Das Projekt "Tagung 'Benefits beyond boundaries, Ergebnisse des 5. Weltschutzgebietskongresses in Durban 2003 und ihre Bedeutung für die deutschen Schutzgebiete' 10. bis 13. Februar 2004, Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.
Das Projekt "Europäisierung des Umweltrechts und ihre Auswirkung auf die Wirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Institut für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht, Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht durchgeführt. Die Europäisierung des Umweltrechts spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die nationale Umweltgesetzgebung. Neue Konflikte zwischen europäischem und deutschem Umweltrecht sind gegenwärtig in den Bereichen Immissionsschutzrecht und Umwelthaftungsrecht vorprogrammiert, betrachtet man die Richtlinienvorschläge der EU zur Umwelthaftung sowie zum Emissionszertifikatenhandel in Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll. Eine gesonderte Betrachtung bilden die bisherigen Bemühungen der künftigen östlichen Beitrittsländer, insb. Polens, im Hinblick auf eine 'europarechtsgerichtete' Umweltrechtsgesetzgebung. Erfasst werden soll zunächst der aktuelle Stand der Europäisierung des Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzungsbemühungen des deutschen Gesetzgebers. Eine ausführliche Betrachtung erfahren hier die EU-Gesetzgebungsbemühungen zum Erlass einer Umwelthaftungsrichtlinie sowie die damit verbundenen Kompatibilitätsfragen bei europäischem und deutschem Umweltrecht. Unter den Gesichtspunkten der Kompatibilität und Harmonisierung europarechtlicher Vorgaben und deutschem Umweltrecht wird der EG-Vorschlag zu einer Richtlinie zum Emissionszertifikatehandel erörtert. In einem zweiten Komplex werden die möglichen Auswirkungen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf die deutsche Wirtschaft und die hiermit verbundenen Konsequenzen untersucht. Gerade hier stellt sich für Unternehmen und Versicherer die zentrale Frage nach der künftigen Versicherbarkeit von reinen Ökoschäden, deren Einbindung in der von der EU vorgesehenen Form in das Umwelthaftungsrecht bislang dem deutschen Rechtssystem fremd ist. Abschließend soll sich mit der Frage am Beispiel Polens beschäftigt werden, inwieweit die künftigen östlichen Beitrittsländer im Umweltrecht gesetzgeberische Vorbereitungen im Hinblick auf europäische Regelwerke und Vorgaben getroffen haben. Die dargestellten Problemstellungen, Fragen und Auswirkungen auf Gesetzespolitik und wirtschaftliche Praxis sowie mögliche Lösungen sollen in einem gemeinsamen Symposium von DBU/dem Lehrstuhl des Antragstellers unter Einbindung des Verlags Recht und Wirtschaft, Heidelberg, präsentiert werden.
Das Projekt "Bioaccessibility of phosphorus in the subsoil (SubsoilP)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Nutzpflanzenwissenschaften und Ressourcenschutz (INRES), Bereich Bodenwissenschaften, Allgemeine Bodenkunde und Bodenökologie durchgeführt. Plants may take up between 10 and 80 Prozent of their P demand from subsoils, but the forms and accessibility of subsoil P as affected by crop sequence management are currently hardly understood. This project aims at (i) quantifying the P stocks and binding forms in different subsoil compartments of the central field trial (CeFiT) with varying biopore systems, (ii) elucidating the contribution of earthworm burrows to P uptake from subsoil horizons, and (iii) testing the feasibility of the d18O signature of soil and plant phosphates as a novel tool for tracing back their origin and residence time. Samples are taken from rhizosphere, bulk soil, earthworm burrow linings and former root channels both from the central field trial (CeFiT) and central microcosm experiment (CeMiX). The P forms and concentrations are characterized by sequential P extraction procedures, high-resolution element mapping, and 31P-NMR spectroscopy. Isotope uptake and exchange studies using 33P and 18O labelled phosphate are used to evaluate P uptake rates from biopores and phosphate residence time in soil.
