Wie die Vielzahl der in den letzten Jahren entwickelten Audits, Evaluierungen und auch 'Labels' zeigt, gibt es einen deutlichen Trend, Qualitäten - möglichst durch Zahlen, Indikatoren und Vergleiche - mess- und damit öffentlich kommunizierbar zu machen. Dies gilt auch für den Bereich der Stadtentwicklung und veranlasste das Städtebau-Institut zur Forschung an dem Thema 'Zertifizierung in der Stadtentwicklung'. Der wachsende Handlungsbedarf auf Stadtebene - z.B. Klimawandel, Energiekosten, Städtewettbewerb, demografischer Wandel, zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft und wirtschaftliche Rahmenbedingungen -, erfordert es, kontinuierlich über Anforderungsniveaus in Stadtentwicklung, Städtebau und Stadtplanung nachzudenken. Vereinbarungen über Qualitätsbewertungen bzw. -standards sind unabdingbar, da Stadtentwicklungsprozesse - besonders auf lange Sicht - eine hohe Variabilität aufweisen. Begleitend zur Forschung beteiligt sich das Städtebau-Institut der Universität Stuttgart an der Entwicklung eines Zertifizierungssystems für nachhaltige Stadtquartiere, welches von der deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) entwickelt wird. In der Entwicklungsphase des Zertifizierungssystems sollen folgende Fragen geklärt werden: - Ist Zertifizierung grundsätzlich - und im Kontext der etablierten Instrumente Evaluation und Monitoring - ein Erfolg versprechendes Instrument, um Nachhaltigkeit in der Stadtentwicklung zu befördern? - Sind die bestehenden angloamerikanischen Ansätze auf die Verhältnisse in Deutschland übertragbar oder müssen Zertifizierungsansätze in Deutschland anders konzipiert werden? - Welche Ziele, Kriterien und Indikatoren müssen bei der Bewertung von nachhaltigen Stadtquartieren herangezogen werden? - Wie können die Indikatoren berechnet werden?
Die Bundesregierung macht seit vielen Jahren Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik. Um nachhaltiges Handeln im Bausektor zu fördern, wurde das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes entwickelt, welches um die Variante 'Forschungs- und Laborgebäude' ergänzt wurde. Deren Praktikabilität soll im Zuge dieses Forschungsprojektes erprobt und optimiert sowie deren Anwendung wissenschaftlich begleitet und unterstützt werden. Ausgangslage: Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) beschreibt die Systemregeln und Berechnungsgrundlagen für das nachhaltige Bauen in Steckbriefen auf der Grundlage von Kriterien. Neben der bereits vorliegenden Systemvariante für Büro- und Verwaltungsgebäude des BNB wurde in einem vorangegangenen Forschungsprojekt ein speziell angepasster Satz von Kriteriensteckbriefen für die Gebäudekategorie 'Forschungs- und Laborgebäude - Neubau' (BNB LN) entwickelt. Anhand des als Entwurf vorliegenden Steckbriefsatzes wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) bereits eine Pilotzertifizierung von fünf Gebäuden öffentlicher Einrichtungen durchgeführt. Die Auswertung einschließlich der Konformitätsprüfung befindet sich in Bearbeitung. Ziel: Das Modul BNB-LN 'Neubau von Forschungs- und Laborgebäuden' soll im Rahmen dieses Projektes hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit überprüft und ggf. nachjustiert werden. Die Erprobung betrifft sowohl die Anwendbarkeit der einzelnen Kriteriensteckbriefe als auch des Gesamtsystems einschließlich der vorgeschlagenen Gewichtung. Es sind daraus Vorschläge für notwendige Nachjustierungen zu formulieren. Auf Basis der bei der Anwendungserprobung gewonnenen Erkenntnisse ist der Entwurf des BNB LN 'Neubau von Forschungs- und Laborgebäuden' in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Experten des eingesetzten Begleitkreises zu optimieren.
