Der Bericht umfasst vier Arbeitspakete. Im Arbeitspaket 1 wird zu Beginn ein Überblick über die Situation der aktuell gültigen Regelungen zum Radonschutz in europäischen Ländern gegeben. Dabei werden sowohl allgemeine Bauvorschriften mit Bezügen zum baulichen Radonschutz, Radonnormen als auch sonstige Veröffentlichungen aus dem öffentlichen Bereich erfasst. Ergänzt wird diese Zusammenstellung durch einen Überblick der Situation in Nordamerika. Lediglich in drei Ländern (Österreich, Tschechien und Kanada) sind radonspezifische Baunormen eingeführt. In allen anderen betrachteten Ländern sind zumeist Regelungen zur Bestimmung des Radonbodenpotentials (in der Regel über sogenannte Radonkarten) für konkrete Örtlichkeiten eingeführt. Mehrere Länder (Belgien, Dänemark, England, Finnland, Irland, Norwegen, Schweiz, Tschechien) haben zudem mehr oder weniger ausführliche behördliche Veröffentlichungen zum baulichen Radonschutz herausgegeben, die zum Teil die fehlenden Baunormen kompensieren. Im zweiten Teil des AP 1 werden die Radonnormen aus Österreich, Tschechien und Kanada ausführlich beschrieben und ausgewertet. Abschließend werden Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Erarbeitung der deutschen Radonnorm formuliert und wird auf nicht oder noch nicht befriedigend geklärte Aspekte hingewiesen. Im Arbeitspaket 2 werden ausgewählte nichtnormative Veröffentlichungen aus europäischen Ländern vorgestellt und ausgewertet. Dabei wurde die umfangreiche Fachliteratur zum Radonschutz gesichtet und hinsichtlich Relevanz für die DIN-Normenarbeit bewertet. Nicht in die Auswertung aufgenommen wurden Fachveröffentlichungen zu Teilfragen (z.B. zu gesundheitlichen Fragen, geologischen Einzelaspekten, regionalen Besonderheiten usw.) sowie zur Beispielvorstellung. Es wurden für die Auswertung solche Veröffentlichung herangezogen, die für die Normungsarbeit besonders relevante Ergebnisse beinhalten. Die folgende Zusammen-stellung gibt einen Überblick über die ausgewerteten Veröffentlichungen: - Radonhandbuch Deutschland (2019) - Radonhandbuch Schweiz (2000) - Publikation BR 211 „Radon – Guidance on protective messures for new buildings“ (England, 2015) - Broschürenreihe der Technischen Universität Prag (Tschechien) zum Radonschutz (2017) Zum Thema der Dauerhaftigkeit von Radonschutzmaßnahmen, welches im Arbeitspaket 3 untersucht wurde, konnten nur wenige europäische Ausarbeitungen herangezogen werden. So standen lediglich zwei umfangreiche Studien aus England (2011) und Schweden (2002) sowie eine Untersuchung zu speziellen Fallsituationen aus Österreich (1994) zur Verfügung. In den hier ausgewerteten Untersuchungen wurden verschiedene bauliche und lüftungstechnische Sanierungslösungen betrachtet. Durch Radonmessungen vor und direkt nach der Sanierung sowie in Abständen von mehreren Jahren danach kann die Wirksamkeit der verschiedenen Lösungen sowie deren Dauerhaftigkeit beurteilt werden. Bezüglich der Effizienz verschiedener Maßnahmen zeigte die Studie aus England signifikante Unterschiede zwischen verschiedenen Ansätzen. Insbesondere eine aktive Unterboden-absaugung lieferte gute Ergebnisse. Wichtig ist die Erkenntnis, dass nicht immer – unabhängig von der gewählten Maßnahme – eine Unterschreitung des gewünschten Zielwertes zu er-reichen war. Insbesondere die schwedische Untersuchung hat mit 91 Beispielen, die sich auf 12 verschiedene Sanierungsvarianten verteilten, einen großen Umfang von Lösungen erfasst. Durch die Laufzeit der schwedischen Untersuchung von 10 Jahren konnten zudem zeitliche Veränderungen in der Wirksamkeit der Lösungen gut erfasst werden. Arbeitspaket 4 beschäftigt sich mit dem Thema „Radondichtheit“. Im Wesentlichen wird darunter die Eigenschaft von Materialien oder Bauprodukten verstanden, einen diffusiven Eintritt radonhaltiger Bodenluft aus dem Untergrund zu verhindern. Eine Bewertung erfolgt in der Regel durch eine normbasierte Labormessung des Radondiffusionskoeffizienten bzw. daraus unmittelbar abgeleiteter Kennwerte. In Deutschland wird