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Verhalten von Choleravibrionen in verschiedenen Wasserarten, waehrend der Abwasserreinigung - Standarduntersuchungsmethode

Bakteriologische Untersuchungsmethode; Ausarbeitung und Verbesserung von Nachweismethoden; Verhalten und Ueberlebungszeit der Vibrionen unter verschiedenen Bedingungen.

Abfall- und Kreislaufwirtschaft

<p>Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben.</p><p>Abfallwirtschaft in Deutschland</p><p>Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland.</p><p>Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen.</p><p>Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:312:0003:0030:de:PDF">EU-Abfallrahmenrichtlinie</a>.</p><p>Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das <a href="https://www.bmuv.de/WS587">Kreislaufwirtschaftsgesetz</a> (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt.</p><p>Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete <a href="https://www.bmuv.de/publikation?tx_bmubpublications_publications%5Bpublication%5D=77&amp;cHash=8b1574d2e57dcc88815b0a513a4961ec">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes</a> verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien.</p><p>Mit dem „<a href="https://www.bmuv.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen">Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung</a>“ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen.</p><p>Von der Beseitigung zum Kreislauf</p><p>Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle.</p><p>Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie:</p><p>Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__10.html">§10 Abs. 1 ElektroG</a>) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__11.html">§11 Abs. 1 BattG</a>) für Altbatterien und Akkumulatoren.</p><p>Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen.</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">Netto-Abfallaufkommen</a>⁠ in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik.</p><p>Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das ⁠UBA⁠ gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz.</p><p>Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ gezielt den Transfer von Wissen und Technologien.</p><p>Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der ⁠UNEP⁠ und der EU-Kommission</p>

UNEP warnt vor Gefahren durch verschmutztes Wasser in Asien, Afrika und Südamerika

Mehr als 300 Millionen Menschen in Asien, Afrika und Südamerika laufen Gefahr wegen verunreinigten Wassers an lebensgefährlichen Krankheiten wie Cholera oder Typhus zu erkranken, teilte das UN-Umweltprogramm (UNEP) in seinem am 30. August 2016 vorgestellten Bericht "Snapshot of the World's Water Quality" mit. Zwischen 1990 und 2010 hat sich die Wasserqualität in mehr als der Hälfte der beobachteten Flussabschnitte auf den drei Kontinenetn verschlechtert.

