Umweltbundesamt legt Kurz-Studie zur angeblichen „Stromlücke” wegen des Atomausstiegs bis 2020 vor Der bis zum Jahr 2020 vorgesehene Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gefährdet nicht die Versorgung Deutschlands mit Strom. Das ist das zentrale Ergebnis einer der aktuellen Kurz-Studie „Atomausstieg und Versorgungssicherheit” des Umweltbundesamtes (UBA).Presseschlagzeilen der vergangenen Wochen zeichneten das Bild von Stromengpässen in Deutschland spätestens ab dem Jahr 2012, sollte es beim beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft bleiben. Das UBA widerspricht dem auf Basis eigener Berechnungen. „Die Versorgungssicherheit mit Strom ist in Deutschland nicht gefährdet - eine „Stromlücke” ist nicht zu erwarten”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA. Ausgehend von Daten über den bestehenden Kraftwerkspark rechnet das UBA in seiner Studie vor, dass unter Beibehaltung des gesetzlich festgelegten Zeitplans (Novelliertes Atomgesetzes (AtG) vom 22. April 2002) trotz anstehender Stilllegungen von Kraftwerken genug Strom in Deutschland zur Verfügung stehen wird, indem die folgenden Ziele der Bundesregierung realisiert werden: Senkung des Bruttostromverbrauchs um elf Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 2005, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), vor allem auf Erdgas-Basis, um den Anteil von KWK-Strom auf 25% bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln und Ausbau der erneuerbaren Energien auf knapp 30% der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020. Natürlich spielt auch der Ersatz von Kraftwerken – etwa durch den derzeit vielerorts diskutierten Neubau hoch effizienter Kohlekraftwerken - eine Rolle. Die Frage, welcher Kraftwerkstyp gebaut wird, wird nach Ansicht des UBA maßgeblich durch den Europäischen Emissionshandel beeinflusst. Die Verknappung und Versteigerung der Zertifikate sowie steigende Brennstoffpreise und der Anstieg der Investitionskosten für den Kraftwerksbau werden – gegenwärtige Strompreise unterstellt - dazu führen, dass herkömmliche Kondensations-Kohlekraftwerke (Steinkohle oder Braunkohle) – im Gegensatz zur Kraft-Wärme-Koppelung und erneuerbaren Energien - unwirtschaftlich werden. Dies dürfte aus dem Eigeninteresse der Investoren in Richtung emissionsarmer Stromerzeugung und sparsamer Stromnutzung wirken.
Der Forschungsbericht dient als Grundlage für den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung nach §23 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) über die Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels (nEHS). Gemäß § 23 Absatz 2 BEHG unterstützte das Umweltbundesamt dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Erstellung des Berichts. Untersucht wurden die Wirkung des nEHS auf die Entwicklung der Brennstoffpreise für die Verbrauchenden, die Wirkung des nEHS auf die CO2 -Emissionen in den betroffenen Sektoren sowie die Verteilungswirkung der CO2-Preise auf die privaten Haushalte. Veröffentlicht in Climate Change | 45/2022.
Das UBA -Positionspapier zeigt, warum die Schiefergasförderung mittels Fracking in Deutschland kaum positiven Effekt auf Brennstoffpreise, Versorgungssicherheit, Importabhängigkeit und Deutschlands Klimabilanz haben kann. Außerdem beschreibt es die Leitplanken, die nötig sind, um die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren. Veröffentlicht in Position.
