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Markt für Messing

technologyComment of brass production (CH): Production is basically done by melting the different metals. Due to the high vapour pressure of zinc and tin, parts of these inputs arise as air emissions. Filters are commonly used to abate these emissions.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG in Willich

Die Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG hat mit Datum vom 14.05.2020, zuletzt ergänzt am 27.08.2021, einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb eines Gefahrstofflagers auf dem Betriebsgelände Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8 in 47877 Willich gestellt. An diesem Standort wird von der Firma Rhenus Warehousing Solutions SE & Co. KG bereits ein baurechtlich genehmigtes Gefahrstofflager betrieben. In diesem Lager sollen die Lagermengen von bestimmten Gefahrstoffen erhöht werden, wodurch die Anlage erstmalig genehmigungspflichtig nach dem BImSchG wird. Zukünftig werden dort u.a. Gefahrstoffe, welche unter die folgenden Nummern des Anhangs 1 der 4. BImSchV fallen, gelagert: Nr. 9.1.2 bis zu 300 t, Nr. 9.2.2 bis zu 9.999 t, Nr. 9.3.2 Nr. 29 Anhang 2 bis zu 19,9 t und Nr. 9.3.2 Nr. 30 Anhang 2 bis zu 199 t. Die Mengenschwellen der Nummern 9.2.1 mit 10.000 t und 9.37 mit 25.000 t werden unterschritten und sind somit nicht einschlägig. Aufgrund des zukünftigen Stoffinventars fällt die Anlage auch erstmals in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und wird zu einem Betriebsbereich der unteren Klasse. Des Weiteren soll in einem Teilbereich der Halle auch die aktive Lagerung bestimmter, nachfolgend aufgeführter Stoffe stattfinden. Oberhalb von geeigneten Auffangwannen, soll eine Abfüllstation für u.a. Schmierstoffe und Mineralöle, mit geringem Dampfdruck, errichtet und betrieben werden. Hier sollen nach Kundenauftrag aus IBC, kleinere Gebinde mit einem Volumen von 1 – 20 Liter im Vakuumpumpverfahren abgefüllt werden. Dieses Vorhaben fällt nicht in den Anwendungsbereich des UVPG, wird aber der Vollständigkeit halber mit aufgeführt.