Meeresschutz: Blinden Passagieren geht es an den Kragen

Zwei neue Ballastwasser-Desinfektionssysteme aus Deutschland international anerkannt Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zwei in Deutschland entwickelte Systeme zur Desinfektion von Ballastwasser auf Schiffen anerkannt. Am 17. Juli 2009 ließ der IMO-Umweltausschuss (MEPC - Marine Enviroment Protection Committee) die neuen Verfahren international zu. Nun kann die Typen-Zulassung in Deutschland erfolgen. Insgesamt stehen weltweit jetzt 30 Ballastwasserdesinfektionssysteme zur Verfügung. Deutschland ist neben Japan und Südkorea Marktführer. UBA-Vizepräsident Holzmann begrüßte die Entscheidung: „Moderne Verfahren zur Desinfektion von Ballastwasser sind wichtig - sie geben der weltweiten Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten endlich Einhalt. Dies ist ein großer Schritt für das ökologische Gleichgewicht der Meere.” Nach einer Studie des Germanischen Lloyds könnten alleine mit der in Deutschland zur Verfügung stehenden Produktionskapazität im Jahr 2010 etwa 800 Anlagen auf den Markt gebracht werden. Schiffe pumpen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich rund 10 Milliarden Kubikmeter Wasser zum Gewichtsausgleich in spezielle Ballasttanks, um die Weltmeere sicher befahren zu können. Das Ballastwasser stabilisiert die Schiffe und verhindert die Verformung des Schiffskörpers etwa bei unvollständiger Beladung. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Bakterien, Algen, Krebse oder sogar Fische als blinde Passagiere in die Tanks. So können diese weltweit verbreitet werden und einheimische Organismen verdrängen. Dies gefährdet nicht nur die Meeresumwelt. Auch erhebliche wirtschaftliche Verluste können entstehen, zum Beispiel in der Fischerei, wenn fremde Quallen die Nahrung heimischer Fische oder Fischlarven fressen. Auch für den Menschen gefährliche Krankheiten wie Cholera können über unbehandeltes Ballastwasser unter Umständen eingeschleppt werden. Für die IMO zählt der Kampf gegen die weltweite Verbreitung fremder Arten zu den Hauptanliegen beim Meeresschutz. Um eine weitere Belastung der Meere durch im Ballastwasser reisende Arten zu verhindern, verabschiedete die IMO im Jahr 2004 die Ballastwasserkonvention. Damit diese in Kraft treten kann, müssen 30 Staaten, die 35 Prozent der weltweiten Handelstonnage in der Schifffahrt repräsentieren, dieser Konvention beitreten. Bis April 2009 haben erst 18 Staaten - diese decken etwa 15 Prozent der Handelstonnage ab - die Konvention ratifiziert. Deutschland als maßgeblicher Akteur bei der Erarbeitung dieses internationalen Regelwerkes hat die Ballastwasserkonvention bis heute noch nicht ratifiziert. Als erster Schritt hat die Bundesregierung im April 2008 das Seeaufgabengesetz novelliert, in dem Anforderungen an die Ballastwasserdesinfektion festgeschrieben sind. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Holzmann: „Deutschland sollte die Ballastwasserkonvention rasch ratifizieren, damit das Übereinkommen bald in Kraft tritt und damit weltweit endlich verbindlich wird.” Weltweit arbeiten Fachleute an der Entwicklung neuer Ballastwasser­Managementsysteme (BWMS). Ein Ballastwasserbehandlungssystem muss strengen Kriterien entsprechen, um zugelassen zu werden: Neben ökonomischen Fragen und der Schiffsicherheit, spielt auch der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Zulassung der Anlagen liegt in der nationalen Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Systeme, die Biozide zur Desinfektion des Wassers verwenden, bedürfen darüber hinaus der internationalen Anerkennung durch die IMO. Weltweit haben bis heute insgesamt 19 Anlagen zur Ballastwasserbehandlung die erste Hürde im zweistufigen Zulassungsverfahren der IMO, das so genannte Basic Approval, genommen. Die zweite Stufe, das Final Approval, haben insgesamt elf Systeme erreicht. Auf der MEPC-Sitzung am 17. Juli 2009 erhielt nun das CleanBallast®-BWM-System der Firma RWO ein Final Approval. Damit hat nach dem von Hamann entwickelten SEDNA®-System eine zweite deutsche Anlage diese Voraussetzung erfüllt. Eine dritte deutsche Anlage, das AquaTriComp®-System der Firma Aquaworx, bekam auf der Sitzung ein Basic Approval. Im Gegensatz zu den anderen zwei Anlagen werden bei diesem System keine Desinfektionsmittel verwendet, sondern das Wasser nach Filtrierung mit UV-Licht desinfiziert. Die abschließende Zertifizierung dieser Systeme - die Erteilung der Typen-Zulassung - kann nun von den deutschen Behörden eingeleitet werden. Deutschland liegt zusammen mit Japan und Südkorea weltweit an der Spitze der bisher erteilten Zulassungen. Deutsche Firmen haben sich gute Chancen in einem globalen Markt gesichert. Das UBA prüft die Risiken der bei der Desinfektion eingesetzten Chemikalien für die Umwelt. Denn die Meere müssen auch vor einer Gefährdung durch das mit Desinfektionsmitteln behandelte Ballastwasser geschützt werden. Das UBA und die anderen beteiligten Behörden, darunter das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), beteiligten sich innerhalb der IMO richtungweisend an der Erarbeitung strenger international geltender Richtlinien für die Ballastwasserbehandlung. „Ich freue mich, dass unsere Vorschläge für strenge Vorschriften bei der Umweltrisikobewertung von Ballastwasser-Managementsystemen maßgeblich in die internationalen Vorschriften eingeflossen sind”, so Thomas Holzmann.

