Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugen Eier aus der Boden- oder Freilandhaltung. Darauf haben auch die großen Discounter reagiert und entsprechende Waren in ihr Sortiment aufgenommen. Doch wie sicher sind die Angaben auf den Eierverpackungen, zumal die Eier aus alternativen Haltungsformen um einiges teurer sind als die aus Käfighaltungen? Das LANUV überwacht die Einhaltung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Eiern und ihren Verpackungen bei den Eierpackstellen und im Großhandel. Im Einzelhandel kontrollieren die jeweils zuständigenörtlichen Lebensmittelüberwachungsämter. Hinweis zu Änderungen der gesetzlichen Regelungen: Ab dem 8.11.2024 hat die Verordnung (EU) Nr. 2023/2464 ihre Wirkung entfaltet. Anhang VII Teil VI Abschnitt III Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 lautet nunmehr: „Die Kennzeichnung von Eiern gemäß Nummer 1 erfolgt in der Produktionsstätte.“ Die Ausnahmen sind in § 1 a Abs. 3 der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV) geregelt. Diese lauten wie folgt: § 1b Abs. 3 EiMarktV: Abweichend von Anhang VII Teil VI Abschnitt III Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 können Eier mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden in der Packstelle der zugehörigen Produktionsstätte für den Fall, dass sich Packstelle und Produktionsstätte auf demselben Betriebsgelände befinden, in der ersten Packstelle, an die die Eier geliefert werden, sofern die Produktionsstätte nicht über eine automatisierte Eiersammlung verfügt oder in der ersten Packstelle, an die die Eier geliefert werden, sofern eine Kennzeichnung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Eine Kennzeichnung nach Satz 1 hat unverzüglich nach der Anlieferung in der Packstelle zu erfolgen. Eine Kennzeichnung nach Satz 1 ist der zuständigen Behörde vorab anzuzeigen, im Fall des Satzes 1 Nummer 1 und 2 jedoch nur vor der erstmaligen Kennzeichnung in der jeweiligen Packstelle. Für die Anzeigepflicht bzgl. der Ausnahme zur Kennzeichnung in der Produktionsstätte besteht seitens des LANUV NRW eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2025 . Einen entsprechenden Vordruck des Anzeigeformulars finden Sie dann an dieser Stelle. Sollten Sie bereits eine Ausnahmeregelung anzeigen wollen, so können Sie diese formlos per E-Mail an die E-Mail Adresse 82-eier(at)lanuv.nrw.de senden. Bitte geben Sie hierzu Ihre Betriebsdaten, Ihren Erzeugercode und den entsprechenden Packstellencode an. Bei Fragen senden Sie uns bitte ebenfalls eine E-Mail an die o.g. E-Mailadresse oder hinterlassen eine Nachricht auf der Voicemailbox unter der o.g. Rufnummer. Angabe der Haltungsform In der konventionellen Legehaltung gibt es nur noch drei Haltungsformen, die auch obligatorisch auf den Verpackungen anzugeben sind: Eier aus Freilandhaltung Eier aus Bodenhaltung Eier aus Käfighaltung Eier aus ökologischer Herkunft müssen entsprechend der EG-Ökoverordnung erzeugt sein, und auf der Verpackung zusätzlich zu der Angabe "Bio" oder "Eier aus ökologischer Haltung" die Codenummer oder den Namen der Öko-Kontrollstelle aufweisen. Angabe der Herkunft Die Angabe der Herkunft ist aus dem Erzeugercode zu ersehen, mit dem seit dem 01.01.2004 alle Eier der Güteklasse A zu bestempeln sind. Der Erzeugercode (12-stellige Buchstaben- und Ziffernkombination) setzt sich wie folgt zusammen: An erster Stelle steht die Haltungsform 0 Bio 1 Freilandhaltung 2 Bodenhaltung 3 Käfighaltung danach folgt die Kennung des Landes z. B. Deutschland DE Frankreich FR Niederlande NL Dänemark DK Es folgt eine Nummer, die Auskunft über das Bundesland gibt (NRW hat die Nummer 05). Daran anschließend ist die Registriernummer des jeweiligen Betriebes aufgedruckt. Die letzte Stelle des Erzeugercodes gibt die Stallnummer an. Beispiel: 2-DE-0534501 Es handelt sich um ein Ei aus der Bodenhaltung (2), das in Deutschland (DE), in NRW (05), gelegt wurde. Es stammt aus dem Betrieb mit der Registriernummer 3450 und aus dem Stall Nr. 1. Die Eier sind entweder direkt im Erzeugerbetrieb oder aber in der ersten Packstelle, an die sie geliefert werden, mit dem Erzeugercode zu bestempeln. Ausnahmen von der Verpflichtung, den Erzeugercode auf dem Ei aufzustempeln, gelten in den folgenden Fällen: Gibt ein Erzeugerbetrieb unsortierte Eier, z. B. an eine Packstelle, ab Hof oder im Verkaufswagen direkt an den Endverbraucher ab, muss der Erzeugercode nicht aufgestempelt werden. Ebenfalls nicht aufgestempelt werden muss der Erzeugercode bei Eiern der Güteklasse B sowie bei Bruteiern. Doch wie erkennt man, ob die Eier wirklich von Legehennen aus Boden- oder Freilandhaltung stammen? Häufig festzustellende so genannte Abrollringe auf den Eierschalen, die im UV -Licht sichtbar werden, können ein Hinweis auf die Herkunft der Eier aus Käfighaltung sein. Es gibt jedoch auch Boden- und Freilandhaltungssysteme, in denen die Legenester so ausgestaltet sind, dass auf den Eiern ähnliche Abrollspuren hinterlassen werden. Daher sind diese Spuren kein gerichtsverwertbarer Nachweis für falsche Deklarationen von Eiern aus alternativen Haltungsformen. Sofern jedoch der Verdacht besteht, dass Eier falsch deklariert worden sind, erfolgen gezielte Kontrollen anhand von arbeitsaufwendigen Buchprüfungen. Die Aufzeichnungen der Packstellen und Erzeugerbetriebe werden intensiven Plausibilitätsprüfungen unterzogen, so dass z. B. Unstimmigkeiten zwischen Ein- und Verkaufsmengen oder Hennenzahl und Eiererzeugung aufgedeckt werden können. Eier werden europaweit gehandelt. Auch die großen Eierpackstellen in NRW kaufen Eier z. B. aus Frankreich, den Niederlanden und Belgien zu. Dies erschwert natürlich die Überwachung der Herkünfte. Rechtliche Grundlagen: Legehennenbetriebsregistrergesetz (LegRegG) Legehennenbetriebsregisterverordnung (LegRegV) Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2464 (Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2465 (Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 589/2008) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 (Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) Richtlinie 1999/74/EG ( Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen) Richtlinie 2002/4/EG über die Registrierung von Legehennenbetrieben
