API src

Found 20 results.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend ist eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem A. finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. MÖLLER (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen der Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Kyoto-Protokoll: Ist ein internationales Abkommen zum Klimaschutz der UN-Organisation UNFCCC. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen fest. Das Protokoll wurde in Kyoto 1997 verabschiedet. Es tritt erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche mehr als 55 % der Kohlendioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland hat das Protokoll am 26. April 2003, alle anderen EU-Staaten am 31. Mai 2003 ratifiziert. Derzeit (Stand 05. September 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben bei 117. Das entspricht etwas über 44 %. Sollte Russland, das für 17,4 % der Emissionen von 1990 verantwortlich war, die Ratifizierung abschließen, wäre die Grenze von 55 % überschritten und das Kyoto Protokoll würde in Kraft treten. Die USA und Australien haben als wichtige Industrienationen das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter den Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (Symphoricarpos albus). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft” beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Institut für Forstpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Naturschutz) Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte – nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons“ und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration – zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (lat. Prunus serotina): Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin – Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Die Versuche einer umweltorientierten, von den Verbrauchern anerkannten Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft und der nachhaltigen Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder“ und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“ verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. In Deutschland gab es 1996 vier Ansätze für Zertifizierungs-Systeme: Die weltweit operierende Normierungsinstitution ISO mit den Standards ISO 9000 u. ISO 14000. Der Forest Stewardship Council FSC in Mexico setzt Mindeststandards fest, die schon bei Erteilung erfüllt sein müssen. Greenpeace erarbeitete 1995 auf Erfahrungen im Stadtwald Lübeck aufbauend ein Konzept mit einer Liste verbotener Maßnahmen. Der Nabu hat 1996 das Gütesiegel eco-timber vorgestellt. Die wichtigsten internationalen Initiativen sind: „Rainforest Alliance“ „Scientific Certification Systems“ “Soil Association“ „Lembaga Ecolabelling“ “Initiative Tropenwald“ und „Forest Stewardship Council“. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime

Chronik der Freiraumentwicklung in Berlin

Von den Wurzeln Berlins bis zum 19. Jahrhundert Die Gründerjahre 1910 – erste Gesamtplanung mit dem »Jansen-Plan« 1929 – der Generalfreiflächenplan Die Nachkriegszeit und der »Scharoun-Plan« Die 60er und 70er Jahre Die 80er Jahre Die 90er Jahre 1994 2004 2016 Berlin und seine Stadtlandschaft sind aus einer Vielzahl von Siedlungen zusammengewachsen, die sich im Urstromtal entlang der Spree und an den Hangkanten von Teltow- und Barnimhochfläche Schritt für Schritt entwickelten. Zunächst entstand auf ertragsärmeren Böden eine Kulturlandschaft mit Wäldern. Auf den besseren bzw. feuchteren Böden entwickelten sich Wiesen, oder es wurden Felder angelegt. Die Lage der Siedlungen war weitgehend von den natürlichen Standortverhältnissen und vom Schifffahrtsweg der Spree bestimmt. Ausgehend vom Siedlungskern auf den Spreeinseln, den Dörfern Berlin und Cölln, erweiterte sich die Stadt innerhalb der Talebene anfangs gleichmäßig in alle Richtungen. Spandau und Köpenick, die nächstgelegenen städtischen Siedlungskerne im Spreetal, entwickelten sich zunächst weitgehend unabhängig. Noch bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts hinein beschränkte sich das Berliner Stadtgebiet auf Teile der Talebene. Weißensee und Pankow, Lichtenberg und Schöneberg waren eigenständige Dörfer. Das Wachstum Berlins in den Gründerjahren war vor allem von ökonomischen Erwägungen bestimmt. Ohne Berücksichtigung landschaftlicher Besonderheiten wurden alle Flächen, deren Baugrund dies zuließ, bebaut. Die Stadt wucherte in die Landschaft hinein. In den »besseren Vierteln« entstanden repräsentative Schmuckplätze, Promenaden und kleinere Parkanlagen. In den Arbeiterbezirken wurden auch einige Bürgerparks angelegt. Zusammen mit den Schlossgärten und dem ehemaligen kurfürstlichen Jagdrevier des Großen Tiergartens zählen diese Parks noch heute zu den wichtigsten Grünflächen in der dicht bebauten Innenstadt. Die erste Gesamtplanung für Groß-Berlin wurde im Rahmen des Wettbewerbs für Groß-Berlin 1910 entwickelt. Dabei spielte die Freiraumentwicklung eine entscheidende Rolle. Der preisgekrönte »Jansen-Plan« hatte neben Bebauungsvorschlägen ein differenziertes Freiraumkonzept zum Inhalt. Ein kleinerer innerer und ein großer äußerer Wald-, Park-, Garten- und Wiesenring sollten Berlin gliedern. Zwischen den beiden Ringen und in die dicht bebaute Innenstadt hinein waren radiale Grünzüge vorgesehen. Dieser Plan beeinflusste die Stadtentwicklung erheblich. Auf seiner Grundlage wurde eine offensive Flächensicherung betrieben. Stadtgüter und Dauerwälder wurden in großem Umfang auch außerhalb Berlins gekauft, sowie zahlreiche Volksparks und Kleingärten angelegt. Der »Jansen-Plan« blieb auch Vorbild für den Generalfreiflächenplan von 1929, den der damalige Stadtbaurat Martin Wagner – der auch als erster Stadtplaner Mindestanforderungen für die Freiflächenversorgung formulierte – vorlegte. Diesen vorausschauenden Planungen verdankt die Stadt den Ring aus Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen sowie die großflächigen Waldgebiete und landwirtschaftlich geprägten Flächen am Stadtrand. Mit dem »Scharoun-Plan« wurde in der Nachkriegszeit ein weitreichendes städtebauliches Umstrukturierungskonzept diskutiert, das die naturräumlichen Merkmale der Berliner Landschaft wieder sichtbar und erlebbar gemacht, aber zugleich die gewachsenen baulichen Strukturen tiefgreifend zerstört hätte. Der Wiederaufbau der 50er Jahre orientierte sich dann jedoch überwiegend an den gewachsenen Strukturen; zusätzliche Grünflächen entstanden nur auf den Trümmerbergen, die aus dem Schutt des zerstörten Berlins aufgeschüttet wurden (z.B. Insulaner, Teufelsberg, Kippe im Friedrichshain und die Oderbruchkippe im Volkspark Prenzlauer Berg). Sie waren sowohl im West- wie im Ostteil Berlins durch einen autogerechten Ausbau der Stadt und einen starken Freiflächenverbrauch gekennzeichnet. Die Grünflächenplanung dieser Jahre floss in die übergeordnete Planung – in den Raumordnungsplan von 1953 für Ost-Berlin und in den Flächennutzungsplan von 1965 für West-Berlin – ein und beschränkte sich in den Konzepten auf eine verbesserte Verbindung der vorhandenen Grünflächen. Erst mit Inkrafttreten des Bundes- und des Berliner Naturschutzgesetzes sind die Grundlagen für die Erstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramms und der Landschaftspläne gelegt. Mit vergleichsweise hohem Aufwand wurden wesentliche Informationen zur Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft erhoben und erstmals geeignete Bewertungsmethoden und Verfahren entwickelt. Aus der summarischen Betrachtung aller umweltrelevanten Grundlagendaten und ergänzenden Erhebungen entstand mit Unterstützung des Umweltatlasses das erste Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm (LaPro). 1988 wird es für damals West-Berlin mit seinen vier Teilprogrammen Naturhaushalt/Umweltschutz, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild und Erholung und Freiraumnutzung beschlossen. Parallel dazu entstand der Flächennutzungsplan, der auf der selben Planungsebene wie das Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, die Art und das Maß der Nutzung bestimmt. Nach dem Fall der Mauer wird das Verfahren für das Berliner Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm für die Gesamtstadt ebenfalls wieder parallel zum FNP eingeleitet. Am 27. Oktober 1990 fasst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zusammen mit der damaligen Magistratsverwaltung für Umwelt und Naturschutz den Beschluss. In Erwartung einer sich rasant entwickelnden Metropole ging man von einem Bevölkerungswachstum von bis zu 300.000 und in der Region von 1,5 Millionen Einwohnern und zusätzlich 550 Hektar neuen Bauflächen für Gewerbe, Büroflächen und Einzelhandel aus. Wesentliche Punkte, wie die Sicherung der Freiraumsystems, der klimatisch wichtigen Ausgleichsräume und Naherholungsgebiete konnten im Verfahren erreicht werden. Dem vom Senat von Berlin am 15. März beschlossenen Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni zugestimmt. Ziel ist es, die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramms auf allen Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, der Stadt- und Bereichsentwicklungsplanung, der Raumordnung, in Abstimmung mit den Planungen des Nachbarlandes einschließlich der Einzelprojekte, Wettbewerbe und Leitbildentwicklungen umzusetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Stellen und Behörden des Landes Berlin. Sie reicht von der Projektinitiierung und -planung bis hin zur Ausführung. Naturschutzrechtliche Instrumente sind dazu die Landschaftspläne, die Ausfüllung der Eingriffsregelung, landschaftsplanerische Konzepte, Schutzgebietsverordnungen, Artenhilfsprogramm, naturschutzrechtliche Genehmigungen etc. 1999 wird das erste große Ergänzungsverfahren zum Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption auf der Grundlage der Änderung des BauGB mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eingeleitet. Die Fortschreibung des Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm erfolgt regelmäßig parallel zum FNP, soweit es erforderlich ist. Aufgrund veränderter Stadtentwicklungsprozesse besteht erstmals das Erfordernis, die stadtbedeutsamen Entwicklungsziele und Maßnahmen des LaPro zu ergänzen und zu aktualisieren. Das LaPro wurde um die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption ergänzt, die mit Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ein Bestandteil des LaPro ist. Damit wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. Damit wurde die Voraussetzung für die Lenkung und Konzentration von Kompensationsmaßnahmen geschaffen, die bei der Bewältigung von‚ Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich sind. Des Weiteren wurde zur Schaffung von Planungssicherheit die Darstellung der FFH-Gebiete, der geschützten Biotope sowie des Naturparks Barnim als gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg aufgenommen. Das Abgeordnetenhaus hat am 26. Mai 2016 den vom Senat am 5. April 2016 beschlossenen Änderungen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm zugestimmt. Entgegen den Jahren zuvor wächst die Berliner Bevölkerung und benötigt dringend mehr Wohnraum. Damit verbunden ist nicht nur die Entwicklung von neuen Wohngebieten und der Neubau von Wohnhäusern, sondern auch die Bereitstellung von ausreichend Grün- und Freiflächen. Das Landschaftsprogramm ermöglicht mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption bei baulichen Veränderungen den erforderlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Es sichert den Berlinerinnen und Berlinern eine lebenswerte Stadt. Das LaPro gibt zum Beispiel Hinweise zur Verbesserung der klimatischen Situation in Siedlungsgebieten, die auch bei großen Neubaugebieten wie der Europacity berücksichtigt werden müssen. Es weist auch langfristige Entwicklungen in den Berliner Grünanlagen und künftigen Erholungsräumen aus. Hierzu gehören beispielsweise die bereits fertiggestellten Parkanlagen am Gleisdreieck oder am Nordbahnhof. Auch die in den kommenden Jahren entstehenden neuen Parkanlagen und Freiräume wie zum Beispiel an der Wollankstraße und das Naherholungsgebiet Tegeler Stadtheide sind im LaPro dargestellt. Darüber hinaus werden Flächen abgebildet, die für die Vernetzung ausgewählter Pflanzen und Tiere wichtig sind (Biotopverbund).

