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Biofiltration of indoor pollutants by ornamental plants

The impact of plants on indoor air quality and the examination of a putative interrelation between plant physiology and pollutant removal were investigated in the presented thesis. Moreover, the impact of plants on human well-being in the working environment was examined. Experiments in test chambers revealed that the uptake of pollutants (toluene and 2 ethylhexanol) by plants is very limited, i.e. a removal rate of 2 - 5 L h-1 m-2 leaf area, corresponding to about 20 - 100 Ìg h-1 m-2 leaf area. Furthermore, the impact of plant physiological parameters was found to be negligible for the uptake of the two tested pollutants. It was shown that the pollutant uptake depends mainly on sorption to plant surfaces. A field study verified that one big plant (Spathiphyllum wallisii) in a 20-m2 office has no detectable impact on indoor air quality in regard to concentration of volatile organic compounds, temperature and relative humidity. The well-being of office workers could not be improved by the plant and it is suggested that effects of plants on humans in the working environment are rather small and subject to a more complex system of varying factors. Quelle: Verlagsinformation

Änderung der Biogasanlage der R%S Energy capital GmbH & Co. KG in Horn Bad Meinberg

Die R & S Energy capital GmbH & Co. KG beantragt die Änderung der Biogasanlage in Horn- Bad Meinberg. Antragsgegenstand ist die Änderung des Inputkatalogs maßgeblich durch Aufnahme von tierischen Exkrementen in den Annnahmekatalog bei gleicher Gasmengenproduktion. Zur Verarbeitung der Stoffe soll ein dritter Feststoffdosierer errichtet werden. Dieser und die beiden bestehenden Feststoffdosierer sollen eingehaust werden um Gerüche zu minimieren. Der Lagerplatz für die geruchsintensiven Stoffe soll ebenfalls eingehaust werden indem eine Lagerhalle errichtet wird. Die abgesaugte Luft wird über einen neuen Biofilter geführt. Die Menge an produziertem Gas und an gelagertem Gas bleibt unverändert. Durch die Aufnahme von Gülle (tierische Exkremente) wird die Ziffer 8.6.3.2 erstmals einschlägig für die Anlage, damit verbunden die Ziffer 8.4.2.2 des UVPG.

Sonac Lingen Biofilter

Gegenstand der wesentlichen Änderung sind folgende Maßnahmen: 1) Bau eines neuen Biofilters 2) Rückbau der Biofilter 1,2 und 3

Karlstadt, Gemarkung Karlstadt - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zement, SCHWENK Zement GmbH & Co. KG

Die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt betreibt auf ihrem Betriebsgelände in Karlstadt (Fl.-Nrn. 3510, 3360 und 3155 der Gemarkung Karlstadt) eine Anlage zur Herstellung von Zement / Zementklinker. Ebenfalls am Standort befindet sich eine Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe (sog. Klärschlammtrockner) mit nachgeschaltetem Biofilter. Die Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe wurde erstmalig mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 14.11.2005, Az. 410-177-383, genehmigt. Mit Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 03.05.2006 wurde die Anzeige hinsichtlich des Einsatzes von industriellem Klärschlamm (AVV 19 08 14) am Drehofen 6 und in der eben genannten Trocknungsanlage bestätigt. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 14.11.2005 beträgt die maximale Durchsatzleistung der Trocknungsanlage 12 m3/h, bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%. Die maximale Durchsatzkapazität des Klärschlammtrockners liegt somit bei > 50 Tonnen / Tag. Zur gesicherten Einhaltung des Grenzwertes für organische Stoffe plant die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG die Abluft aus dem Klärschlammtrockner und der Klärschlammlagerhalle als Sekundärluftsubstitut am Ofen aufzugeben (= thermische Nachbehandlung der Abluft). Die maximale Durchsatzleistung (12 m3/h, bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%) bleibt weiterhin unverändert. Die genehmigte Leistung der Anlage zur Herstellung von Zement / Zementklinker von 3.600 Tonnen pro Tag und der genehmigte Ersatzbrennstoffeinsatz von bis zu 100 % wird durch das beabsichtigte Vorhaben nicht berührt. Mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragte die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt die Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker / Zement ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.1 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen. Das mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der mit Bescheid vom 14.11.2005, Az. 410-177-383, immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung (Trocknung) von sekundären Roh- und Brennstoffen dar [§ 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 8.10.2.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV]. Zum damaligen Genehmigungszeitpunkt wurde hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes der Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe auf die Änderung der Zementherstellungsanlage als Hauptanlage abgestellt (Trocknungsanlage als Nebeneinrichtung zur Zementherstellungsanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV). Eine eigenständige Nummer gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV existierte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Die 4. BImSchV wurde zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass die eben genannte Trocknungsanlage nunmehr unter Nr. 8.10.2.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV fällt, da die maximal genehmigte Durchsatzleistung der Trocknungsanlage 12 m3/h (bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%) beträgt, was wiederum einer Durchsatzleistung von > 50 Tonnen / Tag entspricht. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) der 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend konnte jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG dies mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

