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Minister einigen sich auf Umweltmaßnahmen für das Donau-Einzugsgebiet

Minister und hochrangige Vertreter, verantwortlich für die Wasserbewirtschaftung des Donau-Einzugsgebiets aus Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Montenegro, Österreich, der Republik Moldau, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Ukraine, Ungarn sowie der Europäischen Kommission haben im Rahmen einer Ministertagung am 16. Februar 2010 in Wien eine "Donaudeklaration" verabschiedet. Die Tagung wurde unter der Koordination der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) in Wien abgehalten. Damit wird der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Donau verabschiedet, der konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen der Donau und ihrer Nebenflüsse bis zum Jahr 2015 aufzeigt. Der Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Donau skizziert konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen der Donau und ihrer Nebenflüsse, die bis zum Jahr 2015 realisiert werden sollen. Die Maßnahmen sind vielfältig und haben das Ziel, die Verschmutzung durch Abwasser aus menschlichen Siedlungen und der Landwirtschaft zu reduzieren, die negative Auswirkungen von künstlichen Veränderungen der Flussstruktur zu verringern, phosphatfreier Waschmittel in allen Ländern einzuführen, sowie Auenlandschaften wieder an die Flüsse anzubinden. Der Plan orientiert sich an den rechtlich verbindlichen Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie.

El-mix-BA-2015

Stromerzeugungsmix in Bosnien-Herzegowina, Daten aus #1.

Rede von Innenminister Dr. Püchel anlässlich der Landesversammlung 2001 des Deutschen Bundeswehrverbandes E.V. ? Landesverband Ost am 5. April 2001 in Magdeburg

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/01 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/01 Magdeburg, den 6. April 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Innenminister Dr. Püchel anlässlich der Landesversammlung 2001 des Deutschen Bundeswehrverbandes E.V. ¿ Landesverband Ost am 5. April 2001 in Magdeburg Anrede, ich danke Ihnen für die Einladung zu Ihrer Veranstaltung und freue mich, zu Ihnen sprechen zu können und überbringe Ihnen die Grüße der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt. Mit Ihrer Landesversammlung reihen Sie sich in eine Vielzahl von Veranstaltungen anlässlich 10jähriger Jubiläen ein, die derzeit in den neuen Bundesländern begangen werden. Jubiläen von Parteien, Verbänden, Vereinen, Unternehmen. Diese Feiern sind zum einen ein Zeichen für die Aufbruchstimmung, die Anfang der 90iger Jahre herrschte und zum anderen ein Zeichen für eine stabile Entwicklung, die viele der damals gegründeten Institutionen genommen haben. Mit der Durchführung Ihrer Veranstaltung in Magdeburg kehren Sie zu Ihren Wurzeln zurück. Denn Ihr Landesverband Ost wurde vor genau 10 Jahren hier in Magdeburg gegründet, mit damals 6.500 Mitgliedern. Heute haben Sie, liebe Delegierte, das Mandat von rund 35.000 Verbandsmitgliedern aus allen Kameradschaften der neuen Bundesländer und Berlin. Vielleicht sind heute unter Ihnen auch Personen, die schon vor zehn Jahren bei der Gründungsversammlung dabei waren. Gerade Sie werden wahrscheinlich gestaunt haben, wie sich das Antlitz von Magdeburg verändert hat. Wenn man immer hier lebt und wohnt, gerät man in Gefahr, den Blick für die Veränderungen zu verlieren. Also, falls es Ihnen in dieser Stadt gefallen sollte, wovon ich ausgehe, sagen Sie es ruhig einmal Ihren Gastgebern. Vor allen Dingen besuchen Sie uns bald einmal wieder. Meine Damen und Herren, Ihr Bundesverband nimmt eine wichtige Aufgabe in der Bundesrepublik wahr. Als Spitzenorganisation der Soldatinnen und Soldaten vertritt er die Interessen von nahezu einer Viertel Million Mitgliedern in allen Fragen des Dienst- und Sozialrechts. Ihre Mitglieder sind Wehrpflichtige ebenso wie aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrade, Familienangehörige und auch Hinterbliebene. Ich spreche heute nicht zum ersten Mal zu Ihnen und tue es jedes mal gern. Genauso gern gratuliere ich Ihnen zum heutigen Jubiläum. Nun sind ja 10 Jahre eine historisch kurze Zeit. Trotzdem sind gerade diese 10 Jahre durch besonders tiefgreifende Veränderungen geprägt und reich an unverzichtbaren Erfahrungen. Dies betrifft mehr oder weniger das Leben eines jeden Ostdeutschen. Es betrifft im besonderen auch Ihre Verbandsarbeit. Und wenn ich an die Vielzahl von Begegnungen mit Soldaten und Kommandeuren der Bundeswehr denke -, so ist ein ¿ wenn nicht der - Schwerpunkt Ihrer Arbeit in der Vergangenheit die umfassende Integration ehemaliger Soldaten und Offiziere der Nationalen Volksarmee in die Reihen der Bundeswehr gewesen. Ich glaube, Sie können zu recht stolz auf das von Ihnen Geleistete sein. War es doch gerade die Bundeswehr, die im Einigungsprozess offensiv und direkt alle Schwierigkeiten angegangen ist und manche Hemmnisse, Vorbehalte und sicher da und dort auch Unzulänglichkeiten konfliktarm aus dem Weg geräumt hat. Ich wage sogar zu behaupten, dass der Einigungsprozess am schnellsten und besten in der Bundeswehr gelungen ist. Heute tragen ehemalige NVA-Soldaten in Führungsebenen genau so Verantwortung wie ihre "Westkameraden", sind genau so anerkannt und genau so zuverlässig. Unterschiede gibt es keine mehr, höchstens in der Sprache. Und da ist es egal, ob man aus Bayern oder Sachsen kommt und in Magdeburg oder Hannover Dienst tut. Obwohl, einen Unterschied gibt es schon noch: "Wir sind ja so cool, sind so bescheiden." Dieses Lied "Im Osten" ist übrigens von einem Sachsen-Anhalter während seines Wehrdienstes in den alten Bundesländern entstanden. Liebe Delegierte, ich wünschte mir, dass das, was die Bundeswehr vorpraktiziert, in unserer Gesellschaft schon überall selbstverständliche Praxis wäre, in der Politik, im öffentlichen Dienst und anderswo. Ich bin aber zuversichtlich und habe Sie dabei mit Ihren Erfahrungen auf meiner Seite. Und da will ich an dieser Stelle gleich ein Thema ansprechen, das uns allen - Politikern gleichermaßen wie Soldaten, oder Polizisten, und überhaupt den öffentlichen Dienst in seiner Gesamtheit - noch immer unter den Nägeln brennt. Die ungleiche Besoldung in Ost und West. Die gegenwärtige Besoldungspraxis ist Ihnen hinreichend bekannt. Lediglich bei herausragenden Einsätzen, so etwa im Kosovo oder in Bosnien-Herzogowina , die besondere Herausforderungen für unsere Soldaten darstellen bekommt der "Ostdeutsche Soldat" einen nicht ruhegehaltsfähigen Zuschuss zu "100 %". Ich kenne natürlich die Position Ihres Verbandes: Vor zwei Jahren wurde in der Landesversammlung Ihres Verbandes auf die immer "krassere Formen annehmende soziale Ungleichbehandlung" an vorderster Stelle hingewiesen. Und ein Jahr danach haben Sie anlässlich Ihres parlamentarischen Abends in Osterfeld bei uns in Sachsen-Anhalt konkret die "Angleichung der Dienstbezüge der Soldaten in einem Zeitraum von drei Jahren" gefordert. Anrede, ich habe großes Verständnis für Ihre Forderung nach baldiger überwindung der Ungleichbehandlung im Soldatenalltag. Das Tempo der Einkommensangleichung im öffentlichen Dienst kann jedoch nicht losgelöst von den Einkommensverhältnissen in der gewerblichen Wirtschaft gesehen werden. Und natürliche ist auch immer die Kostenfrage zu bedenken. Ich weiß nicht genau, welche zusätzlichen Belastungen auf den Bundeshaushalt bei einer Anpassung der Besoldung zukämen. Eine Angleichung der Bezüge allein für die Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt würde das Land ca. 100 Millionen Mark jährlich kosten. Die legitime Forderung nach Angleichung der Bezüge hat also eine immense fiskalische Kehrseite. Was ich aber seit Jahren fordere, ist eine klar aufgezeigte Perspektive der Angleichung der Ost- an die Westtarife. 11 Jahre nach der Wiedervereinigung ist dies eine legitime Forderung für alle im öffentlichen Dienst beschäftigten - innerhalb und außerhalb der Kasernentore. In dieser Beziehung hoffe ich auf die nächsten Tarifverhandlungen. Anrede, ich komme zu einem Thema, welches uns gemeinsam seit langem beschäftigt. Ich meine Gefahren, die von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus ausgehen und vor dem Kasernentor nicht Halt machen. Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus zerstören den inneren Zusammenhalt der Truppe. Schon geringste Ansätze rechtsextremistischen Gedankengutes bei einzelnen Soldaten sind mit dem Auftrag der Bundeswehr unvereinbar. Wird sich doch die Bundeswehr auch zu einer Armee entwickeln, in der in den kommenden Jahren viele Grundwehrdienstleistende ausländischer Herkunft sein werden. Auch leistet die Bundeswehr im Ausland humanitäre Hilfe und vermittelt in friedensschaffenden und friedenserhaltenden Einsätzen zwischen Konfliktparteien, die auch um ethnische Positionen streiten. Sicher liegt es auch im Interesse des Bundeswehrverbandes und ist Bestandteil seiner Verantwortung, kräftig mit zu tun bei der werteorientierten Erziehung der Soldaten, in deren Mittelpunkt die Achtung der Menschenwürde und das Gebot der Toleranz stehen. In diesem Bemühen darf die gesamte Gesellschaft nicht nachlassen. Gerade die deutsche Geschichte des zu Ende gegangenen Jahrhunderts mahnt uns, dass Menschenwürde, Recht und Freiheit niemandem geschenkt werden. Immer wieder müssen diese grundlegenden Werte errungen und geschützt werden. Wir dürfen es nicht zulassen, dass rechtsextreme Gewalt, rechtsextremistische Gesinnung und Propaganda unseren demokratischen Rechtsstaat gefährden. Wir dürfen nicht zulassen, dass rechtsextreme gewaltbereite Jugendliche aus dumpfem, blindem Hass gegen alles Anderssein Menschen brutal zusammenschlagen oder sogar töten. Am 8. Mai vorigen Jahres haben wir der Beendigung des II. Weltkriegs vor 55 Jahren gedacht. Die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus und seiner menschenverachtenden und menschenvernichtenden Ideologie fand damals ein Ende. Seitdem lebt Europa weitgehend in Frieden. Dennoch war die Nachkriegszeit keine wirklich friedliche Periode. Denn 40 Jahre lang beherrschten Blockkonfrontation, kalter Krieg und deutsche Teilung das Bild. In Ostdeutschland entstand mit der DDR ein autoritärer Staat, der seine Bürger bevormundete, gängelte und unterdrückte. Im Herbst 1989 sind wir Menschen in der DDR auf die Straße gegangen und haben ein diktatorisches Regime abgeschüttelt. Damit haben wir die Grundlage für die Einheit und die Freiheit unseres ganzen Vaterlands geschaffen. Es ist unsere Aufgabe, uns mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass die unmenschliche Teilung durch Mauer und Stacheldraht ein trauriger Einzelfall unserer Geschichte bleibt und dass menschenverachtende Ideologien keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft finden. Diese Verpflichtung gilt auch und ganz besonders für die Bundeswehr, die bei ihrer Gründung vor fast 45 Jahren bewusst auf ein Fundament gestellt wurde, das aus den grundlegenden Werten unserer Demokratie besteht. Von Beginn an war und ist die Bundeswehr der uniformierte Teil unserer zivilen Gesellschaft. Anrede, lassen Sie mich nun auf das große Thema Bundeswehrreform zu sprechen kommen: Sicher ist es nicht falsch, wenn ich als Nicht-Militär und doch mehr "Außenstehender" feststelle, dass augenscheinlich gerade das Jahr 2001 für die Bundeswehr zukunftsweisend und von besonderer Tragweite ist. Steht sie doch am Beginn einer notwendigen Reform, die weitreichender und tiefgreifender ist als alle in der Vergangenheit vorgenommenen Veränderungen. Mit der Umsetzung des Ressortkonzeptes zur Feinausplanung und Stationierung vom 16. Februar befinden Sie sich mitten in einer Reform, die bei den Menschen in der Bundeswehr ansetzt. Denn sie sind ihr größtes Kapital, und sie werden letztendlich entscheiden über das Gelingen oder Scheitern einer Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf. Gerade deshalb gilt Ihnen, den Soldatinnen und Soldaten, unsere ganze Unterstützung bei der Umsetzung der Reform. Trotz der Reduzierung der Truppenstärke bleibt die Allgemeine Wehrpflicht bestehen, und das begrüße ich sehr. Gerade der ständige Austausch zwischen der Gesellschaft und der Bundeswehr und den Kenntnissen und Erfahrungen, die junge Wehrpflichtige mitbringen, tut unserer Bundeswehr gut. Als Wehrpflichtigenarmee bleibt die Bundeswehr jünger, frischer und flexibler. Sie hat damit das Potential, aus dem sie qualifizierten Nachwuchs an Zeit- und Berufssoldaten gewinnen kann. Für mich ist und bleibt Wehrpflicht Ausdruck einer besonderen Form von Bürgerverantwortung in unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Anrede, auch an unserem Bundesland Sachsen-Anhalt geht die Strukturreform nicht spurlos vorüber. Wenn hier auch kein Bundeswehrstandort geschlossen wird, so gehen dem Land im Ergebnis rund 160 Soldatinnen/Soldaten verloren. Und es kommt - bedingt durch strukturelle Veränderungen innerhalb der Bundeswehr ¿ in unserem Bundesland zu Verlegungen von Verbänden. Leider auch zur Auflösung des einzigsten in Sachsen-Anhalt stationierten Großverbandes des Heeres, der Panzergrenadierbrigade 38 in Weißenfels. Bei meinem Besuch kürzlich in Weißenfels konnte ich mich noch einmal davon überzeugen, welch bedeutende Rolle diese Brigade in der Region im Süden unseres Landes spielt. Zwar erfährt der Standort Weißenfels einerseits eine Kompensation durch den Aufbau des Sanitätskommandos III bis Ende 2003 mit der gleichzeitigen Verlegung des Sanitätsregiments 13 mit ca. 800 Soldatinnen/Soldaten von Halle nach Weißenfels. Jedoch stellt dies natürlich andererseits für die Stadt Halle einen herben Verlust dar. Für die größte Stadt in Sachsen-Anhalt bedeuten die gefällten Entscheidungen ganz ohne Zweifel nicht nur einen Präsenzverlust an Bundeswehr, sondern auch einen nicht unerheblichen Verlust eines bedeutsamen Wirtschaftsfaktors, auch wenn ihr der Sitz des Verteidigungsbezirkskommandos und des Kreiswehrersatzamtes erhalten bleibt. Unter dem Strich kann ich aber für Sachsen-Anhalt eine positive Bilanz ziehen, was die Zukunft der Bundeswehr in unserem Land betrifft. Dieses gilt nicht zuletzt im Hinblick auf das Gefechtsübungszentrum Altmark nördlich von Magdeburg. Erst unlängst konnte der Schlüssel für das Gefechtsübungszentrum übergeben werden. Anrede, das Gefechtsübungszentrum Altmark ist ein Beispiel für das Spannungsfeld Naturschutz und Bundeswehr und dafür, wie gegenläufige Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden können. Nicht alle Menschen in der Region begrüßten anfangs das Gefechtsübungszentrum. Denn mit der weiteren Nutzung des Truppenübungsplatzes durch die Bundeswehr konnten die Hoffnungen derjenigen nicht erfüllt werden, die dieses Gebiet nach Jahrzehnten militärischer Nutzung künftig ausschließlich als Erholungsgebiet und Ausflugsziel für Einheimische und Touristen sehen wollten. Einstmals vorhandene Widerstände sind inzwischen aber kaum noch zu spüren. Statt dessen werden nahezu überall in der Region die Chancen gesehen, die dieses ehrgeizige Projekt bietet. Denn die Colbitz-Letzlinger Heide ist, wie überhaupt die ganze Altmark, eine der strukturschwächsten Regionen in Sachsen-Anhalt. Durch das Engagement des Bundes wird dieser Nachteil zumindest dauerhaft gemindert. Dass dies keine leeren Worte sind, zeigen die nackten Zahlen. Allein bis zum Richtfest vor gut einem Jahr wurden durch die Bauverwaltung etwa 170 Aufträge mit einem Volumen von ca. 51 Millionen Mark vergeben. Die Aufträge gingen überwiegend an mittelständische Unternehmen unseres Landes. Aber nicht nur die eigentliche Baumaßnahme hat Arbeitsplätze nach Sachsen-Anhalt gebracht. Die Colbitz-Letzlinger Heide ist durch die Jahrzehnte lange militärische Nutzung - bei der Umweltschonung nie ein Thema war - in hohem Maße mit Munition, Munitionsschrott und auch allgemeinem Schrott erheblich belastet. Die Beräumung, die bis zum Jahre 2006 dauern soll, wird rund 400 Millionen Mark Bundesmittel kosten und so auch in den nächsten Jahren noch zahlreiche Arbeitsplätze sichern helfen. Und auch nach der Fertigstellung des Gefechtsübungszentrums wird dessen Betrieb einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor für die Altmark darstellen. Davon wird der Dienstleistungssektor insbesondere profitieren. Gemäß der Vereinbarung gehen wir derzeit davon aus, dass nach der kompletten Inbetriebnahme der Liegenschaft ca. 1200 zivile und militärische Arbeitsplätze entstehen werden. Auch wenn es immer noch Skeptiker gibt, Bundeswehr und Naturschutz schließen sich nicht zwangsläufig aus. Der Einsatz modernster Militärtechnik berücksichtigt weitgehend auch die ökologischen Belange der jeweiligen Region. Durch den Einsatz modernster Technik können beim Umgang mit Wasserschadstoffen Umweltschäden schon von vornherein ausgeschlossen werden. Und schließlich führt die Nutzung eines mit Lasertechnik ausgestatteten Gefechtsübungszentrums auch dazu, dass die Anzahl der sogenannten "freilaufenden" übungen eingeschränkt werden kann. Das heißt, dort, wo mit Computersimulationen auf einem festumrissenen Gelände ohne scharfe Munition geübt werden kann, müssen Panzer nicht mehr durch Ortschaften rollen. Das ist letztlich ein weiterer Gewinn für die Menschen im Umfeld dieses Platzes. Ich denke das Gefechtsübungszentrum Altmark kann beispielgebend für das Verhältnis Umweltschutz und Bundeswehr in Deutschland sein. Anrede, lassen Sie mich auf die Reform zurückkommen. Die im Eckpfeilerpapier formulierten Rahmenbedingungen für die Neuausrichtung der Bundeswehr und zu ihrem Auftrag beziehen sich aktuell auf die veränderte sicherheitspolitische Lage. Diese wirkt sich auch auf das Anforderungsprofil der Soldaten aus. Lag mehr als 35 Jahre der Auftrag der Bundeswehr in der Verteidigung der Bundesrepublik und in der Erfüllung der Bündnisverpflichtungen im Rahmen der NATO, so wird aus heutiger Sicht der Auftrag internationaler Krisenbewältigung immer wichtiger. Der Kampfeinsatz wird zunehmend erlebte Realität. Auslandsverwendungen stellen nicht nur Anforderungen an die Soldaten. Sie betreffen ebenso die Soldatenfamilien. Auch auf sie wirkt sich konkret aus, dass die Bundeswehr eine Armee im Einsatz ist. Ich weiß, dass der Deutsche Bundeswehrverband besonderes Augenmerk auf die im Zuge der deutschen Beteiligung eingesetzten Soldaten richtet, speziell auf ihre soziale Absicherung und ihre Ausrüstung. Ich selbst konnte mir mehrfach ein unmittelbares und unverfälschtes Bild über den Einsatz deutscher Soldaten auf dem Balkan machen. Vor gut einem Jahr habe ich letztmalig das Kosovo besucht. Es war schon beeindruckend , wie deutsche Soldaten, speziell auch Soldaten aus Sachsen-Anhalt, am Wiederaufbau und der Sicherung des Friedens in diesem geschundenen Land beteiligt sind. Mein aufrichtiger Dank von hier aus an die, die dort waren, und meine besten Wünsche für die, die noch ihre Verwendung vor sich haben. Obwohl der Wiederaufbau des Landes langsam voranschreitet, bleibt die Situation im Kosovo äußerst gefährlich. Noch immer ist keine Ruhe in der Krisenregion eingekehrt. Jetzt droht in Mazedonien die Eskalation. Die Nationale Albanische Befreiungsarmee UCK erhebt Forderungen an Mazedonien. Hier geht es offensichtlich um Gebietsansprüche. Mit den jüngsten Ausschreitungen besteht die Gefahr eines erneutes Bürgerkrieges. Dadurch steigt zugleich die Gefahr für Leib und Leben der hier eingesetzten Soldaten. Ich hoffe sehr, dass die politischen Bemühungen der letzten Tage und Wochen von Erfolg gekrönt sein werden. Die jüngsten Ereignisse zeigen aber auch, wie labil der Frieden auf dem Balkan noch ist und dass wir uns wahrscheinlich darauf einrichten müssen, dass unsere Soldaten noch für einen längeren Zeitraum auf dem Balkan bleiben müssen. Das gleiche gilt für die angehörigen des internationalen Polizeikontingentes, zu dem auch Polizeibeamtinnen und ¿beamte aus Sachsen-Anhalt gehören. Anrede, was in vielen anderen NATO- und EU-Staaten schon seit Jahren möglich ist, ist auch in unseren Streitkräften seit Beginn des Jahres Praxis. Die Bundeswehr ist in ihrer ganzen Vielfalt für den freiwilligen Dienst von Frauen geöffnet worden. Keine Laufbahn und kein Verwendungsbereich sind ausgeschlossen. Das ist gut so. Nur Eignung, Leistung und Befähigung zählen. Ich glaube, dies ist ein Gewinn für die Streitkräfte. Damit ergibt sich für den Deutschen Bundeswehrverband zwar kein eigentlich neues Aufgabengebiet, waren doch bisher schon ca. 4400 Frauen im Sanitäts- und Musikdienst tätig. Aber ich kann mir schon gut vorstellen, dass damit die Verantwortung Ihres Verbandes für die Frauen deutlich zunehmen wird. Auch wenn vereinzelt einige Frauen bereits wieder abgesprungen sind, scheint ersten Berichten zufolge die zweimonatliche Grundausbildung der übergroßen Mehrheit keine besonderen Schwierigkeiten bereitet zu haben. Ich meine, es ist hier wie in jedem anderen Beruf auch. Die eigentliche Bewährungsprobe wird sich bei den späteren Verwendungen unter Beweis stellen müssen. Anrede, ich bin der festen überzeugung, dass die vor Ihnen liegenden Aufgabenfelder, auch mit den von mir angeschnittenen Problemen, eine große Herausforderung für Sie darstellen. Sie können nur im gemeinsamen Miteinander aller politischen Kräfte und dem vorhandenen Potential an selbstbewußten Soldatinnen und Soldaten einer baldigen Lösung zugeführt werden. Nicht alles ist über Nacht zu erledigen, manches kostet auch zusätzlich Geld, viel Geld. Da ist sicher Geduld aber auch Beharrlichkeit angebracht. Vertrauen Sie -wie ich - auf unseren Bundesverteidigungsminister, der jüngst noch einmal ausdrücklich betont hat, dass für alle notwendigen und vernünftig begründeten Anschaffungen auch Geld da sein wird. Den Mitgliedern des Deutschen Bundeswehrverbandes wünsche ich gutes Gelingen bei der Erarbeitung praktikabler Lösungen für neue Herausforderungen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche der Tagung viel Erfolg. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Rede von Innenminister Klaus Jeziorsky anlässlich des 5. Landesdelegiertentages der Deutschen Polizei­gewerkschaft  am 26./27. Oktober 2005 in Halberstadt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/05 Magdeburg, den 27. Oktober 2005 Rede von Innenminister Klaus Jeziorsky anlässlich des 5. Landesdelegiertentages der Deutschen Polizei­gewerkschaft  am 26./27. Oktober 2005 in Halberstadt - ¿Keine finanziellen Kürzungen auf Kosten der Inneren Sicherheit¿ Anrede, herzlichen Dank für die Einladung. Ich bin gern nach Halberstadt gekommen, um mit Ihnen über Themen der Inneren Sicherheit sprechen zu können. Das Motto Ihres Delegiertentages ¿ Keine finanziellen Kürzungen auf Kosten der Inneren Sicherheit¿ ist gut gewählt. Es verweist indirekt auf die bedrohliche Haushaltssituation und den Zwang, den weiteren Anstieg der Staatsverschuldung zu stoppen. Ihr Leitspruch unterstreicht aber auch die erhebliche Bedeutung der inneren Sicherheit für unser Gemeinwesen. Und schließlich fordern Sie mit Ihrem Motto, dass das Ausgabevolumen unseres Landes nicht in der Form gekürzt wird, dass es zu Lasten der Inneren Sicherheit geht. Anrede, gestatten Sie mir zunächst einige Hinweise zur Schuldenlast, die uns alle bedrückt, die politische Spielräume einschränkt und Ihre Arbeit erschwert, die Sie neben Ihrem Dienst freiwillig als Interessenvertre­ter Ihrer Kolleginnen und Kollegen übernommen haben. Der Bund der Steuerzahler hat kürzlich eine beeindruckende Rechnung zum Abbau der Staatsschulden Deutschlands veröffentlicht. Um den Schulden­berg von über 1,45 Billionen Euro ohne neue Schuldenaufnahme abzubauen, sei 122 Jahre lang jeden Monat 1 Milliarde Euro Tilgung erforderlich. Derzeit steige der Schuldenberg jedoch pro Stunde um ca. 6 Millionen Euro. Unstreitig müssen also die Staatsausgaben ge­kürzt werden. Es geht also nicht um das Ob dieser Kürzungen, son­dern um das Wie. Und dabei verlangen ¿ neben der Inneren Sicherheit ¿ auch andere politische Themen Ihr Recht. Die Bertelsmann-Stiftung hat kürzlich die Studie ¿Die Bundesländer im Standortwettbewerb 2005¿ vorgelegt. Gegenstand dieser Studie ist ein umfassender Vergleich der 16 deutschen Länder. Kern der Analyse ist der Erfolgsindex, in dem die Entwicklung der einzelnen Bundesländer in den Bereichen Einkommen, Beschäftigung und Sicherheit vergleichend bewertet wird. Ein Ergebnis dieser nach 2001 und 2003 dritten Studie ist, dass den größten Sprung nach vorn Sachsen-Anhalt geschafft  hat ¿ und zwar vom letzten auf den 13. Platz. Ich will diese Studie nicht übergewichten; und obwohl der inneren Sicherheit in dieser Studie kein vorrangiges Gewicht beigemessen wird, habe ich sie angesprochen, weil sie den Zusammenhang z.B. der Faktoren Einkommen, Beschäftigung und Sicherheit aufzeigt und verdeutlicht, dass bei den politischen Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung verschiedene gewichtige Inte­ressen zu berücksichtigen sind, die neben der Inneren Sicherheit für das Gemeinwohl erheb­liche Bedeutung haben. Anrede, wir können heute feststellen, dass die Polizei unseres Landes trotz der Sparmaßnahmen erfolgreicher geworden ist, dass sie ihren Beitrag zur inneren Sicherheit gesteigert hat. Worauf, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist diese verbesserte Leistungsbilanz zurückzuführen? Sie ist zunächst erreicht worden, durch die hohe Leistungsbereitschaft unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die mit großer Ausdauer für die Menschen unseres Landes ihren Dienst verrichten. Der Leistungsfortschritt ist aber auch bewirkt worden, weil wir die Leistungsfähigkeit unserer Polizei gesteigert haben: z. B. durch eine Strukturreform, die Entwicklung und Umsetzung eines Personalkonzepts, die Optimierung der Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln sowie durch zusätzliche Befugnisse der Polizei, die der heutigen Sicherheitslage entsprechen. Diese Schritte haben Sie mit einer bewundernswerten Stetigkeit und Fähigkeit zur konstruktiven Kritik begleitet. Dabei sind Sie nicht nur energisch für die beruflichen Interessen Ihrer Mitglieder eingetreten, sondern auch für Bemühungen, die Menschen unseres Landes wirksamer vor Gefahren zu schützen. Ich erinnere mich noch gut an die sachkundigen Anregungen der DPolG, mit denen im Frühjahr 2003 die Diskussion zur Änderung des Polizeigesetzes unterstützt haben. Für all dies - ich möchte  es auch an dieser Stelle sagen ¿ bin ich  Ihnen sehr  dankbar. Anrede, lassen Sie mich etwas zur Leistungsbilanz unserer Polizei sagen, bevor ich auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eingehe. Sie wissen, dass die Leistungsbilanz der Polizei eines Landes zumeist eine sehr grobe Darstellung vorwiegend statistischer Daten ist. Und sie wissen als Insider besser als ich, dass eine solche Leistungsbilanz nicht ausreichend zeigt, was unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im täglichen Dienst  wirklich  leisten: teilweise in lebensbedrohlichen Situationen, bei der Aufklärung grausamer Verbrechen, bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei der Verkehrsüberwachung, bei schweren Unglücksfällen, Katastrophenlagen usw. Gleichwohl: Die Menschen unseres Landes haben einen Anspruch auf eine solche Bilanz, ein Recht auf die Beantwortung der Frage, ob ihre Polizei erfolgreich arbeitet. Diese Frage ¿ meine sehr geehrten Damen und Herren ¿ können wir uneingeschränkt mit Ja beantworten, und wir brauchen den Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen. Ich will dies mit einigen Beispielen belegen: - Nach der Kriminalstatistik sind in Sachsen-Anhalt in der Zeit von 2002 bis 2004 die Straftaten zurückgegangen (um 3,2 %); die Aufklärungsquote ist hier im gleichen Zeitraum angestiegen (von 55 auf 57,4 %). Diese Quote liegt bei einem bundesweiten Vergleich im oberen Drittel. - Neben der hohen Aufklärungsquote hat die Aufklärungsarbeit in einer Reihe spektakulärer Fälle bundesweite Anerkennung gefunden. Ich erinnere an die Aufklärung eines abscheulichen Verbrechens, das die Öffentlichkeit stark bewegt hat: der Mord an der jungen Anja Blum vor wenigen Monaten. Die Aufklärung gelang über einen DNA ¿ Vergleich. Durch einen DNA ¿ Vergleich ist in diesem Jahr eine ebenso erschütternde Tat ¿ die bereits zehn Jahre zurück lag - geklärt worden: der Mord an der kleinen Maria Juhl. In der Presse können Sie derzeit die Berichte über die Gerichtsverhandlung gegen einen Mann (genannt ¿Marcy¿) verfolgen, der ein weltweites Netz mit Kinderpornographie gegründet und maßgeblich betrieben hat. Die Ermittlungen hierzu, die sich über den gesamten Globus auf 146 Staaten erstreckten und zu vielen erfolgreichen Zugriffen führten, hatten ihren Ausgangspunkt in Magdeburg. Dieser Fall zeigt, welche Herausforderungen auf die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung zukommen. Die Kriminalprävention ist intensiviert worden ¿ auch mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit mit den Kommunen. Derzeit wird der Opferschutz verbessert durch ein Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit dem sogenannten Stalking und Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Positiv ist auch die Leistungsbilanz bei der Verkehrsunfallbekämpfung und der Verkehrsüberwachung. 2004 waren z.B. 745 Unfälle mit Personenschaden weniger zu verzeichnen als 2003. Dies entspricht einem Rückgang von 6,7 %. Im gleichen Zeitraum verringerte sich die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um 3,7 % und die der Schwerverletzten um 15,3 %. - Unsere Polizei brachte im Jahr 2004 ca. 32 000 Verkehrsstraftaten zur Anzeige und ahndete fast 650 000 Verkehrsordnungswidrigkeiten. In ca. 14 000 Fällen wurde ein Fahrverbot ausgesprochen. Zur Verkehrssicherheitsarbeit gab es etwa 14 000 Veranstaltungen bzw. Aktionen mit über 345 000 Teilnehmern aus den verschiedensten Zielgruppen. - Es ist eine Landeseinsatzkonzeption entwickelt worden zur Gewährleistung der Sicherheit in Sachsen-Anhalt während der Fußballweltmeisterschaft 2006. Die Praxistauglichkeit dieser Konzeption ist mit guten Ergebnissen beim Confederations - Cup 2005 getestet worden. - Unsere Polizei hat in den letzten Jahren schwierige Einsatzlagen innerhalb und außerhalb unseres Landes erfolgreich gemeistert: Sie hat z.B. als Geburtstagsfeiern getarnte Skinheadkonzerte und andere Veranstaltungen extremistischer Gruppierungen  wirksam verhindert. - Bei der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002, beim Weltjugendtag in Köln oder bei Castor-Transporten hat unsere Polizei eine hervorragende Arbeit geleistet und ihren hohen Einsatzwert bewiesen. Aus den Kontingenten der internationalen Missionen sind Polizeibeamte des Landes Sachsen-Anhalt nicht mehr wegzudenken. Ob im Kosovo oder in Bosnien-Herzegowina, in Afghanistan, in Georgien oder bei der Identifizierung der Opfer der Tsunami-Katastrophe: überall dort erbringen unsere Beamtinnen und Beamten unter schwierigsten Bedingungen dauerhaft ausgezeichnete Leistungen ¿ auch wenn sie persönlich höchsten Gefahren ausgesetzt sind. Erst vor wenigen Tagen habe ich eine Polizeibeamtin in den Sudan verabschiedet, wo sie gemeinsam mit Kollegen aus anderen Ländern sudanesische Polizisten ausbilden wird. Anrede, die von mir genannten Beispiele belegen sehr deutlich, dass die Polizei ihre Leistungen verbessert hat, trotz ihres Beitrages zur Haushaltskonsolidierung. Haushaltskonsolidierung führt also auch im öffentlichen Dienst nicht zwangsläufig zu weniger Leistung. Im Gegenteil: Die Leistung kann bei Minderung der Ausgaben gesteigert werden, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut motiviert sind ¿ dies ist der Fall ¿ und wenn ihre Möglichkeiten zu einer wirksamen Aufgabenerfüllung oder ¿ mit anderen Worten ¿ wenn die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Polizei verbessert werden. Dies ist keine einfache Aufgabe; viele haben dafür uneigennützig und hart gearbeitet. Und diese Arbeit verdient hohen Respekt. Anrede, welche einzelnen Maßnahmen waren es nun, die uns vorangebracht haben? Auch hierzu will ich einige Beispiele nennen: Zunächst zu den gesetzlichen Vorschriften ¿ nur kurz, weil ich hier im Kreis von Fachleuten bin: Auf Initiative der Landesregierung hat der Landtag im Sommer 2003 mit einer Änderung des SOG LSA eine Reihe von Regelungen zu wirksamen