Teilprojekt 2: Entwicklung und Erprobung selbst desinfizierender Beschichtungen für Trinkwasserbehälter^Entwicklung neuer Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser auf der Basis UV-aktivierter Halbleitermaterialien^Teilprojekt 3: Auswahl und Erprobung geeigneter Strahlungsquellen zur effizienten Aktivierung ausgewählter Halbleitermaterialien, Teilprojekt 1: Untersuchung mikrobiologischer und hygienischer Aspekte - Anwendungsmoeglichkeiten und -grenzen des Verfahrens

Vibrio cholerae: Untersuchungen zur Pathophysiologie der Außenmembran und neue Ansätze zur Erfassung differenzieller Genregulation

Cholera ist die Folge einer durch Vibrio cholerae Bakterien ausgelösten gastrointestinalen Infektion, die sich durch eine vulminante Diarrhöe auszeichnet. Sie kann in kürzester zu schweren Dehydrierungserscheinungen und im Extremfall zum Tod führen. Deshalb sind umfangreiche Bemühungen im Gange einen wirksamen Impfstoff zu entwickeln. Um genauere Erkenntnisse zum Verlauf von Epidemien, Therapie und Prävention zu erlangen, wird intensiv an der Infektiologie als auch Ökologie von V. cholerae gearbeitet. Wir haben uns dazu mehrere Ziele gesetzt: Zum einen soll das Lipopolyssaccharid (LPS) und dessen Rolle innerhalb des Infektionsprozesses untrsucht werden. Im weiteren ist die Entwicklung und Etablierung von neuen genetischen Testsystemen geplant, mit deren Hilfe die Physiologie von infizierenden V. cholerae als auch von frei lebenden Vibrionen besser verstanden werden soll. Dabei wollen wir Gene identifizieren, welche in Abhängigkeit .

Molekulare Charakterisierung des Virus der klassischen Schweinepest (HOG Cholera Virus, HCV), Molekulare Charakterisierung des Virus der klassischen Schweinepest (HOG Cholera Virus, HCV)

Molekulare Charakterisierung des Virus der klassischen Schweinepest ('HOG Cholera Virus', HCV). Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Herstellung einer definierten, sicheren und effektiven Vakzine gegen die klassische Schweinepest. Es gilt, die Voraussetzungen fuer die Entwicklung eines rekombinanten Impfstoffes zu schaffen. Dazu sollen die Kenntnisse ueber das virale Genom, seine Organisation und insbesondere die viruskodierten Strukturproteine vertieft werden. Nukleinsaeuresonden, monoklonale Antikoerper und gereinigte viruskodierte Proteine sollen auf ihre Eignung als diagnostische Reagentien geprueft werden.

Informationen zur chemischen Verbindung: Cholera toxin B Subunit from Vibrio cholerae

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Cholera toxin B Subunit from Vibrio cholerae. Stoffart: Einzelinhaltsstoff.

