (ca. 13 m lang) und der Bereich 3 (ca. 20 m lang) erhalten oberhalb der Spundwand einen Steinsatz. Der Bereich 2 (ca. 42 m lang) erhält oberhalb der Spundwand eine Gabionenwand. Damit die Gabionenwand hergestellt werden kann wird bauzeitlich eine zusätzliche Spundwand gesetzt, um die Baugrube zu sichern. Die Errichtung der Ufersicherung erfolgt ausschließlich von der Oberseite der Böschung. In den Gabionenkörben werden Nisthilfen für die wassergebundenen Vogelarten angeordnet. Für die Herstellung der Ufersicherung sind 3 Baumfällungen notwendig. Die Fällgenehmigung wurde bereits von der UNB erteilt. Als Kompensation sind die Anpflanzung von 4 Schwarz-Erlen, 110 Strauchpflanzungen und 3 Nisthilfen vorgesehen.
Der Bauabschnitt befindet sich in der Gemeinde Weida. Der Abschnitt besitzt eine Gesamtlänge von ca. 165 m. Vor der geschädigten Stützwand wird eine Stahlbetonvorsatzschale errichtet. Diese wird nach hinten und schräg unten mit Ankern an den stehenden Fels gesichert. Der Wandfuß wird im Fels eingebunden. Die darauf aufbauende Wand hat eine Dicke von 60 cm. Die Höhe beträgt 4 – 3,55 m. Der Wandfuß ist 75 cm breit und 50 cm hoch. Als Kolkschutz werden Wasserbausteine eingebaut. Die Straßenoberfläche wird erneuert, die Straßenentwässerung angepasst und ein Gehweg an der Uferseite angelegt. Am rechten Flussufer wird die Stützmauer abgebrochen, die Böschung abgeflacht und mit einem Kolkschutz aus Wasserbausteinen versehen. Für die Baumaßnahme ist die Errichtung eines Fangedammes zur Wasserhaltung notwendig. Es sind Baumfällungen in geringem Umfang notwendig. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden sämtliche Zufahrten zurückgebaut.
Auf der Grundlage einer technischen Zustandsanalyse (TZA), lntensivmessung und Betriebserfahrung plant die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) Sanierungsmaßnahme an der Ferngasleitung (FGL) 85 im Bereich des kathodischen Korrosionsschutzes und der Leitungsdeckung. Im Rahmen der Maßnahme soll auf einer Länge von ca. 684 m das Leitungsrohr gewechselt werden. Dabei wird die Altleitung zurückgebaut und entsorgt und anschließend der neu ver-legte Anlagenbestand an den Trennstellen in das Netz eingebunden. Im Rahmen des Vorhabens sind Baumfällungen (Waldumwandlung) notwendig. Die Baustellenzuwegung führt über Forstwege. Lediglich ein Bereich von ca. 180 m² Zuwegung soll auf einer Frischwiese neu hergestellt werden, entweder geschottert auf einem vorher ausgelegten Geovlies oder mittels Baggermatten. Eine Erweiterung des Gashochdrucknetzes findet nicht statt.
Bremischer Teil des Ersatzneubaus des Bauwerkes BW 443, Brücke über die Varreler Bäke im Zuge der B 75 Antrag auf Zulassung einer Planänderung hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Der Planfeststellungsbeschluss für den bremischen Teil des Ersatzneubaus des Bauwerkes BW 443, Brücke über die Varreler Bäke im Zuge der B 75, wurde am 19. Februar 2020 erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), endvertreten durch die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH – hat bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen beantragt, eine Planänderung zuzulassen. Gegenstand der 1. Planänderung sind im Wesentlichen zusätzliche Baumfällungen, eine angepasste Entwässerungsplanung (Verzicht auf die Errichtung der Versickerungsmulde 2 und Neubau der Versickerungsmulde 4) sowie die hieraus resultierende Anpassung der LBP-Maßnahmenplanung.