Wussten Sie, dass … jeder von uns pro Jahr durchschnitt- lich 55 kg Lebensmittel wegwirft? So landen 4,4 Millionen Tonnen Lebens- mittel aus Privathaushalten im Müll. Das entspricht täglich 150 Gramm pro Person. Mindestens die Hälfte davon wäre vermeidbar gewesen. 20 % der weggeworfenen Lebens- mittel sind Milch und Milchprodukte, Fertiggerichte und Fleisch sowie Wurstwaren. Völlig umsonst wurden hier Tiere gehalten und geschlachtet. Um dies zu vermeiden: • Planen Sie Ihren Einkauf bewusster. • Lagern Sie Ihre Lebensmittel richtig. • Viele Lebensmittel können Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsda- tums noch bedenkenlos verzehren. • Verwerten Sie Reste mit einer kreati-ven Resteküche. Rezeptideen gibt es unter: https://www.zugutfuerdietonne.de/ reste-rezepte/ … Sie beim Einkaufen auf dem Bauern- hof oder Wochenmarkt mit dem Erzeuger Ihrer Lebensmittel sprechen können? Eine Übersicht der Direktver- markter in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: https://amg.sachsen- anhalt.de/landwirtschaft/ direktvermarktung Kennzeichnung von Fleisch Label und Siegel zum Tierwohl für den Endverbraucher Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Fleischtheke; jenoche/Adobe Stock Wochenmarkt; askoldsb/Shotshop.com Motiv „Zu gut für die Tonne“; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Stand 09 / 2019 Label und Siegel bei Discounter & Co. 1. Stufe • die Buchten müssen strukturiert sein, d.h. die Schweine bekommen unter- schiedliche Bereiche zum Ausruhen, Fressen und für die Aktivität Es gibt derzeit in Deutschland zahlrei- che Label und Siegel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Allgemeinen und Fleisch im Besonderen. Ab 2020 soll das neue Label des Bun- desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Haltungs- und Lebensbe- dingungen der geschlachteten Nutztiere kenntlich machen. 3. Stufe • für Tiere ab 30 Kilogramm Körperge- wicht ist der Auslauf verpflichtend • die Säugezeit der Ferkel beträgt min- destens 35 Tage Haltungskompass des Lebensmittelhandels Der Lebensmitteleinzelhandel hat zum Teil bereits jetzt eine Möglichkeit zur Fleischkennzeichnung installiert. Zuerst soll es nur für Schweinefleischpro- dukte gelten. Später sollen andere Fleisch- arten wie Geflügel dazukommen. Die Teilnahme am Label-Programm wird für die Fleischproduzenten freiwillig sein. Geplant sind drei Stufen. Die Haltungs- bedingungen werden in allen drei Stufen über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Die Kriterien für die Haltung stei- gen mit der Stufe (z. B. Platzangebot Stu- fe 1: +20 %, Stufe 2: +47 %, Stufe 3: +90 %). In allen drei Stufen müssen Tierhalter den Schweinen Raufutter und organisches Be- schäftigungsmaterial zum Kauen, Wüh- len und Fressen anbieten. Das Siegel darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die gemäß EG-Öko- Verordnung 834/2007 erzeugt wurden. Es beinhaltet strenge Kriterien für eine artgerechte Tierhaltung: 2. Stufe • die Säugezeit der Ferkel beträgt min- destens 28 Tage • eine routinemäßige Kürzung der Schwänze bei Ferkeln ist verboten Im Ernährungsreport 2019 des Bundesmi- nisteriums für Ernährung und Landwirt- schaft steht, dass 86 Prozent der Deut- schen bei tierischen Produkten Angaben zu den Haltungsbedingungen der Tiere möchten. Ein staatliches Tierwohllabel wünschen sich 81 Prozent. Staatliches Tierwohllabel Biosiegel Teilnehmer sind bislang ALDI, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto, Penny sowie REWE. • Herkunft der Tiere, • die verwendeten Futtermittel, • die Krankheitsvorsorge und die tier- ärztliche Behandlung sowie Vorschrif- ten zur Reinigung der Ställe. Neuland-Logo Neuland ist ein Verein, der 1988 vom Deutschen Tierschutzbund, vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch- land (BUND) sowie von der Arbeitsge- meinschaft bäuerliche Landwirtschaft gegründet wurde. Die Landwirte produzieren kein biozer- tifiziertes Fleisch, legen aber Wert auf eine besonders artgerechte Tierhaltung. Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbunds Stufe 1: „Stallhaltung“, entspricht den gesetzlichen Mindestanfor- derungen Stufe 2: „Stallhaltung- Plus“ – mehr Platz und Be- schäftigungs- material Stufe 3: „Außenklima“ Außenklima- kontakt durch Kaltscharraum oder Offen- frontstall Stufe 4: „Premium“, entspricht in der Regel den rechtlichen Bestimmung für Bio-Fleisch Die Stufen: Die Einstiegs- stufe liegt bereits deut- lich über dem gesetzlichen Mindeststan- dard. Daneben gibt es noch die Premium- stufe. Dieses Label gibt es seit Januar 2013 für Schweine- und Geflügelfleisch aus tier- gerechter Produktion. Seit 2016 gilt das Label auch für Legehennen (Eier) und seit 2017 für Milchkühe (Milch).
Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel). Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung. Gewusst wie Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften Umweltbelastungen reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung. Kauf von Biolebensmitteln: Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Orientierung im Label-Dschungel: Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln: Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard. Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo. Auf dem Informationsportal label-online.de finden Sie unter der Kategorie "Ernährung" alle Siegel der Anbauverbände und der Bio-Handelsmarken. Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL Geschützte Begriffe : Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden: biologisch oder ökologisch kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch biologischer bzw. ökologischer Landbau. Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte. Lebensmittel wertschätzen: Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden. Auf ausgewogene Ernährung achten: Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken" formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen. Was Sie noch tun können: Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur klima- und umweltfreundlichen Ernährung . Beachten Sie unsere Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen . Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert. Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II. Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind. Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten. Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse. Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse. Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport. Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. Quelle: Umweltbundesamt Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. Quelle: EU-Kommission Hintergrund Umweltsituation: Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für Treibhausgas-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer eutrophiert und in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft für die Emission von rund 52,2 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 7,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH 4 ) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N 2 O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 75,7 Prozent der CH 4 -Emissionen und 74,5 Prozent der N 2 O-Emissionen aus der Landwirtschaft. Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der ökologische Landbau hatte in Deutschland 2023 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,8 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Wesentliche Merkmale des ökologischen Landbaus sind: Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten. Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus. Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc. Keine gentechnisch veränderte Organismen ( GVO ) Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung. Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl. Gesetzeslage: Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel: Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben. Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Marktbeobachtung: Im Jahr 2023 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 16 Mrd. Euro erzielt (siehe Marktdaten: Ernährung ). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 7 Prozent ( BÖLW -Branchenreport 2023). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen. Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 184 Euro pro Person und Jahr: 437 Euro sind es in der Schweiz, 365 Euro in Dänemark und 274 Euro in Österreich. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 12 Prozent, von Österreich mit 11,5 Prozent und der Schweiz mit 11,2 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa). Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2022 rund 36 Prozent der Befragten. Insgesamt gaben 85 Prozent der Befragten an, zumindest gelegentlich Bio-Lebensmittel zu kaufen. 3 Prozent der Befragten gaben an, dies "ausschließlich", 33 Prozent "häufig" und weitere 49 Prozent "gelegentlich" zu tun (BMEL 2023). Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden artgerechte Tierhaltung, Naturbelassenheit, Regionalität sowie Sozialstandards bzw. faires Erzeugereinkommen genannt. Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Boden ( UBA -Themenseite) Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Ökologischer Landbau (UBA-Themenseite) Marktbeobachtung: Ernährung (Daten zur Umwelt) Landwirtschaft (Daten zur Umwelt) Quellen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Ökobarometer 2022 – Umfrage zum Konsum von Bio-Lebensmitteln. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2023): Branchen Report 2023 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.
Ökologischer Landbau Die Zahl der Ökolandbaubetriebe und ihre bewirtschaftete Fläche nimmt seit Mitte der 1990er Jahre langsam und stetig zu. 2023 betrug der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche 11,2 %. Trotz des stetigen Anstiegs ist das 30 %-Ziel der Bundesregierung noch weit entfernt. Ökolandbau in Deutschland Der ökologische Landbau ist eine umwelt- und tiergerechte sowie ressourcenschonende Art der Landwirtschaft. Ziel der Bundesregierung ist ein Flächenanteil von 30 % ökologisch bewirtschafteter Fläche bis 2030. Die europäische Farm-to-Fork-Strategie sieht zudem vor, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften. Die Daten zum ökologischen Landbau werden sowohl vom Statistischen Bundesamt als auch vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) veröffentlicht. Zur Anwendung kommen zwei unterschiedliche Methoden. Für die Berichterstattung und Trendbewertung zur Nachhaltigkeitsstrategie werden die Daten des Statistischen Bundesamtes verwendet. Die Datenreihe des BMEL wird in der Nachhaltigkeitsstrategie jedoch ebenfalls gezeigt. Das Statistische Bundesamt ermittelt die ökologisch bewirtschaftete Fläche von Agrarbetrieben, die größer als 5 Hektar (ha) sind und dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften unterliegen. Als Bezugsgröße dient die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst wird (ebenfalls ab 5 ha Mindestflächengröße). Im Jahr 2020 wurde die Bodennutzungshaupterhebung im Rahmen der Landwirtschaftszählung (LZ) 2020 als Totalerhebung durchgeführt. In Jahren, in denen keine Landwirtschaftszählung erfolgt, werden die Daten zum ökologischen Landbau extrapoliert bzw. geschätzt. Dies erklärt den starken Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen geben jedoch keine Auskunft über die Entwicklung der Flächenanteile des ökologischen Landbaus im Segment der Betriebe mit Flächengrößen unter 5 ha. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1.852.700 ha bzw. 11,2 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (siehe Abb. „Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“) von insgesamt 28.630 Betrieben (11,2 % der Gesamtbetriebe) ökologisch bewirtschaftet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verwendet als Indikator Flächen, die gemäß der europäischen Öko-Basis-Verordnung bewirtschaftet und den Kontrollstellen der Länder zum 31.12. eines Jahres gemeldet werden. Im Jahr 2023 bewirtschafteten laut BMEL insgesamt 36.680 Betriebe (14,4 % aller Betriebe) eine Fläche von 1.888.999 ha ökologisch. Dies entspricht einem Flächenanteil von 11,4 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands. Erfasst werden nach dieser Methode auch Betriebe mit weniger als 5 ha bewirtschafteter Fläche. Allerdings wird bei der Berechnung des Flächenanteils im Zähler die gesamte Ökolandbaufläche auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche gemäß Bodennutzungshaupterhebung im Nenner (LF, ab 5 ha) bezogen. In die Berechnung des Anteils gehen im Zähler also auch sehr kleine Flächen ein, während im Nenner nur Flächen ab einer Mindestgröße von 5 ha Berücksichtigung finden. Die Daten des BMEL weisen somit einen höheren Anteil von Ökolandbaufläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. ___ * Die Daten des Statistischen Bundesamtes werden nur alle drei Jahre erhoben und für die Zwischenjahre ab 2012 geschätzt. Diese Methode ist nicht auf die Bundesländer übertragbar. Auf Bundesländerebene liegen die Werte nur für die erhobenen Jahre vor. ** Aufgrund geänderter Erfassung in Thüringen mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Quellen: Statistisches Bundesamt 2024: Ökologischer Landbau in Deutschland 2022: Ackerland und Dauergrünland - Schätzung auf Basis der repräsentativen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2022. Unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Feldfruechte-Gruenland/Tabellen/oekologisches-dauergruen-ackerland.html Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2024: Bodennutzungshaupterhebung Fachserie 3 Reihe 3.1.2 des Statistischen Bundesamtes. Die Bodennutzungshaupterhebung wird als dezentrale Bundesstatistik mit einem Stichprobenumfang von 80.000 durchgeführt. Für die Jahre 2010, 2016 und 2020 erfolgte sie als Vollerhebung. Unter: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00073566/2030312227004.pdf Unterschiedliche Bedeutung des ökologischen Landbaus in den Bundesländern Der ökologische Landbau hat in den Bundesländern eine unterschiedliche Bedeutung. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes verzeichnen das Saarland (19,4 %), Hessen (15,4 %), Brandenburg (17,6 %) und Baden-Württemberg (14 %) hohe Flächenanteile für den ökologischen Landbau. In Niedersachsen (5,7 %), Nordrhein-Westfalen (6,1 %) und Thüringen (8,2 %) wurden deutlich weniger Flächen ökologisch bewirtschaftet. Entwicklung des ökologischen Landbaus Die ökologisch bewirtschafteten Flächen haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Zwischenzeitlich stagnierte der Anstieg beim Flächenanteil. Auch der Zuwachs an Betrieben war zwischen 2011 und 2015 gering, obwohl die Einkommensperspektive der Ökobetriebe aufgrund der hohen Nachfrage nach ökologisch produzierten Lebensmitteln zunahm. Die Ökolandwirtschaft ist häufig nicht ausreichend konkurrenzfähig, denn der Verkauf der Biolebensmittel kann die zusätzlichen Kosten des Ökolandbaus allein nicht decken. Auch reichen die Erlöse häufig nicht aus, um mit günstiger Importware zu konkurrieren oder hohe Pachtpreise zu zahlen. Die bestehende staatliche Förderung unterstützt die Landwirte und Landwirtinnen daher bei einem dauerhaften Umstieg auf die ökologische Wirtschaftsweise und gibt ihnen Planungssicherheit. Die positive Bio-Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass aufgrund der gestiegenen Nachfrage und des politischen Rückhalts in vielen Bundesländern mehr Bäuerinnen und Bauern umstellten und die ökologisch bewirtschaftete Fläche aktuell wächst. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einem partizipativen Multi- Stakeholder -Prozess die Bio-Strategie 2030 entwickelt und Ende 2023 veröffentlicht. Sie enthält 30 Maßnahmen, um die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen und bestehende Hemmnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beseitigen. Bei konsequenter Umsetzung, ausreichend finanzieller Unterstützung und langfristiger Planungssicherheit gibt diese Strategie wichtige Impulse, um das Ziel zu erreichen. Allerdings würden auch dann noch 70 % der landwirtschaftlichen Flächen konventionell bestellt werden. Um die nationalen Umweltziele zu erreichen, muss auch die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher werden. Verbände des Ökolandbaus Die meisten ökologischen Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland sind in Verbänden organisiert. Die meisten Anbauverbände gehören dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. ( BÖLW ) an. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände des ökologischen Landbaus erfüllen die Kriterien der EG-Öko-Verordnung und sind in einigen Punkten strenger. Die Broschüre Branchenreport 2024 enthält eine Übersicht der Verbände und weitere Informationen zum Thema Ökolandbau. Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten Der Umsatz ökologisch erzeugter Lebensmittel in Deutschland erhöhte sich von 1997 bis 2023 von 1,5 Milliarden Euro (Mrd. Euro) auf 16,08 Mrd. Euro ( BÖLW 2024 ). Die Nachfrage ist damit gegenüber dem Vorjahr 2022 um 5 % gestiegen. Weil die hohe Nachfrage die einheimische Produktion übersteigt, importiert der Handel Ökoprodukte. Würde dieser Bedarf im eigenen Land produziert, könnten die negativen Umweltwirkungen des Transports vermieden und der Nachfrage nach regionaler Erzeugung entsprochen werden – mit positiven Wirkungen auf Natur und Umwelt. Weiterführende Informationen Thema: Ökolandbau BÖLW: Branchenreport 2024 oekolandbau.de BMEL: Ökologischer Landbau BLE: Strukturdaten zum Ökologischen Landbau in Deutschland BÖLW 2024: Umsatzentwicklung von Bio-Lebensmitteln AMI: Öko-Landbau Marktdaten: Bereich Ernährung Tipp: Lebensmittel mit Bio-Siegel Daten zur Umwelt - Umweltmonitor 2024 Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland
Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. zur Immunokastration in der Ökobranche: Die Immunokastration von Mastschweinen als Methode der Wahl für den Tierschutz auch im ökologischen Landbau ermöglichen Stuttgart, 26.08.2020 – Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Immunokastration mit den Prinzipien der ökologischen Erzeugung nicht vereinbar wäre. Leider folgt dieser Fehleinschätzung der EU-Kommission auch die Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK). Damit würde ökologisch arbeitenden Schweinebetrieben als Alternative zur Ebermast nur eine chirurgische Kastration zur Verfügung stehen. Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. fordern auf, gerade ökologisch erzeugenden Betrieben nicht die tierschonendste Methode zur Verhinderung des Geschlechtsgeruchs des Fleisches von männlichen Schweinen zu verwehren. Die EU-Kommission gibt an, dass die Immunokastration nicht mit den Regeln zur ökologischen Erzeugung vereinbar sei, eine weiterführende Erläuterung bleibt sie schuldig. An diesem Standpunkt hält sie auch fest, nachdem der Sachverhalt bei der Implementierung der neuen EU-Ökoverordnung VO (EU) 2018/848 umfangreich debattiert worden ist. Ein möglicher Ablehnungsgrund könnte sein, dass bei ökologischer Erzeugung der Einsatz von externen Produktionsmitteln auf natürliche oder naturgemäß gewonnene Stoffe zu beschränken ist. Dass bei ökologischer Erzeugung eine chirurgische Kastration mit Schmerz- und/oder Betäubungsmitteln zulässig ist, entkräftet diese Argumentation, da auch Schmerzmittel wie Meloxicam oder Betäubungsmittel wie Isofluran keinesfalls natürlich oder naturgemäß gewonnen werden. Als weiterer Ablehnungsgrund steht im Raum, dass bei der ökologischen Erzeugung immunologische Arzneimittel nur im Rahmen der Krankheitsvorsorge und einer tierärztlichen Behandlung zulässig sind. Dem ist das Gebot der Leidensminimierung, welches auch bei der ökologischen Erzeugung rechtlich verankert ist, entgegenzusetzen. Dieses gebietet, stets die tierschonendste Methode zu verwenden – dies ist nach übereinstimmender Auffassung aber die Immunokastration, da hier der chirurgische Eingriff am Tier ausbleibt. Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. appellieren deshalb – auch im Hinblick auf das in Deutschland im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz –, die Abwägung zu Gunsten des Tierschutzes zu treffen und die Anwendung der Immunokastration auch für ökologisch arbeitende Betriebe zu ermöglichen. Denn sie sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet der Biobranche die Immunokastration als Alternative zur chirurgischen Kastration verwehrt wird. Denn damit würde man ökologisch erzeugende Betriebe dazu zwingen, Methoden einzusetzen, die aufgrund des Tierschutzes aber auch des Umweltschutzes weniger geeignet sind, wie die Isoflurannarkose.“ So fordern die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. die Bundesländer dazu auf, von ihren Möglichkeiten zur Auslegung Gebrauch zu machen, um die Immunokastration in der Biobranche zu ermöglichen und sich also nicht der Auffassung der EU-Kommission anzuschließen, da diese auch nicht rechtlich bindend ist. Dr. Julia Stubenbord Prof. Dr. Thomas Blaha Landestierschutzbeauftragte von 1. Stellvertretender Vorsitzender der TVT Baden-Württemberg Sprecherin der Tierschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Dr. Marco König Landestierschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt Sprecher der Tierschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte kurz vor dem Start Die Zahlen sprechen für sich: Für den ab 2018 beginnenden Förderzeitraum zur Flächenförderung der ökologischen Landwirtschaft wurden 17.000 Hektar neu beantragt. Der Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche in Sachsen-Anhalt würde damit von 4,7 Prozent auf 6,1 Prozent steigen. Das entspricht einem Zuwachs bei Flächen und Betrieben (neu: 135 Betriebe) von etwa einem Drittel. Dazu sagt Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert: ?Diese Zahlen zeigen, dass es im Jahr 2016 die richtige Entscheidung war, die Flächenprämie und die Prämie für sogenannte ?Umsteller? für die ökologische Bewirtschaftung auf den maximal von der EU zugelassenen Betrag zu erhöhen. Für viele Betriebe ist dies ein wichtiger Anreiz, auf Ackerbau und Viehzucht nach der EU-Öko-Verordnung umzustellen. Damit kommen wir unserem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel von 20 Prozent Anteil Ökolandbau an der gesamten Landwirtschaft einen Schritt näher.? Neben den verbesserten Fördermöglichkeiten für den Ökolandbau wird das Landwirtschaftsministerium in Zukunft auch junge Landwirtinnen und Landwirte unter 40 Jahren bei der Gründung eines Betriebes finanziell unterstützen. Dalbert erläutert: ?Wenn jemand seine Zukunft im ländlichen Raum sieht und sich selbstständig machen möchte, unterstützen wir das finanziell mit 70.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren. Unternehmen, die ökologisch wirtschaften, werden im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Zusätzlich bietet die Landgesellschaft mit der Hofbörse Pachtland an.? ?Das Programm ist für alle Existenzgründer offen, für ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe. Ich würde mich über viele Anträge aus dem Bereich des ökologischen Landbaus sehr freuen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die junge Generation sehr viel Wert auf die Belange von Umwelt, Natur und Gesellschaft legt. Ich bin mir sicher, dass wir verantwortungsvollen jungen Menschen hier einen Weg ebnen. Ausgestattet mit dem neuesten Wissen werden sie eine Bereicherung sowohl für die Branche als auch für die Dörfer sein, in denen sie sich niederlassen.? ?Ich freue mich über jeden jungen Landwirt, der den Mut und eine Zukunftsvision hat, um sich selbstständig zu machen. Denn in der Landwirtschaft steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an.?Hintergrund: Flächenförderung der ökologischen Landwirtschaft Die Fläche, die derzeit in der Förderung der ökologischen Landwirtschaft ist, beträgt: 55.076 ha. Daraus ergibt sich ein Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes von 4,7 %. Durch die hinzukommende Fläche von 17.000 ha erhöht sich die ab 1. Januar 2018 in der Förderung befindliche Fläche auf 72.076 ha. Daraus ergibt sich ein Anteil