Untersuchung von Trinkwasser

<p><p>Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln haben Verbraucher bei Trinkwasser keine Wahl: Sie sind auf das Wasser angewiesen, das in ihrer Region aus dem Hahn kommt. Einwandfreies Trinkwasser in ausreichenden Mengen war jedoch nicht immer selbstverständlich. Die Erfahrungen mit den trinkwasserbedingten bakteriellen Seuchen wie Cholera oder Typhus in der Vergangenheit führten dazu, dass Trinkwasser heute ständig hygienisch überwacht wird und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel ist.</p><p>Damit Trinkwasser gleichbleibend hohen Qualitätsanforderungen genügt, gibt es mit der Trinkwasserverordnung ein ausführliches Regelwerk und mit TWISTweb ein modernes elektronisches Werkzeug für die Trinkwasserüberwachung. Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sind verpflichtet, regelmäßig Trinkwasserproben zu nehmen, untersuchen zu lassen und sowohl das lokal zuständige Gesundheitsamt der jeweiligen Kreisverwaltung als auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse dieser Eigenkontrollen zu informieren. Die lokalen Gesundheitsämter der Kreisverwaltungen beaufsichtigen die Wasserversorger in ihrem Zuständigkeitsbereich und veranlassen zusätzlich zu den Eigenkontrollen in der Regel mindestens einmal jährlich eine amtliche Kontrolluntersuchung zur "Kontrolle der Kontrolle".</p>Leitkeim-System deckt Verunreinigung auf<p>Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein. Da der direkte Nachweis von verschiedenen möglichen Krankheitserregern im Trinkwasser routinemäßig nicht machbar ist, wurde für die mikrobiologische Überwachung ein Leitkeim-System entwickelt, das im Wesentlichen auf dem Nachweis von Fäkalindikator-Bakterien beruht. Dadurch soll das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung mit Abwasser oder mit menschlichen oder tierischen Ausscheidungen sowie potentiellen Krankheitserregern erkannt werden.</p><p>Als unverändert wichtigster Fäkalindikatorkeim gilt Escherichia coli, ein Bewohner des menschlichen und tierischen Darms. Von Escherichia coli zu unterscheiden sind die Coliformen Keime, welche nicht nur fäkaler Herkunft sind. Als allgemeiner Maßstab für den Reinheitsgrad des Wassers dient die Bestimmung der Koloniezahl. Die mikrobiologische Untersuchung auf weitere Fäkalindikatoren wie Enterokokken gehört mittlerweile zu den allgemeinen Anforderungen. Der Nachweis von Clostridium perfringens ist erforderlich, wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird. Legionellen werden in Anlagen der Trinkwassererwärmung von Gebäudeversorgungsanlagen untersucht.&nbsp;</p><p>Mit der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung unterstützt das LUA die Gesundheitsämter bei ihrer zentralen Aufgabe der Trinkwasserüberwachung. Die Untersuchungen dienen der Erfolgskontrolle bei der Wasseraufbereitung und der trinkwasserhygienischen Kontrolle im Verteilungsnetz.</p><p>Das Landesuntersuchungsamt kann Privatpersonen keine Untersuchung von Trinkwasser aus Hausinstallationen anbieten. Nähere Informationen zu den Untersuchungsdienstleistungen des Landesuntersuchungsamtes finden Sie <a href="/service/welche-proben-das-lua-untersucht">hier auf unserer Homepage</a>.</p>Benannte Stelle nach Trinkwasserverordnung<p>Das Landesuntersuchungsamt Referat 35 (LUA) ist in Rheinland-Pfalz Benannte Stelle gemäß § 40 der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, 2) und zuständig für die Zulassung, Listung und Überprüfung für in Rheinland-Pfalz ansässige Trinkwasser-Untersuchungsstellen (Laboratorien).</p><p>Grundsätzlich dürfen nur von einer benannten Stelle zugelassene und gelistete Laboratorien Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung durchführen. Die Liste enthält die Laboratorien, die alle Anforderungen gemäß § 15 Absatz 4 Satz 2 bis 5 und Absatz 5 und 6 sowie §19 Absatz 3 Satz 5 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S.459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343) geändert worden ist, erfüllen und dies der benannten Stelle nachgewiesen haben.