Onshore geological field work combined with an onshore/offshore aeromagnetic survey was carried out during a joint expedition of the German BGR and the Canadian GSC to understand the structural architecture of the North American continental margin. The helicopter-borne magnetic survey of 2008 covered the northern coastal areas of Ellesmere Island and the adjacent marine areas. The survey was conducted with a line separation of 2 km and covered a 40 to 50 km wide swath offshore about parallel to the north coast of Ellesmere Island from Yelverton Bay in the west to Parr Bay east of Cape Columbia, the northernmost point of Canada. Between Yelverton Bay and M'Clintock Inlet, the survey extended about 40 to 50 km inland, which was the prime target area of the CASE 11 geological investigations. This section of mountainous terrain was flown in a “draped” mode to keep the distance to ground at approximately 1500 ft, same as over the offshore areas. During a 4-weeks period in May/June 2008, close to 8000 km of aeromagnetic line data were acquired, covering an area of 12000 km².
Eine neue Untersuchung von Forscher der University of British Columbia im kanadischen Vancouver zeigt auf, dass jedes Jahr weltweit mehr als 5,5 Millionen Menschen vorzeitig an den Folgen von Luftverschmutzung sterben. 55 Prozent dieser Todesfälle treten in China und Indien auf. Im Jahr 2013 starben 1,6 Millionen Menschen in China und 1,4 Millionen in Indien an den Folgen schlechter Luftqualität. Hauptursachen der schlechte Luftgüte sind die Verbrennung von Kohle, Holz und Biomasse zur Energiegewinnung, aber auch Fabriken und der Verkehrssektor. Am 12. Februar 2016 sagte Michael Brauer, Professor für öffentliche Gesundheit, auf der Wissenschaftskonferenz AAAS in Washington, USA, dass Luftverschmutzung der viertwichtigste Risikofaktor für den Tod und bei weitem der wichtigste Umweltrisikofaktor für Krankheiten sei. Die Smogbekämpfung sei ein sehr effizienter Weg, um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.
Kolumbien steht vor einer Reihe von Herausforderungen, darunter der wachsende Strombedarf, die zunehmende Unzuverlässigkeit der Stromerzeugung aus Wasserkraft infolge von Veränderungen durch das El Niño-Wetterphänomen, und ein rasch wachsender Bedarf an Sozialwohnungen in Metropolregionen, der durch die beschleunigte Urbanisierung verursacht wird. Gleichzeitig bemüht sich Kolumbien um die Umsetzung seines national festgelegten Beitrags (NDC) im Rahmen des Pariser Abkommens, welcher auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich insgesamt umfasst. Einige davon werden sich auch positiv auf die Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau auswirken. Bei diesen Bemühungen spielen vor allem Richtlinien für erneuerbare Energien, Bauvorschriften und Energieeffizienzstandards für Geräte eine Rolle. Dennoch führt diese Politik Kolumbien derzeit noch nicht auf einen Pfad, der zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors erforderlich ist, um die Temperaturziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Länder können aber durch Artikel 6 des Pariser Abkommens bei der Umsetzung ihrer NDCs zusammenarbeiten, um ein höheres Ambitionsniveau im Klimaschutz zu erreichen. Aufgrund der Dynamik des Sektors und der Anzahl von Akteuren dürfte die Gewährleistung der Umweltintegrität bei einen sektoralen Ansatz für Transfers basierend auf Artikel 6 eine Herausforderung darstellen, insbesondere hinsichtlich Zusätzlichkeit, Baseline-Bestimmung und Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfssystemen. Dennoch könnte ein Pilotprojekt zum Bau von Netto-Nullenergiegebäuden im sozialen Wohnungsbausektor eine Gelegenheit zur Zusam-menarbeit durch Artikel 6 bieten. Netto-Nullenergiegebäude würden den Energieverbrauch reduzieren, Emissionen mindern, die Energiearmut reduzieren, die öffentlichen Haushalte durch den Abbau von Subventionen für den Energieverbrauch entlasten, und die öffentliche Gesundheit sowie die Energiesicherheit verbessern. Ein solches Pilotprojekt könnte zusammen mit einem umfassenderen politischen Fahrplan für immer strengere Energieeffizienznormen dazu beitragen, den kolumbianischen Gebäudesektor auf einen Weg der Dekarbonisierung im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens zu bringen. Quelle: Forschungsbericht
safe ND 2025: Forschungssymposium des BASE Vom 17. bis 19. September 2025 veranstaltet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) zum dritten Mal das internationale Forschungssymposium für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung safe ND . Time as a safety factor: opportunities and challenges of timely nuclear waste disposal Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) lädt zum dritten interdisziplinären Forschungssymposiums für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( Interdisciplinary Research Symposium on the Safety of Nuclear Disposal Practices ) – der safe ND 2025 – ein. Die safe ND 2025 wird vom 17. bis 19. September in Berlin mit folgendem Schwerpunktthema stattfinden: „Time as a safety factor: opportunities and challenges of timely nuclear waste disposal” . Die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die Entsorgung von nuklearen Abfällen, die eine langfristige Sicherheit gewährleisten, ist eine komplexe soziotechnische Herausforderung, die insbesondere eine umfangreiche geologische Erkundung, ingenieurtechnische Forschung, numerische Simulation und eine langfristige Bewusstseinsbildung erfordert. Die technischen Schwachstellen eines solchen Entsorgungskonzepts sind jedoch nicht die einzigen Gefahren für die Gesellschaft. Es ist essentiell, dass auch die rechtzeitige Umsetzung als zentraler Sicherheitsfaktor berücksichtigt wird. Die Dringlichkeit des Sicherheitsfaktors Zeit ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, dass die Radioaktivität des Atommülls derzeit am höchsten ist und mit der Zeit abklingt, sondern auch aus der Tatsache, dass hochradioaktive Abfälle derzeit in den meisten Teilen der Welt oberirdisch gelagert werden. Diese oberirdische Lagerung macht diese Abfälle anfällig für verschiedene geopolitische Bedrohungen, darunter militärische Konflikte, radikale Veränderungen der bestehenden politischen Institutionen und die Folgen des Klimawandels. Wie können wir also den Faktor Zeit bei der Bewertung der Sicherheit von nuklearen Entsorgungsprogrammen angemessen berücksichtigen? Das Symposium wird sowohl Vortrags- und Poster-Sessions, als auch Workshops und offene Diskussionsrunden beinhalten. Datum: Die safe ND findet vom 17.