Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1294: Bereich Infrastruktur - Atmospheric and Earth system research with the 'High Altitude and Long Range Research Aircraft' (HALO), Chemische Zusammensetzung und zeitliche Veränderung von leicht flüchtigen organischen Verbindungen im Luftaustrag großer Bevölkerungszentren während EMeRGe (Chocolate)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Meteorologie und Klimaforschung - Atmosphärische Spurenstoffe und Fernerkundung.Verbessertes Verständnis der Emissionen von leichten flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs) und deren genaue Zusammensetzung aus großen Populationszentren sowie deren chemische Veränderung windabwärts. Dies beinhaltet die Messung möglichst vieler VOCs mit unterschiedlichen Eigenschaften wie chemische Lebensdauern, chemische Eigenschaften (z.B. unterschiedliche Abbauprozesse wie z.B. Reaktion mit OH, NO3, O3, Photolyse), Wasserlöslichkeit (Auswaschung und/oder trockene Deposition), Dampfdruck (auswirkend auf Bildung und Wachstum von organischen Aerosolen). Eine wichtige Frage ist diesbezüglich die Rolle von biogenen Emissionen in asiatischen Megastädten. Die gesammelten Daten sollen mit Simulationen des neuen Klimamodells ICON-ART in Kollaboration mit der Modellgruppe des IMK (Institut für Meteorologie und Klimaforschung) verglichen werden. Hierbei geht es darum Schwachstellen in den verwendeten Emissionsdaten und der chemischen Prozessierung entlang der Transportpfade aufzudecken. Des Weiteren können hier auch die Wechselwirkungen mit organischen Aerosolen sowie Mischungs- und Verdünnungsprozesse mit Hintergrundluftmassen untersucht werden.Ausserdem sollen die Quelltypen und deren Aufteilung von europäischen und asiatischen Megastädten identifizert und quantifiziert werden. Unterschiede diesbezüglich werden erwartet und wurden bereits identifiziert (Guttikunda, 2005; von Schneidemesser et al., 2010; Borbon et al., 2013), z.B. aufgrund von unterschiedlichen Treibstoffen, PKW und LKW - Typen / Alter, Abfall-Zusammensetzungen / Management, Energieerzeugung, etc. Zum Beispiel ist Acetonitril ein verlässlicher Marker für Biomassenverbrennung und es wird vermutet, dass dessen Bedeutung in Asien wesentlich größer ist als in Europa. Eine weitere Frage ist, ob die photochemische Ozonbildung windabwärts von Megastädten durch NOx oder durch VOCs limitiert ist und wie verändert sich dies entlang der Transportpfade bzw. mit dem Alter der Luftmasse. Gibt es diesbezüglich allgemeine Unterschiede zwischen asiatischen und europäischen Megastädten und wie ist der Einfluss biogener Emissionen?
Das Projekt "Energieeffiziente Chemie: Niedertemperaturmaterialsynthese in Ionischen Flüssigkeiten" wird/wurde gefördert durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für chemische Physik fester Stoffe / Technische Universität Dresden. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie, Professur für Anorganische Chemie 2.Ionische Flüssigkeiten sind Salze, die unterhalb 100 Grad C flüssig sind und als unkonventionelle Lösungsmittel eingesetzt werden. Da sie keinen messbaren Dampfdruck besitzen, gelten sie als umweltfreundlich. Ihr hochpolarer Charakter wird genutzt, um Niedertemperatursynthesen für anorganische Materialien zu entwickeln, die energieaufwendige Hochtemperaturprozesse ersetzen sollen.
Das Projekt "Verfahrenstechnik der Entschwefelung: Untersuchungen zur reduzierenden Rauchgasentschwefelung" wird/wurde gefördert durch: Senator für Wirtschaft und Verkehr Berlin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Fachbereich 05 Chemie, Institut für Technische Chemie.Zusatz reduzierender Gase zum Rauchgas mit dem Ziel der Umsetzung zu elementarem Schwefel am Kontakt im Festbett oder in der Wirbelschicht bei 150-350 Grad C. unter Normaldruck: Entfernung des Schwefels in trockenen Abscheidern oder durch ein wasserfreies Waschmittel mit niedrigem Dampfdruck. Vorteile: Anstelle von Gips faellt nur 1/10 bis 1/5 der Masse an verwendbarem Schwefel an: Das Rauchgas muss nicht wiederaufgeheizt werden. Problem: Vermeidung der Emission anderer Bestandteile wie Carbonyl-Sulfid oder Schwefelwasserstoff.