Die Bundesregierung macht seit vielen Jahren Nachhaltigkeit zu einem Grundprinzip ihrer Politik. Um nachhaltiges Handeln im Bausektor zu fördern, wurde das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes entwickelt, welches um die Variante 'Forschungs- und Laborgebäude' ergänzt wurde. Deren Praktikabilität soll im Zuge dieses Forschungsprojektes erprobt und optimiert sowie deren Anwendung wissenschaftlich begleitet und unterstützt werden. Ausgangslage: Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) beschreibt die Systemregeln und Berechnungsgrundlagen für das nachhaltige Bauen in Steckbriefen auf der Grundlage von Kriterien. Neben der bereits vorliegenden Systemvariante für Büro- und Verwaltungsgebäude des BNB wurde in einem vorangegangenen Forschungsprojekt ein speziell angepasster Satz von Kriteriensteckbriefen für die Gebäudekategorie 'Forschungs- und Laborgebäude - Neubau' (BNB LN) entwickelt (weitere Informationen). Anhand des als Entwurf vorliegenden Steckbriefsatzes wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) bereits eine Pilotzertifizierung von fünf Gebäuden öffentlicher Einrichtungen durchgeführt. Die Auswertung einschließlich der Konformitätsprüfung befindet sich in Bearbeitung. Ziel: Das Modul BNB-LN 'Neubau von Forschungs- und Laborgebäuden' soll im Rahmen dieses Projektes hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit überprüft und ggf. nachjustiert werden. Die Erprobung betrifft sowohl die Anwendbarkeit der einzelnen Kriteriensteckbriefe als auch des Gesamtsystems einschließlich der vorgeschlagenen Gewichtung. Es sind daraus Vorschläge für notwendige Nachjustierungen zu formulieren. Auf Basis der bei der Anwendungserprobung gewonnenen Erkenntnisse ist der Entwurf des BNB LN 'Neubau von Forschungs- und Laborgebäuden' in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Experten des eingesetzten Begleitkreises zu optimieren.
Ziel des Forschungsprojekts ist die Erstellung eines EDV-gestützten internet- oder intranetbasierten Bewertungs- und Dokumentationsinstruments (eBNB). Mit dem eBNB soll eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der planungs- und baubegleitenden Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen erreicht werden. Ausgangslage: Die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) erfolgt bisher vornehmlich mit Unterstützung üblicher IT-Büroanwendungen, wie z.B. Textverarbeitungs und Tabellenkalkulationsprogrammen. Zu diesem Zweck werden zahlreiche standardisierte Dateien zur Verfügung gestellt. Informationen müssen über diese Dateien mehrmals manuell erfasst, ausgewertet und geprüft werden. Eine prozessbegleitende Nachhaltigkeitsbewertung ist damit aufwendig und fehleranfällig. Eine strukturierte und auswertbare Sammlung von Bewertungsdaten ist nicht möglich. Ziel: Das Forschungsprojekt soll mit der Entwicklung des IT-Systems 'Elektronisches Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen' (eBNB) eine zentrale, datenbankbasierte und leistungsfähige IT-Lösung für die Bauverwaltungen der öffentlichen Hand bereitstellen, die zum einen die effiziente und ressourcenschonende Anwendung des BNB gewährleistet und zum anderen die Verwendung des BNB als ein Qualitätsmanagementsystem im Rahmen des Bauprojektmanagements während der gesamten Projektlaufzeit ermöglicht. Das eBNB soll die Bewertung und Dokumentation der Nachhaltigkeitsqualitäten von Gebäuden und Außenanlagen prozessbegleitend in der Zielfindungs-, Planungs-, Bau-, Inbetriebnahme- und Nutzungsphase ermöglichen und das Erkennen von Optimierungspotenzialen unterstützen. Ein weiteres wesentliches Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, mit dem eBNB eine Datenbank zur einheitlichen Dokumentation und Archivierung der Bewertungsdaten abgeschlossener BNB-Bewertungen zu erstellen, mit der die Pflege und Fortschreibung des BNB zukünftig unterstützt, die wissenschaftliche Auswertung der Projekte und des BNB erlaubt sowie die Generierung von Kennwerten für den Planungs- und Bauprozess ermöglicht wird.