-19.09.2025 statt. Call for Sessions: 27.08 bis 05.11.2024 Call for Contributions: 06.01. bis 11.03.2025 Veranstaltungsort: Radialsystem in Berlin, Deutschland (Holzmarktstraße 33, 10243 Berlin). Über das Symposium: safe ND steht für „Interdiziplinäres Forschungssymposium für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ ( Interdisciplinary Research Symposium on the Saf ety of N uclear D isposal Practices ). Wissenschaftler:innen wird die Möglichkeit gegeben, in intra- und interdisziplinären Diskussionen ihre aktuellen Forschungsergebnisse und Projekte zu präsentieren. Dabei werden unter anderem folgende Themenkomplexe abgedeckt: Stilllegung von kerntechnischen Anlagen Zwischenlagerung , Konditionierung und Transport von radioaktiven Abfällen Standortauswahl und Endlagerung von hochradioaktiven sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen Potentielle alternative Entsorgungsmethoden Beteiligungs- und Kommunikationsprozesse bei Projekten der nuklearen Sicherheit und Entsorgung Sicherheitskultur bei der nuklearen Entsorgung Soziotechnische Aspekte der nuklearen Entsorgung (einschließlich historischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Analysen) Safeguards und Non-Proliferation bei der nuklearen Abfallentsorgung Fragen der nuklearen Entsorgung in Bezug auf Kernfusion Call for Contributions: Am 06.01.2025 startete der Call for Contributions. Sie sind herzlich eingeladen Vorschläge für folgende Formate einzureichen: Vortrag (Oral): Ein 15-minütiger Vortrag, gefolgt von 5 Minuten für Rückfragen aus dem Publikum Poster: Ausstellung eines A0-Posters plus eine zweistündigen Poster-Präsentation Panel-Diskussion: Eine von Ihnen organisierte Panel-Diskussion (circa 1-2 Stunden) Workshop: Ein von Ihnen organisierter Workshop (circa 2-3 Stunden) Bitte reichen Sie Vorschläge für Vorträge und Poster über diese Webseite und Vorschläge für Panel-Diskussionen und Workshops über diese Webseite ein. Bitte geben Sie dabei auch an, welcher der vorgeschlagenen Sessions Sie ihren Vorschlag zuordnen wollen. Der Call for Contributions schließt am 11.03.2025. Wissenschaftliches Komitee: Ein wissenschaftliches Komitee berät das BASE bei der Auswahl der Einreichungen aus dem Call for Contributions und bei der Zusammenstellung des Programms. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees sind: Dr. Carla-Olivia Krauß, Institute of Technology and Management in Construction, Karlsruhe Institute of Technology ( KIT ), Germany Dr. Petra Tjitske Kalshoven, Department of Social Anthropology, University of Manchester, UK Dr. Florence-Nathalie Sentuc, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) gGmbH , Germany Dr. Holger Völzke, Safety of Storage Containers Division, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ( BAM ), Germany Prof . Dr. Barbara Reichert, Institute for Geosciences, University of Bonn, Germany ; Chair of Nuclear Waste Management Commission ( ESK ), Germany Dr. Jens Birkholzer, Energy Geosciences Division, Lawrence Berkeley National Laboratory, USA Dr. Tim Vietor, Safety, Geology & Radioactive Materials Division, National Cooperative for the Disposal of Radioactive Waste (NAGRA), Switzerland Dr. Bo Strömberg, Unit for plant safety assessment , Swedish Radiation Safety Authority (SSM), Sweden Prof . Dr. Ulrike Felt, Department of Science and Technology Studies, University of Vienna, Austria Dr. Catrinel Turcanu, Science, Technology and Society, Belgian Nuclear Research Centre (SCK CEN), Belgium Prof . Dr. Anna Storm, Department of Thematic Studies, Linköping University, Sweden Dr. Luca Abele Piciaccia, Norwegian Radiation and Nuclear Safety Authority (DSA), Norway Dr. Markku Lehtonen, Department of Humanities, University Pompeu Fabra Barcelona, Spain Prof . Susan Molyneux-Hodgson, Department of Sociology, Philosophy and Anthropology, University of Exeter, UK Prof . Dr. Dörte Fouquet, Sustainability Law – Energy, Resources, Environment, Leuphana University Lüneburg, Germany Dr. Nikolaus Müllner, Institute of Safety and Risk Sciences, University of Natural Resources and Life Sciences (BOKU), Vienna Prof . Allison M . Macfarlane, School of Public Policy and Global Affairs, The University of British Columbia, Vancouver Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt unabhängig von der Teilnahme am Call for Sessions oder dem Call for Contributions . Diese wird voraussichtlich ab dem Frühjahr 2025 möglich sein. Bei Fragen zum Symposium helfen wir Ihnen unter folgender E-Mail-Adresse weiter: symposium@base.bund.de Zum Thema safeND 2025: Information about Call for Contributions Herunterladen (PDF, 813KB, barrierefrei⁄barrierearm)
Arbeitsgemeinschaft HGN Hydrogeologie GmbHIAF - Radioökologie GmbH Öko Institut e.V. MagdeburgDresden Darmstadt Abschlussbericht zum Vorhaben SR 2416 des Bundesamtes für Strahlenschutz Mengenaufkommen an NORM-Rückständen für das deutsche Entsorgungskonzept Dieser Bericht gibt die Auffassung und Meinung des Auftragnehmers wieder und muss nicht mit der Meinung des Auftraggebers (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) übereinstimmen. Kurzbezeichnung:Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept Auftraggeber:Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Postfach 12 06 29, 53 048 Bonn vertreten durch: Bundesamt für Strahlenschutz, PF 10 01 41 38 201 Salzgitter Vertrag vom:10.08.2001 Text:225 Anlagen:2 :Dr. habil. Rainer Gellermann (HGN) Dr. habil. Hartmut Schulz (IAF) Dipl.-Phys. Christian Küppers (Öko-Institut) Federführende Bearbeiter Seiten MitarbeitBernhard Becker (HGN) Simone Mohr (Öko-Institut) Astrid Schellenberger (IAF)Magdeburg, den 31.10.2003 HGN Hydrogeologie GmbHDresden, den 31.10.2003Darmstadt, den 31.10.2003 IAF-Radioökologie GmbHÖko-Institut e.V. Dr. Rainer Gellermann (Niederlassungsleiter) Verteiler: 5 x Auftraggeber 1 x HGN Gez. Dr. Hartmut Schulz Gez. Christian Küppers 1 x IAF 1 x Öko-Institut HGN Hydrogeologie GmbH • Niederlassung Magdeburg • Lübecker Straße 53-63 • 39124 Magdeburg Tel.: 03 91 / 24 47 28-0 • Fax: 03 91 / 24 47 28-9 • E-Mail: magdeburg@hgn-online.de IAF-Radioökologie GmbH Dresden • Karpatenstraße 20 • 01326 Dresden Tel.: 03 51 / 26330-0 • Fax: 03 51 / 26330-22 • E-Mail: info@iaf-dresden.de Öko-Institut e.V. • Niederlassung Darmstadt • Elisabethenstraße 55-57 • 64283 Darmstadt Tel.: 06151 / 8191-0 • Fax: 06151 / 81 91-10 • E-Mail: c.kueppers@oeko.de 5-01-11 Abschlussbericht Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept HGN - IAF - Öko Institut Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung, Aufgabenstellung ....................................................................................................14 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2 Veranlassung Aufgabenstellung Voraussetzungen der Bearbeitung Planung und Ablauf des Vorhabens Wissenschaftlicher und technischer Stand Zusammenarbeit