an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes von 6,1 %. Da einige Betriebe in Natura 2000-Gebieten ökologisch wirtschaften und hier eine andere Förderung erhalten, liegt der Gesamtanteil ökologischer Landwirtschaft noch höher. ?Umsteller? Umsteller sind Betriebe, die von konventionelle auf ökologische Bewirtschaftung umstellen. Diese Förderung ermöglicht eine Abfederung der wirtschaftlich schwierigen Umstellungsphase (3 Jahre), in der schon ökologisch gewirtschaftet wird - also beispielsweise auf synthetische Düngemittel und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird - die Produkte aber noch nicht als Bio-Produkte gemäß EU-Öko-Verordnung vermarktet werden dürfen. ?Junglandwirteprogramm? Das ?Junglandwirtegrogramm? umfasst die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte, deren Antragsverfahren im Juli startet. Innerhalb von 24 Monaten nach der Existenzgründung ist eine Antragstellung in diesem Programm möglich, wenn die Junglandwirte jünger als 40 Jahre sind. 70.000 Euro werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt. Diese Starthilfe ist mit der Forderung verbunden, dass sie Leistungen für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz erbringen. Ökologisch wirtschaftende Unternehmen werden im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Anträge können die Junglandwirte und Jugendlandwirtinnen beim für den Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten stellen. Alle Unterlagen finden sich auch auf www.elaisa-sachen-anhalt.de, sobald der Startschuss im Juli fällt. Es wird eine gesonderte Presseinformation geben. Bereits angelaufen sind zwei weitere Bausteine des Junglandwirteprogramms: Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an. Die Landgesellschaft hält für die interessierten Junglandwirte eine Hofbörse vor und kann unter bestimmten Voraussetzungen passgenau Flächen bereitstellen. Informationen: https://www.lgsa.de/de/grundstuecke/hofboerse-angebote/index.html /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/02 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 105/02 Magdeburg, den 3. Juni 2002 Bio-Geflügelhöfe können aufatmen Behörden geben vier Betriebe frei Vier wegen Nitrofenverdachts gesperrte öko-Geflügelbetriebe in Sachsen-Anhalt sind von den Behörden am Wochenende wieder freigegeben worden. Das Landesuntersuchungsamt in Halle fand in Eiern, Fleisch und aktuellen Futtermittelproben keine Nitrofenspuren. Zu den vier Betrieben gehören auch zwei Ställe des Bio Geflügelhof Eskildsen GmbH in Deersheim. Alle Betriebe können jetzt wieder in vollem Umfang als Lieferant für Bio-Eier tätig werden. Wie bereits vergangene Woche mitgeteilt, hat sich nur bei einem Geflügelhof der Nitrofenverdacht bestätigt. Hühner und Eier aus dem ökostall dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Auch der der Firma gs agri von einem ökoweizenproduzenten aus Sachsen-Anhalt zugelieferte ökoweizen ist laut Testergebniss nitrofenfrei Zum weiteren Verfahren: Erwartet wird noch die Analyse eines weiteren Geflügelhofes in Sachsen-Anhalt. Außerdem sind alle in Sachsen-Anhalt tätigen öko-Kotrollstellen seit vergangenem Donnerstag aufgefordert eine Erklärung abzugeben. Darin sollen die für den ökolandbau zuständigen Kontrollstellen erklären, dass sie vor dem 24.Mai nichts von Nitrofenfunden in Biofuttermitteln oder Bio-Lebensmitteln gewußt haben. Wegen der von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister erhobenen Vorwürfe an die ökoprüfstelle Grünstempel in Schleibnitz (Bördekreis) prüft bereits das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt. Für die Kontrolle der Tätigkeit von Grünstempel in Mecklenburg Vorpommern sind allerdings nach der EU-ökoverordnung die staatlichen Stellen des Landes Mecklenburg Vorpommern zuständig. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 104/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 104/03 Magdeburg, den 22. Mai 2003 Umweltministerin Wernicke bringt Bundesratsinitiative zur Grünen Gentechnik ein/Bund soll Eu-Richtlinie umsetzen Sachsen-Anhalt verlangt vom Bund eine sofortige Umsetzung längst überfälliger EU-Vorschriften zur Grünen Gentechnik und bringt dazu am morgigen Freitag, dem 23. Mai 2003, im Bundesrat einen Entschließungsantrag ein. Ziel der Initiative ist es, Hemmnisse beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzubauen. Der Bund wird aufgefordert, die EU-Freisetzungsrichtlinie umzusetzen und sein Gentechnikgesetz entsprechend zu novellieren. Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke, die die Bundesratsinitiative im Plenum vorstellen wird, erklärte: "Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Umsetzungsfrist für die EU-Freisetzungsrichtlinie im Oktober 2002 verstreichen lassen hat und damit zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. Eine weitere Blockade durch die Bundesregierung stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik sein." Wir stellen Ihnen im Folgenden den Wortlaut der Rede von Ministerin Wernicke zur Einbringung des Entschließungsantrages in der 788. Sitzung des Bundesrates zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Sperrfrist: Freitag, 23. Mai 2003, Redebeginn gegen 09.30 Uhr. Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, über die Bio- und Gentechnologie, insbesondere die Grüne Gentechnik, sind in letzter Zeit wieder verstärkt Diskurse und Grundsatzdebatten geführt worden. Allerdings wird hierbei verkannt, dass die alltägliche Praxis dieses Stadium längst verlassen hat. Die Gentechnik hat ¿ auf der Basis umfangreicher Sicherheitsprüfungen ¿ in vielen Teilen der Welt Einzug in die agrarische Rohstoff- und Lebensmittelerzeugung gehalten. Damit ist sie auch ohne einen kommerziellen Anbau im eigenen Land bei uns längst Realität. Die Anbaufläche für gentechnisch veränderte Pflanzen stieg im Jahr 2002 weltweit auf mehr als 58 Millionen Hektar an. Die Europäische Union blieb von dieser Entwicklung unberührt. Lediglich in Spanien wurden etwa 25.000 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. In Deutschland sind für das Jahr 2003 bislang nur 16,5 Tonnen transgener Mais für den kommerziellen Anbau freigegeben worden, was etwa einer bundesweiten Anbaufläche von 800 Hektar entspricht. Diese Zahlen sprechen für sich. Ursache für die Stagnation des Anbaus von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen in der Europäischen Union und in Deutschland ist das seit 1998 bestehende De-facto-Moratorium für alle Neuzulassungen. Seitdem sind nicht nur die Anmeldungen für den kommerziellen