Der Rat der EU hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Für Textilwaschmittel gilt ab 30. Juni 2013 ein Grenzwert von höchstens 0,5 Gramm Phosphor pro normaler Dosierung für einen Waschvorgang. Ab 1. Januar 2017 tritt ein Höchstwert von 0,3 Gramm Phosphor pro Dosierung in Maschinengeschirrspülmitteln in Kraft.
Auf dem Versuchsfeld des Umweltbundesamtes ( UBA ) in Berlin-Marienfelde wird die komplexe Realität wesentlicher Komponenten des Wasserkreislaufs abgebildet. Das erlaubt eine Beherrschung der Bedingungen sowie eine definierte Dosierung der zu untersuchenden Stoffe oder Mikroorganismen und damit eine bessere Bilanzierung ihres Verbleibs. Die Technik bildet die Brücke zwischen Laborexperiment und Freilandversuchen. Die Verknüpfung zwischen den technischen Einrichtungen und der Ressortforschung mit dem Hauptziel der Politikberatung stellt ein Alleinstellungsmerkmal des Umweltbundesamtes dar. Zu den Technika des UBA gehören: Veröffentlicht in Broschüren.
Die gesundheitsschädigenden Wirkungen auf die Haut und die Augen des Menschen durch UV-Strahlung sind seit Jahren nachgewiesen und weiten Teilen der Bevölkerung bekannt. Der UV-B-Anteil der Sonnenstrahlung zieht bei Überdosierung als Akutreaktion den Sonnenbrand oder als chronischen Effekt eine Erhöhung des Hautkrebsrisikos nach sich. Derselbe UV-B-Bereich bewirkt aber auch die Einleitung der essentiellen Vitamin-D-Bildung. Die UV-induzierte Vitamin-D-Synthese in der Haut deckt zu mehr als 90 % den Vitamin-D-Bedarf ab, unsere typische Ernährung nur 10 %. Aufgrund dieser gegensätzlichen Wirkungen liegen widersprüchliche Empfehlungen in Bezug auf gesundheitsfördernde UV-Bestrahlung vor. Ziel des Vorhabens ist es, das quantitative sowie qualitative Verhältnis von UV-Exposition und Vitamin-D-Status im Körper unter verschiedenen Randbedingungen und in verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu bestimmen. Hierauf basierend sollen Empfehlungen zur optimalen UV-Exposition differenziert nach Bevölkerungsgruppen erarbeitet werden, um den Ansprüchen an einen gesundheitsfördernden Strahlenschutz gerecht zu werden. Eine eingangs erstellte und abschließend aktualisierte Literaturstudie stellt den derzeitigen Kenntnisstand zum Vitamin-D-Stoffwechsel, zu den regulierenden Prozessen durch das Hormon Vitamin D3 und zum momentanen Diskussionsstand über den optimalen Vitamin-D-Status für den Menschen zusammen. In einer Serie von Studien wurde der Anstieg des Vitamin-D-Status (25OH-Vitamin D3 und 1,25OHVitamin D3) in Abhängigkeit von der UV-Exposition der Haut ermittelt. Expositionsparameter waren die biologisch wirksame UV-Dosis (bezogen auf die minimale Erythemdosis MED = persönliche Sonnenbrandschwellendosis der Probanden) und die Größe der bestrahlten Hautareale (zum einen alltagstypisch: Gesicht und Hände, zum anderen: der ganze Körper). Die seriellen UV-Expositionen erfolgten mit natürlicher solarer UV-Strahlung oder mit künstlicher simulierter Solarstrahlung oder mit Solarienstrahlung. Die insgesamt 240 Probanden wurden für die einzelnen Studien des Projektes bezüglich UV-Hauttyp II bzw. III, Alter und Geschlecht strukturiert rekrutiert. Erfasst wurden auch Daten bezüglich des Eigenschutzverhaltens der Haut gegenüber UV-Strahlung, um zu analysieren, inwieweit diese Faktoren einen Einfluss auf die Vitamin-D-Bildungseffizienz haben. FAZIT: In den Wintermonaten, vor Beginn der jeweiligen Untersuchungen, lag der Mittelwert für das 25OHVitamin D3 mit 18 ng/ml unterhalb des Normbereiches (20-60 ng/ml). Zweimal wöchentliche UV-Expositionen mit 10 % der MED senkrecht auf Gesicht und Hände bewirkten einen signifikanten Anstieg des Vitamin-D-Status. Der Zuwachs stieg mit der UV-Dosis und/oder mit der bestrahlten Körperfläche bei UV-Strahlung, die der Mittagssommersonne entspricht. Die Expositionen mit simulierter Solarstrahlung führten unter identischen Bedingungen (auch klimatisch) zu gleichen 25OHD-Anstiegen unabhängig von Ausgangsstatus. Bei den Solarexpositionen traten deutliche individuelle Variationen zwischen den Untersuchten auf. Aber es gab auch Variationen für den gesamten Gruppenmittelwert, die mit sehr niedrigen Außentemperaturen während der Solarexpositionen in Verbindung gebracht werden könnten. Bei Solarienstrahlerexpositionen