mit anderen Stellen 14 14 15 15 16 16 Grundlagen .....................................................................................................................................17 2.1 Grundbegriffe 17 2.2 Rückstände nach Anlage XII Teil A StrlSchV 22 2.3 Charakterisierung TENORM bildender Prozesse 22 2.4 Entstehung radioaktiver NORM-Abfälle 25 2.5 Vorabprüfung zur Eingrenzung relevanter Bereiche 27 2.5.1 Studien des BMU zur Abfassung der Positivliste von Rückständen.................................................27 2.5.2 Weitere TENORM bildende Prozesse..............................................................................................28 2.5.3 Materialien bei Arbeiten nach Anlage XI Teil B ................................................................................29 2.5.4 Zusatz natürlicher Radionuklide zu Produkten.................................................................................30 2.5.5 Zweckgerichtete Verwendung von natürlich vorkommenden Radionukliden ...................................32 2.5.6 Sonderfälle.......................................................................................................................................33 2.6 Ausgeklammerte Materialien 34 3 Datenerhebung zum Mengengerüst ...............................................................................................36 3.1 Durchführung der Recherchen 36 3.2 Ergebnisse 38 3.3 Bewertung der Rechercheergebnisse 45 3.3.1 Behörden / Ämter .............................................................................................................................45 3.3.2 Verbände und Wirtschaft..................................................................................................................46 3.4 Schlussfolgerungen aus den Recherchen 46 4 Aktueller Sachstand zu Art und Mengenaufkommen von NORM-Rückständen ............................48 4.1 Vorbemerkung 48 4.2 Zuordnungsbereich 1: Überwachungsbedürftige Rückstände 49 4.2.1 Rückstände der Erdöl- und Erdgas-Gewinnung (Anl. XII Teil A Punkt 1 StrlSchV)..........................49 4.2.2 Rückstände aus der Verarbeitung von Rohphosphat (Anl. XII Teil A Punkt 2 StrlSchV)..................53 4.2.3 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Bauxit (Anlage XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................54 4.2.4 Rückstände der Aufbereitung von Columbit, Pyrochlor, Mikrolyth, Euxenit (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) ..........................................................................................................................55 4.2.5 Rückstände der Aufbereitung von Seltenen-Erden-Erzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV).........57 4.2.6 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................58 4.2.7 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Kupferschiefererzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) ....................................................................................................................................58 4.2.8 Rückstände aus der Gewinnung und Aufbereitung von Zinnerzen (Anl. XII Teil A Punkt 3a StrlSchV) .........................................................................................................................................58 4.2.9 Rückstände aus Gewinnung, Aufbereitung oder Weiterverarbeitung anderer Rohstoffe (Anlage XII Teil A Punkt 3b StrlSchV) .............................................................................................58 4.2.10 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Roheisenmetallurgie (Primärverhüttung) (Anlage XII Teil A Punkt 4 StrlSchV).............................................................................................................61 4.2.11 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Nichteisenmetallurgie (Primärverhüttung) (Anlage XII Teil A Punkt 4 StrlSchV) ...............................................................................................62 4.2.12 Formstücke (Anlage XII Teil A Punkt b)) ..........................................................................................64 4.2.13 Hinterlassenschaften mit Rückständen aus früheren Tätigkeiten und Arbeiten (Anlage XII Teil A Punkt c)........................................................................................................................................65 4.3 Zuordnungsbereich 2: Sonstige überwachte Rückstände 68 4.3.1 Ablagerungen aus der Verarbeitung von Rohphosphat ...................................................................68 4.3.2 Schlämme, Ablagerungen der Grubenentwässerung ......................................................................68 4.3.3 Materialien, Anlagenteile der Geothermie ........................................................................................69 4.3.4 Materialien der Wasserwirtschaft .....................................................................................................70 4.3.4.1 Betrachtete Bereiche ..................................................................................................................70 4.3.4.2 Wasserwerksschlämme ..............................................................................................................70 Magdeburg-Dresden-Darmstadt BfS Vorhaben SR 2416 K.-Nr. 5.18.003.1.1 Seite 2 von 225 Mengenaufkommen NORM für dt. Entsorgungskonzept HGN - IAF - Öko Institut 4.3.4.3 Materialien aus der Aufbereitung von Mineralwasser .................................................................73 4.3.4.4 Materialien aus der Nutzung von Heilwasser..............................................................................74 4.3.5 Materialien der Bodenluft- und Grundwassersanierung ...................................................................75 4.3.6 Flusssedimente in Gebieten mit radioaktiven Ableitungen...............................................................77 4.3.7 Materialien aus der Papierindustrie, Zellstoffindustrie......................................................................78 4.3.8 Materialien in Klimaanlagen und Be-/Entlüftungssystemen .............................................................79 4.3.9 Mineralsande, mineralsandhaltige Produkte ....................................................................................80 4.3.10 Materialien aus Arbeitsfeldern der Anlage XI Teil B StrlSchV ..........................................................81 4.3.11 Probenmaterial.................................................................................................................................81 4.3.12 Filterstäube aus der Verhüttung von Sekundärrohstoffen ................................................................82 4.4 Materialien aus der Aufbereitung von Rückständen oder sonstigen überwachten Materialien (Verwertung, Recycling) 82 4.4.1 Schmelzanlage GERTA ...................................................................................................................82 4.4.2 Quecksilberrezyklierung der Fa. GMR Leipzig.................................................................................83 4.4.3 Verbrennungsanlage der Fa. Infraserv.............................................................................................85 4.5 Zusammenfassende Bewertung der Rechercheergebnisse 86 5 Aktueller Sachstand zu Art und Mengenaufkommen anderer Materialien .....................................87 5.1 Vorbemerkung 87 5.2 Zuordnungsbereich 3: Materialien aus anzeigebedürftigen Arbeiten 88 5.2.1 Arbeiten mit thorierten Schweißelektroden ......................................................................................88 5.2.2 Handhabung thorierter Gasglühkörper.............................................................................................89 5.2.3 Verwendung von natürlichem Uran oder natürlichem Thorium zu chemischen Zwecken ................91 5.2.4 Handhabung thorierter Legierungen ................................................................................................92 5.2.5 Arbeiten mit uran- oder thoriumhaltigen Produkten..........................................................................93 5.3 Zuordnungsbereich 4: Abfälle aus dem Zusatz radioaktiver Stoffe zu Konsumgütern 93 5.3.1 Herstellung von thorierten Schweißelektroden.................................................................................93 5.3.2 Herstellung von Gasglühkörpern/-strümpfen....................................................................................94 5.3.3 Herstellung von Lampen mit thorierten Elektroden ..........................................................................95 5.3.4 Verwendung von Uran bei der Herstellung von Produkten ..............................................................95 5.3.5 Thorierte Oberflächenvergütung in der Optik ...................................................................................96 5.3.6 Produkte mit Zusatz von Mineralen erhöhter Radioaktivität .............................................................96 5.4 Zuordnungsbereich 5: Funde und Erlangen der tatsächlichen Gewalt 97 5.4.1 Materialien aus Funden....................................................................................................................97 5.4.2 Materialien durch Erlangen der tatsächlichen Gewalt ....................................................................101 5.5 Zuordnungsbereich 6: Abfälle aus dem Umgang mit Stoffen 102 5.6 Ergänzende Angaben zum Mengenaufkommen 103 5.6.1 Bestände an Thorium und Radium in Landessammelstellen und Lagern ......................................103 5.6.2 Import von Abfällen nach KrW-/AbfG .............................................................................................104 5.7 Zusammenfassende Bewertung der Rechercheergebnisse zu anderen Materialien 107 6 Erstellung eines Aktivitäts-Mengengerüstes für NORM-Rückstände .......................................... 108 6.1 Vorbemerkung 108 6.2 Zuordnungsbereich 1: Überwachungsbedürftige Rückstände 110 6.2.1 Rückstände der Erdöl- und Erdgas-Industrie .................................................................................110 6.2.2 Rückstände aus der Verarbeitung von Rohphosphat.....................................................................113 6.2.3 Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Bauxit .............................................................114 6.2.4 Rückstände aus der Aufbereitung von Columbit, Pyrochlor, Mikrolyth...........................................115 6.2.5 Rückstände der Aufbereitung von Seltenen-Erden-Mineralen .......................................................117 6.2.6 Rückstände aus der Gewinnung und Aufbereitung anderer Rohstoffe ..........................................117 6.2.7 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Roheisenmetallurgie (Primärverhüttung) .................119 6.2.8 Rückstände aus der Rauchgasreinigung der Nichteisenmetallurgie (Primärverhüttung) ...............120 6.2.9 Formstücke ....................................................................................................................................121 6.2.10 Hinterlassenschaften......................................................................................................................122 6.3 Zuordnungsbereich 2: Sonstige überwachte Rückstände 124 6.3.1 Materialien der Wasserwirtschaft ...................................................................................................124 6.3.1.1 Wasserwerksschlämme ............................................................................................................124 6.3.1.2 Materialien aus der Nutzung von Mineral- und Heilwasser .......................................................125 6.3.2 Flusssedimente..............................................................................................................................126 6.3.3 Mineralsande und mineralsandhaltige Produkte ............................................................................126 6.4 Materialien aus der Aufbereitung von Rückständen / sonstigen überwachten Materialien 127 6.4.1 Schmelzanlage GERTA .................................................................................................................127 6.4.2 Quecksilberrezyklierung der Fa. GMR Leipzig...............................................................................128 6.5 Zusammengefasstes Aktivitäts-Mengengerüst für NORM-Rückstände 128 Magdeburg-Dresden-Darmstadt BfS Vorhaben SR 2416 K.-Nr. 5.18.003.1.1 Seite 3 von 225
Die Flughafengesellschaft plant eine Fläche nordöstlich der Flugzeughalle 16 zu versiegeln, um zehn Standard-Seecontainer (20 Fuß) des Flugzeugwartungsunternehmens ACC COLUMBIA Jet Service GmbH als Lagercontainer aufzustellen. Die Seecontainer haben eine Länge von 6 Metern, eine Breite von 2,44 Metern sowie eine Höhe von 2,37 Metern. Die Seecontainer sollen für die Lagerung von hochwertigen Flugzeugersatzteilen, wie zum Beispiel Flugzeuginterieur aus Holz, genutzt werden, da die vorhandenen Lagermöglichkeiten des Betriebs in der Flugzeughalle 16 nicht ausreichen. Gefahrstoffe sollen in den Seecontainern nicht gelagert werden. Für die Gründung und Zuwegung zu den Seecontainern kommt es zu einer Neuversiegelung von 148 qm für die Containerfläche und einer Teilversiegelung von 187 qm für die Zuwegung zu den Containern.