Zahlreiche Berichte verdeutlichen mangelnden globalen Klimaschutz Im Vorfeld der 27. UN-Klimakonferenz (COP27) wurden diverse Berichte veröffentlicht, die alle attestieren, dass der aktuelle globale Klimaschutz unzureichend ist, um die Ziele des Übereinkommens von Paris einzuhalten und drastische Klimafolgen zu vermeiden. Hier werden einige zentrale Aussagen verschiedener Berichte zusammengefasst. Der vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen veröffentlichte UNEP Emissions Gap Report 2022 „ The Closing Window – Climate crisis calls for rapid transformation of societies “ setzt die klare Botschaft, dass die Staatengemeinschaft sich weiterhin nicht auf einem Pfad befindet, der ein Einhalten der Paris-Ziele zulässt. Die vollständige Umsetzung der unkonditionierten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) (also NDCs ohne Unterstützung in Form von Finanzierung, Technologietransfer oder Kapazitätsaufbau) würde die globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts schätzungsweise auf etwa 2,6 °C begrenzen (66 Prozent Wahrscheinlichkeit), bei Umsetzung der konditionierte NDCs auf 2,4 °C. Unter dem „current policies scenario“ wird der Anstieg auf 2,8 °C geschätzt. Die Analysen machen deutlich, dass die Zeit der kleinen Schritte vorbei ist – es wird eine systemweite und tiefgreifende Transformation benötigt. Der Bericht analysiert entsprechend in diesem Jahr, wie diese Transformation durch Maßnahmen in den Sektoren Stromversorgung, Industrie, Verkehr und Gebäude sowie Lebensmittel- und Finanzsysteme erreicht werden kann. Der Bericht erschien am 27. Oktober 2022 nach aktiver Beteiligung verschiedener UBA -Mitarbeiter*innen. Mit diesen Aussagen stimmt auch der 2021 bei der COP26 in Glasgow (UK) mandatierte und kürzlich erschienene Bericht des UN -Klimasekretariats überein: Der UNFCCC Synthesis Report „ Nationally determined contributions under the Paris Agreement “ stellt heraus, dass die Umsetzung der sogenannten konditionierten NDCs (also NDCs mit Unterstützung in Form von Finanzierung, Technologietransfer oder Kapazitätsaufbau) für 2030 einen Rückgang der Treibhausgasemissionen von 3,6 Prozent gegenüber 2019 bedeuten würde. Die Umsetzung der unkonditionierten NDCs würden für 2030 einen Anstieg von 3,1 Prozent gegenüber 2019 bedeuten. Ein Scheitelpunkt der globalen Emissionen ist somit möglich. Die Aussagen des neusten Berichtes des Weltklimarats (IPCC) von April 2022 machen jedoch deutlich, wie weit man mit diesen Anstrengungen von den Zielen des Übereinkommens von Paris entfernt ist. Ein Temperaturanstieg von maximal 1,5 °C kann nur erreicht werden, wenn die Emissionen vor 2025 fallen und bis 2030 die Emissionen um 43% gegenüber 2019 zurückgehen. Die unter den NDCs erwartbaren Treibhausgas - (THG-) Emissionen würden in dieser Dekade der 2020er-Jahre 86 Prozent des Kohlenstoffbudgets des 1,5 °C-Pfades bzw. 37 Prozent des Kohlenstoffbudgets eines 2 °C-Pfades verbrauchen. Der World Energy Outlook 2022 der International Energy Agency (IEA) zeigt auf: Die globale Energiekrise – ausgelöst durch Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine – hat weitreichende Auswirkungen auf Haushalte, Unternehmen und ganze Volkswirtschaften und führt zu kurzfristigen Reaktionen der Regierungen sowie zu einer tieferen Debatte darüber, wie das Risiko zukünftiger Störungen verringert und die Energiesicherheit gefördert werden kann. Hohe Energiepreise bewirken einen enormen Vermögenstransfer von den Verbrauchern zu den Produzenten. Für Öl geschieht dies auf einem Niveau, das es zuletzt 2014 gab. Bei Erdgas geschieht dies völlig beispiellos. Hohe Brennstoffpreise sind für 90 Prozent des Anstiegs der durchschnittlichen Stromerzeugungskosten weltweit verantwortlich, Erdgas allein für mehr als 50 Prozent. Die Kosten für Erneuerbare und der CO 2 -Preis spielen dabei nur eine marginale Rolle und unterstreichen, dass es sich um eine Krise handelt, in der die Energiewende die Lösung und nicht das Problem ist. Zu den energiebedingten CO 2 -Emissionen wird berichtet, dass diese im Jahr 2021 auf 36,6 Gigatonnen CO 2 anstiegen – der größte jährliche Anstieg aller Zeiten. Im IEA Stated Policies Scenario (STEPS) erreichen die CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2030 ein Plateau bei etwa 37 Gigatonnen, bevor sie langsam auf 32 Gigatonnen im Jahr 2050 abfallen. Dies würde bis 2100 zu einem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um 2,5 °C führen. Im IEA Announced Pledges Scenario (APS), das von der Implementierung aller Regierungsankündigungen zum Klimaschutz ausgeht, erreichen die Emissionen schon Mitte dieses Jahrzehnts ihren Scheitelpunkt und würden zu einem Temperaturanstieg von 1,7 °C bis Ende des Jahrhunderts führen. Weitere Berichte mit Relevanz für die COP27, die kürzlich publiziert wurden, sind: der UNEP Adaptation Gap Report 2022 , welcher sich mit den Fortschritten bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen befasst und angibt, dass 84 Prozent der Vertragsparteien der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) diverse Anpassungspläne, Strategien, Gesetze und Richtlinien aufgestellt haben und die Instrumente auch immer besser darin werden, benachteiligte Gruppen wie indigene Völker zu priorisieren. Jedoch folgt bisher keine ausreichende Finanzierung, um diese Pläne und