Zwischen 2023 und 2025 entwickelt der Berliner Senat für die „Berliner Mitte“ ein neues planerisches Konzept. Dazu arbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) an einem Masterplan für die Berliner Mitte. Ausgangspunkt des Verfahrens sind verschiedene Einzelvorhaben und aus verkehrlicher Perspektive insbesondere die Friedrichstraße, die nun in einem übergreifenden Gesamtkonzept betrachtet werden soll. Dabei sind die Anforderungen in der Berliner Mitte zu berücksichtigen, die sich aus der Funktion als Wohn- und Einzelhandelsstandort und der Zentrumsfunktion insbesondere für den Verkehr, die Freiflächen- und Erdgeschossnutzung und der Klimaresilienz ergeben. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik soll hierfür ein städtebaulicher und verkehrlicher Masterplan entwickelt werden, der die Entwicklung der Berliner Mitte zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor in den Blick nimmt, die Aufenthaltsqualität erhöht und einer modernen europäischen Metropole gerecht wird. Hierfür werden Handlungserfordernisse und Lösungsansätze für die zukünftige Straßenraum- und Verkehrsnetzgestaltung in der Berliner Mitte identifiziert bzw. entwickelt. Dabei stehen eine integrierte Betrachtung aller Verkehrsmittel als auch die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum im Fokus. Im Mai 2024 haben die konzeptionellen Arbeiten zum Masterplan-Teilprojekt der SenMVKU mit einer Bestandsanalyse begonnen. Hierzu wurde das Projektgebiet hinsichtlich der Netze für die verschiedenen Verkehrsträger, der städtebaulichen Nutzungsstrukturen sowie der Flächenbedarfe u.a. für das Thema ruhender Verkehr analysiert. Bild: Büro Happold, Kartengrundlage: OpenStreetMap Ergebnisse der Status-Quo-Analyse Die Status-Quo-Analyse ist Ende 2024 abgeschlossen worden. Sie umfasst einen detaillierten Blick auf die verkehrliche und städtebauliche Situation in der Berliner Mitte. Im Folgenden sind zentrale Analyseergebnisse in den Kategorien Städtebau, Verkehrsnetze und Parken aufbereitet. Weitere Informationen Im Rahmen einer zwischen November 2024 und Mai 2025 durchgeführten „ Freiraumplanerischen Untersuchung für die Berliner Mitte “ wurden zudem Schwächen und Potenziale der Grün- und Freiraumqualitäten analysiert. Die Ergebnisse – insbesondere zu Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung, Begrünung und Grünvernetzung – wurden aufbereitet, um sie in einem nächsten Schritt in die Entwicklung des Verkehrskonzepts einzubeziehen. Anschließend werden entlang von Leitlinien bestehende Konflikte und Defizite im Projektgebiet identifiziert. Dies bildet die Grundlage, um inhaltliche und räumliche Handlungsfelder festzulegen und erste Maßnahmen und Lösungsansätze zu entwickeln. Ende 2025 wird das Teilprojekt mit fachlich fundierten Aussagen zur weiteren verkehrlichen Entwicklung in der Berliner Mitte abgeschlossen. Neben den dargestellten Projektbausteinen haben zu verschiedenen Zeitpunkten im Erarbeitungsprozess Beteiligungsveranstaltungen mit unterschiedlichen räumlichen und zielgruppenspezifischen Schwerpunktsetzungen stattgefunden: Beteiligung Gewerbetreibende im Bereich Friedrichstraße Fachforum Museumsinsel (Schwerpunkt Reisebusse und Wegebeziehungen) Vom 28.11.2023 bis 31.01.2024 konnten sich Interessierte bereits auf der Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de mit ihren Perspektiven, Ideen und Wünschen für die Berliner Mitte einbringen. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung sind unter folgendem Link zu finden: meinBerlin: Masterplan für die Berliner Mitte Ziel der Online-Beteiligung war es, in einem ersten Schritt Orte und Teilräume zu identifizieren, die für die Planung besonders relevant sind, sowie Nutzungskonflikte und Lösungsmöglichkeiten aufzudecken. Im Fokus standen dabei die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die barrierefreie Erreichbarkeit von z.B. Bahnhöfen als auch die Abwicklung des Durchgangsverkehrs. In den letzten Monaten wurde die Berliner Mitte mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen aus der verkehrlichen Perspektive betrachtet: Wie kann eine zukunftsfähige Mobilität in der Berliner Mitte aussehen? Welche Anpassungen im Straßenraum sind für eine bessere Klimaverträglichkeit möglich? Welche Herausforderungen gibt es derzeit und welche Lösungen sind denkbar? In einer digitalen Informationsveranstaltung wollen wir Sie über den Prozess informieren und die bisherigen Ergebnisse vorstellen. Wann? 11. September 2025 von 17:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr Wo? Digital per Zoom – Klicken Sie einfach zum Start der Veranstaltung HIER .
Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch ihn Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist. Die Übersicht beinhaltet die Untersuchungsflächen und die Jahreszahl mit dem vermutlichen Abschluss der Erfassung. Nutzungsbeschränkung: Weiterführende Informationen im Zusammenhang mit den Geometrien auf der Internetseite des NLWKN: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/grundstuecksbetretung-naturschutz/ankuendigung-betreten-von-grundstuecken-dem-naturschutz-zuliebe-123331.html
Uebersicht ueber den Kiesabbau in Baden-Wuerttemberg.
Es werden Daten gesammelt, um einen Ueberblick ueber die Abfallwirtschaft grosser Staedte in Entwicklungslaendern und ueber die Nutzungsmoeglichkeit in der Landwirtschaft zu erhalten.
Datum und Ort der dokumentierten Kalamitaeten in Waeldern Baden-Wuerttemberg seit der Mitte des 18. Jahrhunderts, Kartenmaessige Darstellung, Text.
Es ist das Ziel des Vorhabens, zu einem Zeitpunkt wachsender Belastung (Ausbau Wilhelmshavens zum Oelhafen und zum Standort abwasserreicher Industrien) den Zustand repraesentativer Glieder des Oekosystems Jadebusen festzuhalten. Die Untersuchung erstreckt sich auf Substrate und Organismen der Wattflaechen (120 km2) und umfasst z.B. folgende Punkte: 1) Morphologisches Relief der Oberflaeche nach Bodenuntersuchung. 2) Verteilung niederer Pilze (Chytridineen). 3) Verteilung der autotrophen bentischen Mikroflora. 4) Verteilung der Makroflora. 5) Verteilung der benthischen Mesofauna. 6) Verteilung der bentischen Makrofauna.
Das Grundwasser-Erschliessungsgebiet des Wasserwerks Scheessel ist ueberwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Um den Nitratgrenzwert im abgegebenen Trinkwasser einhalten zu koennen, wird seit 1984 das im Gebiet gewonnene Rohwasser mit zugekauftem, nitratarmen Wasser verschnitten. Seit dem Jahr 1986 wird durch die Arbeitsgruppe eine Bestandsaufnahme der hydrogeologischen, der hydrochemischen Situation, der Stoffanlieferung und der Bodennutzung durchgefuehrt. Das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Scheessel ist mit 2.15 Quadratkilometer Flaeche relativ klein. Es soll hier modellhaft geprueft werden, welcher Zeit- und Kostenaufwand fuer die Erkundung des Einzugsgebietes, fuer die Regelung des Nitratproblems notwendig sein wird und wie weit eine Regelung ueberhaupt durchfuehrbar ist. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme ergaben u.a. bislang: - Auf der Seite der Naehrstoffzufuhr ist noch ausreichend Spielraum zur Regelung vorhanden. - Das Grundwasser ist zum Teil bis in eine Tiefe von 20 Meter mit Nitratgehalten belastet, die noch ueber 50 Milligramm pro Liter NO3 liegen. - Die Nitratgehalte sind seit 1988 im Rohwasser nicht weiter gestiegen. Inzwischen hat die Einzelberatung der Landwirte begonnen. Die Wirkung der Beratung muss abgewartet werden. Sie wird durch Nmin-Untersuchungen und durch Beprobung des Grundwassers 2 mal pro Jahr ueberprueft.
Das GeoschOb-Kataster soll die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwuerdigen Flaechen, Landschaftsbestandteile, Boden- und Baudenkmaeler in Nordrhein-Westfalen erfassen, bewerten und dokumentieren. Das Kataster bezieht sich auf das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1980 Paragraph 19-23 und auf das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmaeler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz-DSchG) vom 11. Maerz 1980, Paragraph 2. Ziel des Katasters ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen der schutzwuerdigen geowissenschaftlichen Objekte sowohl fuer Lehre und Forschung als auch fuer alle planerischen Massnahmen, die mit einer Nutzungsaenderung der Erdoberflaeche verbunden sind, zur Verfuegung zu stellen. Ausserdem kann es Bedeutung fuer weitere Kataster (Abgrabungskataster, Biotopkataster, Fundortkataster Flora/Fauna und andere) haben.
Ziel des Vorhabens ist die Erfassung der Quecksilberbelastung von Waeldern und Baechen 3. Ordnung. Ueber die reine quantitative Erfassung des Quecksilbers hinaus wird geprueft, welche Folgen gleiche Hg-Vorkommen fuer Organismen gleicher trophischer Stufen haben. Da die bisherigen Arbeiten ausserordentliche Unterschiede in der Quecksilberspeicherung dieser Organismen ergeben haben, wird geprueft, welche Faktoren fuer die Speicherung bzw. Ausscheidung von Bedeutung sind. Allgemein konnte teilweise eine ausserordentlich hohe Hg-Belastung in Waldgebieten Norddeutschlands ermittelt werden.
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