Es sind im Rahmen der Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz in der Stadt Greiz Hochwasserschutzmaßnahmen in Form einer neuen Hochwasserschutzwand linksseitig an der Weißen Elster im Bereich zwischen der Schlossbrücke und der Hainbergbrücke geplant. Das geplante Vorhaben umfasst folgende Teilmaßnahmen: - die Herstellung der Baustellenzufahrt über den Abzweig Gartenweg im nördlichen Bereich, - die Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche nördlich vom Klinikgelände auf bestehenden Parkplatzflächen sowie im Baubereich entlang der Trasse, - die Baufeldfreimachung und Rückbau der bestehenden Hochwasserschutzwand im Bereich L7b, der Garagen und zwei weiterer Kleingebäude (Schuppen), - zwei Baumfällungen sowie Aufwuchsentfernung, - die Anlage einer Baustraße entlang der Trasse, - den Neubau der Hochwasserschutzwand im Bereich L7b sowie Umbau der Hochwasserschutzwand im Bereich L7a, - die Anlage der Böschungen und des Betriebs- und Wartungsweges, - die Begrünung des Bereichs zwischen der Hochwasserschutzwand und dem Betriebs- und Wartungsweg sowie zwischen Betriebs- und Wartungsweg und wasserseitigem Fußpunkt der rückgebauten Mauer und - den Rückbau bzw. die Wiederherstellung der bauzeitlich genutzten Flächen. Es ist eine achtzehnmonatige Bauzeit veranschlagt.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover - als Straßenbaulastträger hat gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das obengenannte Bauvorhaben die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens beantragt. Die Planung umfasst die Umgestaltung der Einmündung der K 118 in die L 383 in der Ortsdurchfahrt Großburgwedel. Es ist geplant, den vorhandenen Knotenpunkt (Kreuzung) in einen dreiarmigen Minikreisverkehr mit jeweils einstreifigen Zu- und Ausfahrten für alle Fahrtrichtungen umzubauen. Zusätzlich wird die Verkehrsführung für den Radverkehr angepasst. Die Baustrecke ist rund 180 Meter lang. Ziel der Planung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Durch den Umbau werden die Mängel im Verkehrsablauf beseitigt, fehlende Aufstellflächen kompensiert und der Ablauf insgesamt übersichtlicher gestaltet. Träger der Baulast und Vorhabenträger ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hannover. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Maßnahme orientiert sich an der vorhandenen Verkehrsfläche der Kreuzung und Zwangspunkten wie Grundstückszufahrten und Entwässerungspunkten. Die notwendige Neuversiegelung gleicht sich mit der Entsiegelung von Flächen aus, so dass sich für das Schutzgut Fläche keine Verschlechterungen ergeben. Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere können nahezu ausgeschlossen werden, da aufgrund der fehlenden Habitatausstattung nicht mit Artenvorkommen zu rechnen ist. Eine Entnahme von potentiellen Lebensraumstätten findet in so geringem Ausmaß statt, dass ein Ausweichen auf andere Stätten grundsätzlich möglich ist. Baumfällungen werden nicht notwendig. Weitere Schutzgüter des UVPG sind durch das Vorhaben nicht berührt. Die Planfeststellungsbehörde gelangt nach überschlägiger Prüfung des Einzelfalls insbesondere auf der Grundlage des vorgelegten Prüfkataloges zu dem Ergebnis, dass die gemachten Angaben den Verzicht auf die Durchführung einer UVP rechtfertigen. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Umbau einer vorhandenen Kreuzung, deren bisheriger Verlauf bestehen bleibt.