Waldschutz und forstwirtschaftliche Nachhaltigkeit 2.0

Waldschutz und forstwirtschaftliche Nachhaltigkeit 2.0 20 Punkte für den Wald der Zukunft Die Stürme in den Jahren 2017/2018 und vor allem die seit Frühjahr 2018 anhaltende Dauertrockenheit haben die Wälder Deutschlands in vielen Regionen erheblich geschädigt. Die Schäden gehen dabei mittlerweile deutlich über das Waldsterben der 1980er-Jahre hinaus und sind auch sonst im historischen Vergleich bei- spiellos. Es setzt sich in der Forstwirt- schaft mehr und mehr die bittere Erkenntnis durch, dass die Klimakrise die Gegenwart darstellt und unsere Wälder das erste Opfer sind. Insbesondere die mitteldeutschen Bundesländer Sachsen, Sachsen-An- halt und Thüringen können dabei als Hotspot der Waldschäden betrachtet werden, da das Niederschlagsdefzit seit 2018 in Mitteldeutschland be- sonders hoch ist. Infolgedessen sind die Böden insbesondere in tieferen Schichten stark ausgetrocknet, wie 2 der Dürremonitor des Umweltfor- schungszentrums in Leipzig für den forstrelevanten Bereich von 1,8 Meter Bodentiefe eindrücklich zeigt. Die anhaltende Niederschlagsarmut ist aber nur ein Teil des Problems. Vielmehr werden dadurch forstwirt- schaftlichen Fehler der vergangenen Jahrzehnte deutlich. Vor allem der starke Fokus der Forstwirtschaft auf Monokulturen der gleichen Altersstu- fe sowie die teilweise falsche Baum- artenwahl für bestimmte Standorte müssen als die zentralen Probleme benannt werden. Allen voran die in Monokultur angebaute Fichte (hohe Sturmgefährdung, vergleichsweise geringe Trockenheitsresistenz, Schäd- lingsanfälligkeit) sei hier genannt. Deren forstwirtschaftlich bedingte Verbreitung in den unteren und mitt- leren Lagen der Mittelgebirge führt gegenwärtig zu großfächigem Wald- sterben, so z. B. im Harz. Um langfristig Waldbestände zu er- halten, zu etablieren und zu mehren, ist aktiver Waldumbau und eine klimastabile Waldbewirtschaftung notwendig. Um dieses Ziel zu errei- chen, müssen folgende Aspekte der forstwirtschaftlichen Nachhaltigkeit 2.0 berücksichtigt werden: 1. Die Forstwirtschaft muss ohne Kahlschläge auskommen Kahlschläge führen u. a. zu Wind- bruch, beeinfussen das örtliche Mikroklima negativ (Erhitzung von Freifächen) und sind das Gegenteil von mehrstufgen, klimastabilen Dauerwäldern. 2. Dauerwald als Ziel der Waldwirt- schaft des 21. Jahrhunderts etablieren Dauerwälder und aktive Forst- wirtschaft durch Einzelstamment- nahme verschiedener Altersstufen schließen sich nicht aus. Vielmehr ist dies der Lösungsansatz, um Wäl- der an die Klimakrise anzupassen. 3. Klimastabile Mischwälder als zentrales Ziel des Waldumbaus etablieren Für klimastabile Mischwälder soll auf eine Mehr-Baumarten-Strategie gesetzt werden, um so Klimarisiken zu reduzieren. 4. Naturverjüngung hat Vorrang vor Kunstverjüngung Naturverjüngung ist kostengünstig, es gibt keine Anpfanzverluste und das Saatgut ist an die örtlichen Bedingungen angepasst. 5. Wenn Naturverjüngung nicht möglich ist, muss grundsätzlich regionales, standortspezifsches Pfanzgut verwendet werden Neben regionalem, standort- gerechtem Saatgut kann auch das Verpfanzen von regionalen Wild- lingen sehr erfolgversprechend sein. 3