beispielsweise die Radondiffusionslänge als Kriterium herangezogen. Europaweit existieren aber unterschiedliche Verfahrensweisen zur Bewertung, die oftmals nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen sind. Aussagefähige Messreihen des Radondiffusionskoeffizienten existieren insbesondere aus Tschechien. Es zeigt sich, dass die Prüfgröße zwischen verschiedenen Produktgruppen um viele Größenordnungen schwanken und selbst innerhalb einer Gruppe noch erheblich variieren kann. Neben einem (flächenhaften) diffusiven Radoneintritt ins Gebäude spielt in der Praxis der (lokale) konvektive Eintritt eine wichtige Rolle. Es wurde versucht, mit Hilfe des Gesetzes von Hagen-Poiseuille eine größenordnungsmäßige Abschätzung dieses Anteils vorzunehmen.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Hiermit stelle ich den Sachantrag, dass die Daten, für die Entscheidung zur Erdbebengefährdung eines Gebietes, aus aktuellen Daten, nicht älter als 10 Jahre, übernommen werden müssen. Die Entscheidung, welche Gebiete günstige geologische Bedingungen für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen in Bezug auf Erdbebengefährdung müssen nochmal überarbeitet werden. Die Phase 1 Schritt 1 Ermittlung von Teilgebieten ist nicht abgeschlossen, siehe hierzu Zeilen 448 bis 450 im Zwischenbericht. Rücksprünge im laufenden Standortauswahlverfahren sind möglich. Der Antrag wird an die BGE mbH adressiert, da die BGE mbH entschieden hat, die auszuschließenden Bereiche direkt aus der „Karte der Erdbebenzonen“ zu vektorisieren. Dies wird im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß §13 StandAG Stand 28.09.2020 in den Zeilen 1489 bis 1498 so erklärt. Die Daten aus der „Karte der Erdbebenzonen“ in DIN1998-1/NA:2011-01 für die Zuordnung von Orten zu den Erdbebenorten für die erdbebengerechte Baunorm sind aus dem folgenden Grund nicht zu akzeptieren: .„Die Berechnung der Erdbebengefährdung für die Erbebenzonenkarte stammt von 1995und wurde 1996 vom entsprechenden DIN-Normungsausschuss angenommen. Obwohl in einer nachfolgenden Erdbebengefährdungsanalyse von 1998 bestätigt, entspricht die Gefährdungsberechnung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.“, heißt es auf Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage vom 22.8.2023 Stellungnahme der BGE: Der Ausschluss von Gebieten aus dem Verfahren auf Grund von seismischer Aktivität ist in § 22 Abs. 2 Nr. 4 Standortauswahlgesetz geregelt. Demzufolge ist ein Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn die örtliche seismische Gefährdung größer als in Erdbebenzone 1 nach DIN EN 1998 1/NA 2011-01 ist. Mit ihrem Vorgehen folgt die BGE daher den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes. Die Verwendung dieser Norm und ihres Anhanges für das Ausschlusskriterium der seismischen Aktivität wurde verschiedentlich kritisiert. Der zentrale Kritikpunkt ist dabei, dass es sich bei dieser Norm um ein Regelwerk für das Bauwesen für oberirdische Gebäude handelt. Diese könne auf unterirdische Anlagen nicht einfach übertragen werden. Der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) hat sich allerdings bewusst für die Nutzung dieser Norm entschieden. In seinem Abschlussbericht kommt der Arbeitskreis zu der Feststellung, dass „die Auswirkungen von Erdbeben auf Untertagebauwerke […] dagegen im Allgemeinen als geringer eingeschätzt [werden]“, (Abschlussbericht , S. 89). Dem AkEnd ging es mit diesem Kriterium um eine grobe Abschätzung von Gebieten, die generell erdbebengeneigt sind und daher aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen werden sollen. Ein vergleichbares Regelwerk speziell für Bergwerke gibt es derzeit in Deutschland nicht. Auch die Endlagerkommission folgte im Jahr 2016 dieser Einschätzung in ihrem Abschlussbericht. Inzwischen hat sich der Stand der Wissenschaft in der Erdbebenforschung weiterentwickelt und die Industrienorm wurde zwischenzeitlich angepasst. In der aktuellen Version, der DIN EN 1998 1/NA 2021-07, werden keine Erbebenzonen mehr ausgewiesen. Die