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Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/ Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972 Seite 1) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt: "5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird für die "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" die Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" durch die Zweckbestimmung ¿Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)" ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze iii geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen. Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit ¿E" bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird. 5.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche (Flurstück 991 der Gemarkung Eidelstedt) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 5.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche (Flurstück 984) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung ¿Alters-und Pflegeheim" aufgehoben und als ¿Flächen für Versorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ¿Wassergewinnungsanlage (Hamburger Wasserwerke GmbH)" festgesetzt. 5.4 Auf der mit "D" bezeichneten Fläche (Flurstück 3043 - neu: 4505) wird die Ausweisung ¿Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben und als "Straßenverkehrsfläche" festgesetzt. 5.5 Auf der mit "E" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen;, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -r), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit "A", "E" und "D" bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschafts-schutzgebiets festgesetzt."
Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Autobahn GmbH des Bundes haben als zuständige Straßenbaubehörden die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Vierstreifiger Ausbau der B 462 mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt - Nord an der A 5 Der Ausbau betrifft den Abschnitt der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3. Die signalisierte Einmündung der K 3716 in die B 462 wird höhenfrei umgestaltet. Ebenso ist die Anschlussstelle Rastatt-Nord an der Bundesautobahn A 5 Karlsruhe - Weil am Rhein (- Basel) um zwei Rampen zu erweitern und zu einem vollen Kleeblatt umzubauen. Infolge des Ausbaus und der Vergrößerung der AS Rastatt-Nord sind zudem der signalisierte, höhengleiche Anschluss der Kreisstraßen 3715 (von Rauental) und der Anschluss der K 3728 (von Muggensturm) an die B 462 aufzuheben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Eingriffe und Maßnahmen: - Vierstreifiger (zweibahniger) Ausbau der B 462 vom heutigen Ausbauende bei Rastatt-Rauental bis zur Einmündung in die Bundesstraße B 3 (Länge ca. 2,1 km) - Teil-Verlegung der B 462 im Überquerungsbereich (Brücke) der A 5 (Länge ca. 1,3 km) - Anpassung der Brücke im Zuge der B 462 über die Rheintalbahn - Ausbau des Knotenpunkts der B 462 mit der B 3 durch die Anlage von Zusatzspuren - Ausbau des Knotenpunkts A 5 / B 462 (Anschlussstelle Rastatt-Nord) von einem halben Kleeblatt mit signalisierten Einmündungsbereichen zu einem vollen Kleeblatt - Anpassung der Ein- und Ausfädelstreifen der A 5 (Länge ca. 2,8 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahnen an der Westseite der A 5 (Länge ca. 2,3 km) - Neuanlage der Verteilerfahrbahn an der Ostseite der A 5 (Länge ca. 1,2 km) - Rückbau mehrerer Gebäude auf einer Firmenfläche im Gewann Schäferrain südlich der bestehenden AS Rastatt-Nord - Ausbau der K 3716 (Länge ca. 1,7 km) - Umbau des Anschlusses der K 3716 an die B 462 zu einer links der B 462 liegenden Trompete mit Trogbauwerk im Zuge der K 3716 und Brücke der B 462 über die K 3716 sowie Brücke im Zuge der Direktrampe zur Auffahrt auf die B 462 Richtung Rastatt - Weil am Rhein. - Umgestaltung des Kreisverkehrs K 3716 / "Im Wöhr" zu einer lichtsignal-geregelten Kreuzung - Ausbau der K 3714 (ca. 0,53 km) - Erneuerung des die A 5 überführenden Brückenbauwerks im Zuge der K 3714 unmittelbar nördlich des bestehenden Bauwerks sowie Anpassung der beidseitigen Rampen - Verlängerung des Durchlasses für den Federbach unter der A 5 um 5 m - Neubau einer Schallschutzwand bei Rauental (Länge ca. 710 m, Höhe max. 7,00 m) - Brücke im Zuge der B 462 über einen Wirtschaftsweg, der auf einer Länge von 100 m in ein Trogbauwerk gelegt wird - Neubau einer Radwegunterführung unter der B 462 (Breite ca. 4 m) - Rückbau der K 3715 und der K 3728 zum Wirtschaftsweg zwischen den beiden Kreisstraßen K 3717 und K 3714 - Rückbau des P+M-Parkplatzes an der B 462 bei Rauental und Neuanlage in der Straße „Im Baisert“ westlich