</p><p>Laboratorien mit Sitz außerhalb von Rheinland-Pfalz sind in dieser Liste nicht aufgeführt. In anderen Bundesländern gelistete Laboratorien werden in Rheinland-Pfalz den hier gelisteten gleichgestellt. Einen Zugang zu den Listen der Bundesländer finden Sie auf der <a href="https://www.lgl.bayern.de/downloads/zqm/doc/internetzugang_untersuchungsstellen.pdf">Internetseite des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)</a>.</p>Zulassung von Trinkwasser-Untersuchungsstellen<p>Voraussetzungen für die Zulassung als Trinkwasser-Untersuchungsstelle sind:</p><ul><li>die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Probenahmen,</li><li>die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung unter Berücksichtigung der angeführten Anlagen,</li><li>die Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,</li><li>ein funktionierendes System der internen Qualitätssicherung,</li><li>die erfolgreiche Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen,</li><li>der Einsatz von hinreichend qualifiziertem Personal für die Durchführung der Untersuchungen,</li><li>Übermittlung der Untersuchungsdaten über das landeseinheitliche EDV-Verfahren Trinkwasserinformationssystem TWISTweb</li></ul><p>Weitere Informationen finden Sie in den <a href="https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Infektionsschutz/Trinkwasseruntersuchung/2025/Hinweise_zur_Zulassung__Listung_und_UEberpruefung_von_TW-US_in_RLP.pdf">Hinweisen Zulassung, Listung und Überprüfung von TW-US in RLP</a>.</p>Antrag auf Zulassung und Listung als Trinkwasser-Untersuchungsstelle in Rheinland-Pfalz<p>Für die Zulassung und Aufnahme in die Landesliste gemäß § 40 TrinkwV stellt das Labor einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Benannten Stelle nach TrinkwV:&nbsp;</p><p>Landesuntersuchungsamt<br>Referat 35<br>Benannte Stelle nach TrinkwV<br>Mainzer Str. 112<br>56068 Koblenz<br><a href="#">poststelle.referat35(at)lua.rlp.de</a></p>Mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegende Unterlagen<p><a href="https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Infektionsschutz/Trinkwasseruntersuchung/2025/Liste_notwendige_Unterlagen_Antrag_Zulassung_TW-US.pdf">Liste der notwendigen Unterlagen zum Antrag der Untersuchungsstelle für die Zulassung und Listung nach TrinkwV</a></p>A) Antragsformular Zulassung Trinkwasser-Untersuchungsstellen (bitte elektronisch bearbeiten)<p><a href="https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Infektionsschutz/Trinkwasseruntersuchung/2025/Antragsformular-Zulassung_TW-US_RLP.xlsx">Antragsformular Zulassung TW-US RLP</a></p><p>Bitte bearbeiten Sie diese Formulare elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 0261 391-537 oder per E-Mail: <a href="#">poststelle.referat35(at)lua.rlp.de</a> gern zur Verfügung.</p>B) ergänzende Unterlagen&nbsp;<p>Den formlosen Antrag und die zugehörigen Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: <a href="#">poststelle.referat35(at)lua.rlp.de</a>&nbsp;</p>Aufrechterhaltung der ZulassungÄnderungen<p>Änderungen bezüglich Akkreditierungsumfang, Personal, Standort etc. müssen unverzüglich der Benannten Stelle angezeigt werden. Dies kann per E-Mail erfolgen.</p>Jahresmeldung<p>Alle Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Rheinland-Pfalz, die nach TrinkwV zugelassen sind, müssen der Benannten Stelle unaufgefordert zum 31. März eine Jahresmeldung für das vergangene Kalenderjahr per E-Mail an <a href="#">Poststelle.Referat35(at)lua.rlp.de</a> zu übermitteln.</p><p>Das benötigte Formular für die Jahresmeldung steht <a href="https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Infektionsschutz/Trinkwasseruntersuchung/2025/Jahresmeldung-TW-US_RLP.xlsx">als Excel-Datei zur Verfügung</a>.</p><p>Für jeden Labor-Standort ist eine eigene Jahresmeldung (eigene Datei) zu erstellen. Bitte bearbeiten Sie das Formular elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 0261 391-537 oder per E-Mail: <a href="#">poststelle.referat35(at)lua.rlp.de</a> gern zur Verfügung.</p></p>

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