analoger Dosierungen ging die Vitamin-D-Bildungseffizienz mit steigender UV-Dosis und/oder Körperfläche auf 30 % zurück, verglichen mit dem simulierten Sommersonnenspektrum. Konstante, vergleichbare Expositions- und Synthesebedingungen für die Haut in einem UV-Bestrahlungsgerät führen zu definierten Bedingungen, die sich in fast deckungsgleichem Vitamin-D-Zuwachs bei allen Probanden eines Expositionsschemas widerspiegeln. Auf analoge solare UV-Expositionen unter freiem Himmel sind diese Bedingungen nicht in jedem Fall übertragbar. Wir konnten unsere Vermutung bestätigen, dass verschiedene anatomische Hautareale sich in ihrer Vitamin-D-Bildungseffizienz stark voneinander unterscheiden. Diese variiert um bis zu 400 % und korreliert in hohem Grade signifikant mit der UV-Erythemempfindlichkeit des jeweiligen Hautareals. Die Konzentration des Provitamin D (7-Dehydrocholesterol), des Ausgangsstoffs für die Vitamin-D-Bildung in der Haut, zeigte keine Altersabhängigkeit. Mit steigender aktinischer UV-Exposition und signifikant bei 1 MED ist nach 24 h eine Erhöhung der 7-DHC-Konzentration nachzuweisen. Im Alltag haben globale Faktoren auf die UV-Personendosis (meteorologische Faktoren, solare Globalstrahlung) und persönliche Verhaltensfaktoren, die die Hautexposition beeinflussen (u.a. auch durch externer Sonnenschutzmittel), stärkeren Einfluss auf den individuellen Vitamin-D-Status im Jahresverlauf als Alter, UV-Hauttyp oder Geschlecht. Das weist die Studie in einer Personengruppe aus, deren Vitamin-D-Status dreimal jährlich über zwei Jahre verfolgt wurde. Simultan erfolgte dabei ein UV-Personenmonitoring, durch das auch die o.g. Einflussfaktoren kontinuierlich erfasst wurden. //ABSTRACT// UV-dependent vitamin D3 synthesis – balancing of UV exposure time and the production of an optimal vitamin D3 status in men The adverse health effects on human skin and eyes by UV radiation have been well known for years. They are known to the public, too. Increased exposures by the UV-B fraction of solar radiation cause e.g. sun burn as an acute skin reaction or an increased risk on skin cancer as a chronic effect. Radiation of the same spectral UV-B range is necessary to induce the essential vitamin D metabolism in men. The UV-induced vitamin D synthesis in the skin supplies the body with more than 90 % while our typical nutrition contributes no more than 10 %. These photobiological effects are diametrically opposed. Therefore, up to now there are contradictory recommendations to the public concerning the health effects of solar UV exposure. The aim of this research project was to evaluate the quantitative and qualitative relations of UV exposure and the vitamin D status in men taking into account different conditions in the population. IN RESULT, well-balanced recommendations on optimal UV exposures for the different fractions of the population should be elaborated, realizing health protection aspects against detrimental UV effects. A literature survey (updated in 2011) summarizes the current knowledge on the vitamin D metabolism, on the effects of the hormone vitamin D and on the stage of the current discussion on the optimal vitamin D status. In a number of studies of this project the effects of UV exposure on the vitamin D status (25OH-vitamin D3 und 1,25OH-vitamin D3) were investigated. Exposure parameters were the photobiologically effective UV dose (with respect to the minimal erythema dose MED = individual sun burn dose in each investigated volunteer) and the extent of the exposed skin area: face and hands (like everyday conditions) or whole body respectively. Serial UV exposures were applied by natural solar UV radiation or by simulated solar radiation or by sunbed UV lamps. All studies of the project (240 volunteers) were structured concerning UV skin type II and III, age and sex. In addition, data on the natural skin protection of the volunteers against UV radiation were measured in order to evaluate possible correlations between individual UV sensitivity and the efficiency of vitamin D synthesis. In result: In winter time, before starting the studies, the mean 25OH-vitamin D serum level of 18 ng/ml of the volunteers was in the deficiency range (< 20 ng/ml). UV exposures of 10 % MED