Angabe der seismischen Gefährdung erfolgt nun anhand einer neuen Kenngröße, der so genannten spektralen Antwortbeschleunigung. Dadurch hat sich die Risikobewertung in einzelnen Gebieten verändert. Eine allgemein anerkannte Umrechnungsvorschrift für die Risikobewertung enthält die Norm nicht. Das BMUV hat diesbezüglich im Mai 2022 ein Sachstandspapier veröffentlicht , da sich durch das Inkrafttreten von DIN EN 1998-1/NA:2023-11 die Notwendigkeit einer Klarstellung zur zukünftigen Anwendung des Ausschlusskriteriums ergibt. Dabei kommt das BMUV zu folgender Bewertung: „In Hinblick auf die Rechtssicherheit des Verfahrens soll nicht vom Wortlaut des § 22 Absatz 2 Nummer 4 StandAG abgewichen werden. Dies bedeutet, dass Gebiete, die auf Grund dieses Ausschlusskriteriums aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wurden, ausgeschlossen bleiben. Gleichzeitig soll der neue Erkenntnisstand berücksichtigt werden und es sollen zusätzlich Gebiete ausgeschlossen werden, die bei einer Berücksichtigung der aktualisierten Datenlage nicht mehr zu einem Teilgebiet gehören würden. Dieses Vorgehen lässt sich rechtlich unter den Wortlaut „die örtliche seismische Gefährdung ist größer als in Erdbebenzone 1 nach DIN EN 1998-1/NA 2011-01“ fassen, der offen für die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist, wenn auf Grund dieser Erkenntnisse zusätzliche Gebiete als erdbebengefährdet zu betrachten sind. Dabei sollen nur solche Gebiete ausgeschlossen werden, bei denen unter Berücksichtigung der Ungewissheiten bei der Umrechnung und bei der Wahl der Umrechnungsverfahren eindeutig ist, dass mindestens eine zu den Kriterien des § 22 Absatz 2 Nummer 4 StandAG vergleichbare seismische Gefährdung vorliegt.“ Die BGE folgt der Bewertung des BMUV und legt in dem Grundlagenbericht „Umgang mit dem Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ in Schritt 2 der Phase I. Berücksichtigung der Sachstandsdarstellung des BMUV“ dar, ob durch die Neufassung von DIN EN 1998-1/NA:2023-11 zusätzliche Gebiete ausgeschlossen werden müssen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Die hohe Besiedlungsdichte und die Konzentration empfindlicher und sicherheitsrelevanter technischer Großanlagen, Versorgungs-, Verkehrs- und Kommunikationseinrichtungen würden ein schweres Erdbeben ohne adäquate Bauweise zu einem ernstzunehmenden Risiko werden lassen. Das Bauen in den Erdbebenregionen der Bundesrepublik Deutschland wird heute im Wesentlichen in der DIN 4149 mit dem Titel „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahme, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ geregelt. Sie ist im Jahr 2005 in einer völlig neu überarbeiteten Fassung erschienen. Wie auch in anderen Erdbebenregionen der Welt üblich, berücksichtigt diese Baunorm ein ganz bestimmtes Gefährdungsniveau, auf das man sich festlegen muss. Es werden in der Norm Beben (eigentlich Bodenbewegungen) berücksichtigt, wie sie im Mittel alle 475 Jahre einmal erwartet werden (das entspricht einer Wahrscheinlichkeit des Auftretens oder Überschreitens von 10 % innerhalb von 50 Jahren). Bodenbewegungen durch seltenere Beben, die deutlich stärker sind als bei den „500 Jahre-Beben“, gehören also zum Restrisiko. Die erste deutsche Erdbebenbaunorm erschien 1959 als Reaktion auf ein stärkeres Erdbeben in der BRD im Jahre 1951. Das erklärte Ziel der Norm ist im Falle eines Erdbebens menschliches Leben zu schützen, Schäden zu begrenzen und sicherzustellen, dass für die öffentliche Sicherheit und Infrastruktur wichtige bauliche Anlagen funktionstüchtig bleiben. Mit anderen Worten: Es soll verhindert werden, dass Bauten strukturelle Schäden nehmen, d. h. so es soll nichts brechen und herunterfallen, was Personen gefährdet. Kleine Schäden, wie Verputzrisse etc. toleriert die Norm durchaus. Eine Vorhersage ist bislang nicht möglich, in den gefährdeten Gebieten kann lediglich Vorsorge betrieben werden durch die Beachtung der Baunorm DIN 4149. Vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) wurde im Frühjahr 