der neuen Verteilerfahrbahn - Verlegung und Anpassung einiger Wirtschaftswege - Anpassung der Straßenentwässerung zur Ableitung von Niederschlagswasser inklusive Retentionsbodenfiltern zum Einsatz vor Einleitung in Federbach und Murg - Anlage neuer Versickerungsmulden entlang der B 462 - Herstellung einiger Pflegewege zum Unterhalt von Bauwerken und Entwässerungsanlagen - Sicherung und Verlegung bestehender Ver- und Entsorgungsleitungen - Vorübergehende Bereitstellung von Baustelleneinrichtungsflächen - Eingriffe in Landschaftsschutzgebiet „Auenwälder und Feuchtwiesen westlich von Ötigheim“ - Eingriffe in FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ - Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope: - Eingriffe in FFH-Mähwiesen - Eingriffe in geschützte Streuobstbestände - Eingriffe in geschützte Waldbestände - Ersatzaufforstung von standortsgemäßen Laubmischwäldern - Naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Minderungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Auf Antrag der Vorhabenträgerin wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch-geführt. Die B 311 beginnt an der A 81 bei Geisingen und führt über Tuttlingen, Riedlingen, Ehingen bis nach Ulm. Sie ist eine wichtige überregionale Verbindungsstraße im südlichen Baden-Württemberg. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der B 311 in Ehingen (Donau) auf drei Fahrstreifen ab dem Anschluss der Ulmer Straße in Richtung Ulm bis ca. 140 m nach der Querung des Hauptwirt-schaftsweges Nasgenstadt – Heufelden. Im Zuge der Ausbaumaßnahme wird die plangleiche Ein-mündung der L 259 zu einem teilplanfreien Knotenpunkt umgebaut und das Wegenetz angepasst. Am neuen Knotenpunkt wird auch das nördlich der B 311 gelegene Wohngebiet Rosengarten der Stadt Ehingen an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Die Maßnahme liegt im Alb-Donau-Kreis auf dem Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ehingen (Donau) und auf den Gemarkungen Ehingen und Nasgenstadt. Der Ausbau erfolgt im bestehenden Straßennetz der B 311 und der L 259. Das Straßennetz wird nicht verändert.
Die Bundesrepublik Deutschland, bis zum 31.12.2019 in Auftragsverwaltung vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen, ab 01.01.2020 vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes (Vorhabenträgerin), hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Hintergrund des Vorhabens ist der beabsichtigte Neubau der Bundesautobahn A 26 Hafenpassage Hamburg vom Autobahnkreuz (AK) Hamburg (HH) - Hafen an der A 7 bis zum Autobahndreieck (AD) Süderelbe an der A 1. Das vorliegend beantragte Vorhaben umfasst den zweiten Bauabschnitt der Hafenpassage. Mit der Beantragung verfolgt die Vorhabenträgerin auch die geplante Umbenennung von Anschlussstellen, weshalb in den Planunterlagen – anders als noch bei dem bereits im Verfahren befindlichen Abschnitt 6a (Verkehrseinheit VKE 7051) – u.a. die Bezeichnung AS HH-Moorburg (vormals HH-Hafen Süd) geführt wird. Gegenstand des Vorhabens ist die Fortführung des bereits beantragten ersten Bauabschnittes der A 26 Hafenpassage Hamburg (Abschnitt 6a, VKE 7051) auf einer Länge von rund 3.890 m (Abschnitt 6b, VKE 7052). Die Trasse des Abschnitts 6b soll östlich der AS HH-Moorburg (Abschnitt 6a) am Schnittpunkt mit dem Moorburger Hauptdeich bei Bau-km 1+950,000 beginnen, zunächst als Erddamm und später als Vorlandbrücke den Moorburger und den Drewer Hauptdeich queren und dabei in Teilen die Entwässerungsfelder Moorburg-Ost durchkreuzen. Im weiteren Verlauf sind mehrere Brückenbauwerke geplant, die mittig der über die Süderelbe vorgesehenen Schrägseilbrücke eine maximale Höhe von ca. 57,53 m erreichen. Östlich der Süderelbe soll die Trasse gleichfalls als Brückenbauwerk parallel zum Kattwykdamm und den Hafenbahngleisen bis zur geplanten AS HH-Hohe Schaar geführt werden. Der Planungsabschnitt soll südlich hiervon bei Bau-km 5+840,895 enden. Als Querschnitt soll auch im Abschnitt 6b der Regelquerschnitt (RQ) 31 mit vier Fahrstreifen sowie beidseitig einem Standstreifen zum Einsatz kommen. Die beantragten Planungen beinhalten diverse Maßnahmen an anderen Anlagen, wobei insbesondere auf den Umbau sowie die Teilstillegung der Entwässerungsfelder Moorburg-Ost, die Verlegung der Hauptdeichlinie des Moorburger Hauptdeiches (von Deich-km 9+800 bis km 10+785) sowie die Errichtung eines Verteilerkreises zur Abwicklung der Verkehre des nachgeordneten Netzes im Bereich der AS HH-Hohe Schaar hingewiesen wird. Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Für die Herstellung der Umweltmaßnahmen werden teilweise auch Flächen im Bezirk Bergedorf beansprucht.