Gefahrenabwehr beschlossen. Nunmehr ist klargestellt, dass die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr auch für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen hat. Zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität wurde der Anwendungsbereich der Vorschrift zu lagebildabhängigen Kontrollen auf Autohöfe und die Straßenverbindungen zwischen Autobahnen und Autohöfen ausgedehnt. Die präventiv-polizeiliche Rasterfahndung ist an die aktuellen Erfordernisse der Verbrechensbekämpfung angepasst worden. Bei der Befugnis zur erweiterten Platzverweisung ist die Beschränkung auf bestimmte Katalogstraftaten sowie die Befristung auf 4 bzw. 14 Tage aufgehoben worden und gegenüber potenziellen Straftätern kann nun ein Platzverweis für die Dauer von bis zu 12 Monaten ausgesprochen werden. Für Fälle häuslicher Gewalt wurde das Wegweisungsrecht gesetzlich ausdrücklich festgeschrieben. Anrede, was haben wir organisatorisch verbessert? Die polizeiliche Organisation ist in vielen Bereichen verändert und den heutigen Bedürfnissen angepasst worden: Es gibt heute nur noch ein Polizeirevier pro Landkreis. Weitere im Landkreis befindliche Polizeireviere wurden in Polizeikommissariate umgewandelt und den örtlich zuständigen Polizeirevieren unterstellt. Die ¿Kleinstpolizeistationen¿ wurden aufgelöst und in personal- und leistungsstarke Revierstationen überführt. Präsenzaufgaben können nun verstärkt wahrgenommen, bei Bedarf auch Kriminalbeamte zum Einsatz gebracht werden. Für die Bereitschaftspolizei  wurde Anfang 2004 die Änderung des Verwaltungsabkommen mit dem Bund unterzeichnet. Die Solleinsatzstärke ist wie vereinbart auf 480 Vollzugsbeamtinnen und ¿beamte reduziert worden. Mit der Konzentration der Bereitschaftspolizei am Standort in Magdeburg ist dafür gesorgt, dass der Einsatzwert gestiegen ist und der interne Verwaltungsaufwand reduziert werden konnte. Im Landeskriminalamt sind aus sechs Abteilungen fünf und aus 27 Dezernaten 16 gebildet worden; sachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche wurden konzentriert und zusammengelegt. Das SEK ist aus der Polizeidirektion Magdeburg herausgelöst und zum 01.01.2005 dem Landeskriminalamt zugeordnet worden. Die Zusammenfassung der Spezialeinheiten unter einem Dach schafft Optimierungspotenziale bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität. Im Technischen Polizeiamt sind die Aufgaben der vier Abteilungen und 18 Dezernate in drei Abteilungen und 14 Dezernaten gebündelt worden. Am 14. Februar dieses Jahres ging das elektronische Polizeirevier in den Echtbetrieb. Damit waren wir eines der ersten Bundesländer, das die polizeiliche Präsenz und Ansprechbarkeit auch im Internet erhöht hat. In den ersten sechs Monaten, registrierten wir z. B. 673 Anzeigen, 180 Hinweise, 43 Danksagungen - aber auch 47 Beschwerden. Um die Attraktivität und den Erfolg dieser Präsentation für die verschiedenen Altersgruppen zu erhöhen, werden wir die Plattform um kinder- und seniorenspezifische Elemente erweitern. Ich bitte Sie: werben Sie für das neue polizeiliche Medium. Mit der landesweiten Einführung des Bedarfsorientierten Schichtdienstmanagements ist die Polizei im letzten Jahr einen weiteren Schritt in Richtung zu mehr Professionalität gegangen. Unter besserer Ausnutzung der bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten sowie auf Grund der Kreativität und des Engagements der Mitarbeiter hat ein Prozess des optimierten Einsatzes der zur Verfügung stehenden polizeilichen Ressourcen begonnen. Die nunmehr praktizierten flexiblen Dienstzeiten und Dienststärken entsprechen besser den dienstlichen Erfordernissen; sie sollen aber auch den Interessen der Mitarbeiter weitestgehend entgegen kommen. Ich weiß, diesem Prozess steht eine über Jahre geübte Praxis entgegen: z. B. die Dienstverrichtung in festen Dienstgruppen und gleichbleibende Schichtfolgen. Ich hoffe, dass auftretende Probleme möglichst schnell und pragmatisch gelöst werden. Wichtig ist, dass wir nicht auf halber Strecke stehen bleiben, sondern unser System ausbauen und ¿ wo zweckmäßig - auf andere Dienstbereiche ausdehnen. Zum Bemühen um mehr Effizienz und Effektivität gehört auch das Thema ¿Einzelstreifen¿. Es ist zum Teil umstritten; für Aufregung besteht jedoch kein Anlass. Die Polizeidirektionen Stendal und Halle sind seit dem 01. Mai 2005 Pilotbehörden; dort wird systematisch überprüft, ob und wie man alltägliche polizeiliche Sachverhalte durch einzeln handelnde Polizeibeamte aufnehmen und regeln lassen kann. Das ist nichts, was nicht auch jetzt schon in vielen Dienstbereichen praktiziert wird. Auch bisher erledigten einzelne Polizeibeamte verschiedene Aufgaben mit geringem Gefahrenpotential z. B.: die Kontaktbeamten und Kradstreifen, die wie selbstverständlich zu passenden Zeiten und Anlässen allein unterwegs sind. Ich betone es auch an dieser Stelle, dass es nicht meine Absicht ist, im Rahmen des Projektes den generellen Einsatz von einzeln handelnden Polizeibeamten als allgemeine Funkwagenstreife anzuordnen, denn Einsparungsbemühungen finden ihre Grenzen dort, wo sie Gefahr laufen, zu Lasten der Sicherheit unserer Polizeibeamten zu gehen. Anrede, ein wichtiges Thema auch bei der Landespolizei ist die Unterbringung. Mir ist klar: auf diesem Gebiet sind nicht alle Probleme gelöst. Der erforderliche Bau- und Sanierungsbedarf kann kurzfristig nicht vollständig bewältigt werden. Aber  mit einigen Beispielen will ich zeigen, was wir bisher - mit enormer Belastung für den Landeshaushalt - erreicht haben. In den Jahren 2003/2004 ist das Unterbringungsproblem der Polizei in Stendal gelöst worden. Im Juni 2003 habe ich ein neues Dienstgebäude - Investitionsaufwand ca. 7,8 Mio. Euro - für die Bediensteten der Polizeidirektion übergeben; der Neubau für das Polizeirevier Stendal - Investitionsaufwand ca. 2,7 Mio. Euro - konnte im August letzten Jahres übergeben werden. Die Zentralisierung der Landesbereitschaftspolizei ist am 04. April dieses Jahres abgeschlossen worden mit der Übergabe des sanierten Unterbringungskomplexes für die 2. Einsatzhundertschaft und das Landespolizeiorchester. Allein diese Sanierung hat ca. 2,3 Mio. Euro gekostet. Am 27. April wurde das seit Jahren bestehende Unterbringungsproblem der Polizeidirektion Halle gelöst - das neue Dienstgebäude in der Merseburger Straße in Halle konnte seiner Bestimmung übergeben werden. Das nach modernsten Anforderungen konzipierte Gebäude - z. B.  der Zuschnitt der Räumlichkeiten -  bieten unserer Polizei optimale Arbeitsbedingungen. Der Investitionsaufwand betrug ca. 13 Mio. Euro. Am 01. Juli bekam auch die Diensthundführerschule in Pretzsch ein saniertes Unterkunftsgebäude (Investitionsaufwand ca. 800.000 Euro). In der Diensthundführerschule stehen nun 81 Betten in 64 Zimmern mit moderner Ausstattung zur Verfügung. Anrede, nun zum Thema Haushaltsmittel: Trotz der angespannten Haushaltslage ist es für den Doppelhaushalt 2005/2006 gelungen, die Polizei mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten, obwohl Kürzungen zu verkraften sind: bei den budgetbezogenen Sachausgaben insgesamt für das Jahr 2005 1,25 Mio. ¿ und für das Jahr 2006 insgesamt 1,1 Mio. ¿ und bei den Investitionen von 0,5 Mio. ¿ für 2005 und rd. 1,0 Mio. ¿ für 2006 zu. Diese Kürzungen bewirken  z. B. einen nicht unerheblichen Einschnitt in die finanzielle Ausstattung für die Ersatzbeschaffungen ¿ sowohl beim Kauf als auch beim Leasing - von Dienstkraftfahrzeugen. Insgesamt betrachtet kann der bestehende Haushaltsansatz für die Jahre 2005 und 2006 aber noch als ausreichend bezeichnet werden, um die polizeilichen Aufgaben im vollen Umfang erfüllen zu können. Die erfolgreiche Arbeit der Polizei bestätigt dies. Zusätzlich benötigte Haushaltsmittel für die Erfüllung der tariflichen Vereinbarungen im Zuge der Privatisierung von logistischen Aufgaben in der Landespolizei sind bereits beim Finanzministerium beantragt. Anrede, kommen wir zur Personalentwicklung: Ich werte es als großen Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit für die Weiterentwicklung unserer Polizei, dass es gelungen ist, die Ausgabeentwicklung bei den Personalausgaben stabil zu halten und dennoch die dringend erforderlichen Einstellungen, Übernahmen, Aufstiege und natürlich nicht zuletzt Beförderungen zu ermöglichen. Das Thema ¿Beförderungen¿ spreche ich in diesem Jahr weitaus lieber an als in den beiden vergangenen Jahren; und ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, den entstandenen Beförderungsstau abzubauen. Während nach dem sogenannten Beförderungsstop 2003 im Jahr 2004 lediglich 40 Beförderungen in der Landespolizei vorgenommen werden konnten, waren es in diesem Jahr ¿ die Höhergruppierungen eingerechnet - bereits 730. Davon entfielen 642 auf den Polizeivollzug und 88 auf die Verwaltung. Ich hoffe und erwarte natürlich, dass dies dazu beiträgt, die nach wie vor hohe Berufsmotivation in der Landespolizei nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu steigern. Für die Zukunft ¿ noch in diesem Jahr - halte ich es für möglich, dass weitere Beförderungen ausgesprochen werden können. Besonders wichtig ist der Einstellungskorridor, auf dessen Grundlage jährlich 20 Anwärter für den mittleren und 50 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst mit Übernahmegarantie eingestellt werden und auch die Einstellung von jährlich 2 Seiteneinsteigern für den höheren Polizeivollzugsdienst ermöglicht wird. So ist es gelungen, seit dem Jahr 2002 insgesamt 376 Anwärter einzustellen und 264 Aufsteiger vom mittleren in den gehobenen Dienst zuzulassen. Anrede, dieser Weg kann aber erfolgreich nur weiter beschritten werden, wenn wir in unseren gemeinsamen Bemühungen nicht nachlassen, einen konsequenten und insbesondere sozialverträglichen Stellen- und Personalabbau zu verfolgen. Hervorzuheben ist, dass seit 2002 530 Altersteilzeitanträge von Polizeivollzugsbeamten genehmigt wurden. Und erwähnenswert ist auch, dass wir den Justizvollzug voraussichtlich mit 53 Beamten unterstützen können. Zum 01. Oktober sind die ersten 19 Beamten versetzt worden. In der Polizeiverwaltung konnten seit 2002 insgesamt 539 Altersteilzeitverträge abgeschlossen werden, 116 Arbeitnehmer nutzten die Abfindungsregelungen und 62 wurden in andere Geschäftsbereiche versetzt. Anrede, auch hier will ich sehr deutlich sagen, dass es ohne diese Maßnahmen nicht möglich wäre, die Entwicklung der Personalausgaben stabil zu halten und dann sämtliche personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Einstellungen, Übernahmen, Aufstiege und insbesondere auch Beförderungen ausgeschlossen wären. Wir sind hier auf dem richtigen Weg und  dürfen in Anbetracht der vielen neuen Herausforderungen an die Polizei nicht nachlassen, kontinuierlich für den erforderlichen Stellenabbau ohne Abstriche bei der Leistungsfähigkeit zu sorgen. Anrede, sehr oft werde ich auf die finanziellen Mittel für die technische Ausstattung der Polizei angesprochen. Hier muss ich etwas voranstellen: Die Polizei unseres Bundeslandes verfügt heute über eine technische Ausstattung, die sich keineswegs hinter der anderer Bundesländer verstecken muss. Alle Polizeidienststellen sind mit moderner Technik bedarfsgerecht ausgerüstet. Der gesamte Ausstattungsbedarf der Polizei wird ständig im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit entsprechender Prioritätenfestlegung auf dem neuesten Stand gehalten, ergänzt und fortgeschrieben. So sind zum Beispiel die Polizeidienststellen mit einer ausreichenden Zahl an Einsatzfahrzeugen ausgestattet. Bei 1.950 Kraftfahrzeugen bedeutet dies, dass für jeweils vier Polizeivollzugsbeamte ein Polizeidienstfahrzeug zur Verfügung steht. Entgegen oft propagierter Auffassungen  hat unsere Polizei insgesamt keinen veralteten Fuhrpark. Im Rahmen der ständigen Ersatzbeschaffungen werden die unwirtschaftlich gewordenen Fahrzeuge durch neue ersetzt.  