Das Projekt "Reform der Zentrale-Orte-Konzepte in den Ländern und Folgen für Siedlungsstruktur und Daseinsvorsorge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von plan + risk consult - Prof. Dr. Greiving & Partner Ingenieurgesellschaft für Raumplanung und Umweltforschung durchgeführt. Die Leitbilder und Handlungsstrategien zur Raumentwicklung von Deutschland der Ministerkonferenz für Raumordnung von 2006 und ihre Aktualisierung und Fortschreibung 2013 bestätigen die bedeutende Rolle des Zentrale-Orte-Konzepts für die Sicherung der Daseinsvorsorge in der Fläche, fordern aber auch seine Anpassung an demografische Trends und realisierte Verwaltungsstrukturreformen. Um Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Zentralen-Orte-Konzepte der Länder aussprechen zu können, ist zunächst eine Analyse des Status Quo notwendig. Ausgangslage: Im Laufe der Jahrzehnte haben sich aus den durch die MKRO Ende der 1960er Jahre bundeseinheitlich definierten Zentrale-Orte-Klassen unterschiedliche Steuerungsansätze entwickelt. Die von den Bundesländern zur Umsetzung ihrer Raumentwicklungsstrategien jeweils verfolgten Ausweisungsansätze Zentraler Orte, ihre Definitionen und Normen, die Abgrenzung ihrer Verflechtungsbereiche, ihre Ausstattungskataloge, aber auch ihre Bindungswirkungen für die verschiedenen Fachplanungen unterscheiden sich heute erheblich voneinander. Ziel: Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Projektes zunächst den Status Quo der Zentrale-Orte-Konzepte in den Ländern zu analysieren und darzustellen, um auf dieser Basis Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung abzuleiten.
Das Projekt "Die Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung nach der Privatisierung von Bahn und Post" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Feststellung des Bindungsumfangs von Zielen der Raumordnung und Landesplanung bei eisenbahn- und fernmelderechtlichen Planungen der privatisierten Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Bundespost, Deutsche Bahn Aktiengesellschaft und Deutsche Telekom Aktiengesellschaft.
Das Projekt "Rechtliche Bewertung des Planzeichens 'Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Die Verordnung über Gegenstand, Form und Merkmale des Planungsinhalts der Landesentwicklungspläne, Gebietsentwicklungspläne und Braunkohlenpläne (3. DVO zum Landesplanungsgesetz NW) sieht in der Anlage 1 unter A die Beschreibung des Gegenstandes und der Form von Planzeichen vor. Unter Ziff.2 (Freiraum) ist als a) das Planzeichen 'Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche' aufgeführt. Es bestehen Unsicherheiten bei diesem Planzeichen insofern, als der landesplanerische Zielcharakter nicht eindeutig zu sein scheint. Die Interpretationen reichen von positiver Zielbestimmtheit (z.B. als landwirtschaftlicher Vorrangraum) bis zur Negierung eines eigenständigen Zielcharakters (allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich als landesplanerische Restkategorie). Aus Sicht des Landes ist eine Untersuchung über die Zielqualität und die Bindungswirkungen dieses Planzeichens der 3. DVO zum Landesplanungsgesetz NW von Interesse. Die Klärung dieser Frage ist von Bedeutung für Abwägungsvorgänge dieser Raumkategorie mit konkurrierenden Raumnutzungen, speziell mit Abgrabungsinteressen.
Das Projekt "Einfluss langjährig differenzierter organischer Düngung auf S-Bindungsformen und S-Nachlieferung einer Parabraunerde aus Löß" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Nutzpflanzenwissenschaften und Ressourcenschutz - Pflanzenernährung (Prof. Werner) durchgeführt. A sulphur fertilization which is orientated at the need of the crops presupposes above all knowledge of the medium- and long-term S supply by mineralization of organic S forms. Organic S forms can constitute up to 95 percent of total S. They are mainly composed of carbon bonded sulfur (C-S; e.g. S-containing amino acids) and not directly carbon bonded sulfur (C-O-S; e.g. ester sulfates). The latter probably play the more important role for S mineralization. Yet, statements are inconsistent regarding the contribution of various organic S forms. This might be to due to a different 'stability in relation to the attack of Arylsulfatase enzymes. We hypothezise that ester sulfates are not available for the enzymes when they are protected within soil aggregates. In this project, we want to check out, whether there is a causal relation between aggregate parameters (size, stability) and a biochemical S-mineralization of the ester sulfates. For this purpose, we use soil samples from a randomized long-term experiment with a differentiated, 45 year organic fertilization and a mineral fertilization variant as control. Besides, we will spike soil samples with 35S-sulfate and follow its fate over time (entrapment within ester sulfates, remobilization etc.).