368 Stiftungen wirken in Sachsen-Anhalt

In das Stiftungsgeschehen in Sachsen-Anhalt kommt seit 2021 langsam wieder Dynamik. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde für die Stiftungen des bürgerlichen Rechts erkannte in den letzten drei Jahren wieder mehr neue Stiftungen an. Nachdem in den Jahren 2019 nur drei 2020 nur vier Stiftungen gegründet worden waren, konnten seit 2021 wieder mehr als 10 Stiftungen pro Jahr anerkannt werden. „Stiftungen haben im Land Sachsen-Anhalt eine lange Tradition“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. „Die Bürger in unserem Land zeigen, dass ihnen diese Traditionen wieder wichtig sind und sie diese auch fortsetzen möchten. Viele der neuen Stiftungen tragen dazu bei, historische und regionale Errungenschaften zu erhalten und sie auch nachfolgenden Generationen erlebbar zu machen. Andere Stiftungen widmen sich z. B. sozialen, kulturellen- oder Bildungszwecken und tragen so mit dazu bei, das Leben in ihren Heimatorten lebenswerter und schöner zu machen.“ In Sachsen-Anhalt gibt es nach derzeitigen Recherchen zudem noch zahlreiche Altstiftungen, die rein faktisch fortbestehen, da sie nie aufgelöst wurden, aber nicht im Stiftungsverzeichnis des Landes eingetragen sind. Die Ermittlung und die Feststellung des Fortbestandes bzw. die Feststellung der Rechtsnatur dieser Stiftungen und deren Revitalisierung ist neben der Aufsicht und der Anerkennung von Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine weitere wichtige Aufgabe des Landesverwaltungsamtes als Stiftungsbehörde. Seit 1990 ist es gelungen, über 100 Altstiftungen des bürgerlichen Rechts zu reaktivieren. Seit 2014 konnten acht Altstiftungen des bürgerlichen Rechts reaktiviert werden, darunter eine der ältesten Stiftung des bürgerlichen Rechts in Sachsen-Anhalt. Die Stiftung Hospital St. Julian mit Sitz in Sangerhausen wurde erstmalig 1386 erwähnt. Sie hat gemäß der historischen Satzung „… die Aufgabe, einer Anzahl einheimischer oder in deren Ermangelung auch fremder Personen einfachen Standes gegen Zahlung eines Einkaufsgeldes Wohnung zu gewähren.“ Die älteste derzeit bekannte ist die Stiftung „St. Katharinen-Hospital“ im OT Derenburg der Stadt Blankenburg (Harz) aus dem Jahre 1151, auch die „Hortich-Stiftung in Aken“, die 1609 errichtet wurde oder das „Helmuth’sche Legat in Egeln“, errichtet 1670 gehören zu den ältesten Stiftungen in Sachsen-Anhalt. Allerdings waren im Jahre 1947 fast 1800 Stiftungen auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts registriert. Bei über 600 Stiftungen musste inzwischen eine rechtswirksame Auflösung festgestellt werden. Bei allen anderen Stiftungen ist das Schicksal noch ungewiss. Derzeit befinden sich weitere Stiftungen in der Reaktivierungsphase, manche jedoch nur zum Zweck der Auflösung, weil kein ertragreiches Vermögen mehr vorhanden ist oder neues nicht beschafft werden kann. Viele der im Land bestehenden Stiftungen widmen sich vorrangig kulturellen, sozialen und Bildungszwecken. Waren es ursprünglich einzelne Persönlichkeiten, die Stiftungen errichteten, haben sich in den letzten Jahren besonders Bürgerstiftungen etabliert. 2004 wurde die erste in Sachsen-Anhalt, die Bürger.Stiftung.Halle gegründet, es folgten u. a. Bürgerstiftungen in Magdeburg, Quedlinburg, Stendal, Salzwedel, Schönebeck (Elbe), Eilsleben, Klein Wanzleben, Bismark (Altmark), Staßfurt/Förderstedt, Ausleben, Gröningen und in Thale. Neben der Anerkennung von neuen Stiftungen ist das Landesverwaltungsamt auch Aufsichtsbehörde der bestehenden Stiftungen und prüft hier z. B. die Jahresrechnungen der nichtkirchlichen Stiftungen und genehmigt auch Satzungsänderungen. Ein Großteil der Arbeit der Stiftungsbehörde nimmt sowohl die Beratung von potenziellen Stiftern als auch die Beratung der bestehenden Stiftungen – insbesondere der vielen ehrenamtlichen Stiftungsorgane – ein. Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye weist immer wieder auf die Bedeutung des Stiftergedankens für die Gesellschaft hin: „Stifter sind einzelne oder mehrere Menschen, auch Institutionen oder Unternehmen, die etwas verändern und bewegen wollen und dafür einen Teil ihres Vermögens zur Verfügung stellen. Das Engagement der Stiftungen ist meist auf Dauer angelegt. Das bringt auch ein Stück Beständigkeit in unsere schnelllebige Welt.“ Gesamtaufstellung der derzeit bestehenden Stiftungen (nach Landkreisen geordnet) Stand 13.04.2023 Landkreis/kreisfr. Stadt Stiftung des bürgerlichen Rechts kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts Staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts Kirchliche Stiftungen des öffentlichen Rechts Insgesamt Stand Altmarkkreis Salzwedel 10 2 12 Anhalt-Bitterfeld 23 6 29 Börde 19 2 1 22 Burgenlandkreis 23 2 2 27 Dessau-Roßlau 13 4 2 19 Halle(Saale) 34 7 4 1 46 Harz 34 9 1 44 Jerichower Land 9 1 1 11 Magdeburg 40 5 5 4 54 Mansfeld-Südharz 11 2 1 14 Saalekreis 14 2 16 Salzlandkreis 28 7 1 36 Stendal 11 3 14 Wittenberg 12 8 2 2 24 281 60 18 9 368 Gesamt: 341 Gesamt: 27 368 Letzte Anerkennungen 2022/23: Lfd. Nr. Name der Stiftung Errichtung Sitz LK/kreisfr. Stadt Rechtsform 1 One Horizon 01.01.2022 Halle (Saale) HAL Stiftung des bürgerlichen Rechts 2 St.-Nikolaus-Stiftung Beuster 01.01.2022 Hansestadt Seehausen OT Beuster SDL Stiftung des bürgerlichen Rechts 3 Stiftung Rimpau-Langenstein 20.05.2022 Halberstadt OT Langenstein HZ Stiftung des bürgerlichen Rechts 4 Delta-Gamma-Stiftung 14.06.2022 Magdeburg MD Stiftung des bürgerlichen Rechts 5 Gisela Lau Familienstiftung 25.10.2022 Dessau-Roßlau DE Stiftung des bürgerlichen Rechts 6 Stiftung Dauerwald Bärenthofen 02.12.2022 Zerbst/Anhalt ABI Stiftung des bürgerlichen Rechts 7 Claus Dörfer Familienstiftung 05.12.2022 Magdeburg MD Stiftung des bürgerlichen Rechts 8 Johanne Nathusius Wohnstiftung 15.12.2022 Quedlinburg HZ Stiftung des bürgerlichen Rechts 9. Jochen-Hoppe-Stiftung 20.12.2022 Magdeburg MD Stiftung des bürgerlichen Rechts 10. Marcus Holz & Cornelia Scott Stiftung 21.12.2022 Bernburg SLK Stiftung des bürgerlichen Rechts 11. P.L. Familienstiftung 27.12.2022 Genthin JL Stiftung des bürgerlichen Rechts 2023 1. Schuh Familienstiftung 29.03.2022 Halle (Saale) HAL Stiftung des bürgerlichen Rechts Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Waldschutz und forstwirtschaftliche Nachhaltigkeit 2.0 20 Punkte für den Wald der Zukunft

