Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."
Die negativen Auswirkungen klimawandelbedingter Wetterextreme sind besonders in Städten zu spüren. Hohe Flächenversiegelungsgrade und Bebauungsdichten verschärfen das Überflutungsrisiko durch Starkregen und die Bildung sommerlicher Hitzeinseln. Das Projekt AMAREX, kurz für "Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse", untersucht Möglichkeiten zur Anpassung des Regenwassermanagements an die zunehmenden Extrembelastungen Starkregen und Trockenheit als Schlüsselbeitrag zur Klimafolgenanpassung. In diesem Rahmen wurden von den Berliner Wasserbetrieben Flächenpotentialkarten entwickelt, die durch die Verschneidung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten, grundstücksscharfe Umsetzungspotentiale im Berliner Raum für unterschiedliche dezentrale Versickerungsmaßnahmen aufzeigt. Die Machbarkeitsanalyse von insgesamt sechs untersuchten Versickerungsmaßnahmen basiert auf geohydrologischen Gegebenheiten, die sich in der Versickerungsfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und dem einzuhaltendem Grundwasserflurabstand widerspiegeln, sowie für alle Versickerungsmaßnahmen allgemein geltende Planungshilfen. Allgemein geltende Planungshilfen: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Betrachtet wurden Abstandsregelungen zu Gebäudeflächen und Bäumen, bestehender Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Schutzgebiete und die Hangneigung. Diese ist für unterirdische Maßnahmen, wie Rigolen, vernachlässigbar. Eine Besonderheit bildet die vereinfachte Abschätzung des Verschmutzungsgrades oberflächig ablaufendem Niederschlagswassers von Verkehrs- und Gebäudeflächen nach geltendem Regelwerk. Die Betrachtung von Altlasten und unterirdisch liegenden Infrastrukturen wie Leitungsnetzen konnten in der Anlayse nicht aufgenommen werden. Versickerungsfähigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Grundwasserflurabstand: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird der Grundwasserflurabstand nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen muss ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen.
Auf der Grundlage einer automatisierten Methode der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Gründachkartierung vorgenommen. So kann das bereits genutzte Flächenpotenzial auf den Dresdner Dachflächen quantitativ erfasst und eine zukünftige Weiterentwicklung von begrünten Dächern analysiert werden. Die Punktdarstellungen zeigen die Dachflächen, auf denen eine Begrünung erfasst wurde. Dargestellt sind ausschließlich Gründächer mit einer Dachfläche ab einer Größe von zehn Quadratmetern. Konkrete Informationen zur exakten Bedeckung sowie zur genauen Größe der begrünten Dachfläche werden in der Karte nicht dargestellt. Die zunehmende Neuversiegelung und der damit einhergehende Rückgang von Grün- und Freiflächen stellt für die Stadt in Zeiten des Klimawandels eine enorme Herausforderung dar. Dachbegrünungen können aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen Leistungen eine Lösung sein. Sie haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima, den Wasserhaushalt sowie die Luft- und Lärmbelastung. Außerdem sind sie ohne zusätzlichen städtischen Bodenverbrauch realisierbar. Damit gewinnen Dachbegrünungen in einer nachhaltigen zukunftsorientierten Stadtplanung zunehmend an Bedeutung.
Die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (dRWB) ist ein zentraler Baustein der Klimafolgenanpassung. Berlin verfolgt in diesem Zusammenhang das Ziel "Schwammstadt" zu werden. Im Auftrag der Berliner Regenwasseragentur wurde durch das Büro gruppe F eine Methodik zur Erfassung von Potenzialen der dRWB auf Grundlage von öffentlich verfügbaren Daten entwickelt. Ziel ist es, Handlungsräume zu identifizieren, in denen Regenwasser lokal bewirtschaftet werden kann, anstatt es in die Kanalisation abzuleiten und somit die Abkopplung im Bestand voranzutreiben. Die Methodik und die daraus entstandenen Potenzialkarten können die Entwicklung von gesamtstädtischen Strategien zur Förderung von dRWB unterstützen und zur groben Ersteinschätzung von Versickerungs-, Abkopplungs- und Dachbegrünungspotenzialen dienen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: https://regenwasseragentur.berlin/abkopplungspotenzialkarten/ Versickerungspotenzial Das Potenzial zur Versickerung von Regenwasser ergibt sich aus den naturräumlichen Gegebenheiten und planungsrelevanten Rahmenbedingungen. Bewertet werden u. a. die Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes, der Bemessungsgrundwasserstand (je nach Datenverfügbarkeit), das Vorhandensein eines Wasserschutzgebietes oder geschützter Biotope, die Hangneigung, der Denkmalschutz, der Abstand zu Gebäuden und die Verkehrsmenge bei Straßen. Altlasten(-verdachtsflächen) und Leitungen im Untergrund konnten nicht berücksichtigt werden, da die Daten nicht frei zugänglich sind. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen. Für eine praxistaugliche Anwendung wurden drei Szenarien mit unterschiedlich eingestellten Eignungskriterien entwickelt. Es wurden die Flächen-, Mulden- und Rigolenversickerung sowie das Mulden-Rigolen-Element betrachtet. Wenn diese Maßnahmen nicht möglich sind, kommt das Mulden-Rigolen-System mit gedrosselter Ableitung zum Einsatz. Abkopplungspotenzial Die Karte verdeutlicht, an welchen Orten in Berlin die stadt- und naturräumlichen Gegebenheiten potenziell geeignet sind, um Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung umzusetzen und welcher Anteil einer an die Regen-/Mischwasserkanalisation angeschlossenen Fläche potenziell abgekoppelt werden kann. Hierbei wird das Abkopplungspotenzial der Versickerungsmaßnahme dargestellt, die den höchsten Effekt erzielt. Es wurden fünf Versickerungsmaßnahmen betrachtet. Aufgrund von nicht frei verfügbaren Datengrundlagen erfolgte die Berechnung auf Ebene der ISU5 Block-/Blockteilflächen und der Straßenabschnitte; Flurstücksgrenzen wurden nicht berücksichtigt. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen. Es wurden z. B. keine Altlasten, Leitungen im Untergrund oder Flächennutzungen betrachtet. Für eine praxistaugliche Anwendung wurden drei Szenarien mit unterschiedlich eingestellten Eignungskriterien entwickelt. Sie basieren auf den gleichnamigen Versickerungspotenzialszenarien. Dachbegrünungspotenzial Besonders in dicht bebauten Stadtgebieten in denen Dachflächen einen beträchtlichen Anteil der Gesamtfläche einnehmen, können Gründächer einen wichtigen Baustein der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung darstellen. Die Ermittlung des Dachbegrünungspotenzials erfolgte im Wesentlichen über die Dachneigung. Die Einschätzung der Potenziale werden anhand einer Ampel-Systematik auf der Ebene von Dachteilflächen dargestellt. Flächen mit geringer Dachneigung und ohne Denkmalschutz wurden besser bewertet als denkmalgeschützte Flächen mit einer Dachneigung über 5°. Ausgeschlossen wurden Flächen mit vorhandener PV-/Solarthermie-Anlage und/oder Dachbegrünung sowie Kleinstflächen, da hier der Aufwand für die Umsetzung von Gründächern im Bestand als unrealistisch hoch eingeschätzt wird. Gründachpotenziale werden bei automatisierten Ermittlungsverfahren i.d.R. überschätzt. Wesentliche Aspekte, v.a. Informationen zur Gebäudestatik, sind nicht flächendeckend verfügbar und konnten auch bei der Gründachpotenzialkarte für Berlin nicht berücksichtigt werden. Die Karte kann zur groben Ersteinschätzung dienen, ist jedoch kein Ersatz für Vor-Ort Untersuchungen bzw. Fachplanungen.
Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.
Die Forschungsempfehlungen der UBA-Forschungskonferenz 'Klimaresiliente Schwammstadt' (20.06.2022) setzen inhaltliche Schwerpunkte für zu identifizierende Transformationsoptionen im Bestand urbaner Räume. Im AP 1 sollten methodisch innovative Konzepte, wie der 'adaptation pathways' und/oder des transformativen Policy Mix, genutzt werden, um die Identifizierung der 10 wirksamsten Hebel zur Transformation blau-grüner Infrastrukturen im Bestand zu identifizieren. Die Forschungsfragen: Zu welchen Zeitpunkten sollten welche Maßnahmen eines Policy Mixes optimalerweise angegangen werden und wie könnte der Veränderungspfad aussehen könnte? Welche Vorbereitungen müssen bereits heute getroffen werden, um in der Zukunft Rahmenkontext-spezifisch jeweils optimal Optionen aus einen Policy Mix ziehen zu können? Welche Spezifika beeinflussen in sozio-technischen, oft gekoppelten grün-blauen urbanen Infrastruktursystemen den Policy Mix, insbes. mit Blick auf Akteursbedürfnisse und -verhalten, Nutzungsroutinen, Rahmen- und Regelwerke usw.? Das AP 2 wird sich mit den naturbasierten blau-grünen Infrastrukturen, dem Kern des Schwammstadtkonzepts für die klimaresilienten Städte befassen. Gründächer sind ein wichtiger Teil der Lösung. Sie sollten Regen zurückhalten, zu Artenvielfalt beitragen, das Dachgeschoss bei Hitze kühlen und das Stadtklima verbessern. Um eine Konkurrenz mit Photovoltaik zu vermeiden, ist eine Mischnutzung mit Photovoltaik begründet. Herausforderungen der Gründächer sind Verzicht auf chemische Wurzelschutzmittel und Biozide, Minimierung anderer Schadstoffe sowie Nährstoffe und die Dauerhaftigkeit der Konstruktionen bei Modernisierung. Ziel des Vorhabens ist, Musterlösungen für Dächer in einer naturbasierten blau-grünen Infrastruktur der nachhaltigen Stadt zu konzipieren, so dass alle Ansprüche des Umweltschutzes und der Bautechnik adressiert sind.