Fahrzeuge mit teurer Spezialtechnik und geringer Laufleistung können selbstverständlich älter  als der Durchschnitt sein. Mit dem wirtschaftlichen Schritt zum Fahrzeug-Leasing für Polizeieinsatzfahrzeuge wurde in den vergangenen zwei Jahren erreicht, dass zum Einen der Haushalt durch geringere Investitionen entlastet wird und zum Anderen durch die Kürze der Laufzeit stets die neusten Fahrzeuge  eingesetzt werden können. Auch auf dem Gebiet der Körperschutzausstattung konnte der vorhandene Ausstattungsgrad weiter erhöht werden. Die veraltete Oberkörperschlagschutzausstattung wurde durch neue Oberkörperschlag- und ¿stichschutzausstattungen ersetzt. Als Ergänzung zu dieser hochwertigen Ausrüstung  sind 2004 890 Wetterschutzanzüge beschafft und  in diesem Jahr weitere 430 Wetterschutzanzüge bestellt worden. Mit dieser Ergänzung wird ein weiterer Schritt zur vollständigen Mann- (und natürlich auch Frau-) Ausstattung in den Einsatzhundertschaften erreicht. Somit werden bis zum Jahresende 2005 erstmalig alle Einsatzkräfte in den Hundertschaften der Landeseinsatzorganisation Elbe mit Witterungsschutz  versorgt sein. Jede Polizeidirektion verfügt dann über je 140 und die Bereitschaftspolizeiabteilung über insgesamt 480 Stück Witterungsschutz. Darüber hinaus werden die Einsatzkräfte der Landeseinsatzorganisation mit einem sogenannten Equipmentsystem ausgestattet: bestehend aus einem Ober- und Untergürtel, einem Einsatzmehrzweckstock ¿leicht¿ und dem dazugehörenden Holster sowie einem Umbausteg für die bereits vorhandenen Handfesseln mit Holster. Ein entsprechendes Sekundärsicherungsholster für die Dienstpistole wird im Rahmen der Ersatzbeschaffung  diese Ausstattung komplettieren. Damit werden den Beamtinnen und Beamten weitere Führungs- und Einsatzmittel als persönliche Ausstattung bereitgestellt, die eine ordnungsgemäße Eigensicherung gewährleistet. Die weitere Ausrüstung des polizeilichen Einzeldienstes obliegt den Polizeibehörden eigenständig. Anrede, bundesweit wird derzeit die Einführung eines einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems vorangetrieben. Dieses für alle Sicherheitsbehörden ¿ Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzverwaltungen ¿ der Bundesrepublik vorgesehene moderne Funksystem soll bis zum Jahr 2010 bundesweit aufgebaut werden, um das technisch veraltete Analogfunknetz abzulösen. Die Einführung des Digitalfunks ist eines der größten, anspruchsvollsten und kostenintensivsten Vorhaben der öffentlichen Verwaltung der letzten Jahrzehnte mit einem geschätzten Gesamtfinanzierungsvolumen von 3,5 Milliarden Euro. Für das Land Sachsen-Anhalt wird der Netzaufbau ab 2007 erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, die Polizeibehörden mit neuen Einsatzleitsystemen auszustatten. Ein besonderes Augenmerk im IT-Bereich wird auf die Erneuerung technisch veralteter Systeme und den weiteren Ausbau sehr bewährter Anwendungen, wie zum Beispiel des elektronischen Fingerabdrucksystems Livescan, gelegt. Hier nehmen wir einen Spitzenplatz in der Bundesrepublik ein. Die für alle Bediensteten zugänglichen neuen Intranet-Anwendungen ¿Polizeiliche Unfallstatistik¿ und ¿Polizeiliche Lagestatistik¿ bringen tagaktuell einen Überblick über die polizeilich relevanten Ereignisse und Verkehrsunfälle im Land. Ziel ist es dabei, die einzelnen Dienststellen von der täglichen Routinearbeit bei der Erstellung aktueller Berichte zu entlasten und so Kapazitäten für gezielte Analysen freizusetzen. Darüber hinaus wird durch eine Vereinheitlichung der Lageübersichten auch eine bessere Vergleichbarkeit der Daten erzielt. Weitere Mittel, die für den Ausbau des informationstechnischen Netzes und der Basisinfrastruktur verwendet werden, sind notwendig, um den ständig ansteigenden Anforderungen der Informationstechnik gerecht zu werden; sie erhöhen zudem die Qualität des IT-Services. Anrede, die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Die Polizei muss auf diese Änderungen auch zukünftig sachgerecht reagieren. Heute können wir feststellen, dass die Polizei Sachsen-Anhalt aufgrund einer hohen beruflichen Motivation und der von mir genannten Maßnahmen ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger verbessert hat, dass Ihr Beitrag zur Inneren Sicherheit gestiegen ist, dass sie trotz Sparmaßnahmen erfolgreicher arbeitete. Diese Erfolgsbilanz ¿ zu der auch Sie beigetragen haben ¿ dürfen wir nicht vergessen, wenn wir auf die vor uns liegenden Aufgaben schauen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Polizei auch in den kommenden Jahren die ihr übertragenen Aufgaben gut erfüllt. Dies werde ich - soweit es in meiner Macht steht - fördern und unterstützen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag "Weltweite Ächtung und Verbot uranabgereicherter Munition" der Fraktion der FDVP vom 09.01.2001, TOP 12 der Landtagssitzung am 25./26.01.01

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 008/01 Magdeburg, den 25. Januar 2001 Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Antrag "Weltweite ächtung und Verbot uranabgereicherter Munition" der Fraktion der FDVP vom 09.01.2001, TOP 12 der Landtagssitzung am 25./26.01.01 Es gilt das gesprochene Wort! Der vorliegende Antrag betrifft vorrangig außen- und bündnispolitische Belange, die in die Verantwortung des Bundes fallen. Bundeskanzler Schröder hat bereits am 8. Januar die Position der Bundesregierung eindeutig zum Ausdruck gebracht. Diese beinhaltet vorrangig die Forderung nach einem künftigen Verzicht auf uranabgereicherte Munition. Bundesverteidigungsminister Scharping hat zudem in der vergangenen Woche die Art und Weise, in der die USA ihre Bündnispartner über diese Fragen informiert haben, öffentlich missbilligt. Beides kann ich für die Landesregierung unterstützen. Die Befassung des Landtages mit dieser Frage hat sich ¿ soweit es den Antrag betrifft - damit erledigt. Ein unmittelbarer Bezug zum Land und der Zuständigkeit der Landesregierung ergibt sich in dieser Frage allerdings. Ich meine den Einsatz von Polizeibeamtinnen und ¿beamten aus unserem Land, die im Rahmen von multinationalen Polizeikontingenten der Vereinten Nationen im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina Dienst tun bzw. getan haben. Derzeit befinden sich 9 unserer Beamtinnen und Beamten im Kosovo oder in Bosnien-Herzegowina. Weitere 13 waren dort im Einsatz und sind inzwischen zurückgekehrt. Um eines vorweg klarzustellen: Wie bei den eingesetzten Soldaten liegen mir keine Erkenntnisse dazu vor, dass sich für diese 22 Beamtinnen und Beamten durch uranabgereicherter Munition konkrete gesundheitliche Gefährdungen oder gar darin begründete medizinische Befunde oder Erkrankungen ergeben haben. Anrede, wie Sie wissen, war ich selbst mehrfach in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo, nicht nur wegen Flüchtlingsfragen. Sondern auch, um mir ein persönliches Bild von den Einsatzbedingungen der Soldaten und Polizeibeamten vor Ort zu machen. Und ich habe einen großen Respekt mitgenommen vor dem persönlichen Engagement und den Leistungen der Einsatzkräfte, die sich freiwillig zu den internationalen Friedensmissionen gemeldet haben. Mir ist bewusst, dass eine einmal entstandene Verunsicherung über Gesundheitsschäden bei den Betroffenen und vor allem auch bei ihren Angehörigen nur durch konkrete Befunde aus der Welt zu schaffen ist. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, habe ich deshalb unmittelbar nach der Zuspitzung der Diskussion um mögliche Gesundheitsschäden durch Uran-Munition allen Betroffenen aus unserem Lande eine umfassende ärztliche Information und Beratung sowie entsprechende Untersuchungen angeboten. Bei den Beamten, die sich zur Zeit im Einsatz befinden, kann dies beim Sanitätsdienst der Bundeswehr vor Ort erfolgen. Um die bereits zurückgekehrten Beamtinnen und Beamten kümmert sich unser Polizeiärztlicher Dienst, von dem auch die entsprechenden Informationen an alle Beamten weitergegeben worden sind. Auf diese Verfahrensweise haben sich mittlerweile alle Bundesländer und das Bundesinnenministerium verständigt. Ergebnisse zu Untersuchungen liegen bislang noch nicht vor. Ich kann aber auf Grund der Reaktionen unserer Beamtinnen und Beamten sagen, dass diese doch sehr viel gelassener sind, als mancher Zeitungsleser dies vielleicht erwarten würde. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt ¿ also noch vor der aktuellen Diskussion für die im Rahmen der Friedensmission eingesetzten Polizeibeamtinnen und ¿beamten zur Minimierung ihrer Gefährdung Vorsorgemaßnahmen eingeleitet hatten. Das waren im Vorfeld: die Weitergabe von Informationen über die Gefahren im Zusammenhang mit uranabgereicherter Munition die Aushändigung eines Hinweisblattes mit Verhaltensregeln und möglichen Schutzmaßnahmen sowie die Ausstattung der Beamtinnen und Beamten mit ABC-Schutzmasken. Aufgrund der aktuellen Diskussion über die bereits erläuterten ärztlichen Beratungsgespräche und das Untersuchungsangebot hinaus erfolgten: nochmalige Unterrichtungen und Sensibilisierungen zur Erhöhung des Schutzes ihrer Gesundheit sowie eine zusätzliche Ausstattung mit Feinstaubfiltern. Der polizeiärztliche Dienst wertet außerdem in diesem Zusammenhang alle neuen Erkenntnisse aus und lässt sie in die Gesundheitsvorsorge einfließen. Anrede, ich danke Ihnen für die Gelegenheit zu diesen Informationen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Antrag der Fraktion der PDS "Aufenthaltsrechtsregelungen für Kosovo-Albanerinnen und Kosovo-Albaner in der aktuellen Situation", TOP 39 der Landtagssitzung am 28./29. Juni 2001