Die Stürme in den Jahren 2017/2018 und vor allem die seit Frühjahr 2018 anhaltende Dauertrockenheit haben die Wälder Deutschlands in vielen Regionen erheblich geschädigt. Die Schäden gehen dabei mittlerweile deutlich über das Waldsterben der 1980er-Jahre hinaus und sind auch sonst im historischen Vergleich beispiellos. Es setzt sich in der Forstwirtschaft mehr und mehr die bittere Erkenntnis durch, dass die Klimakrise die Gegenwart darstellt und unsere Wälder das erste Opfer sind. Insbesondere die mitteldeutschen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können dabei als Hotspot der Waldschäden betrachtet werden, da das Niederschlagsdefizit seit 2018 in Mitteldeutschland besonders hoch ist. Infolgedessen sind die Böden insbesondere in tieferen Schichten stark ausgetrocknet, wie der Dürremonitor des Umweltforschungszentrums in Leipzig für den forstrelevanten Bereich von 1,8 Meter Bodentiefe eindrücklich zeigt. Die anhaltende Niederschlagsarmut ist aber nur ein Teil des Problems. Vielmehr werden dadurch forstwirtschaftlichen Fehler der vergangenen Jahrzehnte deutlich. Vor allem der starke Fokus der Forstwirtschaft auf Monokulturen der gleichen Altersstufe sowie die teilweise falsche Baumartenwahl für bestimmte Standorte müssen als die zentralen Probleme benannt werden. Allen voran die in Monokultur angebaute Fichte (hohe Sturmgefährdung, vergleichsweise geringe Trockenheitsresistenz, Schädlingsanfälligkeit) sei hier genannt. Deren forstwirtschaftlich bedingte Verbreitung in den unteren und mittleren Lagen der Mittelgebirge führt gegenwärtig zu großflächigem Waldsterben, so zum Beispiel im Harz. Kahlschläge führen unter anderem zu Windbruch, beeinflussen das örtliche Mikroklima negativ (Erhitzung von Freiflächen) und sind das Gegenteil von mehrstufigen, klimastabilen Dauerwäldern. Dauerwälder und aktive Forstwirtschaft durch Einzelstammentnahme verschiedener Altersstufen schließen sich nicht aus. Vielmehr ist dies der Lösungsansatz, um Wälder an die Klimakrise anzupassen. Für klimastabile Mischwälder soll auf eine Mehr-Baumarten-Strategie gesetzt werden, um so Klimarisiken zu reduzieren. Naturverjüngung ist kostengünstig, es gibt keine Anpflanzverluste und das Saatgut ist an die örtlichen Bedingungen angepasst. Neben regionalem, standortgerechtem Saatgut kann auch das Verpflanzen von regionalen Wildlingen sehr erfolgsversprechend sein. Jungbäume sind in den ersten 2 bis 3 Jahren sehr anfällig gegenüber Trockenperioden. Vor allem Sandböden, südexponierte Lagen und abschüssiges Gelände sind betroffen. Spätestens seit 2018 ist dies ein extremes Problem. Containerpflanzung und/oder professionelle Gießtechnik können lokal Lösungen darstellen, auch wenn dies Mehrkosten bedeutet. Wildverbiss durch Reh- und Rotwild stellt ein erhebliches Problem beim Waldumbau dar. Da Einzelverbissschutz oder die flächige Einzäunung teuer und mit hohem Arbeitsaufwand verbunden sind, sollte Bestandsreduzierung von Reh- und Rotwild durch Jagd erfolgen. Standortheimische Baumarten sind prägend für die ökologischen Wechselwirkungen vor Ort, sind grundsätzlich an die Boden- und Klimaverhältnisse angepasst und besitzen einen gewissen (epi)genetischen Spielraum sich an die Klimakrise anzupassen. Wälder sind Ankerzentren der Artenvielfalt. Für naturschutzfachlich bedeutsame Wälder wurden Schutzgebiete, wie die Natura 2000-Gebiete als Schwerpunkt ausgewiesen. Mit dem Ziel der Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt werden in Sachsen-Anhalt 10 Prozent des Landeswaldes aus der Nutzung genommen und im Rahmen der Naturwaldforschung wissenschaftlich begleitet. Totholz ist für eine nachhaltige Forstwirtschaft von zentraler Bedeutung, da Totholz Wasser speichert, Bodenaustrocknung durch Wind reduziert, Wildverbissschäden verringert, für langfristigen Humuserhalt sorgt und Lebensraum für Pflanzen und Tiere darstellt. Waldränder müssen mehrstufig umgestaltet werden, da dies den nachgelagerten Wald vor Windbruch schützt. Gleichzeitig ist dies eine Möglichkeit, niedrig wachsende heimische Baum- und Straucharten in Bestand zu etablieren. Der Einsatz von Schwermaschinen in der modernen Holzwirtschaft muss bodenschonender werden, um die Böden nicht (dauerhaft) zu schädigen. Technische Weiterentwicklung und die Wiederetablierung von naturnahen Holzerntemethoden müssen vorangetrieben werden. Gerade kleinere Waldbesitzer müssen bei der Wahl von zukunftsfähigen Baumarten fachlich unterstützt werden. Detailkarten (Bodenklasse, lokale Wasserverfügbarkeit) sind ein wichtiges Instrument. Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) leisten wichtige Arbeit, um die Wälder zukunftsfähig zu machen. Vor allem ist die Bündelung und Unterstützung von Klein- und Kleinstwaldbesitzern hervorzuheben. Daher müssen FBG  unterstützt werden. Holzbau bindet CO 2 langfristig und ersetzt klimaschädliche Baustoffe wie Beton und Stahl. Eine regionale Verarbeitung fördert zudem die Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze. Bei Waldpflegemaßnahmen (Laubbäume) fiel bisher kaum vermarktungsfähiges Industrieholz an. Durch aktuelle Industrieansiedlungen und innovative Verfahren zur Herstellung von Biochemikalien ergeben sich neue finanzielle Perspektiven für alle Waldbesitzarten. Dabei sind forstwirtschaftliche Grundprinzipien der Nachhaltigkeit (Totholzverbleib im Wald) zu beachten. Die Klimakrise erhöht das Waldbrandrisiko in Nadelwaldmonokulturen, insbesondere bei Kiefernbeständen. Waldumbau hin zu Misch- und Laubwäldern und ein systematisch geplanter Einsatz von Waldbrandriegeln können Waldbrandrisiken deutlich reduzieren. Vor allem zur Baumartenwahl im Rahmen der Klimakrise besteht hoher Forschungsbedarf. Gleichzeitig müssen Forschungserkenntnisse einzelner Länder allen anderen Ländern schnellstmöglich zu Gute kommen und in die Praxis überführt werden. Wälder, die strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, sind von zentraler Bedeutung für den Schutz des Klimas insgesamt. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die klimastabile Wälder bewirtschaften bzw. diese dahingehend aktiv umbauen, sollten für die damit einhergehende Zunahme der CO 2 -Speicher-Funktion honoriert werden. Holzimporte aus Ländern mit geringen oder keinen Umwelt- und Klimastandards müssen verteuert oder verboten werden, wenn Holz ein wirklich nachhaltiger Baustoff werden soll. Die Politik der Europäischen Union und Freihandelsabkommen müssen sich daran orientieren.