Gegenstand des Projektes ist die Evaluierung und Harmonisierung der Systemvarianten und Module des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude. Dabei sollen die Systemvarianten verglichen und Überarbeitungsbedarf identifiziert werden. Gemeinsam mit Experten soll eine Aktualisierung, Harmonisierung und Evaluierung erfolgen, um die BNB-Systemvariante 2014 vorzubereiten. Speziell die gewonnenen Erfahrungen aus der Anwendung des Systems sowie die Anpassung an den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion und der Normung begründen eine Überarbeitung des Systems. Darüber hinaus wird auch ein Konzept zur Weiterentwicklung des BNB-Systems erarbeitet. Ausgangslage: Im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), einer Ergänzung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen, sind die Systemregeln und Berechnungsgrundlagen für das nachhaltige Bauen in Steckbriefen auf der Grundlage von Kriterien beschrieben. Durch die modulare Entwicklung des Bewertungssystems ergaben sich teilweise unterschiedliche Darstellungen, Interpretationen, Formulierungen und Bewertungsgrundlagen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Herangehensweise wieder zusammengeführt werden müssen. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sollen daher unter Einbeziehung des aktuellen Standes der fachlichen Diskussion sowie der internationalen und europäischen Normung die oben genannten Systemvarianten und Module aktualisiert und miteinander harmonisiert werden. Ziel: Ziel ist es, durch eine gezielte Evaluierung und Harmonisierung der Varianten und Module des BNB-Systems ein abgestimmtes und aktualisiertes System bereitzustellen, speziell im Hinblick auf die Vorbereitung der Systemversion 2014. Hierzu sollen die einzelnen Kriteriensteckbriefe der bestehenden Systemvarianten und Module des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen sowie die dazugehörigen Dokumentationsanforderungen und jeweiligen Gewichtungen im Gesamtsystem in einer übergreifenden Querschnittsbetrachtung miteinander verglichen werden. Etwaige unterschiedliche methodische Ansätze und Anforderungsniveaus werden hierbei identifiziert und ggf. harmonisiert. Weiterhin besteht derzeit aufgrund der modularen Aufteilung des BNB-Systems in die verschiedenen weitestgehend unabhängigen Systemvarianten ein erhöhter Pflege- und Instandhaltungsaufwand des Systems. Ziel ist es, systemübergreifend allgemeine Bestandteile und Bewertungsziele von Einzelkriterien zu identifizieren, um aufbauende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Systems sowie zur Reduktion des Pflegeaufwandes, wie z.B. die Entwicklung eines Content-Management-Systems, zu generieren.
III. Teil: Eisenbahnverkehr 1. Abschnitt: Gebühren der Bundesbehörden Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 311.1 Prüfung und Erteilung einer Ausnahme, einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der Ausnahme (§ 5 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt). 30 je begonnene Viertelstunde 311.2 Prüfung und Erteilung einer Genehmigung für die Fortsetzung einer Beförderung (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) 30 je begonnene Viertelstunde 312 Tanks der Kesselwagen (Kapitel 6.8 RID , § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 und 10 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt): 312.1 Für die erstmalige Zulassung eines Baumusters, Nachträge zu Zulassungen für Änderungen oder Ergänzungen, Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung (Absatz 6.8.2.3.4 RID) sowie Zustimmung nach Absatz 1.6.3.3.1 RID zur Weiterverwendung von Kesselwagen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 Anordnung von Inbetriebnahmeüberprüfungen von Kesselwagen und abnehmbaren Tanks nach Absatz 6.8.1.5.5 und Unterabschnitt 1.8.7.5 RID werden Gebühren nach dem Zeitaufwand nach der Gebührennummer 617 berechnet. 