Ergebnis Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Änderung einer Biogasanlage in Walchum

Die TERWA-Bioenergie GmbH & Co. KG, Südfeld 23, 26907 Walchum, plant auf dem Grundstück Gemarkung Walchum, Flur 29, Flurstücke 47/1 und 47/4, die Änderung einer Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen BHKW (Flex-BHKW), durch die Lageverschiebung des vorhandenen Biofilters sowie durch die Erhöhung der Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1,351 MW auf 3,483 MW ohne Änderung der Inputstoffe sowie der Gasproduktion. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von 1.450 kW elektrische Leistung, 3,483 MW FWL und max. 2,3 Mio. Nm³/a Rohbiogas haben. Für das Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. der Nr. 1.11.1.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Interquell GmbH - Wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Tierfutter

Die Georg Müller Verwaltungs- und Besitz GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg für die Interquell GmbH, Südliche Hauptstraße 38, 86517 Wehringen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Tierfutter auf dem Betriebsgrundstück Flur-Nrn. 1, 183, 186/3, 186/5, 187 und 187/2 der Gemarkung Wehringen in Wehringen beantragt. Der Antrag umfasst folgende Maßnahmen: • Die Errichtung und den Betrieb einer neuen Extruderlinie 5 in einer bereits bestehenden Lagerhalle, • den Anbau einer LKW-Entladung, • die Errichtung eines zusätzlichen Biofilters, • die Aufstellung einer Flockierstuhlanlage „Matzinger“ sowie • die Erweiterung der bestehenden Siloanlage. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Futtermittelerzeugnissen ist der Nummer 7.18 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über die Feststellung des Nichtbestehens der UVP-Pflicht für die Änderung der Abwasserbehandlungsanlage der GS-Recycling GmbH & Co. KG zur Behandlung von Abwasser

Bei der bestehenden Abwasserbiologie handelt es sich um eine 4-stufige, aerobe Schwebekörper-Biologie nach dem ursprünglich in Schweden entwickelten ANOX Kaldnes MBBR-Verfahren (resp. „Moving bed biofilm reactor“) zur biologischen Behandlung der Abwässer aus industrieller und gewerblicher Herkunft sowie einer nachgeschalteten, konventionellen Klärstufe im Belebtschlammverfahren. Die zugelassene Einleitmenge in den Rhein beträgt 172 m³/Tag bzw. 62.780 m³ pro Jahr. Mit der Änderung wird eine Erhöhung der Einleitmenge in den Rhein auf 1.320 m³/d bzw. 482.000 m³/a beantragt. Weiterhin wird der Bau und Betrieb eines Biologievorlagebehälters mit einem Volumen von 1.000 m³, sowie der optionale Bau und Betrieb eines zusätzlichen Nachklärbeckens mit nachgeschaltetem Sandfilter bei Einlaufmengen oberhalb von 780 m³/d beantragt. Außerdem sind die Aufstellung und der Betrieb eines Sauggebläses mit einer Leistung von 10.000 Bm3/h und von 2 Biofiltern zur Absaugung und Behandlung der Raumabluft aus den Anlagen zur Aufbereitung flüssiger Abfalle geplant. Die Anlagen sollen auf der bestehenden Betriebsfläche errichtet werden.

Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Lippstadt - Errichtung und Betrieb Abfallbehandlungsanlage

Die Firma Lönne Entsorgung GmbH & Co. KG, Bertramstraße 9, 59557 Lippstadt beantragt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Abfallbehandlungsanlage) gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf ihrem Grundstück in 59557 Lippstadt, Bertramstraße 9, Gemarkung Lippstadt, Flur 43, Flurstücke 170, 187 und 229. Im Rahmen des derzeitigen Anlagenbetriebes beschäftigt sich die Betreiberin mit der Behandlung von Abfällen aus Öl- und Fettabscheidern sowie aus Sandfängen. Kanalräumgut und Straßenkehricht werden ebenfalls behandelt. Die neu konzipierte Abfallbehandlungsanlage soll die bestehende Anlage im Sinne einer Neuanlage ersetzen. Die entwickelten Verfahren sollen eine umweltschonende Abfallbehandlung gewährleisten, bei der die verwertbaren Anteile aus den Abfällen zurückgewonnen wer-den und das in den Abfällen enthaltene Wasser so aufbereitet wird, dass es dem natürlichen Stoffkreislauf wieder zugeführt werden kann. Zusätzlich soll eine anaerobe Behandlungsstufe errichtet und betrieben werden. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle in der Halle 2 als Betriebseinheit (BE) 1 2. Errichtung und Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle (Fettabscheiderinhalte) in der Halle 2 als BE 2 3. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Containern in der Halle 2 als BE 3 4. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (statische Entwässerung) von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 3 5. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in der Halle 2 als BE 4 6. Errichtung und Betrieb eines Biofilters zur Reinigung der gefassten Abluft aus den Betriebseinheiten 1 - 3 7. Errichtung und Betrieb einer anaeroben Behandlungsstufe für die in der BE 2 abgetrennten Fette als BE 5 8. Errichtung un Betrieb eines Blockheizkraftwerkes mit einer Leistung von 2 x 150 KW als BE 5 9. Errichtung und Betrieb einer Behandlungsanlage (Entwässerung) für Kanalreinigungsrückstände und Straßenkehricht als BE 6

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Firma Papierfabrik Hamburger Rieger Gelsenkirchen GmbH & Co.KG

Die Papierfabrik Hamburger Rieger Gelsenkirchen GmbH & Co. KG, Alfred-Zingler-Str. 15 in 45881 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Papier auf dem Grundstück Alfred-Zingler-Str. 15 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Bismarck, Flur 1, Flurstück 1101) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb eines 3.000 m³ großen Misch- und Ausgleichsbehälters, um eine stabile Betriebsweise der Kreislaufwasserbehandlungsanlage zu gewährleisten. Gegenüber dem bisher genehmigten Stand sollen die nachfolgend genannten Änderungen durchgeführt werden: • Errichtung eines 3.000 m³ zylindrischen Misch- und Ausgleichsbehälters • Vier Wasserstrahl-Luftverdichter zur Belüftung und vollständigen Durchmischung des Misch- und Ausgleichsbehälters • Zwei Umwälzpumpen für den Betrieb der vier Wasserstrahl-Luftverdichter • Zwei Pumpen zur Förderung des Abwassers aus dem Misch- und Ausgleichsbehälter zu der mechanischen Vorreinigunganlage • Eine biologische Abluftbehandlungsanlage (Biofilter) mit einem Volumen von 45 m³ • Ein Radialventilator mit einer Förderleistung der Behälterabluft von maximal 3.000 Bm³/h durch das Biofiltermaterial • Eine Wäscherstufe mit einem Natronlaugewäscher für die biologische Abluftbehandlungs-anlage

Antrag der Alltech Coppens GmbH auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Alltech Coppens GmbH hat am 12.09.2022 gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG die Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage auf ihrem Betriebsgrundstück Deller Weg 14 in 41334 Nettetal, Gemarkung Leuth, Flur 6, Flurstück 289 beantragt. Der Antrag ist am 14.09.2022 eingegangen und wurde zuletzt am 09.01.2023 ergänzt. Antragsgegenstand ist der Bau eines neuen Biofilters mit 800 m² Filterfläche einschl. Technikgebäude als Ersatz für die bestehenden Abluftreinigungsanlagen sowie der Einbau eines Wäschers in der Produktaufbereitung.

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