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Einfluss von Duengung und Bodenpflegemassnahmen auf den Krankheits- und Schaedlingsbefall in einer Apfelanlage

Durch geeignete Duengungs- und Bodenpflegemassnahmen soll der Krankheits- und Schaedlingsbefall reduziert werden, um Pflanzenschutzmittel einzusparen. Geprueft werden organische und mineralische Duengung in je 2 verschieden hohen Gaben sowie ganzjaehrige Bodenoffenhaltung und Gruenduengungseinsaat. Fuer den Mehltau und die Mehrzahl der untersuchten Schaedlinge wurde ein staerkerer Befall auf den offengehaltenen Parzellen gegenueber der Gruensaat festgestellt. Hochsignifikante Unterschiede ergaben sich fuer den Mehltau (Podosphaera leucotricha), die Apfelblattgallmilbe (Eriophyes malinus), die Mehlige (Rosige), Apfelblattlaus (Dysaphis plantaginea), den Apfelwickler (Laspeyresia pomonella) und fuer die Zahl der abgelegten Wintereier verschiedener Aphiden und des kleinen Frostspanners (Operophthera brumata).

Bodenrestauration beim Umbau von Fichte in Buche

Um eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung bei gleichzeitiger Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zu gewaehrleisten, muessen die Reglerfunktionen des Waldbodens erhalten bzw. wiederhergestellt werden (Waldbodenrestauration). Das Spektrum der moeglichen Waldbodenrestaurationsmassnahmen laesst sich idealtypisch den drei Gruppen 'chemisch-technische Waldbodenrestauration', 'chemische Waldbodenrestauration' und 'biologische Waldbodenrestauration' zuordnen. Es wird ein Restaurationskonzept untersucht, das auf biologischen Prozessen aufbaut (Foerderung grosskroniger, vitaler Baeume mit leicht zersetzlicher Streu und intensiver Tiefendurchwurzelung, Erziehung strukturreicher Bestaende, Umbau von Nadelholzreinbestaenden in laubbaumreiche Bestockungen, Verbesserung des Humuszustandes und Verteilung von Basen ueber die Wurzel- und Blattstreu eingebrachter Laubbaeume) und diese, soweit erforderlich, baumarten- und standortabhaengig mit technischen (Pflanzloch/Pflanzstreifen-/Saatbettmeliorationen) und chemischen Mitteln (wiederholte Bodenschutzkalkungen auf versauerungsgefaehrdeten Standorten, ggf. ergaenzt durch die kleinflaechige, am Einzelbestand orientierte Ausbringung von Mangelnaehrelementen) unterstuetzt. Besonderer Untersuchungsbedarf besteht insbesondere im Hinblick auf die Frage, unter welchen Bedingungen plaetzeweise Bodenmeliorationen (z.B. in Pflanzloechern, Saatplaetzen oder Pflanzstreifen) in Ergaenzung der Oberflaechenkalkungen notwendig sind. Zu ueberpruefen ist, in welchem Umfang kleinflaechige Meliorationen (Pflanzloch, Pflanzstreifen, Saatbett) die Biomasseproduktion der eingebrachten Laubbaeume (und damit den gewuenschten Effekt) erhoehen und die Wurzelbiomasse und vor allem deren Tiefenverteilung beeinflussen. Untersuchungsbedarf besteht weiterhin im Hinblick auf die Frage, ob es so gelingt, eine ausreichende Phosphor-, Kalium- oder Spurenelementversorgung von anspruchsvolleren (Laub-)Baeumen dauerhaft zu erreichen. Desgleichen muessen die oekosystemaren Auswirkungen der Einbringungstechniken untersucht werden.

Modelluntersuchungen zur Steigerung der Fruchtbarkeit armer Savannenböden in Mosambik durch 'Biochar'-Applikation

Quantifizierung der Ertragswirksamkeit von Biokohlegaben ('Biochar') in Feldexperimenten ('Biochar'-Steigerungsversuche auf Kleinparzellen mit zwei unterschiedlichen Kulturen) in Mosambik auf Jatropha-Produktionsstandorten der Elaion AG.

Betonkastenversuch - Kaliumduengung

Versuchsfrage: a) Welches ist die aus oekonomischer und oekologischer Sicht langjaehrig optimale K-Duengung auf unterschiedlichem Bodenmaterial? b) Wo liegt langfristig die anzustrebende K-Bodenversorgung bei unterschiedlichem Bodenmaterial? c) Wie hoch liegt das Ertragspotential unterschiedlichen Bodenmaterials bei einheitlichem Standortklima? - Versuch in besonderer Anlage- 64 Betonkaesten (1 m3 Inhalt)- 4 Bodenmaterialien, jeweils 4 K-Duengungsstufen, 4-fache Wiederholung.