200813_Leitlinie_Wald_zweite_Auflage.pdf

Leitlinie Wald 2014 zur Erhaltung und weiteren nachhaltigen Entwicklung des Waldes im Land Sachsen-Anhalt Vorwort Wälder erfüllen eine Vielzahl von Funk- tionen und Leistungen. Neben der Bereitstellung von Rohstoffen, vor allem Holz, kommt ihnen eine erhebliche Be- deutung für den Schutz von Böden und Grundwasser zu. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und dienen, insbesondere in dicht besiedel- ten Regionen, als Erholungsraum. Für den Einfluss der Wälder auf das globale Klimageschehen ist in ersten Linie ihr Kohlenstoffhaushalt, ihre Rol- le im Wasserkreislauf und ihr Albedo ausschlaggebend. Die weltweit starken Eingriffe des Menschen haben diese Ein- flussfaktoren deutlich verändert. Die zu erwartenden Klimaänderungen stellen zusammen mit der destabilisierenden Wirkung des langanhaltenden Stoffein- trages in die Wälder eine ernste Gefähr- dung für die Wälder dar. Neben der Waldschädigung durch Luft- verunreinigungen und deren Deposition treten eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf, die die Waldentwicklung nachhaltig verändern. In diesem Zusammenhang sind Waldbrände, extreme Wetterereig- nisse und biotische Schäden zu nennen. Um Wälder und ihre vielfältigen Funk- tionen auch für künftige Generationen zu erhalten, ist ein sofortiges Handeln geboten. Dabei ist zu bedenken, dass aufgrund der langen Entwicklungszyklen im Waldbereich heute ergriffene Maß- nahmen erst in Jahrzehnten wirksam werden. Die Vielfältigkeit der waldbe- lastenden Faktoren erfordert die Umset- zung verschiedener, aufeinander abge- stimmter Maßnahmenbündel innerhalb und außerhalb des Waldsektors. Leitziele einer zukünftigen Waldstrategie müssen der Schutz der Waldökosysteme vor Ver- nichtung und Degradation, der Erhalt der Biodiversität von Wäldern sowie die Ent- wicklung und Umsetzung nachhaltiger Bewirtschaftungssysteme sein. Durch die Bewirtschaftung der Wälder und die Verwendung des eingeschlage- nen Holzes beeinflusst die Forst- und Holzsektor die in der Waldbiomasse und in der Holzproduktion gespeicherte Kohlenstoffmenge. Entsprechend ist es möglich, durch ge- zielte Maßnahmen der Forst- und Holz- wirtschaft die Kohlenstoffbilanz zu ver- bessern und dadurch einen Beitrag zur Entlastung der Atmospähre zu leisten. Die erheblichen Unsicherheiten über die regionale Ausprägung künftiger Klimaänderungen erschweren es, ge- zielte Maßnahmen zur Erweiterung der Anpassungsmöglichkeiten von Wäldern zu entwickeln. Daher ist im Sinne des Vorsorgeprinzips eine breite genetische Vielfalt auf der Basis einheimischer und unter Beteiligung anbaubewährter nichtheimischer Arten, sowie die öko- logische Stabilität der Wälder zu sichern. Auf diese Herausforderung muss sich die Waldbewirtschaftung einstellen. Darüber hinaus ist nicht nachhaltigen Eingriffen und andere anthropogenen Störungen entgegenzuwirken. Zur Umsetzung einer ökogerechten Waldbewirtschaftung informiert die Leitlinie Wald über Inhalte und Zielset- zungen für alle Waldbesitzarten. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine hilfreiche Fachlektüre und lassen sie uns gemeinsam alles tun, um unsere Wälder nachhaltig zu stärken und den Herausforderungen eines Klimawandels zu begegnen. Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Foto: Lutz Döring 2 3 Inhalt Vorwort................................................................................................................................................................... 3 I. 1.3.6 Flächenvorbereitung für Verjüngungen................................................................................................... 25 1.3.7 Kulturpflege..................................................................................................................................................... 26 1.3.8 Waldpflege....................................................................................................................................................... 26 1.3.9 Planung und Gestaltung des Waldumbaus.............................................................................................27 1.3.10 Düngung und Melioration........................................................................................................................... 28 1.3.11 Schonende Technik und Technologien...................................................................................................... 28 1.3.12 Walderschließung..........................................................................................................................................30 1.3.13 Waldschutz....................................................................................................................................................... 31 1.3.14 Anpassung der Waldbestände an den Klimawandel............................................................................ 32 1.3.15 Ökogerechte Wildbewirtschaftung............................................................................................................33 Gewachsene und veränderte Ansprüche an den Wald.................................................................................9 1. Der Wald als Rohstofflieferant................................................................................................................................ 9 2. Waldbewirtschaftung als Quelle der Wertschöpfung und sicherer Arbeitsplätze im ländlichen Raum........................................................................................................................................................ 10 3. Die Bedeutung des Waldes und der Holznutzung für den Klimaschutz .................................................... 11 4. Erhaltung der Biodiversität.....................................................................................................................................12 5. Tourismus und Erholung, Förderung des Naturverständnisses....................................................................13 II. Klimawandel – größter Risikofaktor für den Wald......................................................................................15 III. Künftige Entwicklung in Sachsen-Anhalt.....................................................................................................17 1. 2. Naturschutz und Forstwirtschaft................................................................................................................. 35 Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes....................................................................................................172.1 Differenzierte Konzepte...........................................................................................................................................35 1.1 Der Wald als Ökosystem.......................................................................................................................................... 17 1.1.1 Variable Entwicklung..................................................................................................................................... 17 1.1.2 Nachhaltigkeit.................................................................................................................................................. 17 1.1.3 Ökogerechte Waldbewirtschaftung........................................................................................................... 172.2 Vielfalt der Arten und Lebensräume....................................................................................................................35 1.2 Grundsätze der ökogerechten Waldbewirtschaftung......................................................................................18 1.2.1 Dauerwald........................................................................................................................................................18 1.2.2 Naturnähe unter den Bedingungen des Klimawandels........................................................................18 1.2.3 Langfristiger Waldumbau.............................................................................................................................19 1.2.4 Standortsabhängige Vielfalt........................................................................................................................19 1.2.5 Minimierung des Einsatzes von Fremdenergie.......................................................................................19 1.2.6 Schadereignisse..............................................................................................................................................20 1.2.7 Schalenwild und seine Bejagung...............................................................................................................20 1.3 Umsetzung einer ökogerechten Waldbewirtschaftung................................................................................. 22 1.3.1 Wirtschaftliche Zielstellung........................................................................................................................ 22 1.3.2 Holzernte (Kahlschlagsverzicht, Nutzungsintensität).......................................................................... 22 1.3.3 Vorgehen bei der Verjüngung..................................................................................................................... 23 1.3.4 Naturverjüngung - Kunstverjüngung........................................................................................................ 23 1.3.5 Baumartenwahl, Baumartenmischungen, Höhengliederung der Bestände.................................. 24 2.3 Gezielter Arten- und Biotopschutz...................................................................................................................... 36 2.4 Waldnutzung in Schutzgebieten...........................................................................................................................37 2.5 Prozessschutz ............................................................................................................................................................37 3.Erholung im Wald.........................................................................................................................................38 4.Aufgaben zur weiteren Umsetzung der Leitlinie Wald............................................................................... 41 4.1 Rahmencharakter......................................................................................................................................................41 4.2 Qualifizierung der Waldbesitzer und des Personals.........................................................................................41 4.3 Kompetenzzentrum für den Wald........................................................................................................................41 4.4 Inventur der Waldumbaufortschritte.................................................................................................................. 42 4.5 Personalbedarf.......................................................................................................................................................... 42 4.6 Wissenschaftliche Begleitung............................................................................................................................... 43 5. Weiterentwicklung der Leitlinie Wald.........................................................................................................45 Anhang................................................................................................................................................................. 47 Erklärung verwendeter Fachbegriffe:........................................................................................................................ 47 Foto: Lutz Döring 4 5