2007 die „ Planungskarte zur DIN 4149: 2005-04, Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Hessen, 1 : 200 000 “ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Umsetzung der neuen DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“. Diese Karte ist eine Umsetzung des Beiblatts der DIN 4149. Grundlage war ein Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2006 (Liste und Übersicht der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, Staatsanzeiger Nr. 51-52, Seite 2920ff). Die DIN 4149 wurde mittlerweile durch die DIN EN 1998-1/NA:2023-11 abgelöst, ist jedoch in Hessen noch immer bauaufsichtlich eingeführt und damit bindend. Die gedruckte Karte erhalten Sie beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Rheingaustr. 186, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611-6939-111, Fax. 0611-6939-113 (E-Mail: Vertrieb ) für 5,- € zuzüglich Porto. Gleichzeitig können die Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen im Geologie Viewer eingesehen werden. Bei dieser Karte, die sich in erster Linie an Fachleute wendet, werden Gemarkungen in Hessen verschiedenen Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen zugeordnet. Den unterschiedlichen Erdbebenzonen werden Gefährdungsniveaus zugeordnet, bei denen verschiedene Intensitäten zu erwarten sind. Die Intensitäten beschreiben die Wirkung eines Bebens (Schäden an Gebäuden und wie Beben von Menschen wahrgenommen werden). Intensitäten sind nicht identisch mit der Magnitude , die das Maß beschreibt, welche Energiemenge von einem Erdbeben in Form von elastischen Wellen ausgestrahlt wird. Eine Tabelle mit Vergleichen der in Hessen maximal nach der DIN 4149 zu erwartenden Intensitäten bzw. Magnituden ist hier und auf der Karte zu finden. V stark (verspürt) Im Freien von wenigen, in Gebäuden von den meisten Personen wahrgenommen. Viele Schlafende erwachen. Wenige reagieren verängstigt. Gebäude werden insgesamt erschüttert. Hängende Gegenstände pendeln stark, kleine Gegenstände werden verschoben. Türen und Fenster schlagen auf oder zu. 2,8 - 4,5 VI Leichte Gebäudeschäden Viele Personen erschrecken und flüchten ins Freie. Einige Gegenstände fallen um. An vielen Häusern, vornehmlich in schlechterem Zustand, entstehen leichte Schäden wie feine Mauerrisse und das Abfallen von z.B. kleinen Verputzteilen. 3,5 - 5,0 VII Gebäudeschäden Die meisten Personen erschrecken und flüchten ins Freie. Möbel werden verschoben. Gegenstände fallen in großen Mengen aus Regalen. An vielen Häusern soliderer Bauart treten mäßige Schäden auf (kleine Mauerrisse, Abfallen von Putz, Herabfallen von Schornsteinteilen). Vornehmlich Gebäude in schlechterem Zustand zeigen größere Mauerrisse und Einsturz von Zwischenwänden. 4,1 - 6,0 Da die Norm für den „Entwurf, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen des üblichen Hochbaus“ gilt, wird auch der Untergrund betrachtet. Dabei werden der Baugrund und der geologische Untergrund jeweils unterteilt und berücksichtigt. Der geologische Untergrund wird in 3 Klassen unterteilt (siehe auch Abbildung 1, zur weiteren Erklärung): Untergrundklasse R - felsartiger Gesteinsuntergrund Untergrundklasse T - Bereich zwischen Klasse R und S Untergrundklasse S – tiefe Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung Mit diesen Informationen wird die Erdbebeneinwirkung auf ein Bauwerk durch ein „elastisches Bodenbeschleunigungs-Antwortspektrum“ beschrieben. Dr. Benjamin Homuth Tel.: 0611-6939 303