Gehölzarbeiten in den „Cuxhavener Küstenheiden“

Stadt Cuxhaven – Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Die Spätblühende Traubenkirsche kommt ursprünglich aus Amerika. In Deutschland ist die dominante Art sehr weit verbreitet - eingebracht auch durch die gezielte Anpflanzung seit 1900 als Wind- und Feuerschutz sowie zur Bodenverbesserung insbesondere auf nährstoffarmen Sandböden. Mit Ausbreitung durch Vögel und Säugetiere dringt sie auch in die geschützten Offenlandbiotope und verändert dort die Artenzusammensetzung sowie das Landschaftsbild. Für große Teile des Naturschutzgebietes bedeutet das, dass eine stetige Bekämpfung der Traubenkirsche erfolgen muss. Neben der Beweidung und einer händischen Entnahme ist in Zeitabständen auch der Einsatz von größerem Gerät nötigt. Deswegen plant der NLWKN gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven eine Pflegemaßnahme zur Aufwertung der im Rahmen des LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ erworbenen Heideflächen. Im Gebiet sollen die unterschiedlich großen Exemplare der Traubenkirsche herausgezogen werden und auch der auf der Fläche vorkommende Japanische Staudenknöterich soll entfernt werden. Für Krähenbeere und Besen- und Glockenheide sollen wieder mehr Platz und bessere Lichtbedingungen geschaffen werden. Denn hier stehen die Pflanzen auf einem ganz besonderen Standort, einer Binnendüne. Diese stehen als Biotop in ganz Europa unter Schutz. Entstanden sind Binnendünen zum Ende der letzten Eiszeit: Durch starke Winde wurde sogenannter Flugsand bis ins Landesinnere transportiert. Die feinen Sande schaffen harte Bedingungen, heiß und nährstoffarm, auf denen nur gut angepasste Arten vorkommen können. Durch Überbauung und Bewaldung sind offene Binnendünen inzwischen sehr selten geworden. Sie spielen jedoch eine große Rolle für die Artenvielfalt der Wildbienen und Wespen, die in den weichen Sand Gänge zur Eiablage bauen können. Im Naturschutzgebiet heimisch fühlen sich auch die streng geschützten Zauneidechsen, auch sie profitieren von dem Projekt. Die Gehölzentfernung schafft weitere offene Flächen, auf denen sich die Tiere sonnen können. Ihre Körpertemperatur hängt von der Außentemperatur ab und gerade am Morgen ist das Sonnenbad für sie besonders wichtig, um sich nach der kühlen Nacht wieder aufzuwärmen. Der Zeitpunkt der Arbeiten wurde so gewählt, dass diese Tiere möglichst wenig gefährdet werden. Im Winter verfallen die Reptilien in eine Winterstarre und könnten so während der Arbeiten von Menschen und Maschine verletzt oder getötet werden. Jetzt im Sommer sind die Tiere aktiv und haben so die Chance, vor den Maschinen zu fliehen. Gleichzeitig wird die Umsetzung engmaschig durch die Expertinnen und Experten der Behörden überwacht, um sicherzustellen, dass die Ausführung umweltverträglich durchgeführt wird. Finanziert wird das Projekt aus Landesmittel zur Pflege besonders seltener Biotope, welche die Stadt Cuxhaven beantragt hat sowie Mitteln des IP LIFE Projekts „Atlantische Sandlandschaften“. Es wird von 16.000 Euro für die Arbeiten ausgegangen. Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Naturschutzgebiet „Cuxhavener Küstenheiden“ ist als sogenanntes „FFH-Gebiet“ zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Die laufenden Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen erfolgt durch den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahmein der „Cuxhavener Küstenheiden“ wenden Sie sich bitte an Kristof Meyn (Tel.: 0511/3034-3318, E-Mail: Kristof.Meyn@nlwkn.niedersachsen.de ) oder an die UNB Cuxhaven, Per Wegener (Tel.: 04721700782, E-Mail: Per.Wegener@cuxhaven.de )

BFD5L_M60

Potenzielle Flächen für das Auf- oder Einbringen von Materialien nach § 7 BBodschV (BFD5L) - Die Grundlage der Methode bildet die Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) "Vollzugshilfe zu §§ 6 - 8 BBodSchV - Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden, vom 10.08.2023". Im Sinne der Kapitel 3.4 (Sicherung oder Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit) sowie 3.6 (Ausschlussflächen für das Auf- und Einbringen) der Vollzugshilfe werden die Flächen der Bodenschätzung nach ihrem Potenzial für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht gekennzeichnet. Ein Ausschluss von Grünlandflächen erfolgt nicht, da sich die Nutzungsart der Bodenschätzung von der tatsächlichen Nutzung unterscheiden kann. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen können mit der Methode Flächen identifiziert werden auf denen humoser Oberboden als Kompensationsmaßnahme aufgetragen werden kann (HLNUG 2024). Fachliche und rechtliche Anforderungen finden sich in der Arbeitshilfe: "Aufbringung von Bodenmaterial zur landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Bodenverbesserung".