Bewirtschaftungshinweise...indd

Lebensraumtyp 91D0* – Moorwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Veränderung des standorttypischen Wasserhaushalts (auch außerhalb) • Bodenbearbeitung, Rückung mittels unangepasster Technik/Technologie • Nährstoffeinträge • Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Erhaltung bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserregimes • Förderung lebensraumtypischer Gehölze • Nutzungsverzicht • Befahren nur in Trocken- oder Frostperioden Lebensraumtyp 91E0* – Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Teil: Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Veränderung der natürliche Hydrodynamik und Quelltätigkeit durch Grundwas- serabsenkung, Gewässerausbau und -unterhaltung (insbesondere Wegebau und Durchschneidungen, Querverbaue, Gewässerbegradigungen und -vertiefungen, Ufersicherungen, Abgrabungen) • Gewässerverunreinigung und Vermüllung • Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft • Intensive Weidenutzung bei ungenügender Auskoppelung der Waldflächen (bes. Bach-Galeriewälder) • Forstliche Nutzung in Quellwäldern • Unangepasste Technologien bei der Holzernte und Rückung Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Erhaltung und Wiederherstellung hoher Grundwasserstände und ungestörter Über- flutungsdynamik sowie natürlicher Quelltätigkeit, ggf. Rückbau von Dammbauten, Bachbegradigungen etc. • Nutzungsverzicht auf Teilflächen, besonders in Quellwäldern zwingend • Bei Bachwäldern (Galeriewäldern) durch Sicherung einer Mindestbreite Erhaltung des typischen Artgefüges • Kahlschlagverzicht • Möglichst plenterartige, einzelstammweise und schonende Bewirtschaftung mit ho- hen Zieldurchmessern • Waldbewirtschaftung nur unter Anwendung boden- und bestandesschonender Ar- beitsverfahren und Technik • Befahren nur in Trocken- oder Frostperioden • Kein Durchrücken von Bachläufen • Zurückdrängen lebensraumfremder Baumarten wie Eschen-Ahorn, Grau-Erle, Rot- Esche, Kanadische Pappel, Gemeine Fichte außerhalb ihres natürlichen Verbrei- tungsgebietes Lebensraumtyp 91E0* – Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Teil: Weichholzauenwälder an Fließgewässern In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Alle Maßnahmen, die zur Einschränkung oder Veränderung der natürlichen Überflu- tungs- und Gewässerdynamik, der Erosion, der Subrosion, der Sedimentation und zur Beeinträchtigung der Nährstofffracht führen • Einschränkung der Vernetzung von Gewässer und Aue • landwirtschaftliche Nutzung (Weide) auf ganzer Fläche oder bis zur Gewässerlinie • Gewässerverunreinigung und Vermüllung • Unangepasste forstliche Nutzung Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Verzicht auf Beweidung • Belassen von Biotop- und Altbäumen bis zum natürlichen Zerfall • Pflegemaßnahmen zur Selektion nicht lebensraumtypischer Gehölze (z.B. Eschen- Ahorn, Rot-Esche, Kanadische Pappel) • Regelmäßiges Beseitigen ökologisch bedenklichen Schwemmgutes Lebensraumtyp 91F0 – Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Alle Maßnahmen, die zur Einschränkung oder Veränderung der natürlichen Überflu- tungs- und Gewässerdynamik, der Erosion, der Subrosion, der Sedimentation und zur Beeinträchtigung der Nährstofffracht führen • Einschränkung der Vernetzung von Gewässer und Aue • Einbringen von nichtlebensraumtypischen Gehölzen Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Erhalt und Förderung der lebensraumytpischen Gehölzzusammensetzung • Schaffung und Erhaltung des natürlichen Überflutungsregimes • Zurückdrängen von nichtlebensraumtypischen Gehölzen (z.B. Rot-Esche) NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen- Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Lebensraumtyp 91T0 – Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Stoffeinträge und Humusakkumulation • Aufgabe historischer Nutzungsformen Handlungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Dauerhafte Erhaltung hoher Totholz-, Biotop- und Altbaumanteile • Nachahmung humuszehrender historischer Bewirtschaftungsformen (experimen- telle Streunutzung) Lebensraumtyp 9410 – Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Nutzungen, die über eine gruppenweise Nutzung hinausgehen • Bodenschutzkalkung natürlich saurer Standorte • Unangepasste forstliche Nutzung und Bodenbearbeitung • Einbringen nichtlebensraumtypischer Gehölze Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Förderung vitaler und autochthoner Bäume, Erhalt des Genpools autochthoner Fichten • Entwicklung eines Dauerwaldes (Waldentwicklung unter weitestgehender Zulas- sung natürlicher walddynamischer Prozesse) • Schonende Holzernte und -bringung (Holzbringung mit besonders bodenschonen- den Verfahren, z.B. seilwindengestützt oder mit Seilkran) • Einzelbaumweise bis kleinflächige Verjüngung • Entwicklung mosaikartiger Strukturen, insbesondere Erhöhung des Anteils an Alt- bäumen, die einem natürlichen Zerfall überlassen werden *) prioritär zu schützender Lebensraum 1 Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) 2 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7) 3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA 454-475) 4 Waldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.04.1994 (GVBl. Nr. 17/1994, S. 520) Impressum: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachgebiet 45 Wald-FFH, Prüfung auf Verträglichkeit PF 20 08 41, 06009 Halle (Saale) Sitz: Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: (03 45) 57 04 - 611, Fax: (03 45) 57 04 - 605 E-Mail: poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Internet: www.lau-st.de Europäische Kommission Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE LÄNDLICHEN GEBIETE © www.photo-company.com • In Ausnahmefällen behutsame, einzelstammweise Zielstärkennutzung unter Anwen- dung boden- und bestandesschonender Arbeitsverfahren und Technik (Seilwinde/ Seilkran) • Berücksichtigung des Schutzwaldcharakters der Bestände und der Standorte Landesamt für Umweltschutz Durch die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie1 sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richt- linie2 (FFH-RL) werden die Voraussetzungen für den Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten in Europa geschaffen. Das Schutzgebiets- Netzwerk „NATURA 2000“ setzt sich aus den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzricht- linie sowie den Schutzgebieten der FFH-Richtlinie zusammen, die sich flächenmäßig teilweise überlappen. Gebietsbezogene Schutzgegenstände: • FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie • die Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie • die Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie • regelmäßig auftretende Zugvogelarten gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz- richtlinie Vorrangiges Ziel der FFH-Richtlinie ist der Erhalt der biologischen Vielfalt, der Schutz der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der Schutz wildlebender Pflanzen- und Tierarten. Die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der bedroh- ten Arten und Lebensräume sowie die Sicherung einer günstigen Gebietsentwicklung sind dabei von zentraler Bedeutung. In das Schutzgebietssystem „NATURA 2000“ sind neben extrem seltenen und klein- räumig vorkommenden Lebensräumen auch relativ großflächig existierende, jedoch für bestimmte Bereiche Europas charakteristische und artenreiche Lebensräume integriert. So sind auch in Sachsen-Anhalt verschiedene Waldlebensraumtypen noch relativ weit verbreitet. Insbesondere für diese Lebensräume besteht ein großes forstwirtschaftli- ches Nutzungsinteresse. Unter Berücksichtigung des Umweltintegrationsprinzips wird eine Bewirtschaftung der NATURA 2000-Gebiete nicht ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entwicklung und naturschutzfachliche Aspekte sollen hier dem Prinzip der Nachhaltig- keit folgen. Der Artikel 6 der FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung günstiger ökologischer Zustände für Lebensraumtypen und Arten. Er gibt den Rahmen vor, wie die Nutzung erfolgen soll um alle Schutzaspekte zu berücksichtigen. In Sachsen-Anhalt werden die europäischen Vorschriften insbesondere durch die §§ 44, 45 und 46 des Naturschutzgesetzes LSA3 umgesetzt. Das Waldgesetz4 für das Land Sachsen-Anhalt regelt im § 4 Abs. 2 die Grundsätze für eine naturgemäße Bewirtschaftung des Waldes. Im Folgenden