2. Abschnitt: Gebühren der Landesbehörden Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 411 Prüfung und Erteilung einer Ausnahme, einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der Ausnahme (§ 5 Absatz 1 Nummer 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) 50 bis 2 000 3. Abschnitt: Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 611 Baumusterprüfungen für Kesselwagen, abnehmbare Tanks, ortsbewegliche Tanks, UN-MEGC und Tankcontainer (Unterabschnitt 6.7.2.18, 6.7.3.14, 6.7.4.13, 6.7.5.11, 6.8.2.3, 6.9.4.4 RID): 611.1 Prüfung der Antragsunterlagen 50 je begonnene Viertelstunde 611.2 Für die übrigen im Rahmen der Baumusterprüfung von Kesselwagen und abnehmbaren Tanks anfallenden Prüfungen gelten die Gebühren nach Nummer 613. 611.3 Für die übrigen im Rahmen der Baumusterprüfung von ortsbeweglichen Tanks, UN-MEGC und Tankcontainer anfallenden Prüfungen gelten die Gebühren nach Nummer 222. Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) bis 50 000 Liter Gebühr (EURO) über 50 000 Liter 613 Prüfungen vor Inbetriebnahme der Tanks (P), Gebührenhöhe abhängig vom Fassungsraum des Tanks (Kapitel 6.8 RID): 613.1 Bauprüfung (Unterabschnitt 6.8.2.4, 6.8.3.4 RID). 290 365 613.2 Prüfung der Ergebnisse der zerstörungsfreien Prüfung der Schweißnähte (Absatz 6.8.2.1.23 RID). 50 je begonnene Viertelstunde 50 je begonnene Viertelstunde 613.3 Druckprüfung (Unterabschnitt 6.8.2.4 RID). 195 230 613.4 Dichtheitsprüfung des Tankkörpers und der Ausrüstungsteile und Funktionsprüfung der Ausrüstungsteile (Unterabschnitt 6.8.2.4 RID). 115 115 613.5 Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baumuster im Anschluss an 613.1 bis 613.4. 115 125 613.6 Prüfung des inneren und äußeren Zustands (Unterabschnitt 6.8.2.4 RID). 95 bis 140 115 bis 175 Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) bis 50 000 Liter Gebühr (EURO) über 50 000 Liter 614 Wiederkehrende Prüfungen (P), Gebührenhöhe abhängig vom Fassungsraum des Tanks (Kapitel 6.8 RID): 614.1 Innere und äußere Prüfung (Unterabschnitt 6.8.2.4, 6.8.3.4 RID). 250 bis 300 285 bis 330 614.2 Druckprüfung (Unterabschnitt 6.8.2.4, 6.8.3.4 RID). 195 230 614.3 Dichtheitsprüfung des Tankkörpers und der Ausrüstungsteile und Funktionsprüfung der Ausrüstungsteile (Unterabschnitt 6.8.2.4, 6.8.3.4 RID): 614.3.1 Klasse 2 190 190 614.3.2 Klassen 3 bis 9 115 115 615 Zwischenprüfung (L) (Unterabschnitt 6.8.2.4, 6.8.3.4 RID). 305 305 Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 616 Weitere Prüfungen: 616.1 Bauprüfung bei Tanks zum Transport von tiefgekühlten verflüssigten Gasen der Klasse 2 (vakuumisolierte Behälter) (Unterabschnitt 6.7.4.14 RID). 50 je begonnene Viertelstunde 616.2 Vakuummessung des Isolierraumes (Absatz 6.8.3.4.7 RID). 65 616.3 Bei Eisenbahnkesselwagen, die nur mit Obenentleerung ausgerüstet sind ( z. B. Klassen 3 bis 9), werden bei den Gebührennummern 613.3, 613.4, 614.2, 614.3 und 615 nur 70 Prozent der jeweiligen Gebühr berechnet. 616.4 Inbetriebnahmeüberprüfungen und außerordentliche Prüfungen (Absatz 6.8.1.5.5, 6.8.2.4.4 RID): Für Prüfungen im Rahmen von Inbetriebnahmeüberprüfungen und außerordentlichen Prüfungen sind Gebühren wie für die entsprechenden erstmaligen oder wiederkehrenden Prüfungen zu entrichten. 616.5 Einzelne Funktionsprüfungen: Im Zusammenhang mit den Prüfungen nach Unterabschnitt 6.8.2.4 und 6.8.3.4 RID vor Inbetriebnahme durchzuführende oder wiederkehrende Funktionsprüfungen von ausgebauten Bedienungsausrüstungen. 25 je Funktionsprüfung 616.6 Für die Überprüfung und Bestätigung der Befähigung des Herstellers oder der Wartungs- oder Reparaturwerkstatt für die Ausführung von Schweißarbeiten und den Betrieb eines Qualitätssicherungssystems für Schweißarbeiten sowie die Anordnung zusätzlicher Prüfungen (Absatz 6.8.2.1.23 RID) werden Gebühren nach Gebührennummer 617 berechnet. 617 Für andere als die aufgeführten Prüfungen werden Gebühren für vergleichbare Prüfungen berechnet (Kapitel 6.8 RID). Sind vergleichbare Prüfungen nicht angegeben, werden die Gebühren nach dem Zeitaufwand berechnet. Bei Anwendung besonderer Prüfverfahren oder einem erweiterten Prüfumgang ist der Mehraufwand ebenfalls nach dem Zeitaufwand zu berechnen. 