Strategien in die Tat umzusetzen. Die internationalen Finanzströme für Anpassungsmaßnahmen an die Entwicklungsländer liegen 5- bis 10-mal unter dem geschätzten Bedarf. Der geschätzte jährliche Anpassungsbedarf beläuft sich bis 2030 auf 160-340 Milliarden US-Dollar und bis 2050 auf 315-565 Milliarden US-Dollar. das WMO Greenhouse Gas Bulletin ; es dokumentiert für 2021 den größten Anstieg der Treibhausgase Kohlendioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ) und Distickstoffmonooxid (Lachgas, N 2 O) in der Atmosphäre seit dem Beginn der Aufzeichnungen vor 40 Jahren. der " State of Climate Action 2022"- Bericht , der anhand von 40 Indikatoren aufzeigt, in welche Richtung die systemweite Transformation in verschiedenen Sektoren geht und dokumentiert, dass derzeit kein Sektor auf dem Weg ist, die nötigen Ziele zu erreichen. der " Climate Transparency 2022"- Bericht (PDF) zu ungenügenden Maßnahmen der G20 und der Bericht State of Nationally Determined Contributions 2022 , der weitere Daten zu den nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs) von Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention liefert.
Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben. Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben. Gewusst wie Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen. Sonnenkollektoren installieren: In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m 2 Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60 % des benötigten Warmwassers. 6 m 2 Fläche erzeugen ca. 2.000 kWh th /Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (UBA 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen: Art der Nutzung (nur Wassererwärmung oder zusätzlich Heizungsunterstützung) Frage des Kollektortyps Größe des Wärmespeichers Welches Anlagenkonzept (geeignete Verschaltung von Sonnenkollektoren, Wärmespeicher und Heizungsanlage) Kosten, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Heizkosteneinsparung und Wirtschaftlichkeit Wahl eines erfahrenen Handwerkbetriebs. Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links. Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen: In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere UBA -Umwelttipps zum Heizen . unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung Hintergrund Umweltsituation: Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO 2 -Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO 2 -Äquivalente) eingespart (UBA 2023 & 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65 % erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m 2 Kollektorfläche pro m 2 beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m 2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen. Marktbeobachtung: Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m 2 zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) ( UBA 2023). Entsorgung von Solarthermiemodulen/-kollektoren Hinweis: Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis/ Ihrer Region. Solarthermiemodule/ -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme/Warmwassererzeugung sind über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunaler Wertstoffhof) der Sperrmüllsammlung zuzuführen. Solarflüssigkeit: Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein Gemisch aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden. Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Reine Photovoltaik-/Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen , sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme-/Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der UBA-Umwelttippseite zur Entsorgung von Elektroaltgeräten . Weitere Informationen finden Sie auf unseren UBA -Themenseiten: Solarthermie Photovoltaik Energiesparende Gebäude Heizungstausch (UBA-Umwelttipp) Quellen BSW (2023): Statistische Zahlen der deutschen Solarwärmebranche (Solarthermie), Berlin GEG ( 2020 ; Änderung 2023 ) Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden UBA (2023) : Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland. Stand: Februar 2023. Dessau-Roßlau UBA (2018) : Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger - Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2017.(Climate Change | 23/2018)
Fracking: kaum Einfluss auf Energiepreise & Versorgungssicherheit Ein UBA-Positionspapier zeigt, warum die Schiefergasförderung mittels Fracking in Deutschland kaum positive Effekte auf Brennstoffpreise, Versorgungssicherheit, Importabhängigkeit und Deutschlands Klimabilanz haben kann. Außerdem beschreibt es die ökologischen Leitplanken, die nötig sind, um die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren. Wegen der zum Teil noch ungeklärten Umweltrisiken plädiert das UBA dafür, Fracking lediglich zu Erprobungszwecken durchzuführen und hierfür zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Umwelt klar festzulegen. Eine Prämisse sollte sein: kein Fracking-Projekt ohne vorhergehende Umweltverträglichkeitsprüfung . Dies würde auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellen. In der Erprobung könnten dann die vielen derzeit theoretisch diskutierten Vorsorgemaßnahmen unter wissenschaftlicher Begleitung auf Ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. In und unter Gebieten, die der Trinkwassergewinnung dienen, muss Fracking tabu bleiben.