applied twice a week vertically to face and hands caused significant increases of the 25OH-vitamin D serum level. The increase raised with higher UV doses and/or larger skin area exposed to UV radiation of the solar summer spectrum. While the increase of the 25OHvitamin D serum level in the UV cabinet was roughly independent from the basic level, under solar exposure conditions there were distinct variations between subjects as well as different outcomes for the whole group, which possibly depended on low outdoor temperatures during the solar exposures. Exposures by sunbed UV lamps lead to decreasing efficiencies in vitamin D production. An increase of the biologically effective UV dose and/or of the UV-exposed skin area decreased the vitamin D efficiency down to 30 % compared to simulated solar radiation. Because of strong differences in UV erythema sensitivity of the skin of different anatomical locations, we hypothesized similar relations in the efficiency of UV-induced vitamin D synthesis. The efficiency of UV-induced vitamin D synthesis varies up to 400 % between the anatomical locations of the body. The investigation of the content of provitamin D (7-Dehydrocholesterol), the source of the vitamin D synthesis in the skin, and of the influence of UV exposure on the level of this content results in new findings, too. Suberythemal UV exposures do not influence the 7-DHC-concentration in the skin. 1 MED leads to a significant increase of 7-DHC after 24 h. Under every day life conditions, global influences on the personal UV dose (solar global radiation, meteorological effects, outdoor temperature) and individual behaviour concerning UV exposure of the skin (among other things the use of topical sunscreens) have distinctly stronger effects on the individual vitamin D status around the year than age, UV skin type, or sex. This is suggested by the data of one of our studies, in which the vitamin D status of the volunteers was measured three times a year over two years. Simultaneously, in a personal UV monitoring the personal UV dose and the above mentioned factors were captured continuously. The results provide a large base for recommendations to the public concerning a careful use of solar UV exposures in summer in order to realize vitamin D serum levels in the optimal range. But, the results also raise a lot of questions. Answers to these questions will be essential for establishing recommendations on UV exposure and the realization of an optimal vitamin D status around the year – without an increasing risk on skin cancer due to long-term effects.
Liebe Leser*innen, der Ausstieg aus den fossilen Energien, wie Erdgas, Erdöl und Kohle, ist schon seit langem aufgrund der Klimakrise vordringlich. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Ungewissheit über einen drohenden Gas-Lieferstopp sind aktuell zusätzliche Argumente. Wir sollten die erneuerbaren Energien schnell ausbauen und gleichzeitig sparsamer mit Energie umgehen. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe. Uns ist es ein Anliegen, auch selbst etwas für die Geflüchteten zu tun. Deshalb bietet das Umweltbundesamt geflüchteten Wissenschaftler*innen aus der Ukraine an, bis zu 12 Monate als Gastwissenschaftler*in bei uns zu arbeiten, siehe Rubrik „In eigener Sache“. Neben Krieg, Klimakrise und Pandemie gibt es dennoch auch Positives zu vermelden: Der Ausstoß umwelt- und gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe in Deutschland ist weiter gesunken und die Zustimmung in der deutschen Bevölkerung für eine sozial-ökologische Transformation steigt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Erneuerbare Energien schnell ausbauen – für Klima und Energieunabhängigkeit Mit erneuerbaren Energien kann Deutschland klimaneutral und von Energieimporten unabhängig werden. Quelle: Lisa F. Young / Thinkstock / iStock Der Ausbau erneuerbarer Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, drängt. Zum einen, um auf der Erde Klimabedingungen zu erhalten, bei denen wir als Menschen weiterhin gut leben können. Zum anderen hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auf dramatische Weise deutlich gemacht, wie sehr Sicherheit und Energieversorgung zusammenhängen. Um schnell Treibhausgasneutralität und