Über Berg & Tal zum Bauplatz: Raupenfahrzeug schont Boden & Bäume Das „System-Meister“-Raupenfahrzeug transportiert einen Mobilfunkmast in den Wald. Quelle: Meister-Kran GmbH Auch Baumaschinen (hier ein Kran) kommen in unwegsamen Gelände möglichst umweltschonend zum Bauplatz Quelle: Meister-Kran GmbH Mobilfunkmasten, Strommasten oder Windräder werden oft an Standorten ohne Straßenanbindung errichtet. Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms des Bundesumweltministeriums konnte erstmals demonstriert werden, wie ein selbstfahrendes Raupenfahrzeug Bauteile und Maschinen möglichst umweltschonend an Ort und Stelle bringt: ohne Baustraße und mit weniger Bodenverdichtung und Baumfällungen. Das „System-Meister“-Raupenfahrzeug transportiert schwere, sperrige Bauteile, Kräne oder andere Baumaschinen auch im unwegsamen Gebirge und Wald. Da es im Vergleich zu großen Zugmaschinen engere Kurven fahren kann, sind weniger Baumfällungen und Geländeveränderungen nötig. Die Raupentechnik statt Räder verteilt das Gewicht auf eine größere Fläche und sorgt so für weniger Bodenverdichtung. Im Laufe des Projekts wurde der Prototyp optimiert und kann nun für Lasten bis 100 Tonnen eingesetzt werden. Der Hersteller Meister-Kran GmbH wird das Fahrzeug für eigene Dienstleistungen nutzen und auch durch den Verkauf des Systems im In- und Ausland in die breitere Anwendung bringen.
Pressemitteilung Direktor Magdeburg, 22.08.2022 Neubau Deich Ilse/Ellerbach Information zum Baubeginn Am 05. August 2022 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „Neubau Deich Ilse/Ellerbach“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist Blümler Bau aus Langeln (Gemeinde Nordharz) der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2022. Durch die Maßnahme werden Teile der Ortslage Veckenstedt gegen Hochwasser geschützt. Kurzbeschreibung der Maßnahme Das Maßnahmengebiet befindet sich an der Ilse südlich der Bundesautobahn (BAB) 36 – ehemals B 6n. Im Osten des llsetals schließt sich die Böschung der Kreisstraße K 1355 Veckenstedt- llsenburg an. Im Westen verläuft der Ellerbach. Dort befinden sich mehrere Fischteiche (Großer Teich, Meineteich). Das linksseitige llseufer wird derzeit beim Bemessungshochwasser HQ100 an einigen Stellen überflutet. Dieser Abfluss trifft mit dem von Süden kommenden Vorlandabfluss zusammen und fließt über den Ellerbach in Richtung Norden ab. Der gemeinsame Abfluss wird über die Durchlässe der BAB 36 in Richtung Grovesmühle abgeführt und führt dort zu flächenhaften Überschwemmungen. Im Zuge der Baumaßnahme wird auf einer Länge von ca. 535 m linksseitig oberhalb der Brücke an der BAB 36 das llseufer erhöht und mit dem erforderlichen Freibordmaß zur Deichanlage ausgebaut. Dadurch soll der Abflussübertritt von Abflussanteilen der Ilse in Richtung Ellerbach verhindert und das Hochwasserrisiko für den Bereich der Grovesmühle minimiert werden. Die Deichhöhe ergibt sich aus dem Bemessungshochwasser HQ100 sowie 0,5 m Freibord. Zum Ausgleich werden umfangreiche Pflanzmaßnahmen durchgeführt. Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 1,14 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt aus finanziellen Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und durch das Land Sachsen-Anhalt investiert. Hintergrundinformationen Im Vorhabengebiet besteht derzeit kein wirksamer Hochwasserschutz. Die Ilseböschungen wurden historisch zum Teil mit Aushubmaterial aus der Ilse erhöht. Diese Verwallungen bieten keine definierte Hochwassersicherheit. Im Zuge der Maßnahme werden Spundbohlen in den Boden eingebracht. Diese Bohlen stellen den Durchwurzelungsschutz des Deiches dar. Ohne diesen Schutz hätten umfangreiche Baumfällungen stattfinden müssen, um die Hochwassersicherheit nicht zu gefährden. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 581-0 Seite 1 von 2 Direktor Freibord Der Freibord ist der vertikale Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und dem niedrigsten Punkt des Deichs. Der Freibord wird unter der Berücksichtigung von Reserven für Wind- und Eisaufstau, für Wellenauflauf und einen Sicherheitszuschlag festgelegt, um ein Überströmen des Deichs zu verhindern. Abbildung 1 - Übersichtskarte Abbildung 2 - Übersichtslageplan Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 581-0 Seite 2 von 2
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