Oberflächentemperaturen bei Tag und Nacht 1991

Seit Anfang der 70er Jahre werden von den Raumfahrtagenturen Erderkundungssatelliten betrieben. Der Beobachtungssatellit Landsat-5 der USA, in dem sich das multispektrale Aufnahmesystem "Thematic Mapper" (TM) befindet, umkreist die Erde in einer annähernd polaren Umlaufbahn in 705 km Höhe. Bei jedem der etwa 1 1/2 Stunden dauernden Erdumläufe nimmt der Satellit auf der Tagseite der Erde einen 185 km breiten Streifen auf. Innerhalb von 16 Tagen wird die gesamte Erdoberfläche einmal erfasst; der Bereich des Verflechtungsraumes Berlin wird in etwa 20 Sekunden überflogen. Die digitalen Daten werden durch Funk zur Erde übermittelt und auf Magnetband gespeichert. Die von dem Satelliten aufgenommenen Bildstreifen des Thermalkanals bestehen aus Zeilen von je etwa 1 500 einzelnen Bildpunkten (pixel), die am Boden jeweils eine Fläche von 120 m x 120 m abdecken. Tag- und Nacht-Flugrichtung sind nicht identisch, so dass sich im späteren Kartenbild unterschiedliche Ausschnitte ergeben. Aufnahmen zur Nachtzeit des Untersuchungsgebietes müssen vorab gesondert über die Bodenstation der europäischen Weltraumorganisation ESA in Italien bestellt werden. Die insgesamt 7 Spektralkanäle von Landsat-TM reichen von einer Wellenlänge von 0,45 µm (blau-grünes Licht) bis zu 12,5 µm (Wärme-Infrarot). Zur Darstellung der Oberflächentemperaturen wird der langwellige Wellenlängenbereich zwischen 10,4 bis 12,5 µm aufgenommen. Dieser Bereich der langwelligen Eigenstrahlung der Erdoberflächenelemente kann verhältnismäßig ungestört von den in der Atmosphäre vorhandenen Gasen die atmosphärischen Schichten passieren und wird daher auch als “Infrarotfenster” bezeichnet. Die Auswahl der zwei Aufnahmen war gekoppelt an die (nicht zu beeinflussenden) Überflugzeiten des Berliner Gebietes jeweils am frühen Abend und Vormittag des darauffolgenden Tages sowie die meteorologischen Anforderungen. Um das Eigenverhalten der Oberflächenstrukturen möglichst ausgeprägt zu erfassen, darf keine Beeinflussung des Untersuchungsgebietes durch Bewölkung, vorherigen Niederschlag oder zu hohe Windgeschwindigkeiten vorhanden sein. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen konnten für das Sommerhalbjahr 1991 nur die Szenen vom 14.09 ., 21.45 Uhr MEZ (Aufnahme 49-222) und vom darauffolgenden 15.09 ., 10.30 Uhr MEZ (193-23) herangezogen werden. Die meteorologischen Bedingungen an der Station Dahlem der Freien Universität waren: 14.09., 22.00 Uhr MEZ: Bewölkung: 0/8, Windgeschwindigkeit: 1,0 m/s, Lufttemperatur in 2 m Höhe: 13 °C 15.09., 10.00 Uhr MEZ: Bewölkung: 1/8, Windgeschwindigkeit: 2,5 m/s, Lufttemperatur in 2 m Höhe: 23 °C Die windschwache Hochdruckwetterlage vor und zum Zeitpunkt der Überfliegungen zeichnete sich durch eine Fortsetzung extremer Trockenheit mit Sonnenscheindauern im Bereich des astronomisch möglichen aus und war in dieser Hinsicht sehr gut zur Erfassung geeignet. Zeitgleich wurden im Rahmen des parallel laufenden Klima-Gutachtens der TU-Berlin (Karten 04.02 – 04.05 und 04.07) Messfahrten auf ausgesuchten Routen durchgeführt (Messung von Lufttemperatur, Wind und Dampfdruck in 2 m Höhe) sowie die Oberflächentemperaturen homogener Flächenstrukturen (Gewässer, großflächige Parkplätze) analog ermittelt. Es bestand somit die Möglichkeit, einerseits einen Vergleich berechneter und gemessener Oberflächentemperaturen durchzuführen, andererseits wurde die Einbindung der Oberflächentemperaturkarten in die Entwicklung der Klimafunktionskarte (Karte 04.07) durch die Parallelmessungen der Klimaparameter in 2 m Höhe erleichtert.

Alternoil GmbH, Am Blumenkampshof 2 in 47059 Duisburg

Die Alternoil GmbH hat bei der Stadt Duisburg, Untere Immissionsschutzbehörde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer LNG (Liquid Natural Gas / verflüssigtes Erdgas) – Tankstelle am Blumenkampshof 2 in 47059 Duisburg, Flur-Nr. 11, Flurstück 116 der Gemarkung Duisburg beantragt. Dabei handelt es sich um eine vollautomatische, mannlose Anlage zur Betankung LNG-betriebener LKWs mit einer Lagermenge von 28,35 t entzündbarer Gase (LNG) in zwei oberirdischen Tanks. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin einen absoluten Dampfdruck von mindestens 101,3 Kilopascal und einen Explosionsbereich mit Luft haben (brennbare Gase), in Behältern dient, soweit es sich nicht ausschließlich um Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als 1 000 cm3 handelt, mit einem Fassungsvermögen von 3 t bis weniger als 30 t ist der Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Duisburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.

GPI Frankfurt & Augsburg GmbH - Neugenehmigung einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas nach § 4 BImSchG

Die GPI Frankfurt & Augsburg GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslagerbehälteranlage am Standort Föllstr. 16, 86343 Königsbrunn, Flur-Nr. 1054/6 der Gemarkung Königsbrunn beantragt. Dabei handelt es sich um drei oberirdische Tanks zur Lagerung von Flüssiggas und eine Verdampferanlage, bestehend aus zwei Verdampfern, welche das in der Flüssigphase entnommene Flüssiggas in die Gasphase überführt und anschließend über eine Mitteldruckregelung an das Gasnetz weiterleitet. Die Lagerbehälteranlage dient der Gasversorgung des Betriebes. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin einen absoluten Dampfdruck von mindestens 101,3 Kilopascal und einen Explosionsbereich mit Luft haben (brennbare Gase), in Behältern dient, soweit es sich nicht ausschließlich um Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als 1 000 cm3 handelt, mit einem Fassungsvermögen von 3 t bis weniger als 30 t ist der Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.