Energieunabhängigkeit zu erreichen, muss Deutschland bei der Senkung der Treibhausgasemissionen und bei der Energiewende ein deutlich höheres Tempo anschlagen. Die Treibhausgasemissionen Deutschlands stiegen im Jahr 2021 wieder an. Um die Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen, müssen nun pro Jahr sechs Prozent Emissionen gemindert werden – seit 2010 waren es im Schnitt nicht einmal zwei Prozent. Zentral bei der Senkung der Treibhausgasemissionen ist der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien. Doch der Ausbau der dabei unverzichtbaren Windenergie stagnierte in den vergangenen Jahren. Zurzeit machen erneuerbare Energien in Deutschland einen Anteil von rund 20 Prozent am gesamten Bruttoendenergieverbrauch aus. Vor allem bei der Energieerzeugung für Wärme und Verkehr bleibt noch viel zu tun: Während bei der Stromerzeugung immerhin schon einen Anteil von rund 41 Prozent erneuerbare Energien erreicht ist, sind es im Wärme- und Kältebereich, der für mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Bruttoendenergieverbrauchs steht, nur rund 17 Prozent, im Verkehr sogar nur rund 7 Prozent. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir müssen schnell mehr Sonnen- und Windenergieanlagen bauen. Unsere Gebäude müssen wir auf Wärmepumpen umstellen und so schnell wie möglich aufhören Öl- und Gasheizungen einzubauen. Bei unseren Häusern können wir auch mit Energiesparen noch einiges erreichen, vor allem indem wir sie besser energetisch sanieren. Das hilft auch gegen unsere Energieabhängigkeit von Russland.“ "Die gegenwärtige Krise kann ungeahnte Kräfte freisetzen" Die Abkehr von russischem Gas und Energiesparen können Deutschland helfen, seine Klimaziele zu erreichen. Ein Klimageld kann Kosten abfedern. UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit Zeit Online. Ökologisch waschen: Wäsche waschen im Sinne der Umwelt Welche Waschmittel sind am umweltfreundlichsten und was ist bei der Dosierung zu beachten? UBA-Waschmittelexperte Marcus Gast in der Sendung "Die Ratgeber" des HR-Fernsehens. „Der Hitzestress wächst“ UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit der Frankfurter Rundschau über die Folgen des Klimawandels in Deutschland und die Erfordernisse, sich anzupassen. Schutt im Bausektor - Das verdrängte Umweltproblem UBA-Experte Hermann Kessler im Deutschlandfunk Kultur. UBA-Zahl des Monats März 2022 Quelle: UBA Pflanzen und Tiere können sich nur sehr langsam an ein verändertes Umfeld anpassen. Das Artensterben wird durch eine schnellere Erderhitzung erheblich beschleunigt. Daher ist die biologische Vielfalt einer der größten Verlierer der Klimakrise.
Die Lausitz Energie Kraftwerke AG (kurz LE-K) betreibt in Boxberg ein Kraftwerk zur Erzeugung von elektrischer Energie und Wärmeenergie (Fernwärme) am Standort 02943 Boxberg, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstücks-Nr.: 11/9, 11/96. Es handelt sich bei dem Kraftwerk (KW) Boxberg um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 und § 3 der 4. BImSchV und der Nr. 1.1 des An-hang 1 zur 4. BImSchV. Die Anlagen zur Energieerzeugung (Nr. 1.1) unterliegen den Anforderungen nach Anhang 1 Teil 2 Nr. 2 TEHG sowie den Anforderungen der 13. und 17.BImSchV. Das KW Boxberg besteht aus zwei Werken (III und IV). Das Werk IV besteht aus den Blöcken Q und R. Die LE-K beantragte mit Datum vom 8. Oktober 2021, ergänzt durch die Unterlagen vom 28. Oktober 2021, 10. Dezember 2021, 12. Januar 2022, 20. Januar 2022, 23.Februar 2022 und 5. April 2022, die wesentliche Änderung nach §§ 8a und 16 BIm-SchG für die thermische Verwertung von max. 300.000 t/a Sekundärbrennstoffen (SBS) durch Mitverbrennung in den Kraftwerksblöcken Q und R der Anlage Kraftwerk Boxberg Werk IV. Das Ziel dieses Antrages ist die Mitverbrennung von ca. 300.000 t/a SBS in den bestehenden Braunkohledampfkesseln der Blöcke Q und R. Dazu soll auf dem Kraftwerksgelände eine SBS - Anlage zur Annahme, Zwischenlagerung und Dosierung auf den Rohbraunkohlestrom errichtet werden. Die SBS - Anlage wird für eine Ge-samtmenge von maximal 300.000 t/a SBS ausgelegt. Der Heizwert des SBS soll zwischen 10.000 kJ/kg bis 18.000 kJ/kg betragen. Die maximale Dosierrate des SBS beträgt 3,6 Ma% bezogen auf die eingesetzte Rohbraunkohle.