Am 27. April wurde das erste Green Roof Lab-Projekt im Rahmen der GründachPLUS-Förderung eingeweiht. Dabei handelt es sich um ein integratives Bauprojekt am ehemaligen Blumengroßmarkt in Berlin-Kreuzberg, bei dem ein intensives Biodiversitätsgründach mit partizipativem und Inklusionsansatz (Gründachpflege durch die Hausgemeinschaft u.a. mit Menschen mit körperlicher Einschränkung) auf einer Fläche von 212 Quadratmetern entstanden ist. Senatorin Manja Schreiner: „Es freut mich, dass wir mit dem ersten Green Roof Lab zeigen können, dass die notwendige Anpassung an den Klimawandel sehr innovativ und sozial integrativ gelingen kann. Das neu entstandene Gründach ist daher in vielfältiger Hinsicht eine „Multiwin“-Situation, denn es profitieren nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch die Stadtnatur, die Nachbarschaft und alle Interessierte, die davon lernen wollen – deshalb mein herzlicher Dank an die Initiatoren und Akteure für dieses Berliner Leuchtturmprojekt in Sachen Gebäudebegrünung.“ 170 Hausbewohnerinnen und -bewohner haben sich zusammengeschlossen, um heimische Pflanzen an einem Extremstandort zu etablieren und so ein Biodiversitätsdach zu schaffen. Das Projekt soll zum Vorbild und zugleich ein Lehr- und Lernort für Bewohnerinnen und Bewohner sowie interessierte Besuchende werden. An einem Dachaustritt wird eine Informationstafel angebracht, die über den Entstehungsprozess informiert und ökologisches Wissen vermittelt. Die „wilde Natur“ ist das Konzept der Hausgemeinschaft, die damit zu einem besseren Stadtklima, höherer Biodiversität und zum Regenwasser-Management im städtischen Raum beitragen möchte. Die gewählten Pflanzen sollen den Extremwetterlagen standhalten und regional bezogen werden. Die IBB Business Team GmbH führt im Auftrag der Senatsumweltverwaltung das Förderprogramm GründachPLUS durch. Tanja Lorenz, Geschäftsführerin der IBT freut sich, dass die Realisierung des ersten Green Roof Labs erfolgreich gelungen ist: „Die IBT fördert Immobilienbesitzer:innen bei energetischen und nachhaltigen Maßnahmen, unter anderem mit der GründachPLUS-Förderung. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung tragen Antragsteller:innen zum Klimaschutz im dicht besiedelten Berlin bei. Wir freuen uns über Projekte, die noch über eine klassische Begrünung hinausgehen, zu Lernorten mit Vorbildcharakter werden.“ Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert mit dem GründachPLUS-Programm seit 2019 die Begrünung von Dächern auf Bestandsgebäuden und seit Anfang 2023 auch die Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden. Die IBB Business Team GmbH ist Anlaufstelle für die Antragstellerinnen und Antragsteller, die sie durch den Förderprozess begleitet und führt, wie bei der Antragstellung, den Bescheiden, den Auszahlungen der Fördermittel usw. gemäß der geltenden Förderrichtlinie für das GründachPLUS-Programm. Dabei bieten sich zwei Förderwege an: 1. die „reguläre Förderung“, die nach dem Baukastenprinzip eine Basisförderung für Dächer und Fassaden mit Boni für Substrathöhen, Biodiversitätsdächer und Grün-Solardächer gewährt, und 2. die Förderung der Green Roof Labs, also besondere Projekte, die innovativ, partizipativ oder gemeinwohlorientiert sind und die bis zu 100 % Kostenzuschuss erhalten können. Die Erstberatung erfolgt über die Berliner Regenwasseragentur, eine Initiative des Berliner Senats und der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Die dortigen Expertinnen und Experten bieten eine kostenfreie und fundierte Beratung zum Umgang mit Regenwasser an – auch im Zusammenhang mit dem GründachPLUS-Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 148 |
Kommune | 5 |
Land | 124 |
Unklar | 1 |
Wirtschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 84 |
Kartendienst | 1 |
Text | 152 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 24 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 131 |
offen | 130 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 265 |
Englisch | 21 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 4 |
Bild | 4 |
Datei | 3 |
Dokument | 60 |
Keine | 105 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 8 |
Webseite | 138 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 211 |
Lebewesen & Lebensräume | 255 |
Luft | 185 |
Mensch & Umwelt | 265 |
Wasser | 198 |
Weitere | 251 |