Anhang 1b Stufe 2 Anlage 14a Anlagenverzeichnis RSEB - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp)

Anhang 1b-Stufe 2 (siehe Anhang 1a Stufe 1) Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp) gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum TC, T, AT, KW*) 4.1Form: zylindrisch / kofferförmig / elliptisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung und Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Bau- musters (TA)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten): 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6Wanddicken (erforderlich / ausgeführt): 4.7 Tankmantel:mm Endböden:mm Schwallwände/Trennwände:mm Schutz-/Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und -deckel:mm Korrosionszuschlag:mm Angewendete Schweißverfahren: Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.8 Volumen/Masse (äquivalent Anhang 1a): höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse TC, AT, KW in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Anzahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: 4.9Berechnungstemperatur in °C: 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): Prüfdruck (Überdruck) je Abteil in MPa (Bar): 4.12 höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): höchstzulässiger Betriebsdruck je Abteil in MPa (Bar): 4.13 *) Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): Nichtzutreffendes jeweils streichen -2- 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei TC Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Technische Prüfung: 5.2.1Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.2.2 Nein Bemerkungen (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) Bauprüfung:  Maßprüfung:  Zerstörungsfreie Prüfung, Art:  Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit:  Arbeitsprüfung (mitgeschweißte Probestücke):  Einsichtnahme in Werkstoffnachweise, Bescheinigungen, Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen und Arbeitsprüfungen, Zeichnungen, Stücklisten, Schemata: 5.2.3 Druckprüfung: Prüfmedium: Prüfüberdruck MPa (Bar): Standzeit: 5.2.4 Abnahmeprüfung:  Überprüfung der Vollständigkeit und Anordnung der Ausrüstungsteile:  Dichtheitsprüfung:  Funktionsprüfung:  Überprüfung der Kennzeichnung: *) Nichtzutreffendes jeweils streichen -3- 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungs- vorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutref- fend), der Tankcodierung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulas- sung des Baumusters (TA) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung: Sondervorschriften TC, TE und TA*): 6.2Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend - den in Unterabschnitt 6.8.2.6 ADR/RID aufgeführten Normen. 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten TC, T, AT, KW*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen

Anhang 2b Stufe 2 Anlage 14 Anlagenverzeichnis RSEB - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp)

Anhang 2b-Stufe 2 (siehe Anhang 2a Stufe 1) Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp) gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum OT, T, AT*) 4.1Form: zylindrisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung/Tankanweisung, Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten, für FVK-Tanks - Liner, Tragschicht, Außenschicht): 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6Wanddicken (erforderlich / ausgeführt): 4.6.1 Gleichwertige Wanddicke in Bezugsstahl*):mm Tankman- tel**):mm Endböden**):mm Schwallwände/Trennwände:**)mm Schutz- /Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und -deckel:**)mm Korrosionszuschlag:*)mm Wandungsaufbau FVK-Tankkörper: Liner: Trag- schicht: Außenschicht: 4.7 Angewendete Schweißverfahren (gilt nur für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID): Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.8 Volumen/Masse (äquivalent Anhang 2a): höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse OT, AT in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Anzahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: *) **) Nichtzutreffendes jeweils streichen Für FVK-Tanks die Tragschicht -2- 4.9Berechnungstemperatur in °C: 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): 4.12höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): 4.13Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei OT Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Technische Prüfung: 5.2.1Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.2.2 Nein Bemerkungen (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) Bauprüfung:  Maßprüfung:  Zerstörungsfreie Prüfung, Art:  Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit:  Arbeitsprüfung (mitgeschweißte Probestücke):  Einsichtnahme in Werkstoffnachweise, Bescheinigungen, Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen und Arbeitsprüfungen, Zeichnungen, Stücklisten, Schemata:  Ergebnisse der Prüfungen der Werkstoffe:***)  Ergebnisse des Kugelfallversuchs:***)  Ergebnisse der Feuerbeständigkeitsprüfung:***)  Prüfung des Betriebsdauer-Prüfprogramms:***) *) ***) Nichtzutreffendes jeweils streichen Gilt für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID und T oder AT -3- 5.2.3 Druckprüfung: Prüfmedium: Prüfüberdruck MPa (Bar): Standzeit: 5.2.4 Abnahmeprüfung: Überprüfung der Vollständigkeit und Anordnung der Ausrüstungsteile:  Dichtheitsprüfung:  Funktionsprüfung:  Überprüfung der Kennzeichnung: 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungs- vorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutref- fend), der Tankcodierung/Tankanweisung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung/Tankanweisung*): Sondervorschriften TC, TE, TA und TP*): 6.2Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend - den aufgeführten Normen. 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten OT, T, AT*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen

Anhang 1a Stufe 1 Anlage 14a Anlagenverzeichnis RSEB - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und dessen Varianten

Anhang 1a-Stufe 1 Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und dessen Varianten gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum TC, T, AT, KW*) 4.1Form: zylindrisch / kofferförmig / elliptisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung und Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Bau- musters (TA)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten: 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6erforderliche Mindestwanddicken: 4.7.1 Tankmantel:mm Endböden:mm Schwallwände/Trennwände:mm Schutz-/Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und -deckel:mm Korrosionszuschlag:mm Vorgesehene Schweißverfahren: Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.7.2Normen oder angewendetes technisches Regelwerk: 4.8Volumen/Masse: höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse TC, AT, KW in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Zahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: 4.9Berechnungstemperatur in °C: 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): Prüfdruck (Überdruck) je Abteil in MPa (Bar): 4.12 höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): höchstzulässiger Betriebsdruck je Abteil in MPa (Bar): *) Nichtzutreffendes jeweils streichen -2- 4.13Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei TC Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Beschreibung der Varianten: 4.18Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja Nein Bemerkungen 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.3Überprüfung und Bestätigung, dass nach Absatz 6.8.2.1.23 ADR/RID der Hersteller zur Ausführung von Schweißarbeiten entsprechend der angewendeten Norm/dem technischen Regelwerk zum Bau des Tanks befähigt ist. 5.4Bestätigung über das Vorhandensein eines betriebseigenen Prüfdienstes gemäß Unterabschnitt 1.8.7.7 oder der Überwachung der Herstellung gemäß Unterabschnitt 1.8.7.3 ADR/RID. 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen der Baumusterunterlagen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungsvorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutreffend), der Tankcodierung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüs- tung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung*): Sondervorschriften TC, TE und TA*): 6.2 *) Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend – den in Unterabschnitt 6.8.2.6 ADR/RID aufgeführten Normen. Nichtzutreffendes jeweils streichen -3- 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten TC, T, AT, KW*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB)

Anhang 2a Stufe 1 Anlage 14 Anlagenverzeichnis RSEB - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und dessen Varianten

Anhang 2a-Stufe 1 Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und Varianten gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum OT, T, AT*) 4.1Form: zylindrisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung/Tankanweisung, Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten, für FVK-Tanks - Liner, Tragschicht, Außenschicht): 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6erforderliche Mindestwanddicken: 4.6.1 Gleichwertige Wanddicke in Bezugsstahl*):mm Tankmantel**):mm Endböden**):mm Schwallwände/Trennwände**):mm Schutz-/Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und –deckel**):mm Korrosionszuschlag:*)mm Wandungsaufbau FVK-Tankkörper: Liner: Tragschicht: Außenschicht: 4.7.1 Vorgesehene Schweißverfahren (gilt nur für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID): Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.7.2Normen oder angewendetes technisches Regelwerk: 4.8Volumen/Masse: höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse OT, AT in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Zahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: 4.9 *) **) Berechnungstemperatur in °C: Nichtzutreffendes jeweils streichen Für FVK-Tanks die Tragschicht -2- 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): 4.12höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): 4.13Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei OT Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Beschreibung der Varianten: 4.18Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja Nein Bemerkungen 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.3Überprüfung und Bestätigung, dass der Hersteller zur Ausführung von Schweißarbeiten entsprechend der angewendeten Norm/dem technischen Regelwerk zum Bau des Tanks nach Kapitel 6.7 ADR/RID befähigt ist. 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen der Baumusterunterlagen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungsvorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutreffend), der Tankcodierung/Tankanweisung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung/Tankanweisung*): Sondervorschriften TC, TE, TA und TP*): *) Nichtzutreffendes jeweils streichen -3- 6.2Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend - den aufgeführten Normen. 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten OT, T, AT*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB)