Änderung des Zementwerks Burglengenfeld durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Förderung und Dosierung von BPG (Brennstoff aus produktionsspezifischem Gewerbeabfall) zum Kalzinator auf dem Flurstück 492/1 der Gemarkung Burglengenfeld. Der Betreiber hat für die unwesentliche Änderung der Anlage einen Antrag nach § 16 Abs. 4 BImSchG zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens gestellt.
Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die KP-Anlage wesentlich zu ändern. Geplant sind folgende Änderungsmaßnahmen: - Beantragung der neuen Prozesse 21 bis 26 - Beantragung der parallelen Produktion von zwei Produkten unter Nutzung der Hauptapparate der KP-Anlage - Beantragung einer Gesamtjahreskapazität für die KP-Anlage (ohne Änderung der Kapazitäten der einzelnen bereits genehmigten Produkte) - Überarbeitung der Übersicht Abgaswege der KP-Anlage mit Aufnahme der neuen Prozesse und teilweisen Änderungen / Klarstellungen für die bereits genehmigten Prozesse - Nutzung der Möglichkeit zur Dosierung von Stoffen aus Druckgebinden oder IBC in die Reaktoren (im Vorbereitungsraum) - Aufstellung einer zusätzlichen Wärmekammer - Festlegung eines Lagerbereichs für Aceton (frisch und verunreinigt) - Umbau der Füllkörperkolonne des Abgaswäschers o Material von Kunststoff auf Edelstahl o Erhöhung der Schüttung der Füllkörper o Einsatz von „High-Performance-Füllkörpern“ aus Edelstahl o Austausch des Demisters (Tropfenabscheider) - Änderung der Abgasableitung der Arbeitstanks zur AGV und somit Außerbetriebnahme der Emissionsstelle C-KP-02 - Möglichkeit des Betriebs von drei Vakuumpumpen im Abgasraum und Ersatz einer Pumpe - Nutzung des bereits getauschten Wärmetauschers für alle Prozesse - Aufstellung und Betrieb einer Containment-Entleerstation (als mobile Einheit) Weiterhin wird für das Aceton-Lager die Feststellung der Eignung gem. § 63 Abs. 1 WHG beantragt. Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 29.12.2021 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.12.2021 eingegangen. Bei der bereits bestehenden KP-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.21 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.
