Veranlassung Der Betrieb des ISMN an der TU Wien wurde seit seiner Implementierung im Jahr 2009 auf Projektbasis durch die Europäische Weltraumagentur (ESA) finanziert. Durch die Initiative des ICWRGC und der BfG wurde eine langfristige Finanzierung und neue Heimat des ISMN in Deutschland unter Mitwirkung des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur a. D. Andreas Scheuer sichergestellt. Somit wurde im Jahr 2021 begonnen, den Transfer an ICWRGC/BfG vorzubereiten und neues Personal zu akquirieren. Der Transfer soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein und der Produktionsbetrieb aufgenommen werden. Ziele - Das bedeutendste Ziel des ISMN ist die Bereitstellung und Dissemination von In-situ-Bodenfeuchtedaten. Diese Daten werden qualitätsgeprüft und harmonisiert frei zur Verfügung gestellt. Neben der Bereitstellung der Daten fungiert das ISMN als Langzeitarchiv für globale Bodenfeuchtedaten und konsolidiert diese in einer Datenbank. Dafür werden Daten von verschiedensten Datenanbietern mit unterschiedlichen Formaten prozessiert und in die Datenbank eingepflegt. Für einige der Daten erfolgt dies als kontinuierlicher Prozess, sodass Bodenfeuchtedaten als Fast-Echtzeitprodukt abgerufen werden können. Bodenfeuchte ist von großer Bedeutung für die Produktivität von Pflanzen und die Gesundheit von Ökosystemen. Somit hat sie entscheidenden Einfluss auf das Wasserdargebot für die Nahrungsmittelproduktion. Zusätzlich ist die Bodenfeuchte ein wichtiger Steuerfaktor für die Partitionierung von Energie- und Wasserflüssen an der Landoberfläche. Die Verfügbarkeit von langen Zeitreihen dieser Variable ermöglicht es Wissenschaftlern, Anwendern (z.B. Landwirte) und Entscheidungsträgern, Trends zu erkennen, den Einfluss des globalen Wandels abzuschätzen und Adaptionsstrategien zu entwickeln. Das ISMN stellt dauerhafte, harmonisierte und qualitätsgesicherte In-situ-Bodenfeuchtemessungen frei zur Verfügung. Zu diesem Zweck akquiriert und konsolidiert es global verfügbare Bodenfeuchtedaten.
Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGAV Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV) vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 229) Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 11. März 2019 geändert durch Artikel 2 der Zwölften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1472), Artikel 2 der Dreizehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 26. März 2021 (BGBl. I Seite 475), Artikel 2 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), Artikel 25 der Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11. Dezember 2024 (BGBl. I Nummer 411), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen1) vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 147). Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) § 1 Geltungsbereich § 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt § 3 Grenzüberschreitende Beförderung Anlage (zu § 1 Absatz 2) Ausnahmen 1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2025/149 der Kommission vom 15. November 2024 zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates an den wissenschafltichen und technischen Fortschritt (ABl. L, 2025/149, 24.01.2025). Stand: 26. Juni 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGAV Bekanntmachung Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung Auf Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 20. Februar 2019 (BGBl. I Seite 124) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der seit dem 01. Januar 2019 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 18. Februar 2016 (BGBl. I Seite 275), 2. den am 01. Januar 2017 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I Seite 568) und 3. den am 01. Januar 2019 in Kraft getretenen Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung. Berlin, den 11. März 2019 Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer Stand: 01. Januar 2019 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Das Projekt unterstützt den Aufbau einer sicheren digitalen Infrastruktur, um den netzseitigen Herausforderungen der weiteren Energie- und Verkehrswende zu begegnen und eine effiziente Ausnutzung der bestehenden Verteilnetze zu unterstützen. Durch das Angebot von Mehrwertlösungen auf Basis des Controllable Local System (CLS)-Kanals, also der 'Steuerungsschnittstelle' eines Smart Meter Gateways, werden weitere Kundengruppe für den Aufbau dieser digitalen Infrastruktur erschlossen. Diese damit erreichten Skaleneffekte führen wiederum dazu, dass Infrastruktur und Mehrwerte kostengünstiger angeboten werden können und fungieren damit gleichzeitig als Katalysator für die Energiewende. Um die o.g. Effekte zu realisieren, wird das Projekt eMpowerSYS die gesamte Prozesskette vom grundzuständigen Messstellenbetreiber über die WAN-Kommunikation bis zum Letztverbraucher/Kunden abbilden Ziel ist die Realisierung einer technischen Lösung im Feld, die in der Lage ist, die Mehrwerte auf Basis des intelligenten Messsystems als sicherer Kommunikationsanker anzubieten und zu steuern. Dabei stehen attraktive Kundenangebote (Smart Home & Building) ebenso im Fokus wie eine effiziente und wirtschaftliche Nutzung der Stromnetze (Smart Grid, Smart Mobility) oder Smart City-Funktionalitäten (exemplarisch Steuerung der Straßenbeleuchtung).