Improved Estimates of Monthly Land Surface Temperature from MODIS using a Diurnal Temperature Cycle (DTC) Model

The data associated with the experiment to construct monthly Land Surface Temperature(LST) using a diurnal temperature cycle (Duan et al 2013, 2014, Göttsche and Olesen 2001) from MODIS observations at the 32 sites of flux towers over relatively homogenous sites globally. The methodology is summarized in the manuscript under review. The data include three files of monthly LST estimates in Celsius Degree over the land and coordinates are included in each file.

BFD5L_M60

Potenzielle Flächen für das Auf- oder Einbringen von Materialien nach § 7 BBodschV (BFD5L) - Die Grundlage der Methode bildet die Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) "Vollzugshilfe zu §§ 6 - 8 BBodSchV - Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden, vom 10.08.2023". Im Sinne der Kapitel 3.4 (Sicherung oder Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit) sowie 3.6 (Ausschlussflächen für das Auf- und Einbringen) der Vollzugshilfe werden die Flächen der Bodenschätzung nach ihrem Potenzial für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht gekennzeichnet. Ein Ausschluss von Grünlandflächen erfolgt nicht, da sich die Nutzungsart der Bodenschätzung von der tatsächlichen Nutzung unterscheiden kann. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen können mit der Methode Flächen identifiziert werden auf denen humoser Oberboden als Kompensationsmaßnahme aufgetragen werden kann (HLNUG 2024). Fachliche und rechtliche Anforderungen finden sich in der Arbeitshilfe: "Aufbringung von Bodenmaterial zur landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Bodenverbesserung".

BFD5L_M60

Potenzielle Flächen für das Auf- oder Einbringen von Materialien nach § 7 BBodschV (BFD5L) - Die Grundlage der Methode bildet die Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) "Vollzugshilfe zu §§ 6 - 8 BBodSchV - Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden, vom 10.08.2023". Im Sinne der Kapitel 3.4 (Sicherung oder Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit) sowie 3.6 (Ausschlussflächen für das Auf- und Einbringen) der Vollzugshilfe werden die Flächen der Bodenschätzung nach ihrem Potenzial für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht gekennzeichnet. Ein Ausschluss von Grünlandflächen erfolgt nicht, da sich die Nutzungsart der Bodenschätzung von der tatsächlichen Nutzung unterscheiden kann. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen können mit der Methode Flächen identifiziert werden auf denen humoser Oberboden als Kompensationsmaßnahme aufgetragen werden kann (HLNUG 2024). Fachliche und rechtliche Anforderungen finden sich in der Arbeitshilfe: "Aufbringung von Bodenmaterial zur landwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Bodenverbesserung".

INSPIRE - BFD50: Nitratrückhaltevermögen

Die Verlagerung von Nitrat mit dem Sickerwasser ist als ausschlaggebender Faktor einer Grundwassergefährdung anzusehen. Sie steigt mit der Sickerwasserrate, die sich vor allem aus dem jährlichen Wasserbilanzüberschuss ergibt und verringert sich mit der Verweildauer des Wassers im Boden sowie dem dadurch vermehrten Nitratentzug durch die Pflanzen. Die Verweildauer hängt vor allem von der Feldkapazität ab, die für den durchwurzelbaren Bodenraum ermittelt wird. Das Nitratrückhaltevermögen nimmt bei stauwasserbeeinflussten Standorten durch potenzielle Denitrifikation und die längere Verweilzeit des Stauwassers im Wurzelraum (erhöhter Entzug durch die Pflanzen) zu. In tonreichen Böden, die zur Bildung von Trockenrissen neigen, kann es trotz hoher Feldkapazität bei Niederschlagsereignissen nach längeren Trockenzeiten zu einer Nitratverlagerung kommen. Derartige Böden (Pelosole, Terrae Fuscae) werden ebenfalls bei der Bestimmung des Nitratrückhaltevermögens berücksichtigt. Böden aus organogenen Substraten zeichnen sich grundsätzlich durch ein hohes Rückhaltevermögen aus. Aufgrund ihres erhöhten Mineralisationspotenzials ist aber eine Gefährdung des Grundwassers (z.B. nach einer Melioration) nicht auszuschließen. Diese Standorte sind ebenfalls gesondert gekennzeichnet. Das erhöhte Mineralisationspotenzial wird aber bei der Einstufung nicht berücksichtigt.

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