Das Projekt "Stofftransport bei der Rektifikation von Zwei- und Dreistoffgemischen" wird/wurde ausgeführt durch: Berliner Hochschule für Technik, Fachbereich VIII Maschinenbau, Veranstaltungstechnik, Verfahrenstechnik.Sehr haeufig werden fuer die Rektifikation Fuellkoerperkolonnen eingesetzt. Fuer die Dimensionierung dieser Kolonnen muss der Stoffdurchgangskoeffizient bekannt sein, der sich aus den Stoffuebergaengen auf der Dampf- und Fluessigkeitsseite berechnen laesst. Mit den hierfuer bekannten Gleichungen erhaelt man Werte, die erheblich von den gemessenen Werten abweichen. Im Labor fuer thermische Verfahrenstechnik der Technischen Fachhochschule Berlin wird an einer Versuchskolonne der Stoffdurchgang fuer Zwei- und Dreikomponentensysteme ermittelt.
Das Projekt "Prozess- und Energieoptimierung durch Digitalisierung der Strickerei, Veredlung und des Rezeptiersystems (NOON-AJ)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: NOON GmbH.
Die GPI Frankfurt & Augsburg GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslagerbehälteranlage am Standort Föllstr. 16, 86343 Königsbrunn, Flur-Nr. 1054/6 der Gemarkung Königsbrunn beantragt. Dabei handelt es sich um drei oberirdische Tanks zur Lagerung von Flüssiggas und eine Verdampferanlage, bestehend aus zwei Verdampfern, welche das in der Flüssigphase entnommene Flüssiggas in die Gasphase überführt und anschließend über eine Mitteldruckregelung an das Gasnetz weiterleitet. Die Lagerbehälteranlage dient der Gasversorgung des Betriebes. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin einen absoluten Dampfdruck von mindestens 101,3 Kilopascal und einen Explosionsbereich mit Luft haben (brennbare Gase), in Behältern dient, soweit es sich nicht ausschließlich um Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als 1 000 cm3 handelt, mit einem Fassungsvermögen von 3 t bis weniger als 30 t ist der Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.
Anhang IIIa - Entgasungsstandards A. Allgemeine Bestimmungen Die Dämpfe der in den Tabellen I bis III dieses Anhangs aufgeführten Güter dürfen nicht in die Atmosphäre freigesetzt werden, es sei denn, die Voraussetzungen hinsichtlich der in den nachfolgenden Tabellen angegebenen AVFL -Werte 1) sind erfüllt. Die Dämpfe dieser Güter müssen entgast werden, sofern in Artikel 7.04 oder in diesem Anhang nichts anderes bestimmt ist. Das Entgasen hat an einer nach den innerstaatlichen Bestimmungen zugelassenen Annahmestellen zu erfolgen. Dämpfe aller Güter, die nicht in den nachfolgenden Tabellen oder Entgasungsstandards enthalten sind, dürfen ventiliert werden. Das Ventilieren ist nicht zulässig: im Bereich von Schleusen einschließlich ihrer Vorhäfen, unter Brücken oder in dichtbesiedelten Gebieten; in durch nationale Vorschriften entsprechend geschützten Gebieten. Der Entgasungs- oder Ventilierungsvorgang muss während eines Gewitters und, wenn infolge ungünstiger Windverhältnisse außerhalb des Bereichs der Ladung vor der Wohnung, dem Steuerhaus oder Betriebsräumen mit gefährlichen Dämpfen zu rechnen ist, unterbrochen werden. Der kritische Zustand ist erreicht, sobald durch Messung mittels tragbaren Messgeräts Konzentrationen der Dämpfe mehr als 20 % UEG in diesen Bereichen nachgewiesen worden ist. Das Entgasen darf nur durch sachkundige Personen erfolgen. Dies betrifft auch die notwendigen Arbeiten an Bord des Schiffes 2) . B. Zulässiger Wert für ein freies Ventilieren (AVFL) Der für das freie Ventilieren eines Ladetanks zulässige Wert (AVFL) wird als die Dampfkonzentration im Ladetank definiert, unter der die Freisetzung der Dämpfe in die Atmosphäre zulässig ist 3) . Die Dampfkonzentration wird gemäß den im ADN vorgesehenen Methoden, Messtechniken und Messgeräten an einem repräsentativen Punkt in der vom Ladetank zur Annahmestelle für Dämpfe führenden Leitung oder einem von Sachkundigen 4) als geeignet angesehenen Punkt oder mehreren Punkten im Ladetank gemessen. Die Messung erfolgt bei Standardbedingungen und wird nach 30 Minuten wiederholt. In der Entladebescheinigung wird unter Nummer 21 bestätigt, dass der so gemessene Wert unter dem Grenzwert lag. C. Transporte, bei denen eine Entgasung der Ladetanks nach dem Entladen nicht erforderlich ist Transporte von Gütern, die in Schiffen vom Typ "N offen" oder "N offen mit Flammendurchschlagsicherung" transportiert werden dürfen. Dies gilt auch für die Güter, die in den nachfolgenden Tabellen genannt werden. Einheitstransporte. Transporte mit nach Artikel 7.04 Absatz 3 Buchstabe b und c kompatibler Folgeladung. Transporte von Gütern mit einem Dampfdruck von weniger als 5 kPA bei 20 °C. D. Bedeutung der Spalten der nachfolgenden Tabellen I bis III: " UN-Nummer ": Vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Gütern oder Gegenständen gemäß UN -Modellvorschriften. "Güterbezeichnung": Bezeichnung des transportierten Ladungsgutes. "AVFL": Wert der Konzentration der Dämpfe im Ladetank (in Vol.-% ), unter dem ein freies Ventilieren zulässig ist. "Bemerkungen": Ergänzungen zur Behandlung mit bestimmten Gütern. Tabelle I Tabelle II Tabelle III 1) Accepted Vent Free Level : zulässiger Wert für ein freies Ventilieren. 2) Auf Seiten der Annahmestelle: Sachkundige Personen der Annahmestelle für Dämpfe. Auf Schiffsseite: Sachkundige Person nach Bestimmungen des ADN. 3) Dieser Wert entspricht 10 % der unteren Explosionsgrenze ( Lower Explosive Limit oder LEL ). 4) Sachkundiger gemäß den Bestimmungen des ADN. Stand: 01. Oktober 2024