werden Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen-Anhalt vorkommen- den Waldlebensraumtypen in NATURA 2000 Gebieten gegeben. Diese Hinweise sind nicht abschließend, sollen aber bei der forstlichen Bewirtschaftung der NATURA 2000 Gebiete einen naturschutzfachlichen Rahmen darstellen. Ziel ist eine richtlinienkonforme Bewirtschaftung ohne erhebliche Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen und Habitate der Arten. Folgende Maßnahmen und Tätigkeiten stellen für alle Waldlebensraumtypen im Regel- fall in „Natura 2000 Gebieten“ erhebliche Beeinträchtigungen dar: • Intensivierung der bisherigen forstlichen Nutzung • Kahlschläge, Waldweide und Waldumwandlungen nach Landeswaldgesetz • Entnahme von Horst-, Höhlen- und sonstigen Biotopbäumen • Nichtbeachten von Vorkommen naturschutzfachlich wertvoller Pflanzen- und Tier- arten und deren Ansprüche bei der Durchführung von Arbeiten • Aktive Entmischung des natürlichen Artenspektrums • Anbau, Förderung oder natürliche Verjüngung nicht lebensraumtypischer Gehölze und Pflanzen • Freisetzung von genmanipulierten Gehölzen • Waldbewirtschaftung unter Anwendung von boden-, bestandesschädigenden sowie standortsunangepassten Arbeitsverfahren und Technik • Unsachgemäßer Einsatz von Rücketechnik (insbesondere in Wäldern auf grundwas- sernahen Standorten) • Bodenverdichtung durch flächiges Befahren • Wegeneubau und Wegeausbau bei Flächeninanspruchnahme in einem Lebensraum- typ oder einer Lebensstätte einer Art oder die Verwendung nicht standortgemäßer Materialien • Flächige, in den Mineralboden tiefgründig eingreifende Bodenbearbeitungsverfahren • Veränderung des Bodenreliefs • Ganzflächige Räumung von Schlagabraum • Handlungen welche die Oberflächen- und Grundwasserführung verändern • Meliorationsmaßnahmen wie Vollumbruch zur Kulturbegründung oder die Entwässe- rung in grundwasserbeeinflussten Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten • Neuanlage von Entwässerungseinrichtungen, Wildäckern und Wildwiesen • Ausbleibende Naturverjüngung und populationsgefährdender Verbiss charakteris- tischer und naturschutzfachlich wertvoller Pflanzenarten infolge einer ökologisch nicht tragbaren Schalenwilddichte • Kalkung natürlich saurer Standorte, Düngung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln • Intensive, dem Wald unangepasste Freizeitaktivitäten • Beeinträchtigung und Zerstörung der Habitate von geschützten und lebensraumtypi- schen Tierarten Nachfolgende Handlungen haben in der Regel positiven Einfluss auf die Entwicklung der Waldlebensraumtypen: • Schaffung und Erhalt der biotischen und abiotischen Vorraussetzung für eine natür- liche Verjüngung und den Aufwuchs der Hauptbaumarten, der Kennarten und der charakteristischen Begleitvegetation in den jeweiligen Lebensräumen • Zurückdrängen lebensraumtypfremder Gehölze • Mischungsregulierung unter Wahrung eines breiten, dem jeweiligen Lebensraumtyp entsprechenden Baumartenspektrums • Entwicklung zum Dauerwald • Entwicklung mosaikartig verteilter unterschiedlicher Altersstadien innerhalb der Be- stände • Maßnahmen, welche dem Erhalt und der Förderung eines hohen Anteils von Altbäu- men bzw. Altholzinseln dienen und diese bis zum Erreichen der natürlichen Zerfalls- phase schützen • Erhalt und Förderung von liegendem und stehendem Totholz und Biotopbäumen • Gestufte, naturnahe und gut strukturierte Gestaltung von Waldaußen- und Waldin- nenrändern mit den jeweils lebensraumtypischen Gehölzarten • Verlängerung der Umtriebszeiten bzw. Erhöhung von Zieldurchmessern • Ökogerechte Wildbewirtschaftung (angepasste Schalenwildbestände sind eine der Voraussetzungen zur natürlichen Regeneration der Waldgesellschaften) • Bestandes- und baumschonende Saatgutgewinnung • Natürlich dynamische Waldentwicklung mit Nutzungsverzicht auf Teilflächen • Waldbewirtschaftung nur unter Anwendung boden-, bestandesschonender und standortsangepasster Arbeitsverfahren und Technik • Standortsangepasster Bestandesaufschluss entsprechend der Prinzipien einer öko- gerechten Waldwirtschaft, ohne Schematismus und unter Berücksichtigung des Schutzes ökologisch wertvoller Bestandeselemente Spezielle, zusätzliche Hinweise zu den einzelnen Waldlebensraumtypen: Lebensraumtyp 9110 – Hainsimsen-Buchenwald Lebensraumtyp 9130 – Waldmeister-Buchenwald In der Regel Beeinträchtigungen dieser Lebensräume durch: • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums mit Dominanzverlust der Rotbuche • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung bzw. durch die Bewirtschaftung der Bestände in schematischen Schlagformen (z.B. Schirmschlagbetrieb auf großer Fläche) • Bewirtschaftung mit bestandes- und bodenschädigenden Holzernte- und Verjüngungs- methoden Bewirtschaftungsempfehlungen für diese Lebensräume: • Nutzungsverzicht auf Teilflächen • Femel- oder plenterartige Bewirtschaftung mit hohen Zieldurchmessern • Belassen von Altholzinseln • Dauerhafte Erhaltung hoher Totholz-, Biotop- und Altbaumanteile • Waldbewirtschaftung nur unter Anwendung boden- und bestandesschonender Ar- beitsverfahren und Technik Lebensraumtyp 9150 – Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Veränderungen des Waldinnenklimas und der Lichtverhältnisse durch forstliche Maßnahmen können zu Konkurrenzverschiebungen in der Bodenvegetation und damit zur Beeinträchtigung der Wuchsbedingungen naturschutzfachlich wertvoller Arten führen • Bodenbearbeitungsmaßnahmen (außer motormanuelle bzw. manuelle plätzeweise) in Bereichen mit Arten der Anhänge • Holzernte und Rückung innerhalb der Vegetationsperiode (bezogen auf die Ent- wicklung der Bodenvegetation des jeweiligen Bestandes) • Gesteinsabbau • Touristische Nutzung (Klettersteige, Wanderwege) Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Bewirtschaftungsverzicht der wenigen Vorkommen dieses Lebensraumes • Erhalt lichter Bestockung in Bereichen mit gut ausgebildeter charakteristischer Bo- denvegetation • Einzelbaumweise bis kleinflächige Verjüngung • Ergänzungspflanzungen mit lebensraumtypischen Gehölzen Lebensraumtyp 9160 – Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald Lebensraumtyp 9190 – Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen In der Regel Beeinträchtigungen dieser Lebensräume durch: • Veränderung des standorttypischen Wasserhaushalts • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums (Entmischung), insbe- sondere bei Verringerung oder Verlust der Eichenanteile • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Erhalt bzw. Wiederherstellung des natürlichen Wasserregimes • Nutzungsverzicht auf Teilflächen • Entwicklung strukturierter Waldränder • Mischungsregulierung unter Wahrung eines breiten, dem Lebensraumtyp entspre- chenden Baumartenspektrums (Regulierung von Dominanzen, Förderung von Eiche) • Einzelstammweise oder femelartige Bewirtschaftung mit hohen Zieldurchmessern • Belassen von Altholzinseln Lebensraumtyp 9170 – Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums (Entmischung), insbe- sondere bei Verringerung oder Verlust der Eichenanteile • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung Bewirtschaftungsempfehlungen für diesen Lebensraum: • Exemplarische Reaktivierung historischer Waldnutzungsformen (Mittelwaldwald- wirtschaft) auf geeigneten Flächen • Bewirtschaftung im Plenter- oder Femelschlagbetrieb mit hohen Umtriebszeiten und Zieldurchmessern (behutsame Einzelstammnutzung und Durchlichtung der Be- stände auf kleiner Fläche und damit Schaffung naturnaher Strukturen) • Bewirtschaftung des Hainbuchen-Ulmen-Hangwaldes entsprechend des Schutz- waldcharakters (dauerhafte Gewährleistung der Bodenschutzfunktion) Lebensraumtyp 9180* – Schlucht- und Hangmischwälder In der Regel Beeinträchtigungen dieses Lebensraumes durch: • Unangepasste Rücketechnik und Nutzungstechnologie • Verschiebung des charakteristischen Baumartenspektrums (Entmischung) • Bewirtschaftung mit zu geringen Umtriebszeiten bzw. zu geringen Zielstärken • Veränderung der Bestandesstrukturen durch übermäßige Stark- und Totholznutzung bzw. durch die Bewirtschaftung der Bestände in schematischen Schlagformen • Nutzungen, die über eine einzelstamm- oder gruppenweise Nutzung hinaus gehen Bewirtschaftungsempfehlung für diesen Lebensraum: • Aussetzen der Bewirtschaftung, insbesondere in gut ausgebildeten, kleinflächigen Schlucht- und Hangmischwäldern • Dauerhafte Erhaltung hoher Totholz-, Biotop- und Altbaumanteile