Geehrte Leserinnen und Leser, in dieser Sommerausgabe unseres Newsletters beschäftigen wir uns mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsalltag, die durch die Folgen des Klimawandels entstehen. Dazu gehören beispielsweise Hitzebelastung oder vermehrte Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Stürme, die unter anderem zu Herz-Kreislauf-Problemen führen können. Diese Herausforderungen sowie Lösungsansätze diskutierte das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt mit 22 Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, gewerkschaftsnahen Organisationen sowie aus Verwaltung und der angewandten Wissenschaft im Stakeholder-Dialog „Gesundheitliche Belastungen im Arbeitsalltag durch den Klimawandel“ am 11. Juli 2016 in Berlin. In unserem Schwerpunkt stellen wir Ihnen die Hintergründe und Diskussionsergebnisse des aktuellen Dialogs vor. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt. Hier geht es zum KomPass-Newsletter 1_ KOMPASS – IN EIGENER SACHE 1.01_ Fachkolloquium: 10 Jahre KomPass – Vom Klimawissen zum Anpassungshandeln 1.02_ Blauer Kompass: UBA zeichnet beste Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel aus 2_ THEMA: GESUNDHEITLICHE BELASTUNGEN IM BERUF DURCH KLIMAWANDEL – SCHUTZMASSNAHMEN FÜR DEN ARBEITSALLTAG 3_ ANPASSUNGSPOLITIK – NEUES AUS BUND UND LÄNDERN 3.01_ BMUB fördert Initiativen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 3.02_ Ministerkonferenz für Raumordnung: Neue Strategien für Raumentwicklung 3.03_ Berlin stellt Klimaanpassungskonzept und Stadtentwicklungsplan vor 3.04_ Hessen fördert Klimaschutz und -anpassung in Kommunen 4_ AUS FORSCHUNG UND PRAXIS REGIONAL 4.01_ Apps „WarnWetter-App“ und „umweltinfo“ warnen bei Naturgefahren 4.02_ Hessen: Klimafolgenmonitoring und Unterrichtsmaterialien vorgestellt 4.03_ Niedersachen: Informationen zu Klimafolgenanpassung 4.04_ Oberrhein: Projekt Clim‘Ability will Unternehmen fit für Klimawandel machen 4.05_ Offenbach erstellt Konzept zum Umgang mit dem Klimawandel NATIONAL 4.06_ Forschungsprogramm „Stadtklima im Wandel“ gestartet 4.07_ TU Dresden und Sächsisches Landesumweltamt starten EU-Projekt „Life Local Adapt“ 4.08_ BBSR: Studierendenwettbewerb „Zukunftsbilder einer grünen Stadt“ ausgerufen GLOBAL 4.09_ Klimaretter: Abkommen von Paris und Sendai verzahnen 5_ VERÖFFENTLICHUNGEN DEUTSCHSPRACHIG 5.01_ UBA-Studien: Treibhausgasneutraler Güterverkehr ist nötig – und möglich 5.02_ GERICS-Report: Informations- und Unterstützungsbedarf von Kommunen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 5.03_ Buch: Resilienz von Haushalten gegenüber extremen Ereignissen ENGLISCHSPRACHIG 5.04_ Studie zur Bahninfrastruktur in Deutschland: Klimaanpassung mit Schwierigkeiten 5.05_ Europäische Umweltagentur: Resiliente Städte Schlüssel für Klimaanpassung 5.06_ Großbritannien: Zweiter Anpassungsbericht zum Climate Change Act vorgelegt 5.07_ Sammelband: Gesundheit, Energie und Extremereignisse im Klimawandel 5.08_ PIK: Hochwasser könnten größere Schäden verursachen als gedacht 5.09_ PIK und Columbia University: Globalisierte Wirtschaft verletzbarer durch Klimawandel 6_ VERANSTALTUNGEN/TERMINE Hier geht es zum KomPass-Newsletter
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 149/08 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 149/08 Magdeburg, den 20. Juni 2008 75. Jahrestag der Errichtung des KZ Lichtenburg / Staatssekretär Rüdiger Erben zur Gedenkveranstaltung ... Staatssekretär Rüdiger Erben zur Gedenkveran staltung: Mit Blick auf die Geschichte Augenmerk auf die Zukunft der Gedenkstätte richten Anlässlich der Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag der Errichtung des Konzentrations lagers Lichtenburg und des Verbots der SPD wandte sich der Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, Staatssekretär Rüdiger Erben (SPD), an die in der Kirche des Schlosses Lichten burg erschienenen Gäste: ¿Die Veranstaltung spannt bewusst den Bogen vom Gedenken und Erinnern an das furchtbare Unrecht, das Menschen hier von anderen Menschen aus politischen, rassischen und anderen Gründen angetan wurde, bis zu unserer Gegenwart. Gegenstand dieser Tagung wird aber auch unser zukünftiges Umgehen sowohl mit dem Erinnern an dieses Unrecht bis zu aktuellem, konkretem politischen Handeln sein. Mitte März 1933, nur zwei Wochen nach der Verabschiedung der ¿Verordnung zum Schutz von Volk und Staat¿, hatten die Nationalsozialisten allein im Regierungsbezirk Merseburg 353 Personen in Polizeihaft verbracht. In einem Bericht an das Innenministerium in Berlin konstatierte der Merseburger Regierungsrat Dr. Riediger, dass Schwierigkeiten bei der Unterbringung der Gefangenen bestehen würden. Rund einen Monat später hatte sich die Zahl mit nun 796 Schutzhäftlingen im Regierungsbezirk Merseburg mehr als verdoppelt. Die damit einhergehende hoffnungslose Überbelegung der Haft anstalten im Regierungsbezirk führte letztlich dazu, dass nicht nur Gefängnisse, sondern auch Polizeiunterkünfte wie in Halle (Saale) die Artillerie-, Reit- und Rossplatzkaserne als Haftstätten genutzt wurden. Zusätzlich entstanden in größeren Orten kleine Konzentrationslager. Nach aktuellem Erkenntnisstand existierten auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt in 16 Städten mehr als 20 Haftstätten, in denen politische Häftlinge eingesperrt waren. Doch auch in Berlin und den anderen Regionen Preußens hatten die Nazis schon kurz nach ihrer Machtergreifung mehrere Tausend Menschen inhaftiert. Für diese Häftlinge suchten die