Zusammensetzung und Menge der organischen Bodensubstanz (OBS) werden durch die Landnutzungsform beeinflußt. Die OBS läßt sich nach ihrer Abbaubarkeit und nach ihrer Löslichkeit in verschiedene Pools einteilen. So kann die wasserlösliche organische Bodensubstanz (DOM) als Maßzahl für die abbaubare OBS herangezogen werden. Mit Natriumpyrophosphat-Lösung als Extraktionsmittel läßt sich ein weit größerer Anteil der OBS erfassen, da der stabilisierende Bindungsfaktor zwischen OBS und Bodenmineralen entfernt wird. Extrahiert man zuerst mit Wasser und anschließend mit Natriumpyrophosphat-Lösung, erhält man im letzten Schritt den schwer abbaubaren OBS-Anteil. Über die funktionelle Zusammensetzung der organischen Substanz dieser Pools und deren Abhängigkeit von Landnutzungsformen ist relativ wenig bekannt. Ziel der geplanten Untersuchung ist es, den Pool der löslichen abbaubaren und schwer abbaubaren OBS zu quantifizieren und deren funktionelle Zusammensetzung mittels FT-IR Spektroskopie zu erfassen. Die so gewonnenen Daten sollen der Validierung von Kohlenstoffumsatz-Modellen (z.B. Roth 23.6) dienen und die im Modell berechneten Pools um einen qualitativen Term ergänzen
Scope: Land is a finite resource and the way it is used is one of the principal drivers of environmental change. Increasing land take affects fertile agricultural land, puts biodiversity at risk, increases the risk of flooding and water scarcity and contributes to both the causes and effects of global warming. Moreover, the effects of land take differ depending on the value, quality and functionality of the land. The main objective of this service on sustainable land-use is to build on existing key relevant studies and projects and suggest measures on how sustainable land use can be promoted and how land-take, soil sealing and urban sprawl can be avoided, reduced and compensated in Europe, its cities and regions. The starting hypothesis is that a sustainable use of land would entail that compact and denser urban development would lead to less need for transport, less energy use and more open spaces enhancing the quality of life thus generating benefits and requiring less costs. Policy questions: - What does the current European land use look like? Which cities and regions in Europe show the biggest challenges in terms of sustainable land use, land take and urban sprawl? Which regions and cities showed positive developments on this respect? What factors are responsible for the main changes over the past 28 years and which measures already implemented seem to play a role? - What are the costs and benefits (economic, social, ecological and territorial effects) of 1) unconstrained land-take (as appeared during the last 10 years) and 2) limiting land-take towards no net land take by 2050. How are these effects linked to the value or quality of land taken? For instance, urban heat, particulate matter, health, climate change, land value, ecosystem services, recreation, total area, etc. - Which (spatial) strategies, instruments and mechanisms (financial, fiscal and economic) could be used, at national, regional and local level, to limit and contain urban sprawl, to contribute to the EU-wide objective for no net land-take by 2050 and its national targets, to promote sustainable land use and leading towards a more balanced territorial development, maintaining green and open spaces in urban areas and transcending administrative and governmental borders? How can the private sector and public-private collaboration play a role? And how can we benefit economically from measures to avoid further land take? - What determines the success of policy interventions and measures aimed at reducing land take and containing urban sprawl? - How does territorial cohesion policy and specific sectoral policies, such as on air-quality or the European Single Market, influence urban sprawl and land-take? And what recommendations towards European Cohesion Policy and sectoral policies could be made so that they discourage further land-take and urban sprawl?
Die internationale Rahmensetzung prägt das europäische und nationale Recht in erheblichem Maße. Das gilt auch für die Ressourceneffizienz. Eine internationale Verankerung wäre daher wünschenswert. Erste Ressourcenschutzansätze gibt es bereits auf internationaler Ebene, z. B. das 10year Framework of Programmes on Sustainable Consumption and Production der UN (ein politischer Prozess ohne Verbindlichkeit) oder das Seerechtsübereinkommen. Sie sind jedoch punktuell und wirken oft nur mittelbar. Der Auftragnehmer soll Ansätze für eine internationale Governance identifizieren. Er soll bewerten, welche die vielversprechendsten Ansätze sind, um diese weiterzuverfolgen. Auch neue Ideen der Verankerung der Ressourceneffizienz auf internationaler Ebene sind willkommen, soweit sie grundsätzlich umsetzbar erscheinen. Die Studie soll sich auf abiotische Rohstoffe (einschließlich der energetischen) und die Ressourceneffizienz, also den Rohstoffverbrauch beschränken. Rohstoffgewinnung soll nicht Gegenstand dieser Studie sein. Das Welthandelsrecht soll ausdrücklich mit einbezogen werden. Soweit schutzgutsbezogene Konventionen geprüft werden, soll der Zusammenhang zwischen dem Schutzgut und dem Rohstoffverbrauch dargestellt werden. Neben Konventionen sind auch geeignete politische Prozesse zu begutachten, die die Möglichkeit bieten, die Ressourceneffizienz auf internationaler Ebene zu verankern. Solche Prozesse bereiten gelegentlich Rechtsetzungsvorhaben vor und können auch aus sich heraus starke politische Bindungswirkung erreichen. Als denkbare Handlungspflichten, die sich an die betroffenen Vertragsstaaten richten, sind Berichtspflichten, Datenerhebungen, materielle Ziele, Programmsetzungspflichten u.ä. zu prüfen.