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 097/01 Magdeburg, den 29. Juni 2001 Redebeitrag von Innenminister Dr. Püchel zum Antrag der Fraktion der PDS "Aufenthaltsrechtsregelungen für Kosovo-Albanerinnen und Kosovo-Albaner in der aktuellen Situation", TOP 39 der Landtagssitzung am 28./29. Juni 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Bereits im letzten September haben wir hier im Landtag auf Antrag der PDS-Fraktion über die Rückführung von Kosovo-Albanern debattiert. In der Folge begrüßte der Landtag in einer Entschließung am 14. Dezember 2000 die von meinem Hause vorgesehenen Regelungen zur Rückführung der Flüchtlinge. In dem heute uns vorliegenden Antrag steht die Rückkehr der Kosovo-Flüchtlinge erneut im Mittelpunkt. Eines will ich an dieser Stelle deutlich sagen, die Beachtung humanitärer Grundsätze in der Flüchtlingspolitik ist ein Anliegen, das die Landesregierung im Rahmen ihrer liberalen Ausländerpolitik seit Jahren verfolgt. Diese Grundsätze werden in Abstimmung mit den anderen Bundesländern natürlich auch bei der Rückführung der kosovarischen Flüchtlinge angewendet. Die Innenminister haben sich anlässlich ihrer diesjährigen Frühjahrs-IMK in Schierke in Fortsetzung ihrer bisherigen Beschlüsse auf aufenthaltsrechtliche Regelungen für Ausreisepflichtige aus Jugoslawien einschließlich des Kosovo verständigt. Auf dieser Grundlage wurde mit Erlass meines Hauses vom 30. Mai diesen Jahres die Rückführung von Kosovo-Albanern geregelt. Bei der eingangs erwähnten Debatte im September letzten Jahres hatte ich auf die Schwerpunkte bei der Rückführung hingewiesen. Sie gelten im Wesentlichen unverändert fort. Zur Erinnerung will ich sie noch einmal kurz nennen: Alle Kosovo-Albaner ohne ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben sich auf eine freiwillige Rückkehr vorzubereiten. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung. Die freiwillige Rückkehr wird insbesondere im Rahmen der Programme REAG ( Unterstützung des Rücktransportes ) und GARP ( sog. Starthilfe vor Ort ) gefördert, die im Prinzip von Bund und Land jeweils zur Hälfte finanziert werden. Zurückgeführt werden nur Albaner aus dem Kosovo. Andere Volksgruppen, zum Beispiel Serben, Roma und Ashkali, immerhin eine Gruppe von rund 1000 Personen bei einer Anzahl von circa noch 2300 kosovarischen Flüchtlingen einschließlich Asylbewerbern, bleiben vorerst bis zum 30. November ausgenommen. Unbeschadet des Vorrangs der freiwilligen Ausreise sind, sofern die Ausreisepflicht nicht beachtet wird, Maßnahmen zur zwangsweisen Rückführung einzuleiten. Von der Rückkehrpflicht sind bestimmte Personengruppen vorerst ausgenommen, zum Beispiel traumatisierte Personen, Zeugen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, Familien unterschiedlicher Ethnien, Auszubildende und unbegleitete Minderjährige. Neben diesen Personengruppen räumt der Beschluss der IMK auch erwerbstätigen Kosovo ¿ Albanern unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht ein. Anrede, wie Sie alle wissen, habe ich in diesem Jahr den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne. Nicht zuletzt in dieser Eigenschaft habe ich mich nachhaltig und wiederholt für eine Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für ausreisepflichtige Kosovo-Albaner sowie der Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina eingesetzt. Die Verhandlungen mit meinen Kollegen gestalteten sich schwierig. Waren meine Bemühungen anlässlich der IMK im November letzten Jahres zunächst noch erfolglos, so zeichnete sich bereits im Februar diesen Jahres ein erster Erfolg ab. Auf einer von mir einberufenen Sondersitzung der Innenminister am 15. Februar 2001 konnten wir uns auf ein Bleiberecht für Erwerbstätige aus Bosnien und Herzegowina einigen. In der Folge ist es auf der Tagung im Mai auf dem Brocken gelungen, diese Regelungen auch auf die kosovarischen Flüchtlinge auszudehnen. Ich werte dieses Ergebnis als einen außerordentlichen Erfolg. Aufgrund dieser Beschlusslage können Ausreisepflichtige, die sich unter anderem seit mindestens 6 Jahren in Deutschland aufhalten und seit 2 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ein Aufenthaltsrecht erhalten. Damit wird den Flüchtlingen, die sich sozial und wirtschaftlich in Deutschland integriert haben und die im Falle einer Rückkehr eine eigenständig geschaffene Lebensgrundlage aufgeben müssten, eine Möglichkeit des Verbleibs eingeräumt. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass für weitergehende Regelungen im Rahmen der IMK kein Verhandlungsspielraum besteht. Ein erneuter Vorstoß in der IMK im Sinne des vorliegenden Antrages der PDS-Fraktion hätte keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ich verkenne nicht, dass nur ein Teil der kosovarischen Flüchtlinge in Deutschland aufgrund der Beschlusslage der IMK ein Aufenthaltsrecht erhalten wird. Auch meinen Ministerkollegen war dieser Umstand bewusst. Jedoch stellt dieser Beschluss den einzig möglichen Kompromiss dar, mit dem die verschiedenen Auffassungen der Länder "unter einen Hut gebracht" wurden. Anrede, der Antrag der PDS verfolgt das Ziel, über die bisherigen aufenthaltsrechtlichen Regelungen hinauszugehen und auch den ausreisepflichtigen Flüchtlingen ein ¿ zumindest vorübergehendes - Aufenthaltsrecht einzuräumen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit sichern können. Eine solche humanitäre Regelung hätte zur Folge, dass dem Land und nach Ablauf der zweijährigen Erstattungsfrist den Kommunen erhebliche zusätzliche Kosten entstehen würden. Im übrigen bedürfte eine solche Regelung ¿ außerhalb der IMK-Beschlüsse ¿ des Einvernehmens des Bundesministeriums des Innern. Bereits jetzt tragen Land und Kommunen die Kosten in den Fällen, in denen aus humanitären Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt wird und Sozialhilfebedürftigkeit besteht. Unabhängig von einer weiteren erheblichen Kostenbelastung für Land und Kommunen besteht aber auch keine Notwendigkeit für eine solche Entscheidung. Denn ¿ wie auch der UNHCR betont ¿ ist eine sichere Rückkehr der ehemaligen Flüchtlinge gewährleistet. Zur arbeitsrechtlichen Seite ist zu bemerken, dass die Möglichkeit der Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit mit gültiger Arbeitserlaubnis für alle Kosovo-Albaner bestand und nicht durch eine entsprechende Weisung meines Hauses eingeschränkt wurde. Auch erging zu keiner Zeit die Anweisung, nur auf einen Monat befristete Duldungen zu erteilen. Sollte dies in Einzelfällen geschehen sein, werden die Gründe dafür im Rahmen der Fachaufsicht geprüft. Es ist aber auch nicht erkennbar, dass den Betroffenen dadurch erhebliche Nachteile entstanden sein könnten. Die Arbeitsverwaltung erteilt auch geduldeten ehemaligen Asylbewerbern Arbeitserlaubnisse, wenn im Rahmen einer Arbeitsmarktprüfung festgestellt wird, dass für die beabsichtigte Tätigkeit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitslosen zur Verfügung stehen. Die Arbeitslosenquote in den ostdeutschen Bundesländern ist zwar höher als in den westdeutschen. Aus diesem Ungleichgewichts kann jedoch ein Verbleib nicht hergeleitet werden. Anrede, Bund und Länder sind sich einig, dass eine gefahrlose Rückkehr in das Kosovo möglich und zumutbar ist und die Verhältnisse vor Ort auch eine Rückkehr zulassen. Angesichts der zwischenzeitlich erreichten Ergebnisse der zivilen Friedensimplementierung bestand hierüber in der Mai-IMK Einvernehmen. Die Rückführungen aus Deutschland erfolgen in Abstimmung des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes mit der UNMIK, dem UNHCR sowie der IOM. Im Frühjahr hatte ich in meiner Funktion als IMK-Vorsitzender die Gelegenheit, mit dem Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in Deutschland, Herrn Wetterwald, insbesondere über die Rückführungspraxis zu sprechen. In diesem Gespräch wurde von ihm ausdrücklich die Rückführungspraxis der deutschen Seite gelobt. Ein Lob aus solchem Munde hat, glaube ich, besondere Bedeutung und ist Beleg für ein verantwortungsbewusstes Handeln der IMK. Die derzeitige Situation vor Ort gibt keinen Anlass, von Rückführungen Abstand zu nehmen. Das Auswärtige Amt hat mir bestätigt, dass die Rückkehrer durch die Auseinandersetzungen der mazedonischen Truppen mit den albanischen Rebellen nicht gefährdet sind. Der Flughafen in Pristina/Kosovo, der sowohl für zwangsweise als auch freiwillige Rückführungen angeflogen wird, ist sicher. Anrede, lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassend noch einmal deutlich sagen - Sachsen-Anhalt hat sich stets dafür eingesetzt, Flüchtlinge, die sich in akuter Not befinden, aufzunehmen, solange es die Situation im Heimatland erfordert. Nach Beruhigung der Situation müssen sie allerdings in ihre Heimat zurückkehren. Nach übereinstimmender Auffassung von Bund und Ländern ist eine gefahrlose Rückkehr von Kosovo-Albanern möglich und zumutbar. Die medizinische und soziale Grundversorgung ist gewährleistet. Für einen weiteren Verbleib in Deutschland durch Einräumung eines vorübergehenden Aufenthaltsrechts oder durch Aussetzung der Abschiebung sehe ich daher keine Notwendigkeit. Es bestehen auch keine Aussichten, das erforderliche Einvernehmen der Länder und die Zustimmung des Bundes für eine Ausweitung der beschlossenen Regelungen zu erreichen. Somit besteht auch keine Veranlassung für entsprechende Initiativen des Landes. Insgesamt gesehen, sehe ich keine Notwendigkeit für den vorliegenden Antrag der PDS-Fraktion. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag abzulehnen. Gern bin ich bereit, im Sinne des änderungsantrages der SPD-Fraktion um Innenausschuss über den Vollzug der durch die IMK beschlossenen Bleiberechtsregelungen zu berichten. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Heyer besichtigt URBAN-Gebiet in der Weißenfelser Altstadt "Neue Arbeitsplätze sind Voraussetzung für zukunftsfähige Stadtentwicklung"

Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 76/00 Magdeburg, den 27. April 2000 Heyer besichtigt URBAN-Gebiet in der Weißenfelser Altstadt "Neue Arbeitsplätze sind Voraussetzung für zukunftsfähige Stadtentwicklung" Bauminister Jürgen Heyer (SPD) hat heute seine Rundreise durch alle Städte, die sich an der Landesinitiative URBAN 21 beteiligen wollen, mit einem Besuch in Weißenfels fortgesetzt. Die Weißenfelser Altstadt ist einer von 38 Stadtteilen in ganz Sachsen-Anhalt, für die URBAN-Konzepte vorgelegt wurden, die jetzt vom Bauministerium und vom Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft werden. "Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist, dass gerade in Gebieten mit großen Entwicklungsproblemen neue Arbeitsplätze entstehen. Städtebauförderung allein kann das nicht leisten. In den URBAN-Konzepten müssen deshalb private Investitionen und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze einen hohen Stellenwert haben", sagte Heyer in Weißenfels. Zudem müssten die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich mitentscheiden können; Verbände, Vereine und Initiativen sollten aktiv in die Ausgestaltung und Umsetzung der URBAN-Konzepte einbezogen werden. Das URBAN-Gebiet Altstadt Weißenfels hat über 1.500 Einwohner; die Arbeitslosenquote liegt bei fast 26 Prozent. Von den nahezu 2.000 Wohnungen stehen aufgrund der schlechten Bausubstanz beinahe 47 Prozent leer. Hinzu kommt eine große Zahl von innerstädtischen Brachflächen. Das stadtbildprägende Schloss Neu-Augustusburg befindet sich in einem unsanierten und zu großen Teilen baufälligen Zustand und kann nur eingeschränkt genutzt werden. Das URBAN-Konzept der Stadt Weißenfels sieht unter anderem eine Neugestaltung des Schlossvorplatzes und die touristische, kulturelle und wirtschaftliche Nutzung des Schlosses vor. Weitere Schwerpunkte sind die Neugestaltung des Marktplatzes sowie des Saaleufers und die Schaffung von Jugendfreizeiteinrichtungen im Novalishaus. Heyer wies darauf hin, dass die Stadt Weißenfels seit 1991 bereits über 40 Millionen DM Städtebaufördermittel von Bund und Land erhalten habe. Hinzu kamen knapp 29 Millionen DM Wohnungsbauförderung. Von großer Bedeutung für die Innenstadtentwicklung sei zudem die Fertigstellung der Umgehungsstraße im Zuge der B 91 gewesen. Die Landesregierung hat für den künftigen Bundesverkehrswegeplan die Südtangente Weißenfels im Zuge der B 87 als besonders dringlich angemeldet, ferner die Ortsumgehung Weißenfels-Nord im Zuge der B 176. Bei seinem Besuch wird Heyer von einer Delegation von Regierungs- und Wirtschaftsvertreten aus Bosnien-Herzegowina begleitet, die sich zu Gesprächen über Fragen von Wohnungsbau und Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt aufhält. Dabei geht es insbesondere um die Erfahrungen Sachsen-Anhalts mit der Entwicklung des Wohnungsmarktes seit 1990. In Bosnien-Herzegowina stehen Strukturwandel und Privatisierungsprozess ganz im Zeichen der Folgen des langjährigen Bürgerkrieges. In Weißenfels wollen die Delegationsteilnehmer die Gelegenheit nutzen, Stadtentwicklung in Sachsen-Anhalt am konkreten Beispiel zu erfahren. Martin Krems Zehn Fragen zu URBAN 21 Wer hat URBAN 21 ins Leben gerufen? Am 11. Mai 1999 hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Landesinitiative URBAN 21 beschlossen, um Entwicklungsstrategien für Stadtteile mit besonders großen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Problemen zu unterstützen. Sachsen-Anhalt ist das erste Land, das eine solche Initiative landesweit gestartet und ihre Ziele in einer Richtlinie der Landesregierung festgelegt hat. Welche Ziele hat URBAN 21? Die Ziele von URBAN 21 sind die Stärkung von wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Beschäftigung, die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Eingliederung, die Förderung der städtebaulichen Entwicklung und der Wohn- und Lebensqualität, eine nachhaltige Entwicklung der Städte und der Schutz der Umwelt, die Stärkung von Mitbestimmung, gesellschaftlichen Aktivitäten und kommunaler Selbstverwaltung. Welche Stadtteile sind für eine Teilnahme an URBAN 21 geeignet? Teilnehmen können Quartiere mit einem überdurchschnittlichen Erneuerungsbedarf, die insbesondere eine stagnierende oder abnehmende Wirtschaftsentwicklung, eine im städtischen Vergleich überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und hohe soziale Probleme, unzureichende Wohnverhältnisse, eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur, häufig problemtische Verkehrsverhältnisse und teilweise auch eine steigende Kriminalität aufweisen. Was ist neu gegenüber der bisherigen Förderpolitik von Bund und Land? URBAN 21 soll die verschiedenen Förderziele mit einer integrierten Strategie für die Stadtteile verfolgen, wie es den Förderbedingungen der Europäischen Union entspricht. Deshalb müssen sowohl in der Landesregierung wie in den beteiligten Städten die verschiedenen Verwaltungsressorts eng zusammenarbeiten. Mit der traditionellen Städtebauförderung konnten nur investive Vorhaben, insbesondere Bauprojekte, unterstützt werden. Im Rahmen von URBAN 21 kann man zum Beispiel nicht nur die Sanierung eines Hauses, sondern gleichzeitig auch seine Nutzung durch einen neu gegründeten Handwerksbetrieb oder ein Arbeitslosenselbsthilfeprojekt fördern. Wie viel Geld gibt es für URBAN 21? URBAN 21 ist kein Förderprogramm, für das es einen bestimmten "Topf" gibt. Die Konzepte für die Stadtteile sollen so ausgestaltet werden, dass für ihre Verwirklichung sowohl europäische als auch Bundes- und Landesmittel eingesetzt werden können. Natürlich ist es das Ziel der Initiative, durch diese Fördermittel private Investitionen möglich zu machen und insgesamt eine verstärkte Investitionstätigkeit im Stadtteil anzuregen. Insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Strukturfonds (ESF) sollen für URBAN-Projekte genutzt werden. Aus diesen beiden Fonds wird Sachsen-Anhalt von 2000 bis 2006 insgesamt rund 5,1 Milliarden DM erhalten. Wer soll URBAN 21 umsetzen? Ein wichtiges Ziel von URBAN 21 ist die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ihre Erfahrungen mit dem Leben in ihrem Quartier, ihre Probleme, Forderungen und Ideen sollen in die Konzepte einfließen. Bürgerinitiativen, Stadtteil- und Jugendzentren, kulturelle und soziale Initiativen und nicht zuletzt die Unternehmen vor Ort sollen Träger der Entwicklungsstrategien sein. Bestandteil der URBAN-Konzepte müssen deshalb geeignete Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Schaffung eines modernen "Stadtteilmanagements" sein. Die beteiligten Städte sollen ihre Erfahrungen in einem "Städtenetzwerk" austauschen und ihre Konzepte gemeinsam weiterentwickeln. Innerhalb der Landesregierung sind die Ministerien für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, für Raumordnung und Umwelt sowie das Kultusministerium beteiligt. In einem landesweiten Arbeitskreis mit wissenschaftlicher Begleitung sind auch der Städte- und Gemeindebund sowie die Wohnungswirtschaft beteiligt. Welche Städte können mitmachen? Die Landesregierung hat aus über 60 vorgeschlagenen Stadtteilen 36 Quartiere in 31 Städten ausgesucht, die den genannten Kriterien entsprechen. Diese Städte haben mit "technischer Hilfe" der Landesregierung (höchstens 30.000 DM pro Stadtteil) URBAN-Konzepte für die Stadtteile erstellt: Bad Dürrenberg, Bernburg, Bitterfeld, Blankenburg, Burg, Dessau, Freyburg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hettstedt, Köthen, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Naumburg, Oschersleben, Osterwieck, Quedlinburg, Sangerhausen, Schönebeck, Staßfurt, Stendal, Tangermünde, Weißenfels, Wolfen, Wolmirstedt und Zeitz. Außerdem haben Aschersleben und Thale ohne diese "technische Hilfe" Konzepte entwickelt. Wie sieht das weitere Verfahren aus? Seit dem 15. Februar 2000 liegen die Konzepte vor. Sie werden jetzt sorgfältig durch die beteiligten Ministerien und parallel durch das Institut für Strukturforschung und Wirtschaftsförderung Halle (ISW) geprüft. Dabei geht es vor allem darum, ob sie den Richtlinien der Landesinitiative und vor allem den Förderkriterien der Europäischen Union entsprechen. Wenn es Mängel gibt, erhalten die Städte Gelegenheit zu Nachbesserungen. über die endgültige Bewilligung entscheidet die Europäische Kommission voraussichtlich im Sommer. Wie viele Städte werden schließlich dabei sein? Alle, die förderfähige Konzepte vorlegen. Wer hilft den Städten bei Fragen und Problemen weiter? Für alle Fragen zu URBAN 21 gibt es Ansprechpartner in den Regierungspräsidien und im Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Innenminister Püchel: Humanitäre Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 751/00 Magdeburg, den 28. November 2000 Innenminister Püchel: Humanitäre Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge Innenminister Dr. Manfred Püchel hat heute das Kabinett über die auf der Innenministerkonferenz beschlossenen Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo unterrichtet. Grundsätzlich, so Püchel, werde an der Verpflichtung zur Ausreise festgehalten, wobei die freiwillige Ausreise Vorrang habe. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erhalten aber aus humanitären Gründen Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Das gilt für: schwerst Traumatisierte und ihre Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder), die sich in Behandlung befinden; Personen, die am 15.12.1995 das 65. Lebensjahr vollendet hatten und nach Rückkehr in ihre Heimat auf sich allein gestellt wären; Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und ihre Familienangehörigen, sofern das Gericht eine Gefährdung bei Rückkehr feststellt. Ausgenommen von der Regelung sind Flüchtlinge, die ein Weiterwanderungsverfahren betrieben haben und die Möglichkeit der Weiterwanderung nicht nutzen. In Sachsen-Anhalt halten sich noch ca. 80 Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina auf, von denen ca. die Hälfte ein Weiterwanderungsverfahren betreibt. Ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen erhalten auch folgende Flüchtlinge aus dem Kosovo: gemischt-ethnische Familien und Ehepaare aus Gebieten, in denen kein spezifischer Minderheitenschutz gewährleistet ist; unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Waisen sind oder bei denen der Aufenthalt ihrer Eltern nicht feststellbar ist; Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und ihre Familienangehörigen, sofern das Gericht eine Gefährdung bei Rückkehr feststellt; Traumatisierte aufgrund von Einzelfall-Entscheidungen. Weiter ist laut Püchel Einigkeit erzielt worden, aufgrund der Situation vor Ort Flüchtlinge aus dem Kosovo unter bestimmten Voraussetzungen über den Winter und teilweise bis in den Sommer nächsten Jahres hinein von der Rückführung auszunehmen und zu dulden. Dazu gehören: Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, wenn sie ihre Rückkehrbereitschaft erklären; Angehörige von Minderheiten. Die Anzahl der Kosovo-Albaner, die sich noch in Sachsen-Anhalt aufhalten, beträgt ca. 2.300. Püchel: "Grundsätzlich besteht weiterhin für alle Flüchtlinge die Verpflichtung in ihre Heimat zurückzukehren. Wir haben aber für die Menschen, die besonders unter dem Bürgerkrieg zu leiden hatten und für die Gruppen, die unseren besonderen Schutz brauchen, humanitäre Lösungen gefunden." Püchel wies darauf hin, dass die Regelungen zur Duldung oder zum Aufenthaltsrecht nicht für Straftäter gelten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Ministerpräsident Haseloff besucht Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber: ?Sachsen-Anhalt ist sich humanitärer Verantwortung bewusst?