BUNDESGESELLSCHA.FT FÜR ENDLAGERUNG BGE mbH 1Willy-Brandt-Straße 5 l 38226 Salzgitter Geschäftsstelle des NationalenBundesgesellschaft für BegleitgremiumsEndlagerung mbH Bismarckplatz 1 Willy-Brandt-Straße 5 14193 Berlin 38226 Salzgitter T +49 30 18333-7000 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprech pa rtner BGEA0663/0l D u rchwahlE-Mail -p oststelle@bge.de 11. Juli 2018 Beantwortung von Fragestellungen aus dem Workshop am 03.02.2018 Sehr geehrte Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums, sehr geehrte Mitarbeiter der Geschäftsstelle, im Rahmen Ihres Workshops am 03.02.2018 ergaben sich einige an uns gerichtete Fragestellungen bezüglich der Anwendung der Ausschlusskriterien, die wir wie folgt beantworten: Frage 1: Warum werden „nur" Hebungsraten und keine Senkungsraten bei der Standortauswahl berücksichtigt? Mit dem §22 des Standortauswahlgesetzes {StandAG) sind die anzuwendenden Ausschlusskriterien für uns vorgegeben. Gemäß Abs. 1 ist ein Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn mindestens eines der Ausschlusskriterien nach Abs. 2 in diesem Gebiet erfüllt ist. Das Ausschlusskriterium „großräumige Vertikalbewegungen" legt fest, dass Gebiete mit einer zu erwartenden geogenen Hebungsrate von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren auszuschließen sind. Die Betrachtung großräumiger Senkungen geogener Herkunft ist nicht Gegenstand der Ausschlusskriterien. Die Wahrung der Verfahrenskonformität gemäß geltenden Standortauswahlverfahrens erfordert von uns eine stringente Anwendung der im StandAG aufgeführten Kriterien und Anforderungen. In der BGE werden selbstverständlich Überlegungen zu weiteren sicherheitsrelevanten geologischen Gegebenheiten angestellt und, sofern diese gegen eine günstige geologische Gesamtsituation sprechen können, in der Bewertung berücksichtigt. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth · Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89 25g9 1066 8082 4990 00, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Für diesen konkreten Fall ist es wichtig, dass Regionen mit einer erhöhten Senkungsrate nicht ausgeschlossen werden, so dass bei den erwähnten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen eine Berücksichtigung erfolgen kann. Nach unserer Auffassung bedürfen Änderung der im StandAG aufgeführten Kriterien oder Anforderungen eine Novellierung des heute geltenden StandAG. Frage 2: Anwesende Mitglieder der Endlagerkommission weisen darauf hin, dass die im Bericht der Endlagerkommission aufgeführten Ausschlusskriterien oft eine Prognose über eine zeitliche Entwicklung enthalten („Großräumige Hebungsraten" und „vulkanische Aktivität"). Sofern Prognosen zu den o.g. Kriterien bei den geologischen Diensten vorliegen, sind wir an diesen Inf ormationen interessiert und fragen diese mit ab. Nach derzeitigem Stand der Rückmeldungen auf unsere Datenabfrage ist erkennbar, dass nur ein geringer Umfang von relevanten Daten existiert. Prognosen, über den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahren sind nicht verfügbar. Es ist die Aufgabe von uns, diese Prognosen anhand der dafür notwendigen Daten, die nach Sachlage noch zu erheben sind, zu erstellen. Über das notwendige vorgehen beraten wir uns derzeit. Frage 3: Einschränkungen der C14-Methode? Für die Einordnung des. Grundwasseralters wurden u.a. Daten zum Cl4-Gehalt abgefragt, da dieses Isotop weit verbreitet in geogenen Prozessen vorkommt und daher häufig für Altersbestimmungen genutzt wird. Es wurde daher angenommen, dass die Landesämter über Daten zu C14 verfügen. Aufgrund der Halbwertzeiten der abgefragten Isotope ergibt sich naturgemäß eine Limitierung des datierbaren Zeitraums. Nach derzeitigem Stand der Datenlieferungen ist erkennbar, dass Informationen zum Grundwasseralter nur punktuell verfügbar sind und in diesen Fällen auch häufig die höheren Grundwasserstockwerke betreffen (also nicht den interessierenden Tiefenbereich von 300 m bis 1500 m unter Geländeoberkante). Frage 4: Wie alt dürfen Daten sein? Generell mindert das Alter einer geologischen Information oder von Geodaten nicht deren Qualität oder Aussagekraft, d.h. es gibt kein pauschales „Verfallsdatum". Die Vergleichbarkeit von Daten mit hohem Unterschied im Zeitpunkt der Datengewinnung, kann in einigen Fällen nicht oder nur mit erhöhten Aufwand durchgeführt werden. Beispielsweise sind unterschiedliche Messmethoden angewendet worden oder die Nomenklatur (Terminologie) hat sich gravierend geändert. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE] Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACiERUNCi In diesem Zusammenhang ist z.B. zu hydrochemischen und geochemischen Daten zu erwähnen, dass auch Hintergrundinformationen, z.B. zu Messmethoden, Laborzertifizierung, Fehlerbereich, Reproduzierbarkeit, etc. relevant sind. Bei der lsotopenbestimmung beispielsweise führt eine verbesserte Messtechnik zu einer besseren Bestimmbarkeit, da viele Isotope so selten sind, dass innerhalb einer Probe nur minimale Spuren vorhanden sind. Unabhängig vom Alter der Daten müssen wir für die Anwendung der Kriterien und Anforderungen eine in sich konsistente und widerspruchsfreie Datengrundlage aufbauen und pflegen. Es ist daher zum einen vorgesehen, in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Datengrundlage auf Aktualität zu überprüfen, d.h. ob eventuell neu erhobene Daten und Erkenntnisse vorliegen. Diese neuen Daten werden hinsichtlich ihrer Konsistenz mit den älteren Daten überprüft. Sofern sich relevante Abweichungen zeigen, sind weitere Betrachtungen erforderlich und es können Untersuchungen notwendig werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass alle Kriterien und Anf orderungen für die gesamte Dauer des Verfahrens gültig sind und bei einer geänderten Datengrundlage wiederholt zu überprüfen sind. Grüßen Hinweis: Diese Email bzw. Bundesgesellschaft dieses Schreiben sowie die für Endlagerung mbH Rückantworten veröffentlicht werden ggf. und dem auf einer Bundesamt Internetpräsenz für der kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt. Sollten Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Die BGE ist zudem über die Behindertengleichstellungsgesetz" „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Barrierefreie-lnformationstechnik-Verordnung-BITV 2.0) nach dem verpflichtet, Dokumente in barrierefreier Form zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie den Aspekt der Barrierefreiheit schon bei der Erstellung Ihrer Dokumente. Informationen über die Erstellung barrierefreier Dokumente werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt: https://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/bitv-2.0.html Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lauts ch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Brau ns chweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 3
Physikallsch-Tech;lltli:he Bunctee.araalatt - .: ......... :-.. ., .: • ' . . 4' - ~ - • - " _,.. DECKBLATT L-,.N,. UA N A A N EU 073.2 9K N N N N N N NN N N N N N N ·if~jf .~ ,. A it t' ,. • RB 3166.JJ Titel der Unterlage: Analy s e quartären Grundwassers, hydrochemische Uqter- suchungen und Altersbestimmungen des öberfl ä cheonah~m Grundwassers (Endbericht) , II. Bauabschnitt El'$teller : N N N N 1 Re,,. N oqt:3:, -no .. seile: 1. Stand : 1-5 .;-tt 5. 86 :extnummer: GSF Stempelfeld : ,( PSP-Element TP.. . ~ K/:2 1 2 2 3 5 3 zu Plan-Kapitel : PL 04.11.86 3. 1 • 9. 6. 3 PL 04.11.86 Diese Untenega unterliegt samt Inhalt dem Schutz dea Urheberrechts aowle der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei BefOrderung und Vernichtung und darf vom Empflnger nur ~zogen genutzt. vervtelflltlot und Dritten zug&ngllch gemacht werden. Eine andere Verwendung und Welt-,gabe bedarf der auactroeklicnen ZU$tlmmung der PTS. V„ 1 781 / 1 N db DBE REVISIONSBLATI Projekt i PSP-Element J Obj. Kenn. Funktion Komponente !Baugruppe e Aufgabe j UA i Lfd. Nr. 1 Rev. NAAN!NNNNNNNNNN\NNNNNN NNAAANN AANNNAIAANN XAAXXIAAiNNNN\NN i 9K D i 212235 \ ED 1 Seite Titel der Unterlage: 1 Hydrogeologie, Analysen quartären Grundwassers LV 2219.06, AP 4, ·11.BA stand 04. 11 . 86 Endbericht lfd. Nr. 73.2 Revisionsst. verant. Rev. • Datum i Stelle 1 i ' ' Gegenzeichn. \ rev. Kat. : Name i Seite *) 1 Erläuterung der Revision 1 /~-~__._____,____.__......________ "' ;;; : ~ *) Kategorie R = redaktionelle Korrektur Kategorie V = verdeutlichende Verbesserung Kategorie S =- substantielle Änderung Mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden. >-------------------------------------------- LV-Nr. 2219.06 AP-Nr. 4, II. BA Endbericht
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