Es wird häufig die Frage gestellt, ob private Schallschutzmaßnahmen finanziell gefördert werden, insbesondere ob es Zuschüsse für den Einbau von Schallschutzfenstern gibt. Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen zu diesem Thema zusammengestellt. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen zur sog. Lärmsanierung. Darunter werden alle nachträglichen Maßnahmen zum Schutz gegen bereits bestehende Lärmquellen verstanden. Ergänzend wird über Lärmschutz im Zusammenhang mit der Städtebauförderung informiert. Für die Entwicklung und ggf. Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind im Wesentlichen die Gemeinden zuständig. Wenden Sie sich daher zunächst an Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Einige Städte und Gemeinden haben Förderprogramme für Schallschutzfenster eingerichtet. Fragen Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt nach, ob es dort ein solches Förderprogramm gibt. Lärmsanierungsprogramme für Straßen werden seitens des Bundes für Bundesautobahnen und Bundesstraßen, seitens des Landes für Landesstraßen aufgelegt. Die Voraussetzungen für die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen hat der Bund in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen ( VLärmSchR 97 ) festgelegt. Eine Lärmsanierung kann auf dieser Grundlage nur bei Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte erfolgen bzw. gefördert werden. Prinzipiell unterscheidet man aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen. Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen zählen Wälle, Wände, Einschnitte und Troglagen, Teil- und Vollabdeckungen sowie Einhausungen. Passiver Lärmschutz lässt sich durch die bauliche Verbesserung von Fenstern, Türen, Rollladenkästen, Wänden, Dächern sowie Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen erreichen. Hierzu zählt auch der Einbau von Lüftungseinrichtungen. Auskunft zu den Lärmsanierungsprogrammen zu Bundesfern- und Landesstraßen erteilt das zuständige Regierungspräsidium , siehe auch Abschnitt Ansprechpartner . Kommunale Lärmschutzmaßnahmen können über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf dieser Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg . Um die Lärmsituation an stark befahrenen Schienenstrecken des Bundes zu verbessern, hat die Bundesregierung das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen“ ins Leben gerufen. Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohner betroffen sind. Nähere Informationen zur Lärmsanierung sind auf dieser Internetseite der Deutschen Bahn AG zusammengestellt. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms werden zur Lärmsanierung – je nach den örtlichen Verhältnissen und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen – folgende Maßnahmen als Maßnahmenpakete oder einzeln getroffen: Weil Lärmschutzwände oder -wälle die unmittelbare Nachbarschaft beeinträchtigen können, zum Beispiel durch Verschattung von Grundstücken, müssen hierfür Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt werden. Nähere Informationen zur Lärmsanierung an Schienenstrecken der Eisenbahnen des Bundes erhalten Sie unter anderem auf den Webseiten des Eisenbahn-Bundesamtes . Die Landesregierung hat auf der Basis des Fluglärmgesetzes für die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie für den Verkehrslandeplatz Mannheim Ende des Jahres 2010 Lärmschutzbereiche ausgewiesen. Unterschieden werden die Tag-Schutzzonen 1 und 2 (jeweils 6 bis 22 Uhr) und die Nacht-Schutzzone (22 bis 6 Uhr). Innerhalb der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone haben Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen für ihre schon errichteten Einrichtungen oder Wohnungen. Am Flughafen Stuttgart gibt es dazu ein Schallschutzprogramm Flughafen Stuttgart . Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg . Die jährlichen Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg umfassen unter anderem Maßnahmen zur ganzheitlichen ökologische Erneuerung. Diese beinhaltet als ein vordringliches Handlungsfeld die Reduzierung von Lärm. Nach den Städtebauförderungsrichtlinien werden im Hinblick auf die ökologische Erneuerung folgende Maßnahmen als förderfähig anerkannt: Dabei gehört der notwendige passive Lärmschutz bei der Altbaumodernisierung und bei den kommunalen Bauvorhaben zum Baustandard. Bei der Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen sind auch aktive Lärmschutzmaßnahmen möglich, wenn sie zur Beseitigung städtebaulicher Missstände notwendig sind. Die Planungs- und Ausführungsverantwortung dafür liegt bei der Gemeinde.