Um die Praxis zu unterstützen und die Rechts- und Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, sind möglichst konkretisierte Hinweise zu erarbeiten, um die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung auf den vorgelagerten Ebenen (weiter) zu operationalisieren und - wo möglich - über Fachkonventionen zu standardisieren. Hierzu bedarf es der Entwicklung von konkreten methodischen Ansätzen zur Bestandserfassung, Prognose und Bewertung von Beeinträchtigungen sowie - im Rahmen von Ausnahmen - insbesondere zur Alternativenprüfung. Unterschiedliche Planungskategorien und ihre Bindungswirkungen (z. B. Eignungs-, Vorrang-, Vorbehaltsgebiete, Bindungswirkung der Bundesfachplanung nach § 15 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), Erfordernisse der Raumordnung) sind differenziert zu betrachten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung vorgelagerter Planungsebenen - insbesondere im Rahmen der Planung erneuerbarer Energien und der Planung von Vorhaben des Netzausbaus - sind v. a. die Regionalplanung sowie die Bundesfachplanung nach NABEG Gegenstand der Betrachtungen. Denn aus der Verbindlichkeit des als Ergebnis der Bundesfachplanung bestimmten Korridors für das Planfeststellungsverfahren (§ 15 Abs. 1 S. 1 NABEG) heraus ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die Methodik des Alternativenvergleichs als beim Raumordnungsverfahren, von dessen Ergebnis im nachgelagerten Planfeststellungsverfahren abgewichen werden kann (vgl. z. B. § 15 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein, § 11 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz). Auch beim Straßen- oder Schienenverkehr werden auf vorgelagerten Planungsebenen räumliche Entscheidungen getroffen. Insofern besteht auch hier die Notwendigkeit einer frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Gebiets- und Artenschutzes, um Fehlplanungen zu verhindern, die eventuell auf der nachfolgenden Ebene der Genehmigung korrigiert werden müssten. Zu prüfen ist insbesondere, welche Datengrundlagen auf vorgelagerten Ebenen heranzuziehen sind, in welchem Umfang und mit welchen Methoden Erhebungen vor Ort erforderlich sind, welche Aspekte des Prüfprogramms auf welcher Planungs- und Zulassungsebene zu betrachten bzw. abzuschichten sind und wie die Anforderungen an die Ausnahmeprüfung bereits auf der vorgelagerten Ebene erfüllt werden können. Zudem sind repräsentative Beispiele aus verschiedenen Vorhabentypen und Planungskontexten zu beleuchten und positive Lösungsansätze sowie konkrete Handlungshinweise aufzuzeigen.
Die Leitbilder und Handlungsstrategien zur Raumentwicklung von Deutschland der Ministerkonferenz für Raumordnung von 2006 und ihre Aktualisierung und Fortschreibung 2013 bestätigen die bedeutende Rolle des Zentrale-Orte-Konzepts für die Sicherung der Daseinsvorsorge in der Fläche, fordern aber auch seine Anpassung an demografische Trends und realisierte Verwaltungsstrukturreformen. Um Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Zentralen-Orte-Konzepte der Länder aussprechen zu können, ist zunächst eine Analyse des Status Quo notwendig. Ausgangslage: Im Laufe der Jahrzehnte haben sich aus den durch die MKRO Ende der 1960er Jahre bundeseinheitlich definierten Zentrale-Orte-Klassen unterschiedliche Steuerungsansätze entwickelt. Die von den Bundesländern zur Umsetzung ihrer Raumentwicklungsstrategien jeweils verfolgten Ausweisungsansätze Zentraler Orte, ihre Definitionen und Normen, die Abgrenzung ihrer Verflechtungsbereiche, ihre Ausstattungskataloge, aber auch ihre Bindungswirkungen für die verschiedenen Fachplanungen unterscheiden sich heute erheblich voneinander. Ziel: Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Projektes zunächst den Status Quo der Zentrale-Orte-Konzepte in den Ländern zu analysieren und darzustellen, um auf dieser Basis Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung abzuleiten.