Anbau sondern auch die Feldversuche für die Forschung drastisch zurückgegangen. Die EU-Umweltminister einigten sich damals darauf, die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen erst wieder zu beginnen, wenn neue strengere Rechtsvorschriften angenommen sind. Zwischenzeitlich wurde die Freisetzungsrichtlinie novelliert, Vorschriften für die absichtliche Freisetzung weiterentwickelt sowie eine solide Basis für ein Bewertungs- und Anbaumanagement geschaffen. Außerdem hat man im Europäischen Rat und in der Kommission eine politische Einigung zu den anstehenden Verordnungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie für Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung erreicht. Anrede, inzwischen wissen wir, dass die USA und zwölf weitere Staaten gegen das Moratorium der EU vor der WTO Klage einreichen werden. Ein Handelsstreit mit den USA muss unverzüglich durch die Beendigung des Moratoriums abgewendet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für eine unverzügliche Aufhebung des Zulassungsmoratoriums einzusetzen. Eine weitere Blockade stellt weder eine angemessene noch sinnvolle Auseinandersetzung mit der Grünen Gentechnik dar. Sie schadet vielmehr zunehmend der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Wirtschaftsraumes und kann somit keine realistische Option für die Politik darstellen. Auch der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zur Biotechnologie-Strategie, der dem Bundesrat heute ebenfalls zur Abstimmung vorliegt, bestätigt uns in unserer Initiative. Anrede, wer den Bürgern dieses Landes Wahlfreiheit verspricht, muss ihnen auch die praktische Möglichkeit dazu geben, sich Für oder Gegen gentechnisch veränderte Produkte zu entscheiden. Was wir brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene, die der langfristigen und globalen Bedeutung der Grünen Gentechnik Rechnung tragen. Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsetzung und Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften werden allerdings sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Defizite gesehen. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung erneut die Umsetzungsfrist für eine europarechtliche Gentechnikvorschrift verstreichen lässt und zum wiederholten Male ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. So war die Freisetzungsrichtlinie bis zum 17. Oktober 2002 in das nationale Gentechnikrecht zu überführen. Inzwischen wurde Deutschland durch ein formelles Mahnschreiben der Europäischen Kommission erneut aufgefordert, die neue Freisetzungsrichtlinie endlich umzusetzen. Es ist unverantwortbar, wenn infolge der Blockade sogar Freilandversuche zur Sicherheitsforschung reduziert oder ganz eingestellt werden. Auch Züchter und Forscher können ohne verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen nicht arbeiten. Deutschland besitzt hervorragende Potenziale in der Landwirtschaft und Züchtungsforschung. Wir können diese Potenziale allerdings nur entwickeln, wenn wir die Stagnation im Bereich der Grünen Gentechnik beenden und die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit herstellen. Und ich möchte hier ausdrücklich betonen: Ein klarer und schlüssiger regulatorischer Rahmen ist nicht nur unabdingbare Voraussetzung für Forschung, Produktion und Handel sondern auch für die Sicherung umfassender Verbraucherrechte. Es geht nicht um den Abbau von Sicherheit. Vielmehr garantiert auch die neue Freisetzungsrichtlinie sowie der regulatorische Rahmen für Lebens- und Futtermittel ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf: die Freisetzungsrichtlinie unverzüglich in nationales Recht umzusetzen und anzuwenden, und die Voraussetzung für eine Trendwende beim Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen zu schaffen. Novellieren Sie das Gentechnikgesetz, nur bitte nicht so, wie Sie es gerade planen. Setzen Sie sich für die Verabschiedung der der EG-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung ein. Beschleunigen Sie das Verfahren zur EU-weiten Einführung entsprechender Regelungen für den Saatgutbereich. Ein zentraler Punkt dieser Regelungen werden Schwellenwerte für so genannte zufällige oder technisch unvermeidbare gentechnisch veränderte Beimischungen zum Beispiel in konventionellen Produkten sein. Hierbei geht es nicht mehr um Fragen der biologischen Sicherheit, denn die gentechnisch veränderten Pflanzen sind genehmigt bzw. wissenschaftlich als unbedenklich bewertet. Vielmehr müssen diese Schwellenwerte den Gegebenheiten und der Praxis der internationalen Handels- und Warenströme Rechnung tragen und auch für klein- und mittelständische Unternehmen praktikabel sein. Eine Bemerkung zur immer wieder diskutierten Frage der Koexistenz. Eine solche Koexistenz ist auch in Bezug auf den ökologischen Landbau durchaus möglich, wenn dafür die erforderlichen Voraussetzungen auf den Weg gebracht werden. Auch hier müssen entsprechende Schwellenwerte festgelegt werden, wozu die EG-öko-Verordnung geändert werden muss. Des Weiteren müssen entsprechenden Haftungsfragen, zum Beispiel wegen GVO-Kontaminationen im öko-Landbau, sachgerecht geklärt werden. Nur durch eine solche Herangehensweise wird es auch künftig möglich sein, dass die unterschiedlichen Formen der Landbewirtschaftung Bestand haben, in ihrer Existenz nicht bedroht werden und die Landwirte vernünftig und unvoreingenommen miteinander umgehen können. Noch etwas gebe ich zu bedenken: Die Bundesregierung beabsichtigt umfangreiche Zuständigkeitsänderungen im Gentechnikrecht. Auch wenn es hier ausschließlich um den Kompetenzbereich des Bundes geht, lassen Sie mich dennoch einige Anmerkungen hierzu machen. Insbesondere zur geplanten Aufgabenverlagerung vom Umweltbundesamt zum Bundesamt für Naturschutz bestehen erhebliche Bedenken, die auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausgeräumt sind. Es erschließt sich uns nach wie vor nicht, warum die in den vergangenen Jahren im Umweltbundesamt aufgebauten Kompetenzen im Bereich Gentechnik ohne Not aufgegeben bzw. aus dem UBA herausgelöst werden sollen. Der vom UBA bislang verfolgte medien- und schutzgutübergreifende Arbeitsansatz wird unseres Erachtens auch perspektivisch den Anforderungen im Bereich Gentechnik am besten gerecht. Nunmehr steht zu befürchten, dass eine Bewertung auf rein naturschutzfachliche Aspekte begrenzt bleibt. Immerhin wird dem Umweltbundesamt künftig weder eine Einvernehmens- noch eine Benehmenszuständigkeit übertragen. Anrede, setzen Sie heute ein Zeichen. Machen wir deutlich, dass die Gentechnik nicht nur in der Medizin, sondern auch in der Landwirtschaft große Chancen hat, die genutzt werden sollten. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Entschließungsantrag. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Nachhaltig handeln in Baden-Württemberg heißt … verantwortungsbewusste Konsumstile und fairen Handel zu fördern. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen ist ein globales Problem mit regionalen Ursachen, die von jedem Einzelnen unmittelbar beeinflusst werden können. Mit der Herstellung und der Verteilung von Produkten werden immer auch Rohstoffe wie Erdöl und Metalle sowie Energie verbraucht. Die Ressourcen unseres Planeten sind jedoch nicht unerschöpflich vorhanden, sodass für eine langfristig sichere Energie- und Rohstoffversorgung auf eine Optimierung der Stoffkreisläufe nicht verzichtet werden kann. Neben der Vermeidung von Abfällen kommt damit der Rückführung von Rohstoffen in den Wirtschaftskreislauf – zum Beispiel durch Recycling – eine vorrangige Rolle zu. Häusliche Abfälle bestehen aus verschiedenen Fraktionen. Für den Indikator werden das Aufkommen von Haus- und Sperrmüll, der Anteil der getrennt erfassten Wertstofffraktionen (zum Beispiel Verpackungen, Glas oder Papier) sowie die Abfälle aus der Biotonne berücksichtigt. Die Darstellung erfolgt in Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr. Ziel ist die weitere Verringerung des durchschnittlichen einwohnerbezogenen Hausmüllaufkommens. Gleichzeitig sollen die Erfassungsmengen von Bioabfall und von Wertstoffen erhöht werden [ Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg ]. Das Pro-Kopf-Aufkommen an häuslichen Abfällen nahm 2022 im Vergleich zum Vorjahr von 364 Kilogramm pro Kopf und Jahr auf nun 334 Kilogramm pro Kopf und Jahr ab. Das ist die größte Veränderung seit Einführung der Abfallbilanz im Jahr 1990. Die Abnahme fiel deutlich höher aus , als der vorangegangene Aufkommensanstieg während der Corona-Pandemie. Ursachen dürften in der trockenen Witterung (geringeres Aufkommen an Gartenabfällen, die über die Biotonne entsorgt wurden) liegen sowie in einem Rückgang des privaten Konsums infolge der Gaskri e se und der allgemeinen Preissteigerungen im Jahr 2022. (aus: Abfallbilanz 2022 Baden-Württemberg ) Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten „Abfall" unter LUBW.Baden-Württemberg > Themen > Abfall- und Kreislaufwirtschaft , bei der Länderinitiative Kernindikatoren LIKI sowie beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg . nach oben Ökologische Landwirtschaft erhält und schont die natürlichen Ressourcen in besonderem Maße. Der Verzicht auf schnell wirkende Mineraldüngung und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel schont Boden und Gewässer und fördert die Artenvielfalt. In der Tierhaltung wird auf die artgerechte Haltung und den ökologischen Anbau des Futters – in der Regel auf betriebseigenen Flächen – Wert gelegt. Zu den Anbauregeln gehören insbesondere möglichst geschlossene Betriebskreisläufe und der Verzicht auf chemisch-synthetische Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel. Angegeben wird der Anteil der Flächen mit ökologischer Landwirtschaft nach EG-Öko-Verordnung an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Prozent. Grundlage hierfür ist die EU-Öko-Verordnung 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Das Land Baden-Württemberg fördert den ökologischen Landbau gezielt mit dem 2012 ins Leben gerufenen Aktionsplan „ Bio aus Baden-Württemberg ". Bis 2030 soll der Anteil des ökologischen Landbaus Schritt für Schritt auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgebaut werden [ MLR 2020] . Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlichen Fläche insgesamt blieb von 2021 auf 2022 konstant bei 14,5 Prozent. 2022 wurden 203.592 Hektar Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet. Um das Ziel von 30 bis 40 Prozent bis 2030 zu erreichen, muss der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft beschleunigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Themenseiten Ökologischer Landbau des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg MLR.Baden-Württemberg > Unsere Themen > Landwirtschaft > Ökologischer Landbau unter Länderinitiative Kernindikatoren LIKI und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL . nach oben
Das Projekt "Öko-Kontrollkompetenz: Strukturierte Analyse der Anforderungen und Entwicklung von branchenweit abgestimmten Aus- und Weiterbildungskonzepten für Öko-Kontrolleure" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Boden- und Pflanzenbauwissenschaften, Fachgebiet Ökologischer Land- und Pflanzenbau durchgeführt. 1. Vorhabensziel Die Erwartungen an das System 'Öko-Kontrolle' haben sich in den zurückliegenden Jahren in vielfacher Weise geändert. In der Praxis zeigt sich, dass diese Anforderungen und Erwartungen von den verschiedenen Akteuren im System der Öko-Kontrolle unterschiedliche gesehen und bewertet werden. An diesem Punkt setzt das beantragte Vorhaben an. 2. Arbeitsplanung Zu Beginn sollen der Status-Quo der Qualifikation sowie der Kompetenz der derzeitigen Kontrolleure erhoben, sowie die Anforderungen und Wünsche an ein zukünftiges Kontrollsystem erarbeitet werden. In späteren Projektphasen werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, wie die Kompetenz der Kontrolleure aufgebaut, verbessert und gesichert werden kann, so dass diese den Anforderungen an ein zukünftiges Kontrollsystem gerecht werden. Die Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Implementierung von Maßnahmen dient dazu, die Projektergebnisse nach Projektende zu einer Verbesserung des Kontrollsystems nutzen zu können. Das Projekt soll gemeinsam von der Uni Kassel, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau und der Konferenz der Kontrollstellen durchgeführt werden. Der Runde Tisch EU-Öko-Verordnung wird eingeladen das Projekt als Beirat zu begleiten. Das Vorhaben wird in Abstimmung mit dem IRM-ORGANIC-Projekt durchgeführt.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 7 |
Land | 7 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 5 |
Text | 6 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 9 |
offen | 5 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 14 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 3 |
Keine | 10 |
Webseite | 3 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 5 |
Lebewesen & Lebensräume | 14 |
Luft | 4 |
Mensch & Umwelt | 14 |
Wasser | 5 |
Weitere | 14 |