Das Projekt "Arten- und gebietsschutzrechtliche Prüfung auf vorgelagerten Planungsebenen - unter besonderer Berücksichtigung der erneuerbaren Energien sowie des Netzausbaus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. Um die Praxis zu unterstützen und die Rechts- und Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, sind möglichst konkretisierte Hinweise zu erarbeiten, um die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung auf den vorgelagerten Ebenen (weiter) zu operationalisieren und - wo möglich - über Fachkonventionen zu standardisieren. Hierzu bedarf es der Entwicklung von konkreten methodischen Ansätzen zur Bestandserfassung, Prognose und Bewertung von Beeinträchtigungen sowie - im Rahmen von Ausnahmen - insbesondere zur Alternativenprüfung. Unterschiedliche Planungskategorien und ihre Bindungswirkungen (z. B. Eignungs-, Vorrang-, Vorbehaltsgebiete, Bindungswirkung der Bundesfachplanung nach § 15 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), Erfordernisse der Raumordnung) sind differenziert zu betrachten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung vorgelagerter Planungsebenen - insbesondere im Rahmen der Planung erneuerbarer Energien und der Planung von Vorhaben des Netzausbaus - sind v. a. die Regionalplanung sowie die Bundesfachplanung nach NABEG Gegenstand der Betrachtungen. Denn aus der Verbindlichkeit des als Ergebnis der Bundesfachplanung bestimmten Korridors für das Planfeststellungsverfahren (§ 15 Abs. 1 S. 1 NABEG) heraus ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die Methodik des Alternativenvergleichs als beim Raumordnungsverfahren, von dessen Ergebnis im nachgelagerten Planfeststellungsverfahren abgewichen werden kann (vgl. z. B. § 15 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein, § 11 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz). Auch beim Straßen- oder Schienenverkehr werden auf vorgelagerten Planungsebenen räumliche Entscheidungen getroffen. Insofern besteht auch hier die Notwendigkeit einer frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Gebiets- und Artenschutzes, um Fehlplanungen zu verhindern, die eventuell auf der nachfolgenden Ebene der Genehmigung korrigiert werden müssten. Zu prüfen ist insbesondere, welche Datengrundlagen auf vorgelagerten Ebenen heranzuziehen sind, in welchem Umfang und mit welchen Methoden Erhebungen vor Ort erforderlich sind, welche Aspekte des Prüfprogramms auf welcher Planungs- und Zulassungsebene zu betrachten bzw. abzuschichten sind und wie die Anforderungen an die Ausnahmeprüfung bereits auf der vorgelagerten Ebene erfüllt werden können. Zudem sind repräsentative Beispiele aus verschiedenen Vorhabentypen und Planungskontexten zu beleuchten und positive Lösungsansätze sowie konkrete Handlungshinweise aufzuzeigen.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Realisierung eines Ofenkonzeptes zur prozessintegrierten Bindung von HF beim keramischen Brand unter gleichzeitiger Nutzung des Energiepotentials der Rauchgase zur Produktaufheizung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ströder GmbH und Co. KG durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Umsetzung eines neuartigen Ofenkonzeptes zur Bindung von Fluor ohne externe Rauchgasreinigung mit gleichzeitiger Wärmerückgewinnung des in den Rauchgasen enthaltenen Energiepotentials. Dieses geschieht durch die rauchgasseitige Verbindung eigenständiger Kammeröfen mit Hilfe von Rohrleitungen und der weiteren Verbindung dieser Öfen mit einem Kammertrockner. Dabei werden die Rauchgase des brennenden Ofens durch den keramischen Besatz in einen zweiten Ofen geleitet. Das im Rauchgas enthaltene HF wird an den keramischen Oberflächen des Besatzes absorbiert und gleichzeitig die im Rauchgas vorhandene Wärmeenergie entsprechend dem vorhandenen Wärmegefälle an den durchströmten Besatz abgegeben. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung des im Rauchgas vorhandenen und den Kamin verlassenden HF-Gehaltes auf kleiner 10 mg/Nm3. Gleichzeitig soll das im Rauchgas des brennenden Ofens enthaltene Energiepotential genutzt werden. Die beiden Kammeröfen der Firma Ströder, Fabrikat Riedhammer, werden mit Hilfe von Rohrleitungen miteinander und zusätzlich mit der vorhandenen Kammertrocknung verbunden. Die Arbeitsplanung erfolgt nach den beigefügten Arbeitsschritten. Die Ergebnisse werden im eigenen Unternehmen verwertet.