Das UBA-Positionspapier zeigt, warum die Schiefergasförderung mittels Fracking in Deutschland kaum positiven Effekt auf Brennstoffpreise, Versorgungssicherheit, Importabhängigkeit und Deutschlands Klimabilanz haben kann. Außerdem beschreibt es die Leitplanken, die nötig sind, um die Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren.
Das Projekt "Erweitertes Impact Assessment: weitergehende Modellanalyse zu den Effekten eines 'Klimabeitrages' auf den Stromsektor und den Ausbau erneuerbarer Energien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Gegenstand des Projektes ist die Analyse und Dokumentation der Diskussion um den Klimabeitrag (Impact Assessment). Der Klimabeitrag wirkt über einen Freibetrag, der in Mio. t CO2/GW angegeben wird, und die Zahlung des Klimabeitrags. Modellgestützt werden die Wirkungen und die Parametrisierung des Klimabeitrags untersucht. Verschiedene Ausgestaltungsvarianten (Freibetragskonzept, Abbildung der KWK-Wärme, Kuppelgasgutschrift) sind zu untersuchen und zu parametrisieren. Wichtig ist die Ausgestaltung des Klimabeitrags bei sich verändernden CO2 und Brennstoffpreisen. Das Öko-Institut wird dieses Projekt hauptverantwortlich leiten und die Prognos AG als Unterauftragnehmer einbeziehen. Die Bearbeitung des Projektes seitens des Öko- Instituts erfolgt hauptsächlich im Büro Berlin des Öko-Instituts.
Das Projekt "Kraftwerkspark und Klimaschutz bis 2030" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von r2b energy consulting GmbH durchgeführt. Der Altersstruktur des deutschen Kraftwerksparks besteht in den kommenden Dekaden ein zunehmender Bedarf an neuen Erzeugungskapazitäten, die zum einen kompatibel zu den langfristigen Klimaschutzzielen und zum anderen im Bezug auf ihre Flexibilität geeignet sind, die überwiegend dargebotsabhängigen EE zu ergänzen. Für den Bereich der fossilen Kraftwerke besteht dabei neben dem Neubau von Kraftwerken auch die Möglichkeit des Retrofits und damit der Laufzeitverlängerung von Teilen des bestehenden Kraftwerksparks. Die Entwicklung des Kraftwerksparks wird maßgeblich durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der KWK, den Atomausstieg, den EU-Emissionshandel und die Entwicklung der Brennstoffpreise beeinflusst. Zudem beeinflussen auch der verstärkte europäische Stromhandel und die zunehmenden Preiselastizität der Nachfrage im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Laststeuerung die Entwicklung des Kraftwerksparks. Es soll in diesem Projekt anhand eines europäischen Strommarktmodells untersucht werden, wie sich der Kraftwerkspark unter Erfüllung der langfristigen Klimaschutzziele und Erhalt der Versorgungssicherheit bis zum Jahr 2030 volkswirtschaftlich effizient entwickeln sollte. Die Ergebnisse sind eine wichtige Voraussetzung für die in den nächsten Jahren anstehenden Impulse für die Entwicklung der Stromversorgung, insb. bei neuen fossilen Kraftwerken und Speicher.
Das Projekt "Pruefung der Uebertragbarkeit des CEA-Verfahrens auf die Bundesrepublik Deutschland in technischer, wirtschaftlicher und normativer Sicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GMU Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz mbH durchgeführt. Siedlungsabfaelle stellen insbesondere in Ballungsraeumen ein Mengenproblem dar, das zu Ueberlegungen zwingt, wie das Volumen bei gleichzeitiger Rueckgewinnung von Inhaltsstoffen bzw. Nutzung der latenten Waerme reduziert werden kann. Letzteres ist in Anbetracht der stetig steigenden Brennstoffpreise eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Vor diesem Hintergrund hat GMU sich die Aufgabe gestellt, die Uebertragbarkeit des in den USA erprobten Verfahrens der CEA Inc., New York, auf die Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Gemaess diesem Verfahren wird aus Siedlungsabfaellen umweltgerecht ein Brennstoff gewonnen, der lagerfaehig, transportabel und in vorhandenen Anlagen zur Energieerzeugung genutzt werden kann. Die Untersuchung umfasst die verfahrenstechnische Begutachtung, die Verwertbarkeit und Vermarktbarkeit der erzeugten Produkte, sowie die Wirtschaftlichkeit.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 19 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 12 |
Text | 6 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 7 |
offen | 12 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 19 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 5 |
Keine | 8 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 12 |
Luft | 6 |
Mensch & Umwelt | 19 |
Wasser | 7 |
Weitere | 16 |