50 je begonnene Viertelstunde 618 Getrennte Baumusterzulassung von Bedienungsausrüstungen (Unterabschnitt 6.8.2.3 RID): 618.1 Begutachtung der Antragsunterlagen einschließlich Werkstoffbescheinigungen und schweißtechnischer Unterlagen. 50 je begonnene Viertelstunde 618.2 Durchführung/Untersuchung der Prüfungen am Prototyp gemäß Norm. 50 je begonnene Viertelstunde 618.3 Ausstellen des Baumusterprüfberichts und der Baumusterzulassungsbescheinigung. 50 je begonnene Viertelstunde 619 Nachprüfung und Genehmigung eines betriebseigenen Prüfdienstes für Bedienungsausrüstungen von Tanks. 50 je begonnene Viertelstunde Stand: 05. Juli 2023
V. Teil: Seeschiffsverkehr 1. Abschnitt: Gebühren der Bundesbehörden Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 901 Prüfung und Erteilung einer Ausnahme, einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der Ausnahme (§ 7 Absatz 3 und 4 der Gefahrgutverordnung See) 50 bis 2 000 902 Erteilung der Zustimmung nach Unterabschnitt 2.10.2.6 des IMDG - Code (§ 14 der Gefahrgutverordnung See) 25 je begonnene Viertelstunde 903 Ausstellung von Bescheinigungen über die Übereinstimmung mit den besonderen Vorschriften für Schiffe, die gefährliche Güter befördern (§ 15 Nummer 1 der Gefahrgutverordnung See) 50 bis 2 000 2. Abschnitt: Gebühren der Landesbehörden Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 1001 Prüfung und Erteilung einer Ausnahme, einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der Ausnahme (§ 7 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See) 50 bis 2 000 1002 Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, der in § 9 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung See genannten Landesbehörden, für Aufgaben, die ihnen im IMDG-Code zugewiesen sind 25 je begonnene Viertelstunde 3. Abschnitt: Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EURO) 1050 Prüfung und Erteilung einer Bescheinigung für IMO -Tanks (Absatz 6.8.3.1.3.2, 6.8.3.2.3.2, 6.8.3.3.3.2 und 6.8.3.4.3.2 IMDG-Code) 30 je begonnene Viertelstunde 1060 Baumusterprüfungen für ortsbewegliche Tanks und UN-MEGC (Unterabschnitt 6.7.2.18, 6.7.3.14, 6.7.4.13 und 6.7.5.11 IMDG-Code): 1060.1 Prüfung der Antragsunterlagen 50 je begonnene Viertelstunde 1060.2 Für die übrigen im Rahmen der Baumusterprüfung anfallenden Prüfungen gelten die Gebühren nach Nummer 1061 Gebühren- nummer Gebührentatbestand Gebühr (EUR) bis 7 500 Liter: Gebühr (EUR) bis 20 000 Liter: Gebühr (EUR) über 20 000 Liter: 1061 Prüfung vor Inbetriebnahme, Gebührenhöhe abhängig vom Fassungsraum des Tanks (Kapitel 6.7 IMDG-Code): 1061.1 Bauprüfung (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 230 260 365 1061.2 Druckprüfung (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 115 135 155 1061.3 Dichtheits- und Funktionsprüfung der Ausrüstungsteile (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 75 75 75 1061.4 Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baumuster im Anschluss an 1061.1 bis 1061.3 (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 115 115 115 1061.5 Prüfung des inneren und äußeren Zustands (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 70 bis 105 95 bis 140 115 bis 175 1062 Wiederkehrende Prüfung, Gebührenhöhe abhängig vom Fassungsraum des Tanks: 1062.1 Prüfung des inneren und äußeren Zustands (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 145 bis 175 180 bis 220 215 bis 265 1062.2 Druckprüfung (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 115 135 155 1062.3 Dichtheits- und Funktionsprüfung der Ausrüstungsteile (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 75 75 75 1063 Zwischenprüfung (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code). 245 265 305 1064 Sonderregelungen für Prüfungen (Kapitel 6.7 IMDG-Code): 1064.1 Außerordentliche Prüfungen (Unterabschnitt 6.7.2.19, 6.7.3.15, 6.7.4.14 und 6.7.5.12 IMDG-Code) Für Prüfungen werden die Gebühren für die entsprechenden erstmaligen oder wiederkehrenden Prüfungen erhoben. Stand: 05. Juli 2023