Das Projekt "Grundfragen eines europäischen Raumordnungsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Die Raumordnung wird vielfach als eine Materie angesehen, die allein der Hoheitsgewalt der einzelnen Staaten unterworfen zu sein scheint. Sie gilt als ein Kernelement der nationalen Souveränität, die fern von jeglicher überstaatlicher Einflussnahme zu gestalten sei. Im Zuge fortschreitender europäischer Integration ist jedoch auch die Raumordnung keine nationale Domäne mehr. Die Europäische Gemeinschaft wirkt in vielfältiger Weise auf die nationale Raumordnung ein. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die verschiedenen Instrumente, die die Gemeinschaft auf diesem Gebiet einsetzt, und begutachtet ihre Auswirkungen auf das deutsche Raumordnungsrecht. ( ) Mit der Vergabe von Finanzmitteln steht der Gemeinschaft ein Instrumentarium zur Verfügung, mit dem sie die Raumordnung in den Mitgliedstaaten determinieren kann. Die Arbeit liefert eine Kurzbeschreibung der einzelnen Maßnahmen und hebt jeweils ihre Raumbedeutsamkeit hervor. Die größte Raumrelevanz weist in diesem Zusammenhang die Gemeinschaftsinitiative Interreg auf. Ferner deckt die Untersuchung die Zusammenhänge zwischen den Strukturfonds und dem EUREK auf. ( ) Auch kommt die nationale Raumordnung beispielsweise bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nicht an den verbindlichen Vorgaben der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie vorbei. Einen breiten Raum nimmt dabei die Erörterung des Verhältnisses zwischen den Richtlinien einerseits und nationaler raumordnungsrechtlicher Bindungswirkung andererseits ein. In diesem Kapitel werden nahezu alle wesentlichen Streitfragen, die die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie aufwerfen, angesprochen und einer Lösung zugeführt. Weitere Raumrelevanz kommen der UVP-Richtlinie sowie vor allem der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zu. Nationale Raumordnung ist mittlerweile nicht mehr autonom ohne Beachtung dieser Richtlinien möglich. Selbst die Ziele der Raumordnung können unter bestimmten Voraussetzungen von den europarechtlichen Vorgaben durchbrochen werden. Im kompetenzrechtlichen Teil der Arbeit wird nachgewiesen, dass die Gemeinschaft schon jetzt mit mehr Raumordnungskompetenzen ausgestattet ist als vielfach angenommen wird. Es wird deutlich, dass der Gemeinschaft neben der raumordnungsrechtlichen Spezialkompetenzgrundlage des Art.175 Abs.2 S.1 tir.2 EGV mit den Kompetenzen beispielsweise in den Bereichen der Umweltpolitik, der Verkehrspolitik, der Agrarpolitik sowie mit den Kompetenzen für den Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze zahlreiche Kompetenznormen zur Verfügung stehen, auf deren Grundlage raumordnungsrelevante Rechtsakte erlassen werden können. In diesem Abschnitt wird weiter erörtert, ob ein gemeinschaftsrechtlicher Planungsakt erlassen werden kann. Schließlich beschäftigt sich die Arbeit unter anderem noch mit den Kategorien der ausschließlichen und nicht-ausschließlichen Gemeinschaftskompetenzen.
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Bund | 34 |
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Förderprogramm | 34 |
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Keine | 28 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
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Boden | 21 |
Lebewesen & Lebensräume | 24 |
Luft | 15 |
Mensch & Umwelt | 34 |
Wasser | 18 |
Weitere | 34 |