Dieser WFS (Web Feature Service) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (WebMapService) enthält Angaben zu den nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) gewidmeten Straßen und Wegen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und zu den nach Bundesfernstraßengesetz gewidmeten Autobahnen und Bundesstraßen. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg hat für das o. g. Vorhaben bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Küstenautobahn A 20 im Abschnitt 2 zwischen der A 29 bei Jaderberg und der B 437 bei Schwei. Die Baustrecke beginnt östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/A 29, umfährt zunächst in einem Linksbogen, gefolgt in einem Rechtsbogen ein Waldgebiet bei Gut Hahn, um dann in einer relativ gestreckten Linienführung Richtung Osten zu verlaufen. Nach der Querung der L 864 (Jaderlangstraße) schwenkt die Trasse in nordöstlichr Richtung ab. Diese Grundrichtung wird mit einer gestreckten Linienführung bis zum Bauende nach der B 437 beibehalten. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar nordöstlich der B 437. Das geplante Straßenverkehrsvorhaben mit einer Länge von 22,45 km stellt den 2. Bauabschnitt der geplanten ca. 120 km langen A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen dar. Für das Vorhaben besteht nach § 6 i.V.m. Nr. 14.3 "Bau einer Autobahn" der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Planfeststellungsverfahren wurde am 1. Dezember 2017 von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. Januar 2018 bis einschließlich zum 7. Februar 2018 bei den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen: Gemeinde Rastede, Gemeinde Wiefelstede, Gemeinde Bad Zwischenahn, Stadt Westerstede, Gemeinde Butjadingen, Gemeinde Ovelgönne, Gemeinde Jade, Gemeinde Stadland, Stadt Brake, Stadt Elsfleth, Stadt Varel, Stadt Leer (Ostfriesland), Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen. Eingegangen sind 46 Stellungnahmen von Behörden/Trägern öffentlicher Belange, rund 450 Einwendungen Privater und 4 Stellungnahmen von Umweltvereinigungen. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur Bearbeitung übergeben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, hier die Niederlassung Nordwest - Außenstelle Oldenburg, Vorhabenträgerin. Die Autobahn GmbH hat die abgegebenen Äußerungen ausgewertet, eine "Zusammenfassung der Gegenäußerungen" ist hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Daneben hat die Vorhabenträgerin die Überarbeitung und Aktualisierung des Plans angekündigt. Sobald die Planänderungsunterlagen vollständig vorliegen, wird das Planfeststellungsverfahren mit der Bekanntmachung und Veröffentlichung/Auslegung des geänderten Plans fortgesetzt.
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 9 |
| Kommune | 16 |
| Land | 92 |
| Weitere | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 8 |
| Umweltprüfung | 85 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 94 |
| Offen | 6 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 102 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 31 |
| Bild | 3 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 71 |
| Keine | 21 |
| Webseite | 20 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 22 |
| Lebewesen und Lebensräume | 96 |
| Luft | 18 |
| Mensch und Umwelt | 102 |
| Wasser | 24 |
| Weitere | 102 |