Anhang IIIa - Entgasungsstandards

Anhang IIIa - Entgasungsstandards A. Allgemeine Bestimmungen Die Dämpfe der in den Tabellen I bis III dieses Anhangs aufgeführten Güter dürfen nicht in die Atmosphäre freigesetzt werden, es sei denn, die Voraussetzungen hinsichtlich der in den nachfolgenden Tabellen angegebenen AVFL -Werte 1) sind erfüllt. Die Dämpfe dieser Güter müssen entgast werden, sofern in Artikel 7.04 oder in diesem Anhang nichts anderes bestimmt ist. Das Entgasen hat an einer nach den innerstaatlichen Bestimmungen zugelassenen Annahmestellen zu erfolgen. Dämpfe aller Güter, die nicht in den nachfolgenden Tabellen oder Entgasungsstandards enthalten sind, dürfen ventiliert werden. Das Ventilieren ist nicht zulässig: im Bereich von Schleusen einschließlich ihrer Vorhäfen, unter Brücken oder in dichtbesiedelten Gebieten; in durch nationale Vorschriften entsprechend geschützten Gebieten. Der Entgasungs- oder Ventilierungsvorgang muss während eines Gewitters und, wenn infolge ungünstiger Windverhältnisse außerhalb des Bereichs der Ladung vor der Wohnung, dem Steuerhaus oder Betriebsräumen mit gefährlichen Dämpfen zu rechnen ist, unterbrochen werden. Der kritische Zustand ist erreicht, sobald durch Messung mittels tragbaren Messgeräts Konzentrationen der Dämpfe mehr als 20 % UEG in diesen Bereichen nachgewiesen worden ist. Das Entgasen darf nur durch sachkundige Personen erfolgen. Dies betrifft auch die notwendigen Arbeiten an Bord des Schiffes 2) . B. Zulässiger Wert für ein freies Ventilieren (AVFL) Der für das freie Ventilieren eines Ladetanks zulässige Wert (AVFL) wird als die Dampfkonzentration im Ladetank definiert, unter der die Freisetzung der Dämpfe in die Atmosphäre zulässig ist 3) . Die Dampfkonzentration wird gemäß den im ADN vorgesehenen Methoden, Messtechniken und Messgeräten an einem repräsentativen Punkt in der vom Ladetank zur Annahmestelle für Dämpfe führenden Leitung oder einem von Sachkundigen 4) als geeignet angesehenen Punkt oder mehreren Punkten im Ladetank gemessen. Die Messung erfolgt bei Standardbedingungen und wird nach 30 Minuten wiederholt. In der Entladebescheinigung wird unter Nummer 21 bestätigt, dass der so gemessene Wert unter dem Grenzwert lag. C. Transporte, bei denen eine Entgasung der Ladetanks nach dem Entladen nicht erforderlich ist Transporte von Gütern, die in Schiffen vom Typ "N offen" oder "N offen mit Flammendurchschlagsicherung" transportiert werden dürfen. Dies gilt auch für die Güter, die in den nachfolgenden Tabellen genannt werden. Einheitstransporte. Transporte mit nach Artikel 7.04 Absatz 3 Buchstabe b und c kompatibler Folgeladung. Transporte von Gütern mit einem Dampfdruck von weniger als 5 kPA bei 20 °C. D. Bedeutung der Spalten der nachfolgenden Tabellen I bis III: " UN-Nummer ": Vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Gütern oder Gegenständen gemäß UN -Modellvorschriften. "Güterbezeichnung": Bezeichnung des transportierten Ladungsgutes. "AVFL": Wert der Konzentration der Dämpfe im Ladetank (in Vol.-% ), unter dem ein freies Ventilieren zulässig ist. "Bemerkungen": Ergänzungen zur Behandlung mit bestimmten Gütern. Tabelle I Tabelle II Tabelle III 1) Accepted Vent Free Level : zulässiger Wert für ein freies Ventilieren. 2) Auf Seiten der Annahmestelle: Sachkundige Personen der Annahmestelle für Dämpfe. Auf Schiffsseite: Sachkundige Person nach Bestimmungen des ADN. 3) Dieser Wert entspricht 10 % der unteren Explosionsgrenze ( Lower Explosive Limit oder LEL ). 4) Sachkundiger gemäß den Bestimmungen des ADN. Stand: 01. Oktober 2024

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