In der Antarktis wird solare Bestrahlung stark von der besonders hohen Schneealbedo sowie von Wolken beeinflusst. Es ist wahrscheinlich, dass zukünftige Klimaänderungen eine Veränderung dieser beiden Parameter mit sich bringen werden. Bislang gibt es nur wenige Untersuchungen zum Einfluss von Albedo und Wolken auf die UV-Strahlung, insbesondere auf der antarktischen Halbinsel. In Kooperation mit unseren chilenischen Partnern sollen daher bodennahe spektrale Messungen der einfallenden solaren Strahlungsgrößen an der chilenischen Antarktisstation Escudero durchgeführt werden. Vorgesehen sind dafür zwei Messkampagnen in der Antarktis. Die Kampagnen werden vom chilenischen Project ACT98 UV Radiation and UV-Linked Effects (2010-2013) finanziert. Dieses Rahmenprojekt finanziert den Flug von Chile in die Antarktis, für die Finanzierung der Flüge zwischen Chile und Deutschland benötigen wir allerdings die Unterstützung des BMBFs. Die geplanten spektralen Messungen sollen uns ein besseres Verständnis von Wolken- und Albedoeinflüssen auf die Strahlung in der Antarktis ermöglichen und damit ebenfalls zu einem deutlich besseren Verständnis des antarktischen Strahlungsklimas beitragen.
A sulphur fertilization which is orientated at the need of the crops presupposes above all knowledge of the medium- and long-term S supply by mineralization of organic S forms. Organic S forms can constitute up to 95 percent of total S. They are mainly composed of carbon bonded sulfur (C-S; e.g. S-containing amino acids) and not directly carbon bonded sulfur (C-O-S; e.g. ester sulfates). The latter probably play the more important role for S mineralization. Yet, statements are inconsistent regarding the contribution of various organic S forms. This might be to due to a different 'stability in relation to the attack of Arylsulfatase enzymes. We hypothezise that ester sulfates are not available for the enzymes when they are protected within soil aggregates. In this project, we want to check out, whether there is a causal relation between aggregate parameters (size, stability) and a biochemical S-mineralization of the ester sulfates. For this purpose, we use soil samples from a randomized long-term experiment with a differentiated, 45 year organic fertilization and a mineral fertilization variant as control. Besides, we will spike soil samples with 35S-sulfate and follow its fate over time (entrapment within ester sulfates, remobilization etc.).
Seit der Novellierung des Raumordnungsrechts im Jahre 1998 eröffnet Paragraph 9 Abs. 6 ROG den Ländern die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Regionalplanung und Flächennutzungsplanung zu einer neuen, kombinierten Planungsebene, dem so genannten regionalen Flächennutzungsplan, zusammenzuführen. Neben Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen hat auch Nordrhein-Westfalen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den regionalen Flächennutzungsplan auf Landesebene - allerdings beschränkt auf das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr - eingeführt. Gemäß Paragraph 25 Abs. 6 LPlG NW können nunmehr mindestens drei benachbarte Gemeinden eine Planungsgemeinschaft bilden und regionale Flächennutzungsplanung betreiben. Praktische Erfahrungen mit dem neuen Planungsinstrument liegen allerdings bislang nicht vor. Die nordrhein-westfälische Regelung zum regionalen Flächennutzungsplan soll zunächst vor dem Hintergrund der Anforderungen des Raumordnungsgesetzes untersucht und mit den in anderen Bundesländern entwickelten Modellen regionaler Flächennutzungsplanung verglichen werden. Daran anschließend sollen Lösungsmöglichkeiten für die wesentlichen praktischen Fragen erarbeitet werden, die die gesetzliche Regelung im Hinblick auf die Aufstellung regionaler Flächennutzungspläne aufwirft. Diese betreffen insbesondere die Gründung einer Planungsgemeinschaft durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die daran geknüpften Rechtsfolgen, das Planaufstellungsverfahren, Inhalt und Bindungswirkung eines regionalen Flächennutzungsplans sowie das Verhältnis zwischen konventioneller Regionalplanung und regionaler Flächennutzungsplanung.
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