Das Projekt "Nachhaltige Gebäude: Von der Nische zum Standard" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Bank AG, DB Research durchgeführt. Nachhaltige Gebäude haben erhebliche Vorteile gegenüber konventionellen Bauten. Ihr Energiebedarf ist wesentlich geringer, ebenso die Betriebs- und Instandhaltungskosten. Über den Lebenszyklus eines Gebäudes gleichen diese Einsparungen oftmals die höheren Baukosten aus und führen zu niedrigen oder gar negativen CO2-Vermeidungskosten. Anleger investieren inzwischen verstärkt in Green Buildings. Auch die Regierungen haben das CO2-Einsparpotenzial im Gebäudesektor entdeckt. So hat sich die Europäische Union zu einer signifikanten Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Eine strengere Gesetzgebung wird in Zukunft dafür sorgen, dass nachhaltige Gebäude zum Standard werden, lange bevor der 'grüne' Immobiliensektor sonst seiner Nische entwachsen wäre.
Das Projekt "Ein Beispielprojekt fuer energiesparendes Bauen - das Passivhaus in Gross-Umstadt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. Privathaeuser benoetigen nur noch 10 bis 20 Prozent des heute im Neubau ueblichen Heizwaermebedarfs und besitzen einen auf 40 Prozent reduzierten Primaerenergiebedarf. Damit ist dieser neue Baustandard ein richtungsweisendes Konzept fuer die Bauweise des 21. Jahrhunderts. Das erst ein Deutschland realisierte Passivhaus steht in Darmstadt-Kranichstein. Hier konnte eine Reduktion des Heizenergieverbrauchs um ueber 90 Prozent erzielt werden. Durch diese Ergebnisse ermutigt, entschied sich die Sparkasse in Gross-Umstadt (bei Darmstadt) im Jahre 1994 ebenfalls ein Passivhaus zu bauen. Dieses Haus wurde im Sommer 1996 fertiggestellt und bezogen. Erste Verbrauchsdaten liegen vor: Der Heizwaermeverbrauch betrug bei diesem Gebaeude in der ersten Heizperiode (1996/1997) 18 kWh/(m2a), was in etwa einer Reduktion um 80 Prozent gegenueber dem heute ueblichen Standard entspricht. Das Projekt wurde vom IWU wissenschaftlich begleitet. Die Aufgaben des IWU umfassten: - die Beratung bei der Konzepterstellung fuer die Bereiche Architektur, Heizungstechnik und Lueftungstechnik, - die Durchfuehrung von Optimierungsrechnungen bezueglich des Baukoerpers zur Reduktion des Heizwaermebedarfs - die Abschaetzung der Mehrkosten - das Einstellen und Optimieren der Regelung fuer die Haustechnik nach der ersten Heizperiode, Information der Bewohner.
Das Projekt "Arbeitskreis kostengünstiger Passivhäuser - Phase V -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Passivhaus-Institut Feist durchgeführt. Das Projekt baut auf den Erfahrungen und dem bewährten Konzept der bereits durchgeführten Phasen I bis IV des Arbeitskreises kostengünstige Passivhäuser (AKKP) auf. Auf dieser Grundlage soll das bewährte Passivhauskonzept auf neue Anwendungsbereiche erweitert werden und besondere Fragestellungen untersucht werden. Die Behandlung und Verbreitung neuer aktueller Forschungsthemen sowie deren zeitnahe Veröffentlichung und Diskussion der Ergebnisse sollen zu einer schnellen Umsetzung in allen Bereichen des energieeffizienten Bauens führen. Die Konzeption des Arbeitskreises - ein vorbereitendes Forschungsprojekt, meist im zeitlichen Rahmen von einigen Monaten; die Durchführung der Arbeitskreissitzung, in der die Ergebnisse der Fachöffentlichkeit präsentiert und ggf. diskutiert werden; die anschließende Erstellung einer Fachpublikation, die die Inhalte gut verständlich in schriftlicher Form aufbereitet - hat sich bereits seit vielen Jahren ausgezeichnet bewährt und entscheidend dazu beigetragen, dass das Passivhaus sich als Baustandard wie auch als Maßstab für andere Energiesparkonzepte etabliert hat. Wie die Resonanz auf die Veranstaltungen zeigte, kann auch die Phase V in diesem Sinne als voller Erfolg gewertet werden.