Der Datensatz beinhaltet den Teil des Hamburger Straßennetzes, der für die Befahrung mit Lang-Lkw freigegeben ist (Positivnetz). In Hamburg beschränkt sich dieses Straßennetz auf die Bundesautobahnen für den Transit zwischen den Bundesländern, auf einige Strecken im Hafenbereich sowie auf ausgewählten Stadtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten. Das Befahren außerhalb der angegebenen Stadtstraßen ist nicht gestattet. Zusätzliche Informationen zu dem dazugehörigen Feldversuch des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie zu der zugrundeliegenden Verordnung und Ausnahmen für spezielle Lang-Lkw-Typen können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.hamburg.de/lang-lkw/
Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)
In diesem EDV Dienstleistungsprojekt werden eine zentrale Quelltextverwaltung, ein zentrales Datenarchiv und ein zentraler Webserver eingerichtet. Die Funktionsfähigkeit und Wartung der Systeme erstreckt sich nach der Inbetriebnahme über die gesamte W2W Laufzeit. Gleichzeitig gehört die Definition moderner Programmierungsstandards zum einfachen Datenaustausch und zur gemeinsamen Nutzung von numerischen Wettervorhersagemodellen zu den Kernaufgaben von Z2. Sobald verfügbar, werden neu entwickelte statistische Nachbearbeitungsverfahren und Visualisierungswerkzeuge in die Quelltextverwaltung integriert, um von allen Forschungsprojekten genutzt werden zu können.
Das Projekt DatenTanken widmet sich dem wirtschaftlich tragfähigen Betrieb datenbasierter Mobilitäts- und Energiedienste und überführt diese Erkenntnisse in digitale Geschäftsmodelle, um den netzverträglichen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dresden und darüber hinaus die teilöffentlich nutzbare Infrastruktur für Logistikunternehmen und Wohnbaukonzernen voranzutreiben. Insgesamt ist geplant, in der Landeshauptstadt 33 Schnell- sowie 237 Normalladepunkte aufzubauen. Mit dieser Ladeinfrastruktur können bei voller Auslastung die NOx-Emissionen um 17,8 Tonnen pro Jahr reduziert werden. Für einen dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb werden durch das Fraunhofer IVI in DatenTanken innovative, datenbasierte Geschäftsmodelle konzipiert: In der Zeit des Ladevorgangs gewährt der Fahrzeughalter - optional im Tausch gegen verbilligten Strom - Zugriff auf seine Fahrzeugdaten. Diese werden entweder für digitale Mobilitätsdienste genutzt und/oder an Dritte verkauft und refinanzieren so nicht nur die Ladeinfrastruktur, sondern auch den verbilligten Strom.
Zielstellung des skizzierten MuD-Projekts stellt die Umsetzung eines nachhaltigen, ressourcenschonenden und digitalen Ackerbaus der Zukunft unter der Voraussetzung von stabilen Deckungsbeiträgen und unter realen Produktionsbedingungen dar. Der integrierte, nachhaltige und vor allem digitale Pflanzenbau soll erreicht werden durch die Vernetzung der vorhandenen digitalen Systeme und Infrastruktur (ZEPP/ISIP e.V. / GeoBox-Infrastruktur) sowie deren Verschneidung mit betrieblichen Daten. Die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes ebenso wie die grundlegende Düngebedarfsermittlung erfolgt digital und wird durch digitale Entscheidungshilfen begleitet. Dabei stellen digitale Prognosemodelle für Krankheiten und Schädlinge permanent und flächenspezifisch Informationen zum Befallsverlauf zur Verfügung und bilden eine effektive Grundlage für notwendige Bekämpfungsentscheidungen auf betrieblicher Ebene. Digital aufbereitete Monitoringdaten der Offizialberatung sowie des Betriebs flankieren die Ergebnisse der Prognosen, wobei die betrieblichen Erhebungen durch die digitale Infrastruktur auch anderen Betrieben in Echtzeit zur Verfügung stehen. Optimale Striegeltermine zur mechanischen Bodenbearbeitung werden durch die Berechnung der Bodenfeuchte flächenspezifisch abgeleitet. Die Applikation von Pflanzenschutzmitteln erfolgt ebenfalls digital gestützt über den Produktionsmittel-Anwendungs-Manager (PAM). Die genannten Maßnahmen sollen in einem stabilen und wirtschaftlichen Ackerbausystem erfolgen, welches durch Nutzung von Sortenresistenzen und weiteren ackerbaulichen Maßnahmen sowie der Erhöhung der Kulturartendiversität und Erweiterung der Fruchtfolgen optimiert wurde.
Origin | Count |
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Bund | 483 |
Kommune | 1 |
Land | 89 |
Wirtschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 1 |
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Ereignis | 4 |
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Gesetzestext | 1 |
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