Für die breite Verwendung und die Akzeptanz von Carbonbeton sind technische Regeln grundlegend notwendig. Aufbauend auf den innerhalb der Basisvorhaben entwickelten standardisierten Prüfmethoden sollen daher im Rahmen des Projektes Verfahrenswege und Nachweiskonzepte für Richtlinien, Normen und Zulassungen im Bereich des Neubaus und der Instandsetzung grundlegend entwickelt werden. Diese definieren neben Bemessungsverfahren die Anforderungen an den Beton, die Carbonbewehrung sowie die Bauausführung und Prüfung. Die Arbeiten erfolgen aufbauend auf umfangreichen experimentellen Forschungen an unterschiedlichen Carbonbetonsystemen unter verschiedenen Belastungsarten und klimatischen Bedingungen. Die Eignung der entwickelten Verfahrenswege und Nachweiskonzepte wird abschließend in vollständigen Prüfläufen an Carbonbetonbauteilen und Verstärkungen (Teile von Brücken, Deckenplatten, Stützen usw.) sowie in Praxiserprobungen nachgewiesen. Der Antragsteller ist im Arbeitspaket 1, 2 und 3 involviert, die durch insgesamt 7 Aktivitäten untersetzt sind (Teilvorhabensbeschreibung C3-V1.2-XII). Dem Abschnitt 8 (Balkenplan) ist eine ausführliche Tabelle inkl. zeitlicher Einordnung der Aktivitäten und Zuordnung von Mitarbeitern sowie Unteraufträgen zu entnehmen. Im AP 1 werden Grundlagen für Prüfkonzepte von Carbonbeton durch Zusammenstellung des 'Ist-Standes' hinsichtlich Themengebieten erarbeitet. Im AP 2 erfolgt die Erarbeitung von standardisierten Verfahrenswegen und Nachweisverfahren (aufbauend auf B3). Im AP 3 erfolgt die Überprüfung und Optimierung der entwickelten Nachweiskonzepte anhand von verschiedenen Carbonbetonsystemen und Aufgabenstellungen.
Für die breite Verwendung und die Akzeptanz von Carbonbeton sind technische Regeln elementar. Aufbauend auf den innerhalb der Basisvorhaben entwickelten standardisierten Prüfmethoden sollen daher im Rahmen des Projektes Verfahrenswege und Nachweiskonzepte für Richtlinien, Normen und Zulassungen im Bereich des Neubaus und der Instandsetzung grundlegend entwickelt werden. Diese definieren neben Bemessungsverfahren die Anforderungen an den Beton, die Carbonbewehrung sowie die Bauausführung und Prüfung. Die Arbeiten erfolgen aufbauend auf umfangreichen experimentellen Forschungen an unterschiedlichen Carbonbetonsystemen unter verschiedenen Belastungsarten und klimatischen Bedingungen. Die Eignung der entwickelten Verfahrenswege und Nachweiskonzepte wird abschließend in vollständigen Prüfläufen an Carbonbetonbauteilen und Verstärkungen (Teile von Brücken, Deckenplatten, Stützen usw.) sowie in Praxiserprobungen nachgewiesen. Folgende Aktivitäten sind seitens der MFPA Leipzig GmbH geplant: 3.3.1.9 Nachweis der dynamischen Dauerfestigkeit unter Variation des Betons - Zugtragverhalten 3.3.1.11 Nachweis der dynamischen Dauerfestigkeit unter Variation des Betons - Verbundverhalten 3.3.2.4 Untersuchungen zum Zugtragverhalten unter Brandbeanspruchungen - Bau/Planung Versuchsanlage und Versuchsdurchführung 3.3.2.6 Untersuchungen zum Verbundverhalten unter Brandbeanspruchungen - Bau/Planung Versuchsanlage und Versuchsdurchführung 3.3.4.1 Untersuchungen zum Zugtragverhalten Szenario I -Innenbereich 3.3.4.4 Untersuchungen zum Verbundverhalten Szenario I - Innenbereich 4.1.2.10 Prüfung der Biegtragfähigkeit unter Beachtung des LF Brand 4.2.3.1 Nachweis der Tragfähigkeit und Funktionsfähigkeit mithilfe eines bauseitigen Belastungsversuches Die detaillierte Arbeitsplanung ist in Anlage 1 - Teilvorhabensbeschreibung ausgewiesen.
Origin | Count |
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Bund | 32 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 30 |
Text | 2 |
License | Count |
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offen | 32 |
Language | Count |
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Deutsch | 30 |
Englisch | 21 |
Resource type | Count |
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Boden | 10 |
Lebewesen & Lebensräume | 12 |
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