Das Projekt "REG II: Ressourceneffiziente Gebäude für die Welt von Übermorgen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik Stuttgart, Zentrum für angewandte Forschung an Fachhochschulen, Nachhaltige Energietechnik - zafh.net durchgeführt. Das Forschungsvorhaben REG hat zum Ziel, einen nachhaltigkeitsorientierten Baustandard der Zukunft zu entwickeln. Dieses Ziel ist Bestandteil der weltweiten Bemühungen, um angesichts des voranschreitenden Klimawandels und der schwindenden natürlichen Ressourcen Verbesserungen in der Ressourceneffizienz herbeizuführen und auch umzusetzen. Nachdem Immobilien durch Bau und Betrieb einen wesentlichen Anteil dieser Ressourcen verbrauchen, ist es notwendig, tiefgreifende Veränderungen in den Prozessen der Bautätigkeit - Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden - einzuleiten. Im Hinblick auf die Reduktion der Primärenergie ist das Gesamtziel des Vorhabens, aus dem Gemenge der zur Verfügung stehenden innovativen Techniken einen Energiestandard zu generieren, der weit unter dem Anforderungswert der noch geltenden EnEV 2009 liegt. Eine interne Vorplanung für das Gebäude Z3 mit Festlegung eines vorläufigen Technikkonzepts liefert einen Primärenergiewert von 30 kWh/(m2a).
Das Projekt "Energiekonzept für die Stadtwerke Augsburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg - Wissenschaftszentrum Umwelt (WZU) durchgeführt. Wärmeatlas und Handlungsalternativen der Energieerzeugung In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen im Bereich 'Energie teilweise sehr verändert. Änderungen der Gesetzeslage, Subventionen besserer wärmetechnischer Baustandards und steigende Energiepreise führen im Wärmebereich zu einem langsamen aber stetigen Rückgang der Wärmenachfrage. Im Strombereich wird von Seiten des Staates durch Einspeisevergütungen und Boni in den freien Markt eingegriffen, um Klimaziele zu erreichen. Diese sich ändernden Rahmenbedingungen stellen die heutige Struktur der Energieversorgung teilweise in Frage. Für das Projekt wurden zwei Hauptziele definiert. Zunächst sollte ein fortschreibbarer 'Wärmeatlas für das Stadtgebiet erstellt werden. Anhand dieses Wärmeatlasses sollten im zweiten Teil des Projektes langfristige Handlungsalternativen der Energieerzeugung untersucht werden. Zur Erstellung des Wärmeatlasses wurde anhand von Bevölkerungszahlen und einer einfachen Gebäudetypisierung (Einteilung der Gebäude der Stadt in unterschiedliche Klassen; z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) die ortsaufgelöste Nachfrage nach Heizenergie (Raumwärme) ermittelt. Anhand von Sanierungsraten im Stadtgebiet und damit einhergehender Verbesserung der thermischen Eigenschaften der Gebäude kann diese Wärmenachfrage fortgeschrieben werden. Im zweiten Teil des Projekts wurde mit dem Programm 'newURBS ein Energiemodell für die Stadt Augsburg erstellt. Dieses beinhaltet die Nachfragen nach Strom und Wärme im Stadtgebiet, die Versorgungsstrukturen der Versorgungsunternehmen (z.B. Kraftwerke, Heizwerke, Fernwärme- und Gasleitungen...) und den Import von Energieträgern in die Region. Anhand dieses Modells und dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Wärmenachfrage für die nächsten Jahrzehnte wurden unterschiedliche Handlungsalternativen für die Stadtwerke untersucht. Anhand des Wärmeatlasses konnten die von den Stadtwerken beobachteten Trends der letzten Jahre bezüglich der Wärmeenergienachfrage bestätigt und erklärt werden. Ebenso konnten mit Hilfe der Energiemodellierung heutige Fahrweisen von Anlagen und deren Energieerzeugungskosten reproduziert werden. Unterschiedliche langfristige Ziele wie z.B. Aus- oder Rückbau der Fernwärme, zentrale- oder dezentrale Energieerzeugung, oder Investition in unterschiedliche Kraftwerkstypen konnten hinsichtlich unterschiedlicher Kriterien bewertet werden.
Das Projekt "Das Konstanzer Solarmodell - Realisierung eines neuen Baustandards der energetischen und oekologischen Nachhaltigkeit fuer das Wohnen im 21. Jahrhundert" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von S.E.E.-Boerse Konstanz durchgeführt.
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Boden | 35 |
Lebewesen & Lebensräume | 37 |
Luft | 28 |
Mensch & Umwelt | 75 |
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