braunen Machthaber im Frühjahr 1933 eine neue Unterkunft. Sie fanden sie im damals ungenutzten Schloss Lichtenburg. Der Runderlass II L 34 Nr. 14/33 vom 29. April 1933 bestimmt, in der ehemaligen Strafanstalt ein Konzentrationslager einzurichten und die Schutzhäftlinge des Regie rungsbezirks Merseburg dorthin zu überführen. Am 12. Juni 1933 kamen die ersten Schutzhäftlinge aus dem Regierungsbezirk Merseburg, um die letzten Arbeiten zur Einrichtung des Lagers vorzunehmen. Acht Tage später, am 20. Juni 1933 ¿ also heute vor 75 Jahren -, wurden weitere 450 Männer aus der Region in die Lichtenburg überführt. In diesen Tagen jährt sich also zum 75. Mal die Errichtung des Konzen trationslagers für Männer in der Lichtenburg. In der Folgezeit kamen die Schutzhäftlinge aus kleineren Sammellagern der Provinz Sachsen, die man u. a. in Magdeburg, Weißenfels, Gräfenhainichen und Zörbig ein gerichtet hatte und die mit Errichtung des KZ in der Lichtenburg aufgelöst wurden. So trafen bereits im August 1933 Häftlinge aus anderen Regionen wie dem aufgelösten KZ Hammerstein bei Schneidemühl hier ein. Dieser Ort befindet sich heute im nord westlichen Teil Polens. Die Bedeutung der Lichtenburg als Konzentrationslager für Preußen zeigt sich beson ders deutlich am Einzugsgebiet. Die Häftlinge kamen vor allem aus den mittleren und östlichen Provinzen und vereinzelt aus anderen Ländern des Deutschen Reiches. Mit der Auflösung der Konzentrationslager in Brandenburg, Sonnenburg und Oranienburg und Überführung der Häftlinge in die Lichtenburg, wurde das Konzentrationslager Lichtenburg bis zum Entstehen des Konzentrationslagers Sachsenhausen das für Berlin zuständige Lager. Regelmäßig kamen nun Häftlinge aus dem Berliner Konzen trationslager Columbia in die Lichtenburg. Bis Ende des Jahres 1933 befanden sich in der Lichtenburg bereits über 2.000 Häft linge. Inhaftiert wurden zunächst Personen, die der KPD angehörten bzw. mit ihr sympathisierten sowie führende Mitglieder der SPD, Gewerkschafter und andere, die sich offen gegen den Nationalsozialismus äußerten. In den Anfangsjahren 1933 bis 1935 ist auf Grund der großen Anzahl von führenden Persönlichkeiten der Weimarer Republik, wie z.B. Abgeordnete von Reichs- bis Stadt ebene, Polizeibeamte, Wissenschaftlicher und Künstler, das Konzentrationslager auch als Haftort für Prominente anzusehen. Die Lichtenburg wurde aber nicht nur als Männer-KZ genutzt. Ab 1937 mussten hier hunderte Frauen Monate und Jahre des Unrechts über sich ergehen lassen. Schließ lich lösten die Nazis im Jahre 1939 das Frauen-KZ Lichtenburg auf und überführten die Opfer in das neu errichtete KZ Ravensbrück. Wenn wir uns heute, 75 Jahre nach diesen Vorgängen, an diesem Ort schwerster Menschenrechtsverletzungen einfinden, so haben wir zwei Anlässe. Zum Einen wollen wir der unschuldigen Opfer gedenken, die hier in den Jahren 1933 bis 1939 furcht barste Qualen erlitten. Zum Anderen werden wir gemeinsam mit dem Blick auf die Geschichte unser Augenmerk auf die Zukunft der Gedenkstätte Lichtenburg richten. Denn: Viel zu lange hat es gedauert, ehe an diesem Ort eine angemessene und wür devolle Gedenk- und Erinnerungskultur herrscht. Wenn man es genau nimmt, sind wir hier erst am Anfang dieses Prozesses. Leider hat nach dem Krieg die SED-Führung es versäumt, hier die notwendigen Rahmenbedingungen für eine derart angemessene Erinnerung zu schaffen. Der authentische Ort wurde zweckentfremdet genutzt, das Objekt verkam. Die hier vorgehaltene Ausstellung entsprach in weiten Teilen nicht den historischen Gegebenheiten, sie war Ausdruck eines eingeschränkten und auf be stimmte Teilaspekte reduzierten Geschichtsbildes. Die friedliche Revolution im Herbst 1989 stellte auch für die Gedenkstätte Lichtenburg eine Zäsur dar. Eine schwierige und nicht unbedingt geradlinige Entwicklung für die Einrichtung begann. Nach der Wiedervereinigung übernahm der Bund die leer stehende Immobilie des alten Renaissanceschlosses Lichtenburg in Prettin. Da der Bund für den Schlosskom plex keinerlei Möglichkeiten der Nutzung fand, versuchte er wiederholt, Interessenten für die Kauf der Lichtenburg zu finden ¿ jedoch erfolglos. Trotzdem investierte er in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro zur Bestands- und Verkehrssicherung. Im Jahre 1993 fällte das Land Sachsen-Anhalt eine Grundsatzentscheidung über sei ne zukünftige Gedenkstättenpolitik, überführte jedoch die Gedenkstätte Lichtenburg nicht in seine Trägerschaft. In den folgenden Jahren kam es deshalb zu Protesten von Seiten der Opferverbände und aus dem regionalpolitischen Raum. Das Land lehnte die vorgebrachten Forderungen nach einer Übernahme der Trägerschaft zunächst ab, modifizierte aber seine Position nach und nach. In einem vom Land beauftragten Gutachten votierte Prof. Stefanie Endlich im Februar 2001 für die Einbindung des für die Gedenkstätte unverzichtbaren Bunkers sowie für die Einrichtung eines Ausstellungs-, Dokumentations- und Bildungsbereichs im früheren ¿Werkstattgebäude¿. Nach langer Diskussion entschieden im Frühjahr 2002 Bund, Land, Landkreis und Stadt Prettin diesen Vorschlag umzusetzen. Dieses Konzept sieht vor, die Gedenk stätte aus dem Hauptflügel des Schlosses herauszulösen, damit dessen zukünftige Nutzung vereinfacht wird und nur die für Gedenkstättenarbeit benötigte Nutzfläche hergerichtet werden muss. Sämtliche Beteiligten erklärten sich mit dem geplanten Verkauf des Schlosskomplexes einverstanden, beharrten allerdings darauf, dass die zukünftige Nutzung in Einklang mit der Gedenkstätte stehen müsse. Im Jahr 2004 beschloss der Landkreis, die Gedenkstätte zu schließen. In dieser außerordentlich schwierigen Situation entschied die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, den Werkstattbereich und den Bunker als Gedenkstätte Lichtenburg in Lan desträgerschaft zu überführen und sie in die neu zu schaffende Gedenkstättenstiftung des Landes einzugliedern. Das Land Sachsen-Anhalt (Ministerium des Innern) finanzierte außerdem eine von Studierenden des Instituts für Europäische Ethnologie der Humboldt-Universität zu Berlin gestaltete Freilichtausstellung im Schlosshof, die am 29. Oktober 2005 feierlich eröffnet wurde. Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt folgt der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages ¿Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit¿, die in ihrem am 17. Juni 1998 vorgelegten Abschlussbericht ¿Gedenkstätten an den authentischen Orten, die an die nationalsozialistische oder kommunistische Diktatur und ihre Opfer erinnern¿, besondere Stützpunkte der demo kratischen Erinnerungskultur¿ genannt hat (vgl. Bundesdrucksache 13/11000). Besondere Stützpunkte der demokratischen Erinnerungskultur: das ist uns Auftrag und unsere Verpflichtung. Deshalb wollen wir uns heute und morgen mit diesem düsteren Kapitel deutscher Geschichte beschäftigen, die ¿ wenn Sie so wollen ¿ hier vor Ort heute vor 75 Jahren ihren Anfang genommen hat. Selbstverständlich haben Sie mehr fach Gelegenheit zu einem geführten Rundgang. Ich freue mich deshalb, dass es den Veranstaltern gelungen ist, ein interessantes Pro gramm mit ausgewiesenen Wissenschaftlern vorzubereiten. Heute und morgen sollen zwei Schwerpunkte im Mittelpunkt stehen: 1. Neue Erkenntnisse über die Geschichte der beiden Konzentrationslager und insbesondere der Opfer werden vorgestellt. 2. Fragen der Entwicklung der Gedenkstätten im allgemeinen und des KZ Lichten burg im besonderen sollen erörtert werden. Ich freue mich darüber hinaus, dass Frau Professor Jacobeit diese Veranstaltung zum Anlass nimmt, um den unter ihrer Leitung erarbeiteten Sammelband zum KZ Lichten burg der Öffentlichkeit zu präsentieren. Bleibt mir Dank zu sagen den Mitarbeitern der Stiftung sowie Frau Welz und Herrn Kirmse für die Vorbereitung der Veranstaltung sowie der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt für die Unterstützung des heutigen Tages ¿ und der Landes gruppe Sachsen-Anhalt der SPD-Bundestagsfraktion ¿ für die Unterstützung am morgigen Tag. Ihnen allen wünsche ich anregende Diskussionen ¿ im Gedenken an die hier verletzten, gebrochenen, getöteten und widerstehenden Menschen.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) hat als Teil der Deutschen Delegation an der 67. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation ( IAEO ) von 25. bis 29. September 2023 in Wien teilgenommen. Im Rahmen dieser Konferenz kommen einmal jährlich alle Mitgliedsstaaten der IAEO zusammen, um unter anderem über das Budget der Organisation zu entscheiden und Fragen der nuklearen Sicherheit und der Nonproliferation zu diskutieren. Im Rahmen der bi- und multilateralen Gespräche und Verhandlungen hat das BASE die deutsche Delegation mit fachlicher Expertise unterstützt. BASE-Ausstellung zu Aufgaben Deutschlands nach AKW-Ende Anlässlich des Atomausstiegs Deutschlands im April 2023 hat das BASE im Rahmen der diesjährigen Konferenz eine Ausstellung über die verbleibenden Aufgaben im Bereich der nuklearen Entsorgung beigetragen. Delegationen aller Mitgliedsstaaten, Mitarbeitende der internationalen Organisationen und Besuchergruppen konnten sich bei der BASE -Ausstellung über alle Aspekte der nuklearen Entsorgung informieren und mit Mitarbeitenden des BASE diskutieren. Fokus der Ausstellung waren dieses Jahr neben dem aktuellen Stand der Endlagersuche, auch die Forschungsaktivitäten des BASE . Hier gab die Ausstellung einen Überblick über Ergebnisse aus der Beteiligungsforschung, etwa zu Chancen und Herausforderungen digitaler Beteiligungsformate oder möglichen Erfolgsfaktoren für die grenzüberschreitende Beteiligung. Zu Gast in der BASE -Ausstellung in Wien war neben vielen internationalen Delegierten auch Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). Diskussion: Herausforderungen neuartiger Reaktorkonzepte Das BASE richtete auf der diesjährigen Generalkonferenz auch ein „Side Event“ aus. Unter dem Titel „Neuartige Reaktorkonzepte und die Zukunft der nuklearen Entsorgung“ diskutierte ein internationales Expert:innenpanel die sicherheitstechnischen und regulatorischen Herausforderungen neuartiger Reaktorkonzepte, auch sogenannter „Small Modular Reactors“ ( SMR ). Vor rund 60 internationalen Besuchern erläuterten Professor Allison Macfarlane, University of British Columbia, Vancouver/Kanada, Professor M .V. Ramana, University of British Columbia, Vancouver/Kanada, und Dr. Christoph Pistner, Öko-Institut, Darmstadt, die Problematik, dass zahlreiche dieser Reaktorkonzepte mit zusätzlichen, sicherheitstechnisch problematischeren nuklearen Abfällen einhergehen. Eine wissenschaftlich fundierte Diskussion dieser potentiell negativen Auswirkungen und den damit verbundenen Unsicherheiten im Bereich der nuklearen Entsorgung kämen im internationalen Austausch jedoch bislang häufig zu kurz. In der anschließenden Fragerunde begrüßten vor diesem Hintergrund viele der Anwesenden die Initiative des BASE , auf internationaler Ebene einen offenen Dialog zu diesem Thema anzustoßen. Moderiert hat das Panel Jochen Ahlswede, Leiter der BASE -Abteilung Forschung/Internationales. 28.09.2023