Tagung: Ueberfuehrung von Altersklassen - in Dauerwaelder am 03./04.12.1998 in Freiburg

Das Projekt "Tagung: Ueberfuehrung von Altersklassen - in Dauerwaelder am 03./04.12.1998 in Freiburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Forstökonomie durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Tagung, die als Workshop von Wissenschaftlern mit Praktikern konzipiert ist, ist es, Praktiker, die in den Forstbetrieben mit den Problemen der Ueberfuehrung befasst sind, mit Ergebnissen kuerzlich abgeschlossener oder laufender Forschungsvorhaben zu konfrontieren, um eine direkte Rueckmeldung und Impulse fuer kuenftige Forschungsarbeiten zu erhalten. Moegliche Fragen, die dabei aufgeworfen werden, koennten wie folgt lauten: - Wo liegen die konkreten Probleme der Praxis in Bezug auf die Ueberfuehrung vom Altersklassen- in den Dauerwald? - Wo sind offene Fragen von Praktikern, die vordringlich von der Wissenschaft behandelt werden muessten? - Wie werden die bisherigen Forschungsansaetze in Bezug auf Ueberfuehrung von der Praxis beurteilt? - Welche Forschungsansaetze sollen intensiviert werden, welche erscheinen weniger erfolgsversprechend? Anlass der Tagung ist, dass derzeit fuer grosse Waldflaechen Entscheidungen mit weitreichenden und langfristigen Auswirkungen getroffen werden, ohne dass die naturalen und oekonomischen Konsequenzen dieser Entscheidungen aus betrieblicher Sicht auch nur annaehernd bekannt waeren. In dieser Situation erscheint es zweckmaessig, Praktikern einen Ueberblick ueber die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und laufende Forschungsvorhaben zum Thema 'Ueberfuehrung' in komprimierter Form zu vermitteln.

Überführung von Buchenwälder in Dauerwald

Das Projekt "Überführung von Buchenwälder in Dauerwald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Anlage einer Versuchsserie zur Überführung einschichtiger Buchenbestände in Dauerwald. Die Versuchsanlage ist als Begleitung zur Einführung der überarbeiteten WET-Richtlinie vorgesehen und adressiert Aspekte der Behandlungstypen zur 'direkten' Überführung in Dauerwald. Der Schwerpunkt der Versuchsanlagen (Ziel 3 - 4 Versuche) soll zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Behandlungstyp 'Überführung aus der Durchforstungsphase' dienen. Vorgesehen sind hierzu Versuchsanlagen mit folgenden Varianten: 1. WET-gemäße Überführung (max. 40 Z-Bäume/ha & stammzahlschonenden Eingriffen in den Zwischenbereichen) 2. 'forcierte' Überführung (max. 40 Z-Bäume/ha & Schaffung von Verjüngungsansätzen in den Zwischenbereichen) 3. Lichtwuchsdurchforstung mit 60-80 Z-Bäume/ha (Referenz) Bei erfolgreichem Abschluß der Anlage der Versuchsflächen im Rahmen dieses Projekts ist vorgesehen, die Flächen in den Bestand der langfristigen wachstumskundlichen Versuchsflächen zu übernehmen. Gegebenenfalls erfolgt eine Ergänzung durch Versuchsanlagen im Bereich des Behandlungstyps 'Überführung aus der Hauptnutzungsphase' (1-2 Versuchsanlagen). Dazu können folgende Varianten vorgesehen werden: 1. WET-gemäße Überführung (Zielstärkennutzung & Entnahmebegrenzung auf 30% des Ausgangsvorrates) 2. qualitätsdifferenzierte Zielstärkennutzung ohne Entnahmebegrenzung (Referenz) 3. Verjüngung in 30 Jahren durch Zielstärkennutzung mit Übergang zu Femelhieben bei fortschreitender Nutzung.

1 2