Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
(Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121).
1.2 Grundgesamtheit
Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE)
überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen
der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle
aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der
Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen
aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2
Klassifikationssysteme).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach
Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die
Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach
Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.
1.8 Geheimhaltung
Trifft nicht zu.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen,
werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden
der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt.
Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken,
bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der
Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen
Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem
Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl
der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung
der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus
Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus
ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und
Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die
Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen
übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen
Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter
Punkt 3 "Methodik").
1.9.2 Qualitätsbewertung
Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die
Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden
bereitgestellten Angaben.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der
bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle
nach Art und Menge.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird
regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und
erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in
Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige
Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert.
Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter:
www.klassifikationsserver.de -> Auswahl ->
Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis
(EAV).
Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den
Abfallarten finden Sie im Internet unter:
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das
Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten
Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich
Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen
Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt
nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten
ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20
(Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des
Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2
Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus
Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und
der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch
definiert wurden.
Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme
Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt
erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe,
Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte -
Abfälle unterteilen:
Hausmüll (sog. Restmüll):
Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle
bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden
Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden
können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche
Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche
Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht
enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder
eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.
Getrennt erfasste Wertstoffe:
Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete
Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll
in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe
Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende
Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu
den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte
Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz,
Kunststoffe und Textilien.
Sonstige getrennt gesammelte Abfälle:
Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören
haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und
Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen
Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet
werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche
und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen
gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen,
Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische
Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben,
Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und
Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den
sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben,
Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel,
Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine
gefährlichen Stoffe enthalten.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die
Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt,
Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt
der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG
besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer
Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die
Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung
überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die
bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der
Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung
und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des
Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die
Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den
obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die
Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der
Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung
mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt
1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3
Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der
Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten
Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale
der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit
zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung
von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder
durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die
Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die
obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben
mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen
Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten
erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der
Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den
Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden
oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen
Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail
bei den obersten Abfallbehörden nach.
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine
Hochrechnung nicht erforderlich.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen
Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die
Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau
zu bewerten.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen
stichprobenbedingte Fehler nicht vor.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige
Datenerfassung entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem
Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote
kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder
eine Aussage getroffen werden.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und
der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf
Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund
des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings
sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch
revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur
geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits
die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen
werden können.
5.2 Pünktlichkeit
In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über
die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen
Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt.
Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen
Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene
aus folgenden Gründen eingeschränkt sein:
- Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle:
Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der
öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die
Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch
hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten
Geschäftsmüll).
- Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung:
Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich
ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der
Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche
Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie
kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten
von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt,
Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere
Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für
Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen
beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart.
- Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und
privatwirtschaftliche Unternehmen:
Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und
privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die
den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese
Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die
Abfallbilanzen der örE einbezogen.
- Bevölkerungszahl:
Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu
berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt
wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung
herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B.
Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die
Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum
gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre
sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden
Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine
Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche
Vergleichbarkeit haben.
Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem
"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro-
und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der
Altgeräte verantwortlich (Prinzip der
Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten
Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt,
zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte
zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind
zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen
Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an
die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann
verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten.
Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller
die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den
obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die
Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus
der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf
eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese
Berichtsjahre verzichtet.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten,
die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z.
B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und
Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten
Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen
Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und
von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der
Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr
Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen
angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls
Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen
hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel
nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich
entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten
Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten
Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere
Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung,
Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß
EU-Abfallstatistikverordnung.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über
Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung
der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Veröffentlichungen:
Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem
Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der
GENESIS-Online-Datenbank.
Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum
Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im
Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik
visualisiert > Regionalatlas.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten sind nicht verfügbar.
Sonstige Verbreitungswege:
Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage
des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank"
abgerufen werden (www.statistikportal.de).
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
www.destatis.de
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 2405
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025