Häufig gestellte Fragen Was ist ein UVP-Portal? Das UVP-Portal ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich im Internet über laufende Vorhaben und Entscheidungen mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu informieren. Darüber hinaus eröffnet es den Zugang zu den Unterlagen eines UVP-Verfahrens und stellt Informationen zur UVP bereit. UVP-Portale gibt es aufgrund der Vorgaben der europäischen UVP-Richtlinie in allen europäischen Mitgliedstaaten. Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben. Die Bundesländer verfügen über eigene UVP-Portale. Wie kann man das Portal nutzen – Experten, Öffentlichkeit? Das Portal soll der Öffentlichkeit eine verbesserte Beteiligung an UVP-Verfahren ermöglichen. So werden auf dem zentralen UVP-Portal des Bundes sämtliche in die Verantwortung von Bundesbehörden fallende Zulassungsverfahren mit UVP bekanntgegeben. Die relevanten Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind über das Portal zugänglich. Daneben dient das Portal auf lange Sicht als Wissensspeicher der durch Bundesbehörden durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. So kann es zum Beispiel für die Fachöffentlichkeit Erkenntnisse zu kumulativen Wirkungen von Vorhaben ermöglichen. Sollten Verfahrensunterlagen über das Portal nicht mehr zugänglich sein, können sie gegebenenfalls beim Umweltbundesamt nach den Grundsätzen des Umweltinformationsgesetzes angefordert werden. Daneben dienen die über das Portal gewonnenen Daten zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, etwa im Hinblick auf Art und Dauer durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen. Finde ich im Portal auch Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung? Auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) wäre es praktisch, ein zentrales Internetportal zu haben. Der europäische Gesetzgeber sieht das derzeit aber noch nicht vor. Allerdings bietet es sich mitunter an, auch im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen Planungsunterlagen der höheren Planungsebenen, z. B. strategische Planungen und deren Umweltprüfung, als Unterlagen zur UVP mit zu veröffentlichen. Insbesondere, wenn SUP-Unterlagen, nicht mehr im Internet verfügbar sind, aber wichtige Hinweise auf mögliche Umweltauswirkungen der UVP-pflichtigen Vorhaben geben, bietet sich auch heute schon eine Bereitstellung im UVP-Portal an. Kann ich im Portal auch direkt meine Stellungnahmen abgeben oder Einwendungen machen? Nein, das ist nicht möglich. Auch wenn es praktisch wäre, wenn man sich gleich im Portal beteiligen könnte, sieht das Gesetz es zunächst nur vor, im Portal über Beteiligungsmöglichkeiten und die notwendigen Unterlagen zu informieren. Wie man im konkreten Vorhaben seine Einwendungen erhebt, ist den jeweiligen Verfahrensunterlagen zu entnehmen, die über das UVP-Portal zugänglich gemacht werden. Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltbundesamt UVP-Gesellschaft B undesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesnetzagentur Eisenbahn-Bundesamt Gibt es eine Liste der UVP-Portale im Ausland? Das Umweltbundesamt stellt Ihnen hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Links zu den uns bekannten UVP-Portalen, SUP-Portalen und Umweltprüfungsportalen in Deutschland , in den Nachbarstaaten Deutschlands , in der Europäischen Union und im weiteren Ausland zur Verfügung: UVP-Portale in Deutschland - Umweltprüfungsportal des Bundes (dort befinden Sie sich gerade) - UVP-Portal der deutschen Bundesländer (nähere Infos auch hier ) UVP-Portale in den unmittelbaren Nachbarstaaten Deutschlands Belgien (Federal Science Policy Office - Genehmigungen nach Weltraumgesetz) Dänemark (Umweltministerium) | Dänemark (Energieagentur) | Dänemark (Umweltportal) Frankreich | Luxemburg | Niederlande | Österreich | Polen | Schweiz | Tschechien UVP-Portale in weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bulgarien | Estland | Finnland | Griechenland | Irland: Web-Anwendung , Erläuterung | Italien | Kroatien | Lettland | Litauen | Malta | Portugal | Rumänien | Schweden | Slowakei | Slowenien | Spanien | Ungarn | Zypern UVP-Portale in weiteren Staaten Europas Großbritannien: UK National Infrastructure Planning | Scotland Strategic Environmental Assessment Gateway and Database | Essex County Council Ukraine : Einheitliches Register für Umweltverträglichkeitsprüfungen des Umweltministeriums der Ukraine UVP-Portale weltweit (Auswahl zufällig) Australien - regionale Portale: New South Wales | Northern Territory | Queensland | Tasmania | Western Australia Kanada - Canadian Impact Assessment Registry der Canadian Environmental Assessment Agency Kanada - r egionale Portale: British Columbia | Mackenzie Valley Region | Manitoba | Yukon Nigeria: EIA Portal des Environmental Assessment Department, Federal Ministry of Environment (anmeldepflichtig) USA: Environmental Impact Statement (EIS) Database der United States Environmental Protection Agency Umweltprüfungsportale internationaler Organisationen Internationale Meeresbodenbehörde: International Seabed Authority: Environmental Impact Assessments Netherlands Commission for Environmental Assessment: Internationale Projekte Sekretariat für den Antarktisvertrag: Secretariat of the Antarctic Treaty: EIA Database Weltbank: World Bank Projects and Operations Wer stellt im UVP-Portal des Bundes Informationen bereit? 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