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Während eines Besuches in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt haben sich heute Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht, über die Situation der in Halberstadt ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber informiert und mit Bürgerkriegsflüchtlingen gesprochen. Mit Blick auf die stark angestiegenen Zugangszahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern hob der Ministerpräsident hervor, dass sich Sachsen-Anhalt weiterhin den hieraus erwachsenden Herausforderungen stellen und für eine menschenwürdige Unterbringung der Asylsuchenden sorgen werde. ?Sachsen-Anhalt ist sich seiner humanitären Verantwortung für diesen Personenkreis bewusst. Wer in seiner Heimat verfolgt wird oder wessen Leben dort durch kriegerische Gewalt bedroht ist, dem wird in Sachsen-Anhalt Schutz gewährt?, betonte der Ministerpräsident. Innenminister Stahlknecht verwies darauf, dass das Asylrecht eine historische Errungenschaft sei und deshalb völlig zu Recht durch das Grundgesetz sowie europäisches und internationales Recht garantiert werde. Beide Politiker betonten, dass Deutschland sich in den letzten Jahrzehnten zu einem Einwanderungsland entwickelt habe und sie in der Zuwanderung eine Chance für Sachsen-Anhalt sehen. Dafür bedürfe es allerdings klarer Rahmenbedingungen. Auch wenn diesbezüglich in den letzten Jahren bereits viel erreicht worden sei, sollten aus Sicht des Ministerpräsidenten und des Innenministers die bundesrechtlichen Zuwanderungsregelungen erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel müsse es insbesondere sein, gut qualifizierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber neben dem Asylverfahren schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Darüber hinaus zeigten sich Ministerpräsident und Innenminister zuversichtlich, dass durch die bereits erfolgten und noch geplanten Personalverstärkungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zukünftig schneller über die Asylanträge entschieden wird. Hintergrund: Die Bundesländer sind verpflichtet, die für die Erstaufnahme von Asylbegehrenden erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie die dort nach ihrer Aufnahmequote notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt (ZASt) ist die einzige Aufnahmeeinrichtung des Landes. Sie ist seit 1990 Erstaufnahmeeinrichtung und Verteilungsstelle für die Unterbringung asylsuchender Ausländerinnen und Ausländer in Sachsen-Anhalt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 wurden in der ZASt 6.618 Asylerstantragsteller registriert. Im Vergleich zum Vorjahr (3.405) hat sich die Zahl der Asylerstantragsteller damit nahezu verdoppelt. Die Hauptherkunftsländer im Jahr 2014 waren Syrien, Albanien, Indien, Bosnien und Herzegowina und Serbien. Nach einem Aufenthalt von durchschnittlich vier Wochen werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Land verteilt. Gegenwärtig halten sich rund 700 Asylsuchende in der ZASt Halberstadt auf. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Innenministerin empfängt Rückkehrer

Am heutigen Donnerstag hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang acht Polizistinnen und Polizisten empfangen, die von ihren Auslandseinsätzen aus „Internationalen Polizeimissionen“ zurückgekehrt sind: „Wenn es um die innere Sicherheit geht, sind internationale Partnerschaften von großer Bedeutung. Darauf bauen wir auch bei uns. Und andere Länder wissen es zu schätzen, wenn sie auf unsere Fachexpertise zurückgreifen können. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind Teil eines bundesweiten Personalpools. Sie beteiligen sich an internationalen Missionen, um nationale Polizeikräfte vor Ort zu unterstützen. Für ihr außerordentliches Engagement danke ich ihnen sehr.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Anlässlich seiner Unterstützungseinsätze bei der „European Union Rule of Law Mission“ (Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union) im Kosovo und der Europäischen Küsten- und Grenzschutzagentur Frontex in Serbien und auf Lanzarote hat Kriminalhauptkommissar Thomas Richter drei Fragen rund um seine Auslandsmissionen beantwortet: Was hat Sie zur Teilnahme an der Internationalen Polizeimission bewogen? „Ein früherer Kollege hatte mir von der Möglichkeit erzählt, als Polizist ins Ausland gehen zu können. Also beschäftigte ich mich mit der Thematik und entschloss mich dann, mich für den Personalpool ‚Polizeiliche Auslandsverwendung‘ zu bewerben. Ich mag es, andere Länder und Kulturen kennenzulernen und vor allem mit Kollegen aus anderen Ländern in Kontakt zu kommen. Des Weiteren ist es eine gute Möglichkeit, den eigenen Horizont zu erweitern und etwas mehr als das tägliche ‚Tagesgeschäft‘ kennenzulernen. Die zusätzliche Vergütung ist zudem ein angenehmer Nebeneffekt.“ Wo waren Sie im Einsatz und welche Aufgabe hatten Sie vor Ort? „Ich war von 2013 bis 2014 für ein Jahr im Kosovo und dort in einer Unterstützungseinheit als Gruppenführer eingesetzt. Die Struktur ähnelte der unserer Bereitschaftspolizei. Im Kosovo war ich mit Wach- und Sicherungsaufgaben betraut, bin Streife gefahren (Community policing), habe Gefangenentransporte betreut, Gerichtsverfahren abgesichert und auch Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt. Hier gab es dann auch diverse Highlights, unter anderem sehr spannende Hausdurchsuchungen im Bereich der Organisierten Kriminalität. Im Jahr 2023 habe ich mich dann erstmalig für einen Einsatz bei Frontex zum Schutz der europäischen Außengrenzen beworben und wurde für zwei Monate in Serbien als ‚Border Surveillance Officer‘ eingesetzt. Meine Aufgabe war es, an der grünen Grenze zu Bulgarien Streife zu fahren und die serbischen Kollegen bei der Bekämpfung jeglicher grenzüberschreitenden Kriminalität zu unterstützen. 2024 war ich dann nochmals für Frontex auf Lanzarote. Dort war ich ‚Screener‘ (Screening Officer) und für die Schnellvernehmungen von ankommenden irregulären Migranten und Flüchtlingen zuständig.“ Wie haben Sie sich auf den Einsatz vorbereitet? „Grundsätzlich muss man sich immer wieder mit der englischen Sprache beschäftigen und sich selbst fit und gesund halten. Eine perfekte physische und psychische Verfassung ist Pflicht, um gewisse Strapazen auszuhalten. Grundsätzlich wird man durch die Landespolizei, insbesondere aber auch durch die Bundespolizei, zu der man für den Zeitraum der Mission abgeordnet wird, mit Seminaren sehr gut auf die entsprechende Mission vorbereitet. Es gibt neben den allgemeinen Seminaren auch speziell an den jeweiligen Einsatz orientierte Vorbereitungsseminare zu allen denkbaren Themen. Dazu gehört unter anderem das Fahren im Gelände, Erste Hilfe und die landesspezifischen Besonderheiten wie klimatische Bedingungen, landestypische Krankheiten, Flora und Fauna.“ Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Auslandseinsätzen im Rahmen internationaler Friedensmissionen oder aufgrund von Kooperationsvereinbarungen leisten teils unter schwierigsten Bedingungen und ständigen Gefahren ihren Beitrag zur Unterstützung nationaler Polizeikräfte vor Ort. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Die Auswahl unserer Polizistinnen und Polizisten ist besonders wichtig. Denn nur geeignete Kolleginnen und Kollegen werden in speziellen Trainings gezielt auf die Einsätze vorbereitet. Sie sind zudem ausgezeichnete Botschafter für die Landespolizei.“ Dem Personalpool der Landespolizei für Internationale Polizeimissionen gehören derzeit 27 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PBV) an. Hintergrund: Seit 1989 nehmen deutsche PVB des Bundes an friedenssichernden und friedenserhaltenden Einsätzen zwischen- und überstaatlicher Mandatsgeber in verschiedenen Krisengebieten der Welt teil. Auf der Herbstsitzung der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder im November 1994 in Magdeburg wurde beschlossen, dass die bis dahin ausschließlich durch den Bundesgrenzschutz/Bundespolizei gestellten PVB für polizeiliche Auslandseinsätze durch Länderkolleginnen und -kollegen verstärkt werden sollen. Erstmalig nahm 1996 ein PVB des Landes Sachsen-Anhalt an einer internationalen Polizeimission, seinerzeit der EU-Mission in Bosnien und Herzegowina, teil. Seit 2006 werden PVB, die das Land Sachsen-Anhalt in internationalen Friedensmissionen vertreten haben, regelmäßig mit einem Empfang beim amtierenden Innenminister oder amtierender Innenministerin geehrt. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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