Das Projekt "Transformation in Richtung resilienter städtischer Wälder: Umsetzung von Forschungsergebnissen in Aktionen, Teilprojekt 3: Spezifische Hitzewarnungen und Verhaltens-/Entscheidungsempfehlungen für Karlsruhe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutscher Wetterdienst (DWD) - Zentrum für Medizin-Meteorologie Forschung Freiburg.
Das Projekt "Nanoporöses Silizium durch Rascherstarrung - Einsatz in Lithium-Ionen-Batterien, Teilvorhaben: Nanoskopische Charakterisierungen und Prozesssimulationen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum Dresden-Roßendorf e.V., Institut für Ionenstrahlphysik und Materialforschung.
Anhang 1b-Stufe 2 (siehe Anhang 1a Stufe 1) Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp) gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum TC, T, AT, KW*) 4.1Form: zylindrisch / kofferförmig / elliptisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung und Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Bau- musters (TA)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten): 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6Wanddicken (erforderlich / ausgeführt): 4.7 Tankmantel:mm Endböden:mm Schwallwände/Trennwände:mm Schutz-/Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und -deckel:mm Korrosionszuschlag:mm Angewendete Schweißverfahren: Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.8 Volumen/Masse (äquivalent Anhang 1a): höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse TC, AT, KW in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Anzahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: 4.9Berechnungstemperatur in °C: 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): Prüfdruck (Überdruck) je Abteil in MPa (Bar): 4.12 höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): höchstzulässiger Betriebsdruck je Abteil in MPa (Bar): 4.13 *) Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): Nichtzutreffendes jeweils streichen -2- 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei TC Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Technische Prüfung: 5.2.1Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.2.2 Nein Bemerkungen (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) Bauprüfung: Maßprüfung: Zerstörungsfreie Prüfung, Art: Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit: Arbeitsprüfung (mitgeschweißte Probestücke): Einsichtnahme in Werkstoffnachweise, Bescheinigungen, Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen und Arbeitsprüfungen, Zeichnungen, Stücklisten, Schemata: 5.2.3 Druckprüfung: Prüfmedium: Prüfüberdruck MPa (Bar): Standzeit: 5.2.4 Abnahmeprüfung: Überprüfung der Vollständigkeit und Anordnung der Ausrüstungsteile: Dichtheitsprüfung: Funktionsprüfung: Überprüfung der Kennzeichnung: *) Nichtzutreffendes jeweils streichen -3- 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungs- vorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutref- fend), der Tankcodierung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulas- sung des Baumusters (TA) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung: Sondervorschriften TC, TE und TA*): 6.2Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend - den in Unterabschnitt 6.8.2.6 ADR/RID aufgeführten Normen. 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten TC, T, AT, KW*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen
Origin | Count |
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Bund | 138 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 121 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 138 |
Language | Count |
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Deutsch | 129 |
Englisch | 19 |
Resource type | Count |
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Dokument | 3 |
Keine | 105 |
Webseite | 34 |
Topic | Count |
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Boden | 93 |
Lebewesen & Lebensräume | 100 |
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Mensch & Umwelt | 142 |
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Weitere | 142 |